II.

[415] Noch ein Wort aus der Geschichte der Tortosaner Disputation ist festzustellen. Geronimo, der die Hauptrolle dabei spielte, hat, wie bekannt, zwei polemische Schriften verfaßt: Tractatus contra perfidiam Judaeorum et contra Talmud, beide zusammen in der bibliotheca maxima Patrum T. XXVI und besonders in Hebraeomastix, Frankfurt 1602) die Letztere besonders schon früher, Zürich 1552, edirt). Beide stehen in innigem Zusammenhange mit der Disputation. Es kommt aber darauf an, die Zeit ihrer Abfassung zu fixiren; denn nach Rodriguez de Castro hätten die zwei Schriften nicht einen integrirenden Bestandtheil der Disputation gebildet, sie wären vielmehr erst nach Beendigung derselben, 1414, verfaßt worden (l.c.p. 206, 266). Allein dieser oberflächliche Bibliograph hat sich hierin wie in vielen Punkten geirrt; er hat nicht einmal auf eynen Passus der Protokolle geachtet, die er eingesehen und zuerst auszüglich edirt hat. Der erste Tractat contra perfidiam Judaeorum, oder ad convincendam perfidiam Judaeorum ist ein halbes Jahr vor Eröffnung der Disputation verfaßt worden, im August 1412, während jene bekanntlich erst am 7. Februar 1413 begann und sich bis zum 12. November 1414 hinzog. Ich will kein Gewicht auf die Angabe in der Einleitung zu diesem Tractat legen, welche ausdrücklich bemerkt: Hae sunt rationes, quae coram ... Benedicto XIII. Papae ... in mense Augusto anno 1412 per ... magistrum Hieronymum de sancta Fide ... propositae et probatae fuerunt. Denn diese Einleitung, wie der Schluß, der dasselbe Jahr angiebt, rühren von fremder Hand her, und das Datum mag conjecturirt sein. Allein Geronimo giebt im zweiten Tractat selbst an: er habe die erste Abhandlung contra perfidiam Judaeorum im Auftrage des Papstes im nächstverflossenen Monate August verfaßt (Einleitung): In mense quidem Augusto nuper elapso de mandato ... Papae ... quodam alio tractatu compilato, in quo tradidi plurimas auctoritates ipsius Talmuth, ad firmiter ostendendum: Jesum Christum fore verum Messiam etc. Sollte dieser im August verfaßte Tractat nach der Disputation beendigt worden sein, wie de Castro behauptet, dann würde seine Abfassungszeit erst in den August 1415 fallen, was absurd ist. Denn de Castro giebt selbst an, der später geschriebene Tractat gegen den Talmud sei jedenfalls noch vor Erscheinen der Bulle desselben Papstes gegen den Talmud verfaßt, und diese Bulle datirt vom 11. Mai 1415.

Indessen kann der direkte Beweis geführt werden, daß Geronimo den ersten Tractat im August vor Eröffnung der Disputation, also 1412, verfaßt hat. Er beruft sich bereits darauf in seiner Eröffnungsrede vom 7. Februar 1413, wie die Protokolle angeben (bei de Castro p. 209 a): Proinde mense Augusti proximo elapso retrahencia vos a vera conclusione prefata sub his verbis comatice, compendiose et in genere sequentibus proponi [415] fecit (Benedictus Papa) coram vobis: Primo certas esse quaestiones, in quibus Christiani penitus et Judaei concordiam, alias vero in quibus discordiam habuere et habent etc. Im Folgenden wird der ganze Inhalt des ersten Tractats kurz zusammengefaßt, auch werden die daselbst angegebenen 24 Bedingungen für die Bewährung eines wahren Messias erwähnt (p. 210a): Cunctis condicionibus, quae pariter perscrutatis et in Christo Jesu ... perquisitis.. sub 24 numero reperti sunt ac per me sigilatim eisdem nominatae. Folglich ist diese Schrift, wie die Einleitung angiebt, August 1412 verfaßt worden. Die Stelle, auf welche sich de Castro zur Begründung seiner Behauptung von der Abfassung des ersten Tractats nach der Disputation beruft, sagt gar nicht das aus, was er darin lesen wollte. In der Recapitulation oder Anacaephaleosis bemerkt Geronimo: Intentio tamen hujus brevis tractatuli fuit, ponere dumtaxat in scriptis rationes illas, quae coram praesentia domini nostri Papae, ejusque sanctissimae curiae fuerunt praesentatae. Das soll nun, nach de Castro, bedeuten: Geronimo habe die Gründe, die er während der Disputation geltend gemacht, schriftlich aufgesetzt. Der Sinn ist aber durchaus ein anderer: daß er die Gründe, mit welchem er sich dem Papste und der Curie gegenüber anheischig gemacht hatte, die Juden durch Berufung auf die Agada von ihrem Unglauben abzubringen, niedergeschrieben habe. Er hatte sie früher privatim, mündlich vorgetragen und nun wollte er sie schriftlich fixiren.

