7. Kapitel. Die Ruhepause für die Juden in Spanien. (1430-1456.)

[140] Die Unentbehrlichkeit der Juden in Spanien. Juan II. und sein allmächtiger Günstling Alvaro de Luna. Abraham Benveniste. Seine Thätigkeit gegen die eingerissene Zerrüttung in den Gemeinden. Das Statut von Valladolid. Feindseligkeit der Sippschaft des Pablo de Santa-Maria di Cartagena gegen die Juden. Das Baseler Concil gegen die Juden. Gegenzug gegen die feindliche Bulle. Feindseliger Sinn gegen die Neuchristen in Spanien. Geheimer Krieg zwischen ihnen und Alvaro de Luna.


In derselben Zeit konnten sich die Juden Spaniens, die letzten Pfleger der Wissenschaft unter ihren Genossen, ein wenig und auf kurze Zeit aus dem Elend erheben, in das sie der kirchliche Wahnwitz, die Bosheit und Mordlust geschleudert, und noch dazu die politischen Verwickelungen hineingezogen hatten. Den ernsten Staatslenkern ging doch allmählich die Erkenntnis auf, daß die Judengemetzel, die Massentaufen, die Durchführung der harten Gesetze zur Ausschließung der Juden von jedem Verkehr mit Christen den staatlichen Wohlstand aufs Tiefste erschüttert hatten und zum völligen Ruin führen würden. Wenn die ehemals Reichen in Folge der Zerstörung ihrer Habe und ihres Ausschlusses vom Verkehr mit der christlichen Welt in den Straßen betteln mußten, so wurde damit auch die Einnahmequelle für die Erhaltung des Staatswesens verstopft. Die Verwaltung der Güter der dem höfischen Müßiggang ergebenen Adligen, die Pachtung der Steuern, der Ein- und Ausgangszölle war bis dahin der Umsicht jüdischer Geschäftskundiger, der Almoxarifen, überlassen worden, und die Finanzen der Granden und des Königs standen sich gut dabei. Seit Verkündigung des Edikts der Königin Catalina und der Bulle des schismatischen Papstes Benedictus (oder Maledictus, wie er genannt wurde), die streng gehandhabt wurden, waren diese Einnahmequellen halb versiegt. Christliche Zollpächter gab es nicht, sie hatten entweder nicht die dazu erforderliche Geschäftskenntniß, oder nicht die Mittel, Vorschüsse zu machen. Die Neuchristen mochten sich nicht damit befassen, um nicht als Juden zu [140] gelten, oder strebten höher hinauf. Mehr noch als nach der Schlächterei der Juden in Folge des schwarzen Todes in Deutschland, machte sich in Spanien die Unentbehrlichkeit der Juden geltend.

Diese Unentbehrlichkeit erkannte mit richtigem Blicke der Günstling des castilianischen Königs Juan II., Namens Don Alvaro de Luna, dem der verweichlichte Herrscher die Last der Regierung nach dem Tode seiner Mutter überließ. Er war ein kluger, gewandter, unternehmender Mann, der das Wohl des Staates und des Königsfest im Auge behielt. Der König hatte ihm die höchsten Würden übertragen. Aus Bewunderung für diesen in allen Künsten des Friedens und Krieges gewandten Günstling machte er sich von ihm so abhängig, daß er nicht das Geringste ohne seinen Rath thun mochte. Alvaro de Luna war allmächtiger Regent in Castilien. Ihm zur Seite stand der Oberhofmeister Furtado de Mendoza. Beide waren darauf bedacht, der Zerrüttung des Staates, welche während der Unmündigkeit des Königs durch den gewissenlosen Staatsrath fast bis zur Auflösung der Ordnung um sich gegriffen hatten, zu steuern. Sie zogen dabei den klugen, edlen und thatkräftigen Juden Don Abraham Benveniste zu Rathe, und dieser war dadurch in den Stand gesetzt, das Elend seiner Glaubensgenossen zu mildern. Abraham Benveniste (geb. 1390, gest. vor 1456) hatte während der Gemetzel und Plünderungen seinen Reichthum behalten und während des Abfalls so vieler Tausende die Treue für sein Bekenntniß bewahrt. Sein Einfluß war so groß, daß die Feinde der Günstlinge des Königs – und sie hatten deren viele und erbitterte – als Grund ihrer Feindschaft gegen sie angaben, daß sie von Don Abraham Benveniste beherrscht würden1. Alvaro de Luna durchbrach den Bann, daß Juden kein, wie auch immer beschaffenes, obrigkeitliches Amt bekleiden und nicht als Rentmeister ernannt werden sollten. Joseph Naßi, ein Mann von großen Reichthümern, erlangte die Pacht der einträglichen Hafenzölle (1427) und ein sonst unbekannter Samuel Alsodar die Pacht der Verzehrungssteuer2. Zur Kränkung des alten Scheinheiligen und Feindes seiner ehemaligen Brüder Pablo de Santa Maria und entgegen dem frühern Erlasse hatten gebildete Juden wieder wie früher Zutritt zum Hofe und bei den Granden als Aerzte und Rathgeber. Der philosophisch gebildete Prediger, Schriftsteller und Polemiker, Joseph Ben-Schemtob, verkehrte bei Hofe, und der zu seiner Zeit als ausgezeichneter Arzt berühmte Chajim Ibn-Musa hatte Eingang bei Granada. Beide disputirten in Gegenwart des Königs mit gebildeten Christen über [141] religiöse und philosophische Fragen3. Da der König unselbstständig war, so ging die Begünstigung und Erhebung verdienter jüdischer Persönlichkeiten von de Luna aus, ohne welchen Niemand seine Hand und seinen Fuß erheben durfte.

