IV.

[337] Joseph Ibn-Verga, der die Chronik der Verfolgungen הדוהי טבש, von seinem Vater verfaßt, ergänzt hat, gab auch als Anhang eine Chronik Südfrankreichs von der zweiten Hälfte des zwölften bis ins vierzehnte Jahrhundert. Er fand sie bei Schem-Tob Sonzolo, kürzte sie aber, wie er selbst angibt: ... ףסוי ףדרנהו לדה רמא תוערואמ רפסמ סרטנמ ולוצנאש בוט םש ... םכחה דיב יתאצמ יתרצקו םש וניתובא תא ועריא םירבד תצק םג םודא יכלמ לארשי ינבל ןורכז תואנ יל הארנש המ יתטקלו (Schebet Jehuda gegen Ende, ed. Hannover, p. 112). Die darin aufgenommenen Nachrichten sind von großer Bedeutung für die Geschichte der Juden Südfrankreichs und Spaniens. Die Chronik rührt von einem Manne her, der sehr gut unterrichtet war; denn da, wo sie die Spezialgeschichte Südfrankreichs und Spaniens berührt, zeugt sie von außerordentlicher Akribie in den Tatsachen und Daten, wie die Belege aus den externen Quellen ergeben. Diese Chronik ist daher eine unschätzbare Quelle für die Geschichte der angegebenen Zeit, und sie verdient die vollste Aufmerksamkeit. Da sie bisher noch nicht kritisch geläutert wurde, so konnte sie nicht für die Geschichte benutzt werden. Manche haben sich durch ihre Korruptelen zu Irrtümern verleiten lassen. Sie berührt im ganzen mehr als 30 Fakta, von denen ich jedoch die ersten zwei, betreffend die Kreuzzüge, als ohne Interesse für die jüdische Geschichte übergehe.

ישנאו ןוטלשה גרהנו שרדב תריסמ (ח"כקתת) ח"כק תנש 1. .ובשנ להקה

..םיטפשמה הלאו תשרפ םירסומה ולתנ ל"ק תנשבו 2.

םלושמ 'ר ברה הלעמ לש הבישיב שקבתנ איהה הנשבו 3. .(ןאיניפרפ 1.) גייפורפ בקעי 'ר לודגה בידנהו

'ר ברה (ריצלא 1.) דיצילא ררוצה שפת ב"לק תנש 4. .דוד רב םהרבא

.ברה ינפל אנושקרקל הלגוהי רשה שפתנ ג"לק תנשבו 5.

תפרצמ וירמוכו וינומגה לכ רויפיפאה ץבק ט"לק תנשב 6. םימי השלש ונעתהו הלודג הדרח ודרח תולהקה לכו דרפסמו .בוט קר ורבד אל יכ םהיהלא םהל ברעיו םיפוצר

.ל"ז איחרז 'ר דובכ ןנע הלענ ו"מק תנשב 7.

וכזי םילודג םימכח המכ הבו רידא יצ העבטנ ב"נק תנש 8. .ןימיה ץקל

ורייקלב להקבו ןומיר ןוטלש תמ (ה"נק 1.) ה"לק תנש 9. .לארשימ תושפנ המכ וגרהנ

[337] רינוטממלא רימיא לאעמשי ךלמ אב [ו"נק] ז"כק תנש 10. אביטעלק שבכו אייליטשאק ץרא תא ליפשהו (ןינמומלא 1.) םידוהיהו ודילוט לובג לכ תא תיחשהו םירחא תולודג תורייעו ותואבו םהיאנושמ םב וגרהיו ומחליו ותארקל ואצי ריעב רשא .םילודגה ירשמ דחא ילע לש ונב תמ המחלמ

םהיתב תא שפתו להקה לכ תא ריעה רש ללש ח"נק תנש 11. .םתורצוא לכו

תא תוכהמ ובוש ירחא אריטאלגניא ךלמ [תמ] ט"נק תנש 12. .(ןינמומלא 1.) רינוטממלא רימא לאעמשי ךלמ תמו וכע

'ר לודגה רואמה הלעמ לש הבישיב שקבתנ איהה הנשבו 13. .ורבק תא ורפח םינהכהו תבש ברע דוד ןב םהרבא

וגרהו ןורטשש ישנאל םינורקעה ודרמ ה"סק תנש 14. .שפנ םינומש םידוהיב

ןמ ןוגרא ךלמ בש ['ו 1.] 'ז םוי לאדנ ברע ה"סק תנש 15. םוי היהו דחפה בורמ םלכ ונעתהו הרות רפס ול ואיצוהו ימור .המח םהל אציו ןנועמ

.'וכו םירצמב 'ה דבע השמ דובכ ןנע הלעתנ איהה הנשבו .16

אבצל תפרצמ םיבעותמ ואצי ןגי תנש איה ט"סק תנש 17. םילרעה ןמ וגרהנו לודג גרה םש היה בא רשע העשת םויבו אבצ .ובשנ ביברו םיתאמ םידוהיה ןמו ףלא םירשע

.םלושמ רב ןורהא 'ר דובכ ןנע הלענ ע"ק תנש 18.

אריטאלגנא ינברו תפרצ ינבר םשה ריעה א"עק תנש 19. דובכ ךלמה םדבכו תואמ שלשמ רתוי ויהו םילשורי ךותל תכלל לודגה ןהכה וניבר םג תושרדמו תויסנכ יתב םש םהל ונביו לודג .'וכו םשל ךלה ןתנוהי וניבר

אריטאוולש םילאעמשיה ושפת ירשת שדח ב"עק תנש 20. ריעל םירופכה םוי ברעב םש ויה רשא ונימע ידירש ואבו וצבקנו םודא ץראב רימיא ידודג ואצי איהה הנשבו .אלוטלוט םודא יכלמ םוכיו הכרעמ לומ הכרעמ םב ומחליו םודא יכלמ .המוצע הרצב לארשי ויה לבא

בורק םינומגהה לכ וצבקנ טבש שדוחב ה"עק הנש 21. םש היהו לאנידרקה ינפב שעג רהב ץראה ירש לכו םיתאמל .םינש םינש םש ויה תולהקה לכמ םג יטשניכניב קחצי ןוד אישנה

[?ןב] שיאול ךלמ אב ןויס שדוחב (ה"עק) איהה הנשבו 22. הנכסב להקה ויהו תומוחה ליפהל הוצו שירדב לא תפרצ ךלמ .םהישאר רומשל ויחאו טרופ ןומ תחפ םהל עבשנש דע הלודג

