6. Kapitel. (1420-1440.)

[130] Die Hussiten zum Theil auf Seiten der Juden. Die Predigten der Dominikaner gegen die böhmischen Ketzer trafen auch die Juden. Albrecht von Oesterreich und die Judenverfolgung; die Meßnerin von Enns. Die Kreuzschaaren gegen die Hussiten zugleich gegen die Juden. Der Sieg der Hussiten bei Saaz zugleich Rettung der deutschen Juden. Vertreibung der Juden aus Köln und Niedermetzelung in anderen deutschen Gauen. Deutsche Rabbiner von den Landesfürsten ernannt; Jakob Möllin und Menahem von Merseburg. Jüdische Aerzte in Deutschland.


Während dessen erhielt die Weltgeschichte wieder einen Stoß, von schwacher Hand zwar, aber nichts desto weniger vorwärts treibend. Die um sich fressende Fäulniß in der Kirche, der sich selbst vergötternde Hochmuth und die Habgier der Päpste, die Unflätigkeit der Welt- und Klostergeistlichen empörten die sittlichen Naturen, öffneten den Verblendeten die Augen und ermuthigten, an dem Grundbau des katholischen Glaubens zu rütteln. Von den Kirchenfürsten, Juristen und Diplomaten, welche in Costnitz zu einem Concil versammelt waren, um die Reformation der Kirche an Haupt und Gliedern zu berathen, konnte keine Besserung erwartet werden. Denn sie hatten nur weltliche Zwecke im Auge und wollten nur eine morsche Wand übertünchen, die Macht des Papstthums auf die hohen Geistlichen übertragen, eine hierarchische Aristokratenregierung statt des päpstlichen Absolutismus gründen. Ein tschechischer Priester, Johannes Huß aus Prag, von dem Engländer Wycliffe angeregt, sprach die Formel aus, welche das Netzwerk, in welches die Kirche die Geister verstrickt hatte, aufzulösen vermochte: Nicht der und der Papst, sondern das Papstthum und die ganze Einrichtung der katholischen Kirche bildeten das Grundübel, woran die Christenheit kränkelte. Der Scheiterhaufen, den die Costnitzer Concilsmitglieder für den freimüthigen Priester anzündeten, beleuchtete die von ihm ausgesprochene Wahrheit nur um so heller. Er entflammte eine Schaar in Böhmen, welche mit dem Katholicismus einen Krieg auf Tod und Leben begann. So oft sich eine Partei innerhalb der Christenheit feindselig gegen die bestehende [130] Kirche kehrte, nahm sie eine alttestamentliche, so zu sagen jüdische Färbung an. Die Hussiten betrachteten nicht mit Unrecht den Katholicismus als Heidenthum und sich als die Israeliten, welche gegen die Philister, Moabiter, Ammoniter einen heiligen Krieg zu führen hätten. Sie zerstörten Kirchen und Klöster, als Stätten des wüsten Götzenthums, als Baals- und Molochs-Tempel, als Astarten-Höhlen, mit Feuer und Schwert. Die Hussitenkriege, von religiösem Unwillen und Racenhaß der Tschechen gegen die Deutschen zugleich erzeugt, fingen an, die Stickluft des Kirchenglaubens ein wenig zu reinigen.