Am höchsten gestellt war Don Abraham Benveniste, welcher zum Groß-Rabbiner oder zum Rabbiner des Hofes (el Rabi de la corte) ernannt wurde. Mit dieser Würde wurde ihm auch die Befugniß der höheren Gerichtsbarkeit, selbst für peinliche Fälle, ertheilt, welche der Großvater dieses Königs, Juan I., den Rabbinen entzogen hatte. Don Abraham war zugleich Oberrichter über die castilianische Gesammtjudenheit. Er wurde für sie ein Trost und ein Segen. Sie konnte sich durch ihn von den schweren Leiden erholen und die Wunden, welche ihr die Massenmorde und Massentaufen geschlagen hatten, einigermaßen heilen. Vermöge seiner Stellung vermochte er der Zerrüttung und Verwilderung zu steuern, welche in Folge dieser tragischen Ereignisse in den Gemeinden bis zum Uebermaße eingerissen waren.

Selbst ehemals bedeutende Gemeinden waren in den unglücklichen Jahren vermindert und so sehr herabgekommen, daß die synagogalen und religiösen Verhältnisse außer Rand und Band gerathen waren. Schulen für die Jugend waren in vielen Gemeinden gar nicht mehr vorhanden oder in verwahrlostem Zustande. Es war auch Mangel an Lehrkräften eingetreten, da viele dazu Befähigte zum Christenthum übergetreten waren. Es war selbst Mangel an Synagogen, da viele von Vicente Ferrer und seiner Geißlerbande in Kirchen verwandelt worden waren. Die talmudischen Lehrhäuser in den großen Städten waren meistens verfallen und verwaist, und dadurch war eine solche Unwissenheit in der talmudischen Gesetzeskunde eingetreten, daß sich an manchen Orten nicht drei Kundige ausmitteln ließen, ein Rabbinats-Collegium zu bilden. Dafür hatten sich Unwürdige durch Gönnerschaft mit geistlichen Würden belehnen lassen. Mit. dem Verfall des Geistes ging der Verfall der Sittlichkeit Hand in Hand, da keine Autorität anerkannt war, ihm zu steuern. Beim Gebete kamen nicht selten Raufereien und selbst Messerstiche von Feinden gegen einander vor. Freche Männer und Jünglinge zwangen durch Drohung oder mit Hilfe von christlichen Helfershelfern Mädchen oder Wittwen zu Eheverbindungen mit ihnen durch gewaltsame Ansteckung eines Trauringes, und es blieb den Furchtsamen nur die Wahl, entweder mit dem Frechen zu leben, oder lebenslänglich zu versitzen, da die Ehescheidung nicht so leicht erzwungen werden konnte. [142] Verderblicher fürs Allgemeine wirkte die gesunkene Sittlichkeit durch Angeberei nichtswürdiger Gemeindemitglieder bei den Behörden oder bei den Granden. Da unter Juan II. Parteiung und Verschwörung an der Tagesordnung waren, um den Günstling Alvaro de Luna und selbst den König zu stürzen oder ihm zu dienen, so mehrten sich Angeber gegen die Glaubensgenossen, welche für oder gegen diesen und jenen Partei genommen hatten, wodurch für die Angeschuldigten Schädigung am Vermögen oder Kerkerhaft und auch empfindliche Leibesstrafen eintraten. Dieser mannigfachen Verwilderung unter den castilianischen Juden suchte Don Abraham Benveniste durch ein bindendes Statut zu steuern.

Er wurde von dem König ermächtigt, aus sämmtlichen Gemeinden Rabbiner und Notablen zu berufen, um in Valladolid im Palaste des Königs eine neue Gemeindeordnung zu berathen und zu genehmigen und die Zuwiderhandelnden durch allerlei Strafen zur Nachachtung zu zwingen: durch Ausschluß aus dem Gemeindeverbande, durch Einkerkerung oder Verbannung, ja selbst durch angedrohte Hinrichtung. Diese jüdisch-castilianische Gemeindeordnung, welche durch Zustimmung sämmtlicher Gemeinden und durch Bestätigung des Königs Gesetzeskraft erhalten hat, (beendet Siwan 14324) ist eine Urkunde, welche zugleich Trauer über den Verfall erweckt, der eine solche Strenge nothwendig gemacht, und Bewunderung für den Urheber erregt, welcher sich in den Riß gestellt hat. – Das Statut von Valladolid sorgte für Pflege des Talmudstudiums, für den Unterricht der Jugend, für die Wahl von Richter-Rabbinen und deren Besoldung, für würdigen Gottesdienst, ordnete die Gemeindesteuer und suchte Unfug und Niedertracht zu bannen. Eine besondere Strenge enthält das Statut gegen Angeber: Geld- und Kerkerstrafen, Geißelhiebe, Ausschluß aus dem Verbande der jüdischen Gemeinschaft. Wer dieses Verbrechens überführt wurde, durfte durch hundert Geißelhiebe oder durch Brandmarkung mit einem Eisen an der Stirne und mit Verbannung bestraft werden. Hat ein solcher die Angeberei dreimal wiederholt, so war der Oberrichter und Großrabbiner Don Abraham berechtigt, über ihn die Todesstrafe zu verhängen und sie durch Zustimmung des Königs vollstrecken zu lassen. Klugerweise hat Don Abraham in diesem Statut einen Punkt aufnehmen lassen: Wenn ein Jude gegen einen andern dem König etwas hinterbringt, was dessen Vortheil betrifft, so sollte er nicht als Angeber betrachtet, vielmehr belobt werden. »Denn wir Juden insgesammt sind verpflichtet, den Vortheil des Königs zu wahren, und [143] jeden zu hindern, der ihm Schaden zufügen könnte.« Erweist sich die Denunciation als erlogen, so soll den Angeber die härteste Strafe treffen.