הלהקו הלהק לכמ םידיחי וצבק (ה"עק) איהה הנשבו 23. רש לודגה אישנה תוצמב ילאיי שרגמב איילישרמ דעו אנוברנמ הלעי ימ םיכסהל יול 'ר אישנה ינפל יטשניבניב קחצי 'ר םירשה .םינומגה לכ ץובק םויב רויפיפא תצע רפהל ימורל

םיניוצמ וכליש ונמע לע העשרה תוכלמ הרזג ו"עק תנש 24. םישנהו םהיעבוכב םישנאה הלעמלו הנש ב"ימ רכנ םתוחב חלגל תיב לעב לכ (?) ול ןתיש םלוע ודיבכה דועו םהיפיעצב רויפיפאה תמ איהה הנשבו .םגח ןמזל הנש לכב םיטושפ 'ו ריעה .ונמע ינב לע הרס רבד רשא םואתפ

לכ טרופ ןומ תחפ תשא אנוטלשה השפת ז"עק תנש 25. דמש םהילע הרזגו םהינבו םהישנו םה השולוטב רשא םידוהיה ימ לכו ףטו דבל םישנאה הדימעהו תמב יח ףילחהלו תירב רפהל םחרכ לעב םליבטהל םיחלגה דיב ןתנ הטמלו םינש ששמ היהש לוכאל וצר אל הז לכ םעו .ליצמ ןיאו םתובאל םיקעוצ םידליהו םתנומאב ודמע להקה רתיו תושפנ ז"נ ןהמ ואציו םהילועיגמ בישהלו םריתהל תחפה תרזג עיגה בא ח"רבו ... התימל ורסמנו .לאנידרקה הוצ ןכ יכ .ורבע רבכ רשא םידליה דבל םהיסכנ שובלמב הלגע ןיעכ םינייוצמ וכליש לאנידרקה רזג איהה הנשב .הרזגה הלטבתנ םיטעומ םימילו ןוילעה

בוינא ץראב רשא םיבעותמה וידחי בל וצעונ ט"עק תנש 26. םתנומאב וקיזחהו םדובכ רימהל ונמע ינב לע איינאטירבו בויטפו םהינב וטחש םהמו םיפלא השלשמ רתוי ודרהנו םימש םש ושדקו ... תואמ שמחמ רתוי ודמתשנ םג םמצע תא וטחש םירחאו

לכח תא רוקעל שקבו רהה ןמ היהש דחא דמושמ ידי לע 27. לוכי אל יכו םחרכ לעב םתד ורימי תוליהקה לכב זירכהל אבו תולודג תומתוח תאשל הוצו םיבוט אל םיקוח רויפיפאה ןמ איבה זא .תמוי ותלוז ךליש שיא לכו ימוכרכ וא םודא ירטלפ דגבמ 'ר הלענה וררבו (Lücke) ךלי ימ ררבל תולהקמ םידוהי וצבקתנ לדגממ (?) יליאשד המלש 'ר ברהו ןויניוא ףסוי רב יכדרמ וחילצהו םינמיסה ןינע לע ול ןנחתהל ךלמה לא אבל ןוקשרט די הפקת םיטעומ םימיל .הרזגה הלטבתנ יכ םיחמש ובשו ואיצויו אצניבורפ לכב רוקחל ולילעיו ונמע ינב לע םירקוחה םינויצב ץראה ילודגמ םיבר ואצי םגו רקח ןיא דע לודג ןוממ לע אשמ ודיבכה דוע .ןויניואבו שניאא ריעבו אילשרמב םינושמ ףסוי רב יכדרמ 'ר בהזה תורתנצ ינש םתיבב ורגסו ןויניוא ריע סנ השענ ךכ רחאו םינושמ םינויצב ואצי ךכ רחאו .לארשי 'רהו ירטלפ ןמ תרז ובחר היה ןויצה ראתו .םתלוז םיברו ורתוהו לודג דגבמ הקול הנבל תומד הללחבו תועבצא 'ד הלגעה בחרו ימוכרכ .רוחש

[338] ינב לע ולילעה שיריאיולב תובואלת ץרא אכבה קמעב 28. ואיצויו האור ןיאו התמו ןויה טיטב העבטש תחא תצרשמ ונמע םלכ םורסאיו םידוהיה לכ וחקיו הותימה םהש םידוהיה לע הבד ונודנו םינושמ םיקחודב םוקחדו הצניבורפ ץרא בורב םיתשחנב .וניתונועב

רתוהש רחא םילאעמשי דיב תפרצ ךלמ ספתנש הנשב 29. .וצראמ םידוהיה לכ שרג וצראל בשו

.וכו םיעורה ומק ... םיפלא 'ה תנש 30.

Im folgenden sollen die angegebenen Tatsachen durch Parallelen beleuchtet, präzisiert und nutzbar gemacht werden.

ad 1. und 2. Der ןוטלש von שרדב, von dessen Ermordung hier die Rede ist, ist Raymond Trencavel, Vicomte von Beziers und Carcassonne. Cr wurde von den Bürgern dieser Stadt in einer Kirche erschlagen, 15. Oktober 1167, wegen einer einem Bürger zugefügten Unbill (vgl. Vaisette, Histoire générale de Languedoc T. III. p. 17). Das angegebene Datum entspricht dem jüdischen Datum (4) 928 Ende Tischri. Man sieht daraus, daß die Anklage gegen die Juden (הריסמ) und deren Einkerkerung mit dem Tode des Raymond Trencavel zusammenhängt. Das Nähere darüber ergibt sich aus folgendem: Roger II., Sohn des Ermordeten, rächte den Tod seines Vaters an den Bürgern, indem er sie durch eingeschlichene aragonische Soldaten sämtlich erschlagen ließ, im Jahre 1170. Nur die Juden wurden beim Gemetzelverschont. On ne fit quartier qu'aux Juifs, qui apparemment n'avaient pas trempé leurs mains dans le sang de Trencavel (das. p. 24). Viele Bürger wurden bei dieser Gelegenheit geheult. Les Aragonais font main baisse sur une partie des habitants, pendant les autres à des potences (das.). Darauf bezieht sich wohl der Passus in unserer Chronik: םירסומה ולתנו. Die Ankläger, welche die Juden in den Kerker geworfen hatten, waren demnach christliche Bürger von Beziers und sicherlich aus dem Grunde, weil es die Juden mit Trencavel gehalten hatten. Darum ließ sie auch Roger verschonen. Aus unserer Quelle ergibt sich sogar der Tag des Blutbades in Beziers, der in den Urkunden zur Geschichte von Languedoc nicht angegeben ist. Die Ankläger wurden gehängt in der Woche םיטפשמ, d.h. 21. bis 27. Schebat = Mitte Februar 1170. Trencavel und sein Sohn Roger waren überhaupt Gönner der Juden. Der erste befreite sie von den jährlichen, sich zur Osterzeit wiederholenden Judenkrawallen (histoire de [339] Languedoc II. 485). Roger hatte jüdische Güterverwalter (bail de sa domaine bailli), Moses de Cavarite, der bei einer Schenkung im Jahre 1171 als Zeuge angeführt wird (das. III. 27), und einen andern: Nathan Judaeus bajulus domini Rogeri. Derselbe fungierte ebenfalls als Zeuge bei einem Vertrage neben Edelleuten (das. III. preuves p. 137 Urkunde vom Jahre 1176). Roger gewährte den Juden von Carcassonne die Begünstigung, daß ihre Abgaben für ihn auch auf die Gemeinden von Limoux, Alet und Rasez repartiert werden sollten, und versprach den Vorstehern Astrüc von Alet (Astrug de Electo), Crescas von Limoux (Crescas de Limoso) und denen von Rasez, daß sie nicht mit Steuern überbürdet werden sollen (das. III. 175 No. LX).