Den Juden kam dieser Wuthausbruch nicht zu Statten, hatte vielmehr für sie eine trübselige Wirkung. Nicht die wilden Hussiten, sondern der gegen die neue Ketzerei aufgestachelte katholische Fanatismus fügte den Juden viel Leides zu. Jene haben höchstens einmal jüdische Häuser neben katholischen ausgeplündert und gegen den Wucher der Juden geeifert. Von besonderer Feindseligkeit der Hussiten gegen die Juden liegen dagegen keine Beweise vor. Die Letzteren wurden vielmehr von katholischer Seite beschuldigt, den Hussiten heimlich Geld und Waffen geliefert zu haben, und wurden deswegen in den an den Böhmerwald grenzenden baierischen Städten als Freunde und Beförderer der Ketzer aufs Grausamste verfolgt1. Die Dominikaner, dieses Heer des Antichrists (wie sie genannt wurden), welche racheschnaubende Predigten gegen die Hussiten hielten, schlossen die Juden mit ein und hetzten die Völker und Fürsten gegen die »Sanftmüthigen der Erde«. Wie die Kreuzzüge gegen die Mohammedaner und gegen die Albigensischen Ketzer den Anfang mit den Juden nahmen, ebenso begannen die gegen die hussitischen Kelchner mit Judenverfolgung. Der Bischof von Mainz vertrieb die Juden seiner Diöcese mit Weib und Kind (1420) aus keinem andern Grunde, als nur um ihre Sünde und Bosheit nicht zu dulden. Er nahm ihnen auch all ihr Hab und Gut ab und ließ jedem nur dreißig Pfennige zur Erinnerung an den angeblichen Verrath des Judas Ischariot um dreißig Silberlinge2. Die Juden Oesterreichs – des Landes, welches gleich Spanien von milder Duldung der Juden zur Verfolgungssucht fortschritt, mit diesem auch eine so große Wahlverwandtschaft in der Bigotterie hatte, daß sich beide zuletzt gefunden und vereinigt haben – die Juden Oesterreichs empfanden zuerst den von neuem aufgestachelten [131] ingrimmigen Fanatismus. Der ernste, würdige Erzherzog Albrecht, welcher Aussicht auf die deutsche Kaiserkrone hatte, wurde förmlich aufgestachelt gegen »die Feinde Gottes.« Märchen auf Märchen wurden erfunden, die nicht einmal die Neuheit für sich hatten, aber sich doch stets wirksam erwiesen, gerade einen charakterfesten Fürsten, der keine Einsicht in das Lügengewebe der Judenfeinde hatte, zum Aeußersten zu treiben. Drei Christenknaben waren in Wien aufs Eis gegangen, eingebrochen und ertrunken. Als die jammernden Eltern sie nicht fanden, warf die Bosheit das Wort hin: die Juden hätten sie erschlagen, um ihr Blut für die nächste Passa-Feier zu gebrauchen. Dann wurde Einem von ihnen ein noch mehr aufregendes Verbrechen zur Last gelegt. Die Meßnerin von Enns habe aus der Kirche eine Hostie entwendet, sie an einen reichen Juden Israel verkauft, und dieser habe sie in- und außerhalb Oesterreichs an die jüdischen Gemeinden verschickt. Christenkindermord und Hostienschändung, diese doppelte Anschuldigung, zog noch im fünfzehnten Jahrhundert gar sehr, und ihre Urheber konnten die Wirkung berechnen. Auf des Herzogs Befehl wurde die Meßnerin und ihre zwei angeblichen Mitschuldigen oder Verführer, Israel und seine Frau, nach Wien gebracht, verhört und zum Geständniß geführt. Die Urkunden verschweigen zwar die Mittel, welche angewendet wurden, um ein Geständniß zu erwirken. Aber man kennt das mittelalterlichchristliche Verfahren bei solchen Processen.

Darauf erließ der Erzherzog Albrecht einen Befehl, sämmtliche Juden seines Landes am frühen Morgen (10. Siwan = 23. Mai 14203) ins Gefängniß zu werfen, der auch pünktlich vollstreckt wurde. [132] Die Güter der vermögenden Juden wurden gleichzeitig confiscirt, die Armen dagegen wurden sofort des Landes verwiesen. In den Kerkern wurden Frauen von ihren Männern und Kinder von ihren Eltern getrennt. Als ihre Hülflosigkeit den Grad der Verzweiflung erreicht hatte, kamen die Priester mit dem Kreuze und ihren süßlich-giftigen Worten und forderten sie zur Bekehrung auf. Manche Schwachmüthigen retteten durch Annahme der Taufe ihr Leben. Die Muthigen dagegen entleibten sich selbst sammt ihren Angehörigen durch Aufschneiden der Adern, mit Riemen und Stricken oder mit dem, was sie bei der Hand hatten. Die Ueberlebenden wurden durch lange Kerkerhaft und Grausamkeit mürbe gemacht. Die Kinder wurden ihnen entrissen und in Klöster gesteckt. Dennoch blieben sie standhaft, und sie wurden nach fast einjähriger Haft auf dem Scheiterhaufen verbrannt (9. Nisan = 12. März 1421), in Wien allein mehr als Hundert auf einer Wiese an der Donau bei Erdelburg. Erzherzog Albrecht erließ noch dazu einen Befehl, daß künftighin kein Jude in Oesterreich weilen dürfte.