Wichtig war auch ein Punkt in dem Statut von Valladolid über die Trachten der Männer und Frauen. Das von der Königin-Mutter Catalina ausgegangene Verbot, kostbare Kleider zu tragen, war unter ihrem Sohne, an dessen Hof jüdische Günstlinge verkehrten, wenig befolgt worden. Besonders waren jüdische Frauen nicht davon abzubringen, sich wie die vornehmen Christinnen in Seidengewänder mit langen Schleppen zu kleiden, Perlen, Agraffen und andere Schmucksachen anzulegen. Dieser Aufwand erregte Neid und Gehässigkeit der christlichen Bevölkerung gegen die Juden überhaupt. Der letzte Paragraph dieser Gemeindeordnung untersagte daher im Allgemeinen augenaufreißende Tracht; die Juden sollten nicht vergessen, daß sie in den Zeiten des Druckes leben. Die Maßregel, daß die Gemeindevertreter selbst den Luxus der Weiber überwachen und ihm steuern sollten, war nothwendig, weil diese trotz des wiederholten königlichen Verbotes nicht davon lassen mochten, und der König selbst soll den jüdischen Hofbeamten gegenüber geäußert haben: »Wenn ihr Männer auch wie die Köhler einhergeht, so sind eure Weiber doch behangen wie das Maulthier des Papstes«5.

Dieses Statut sollte zehn Jahre in Kraft bleiben und erst nach dieser Frist, wenn nöthig, abgeändert werden. Ob es für die Dauer ein kräftiges Heilmittel gegen die Schäden geworden ist? Jedenfalls ist es diesem Großrabbinen Abraham Benveniste als Verdienst anzurechnen, daß er das vielfach zerrüttete jüdische Gemeinwesen in [144] Castilien zusammenzufügen und die darniederliegende Geistesthätigkeit wieder aufzurichten versucht hat.

Aber wie viel Hindernisse hatte er zu bekämpfen, um den leiblichen und geistigen Zustand der Gemeinden dieses Königreiches zu heben! Die vielfachen Feinde des Günstlings Alvaro de Luna waren auch seine und seiner Glaubensgenossen Feinde, und dazu gehörten die mächtigen Infanten, die Söhne des Aragonischen Königs Fernando, die Vettern des Königs Juan II., welche diesem den Thron streitig machten und ihn mehrere Male als Gefangenen behandelten.

Am ingrimmigsten haßte die Sippschaft des heuchlerischen Bischofs von Burgos de Santa Maria die Juden, ihren Fürsprecher Abraham Benveniste und ihren Gönner, den Günstling de Luna. Zu dieser Sippschaft, de Cartagena genannt, gehörten zwei Brüder und vier Söhne des Apostaten, welche sämmtlich schlau, ränkevoll, gesinnungslos und falsch waren. Sie ließen sich von dem Kanzler zu höheren kirchlichen, richterlichen oder bürgerlichen Aemtern und Würden befördern, arbeiteten aber heimlich an seinem Sturz. Am Rande des Grabes hatte de Santa Maria in einer Schrift (1434) Gift gegen die Juden gespien und zu neuen Wuthausbrüchen gereizt. Er sagte in dieser Schrift nicht weniger als: Gott habe sich des zwar unwissenden, aber frommen Erzdekans Fernan Martinez in Sevilla, des Urhebers der graußigen Gemetzel, als Werkzeugs bedient, das tapfere Volk gegen die Juden zu stacheln, um an ihnen Jesu vergossenes Blut zu rächen6. Es war sein Herzenswunsch, das blutige Gemetzel von 1391 wiederholt zu sehen. Aber so lange Alvaro de Luna den König und die Regierung leitete, unterdrückte er jeden Aufstandsversuch mit starker Hand. Sobald aber dieser durch die Ränke der Infanten und ihrer Parteigänger – wozu die Familie de Cartagena vor allem gehörte – gestürzt war, erhoben diese apostatischen Erzjudenfeinde ihr Haupt. Alvaro de Luna hatte den zweiten Sohn des Paulo de Santa-Maria, welcher nach dem Tode seines Vaters zum Bischof von Burgos ernannt war, als Vertreter der castilianischen Kirche zum Concil nach Basel beordert. Er war der klügste, thatkräftigste, aber auch verworfenste der Brüder Cartagena. Sobald er den Sturz des gefürchteten Kanzlers erfahren hatte, arbeitete er daran, die Demüthigung, ja womöglich die Vernichtung der Anhänger des Judenthums in Castilien durchzusetzen. Den Mitgliedern des Baseler Concils lagen die eigenthümlichen Verhältnisse der Juden fern, und es wäre ihnen nicht in den Sinn gekommen, ihr Dasein als gefährlich für [145] den Christenglauben anzusehen und sie zum Gegenstand der Concil-Verhandlungen zu machen. Alfonso de Cartagena brachte aber die Judenfrage auf die Tagesordnung des Concils, nahm dieses, so wie den Papst Eugenius IV. gegen sie ein und setzte eine äußerst feindliche Bulle gegen sie durch.