Ist nun der erste Tractat, um Jesu Messianität aus Talmud und Agada zu beweisen, im August 1412 und der zweite contra Talmud jedenfalls vor August 1413 verfaßt, so gehören beide als Bestandtheile zur Disputation. Wir haben bereits gesehen, daß der erste im Auftrage des Papstes (de mandato Papae) niedergeschrieben wurde. Auch der zweite ist in dessem Auftrag verfaßt, wie die Einleitung angiebt: Et ideo mandavit sanctitas ejus (Papae) mihi, Hieronymo de Sancta Fide, familiari et medico suo, quatenus per libros et volumina dicti Talmud, oculate discurrens, quasdam ex abominationibus illis exciperem, et annotarem earum errores et in quibus libris et capitulis continentur. Beide Schriften können als Programme für die Disputation betrachtet werden, um ein doppeltes Manöver gegen die Juden auszuführen. Zuerst sollte aus den talmudischen und agadischen Schriften Jesu Messianität erwiesen werden – das der Inhalt der ersten Schrift – und dann die Abscheulichkeiten des Talmud aufgedeckt werden – Inhalt der zweiten. Denselben Gang nahm auch die Disputation.

Gegen den ersten Tractat, welcher 24 Scheinbeweise aus Agada-Sentenzen für Jesu Messianität enthält, ist das handschriftliche Werkchen unter dem Titel שדק םישדקה gerichtet, welches nach Wolf und de Rossi לדיו איבל ןב zum Verfasser hatte (o. S. 414). Es hat zum Inhalt eine eingehende Widerlegung der sogenannten 24 Argumente. In einer Handschrift des Herrn Abraham Epstein (welcher dasselbe mir freundlichst zur Einsicht überlassen hat) lautet der Eingang: 'ר ירוקיפ (de Luna) יחריה רויפיפאה ינפל ומעט ותונשב יקרול עשוהי ותבנשתו ףדגמ ונמיסו יפ-וטנד ומינוריג ורטסאמ ומש ארקנו רפסה םש ארק יהלא ףוסוליפ רקחמה ימכחמ םהילע בישה ודיצב .םישדקה שדק

Der Schluß lautet: ותונשב יקרול עשוהי 'ר ירוקיפ ומלשנ תנש איה ןוירהל ב"יתו ףלא תנש ןוגראב רשא אסוטרוט .... םהילע חכותהל ויאורק שידקה הריציל יששה ףלאה טרפל ג"עק רשא .םהה םימיב ןוגרא ?למ ודנאריפ ןוד תודמב זוחמה ימכח לכ תובית ישארב יפ-וטנאסד ומינוריג ורטסאמ ותויגב ומש ארקנ ןמ 'א םהילע בישה תובושתה ומלשנ םגו ארקו ףדגמ ... םימכחה אוה ןכ ומשכו .םישדקה שדק תובושתה םש. [416] Der Namen des Verfassers ist in dieser Handschrift nicht genannt.

Der Apostat Geronimo de Santa Fé führte bekanntlich als Jude den Namen יקרול עשוהי oder ,יקרוללא יקרולה, d.h. aus der Stadt Lorca im Mureianischen, nahe an dem damals noch mohammedanisch-arabischen Reiche Granada. Diese Stadt war Wohnsitz seiner Familie, er selbst aber wohnte in Alañiz im Aragonischen (Relation II, p. 46: םינוריג וטשמ םכחה סינקלאמ). Nun giebt es ein antichristianisches Sendschreiben an Salomo-Paulus de Santa Maria gerichtet von einem Autor desselben Namens, worin der Schreiber den Apostaten und das Christenthum heftig angreift. Die Ueberschrift lautet: וחלש בתכ (ספוט) חסונ (ולבאפ ירטשאמל) יולה ןימלש ןודל ל"ז יקרולא עשוהי 'ר ברה לארשי תד ותד רימהש לע ומישאמ אוהו (jetzt edirt in Dibre Chachamim von Elieser Aschkenasii Tunensis p. 41 ff.). Es liegt nahe, beide zu identificiren, und diese Vermuthung wird noch durch die Ueberschrift eines Scaliger'schen Codex in Leyden (Katalog p. 354) unterstützt, wo die Ueberschrift noch weiter lautet: רחא הנורחאב רימה (עשוהי) אוה םגו (ולבאפ) רימהש, »daß sich der Verf. des Sendschreibens zuletzt ebenfalls getauft« habe. Die Bibliographen acceptiren daher die Identität. Nur der jüngere Luzzato differenzirte sie und meinte: Der Verf. des antichristianischen Sendschreibens stamme aus einer andern Familie und sei identisch mit dem Verfasser des medizinischen Werkes תולעמה םרג: Josua b. Joseph Ibn-Vives Allorqui (o: S. 410), das er für Benveniste Ibn-Labi in arabischer Sprache ausgearbeitet und 1408 in Altañiz beendet habe (Ozar Nechmad II, p. 14b). In der That ist es psychologisch schwer denkbar, daß ein reifer Mann, der schlagende Gründe gegen das Christenthum geltend gemacht und das Sendschreiben sogar veröffentlicht hat, sich dann die kompromittirende Inconsequenz hätte zu Schulden kommen lassen, in dieselbe Apostasie zu verfallen. Es lassen sich manche Gründe gegen die Annahme seiner Apostasie geltend machen (vergl. Nehem. Brüll, Jahrbücher IV, p. 50 f.). Indessen die Nachschrift von einem Kundigen, daß der Verfasser des Sendschreibens an Pablo sich trotzdem getauft hat, überwiegt.


Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1890], Band 8, S. 415-417.
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