An den Bekehrten hatte aber die Kirche keine Freude. Der größte Theil derselben benutzte jede Gelegenheit, irgend wohin auszuwandern und zum Judenthum zurückzukehren. Sie wendeten sich nach dem durch die Hussitenspaltung duldsamern Böhmen oder nordwärts nach Polen und südwärts nach Italien. Wie anhänglich die österreichischen Juden ihrer Religion waren, beweist das Benehmen eines gewandten Jünglings. Dieser war nach empfangener Taufe der Liebling des Herzogs Friedrich, des nachmaligen Kaisers, geworden, und obwohl im Ueberfluß fürstlicher Gnade lebend, wurde er von Reue wegen des Abfalls von seinem Glauben ergriffen und erklärte rund heraus, er wolle zum Judenthum zurückkehren. Friedrich gab sich Mühe, seinen Liebling von diesem Gedanken abzubringen, er bat, flehete, drohte, ließ einen Geistlichen zu ihm führen, um ihn zu belehren; Alles vergeblich. Zuletzt übergab der Herzog den »Verblendeten und Rückfälligen« dem geistlichen Gerichte, und dieses verurtheilte ihn zum Feuertode. Ohne Fesseln, mit einem hebräischen Gesang auf den Lippen, bestieg der jüdische Jüngling den Scheiterhaufen4.

[133] Inzwischen entbrannte der verheerende Kampf zwischen den wilden Hussiten und den nicht minder barbarischen Katholiken, zwischen den Tschechen und den Deutschen. Allerlei Völkerschaften betheiligten sich an der blutigen Fehde für oder gegen den Gebrauch des Kelches beim Abendmahl für die Laien. Der Kaiser Sigismund, der mit den Truppen seiner Erbländer allein mit den Aufständischen nicht fertig werden konnte, rief das Reichsheer unter die Fahnen. Wilde Landsknechte, Brabanter und Holländer, wurden in Sold genommen. Von allen Seiten zogen bewaffnete Schaaren gegen das Thalkessel-Land Böhmen und die Hauptstadt Prag, wo der blinde Held Ziska einer ganzen Welt von Feinden Trotz bot. Auf seinem Zuge zeigte das deutsche Reichsheer seinen Muth lediglich an den schwachen Juden. »Wir ziehen in die Ferne«, sprach die Söldnerschaar, »um unsern geschmähten Gott zu rächen, und sollten Diejenigen verschonen, welche ihn getötet haben?« Wo sie Juden begegneten, machten sie dieselben nieder, so sie sich nicht bekehren wollten, am Rhein, in Thüringen, in Bayern. Das Kreuzheer gegen die Hussiten drohte den Juden, bei seinem Rückzuge nach erfochtenem Siege, sie vom Erdboden zu vertilgen. Schon hatten glaubenstreue Familienväter in ihrem Hause den Befehl ertheilt, auf einen Wink von ihnen, ihre Kinder zu schlachten, damit sie den Wütherichen nicht in die Hand fallen sollten. Von vielen Seiten liefen Klagebriefe ein über die drohende Gefahr an den damals frömmsten und angesehensten Rabbiner von Mainz Jakob b. Mose Möllin Halevi (gekürzt genannt Maharil, geb. um 1365, gest. 14275 – von dem die heute noch bestehenden Einrichtungen im Synagogenritus und synagogalen Melodien in vielen deutschen Gemeinden und ihren Colonien, in Polen und Ungarn stammen – daß er die Hülfe des Himmels erflehe. Jakob Möllin sandte in Folge dessen Boten an die naheliegenden Gemeinden, mit der Weisung, von dort aus an die immer nächsten zu schicken, ein allgemeines Fasten mit inbrünstigen Gebeten zu veranstalten. Die deutschen Gemeinden versammelten sich zu Trauer- und Bußgebeten und fasteten vier Tage zwischen Neujahr und dem Versöhnungstage (8.–11. September 1421), dann nach dem Hüttenfeste drei Tage hinter einander wie an dem strengsten Fasttage. Es war eine Zeit fieberhafter Todesangst für die deutschen Juden. Sie waren in die Lage gekommen, den Himmel für den Sieg der Hussiten anflehen zu [134] müssen. Es schien auch, als wenn ihr Gebet erhört worden wäre. Denn bald darauf überfiel bei der Nachricht von Ziska's Nähe das Reichsheer und die Söldnerschaar, welche sich bei Saaz gesammelt hatten, ein so gewaltiger Schrecken, daß sie ihr Heil in der Flucht suchten, sich auflösten und auf verschiedenen Wegen der Heimath zueilten. Verhungert kamen Einzelne von denen, welche den Juden Tod und Vernichtung geschworen hatten, auch an deren Thüren in Eger und bettelten um Brod, welches ihnen gerne gereicht wurde. Die Flüchtlinge waren nicht im Stande, auch nur einem jüdischen Kinde etwas zu Leide zu thun6.