ad 3. Das Todesjahr des für die jüdische Kulturgeschichte Südfrankreichs so bedeutsamen Meschullam ben Jacob, sowie des Jacob aus Perpignan wissen wir nur aus dieser Chronik. Den letzteren erwähnt nur noch Benjamin von Tudela, der ihn im Jahre 1156 (vgl. Note 10) in Marseille antraf: הטמ לש להקה שארבו רישעה וניניפריפ בקעי 'ר (הילישרמב) (ed. Asher p. 6).

ad 4. und 5. Der Feind, welcher den berühmten Abraham ben David aus Posquières in Haft brachte, hieß Elzéar. Das war der Name eines seigneur de-Posquières im 12. Jahrhundert, abgekürzt von Eleasar oder Elisiarius. Helisiarius (vgl. die Genealogie der Herren von Usès und Posquières bei Vaisette, das. II preuves 42, 640). Warum Abraham ben David von Elzéar verhaftet wurde, und wie es kam, daß derselbe seigneur (רש) nach Carcassonne verbannt wurde, ist noch dunkel. Die Herren von Posquières waren Lehusträger der Vizegrafen von Carcassonne und Beziers, also damals von dem judenfreundlichen Roger II. Möglich also, daß dieser die Willkür bestraft hat. Die Worte: ברה ינפל ... הלגוה sind rätselhaft.

ad 6. Der Bericht, daß die Juden wegen der Versammlung der Kardinäle in großer Angst lebten, und daß zuletzt nur Gutes in betreff der Juden beschlossen worden, fordert zur Beleuchtung heraus. Im Jahre 1179 (19. März) wurde das dritte Laterankonzil unter dem Papst Alexander III. eröffnet. Daß die französischen und spanischen Prälaten feindselig gegen die Juden waren, erklärt sich daraus, daß die letzteren Ämter und Ehrenstellen inne hatten. Der Klerus hatte also feindselige Vorschläge gegen die Juden in petto. Die Juden waren auch Gegenstand synodaler Beratung auf dem Laterankonzil, aber die Beschlüsse in betreff derselben fielen überraschend milde aus. Nur ein einziger nachteiliger Paragraph ist gegen sie gerichtet, daß sie ebenso wenig wie die Sarazenen christliche Leibeigene und Ammen halten dürfen. Die übrigen Bestimmungen sind im Gegenteil zugunsten der Juden. Sie sollen nicht mit Gewalt zur Taufe geschleppt, nicht ohne Urteil verwundet werden; es soll ihnen keinerlei Gewalt angetan, und ihre gottesdienstliche Feier nicht gestört werden: Judaei ad baptismum non sunt compellendi. sed si voluerint, absque calumnia christiani efficiantur. Nullus eos etiam sine judicio vulnerare, vel eis res suas auferre, vel solennitates perturbare praesumat (Mansi Coneilia T. XXII. p. 259). Selbst der Beschluß, daß Christen gegen Juden ebensogut zu Zeugen zugelassen werden mögen, wie diese gegen ene angenommen werden, damit es nicht scheine, daß die Juden eines Vorzuges gegen die Christen genössen, zeugt er nicht von einem milden Geiste in betreff der Juden? Testimonium quoque Christianorum adversus Judaeos in omnibus causis, cum illi adversus Christianos testibus suis utantur, [340] recipiendum esse censemus. Anathemate condemnetur – quicunque Judaeos Christianis voluerit in hac parte praeferre cum eos subjacere Christianis oporteat, et ab eis pro sola humanitate foveantur (das. 231). Die westgotischen Konzilien und die Päpste nach Innocenz III. haben die Juden zu keinerlei Zeugnis gegen Christen zugelassen, während das Laterankonzil unter Alexander III. ihnen nur den Vorzug vor den Christen nehmen wollte. Sehr passend gibt unsere Chronik das Gesamtresultat wieder: בוט קר ורבד אל יכ. Alexander hatte selbst einen jüdischen Beamten, der sein Finanzminister gewesen zu sein scheint, ein Enkel des berühmten Nathan Romi (Benj. von Tudela p. 8): 'ר אבו אצוי אוהו רוחב אוהו (שורדנשכלא) אפפ לש תרשמ לאיחי ול רשא לכ לעו ותיב דיקפ אוהו אפפה תיבב. Nichtssagend und trocken klingt der Extrakt, den Zunz aus diesem Berichte gemacht hat (Synagogale Poesie S. 25): »In demselben Jahre (1179) erregte die Zusammenkunft französischer und spanischer Bischöfe unter der dortigen jüdischen Bevölkerung Schrecken.« Es scheint fast, daß der berühmte Literarhistoriker die Tragweite dieser Notiz nicht gewannt hat. Übrigens geht daraus hervor, daß die Juden im voraus von den in der Kirchenversammlung gegen sie beabsichtigten Anträge in Kenntnis gesetzt waren – sonst wären sie nicht vorher in Angst geraten. Wahrscheinlich haben sie sich bemüht, dieselben zu paralysieren. Wir werden später dasselbe ganz deutlich finden (Nr. 23).

ad 7. Das Todesjahr des R. Serachja Halevi ist ebenfalls nur aus unserer Quelle bekannt, und daß das Datum genau ist, dafür bürgt die Akribie in den übrigen Punkten.

ad 8. Ist weiter nicht betannt.

