2. Kapitel. Die deutschen Juden und der dreißigjährige Krieg. (1618-1648.)

[27] Die vier größten deutschen Gemeinden. Die Frankfurter Gemeinde. Die Stättigkeit. Wühlereien gegen die Frankfurter Juden. Vincenz Fettmilch. Ausweisung. Wühlereien gegen die Juden von Worms. Doktor Chemnitz. Ausweisung. Rückkehr der Juden nach Frankfurt und Worms Die neue Judenstättigkeit. Die Wiener Gemeinde, die Hofjuden. Lipman Heller, Denunziation gegen ihn und Verhaftung. Bekehrungseifer des Kaisers Ferdinand II. Ausweisung und Leiden der Mantuaner Gemeinde. Wirkung des dreißigjährigen Krieges auf die Juden.


Während in Holland der erste Strahl einer besseren Zeit aufdämmerte, war das übrige Europa für die Juden noch voll von dichtem Schatten. In Deutschland besonders galt der Jude noch im siebzehnten Jahrhundert wie vorher als ein verworfenes Geschöpf, für das es kein Mitleiden gab, das man mit Kot bewarf, dem man den Bart anzündete und das man fast noch schlimmer als einen Hund behandelte1. Es gab nur noch drei oder vier bedeutende Gemeinden in Deutschland: Frankfurt a.M. mit etwa 2000 Seelen, Worms mit 1400, Prag mit höchstens 10000 und Wien mit 30002; die übrigen zählten nicht viel. Hamburg war noch eine junge Gemeinde. In den westdeutschen Freistädten Frankfurt und Worms herrschte eine fast noch schlimmere [27] Antipathie gegen die Juden, als in Hamburg, die mehr in der Engherzigkeit des Pfahlbürgertums und des zopfigen Zunftwesens, als im konfessionellen Gegensatz wurzelte. Beide Städte betrachteten die Juden in ihren Mauern als ihre Kammerknechte und beriefen sich allen Ernstes auf eine Urkunde des Kaisers Karl IV., daß er sie ihnen mit Leib und Gut verkauft habe. Als sich portugiesisch-marranische Juden von den Niederlanden aus in Frankfurt niederlassen wollten, um diese Stadt zu einem Handelsplatze ersten Ranges wie Amsterdam und Hamburg zu erheben, und um die Erlaubnis baten, ihnen ein Bethaus zu bewilligen, schlug es ihnen der Rat rundweg ab. Was taten die jüdischen Kapitalisten? Sie wendeten sich an den Herrn von Hanau und erlangten von ihm ein sehr günstiges Privilegium3.

Die Verbissenheit der Frankfurter gegen ihre jüdischen Mitbewohner hatte sich in einer Gesetzgebung kristallisiert, die zu den widerwärtigsten und abgeschmacktesten gehört. Sie wurde die »Judenstättigkeit« genannt und bestimmte, unter welchen Bedingungen oder Beschränkungen die Juden die Frankfurter Luft oder vielmehr die verpestete Atmosphäre des Judenviertels einatmen durften. Sämtliche vom Papsttum eingeführten kanonischen Beschränkungen zur Brandmarkung derselben: Verbot christliche Dienstboten und Ammen zu halten und Gebot ein schändendes Abzeichen zu tragen – einen gelben Ring und eigene Kopfbedeckung, beileibe kein landesübliches Barett – hat die größtenteils protestantische Stadt beibehalten. Sie behandelte sie geradezu wie Sträflinge. Außerhalb der Judengasse durften sich die Juden nur für nötige Geschäfte aufhalten, aber nicht zwei zusammen als Spaziergänger, und gar nicht in der Nähe des Römers, besonders nicht an christlichen Festtagen oder Hochzeiten oder wenn Fürsten in der Stadt lagen. Auch in ihrem Ghetto sollten sie sich still verhalten, christliche Ohren nicht durch einen hellen Laut verletzen, die eingekehrten fremden Juden zum zeitigen Schlafengehen anhalten. Ohne Vorwissen des Magistrats durften sie überhaupt keine Fremden beherbergen, nicht einmal Kranke in ihr Hospital aufnehmen. Eßwaren durften sie nicht gleichzeitig mit den Christen auf dem Markt einkaufen. Ihr Geschäftsumfang war neidisch eingeengt, und doch mußten sie viel mehr Steuern als die christlichen Einwohner zahlen. Wie sie an ihren Kleidern besondere Abzeichen, so mußten sie an ihren Häusern besondere Schilder mit wunderlichen Figuren und Namen haben: zum Knoblauch, zum Esel, zum grünen, weißen Schild, Rotschild, Schwarzschild. Nach diesen Schilderfigu ren wurden [28] die Bewohner der Häuser genannt: »Der Jude N. zum Esel, der Jude N. zum Drachen«. Bei der Aufnahme eines Juden mußte dieser die pünktliche Befolgung aller dieser ebenso dummen, wie herzlosen Bestimmungen mit einer entehrenden Eidesformel geloben. Und noch dazu hing ihr kümmerliches Dasein nur vom guten Willen des Magistrats ab; denn ein Paragraph bestimmte: Der Rat behielt sich vor, einem jeden Juden, zu welcher Zeit auch immer, die Stättigkeit, d.h. das Aufenthaltsrecht, zu kündigen. In diesem Falle mußte der einzelne oder die Familie nach Ablauf der bestimmten Frist die Stadt verlassen4.