Die Dominikaner, welche den Auftrag hatten, gegen die Hussiten zu predigen, hörten aber nicht auf, den Haß der katholischen Bevölkerung gegen die Juden zu nähren. Sie donnerten von den Kanzeln zugleich gegen die Ketzer und Juden, warnten die Gläubigen mit ihnen zu verkehren und stachelten bewußt oder unbewußt zu Angriffen auf Personen und Eigenthum der Juden. Diese wandten sich hilfeflehend an den Papst Martin V. – wahrscheinlich mit vollen Händen – und erlangten abermals eine sehr günstige Bulle von ihm (23. Februar 14227), welche den Christen zu Gemüthe führte, daß die christliche Religion von Juden stamme, und daß diese zur Bestätigung des Christenthums nothwendig seien. Der Papst untersagte [135] den Predigermönchen gegen den Verkehr von Juden und Christen zu eifern und erklärte den Bannspruch, welcher über die Uebertreter verhängt wurde, für null und nichtig. Er empfahl den Katholiken ein freundliches und sanftes Benehmen gegen ihre jüdischen Mitbewohner, rügte auf's strengste gewaltsame Angriffe auf diese und bestätigte sämmtliche günstige Privilegien, welche der päpstliche Stuhl je den Juden eingeräumt hatte. – Indessen war diese judenfreundliche Bulle des Papstes von eben so geringer Wirkung, wie der Schutz, den ihnen der Kaiser Sigismund feierlich zugesagt hatte. Der Geist der christlichen Welt blieb verfolgungssüchtig. Die Mönche hörten darum nicht auf, gegen die »fluchwürdige« jüdische Nation zu hetzen, das Volk nicht, die Juden zu schädigen, zu quälen oder gar todtzuschlagen, und die nachfolgenden Päpste selbst gingen über diese Bulle hinweg und machten die gehässigen kanonischen Beschränkungen mit aller Strenge geltend. Ohne sich um Papst und Kaiser zu kümmern, vertrieben die Kölner die wahrscheinlich älteste deutsche Gemeinde aus ihren Mauern »zu Ehren Gottes und der heiligen Jungfrau«; die Ausgewiesenen ließen sich in Deutz nieder (14268). Anderswo, in den süddeutschen Städten Ravensburg, Ueberlingen und Lindau wurden die Juden wegen einer lügenhaften Blutbeschuldigung verbrannt (14309).