ad 9. Der ןומיר ןטלש, von dem hier die Rede ist, war Raymond V., Graf von St. Gilles und Toulouse, der Beförderer der provenzalischen Poesie, den die Troubadoure le bon Raymond nannten. Er starb Ende 1194 (histoire de Languedoc III. 94). Darum muß das Datum ה"לק emendiert werden in ה"נק. Ohnehin erfordert es die Reihenfolge der Daten in unserer Quelle. Auf 152 kann nicht 135 folgen. Raymond V. war ein Gönner der Juden und hatte einen jüdischen Beamten für seine Güter an Abba Mari, dem Vater des Verf. von Ittur (B. von Tudela p. 5): קרוב ארקנה שרגמב) םשו ןומיר ןוטלשה דיקפ אוהו קחצי 'ר רב ירמ אבא אישנה (ליג לשד. Auch sein Sohn Raymond VI. war ein Gönner der Juden und vertraute Juden öffentliche Ämter an. In einem Sendschreiben des Papstes Innocenz III. an ihn machte ihm derselbe unter anderem bittere Vorwürfe darüber (1207), daß er Juden zu Ämtern beförderte (commisisti Judaeis officia publica), zur Schmach der christlichen Religion. (Epistolae Innocentii L. X. ep. 69). Als Raymond vom Kreuzheer gegen die Albigenser besiegt wurde und auf dem Punkte stand, sein Land zu verlieren (1209), mußte er in sein Sündenregister, das er öffentlich zu verlesen gezwungen war, auch den Punkt aufnehmen, daß er Juden Ämter anvertraut hatte: item quod Judaeis publica commisit officia (bei Mansi Concilia XXII. 770). Darauf befahl ihm der Legat Milo zu schwören, daß er nie mehr Juden zu irgendeinem Amte oder zu seinen Ratgebern zulassen und die bereits Ernannten entfernen werde: Ego Milo – praecipio ut universos Judaeos in tota terra et ab omni administratione publica vel privata prorsus amoveas, nec usquam eos ad ipsam vel aliam restituas, vel alios Judaeos ad aliquam administrationem admoveas, nec eorum consilio ullo tempore contra Christianos [341] utaris (das. 782). Auch seine Barone und Vasallen mußten dasselbe schwören. Man sieht daraus, daß die Juden in Südfrankreich vor den Albigenserkriegen eine so hohe Stellung eingenommen hatten, daß der Papst nicht genug davor warnen konnte. – Wenn übrigens in unserer Quelle mit dem Tode Raymond V. der gewaltsame Tod mehrerer Juden in Beaucaire ((ורייקלב) zusammen erzählt wird, so scheinen beide Tatsachen in ursächlicher Verbindung miteinander zu stehen.

ad 10. Diese Notiz ist nicht ohne Wichtigkeit, sie dokumentiert, daß die Juden Spaniens sich an dem Kriege gegen die Mauren beteiligt haben. Um diese Tatsache zu erhärten, müssen die allgemein geschichtlichen Punkte darin fixiert werden. Es ist hier offenbar von den Vorgängen nach der Schlacht bei Alarcos zwischen Alfonso dem Edlen und dem Almohadenfürsten Jakob Ibn-Jussuf Almansur die Rede. Die Schlacht fiel am 19. Juli 1195 vor. Im Frühjahr 1196 durchstreifte der Emir Almumenin Jakob Almansur mit seinem Hecre das kastilische Gebiet und ließ Einöden zurück. Er belagerte selbst Toledo, fand aber tapferen Widerstand und mußte wieder abziehen (vgl. Aschbach, Geschichte Spaniens zur Zeit der Almoraviden und Almohaden II. 90, 93 und 318). In unserer Quelle ist die Rede von Ausfällen der Juden von Toledo gegen das Belagerungsheer der Almohaden. Die ohnehin corrumpierte Zahl ו"כק muß demnach in ו"נק emendiert werden. Daß die Juden gegen die Almohaden Partei nahmen und die Unternehmungen der Christen gegen sie unterstützten, bezeugt auch ein arabischer Schriftsteller Ibn-Allatib. Die jüdischen Kaufleute haben große Geldsummen dem König Alfonso zu Kriegszwecken freiwillig geliefert (bei Casiri Bibliotheca II p. 221), Alphonsus qui cum 25000 equitum et 20000 peditum militibus – ingentem pecuniae vim Judaeis mercatoribus suppeditantibus – Jacobum regem oppugnare decreverat.

ad 11. Diese Notiz ist umso dunkler, als die Stadt nicht angegeben ist.

ad 12. Das Datum des Todesjahres von Richard Löwenherz und dem almohadischen Emir Almumenin Almansur ist sehr genau angegeben; der erste starb den 6. April 1199, der letztere im Januar oder März desselben Jahres (Vgl. über das letzte Aschbach, Geschichte Spaniens usw. II. S. 319).

ad 13. Auch Zacuto gibt das Todesjahr des Abraham ben David aus Posquières an und zwar Freitag, den 26. Kislew 4959 = 27. Nov. 1198; ברה רטפנו תנש הכונחב תבש ברעב שריקשופב דוד ןב םהרבא ר"ה לודגה .ט"נקתת

ad 14) Ganz unbekannt.

ad 15) Diese Notiz ist interessant. Sie ist genau, denn sie stimmt mit den spanischen, südfranzösischen und römischen Quellen überein, daß Peter II., König von Aragonien, sich nach Rom begab, um sich dort von dem Papste Innocenz III. krönen zu lassen und sein Königreich vom Petristuhl zu Lehen zu nehmen. Die Krönung fand am 9. November 1204 statt. Gegen Weihnachten (לאדנ = Nadal) kann Peter bereits zu rückgekehrt sein. Weihnachten fiel damals auf Sonnabend, der vorhergehende Tag, לאדנ ברע, war also Freitag. Man muß demnach 'ו statt 'ז lesen. Auch haben sich die Juden schwerlich am Sabbat Fasten auferlegt. Das Fasten und die von seiten der Juden veranstalteten Empfangsfeierlichkeiten für den König von Aragonien beweisen, daß sie sich von einer Verbindung mit dem Papste nichts Gutes versahen. Und in der Tat, da sich Peter zum Vasallen des Papstes gemacht und [342] sich gelobt hatte, in allem den päpstlichen Befehlen gehorsam zu sein und Ketzer sowie Ungläubige nicht in seinem Lande zu dulden, so durften sich die Juden auf Schlimmes gefaßt machen. Innocenz III. war kein Freund der Juden, sondern eifrig bemüht, sie zu demütigen. Sie mochten daher mit Recht von dem Lehensträger dieses rücksichtslosen Papstes eine harte Verfolgung gefürchtet haben. Indessen war Peter keineswegs ein willfähriger Ketzerverfolger nach Order des Papstes und der Legaten, er nahm später sogar Partei für die als Ketzer verfolgten Fürsten gegen die Legaten und Simon von Montfort. Daher ist es auch erklärlich, daß auch die Juden seiner Länder unangefochten blieben.