Dieser Papst, von der Baseler Kirchenversammlung von Schritt zu Schritt gedemüthigt und seiner Würde entsetzt, hatte durch Verrath einiger Hauptleiter des Concils und durch die Unbeholfenheit der deutschen Fürsten über das Concil gesiegt. Eugenius war den Juden Anfangs nicht abhold, obwohl er einen beschränkten mönchischen Gesichtskreis hatte. Im Beginne seines Pontificats bestätigte er noch die günstigen Privilegien der Juden, welche sein Vorgänger Martin V. ihnen verliehen hatte (o. S. 127), sagte ihnen seinen Schutz zu, und untersagte, sie gewaltsam zu taufen und ihnen Leides zuzufügen7. Dann wurde er, sowie die Kirchenversammlung im judenfeindlichen Sinne so sehr bearbeitet, daß er seine Gesinnung änderte. Alfonso de Cartagena hatte dies bewirkt. Er verfocht auf dem Baseler Concil die Partei des Papstes Eugenius warm und war daher bei diesem eine beliebte Persönlichkeit. Der Papst äußerte sich einst: »Wenn der Bischof von Burgos an unseren Hof käme, müßten wir ihm auf dem Petrusstuhle den Platz räumen«. Er nannte den Bischof von jüdischer Abstammung »die Freude Spaniens und die Ehre der Prälaten«. Alfonso hatte die weite Reise nach Breslau zum Kaiser Albrecht gemacht, um diesen für die Obedienz des Papstes Eugenius zu gewinnen. Was Wunder, daß dieser ihm ebenfalls gefällig war? In Folge seiner verleumderischen Klagen über die Gefährlichkeit der Juden für Spanien erlangte er vom Papste und der Papst von dem Concil die volle Bestätigung der Bulle des schismatischen Papstes Benedictus XIII. (o. S. 122) in ihrer ganzen Ausdehnung. Der Eingang der Bulle lautet: Es sei ihm zu Ohren gekommen, daß die Juden, die ihnen vom päpstlichen Stuhle bewilligten Privilegien zum Aergernis der Gläubigen mißbrauchten und viele Schändlichkeit und Uebertretung begingen, wodurch die Reinheit des Glaubens befleckt werde. Er sehe sich also veranlaßt, die Indulgenzen, die er, sein Vorgänger Martin und andere Päpste ihnen eingeräumt haben, aufzuheben und als null und nichtig zu erklären. Die Bulle wiederholte dabei sämmtliche gehässige kanonische Beschränkungen und verschärfte sie noch mehr. Juden sollten zu keinerlei Amt und Würden zugelassen werden, auch nicht eine Erbschaft von Christen annehmen, [146] sollten keine neue Synagoge bauen, die alten auch nicht mit Pracht ausbessern, in der Passionswoche sich nicht öffentlich blicken lassen und ja nicht Thüre oder Fenster öffnen dürfen. Zeugnisse von Juden gegen Christen haben keinerlei Gültigkeit. Eugenius' Bulle schärfte nachdrücklich ein, daß kein Christ bei Juden in irgend einem dienenden Verhältnis stehen und nicht einmal für sie am Sabbat Feuer anzünden dürfe, und daß die Juden, durch Abzeichen und eigene Tracht von den Christen unterschieden, eigene Quartiere einnehmen sollten. Das Alles verstand sich für den Papst Eugenius von selbst. Jede Aeußerung eines Juden, die lästerlich gegen Jesus, die Gottesmutter oder die Heiligen klänge, sollte vom weltlichen Richter streng bestraft werden. Diese Bulle sollte im ganzen Lande bekannt gemacht werden und dreißig Tage darauf in Kraft treten. Jeder Uebertreter sollte aufs Strengste geahndet werden. Wäre es ein Christ, so sollte er dem Kirchenbanne verfallen, und selbst wenn es der König oder die Königin sei. Wäre der Uebertreter ein Jude, so sollte dessen ganzes Vermögen, Bewegliches und Unbewegliches, von dem Bischof der Diöcese eingezogen und zu Kirchenzwecken verwendet werden. Durch eigene Sendschreiben ermahnte Eugenius die castilianischen Kirchenfürsten, die Beschränkung der Juden aufs unerbittlichste zu überwachen. Diese die Existenz der spanischen Juden bedrohende, vom Concil und dem Papste geheiligte Bulle, die Ausgeburt des bis zum Wahnsinn gesteigerten Hasses, hatte eine ganz andere Wirkung, als die von dem Apostaten Geronimo de Santa Fé angeregte Bulle des schismatischen Papstes Benedictus, dessen Autorität streitig gewesen war.

Die päpstliche Bulle für Castilien wurde in einigen spanischen Städten bekannt gemacht, darunter auch in Toledo, ohne Zustimmung des Königs Juan II. Die Fanatiker hatten gewonnenes Spiel, sie erblickten darin die Erfüllung ihrer Wünsche. Das mißleitete Volk betrachtete dadurch Juden und Mohammedaner als vogelfrei und machte hier und da thätliche Angriffe auf deren Personen oder Eigenthum. Kirchlichgläubige Christen meinten, daß sie in Folge der päpstlichen Verordnung mit Juden keinerlei Geschäftsverkehr eingehen dürften. Der christliche Hirte ließ die Heerden der Juden (oder Mohammedaner), der Ackersknecht die Ländereien derselben in Stich. Die Verbindungen der Städte unter einander (Hermandad) machten einige Statuten zu vollständiger Bedrückung der von der Kirche Gebrandmarkten. Die Juden wandten sich daher händeringend an den König. De Luna war kurz vorher durch die Ränke seiner Feinde in Ungnade gefallen, und der König war rathlos.

[147] Zum Glücke für die Juden dieses Königreiches wurde er bestürmt, wieder an den Hof zu kommen, und alle seine Würden oder vielmehr seine Regierung über Staat und Heer zu übernehmen. Der König konnte ihn nicht entbehren, und auch die Granden, wie das Volk, sahen in ihm den Retter in der Noth, um der während seiner Verbannung eingerissenen Anarchie, der Häufung von Verbrechen und Skandalen zu steuern. Wie eine beleidigte Frau ließ er sich lange bitten, und als er die Zügel wieder in die Hand nahm, trat wie durch Zauberei Ruhe und Ordnung wieder ein.