Die literarische Leistung der deutschen Juden war daher auch in diesem Zeitabschnitte sehr, sehr dürftig und fast null. Die mörderischen Fäuste und die abhetzenden Quälereien haben ihren Geist stumpf gemacht. Selbst im Talmudstudium waren die deutschen Rabbiner mittelmäßig und haben nichts Besonderes zu Tage gefördert. Manche Rabbiner wurden von den Landesfürsten angestellt; wenigstens hat der Kaiser Sigismund einem seiner jüdischen Agenten Haym von Landshut den Auftrag ertheilt, »drei Rabbiner (Judenmeister) in Deutschland zu ernennen«10. Später ertheilte er dem Erbkämmerer Conrad von Weinsberg den Auftrag, einen Rabbiner Anselm [136] von Köln (Anschel Halevi) in Nürnberg zum »obersten Rabbi« über die Gemeinden Deutschlands und noch darüber hinaus zu ernennen11. Es ist möglich, aber nicht gewiß, daß dieser die Würde oder die Bürde nicht angenommen hat. Talmudische Lehrhäuser gab es wenig in Deutschland. Für das Unterhalten einer Hochschule mit Jüngern, die sich für das Rabbinat vorbereiteten, mußte der Rabbiner eine hohe Summe Steuer zahlen, obwohl der Unterricht unentgeltlich ertheilt wurde. Oefter wurde es überhaupt versagt oder sehr beschränkt12. Nächst Jakob Möllin (o. S. 134) taucht aus dieser Zeit nur noch ein einziger Name von einigem Klange auf, Menahem von Merseburg (Meïl Zedek genannt um 1420-145013). Er verfaßte ein umfangreiches Werk über die Praxis des rabbinischen Ehe- und Civilrechtes, wozu auch die Besteuerungsverhältnisse für die Gemeindebedürfnisse gehörten, welches die sächsischen Gemeinden zur Richtschnur nahmen. Wenigstens verließ er doch den unfruchtbaren Schlendrian seiner ältern Zeitgenossen oder Lehrer, Jakob Möllin und Eisak Tyrnau, auf die geringfügigsten Dinge in der Liturgie Werth zu legen. Allmählich wurde Menahem von Merseburg als Autorität anerkannt, und eine von ihm ausgegangene treffliche Anordnung fand zu seiner Zeit allgemeinen Beifall. Unter den Juden fanden nämlich damals wie unter den Fürsten frühreife Ehen statt; unmündige Mädchen wurden in aller Eile an den Mann gebracht. Nach talmadischem [137] Gesetze hat aber ein unmündiges Mädchen, wenn es nicht vom Vater, sondern von der Mutter oder den Brüdern verheirathet wurde, bei eintretender Mündigkeit nach dem zwölften Jahre, unter Umständen sogar noch viel später, das Recht, die Ehe ohne weiteres aufzulösen entweder durch eine ausdrückliche Willenserklärung oder durch das Eingehen einer anderweitigen Ehe (Miun). Menahem von Merseburg fühlte aber das Unanständige einer solchen plötzlichen, oft von der Laune eingegebenen Eheauflösung und bestimmte, daß auch in diesem Falle ein förmlich ausgestellter Scheidebrief nöthig sei. Er begründete seine Bestimmung durch die Erwägung, daß doch die Auflösung einer solchen in Unmündigkeit geschlossenen Ehe nicht von einem Rabbinatscollegium stattzufinden brauche, die gesetzlichen Bedingungen namentlich für das Eintreten der Mündigkeit (Pubertät) nicht Jedermann bekannt seien, und daß daher ein Mißbrauch sehr nahe liege. Auch könnte sich die Meinung festwurzeln, daß jede Ehe ohne Scheidebrief aufgelöst werden dürfe. Diese Anordnung wurde aber im folgenden Jahrhundert durch Zurückführung auf den talmudischen Gesichtspunkt wieder beseitigt14.

Auffallend ist es, daß, obwohl unter den deutschen Juden jede außertalmudische Wissenschaft geächtet und von christlicher Seite den Wissensdurstigen der Weg zu den Pflegestätten der Wissenschaft versperrt war, doch hin und wieder jüdische Aerzte vorhanden waren und von christlichen Kreisen gesucht wurden15. Jakob von Straßburg wurde bis nach Frankfurt berufen. Einem Rabbiner in Tyrol, Namens Reuben, hat der Herzog Friedrich von Oesterreich (welcher wieder Juden in seinen Erbländern zuließ) wegen seiner Heilkunde Steuer- und Zollfreiheit zuerkannt. In Würzburg gab es eine jüdische Aerztin Sara, welche eine so bedeutende Praxis hatte, daß sie die Güter eines Edelmannes erwarb, die ihr von dem Domherrn, fast dem ganzen fränkischen Adel und vielen Städten verbürgt und gesichert wurden; ein Ritter von Wissentaun wurde ihr als Beistand vor Gericht gegeben16. In Regensburg beklagten sich die Bader in einer Beschwerde an den Rath, daß sich fast alle Bürger von den Juden curiren lassen17. Wahrscheinlich haben jüdische Aerzte ihre medicinischen [138] Kenntnisse in den italienischen Arznei-Schulen erlangt, da in Italien mehr Duldung herrschte. Mit Spanien hatten die deutschen Juden keinerlei Verbindung, und es ist fraglich, ob in den ersten zwei Jahrzehnten des fünfzehnten Jahrhunderts, als die Königin-Witwe und der schismatische Papst jeden Verkehr mit Juden untersagt hatten, jüdische Lernbeflissene zu den Universitäten zugelassen wurden.