ad 16. Als Parallele zu dieser Nachricht über das Todesjahr und den Todestag Maimunis, die Trauer um ihn und über den Transport seiner Leiche nach Tiberias vgl. Saadia, Ibn-Danan Chemda Genusa p. 30, Zusatz zum Jochasin ed. Krakau, Ibn-Jachja Schalschelet, und über die Feststellung des Datums Rapaport in Geigers Zeitschrift II. 127ff. Unsere Notiz ist stellenweise korrumpiert und kann aus den Parallelen korrigiert werden.

ad 17. Kaum wüßte man aus dieser kurzen, aber inhaltsschweren Notiz, daß hier von dem gräßlichsten Blutbade erzählt wird, das je die Kirche geschändet hat, wenn man nicht Parallelen herbeizieht. Selbst der Name der Stadt ist verschwiegen. Es ist hier von der Eroberung Beziers durch das Kreuzheer gegen die Albigenser die Rede. Das Gemetzel fand statt am 22. Juli 1209; dem entspricht der 19. Ab. Auch Zacuto hat die Nachricht von den Leiden der Juden in Beziers in demselben Jahre (Jochasin ed. Filipowski p. 220): שרדב להק תרזג ט"סקתת תנשבו. Unsere Notiz scheint einer sehr authentischen Quelle entlehnt zu sein. Denn die Zahl der von den heiligen Mördern Umgebrachten in Beziers ist schwankend (vgl. Vaisette, histoire de Languedoc III. 169). Die päpstlichen Legaten, welche die Affäre leiteten, geben die Zahl auf 20000 an (in einem Schreiben an den Papst Innocenz bei Baluz, epistolae Innocentii XII. 107). Capta est civitas Biterrensis, nostrique non parcentes ordini, sexui vel aetati, fere viginti milia hominum in ore gladii peremerunt ... ... ultione divina in eam mirabiliter saeviente. Bekanntlich sagte ein Abt zu den ihn Fragenden, wie man die Katholiken von den Ketzern beim Gemetzel unterscheiden soll: Tuez-les tous; car dieu connaît ceux qui sont à lui. Die 200 getöteten und gefangenen Juden erwähnt keine Quelle weiter. Zunz wußte aus dieser Notiz nichts zu machen; er gibt sie folgendermaßen wieder: »Der 22. Juli 1209 war ein Schreckenstag für die französischen Juden, die Einzelheiten fehlen« (Synagogale Poesie 28).

ad 18. Der Tod dieses eifrigen Anhängers Maimunis und der Philosophie, dessen zwei Brüder Mystiker und Asketen waren, ist aus keiner anderen Quelle bekannt.

ad 19. Diese Notiz von der massenhaften Auswanderung französischer und englischer Rabbinen nach Jerusalem ist ein interessantes Zeichen jener Zeit. Bemerken wir gleich im Eingange, daß das Datum 4971 = 1211 hier zuverlässig ist, da 4970 ihm vorangeht. Einige der Rabbinen, welche mit Jonathan ausgewandert waren, lassen sich noch ermitteln, und dadurch läßt sich ein sester chronologischer Ausgangspunkt für manche Fakta gewinnen. In einem Itinerarium, welches Carmoly veröffentlicht hat (Itinéraires p. 121ff.) heißt es: ein R. Samuel ben Simson hat die Reise mit Jonathan [343] gemacht: Der Kopist dieses Itinerariums bemerkt: םשרא רשאכ ... בתכהל ןיואר םירבדה ולא ןהכה ןתנוהי 'ר ברה םע לארשי ץראב היה רשא םדא יפ לע רבעי ןשוג ץראב ומע ךלהש ןושמש רב לאומש 'ר ומשו לינולמ ע"קתת תנשב היה הזו ... םלשוריל ומע אבו רבדמב ומע. Das Datum 4970 muß nach dem Obigen in 4971 berichtigt werden. Wenn Carmoly angibt, daß die 300 Rabbinen erst infolge des Rundschreibens von Samuel ben Simson zur Auswanderung bewogen wurden (das. 119), so ist das unrichtig. Denn in dem gegebenen Zitat heißt es ja ausdrücklich, daß Samuel ben Simson zugleich mit Jonathan durch Ägypten und die Wüste nach Jerusalem reiste; sogleich im Eingange: nous pleurâmes – – moi et le grand Cohen de Lunel. Mit Samuel und Jonathan zusammen waren zwei Männer: R. Saadia und R. Tobia (das. 129) A Hebron nous nous rendîmes chez le teinturier, moi, Rabbi Saadiah et Rabbi Tobieh. Zu diesen vier sind noch folgende Jerusalempilger hinzuzufügen: R. Joseph ben Baruch begab sich mit seinem Bruder R. Meïr nach Jerusalem, und er führt daher in den Tossafot den Namen םילשורי שיא ףסוי 'ר oder לארשי ץראמ, auch יבצה ץראב ךלהש ףסוי 'ר (vgl. die Belegstellen Zunz zur Geschichte S. 52 und zu Benj. v. Tudela II. 255). Von ihnen erzählt Abraham Maimuni, daß er sie und noch andere in Ägypten, das sie berührt hatten, gesehen und gesprochen (Milchamot ed. Hannover S. 96): לודגה ברה תאזה ץראה לא תפרצ ימכח ועיגהשכו ןקזה םהרבא 'ר ברה תומשב ובקנ רשא ויחא ראשו ל"ז ףסוי 'ר דבכנה ברה דוד 'רו ףסוי 'רו ל"צז םושרג 'ר ןואגה לש ויבא 'ר ברה לע ונעמשו ונתבוח יפכ םדובכב ונישעו – םירחא םימכחו ל"ז יזירחלא 'ן הדוהי 'ר קתעהשכש ל"ז ריאמ 'ר ויחאו ל"ז ףסוי וחמשו וב וניבה שדוקה ןושלל םיכובנ הרומ רפס אוה םג וינינעב. Daraus geht hervor, daß sämtliche hier Aufgezählte zu der Rabbinerkarawane gehörten, die nach Palästina auswanderte. Charisi traf schon 1216 Joseph und Meïr aus Frankreich in Jerusalem an (Tachkemoni Pf. 46: םיאבה (םילשוריב) םיהלא יכאלמ יב ועגפיו 'ר ןב ףסוי 'ר דיסחה ברה םשארבו ןויצב ןוכשל תפרצ ץראמ ריאמ 'ר םכחה ויחאו ךורב). Diese fünf namhaft gemachten können also zu den oben genannten vier hinzugezählt werden. – R. Simson ben Abraham, Maimuni's Antagonist, der Kommentator eines Teils der Mischnah, ist bekanntlich ebenfalls nach Palästina ausgewandert und fand sein Grab in Akko. Er wird ebenfalls םילשורי שיא und ןויצ genannt (o. S. 216). Nichts hindert, ihn der Karawane von mehr denn 300 zuzugesellen und seine Auswanderung 1211 anzusetzen. Aus der Äußerung des Abraham Maimuni über diesen Simson scheint hervorzugehen, daß derselbe mit den von ihm genannten zugleich die Reise nach Palästina angetreten, aber nicht wie jene Ägypten berührt hat: וכעב היהש תופסותה לעב ל"ז ןושמש וניבר ברה לע ונעמשו ךרד ונילע רבע אלש ותוא וניאר אלש. Nicht überflüssig dürfte die Bemerkung sein, daß die Auswanderung der Rabbinen zusammenfällt mit den blutigen Albigenserkriegen.