Er ließ sich auch die Unterdrückung der begonnenen Gewaltthätigkeit gegen die Juden angelegen sein. War doch der Ausgangspunkt dieser Bulle, deren Urheber er nicht verkennen konnte, von der sträflichen Begünstigung der Juden ein Schlag gegen ihn, daß er einsichtsvolle und erfahrene Juden an den Hof gezogen hatte. Der Kanzler führte sofort einen Gegenstreich gegen seine Feinde und die der Juden. Der König, d.h. de Luna, erließ ein Dekret (6. April 14438) als Erklärung zur Bulle. Sie geradezu aufheben durfte er nicht, auch nicht die frevelhaften Ränke aufdecken, welche sie zu Stande gebracht hatten. Die königliche Erklärung legte sie aber in einem Sinne aus, wodurch sie unwirksam werden sollte. Er sprach seine Entrüstung über die Unverschämtheit derer aus, welche die Bulle des Papstes zum Vorwand ihrer Angriffe auf Juden und Mohammedaner nahmen. Nach kanonischen und königlichen Gesetzen sollten diese unbelästigt und unangefochten unter Christen leben. Außerdem bezeichne die Bulle genau die Beschränkungen gegen Juden und Mohammedaner; daraus folge aber keineswegs, daß sie beraubt, verletzt oder gemißhandelt werden dürfen, auch nicht, daß sie nicht Handel und Handwerk treiben, Zeugweber, Goldarbeiter, Zimmerleute, Barbiere, Schuhmacher, Schneider, Müller, Kupferschmiede, Sattler, Seiler, Töpfer, Wagenbauer, Korbmacher sein, und daß die Christen ihnen darin nicht Dienste leisten dürften. Denn dadurch büßen die Letzteren ihre Autorität keineswegs ein, noch gerathen sie dadurch in allzugroße Vertraulichkeit mit diesen, noch erscheinen die Ersteren durch Betreibung dieser Geschäfte besonders geehrt, was die Bulle doch einzig und allein vermieden wissen wolle. Allerdings sollten die Christen keine Heilmittel von jüdischen und maurischen Aerzten annehmen, es sei denn, daß christliche Hände den Trank bereiteten. Allein auch daraus folge nicht, daß man nicht von [148] geschickten Heilkünstlern jüdischen und maurischen Glaubens ärztlichen Rath annehmen oder Medizin einnehmen dürfe, wo kein christlicher Arzt vorhanden. Juan II. machte es daher allen Magistratspersonen zur Pflicht, Juden und Mohammedaner, als unter des Königs besonderem Schutz stehend, vor jeder Unbill zu wahren und die christlichen Uebertreter durch Kerkerstrafe und Güterconfiscation zu bestrafen. Sein Dekret sollte im ganzen Lande durch den öffentlicher Ausrufer in Gegenwart eines Notars bekannt gemacht werden. Freilich sollte darauf gesehen werden, daß die Juden und Mohammedaner eigne Abzeichen an ihren Kleidern tragen und von Christen getrennt wohnen. Wo kein solches gesondertes Quartier vorhanden sei, sollte es ihnen zu ihrer Bequemlichkeit angelegt werden. Der König machte sich noch anheischig, vom Papst eine Milderung der in der Bulle enthaltenen Beschränkungen gegen die Juden und ihre Beschützer zu erlangen.

So wurden die Juden in Castilien mehr, als ihnen lieb war, in den Parteikampf gezogen. Schlimm genug war es für sie, daß sie von dem Schutze des Alvaro de Luna abhängig waren, der nur aus politischer Berechnung die schützende Hand über sie hielt, und dessen unbeschränkte Macht sich doch nur auf die Schwäche des Königs stützte.