Fußnoten

1 Vergl. Aschbach: Geschichte Kaiser Sigismund's III. S. 51. Wolf, Studien zur Jubelfeier der Weimarer Universität S. 22 Note: Facultate Theolog. Vindibonensi facta fuit mentio de confederatione Judaeorum et Hussitorum, vom 10. Jan. 1419.


2 Bei Stobbe S. 191 f.


3 Die Quellen dafür in österreichischen Chroniken und Urkunden bei Pez und Kurz, zusammengestellt in (Wertheimers): Juden in Oesterreich S. 98, 155 ff. und Wiener Regesten I. S. 293. No. 163. Eine jüdische Quelle: Isserlein (Zeitgenosse) ןשדה תמורת Pesakim No. 241. Wiener berichtigt mit Recht das Datum 24ten Mai bei Kurz nach Isserlein in 23 ten Mai. Alfonso de Spina in seinem Fortalitium fidei bringt mit der Geschichte der Meßnerin von Enns die Anklage gegen die Juden wegen der drei ertrunkenen Christenknaben in Wien in Verbindung, giebt auch das richtige Datum 1420 für beide Facta an und nennt einen Gewährsmann, nur setzt er beide fälschlich unter die Regierung des Kaisers Friedrich III. (crudelitas 7): Septima crudelitas Judaeorum accidit circa annum 1420 in Alemania, imperante Friderico imperatore. Tunc enim in Vienna compertum est, quod Judaei oc ciderant tres infantes Christianos, compertum est etiam, quod mulier quaedam Christiana impiissima vendidit Judaeis corpus dominicum. Quare ex praecepto imperatoris CCC Judaeorum fuerunt igni cremati. Haec mihi retulit vir illarum partium Arnoldus de Alemania. Das Verbrennen von 300 Juden in Wien läßt Alsonso de Spina ebenso als Strase wegen der Ermordung der drei Knaben, wie der Schändung der Hostie erfolgen. Doctor Eck von Ingolstadt giebt denselben Causalnexus in seiner judenfeindlichen Schrift: »Juden-Büchleins Verlegung«, setzt das Factum aber richtig unter Albrecht. Aus Alfonso de Spina hat Usque die Nachricht geschöpft mit dem Irrthum »Federico Emperador« (III. No. 9), und von da ging der Irrthum durch die Secundärquellen von Manasse b. Israel, Cardoso, Mendelssohn zu den Neuern über.


4 Arenpeck, Chronicon Austriacum bei Wertheimer, Juden in Oesterreich S. 99 Note.


5 Vergl. über ihn die Bibliographen und Güdemann, Geschichte des Erziehungswesens der Juden III. 17, wo die richtige Aussprache des Namens ןילומ = Möllin bewiesen ist. Maßgebend wurden seine םיגהנמ, niedergeschrieben von seinem Schüler Salomon Steinward.


6 Diese ganze Relation stammt aus einem handschriftl. Maharil, mitgetheilt von Luzzato in G. Polak's Halichot Kedem (Amsterd. 1847) p. 79 ff. Das Datum ist daselbst nicht angegeben. Joseph Kohen, der aus derselben Quelle geschöpft hat, setzt es 1420 (Emek ha-Bacha p. 74). Von diesem falschen Datum ließ sich Zunz leiten (synagogale Poesie S. 48). Die Angabe in der Hauptquelle von dem panischen Schrecken bei Saaz und der Flucht des Heeres, welche doch Sept. 1421 stattfand, hätte die Historiker belehren können. Der Passus lautet: אסינ שיחרתאו לש לודגה ליח ךותב הלהב לוק לפנ הלילה תוצחכ םיאתפ עתפש תסונמ םלכ וחרבו ... םהיפ תנידמב אשצאז ריעה לצא .... םודא שיא שיא לעילב ינב ורזחו ... ףדנ הלע לוק םתוא ףדרו ברח תפ ולאשז ארגיאב םירזוח יתיארו ... שפנ יחפב וצראלו ומוקמל .רובדב ףא קוניתל םג וקיזה אלו םידוהיה חתפ לע