ad 20. In dieser Notiz sind zwei Fakta mitgeteilt, die sich durch anderweitige Quellen ins Licht setzen lassen. Das erste betrifft die Eroberung der Bergfestung Salvatierra (arab. Sarbatera = אריטלוולש), welche der almohadische Emir Almumenin Mohammed Annasir Ledinallah 1211 acht Monate belagert hielt (vgl. Aschbach, Almoraviden und Almohaden II, 113f. und die Quellenangabe 322, 2). Die Einnahme fiel nach unserer Notiz am Vorabend des Versöhnungstages 9. Tischri 4972 = 18. September [344] 1211. Das zweite Faktum betrifft den berühmten Sieg bei Naves de Tolosa 16. Juli 1212, welcher durch Hilfe eines vom Papste Innocenz aufgebotenen Kreuzheeres errungen wurde. Vor der Schlacht, als die Kreuzfahrer sich vor Toledo ansammelten, erhoben sie sich gegen die Juden von Toledo, den heiligen Krieg mit deren Niedermetzelung zu eröffnen. Wenn die Ritter und der König Alfonso der Edle der Mordwut nicht Einhalt getan hätten, wäre die edelste und größte Gemeinde Spaniens damals aufgerieben worden. Vgl. Mariana. Historia Géneral de España T. III 212 L. V.: Comenzaran estas gentes a venir a Toledo par el mes de Febrero año 1212. Levantose un alborato de los soldados y pueblo en aquella ciudad contra los Iudios. Todos pensaban hacier servicio a Dios en matarlos. Estaba la ciudad para ensangrentarse, y corrieran gran peligro, si non resistieran los nobles à la canalla. y empararan con las armas y autoridad aquella miserable gente; vgl. Annales Toledanos I. in Florenz España sagrada T. 23 p. 359.

ad 21. Hier ist von der Kirchenversammlung zu Montpellier (שעג רה) die Rede, gehalten am 8. Januar 1215 = 8. Schebat, unter dem Vorsitz des Kardinallegaten Peter von Benevent. Die Juden Südfrankreichs scheinen ungünstige Beschlüsse für sich von diesem Konzil gefürchtet zu haben, darum haben sie wohl von jeder Gemeinde zwei Deputierte nach Montpellier abgeordnet. Ihre Bemühungen scheinen auch nicht vergeblich gewesen zu sein: denn die Canones dieses Konzils enthalten keine judenfeindlichen Beschlüsse. Der hier genannte »Fürst« Don Isaak Benveniste war keine unbedeutende Persönlichkeit. In der folgenden Notiz wird er genannt: »der große Fürst, Herr über Herren«, auf dessen Veranlassung später wieder jüdische Deputierte zusammenkamen. D. Kimchi kennt ihn als Arzt und Grammatiker (Michlol ed. Ven. p. 55 c. bei der Form הלעפ (fiʽla) und in den Wurzeln zu radix םלח):ירבד קזח תשנב ןהב – ןב קחצי 'ר אפורה אישנהו קורב תומלח רירב שריפ תשנב ןב קחצי 'ר אפורהו םינושארה תואירבה. Höchst wahrscheinlich ist dieser Isaak Benveniste identisch mit dem Leibarzt (Alfaqui) des aragonischen Königs Jakob, namens Zag oder Çag aus Barcelona, den der König und die hohen Geistlichen des Landes dem Papste Honorius III. so warm empfohlen hatten, daß derselbe ihm 1220 ein Ehrendiplom ausstellte und seinetwegen die Juden Aragoniens vom Tragen des Abzeichens dispensierte. Das Schreiben des Papstes ist ausgezogen in Baronius (Raynaldus) annales eccles. ad ann. 1220 No. 49: Tum Judaeum quendam Barchinonensem Azzachum (Zag) nomine atque Aragonum regis Alfachinum appellatum, ab usuris alienum, catholicorumque studiosum, tum ab ipso (rege) tum ab episcopis rogatus, patrocinio apostolico arcendum minime censuit, dato ad illum diplomate, in quo Romanae sedis erga infideles humanitatem et clementiam – – explicat (Honorius III.) VII Cal. Sept. – – qui suis ad regem literis illius in Azzachum beneficium se contulisse testatur. memoratoque archiepiscopo (Tarraconensi) mandavit, tum ut illum (Azzachum) vexari non permitteret, tum ne Judaeos nova signa gestare compelleret.

ad 22. Auch diese Notiz zeugt von der Genauigkeit unserer Chronik. Sie berichtet von der Reise des Kronprinzen Louis in Südfrankreich im Frühjahr 1215. Am 19. April war er in Lyon und am 21. Mai, über Beziers gereist, in Carcassonne (Vaisette, histoire III. 168, 171). Also war er im Mai = Sivan in Beziers. In dem Streit zwischen Simon von Montfort und dem [345] Bischof Arnaud von Narbonne, indem der erstere die Zerstörung der Mauern von Narbonne verlangte und der letztere sie verweigerte, entschied der Prinz Louis zugunsten des ersteren in Beziers, und die Mauern von Narbonne, Toulouse und anderen Festungen wurden abgetragen (Vaisette das. 170 und die übrigen Quellen bei Christoph Ulrich Hahn, Geschichte der Ketzer im Mittelalter I. 287, 290). Dieses berichtet unsere Notiz kurz und geschichtsgemäß. Inwiefern den Juden dabei Gefahr drohte, und welche Gemeinde in Gefahr schwebte, so daß Simon von Montfort und ein Bruder ihnen Sicherheit zuschwören mußten, ist nicht bekannt.