In den Parteikampf unter Juan II. wurden auch die Marranen hineingezogen, die zum Theil diesen Kampf entzündet hatten. Unter den Zwangstäuflingen in Castilien und Aragonien von 1391 und von 1412-1414 und ihren Nachkommen hielten sich diejenigen, welche den Gott ihrer Väter und sein Gesetz im Herzen trugen, fern vom politischen Treiben, zufrieden, wenn sie in Ruhe gelassen waren, gewissensbelastet, daß sie zur Schau die kirchlichen Riten mitmachen mußten. Sie strebten nicht nach Gütern und Auszeichnungen, sondern lebten in der Hoffnung, bald von diesem fürchterlichen Gewissenszwang erlöst zu werden. Anders die weltlich gesinnten Neuchristen, zumeist gebildete, auch talmudisch geschulte Personen. Ihre Theilhaftigkeit an der christlichen Gemeinschaft suchten sie zu ihrem Nutzen auszubeuten, Reichthümer und Ehrenstellen zu erlangen, drängten sich an Adelsfamilien heran, um sich mit ihnen zu verschwägern und dadurch zu Ansehen und Macht zu gelangen. So drangen sie in die Magistratssitze, in Richterämter und in die Cortes-Versammlungen, in die Regierungssphäre, in die akademischen Lehrämter und in die Kabinete der Infanten und Könige ein. In Aragonien kamen Verbindungen des Klein- und Großadels mit Marranen so häufig vor, daß später behauptet wurde, es gäbe nur eine einzige adlige Familie, welche nicht von jüdischem Blute abstamme9.[149] Diejenigen, welche von Hause aus mit der heiligen Schrift bekannt waren, haschten besonders nach Kirchenämtern10, welche zugleich einträglich und ehrenvoll waren. Diese jüdischen Kanoniker, Dekane und Bischöfe, je weniger sie im Innern durch eine aus ihrem Kreise herübergenommene Zweifelsucht den Christenglauben theilten, heuchelten desto mehr Glaubenswuth. Um ihre kirchliche Rechtgläubigkeit zu bethätigen, feindeten sie meistens das Judenthum und seine Bekenner an und verlästerten es mit unverschämter Niedertracht. Wie der ehemalige Rabbiner Salomo Pablo de Santa-Maria und seine Söhne in Castilien und wie des Meisters würdiger Jünger Lorqui = Geronimo de Santa-Fé, so verunglimpften ihre Gesinnungsgenossen ihre ehemaligen Glaubensgenossen in Wort und Schrift. Der Täufling Micer Pedro aus der berühmten jüdischen Familie de la Caballeria verfaßte eine von Feindseligkeit strotzende Schrift gegen die Juden: »Eifrer Christi gegen Juden und Mohammedaner«11, [150] in welcher die ersteren als ein verkehrtes Geschlecht, verfluchter Samen, heuchlerisch, falsch, pestilenzialisch gebrandmarkt werden. Ein angeblicher Rabbiner, welcher durch Vicente Ferrers Geißlerpredigten zum Christenthum bekehrt worden war, Juan de España genannt, verlästerte ebenfalls sein ehemaliges Bekenntniß und seine Stammgenossen. In einer Denkschrift über seine Bekehrung und in einem Commentar zum zwei und siebzigsten Psalm gab er als eine Christenpflicht an, die Juden zu zwingen, ihre Irrthümer abzuschwören12.

In Folge ihrer Kenntnisse, ihrer erworbenen Reichthümer, ihrer gehobenen Stellung und ihrer Verbindung mit den gebietenden Kreisen erlangten die klugen Neuchristen Einfluß auf den Gang der Politik in Castilien, das durch Parteiung zerklüftet war, und in Aragonien, wo zuerst ein für Ränkeschmiede zugängliches Weib die Regierung führte, Donna Maria, statt des zu Eroberungen ausgezogenen Alfonso V. und später Juan II. von Aragonien, der gegen seinen Sohn die Waffen führte. In beiden Reichen war solchergestalt die allergünstigste Gelegenheit für ehrgeizige Marranen, welche ihren Ursprung vergessen machen wollten, emporzukommen, eine Rolle zu spielen und gegen ihre ehemaligen Bekenntnißgenossen zu wühlen. So manche unter den Neuchristen benahmen sich, wie es Emporkömmlingen eigen ist, mit Hochmuth und Ueberhebung und erregten dadurch Mißgunst und Erbitterung.

Frommgläubige Altchristen waren indeß voll Mißtrauen gegen die aufrichtige Zuneigung der Neuchristen zur Kirche, wie glaubenseifrig diese sich auch geberdeten. Sie hatten sie in Verdacht, daß sie heimlich die jüdischen Riten beobachteten, und wenn das nicht, so wären sie gar ohne Religion, gegen das Christenthum ebenso gleichgültig, wie gegen das Judenthum. Die mehr weltlichen Altchristen sahen voll Neid auf den wachsenden Einfluß der Marranen. Auf der Stufe hoher Aemter fühlten sie sich zurückgesetzt und verletzt und verwünschten sie noch mehr. Ganz besonders waren Argwohn und Unwille gegen die Neuchristen im Süden, im Toledanischen, in Andalusien und Murcia rege, daß sie durchweg in ihrem Herzen dem Christenthum abgeneigt wären und nur aus Interesse Gläubigkeit heuchelten. Hier kam ein Spott-und Schimpfname für sie auf, der sie brandmarken sollte. Alboraiks wurden die Neuchristen genannt,[151] hergenommen von der Sage, daß Mohammed von dem Tempel in Jerusalem gen Himmel gefahren sei auf einem Rosse, Alborak (der Blitz), das keinem Rosse ähnlich gewesen, sondern von andern Thieren, Vögeln und Wesen etwas an sich gehabt hätte. Diesem Alborak glichen die Neuchristen, sie seien weder Juden, noch Christen, noch Mohammedaner; sie seien von Gier wie wilde Thiere besessen, spreizen sich wie die Pfauen, fröhnen dem Müßiggang wie Windhunde und haben ganz besonders die Giftigkeit der Schlange. Wegen dieser verschiedenen Eigenschaften und besonders weil sie das nicht seien, was sie vorstellen, passe die Benennung Alboraik ganz besonders auf sie13. Von dieser Benennung, mit welcher die Altchristen ihren Abscheu und ihren Ingrimm gegen die Eindringlinge ausdrückten, bis zur Erbitterung und Verfolgung war in dem heißblütigen spanischen Süden nur ein Schritt.