7 Bei Raynaldus, annales eccles. ad. an. 1422 No. 36. In der Bulle ist angegeben, daß die Aufreizung gegen die Juden von den Dominikanern ausging: quaecunque per praedicatores contra ipsos Judaeos, ne cum Christianis conversari debeant, vel e contra, dicta sunt ... nulla firmitatis existere cernentes (nos) ... praesertim ... superioribus Praedicatorium districtius inhibemus, ne de caetero talia vel similia contra Judaeos ... populis praedicare permittant etc. Aus welcher Quelle Zunz die Nachricht hat, daß »Papst Martin V. 14. Febr. 1426 eine Bulle gegen Israel geschleudert« (synagogale Poesie S. 48), ist mir nicht bekannt, und sie war auch den Kirchenhistorikern Raynaldus und Mansi unbekannt; denn diese wissen lediglich von einer Bulle von Martin's Nachfolger, Eugenius IV., welche wieder die feindseligen Gesetze gegen die Juden einschärfte. Diese Bulle vom 8. August 1442 (bei Raynaldus zum genannten Jahre No. 15) hebt ausdrücklich die günstigen Privilegien Martins auf: omnia et singula privilegia, exemptiones, libertates, immunitates, concessiones et indulta per nos ac Martinum Papam V ... facta vel concessa ... cassamus, revocamus et annullamus. Martin selbst hat also seine Begünstigung durch keine spätere Bulle cassirt.


8 Nach Zunz a.a.O.; Weyden, Geschichte der Juden in Köln, S. 196; Stobbe a.a.O. S. 93, No. 82 und 191 fg. berichtigt das Datum 1424 in 1426.


9 Joseph Kohen a.a.O. p. 75.


10 Aschbach, Geschichte Kaiser Sigismund's B. III. S. 460, Regesten und Itinerar vom 10. November 1426; vergl. Stobbe das. S. 259.


11 Bei Güdemann a.a.O. S. 36.


12 Heffner, Juden in Franken, S. 63, Anmerk. Würfel a.a.O. p. 139, Beilage No. XXV.


13 Von diesem Rabbinen sind nur wenig Notizen bekannt. Jakob Weil (Respp. No. 133) berichtet von ihm: םחנמ 'ר קהבומה ברה אוה ימ םבל ראבא הלחת לודג גלפומ ןדמל היה ןשכז תנידמב היה והריד... קרובזריממ ... לודג רפס םהמ רבחו ץבקו כתכש םיקספו םיניד הברה ורודב רפס ותוא רחא ןשכז תנידמ גהנמ לכו. Dann referirt Juda Menz von ihm (Respp. No. 13): קרובזרמ םחנמ 'ררהמ בקעי 'רה ןואגה ... הזה ןמזב ןאמל אלש ןקתו רקחו ןזיאש ל"ז מ"מרה ירבה איבה תילגרמ. Auch Salomo Lurja Comment. (המלש לש םי zu Jebamat XIII. No. 17): וגהנ ... קרצ ליעמ םחנמ ר"המ םכחהמ ןאמל אלש םינורחאה םימיב זנכשא ץרא לכב ויתודיזנו ויתונקת וטשפתנו, auch zu Gittin XI. No. 5: םחנמ ררהמ יפ לע ןמפיל 'ר ןקתש טג ןוקית גרובזריממ. Juda Menz und S. Lurja identificiren also M. von Merseburg mit Menahem Meïl Zedek. Asulai s.v. scheint sie aber zu diversificiren. Da nun aber Jakob Weil um 1540 von Menahem Merseburg, wie von einem dem früheren Geschlechte Angehörenden, spricht, so muß dieser in dem ersten Viertel des XV. saec. geblüht haben. Aelter ist er wohl nicht, da Maharil ihn nicht erwähnt. Falsch ist die Angabe seines Zeitalters bei Ibn-Jachja und Spätern, als in der zweiten Hälfte desselben Jahrhunderts. Bei den Respp. des Jakob Weil ist angehängt: קרוביזרמ םחנמ ר"רהמ יקומנ. In Bodleiana No. 819 f. 40 b ist angegeben יקומינ תצק קרובזרימ םחנמ 'רהמ, nicht identisch mit den edirten: Neubauer Katalog.


14 Vergl. B. IX. S. 518.


15 Vergl. Kriegk, Frankfurter Bürgerzwiste S. 449, 455 ff. Heffner, Juden in Franken, S. 11, 44. Beilagen D. G.; Wiener, Regesten a.a.B. S. 242, No. 158.


16 Heffner a.a.O. S. 13 mit Beilagen; die Urkunden vom Jahre 1419 Stobbe das. S. 279.


17 Gemeiner, Regensburgische Chronik IV. 291.



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1890], Band 8, S. 140.
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