ad 23. Es ist von dem großen Laterantonzil unter Innocenz III. die Rede, dem glänzendsten, das je tagte, anfangs November 1215, das auch für die Juden denkwürdig geworden ist. Die südfranzösischen Juden haben Kunde von dem gegen sie beabsichtigten Streich völliger Erniedrigung gehabt. Daher wählten sie vorher tüchtige Männer, die nach Rom reisen und den Schlag von ihnen abwenden sollten. Die Wähler kamen, wie angegeben wird, in Bourg St. Gilles (יליי = ילאיי שרגמ vgl. o. S. 341) zusammen auf Veranlassung des angesehensten Mannes, Isaak Benveniste, und die Wahl fand statt unter dem Vorsitz eines R. Levi, der nicht näher bekannt ist. Das jüdische Jahr 4975 lief mit dem 26. August ab. Daraus geht hervor, daß die Juden mindestens zwei Monate vor dem Zusammentritt des Laterankonzils Anstrengungen machten, um die gegen sie intendierten feindseligen Beschlüsse zu vereiteln.

ad 24. In dieser Notiz werden die judenfeindlichen Canones des vierten Laterankonzils namhaft gemacht: 1. Das Tragen eines absondernden Abzeichens, Männer an der Kopfbedeckung und Frauen am Schleier, und 2. Die Steuer, alljährlich 6 םיטישפ = Denier an die Geistlichen des Ortes zu zahlen. Beides wurde auf diesem Konzil beschlossen (vgl. darüber Mansi, collectio conciliorum XXII. p. 1054-58). – § 67 bestimmt: Ac eadem poena Judaeos decernimus compellendos ad satisfaciendum ecclesiis pro decimis et oblationibus debitis quas a Christianis de domibus et possessionibus aliis percipi consueverant, antequam ad Judaeos quocunque titulo devenissent, ac sic ecclesiae conserventur indemnes. § 68 bestimmt: Da durch die unterschiedlose Tracht Juden mit Christinnen und vicc versa sich aus Unkenntnis ehelich vermischen, so wird beschlossen: ut tales (Judaei) utriusque sexus in omni Christianorum provincia et omni tempore qualitate habitus publice ab aliis populis distinguantur, cum etiam per Mosen hoc ipsum legatur eis injunctum. Als Kommentar dazu können die Verfügungen des Narbonensischen Konzils vom Jahre 1227 (bei Mansi XXIII. p. 22f.) dienen. Dort heißt es § III: ut in medio pectoris deferant (Judaei) signum rotac, cujus circulus sit latitudinis unius digiti, altitudinis vero unius et dimidii palmi de canna. § IV., daß jede jüdische Familie alljährlich der Kirche zahlen soll sex denarios melgorenses. Im Laterankonzil wurde noch ein gehässiger Punkt gegen die Juden festgesetzt, den zwar Innocenz schon früher praktisch geltend gemacht hatte, der aber erst durch den Konzilbeschluß allgemeine kanonische Gesetzeskraft erhielt. § 69 bestimmt: In hoc capitulo innovamus prohibentes, ne Judaei officiis publicis praeferantur, quoniam sub tali praetextu Christianis plurimum sunt infesti. Der Schluß ist interessant: quod super hoc Toletanum concilium provide statuit. Das ökumenische Konzil berief sich also auf den Beschluß des kleinen westgotischen, toledanischen [346] Konzils unter Recared. – Papst Innocenz starb kaum neun Monate nach dem Laterantonzil, 16. Juli 1216. Daß ihn ein plötzlicher Tod dahingerafft hat, wie unsere Chronik angibt, ist anderweitig nicht bekannt.

ad 25. Für den grausamen Fanatismus der Gräfin von Montfort, Alix von Montmorenei, ist mir keine Parallele bekannt, die Tatsache ist aber durch unsere Quelle beurkundet genug. Der Taufzwang für die Gemeinde Toulouse fiel nach der Notiz vor den Monat Ab 1217, d.h. vor Juli. Simon von Montfort führte damals Krieg in der Gegend der Rhone, und seine Gemahlin, welche in Schloß Narbonnais de Toulouse residierte, führte indes das Regiment. Am 13. September desselben Jahres war Toulouse wieder im Besitz seines legitimen Herren, des verketzerten Raymond (vgl. Vaisette a.a.O. 297-99). Der Kardinal, von dem hier die Rede ist, war Bertrand.