Diese Erbitterung machte sich zuerst in Toledo Luft. Mit der Glocke der Kathedrale wurde die Menge von den Feinden der [152] Marranen zusammengerufen und von zwei altchristlichen Kanonikern angeführt und aufgestachelt. Aufgeregt stürzte sie sich auf die Besitzungen eines reichen Neuchristen, Alonso de Cota, zündeten sie an und machten Anstalt, das ganze Viertel, wo meistens Marranen wohnten, in Brand zu legen. Bei der Aufregung, in welche die ganze Hauptstadt gerieth, bewaffneten sich viele Neuchristen unter Anführung eines reichen Marranen Juan de la Cobdad, um der Brandstiftung Einhalt zu thun, sie wurden aber trotz tapferer Gegenwehr zurückgeschlagen, ja, der Anführer und mehrere angesehene Neuchristen wurden getödtet, ihre Leichen dann von der aufgeregten Menge im Triumph durch die Straßen geschleift und mit den Füßen nach oben an den Galgen gehängt (März 1440). Der König Don Juan und sein Minister Don Alvaro rückten zwar vor Toledo mit dem Vorgeben, die Aufwiegler zu züchtigen. Aber der Obermundschenk und Großalkalde Pedro Sarmiento verrammelte die Pforten vor ihnen, und sie zogen unverrichteter Sache ab. Alvaro, der sonst nicht mit sich trotzen ließ und das Ansehen des Königs nicht preisgab, hatte offenbar damit seinen feindlichen Sinn gegen die Neuchristen kundgeben wollen, weil sie gegen ihn heimlich wühlten und auf seinen Sturz sannen. Seine Gleichgültigkeit gegen den Aufruhr sollte ihnen zeigen, daß sie ohne seinen Schutz verloren sind.

Sarmiento ging noch einen Schritt weiter gegen die Marranen. Er ließ eine Art Tribunal und Cortesversammlung zusammentreten und setzte mit dem Procurador Garcia de Toledo ein Statut durch, daß fortan kein Neuchrist mit irgend einem weltlichen oder geistlichen Amt betraut werden sollte. Dieses Statut wurde zum Unheil für die Marranen verbreitet und hier und da als gesetzlich anerkannt. Vergebens haben diese alle Mittel angewandt, um es als rechtsungültig erklären zu lassen, und haben von dem Papste Nikolaus zwei Bullen erwirkt, welche das Statut unwirksam machen sollten. Es blieb in Toledo in Kraft. Der Großalkalde Sarmiento entsetzte darauf dreizehn Marranen ihrer Aemter, darunter mehrere Richter, Rathsherren, öffentliche Notare, einen Alkalden und einen Syndikus beim geistlichen Gerichte. Sie wurden als Ungläubige, Verräther, Verführer und Verderber von edlen Damen, Rittern und Adligen gebrandmarkt14.

Dafür haßten die Neuchristen auch den allmächtigen de Luna mit dem ganzen Ingrimm, den das wurmende Gefühl der Rache wegen erlittener Ungerechtigkeit und Entwürdigung nur einflößen kann. Ihm legten sie ihre so verzweifelte Lage zur Last, da er doch [153] die Angriffe auf sie hätte abwehren können. Sie trugen auch zu seinem Sturze bei. Als der König ihn feigerweise zuletzt doch fallen ließ und ihn gar umbringen lassen wollte, stellte der marranische Bischof von Burgos Alfonso de Cartagena sein Haus zur Verfügung für diese Mordthat. Unter den Räthen, welche der König als Tribunal zur Entscheidung über seinen Tod zusammentreten ließ, haben die von marranischer Abkunft am heftigsten für seine Verurtheilung gestimmt15. Das Statut von Toledo über die Unfähigkeit der Marranen zu Aemtern war zwar nicht Gesetz geworden. König Juan selbst und seine Nachfolger haben ihnen trotzdem Aemter und Würden übertragen, aber die Volksstimmung war dadurch um so mehr gegen sie eingenommen und haßte sie wegen ihrer Anmaßlichkeit. In Aragonien hatte dieses Statut weniger Wirkung, weil dort andere Verhältnisse herrschten, und die Marranen in den Fehden zwischen diesem Lande und Catalonien dem Königgleichen Namens wesentliche Dienste geleistet haben. Hier spielten sie eine noch hervorragendere Rolle als in Castilien. Eine ganze Reihe von Neuchristen hatte der König wegen ihrer Parteinahme für ihn zu Rittern geschlagen16. Allein die Vorgänge in Toledo, ihre Rückwirkung auf die Menge, welche die Neuchristen hier nicht weniger als in Castilien haßte, hätten ein Warnungszeichen sein können, daß über kurz oder lang auch über sie ein herbes Leid hereinbrechen würde. Sie hatten ihr Geschick von dem ihrer ehemaligen Brüder getrennt und ihnen gegenüber sich feindlich gezeigt. In kaum einem Menschenalter traf die hochmüthigen Marranen wegen ihrer zumeist heuchlerischen Gesinnung ein Strafgericht so entsetzlich, wie es in dieser Grauenhaftigkeit und Dauer kein Volk, keine Nation und keine Religionsgenossenschaft betroffen hat, viel entsetzlicher als ihre treugebliebenen Brüder, an die sie sich in ihrem tiefen Leid angeklammert und welche sie dadurch in ihr Mißgeschick hineingezogen haben.


Fußnoten

1 Amador III. p. 23.


2 Das. p. 32.


3 S. Note 4.


4 Vergl. Note 4.


5 Das Statut findet sich in der französischen Nationalbibliothek der hebr. Handschrift No. 586, spanisch mit hebräischen Sätzen vermischt und das Spanische mit hebräischen Wörtern gegeben. M. Kayserling hat nach einer Copie den Inhalt gegeben mit einem Vorworte im Jahrbuch des Literaturvereins für die Geschichte der Juden und des Judenthums, B. IV. Leipzig 1869, S. 290 fg. Francisco Fernandez y Gonzales hat es besonders abgedruckt (die hebräische Schrift in lateinische umgewandelt) in Boletin de la real Academia de la historia, Madrid 1885 und auch als Separatabdruck, Madrid 1886 Ordenamiento formado por los procuradores de las aljamas hebreas pertenientes al territorio de los estados de Castilla en la asemblea celebrada en Valladolid el año 1432. Eine Beleuchtung des Statuts gab Loeb in der Revue des Etudes juives 1886 p. 187 fg. Das Statut wird genannt Teccana – הנקת oder Escama = המ?סה, weil es mit Zustimmung der Notabeln vereinbart wurde. – Don Abraham wird darin öster als בר de la corte (Rabbiner des Hofes) und auch als Juez mayor und Juzgador bezeichnet.