ad 26. Dieser Passus muß um so eher beleuchtet werden, als er verkannt wurde. Die Beleuchtung gibt zunächst ein Zeitgenosse, der Papst Gregor IX., welcher in einem Schreiben vom 9. September 1236 an den Erzbischof von Bordeaux und an die Bischöfe von Saints, Angoulême und Poiton sich tadelnd darüber ausspricht, daß die Kreuzfahrer unerhörte Grausamkeiten an den Juden dieser Gegend begangen haben. Die Juden hatten sich deswegen händeringend an den Papst gewendet. Gregorius ad archiepiscopum Burdegalensem atque episcopos Xanctonensem, Engolismensem et Pictaviensem. – Lacrymabilem Judaeorum in regno Franciae commorantium et miseratione dignam quaestionem recepimus, quod cum crucisignati civitatum vestrorum et dioccesum ... cum aliis crucisignatis adversus Judaeos eadem impia consilia cogitantes ... delere ipsos de terrae facie pene penitus moliendo ... ex inauditae ac insolitae crudelitatis excessu duo millia et quingentos ex Judaeis tam magnos, quam parvos mulieresque praegnantes hostili rabie trucidarunt, nonnullis lethaliter vulneratis et conculcatis aliis equorum pedibus sicut lutum – ac libris eorum incendio devastatis (bei Raynaldus Fortsetzung von Baronius, annales ecclesiastici ad ann. 1236 Nr. 48). Die genannten Städte und Diözesen gehörten damals zu England. Auch der zeitgenössische Annalist Matthäus Paris berichtet darüber. His quoque diebus (1236) facta est strages magna (Judaeorum) in partibus transmarinis praccipue in Hispania. Timentesque cismarini sibi similia irrogari, data regi pecunia, fecerunt voce praeconis acclamari, nequicquam injuriae vel molestiae cuivis inferret Judaeorum (ad ann. 1236 p. 413). Das Entgegensetzen von Judaei transmarini und cismarini ist wohl zu beachten. Die Juden im überseeischen englischen Gebiete hatten eine große Verfolgung erlitten. Die diesseitigen Gemeinden, im eigentlichen England, fürchteten ein ähnliches Geschick und gewannen den König, durch Herolde bekannt zu machen, daß in England den Juden kein Leid geschehen sollte. Wenn nun transmarini die Juden in den englischen Gebietsteilen innerhalb Frankreichs bedeutet, so hat der Passus praecipue in Hispania keinen Sinn. Wie kommt Spanien hierher? Es ist um so weniger richtig, als im Jahre 1236 zur Zeit Nachmanis von keiner Judenverfolgung in Spanien berichtet wird. Offenbar ist das Wort Hispania bei Matthäus Paris eine Korruptel, vielleicht aus Vasconia = Gascogne, zu emendieren, wozu Bordeaux gehört hat. Wie dem auch sei, so haben wir sichere Zeugnisse über ein Blutbad. unter den Juden in den englischen Besitzungen in Anjon, Poitou und Gascogne von seiten der angesammelten Kreuzfahrer im Jahre 1236. [347] Man kann noch ein anderes zeitgenössisches Zeugnis hinzufügen. Nikolaus Donin, der gehässige Konvertit, welcher im Jahre 1420 vor der französischen Königin Blanche einen Religionsdisput veranstaltete – mit R. Jechiel von Paris, wendete gegen die Berufung auf die wunderbare Erhaltung Israels ein: ויינטירב ברחב ולפנ םכמ תובבר המכ אלה לבנה ןעיו תואלפנה םה היאו בוטיפו בויניו (fehlt in Wagenseils Edition der Disputatio R. Jechielis cum Nicolao und findet sich in den vorhandenen Ms.). Nikolaus berief sich gerade darauf, weil das Gemetzel der Juden damals noch im frischen Andenken war. Es ist also sicher, daß diese Verfolgung im Jahre 1236 stattfand. Wir müssen daher die Zahl ט"עק in unserer Quelle emendieren in ו"צק. Vgl. Frankel-Graetz, Monatsschrift, 1869, S. 101f. Zunz gibt diese Notiz ohne Kritik wieder mit den Worten: »Zwei Jahre nachher (nach 1217) fiel Ähnliches in Anjou, Poitou und Bretagne (?) vor« (synagogale Poesie 29).

ad 27. Eine diese Notiz vervollständigende Parallele kenne ich nicht. Sie bezieht sich wohl auf das Schreiben des Papstes Innocenz IV. vom 7. Juli 1248, daß den Juden verboten werden soll, runde und breite Hüte wie die Geistlichen, und daß ihnen eingeschärft werden soll, die absondernden Abzeichen zu tragen. (Quelle in Baluz, Miscellanea I. 207): Innocentius Episcopo Magalonensi: Tua nobis fraternitas intimas, quod Judaei tuae dioecesis non sine ordinis clericalis injuria capas rotundas et largas more clericorum – deferre praesumant. Propter quod saepe contigit, ut a peregrinis et advenis eis tamquam sacerdotibus honor et reverentia indebita praebetur. – Mandamus quatenus praefatos Judaeos, ut capis hujusmodi omnino dimissis habitum eis congruentem deferant. quo non solum a clericis verum etiam a laicis distinguantur. Nonis Julii anno sexto. – Als Anreger zu dieser Einschärfung wird ein Konvertite aus Montpellier angegeben. Es war der oben genannte רהה ןמ Nikolaus Donin, der es auf gewaltsame Bekehrung der Juden abgesehen hatte. Wir ersehen auch aus dieser Notiz, daß die Juden Südfrankreichs sich mit allen Kräften gegen die Abzeichen gesträubt haben, und daß sie noch immer Einfluß bei Hofe hatten.

ad 28. Für dieses Faktum ist mir keine Parallele bekannt.

ad 29. Diese Notiz sagt es mit deutlichen Worten, daß Ludwig der Heilige nach seiner Rückkehr aus der sarazenischen Gefangenschaft die Juden aus Frankreich vertrieb. Das wäre im Jahre 1254. Damit steht aber der Anfang im Widerspruche, wo es heißt, »im Jahre, als der König von Frankreich in Gefangenschaft geriet«, das wäre 1250. Eine Ausgleichung dieses Widerspruches gibt eine Relation bei Matthäus Paris zum Jahre 1252 p. 732. Dort heißt es, Ludwig habe vom heiligen Lande aus den Befehl für seine Staaten ergehen lassen, daß sämtliche Juden aus Frankreich vertrieben werden sollten, mit Ausnahme der Handwerker und derer, welche von ihrer Hände Arbeit lebten. Es sei nämlich dem König von seiten der Mohammedaner zum Vorwurf gemacht worden, daß die Christen ihren Gott wenig zu lieben schienen, da sie dessen Mörder duldeten: Diebus sub eisdem venit de terra sancta mandatum domini regis Franciae, ut omnes Judaei a Francorum regno expellerentur, exilio damnati sempiterno, addito hoc temperamento etc. Causini autem Judaeorum locum et officium exulantium licenter occupaverunt. Der Befehl mag also im Jahre der Gefangenschaft ergangen sein, aber ausgeführt zu haben scheint ihn Ludwig persönlich nach seiner Rückkehr aus dem Exile. Auch eine Ordonanz von ihm vom Jahre 1257-58 spricht [348] dafür, daß die Juden erst nach seiner Rückkehr verbannt wurden. Sie lautet nämlich im Anfang: Cum iter arripuissemus transmarinum, quadam bona percipimus a Judaeis non tamen animo retinendi. Et postmodum, cum Judaeos ipsos de terra nostra mandavissemus expelli, aliqua perceperimus quae habebant (Ordonnances des rois de France I, p. 85). Hier ist offenbar entgegengesetzt die Zeit vor dem Kreuzzuge der Zeit nachher, jedenfalls nach dem Antreten der Reise. Fälschlich hat Depping daraus geschlossen, daß Ludwig die Juden vor seiner Abreise exiliert hätte (Les juifs dans le moyen-âge p. 126).

ad 30. Die letzte Notiz betrifft die grausige Verfolgung durch die Hirten – (pastorelli. pastoraux) im Jahre 1320, die in mehreren zeitgenössischen Berichten mitgeteilt wird und auch von Ibn-Verga im Hauptwerke Nr. 6. Das Datum ist hier mangelhaft, es muß heißen: 'פ םיפלא 'ה.

Aus dem Angegebenen ist wohl das Urteil begründet, daß wir in dieser anonymen Chronik eine der wichtigsten und authentischsten Urkunden über die jüdische Geschichte im 12. und 13. Jahrhundert mit ganz zuverlässiger Chronologie haben.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1896], Band 6, S. 337-349.
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