6 In seinem Scrutinium Scripturarum.


7 Gemeiner, Regensburgische Chronik III. S. 29.


8 Dieses Dekret ist mitgetheilt bei Lindo, history of the Jews in Spain p. 221 ff., es ist aber erst durch die früher erwähnte Bulle verständlich.


9 Der Beisitzer und Geheimsekretär der Inquisition Juan de Anchias, welcher mit den Proceßakten der des Judenthums angeklagten Marranen und mit ihren Testamenten vertraut war, stellte 1507 eine Genealogie der getauften Juden zusammen. Diese Zusammenstellung führte den Titel: »Das grüne Buch von Aragonien, el Libro verde de Aragon«. Im Eingang sagt der Verfasser: Genealogia valde antiqua et bona neophitorum antiquorum qui conversi fuerunt tempore beati Vincentii Ferrarii, confessoris ord. Praedicatt. in civitate Caesaraugustae et extra in regno Aragonum extracta per me Anchiam, assessorem Sanctae Inquisitionis. Im Jahre 1623 gab Philipp IV. dem Generalinquisitor André Pacheco den Auftrag, seinen Eifer zu verdoppeln, um dieses Buch zu vernichten. So ist nur ein einziges Exemplar aus dem 16. Jahrh. in der Bibliothek Colombina gerettet worden. Dieses Exemplar fand Amador de los Rios in einem Versteck in Sevilla, und Don Rodrigo Amador de los Rios, sein Sohn, druckte es ab in Revista de España 1885, XVIII. Jahrgang, Tomo 105 (p. 547 f.) und 106 (p. 249 ff. und 567 ff.). Der Sekretär der Inquisition Anchias stellte die Genealogie der Marranen von Aragonien zusammen, um die altchristlichen Familien zu warnen, sich mit ihnen zu verschwägern. »y assí deliberé de hacer este sumario para dar luz à los que tuviesen voluntad de no mesclar su limpieza con ellos, que sepan de que generaciones de judios descienden los siguientes. ... Et quia generatio eorum est neque et adultera, infidelis et prava, ideo cum eis cavete negotiare, quia filii ejus sunt hujus senex (?) sagatiores, quam filii lucis, porque son de un vidado que mucho crece y carga y quanto mas lo han cabado [cavado], regado y podado, tando más el fructo amarga.« Aus diesem »grünen Buche« entnahm theilweise der Verfasser des »Tizon de la Nobleza« (Schandfleck des Adels in Spanien, gedruckt Madrid, 1849), Cardinal Mendoza y Bobadilla, das Material für sein Memoriale für den König Philipp II. von Spanien, daß der spanische Adel durch Verschwägerung mit jüdischen Familien sich nicht rein erhalten habe.


10 Amador de los Rios III. p. 91.


11 Zelus Christi contra Judaeos et Saracenos. Vergl. darüber Amador III. 106 Note.


12 Amador Estudios p. 430 f.


13 Mr. Isidor Loeb hat in der Pariser Nationalbibliothek ein hochinteressantes Manuskript für die jüdisch-spanische Geschichte entdeckt (No. 356 fonds espagnol) und davon Mittheilungen und Auszüge gegeben (Revue des études j.T. XVIII. No. 36 p. 231). Ein Theil dieses Ms. enthält ein spanisches Werk, welches den Titel Alborayco führt (das. p. 238 f.). Der anonyme Verf. giebt selbst die Veranlassung zu diesem Titel in der Einleitung an. Ich gebe diese hier auszüglich. En la villa de Erena (Llerena).. fue puesto nonbre á los neofitos judaizantes, conviene á saber á los conuersos que se tornan Christianos, agora ha sesenta e mas años, e de la guerra que estonces se hizo en toda España por muerte de espada, conviene á saber destruycion de las aliamas (aljamas) de las Judios, a los que quedaron vivos por la mayor parte los baptizaron por fuerça e tomaron ellos entre sy un sobrenonbre anuzim, que quiere dezir forçados. ... guardando sabad y otras cerimonias iudaycas, rrezando por libros de Judios, enpero porque ellos tienen la circuncision commo Moros, e el sabad commo Judios, e el solo nombre de Christianos, e nin sean Moros, nin Judios, nin Christianos, aunque por la voluntad Judios, pero non guardan el Talmud nin las cerimonias todas de Judios, nin menos la ley christiana. E por esto los fué puesto esto sobrenonbre por mayor vituperio, conviene à saber alborayco. Dann wird die Benennung auf Mohammeds Pferd zurückgeführt, die seltsamen Körpertheile dieses Thieres beschrieben und in abgeschmackter Weise das Verhalten der Neuchristen damit verglichen. – Bei einer Vergleichung ist angegeben: asy en el Reyno de Toledo e de Murcia e de toda el Andaluzia, con toda Estremadura, apenas fallaredes dellos algunos Christianos fieles, loquel es notorio en toda España. Dieses zugleich interessante und alberne Buch ist verfaßt, 60 und mehr Jahre nach dem großen Judengemetzel von 1391 und nach der Eroberung Constantinopels durch die Türken, wie Mr. Loeb eruirt hat, also um 1454-1460.


14 Amador a.a.O. p. 92 fg., 207 fg.


15 Amador das. 118 fg.


16 Das. 118 fg., 50 fg.



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1890], Band 8, S. 155.
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