Wenn der Magistrat berechtigt war, einzelnen Juden den Aufenthalt zu kündigen, so durfte er sie doch sämtlich aus der Stadt weisen. So folgerte und verlangte die mit dem Rate in Hader geratene Bürgerschaft oder die Zünfte. Sie beabsichtigten ihre Freiheiten zu erweitern, die aristokratische Macht der Patrizier im Magistrat zu beschränken und fingen mit den Juden an. Der Grund war, daß die Ratsherren für greifbare Dankbarkeit von seiten der Juden bei Handhabung der gegen sie erlassenen Gesetze nachsichtig waren; sonst hätten die Juden unter dem Drucke und der Schmach der »Stättigkeit« nicht existieren können. Aber diese Nachsicht des Magistrats gegen die Juden war den Zünften doppelt zuwider. Sie arbeiteten daher mit Aufgebot aller Mittel, die Ausweisung der Juden aus Frankfurt durchzusetzen. Diese hatten sich zwar vom Kaiser ihre Unantastbarkeit als Gesamtheit bestätigen und verbriefen lassen5; aber auf Dekrete und Drohung des Kaisers gab man damals sehr wenig. An der Spitze der aufsässigen Zünftler stand der Lebkuchenbäcker Vincenz Fettmilch, welcher, sowie die ihn unterstützenden Handwerker, zu den bürgerlich zurückgesetzten Reformierten gehörte und seinen Ingrimm an der lutherischen Bürgerschaft durch Rachenahme an den Juden zu befriedigen suchte. Er war ein verwegener Mann, der die Räte in Schrecken hielt und sich ganz offen den »neuen Haman der Juden« nannte. Er wurde von der Bürgerschaft zu ihrem Sprecher und Rädelsführer erwählt und verdiente auch diese Führerschaft. Denn er führte seinen Plan mit vieler Umsicht aus. Nächst den Beschwerdeschriften an den Rat und an den Kaiser »das jüdische Joch vom Halse zu nehmen« wurde die Judenstättigkeit [29] gedruckt6 und unter die Bürger verteilt, damit diese daraus die Berechtigung zur Ausweisung der Juden klar erkennen sollten. Der Magistrat ließ zwar die Exemplare der aufregenden Schrift konfiszieren, aber der von dem Pfefferküchler geleitete Ausschuß setzte ihre Freigebung durch. Diese Schrift tat auch ihre Wirkung; sie machte die Zünftler nur noch mehr erbittert gegen die Juden. Die Plünderung sowie Ausweisung der Juden wurde öffentlich verhandelt, und öfter hieß es, es werde an diesem oder jenem Tage ein Angriff auf das Judenviertel gemacht werden. Beschimpfungen, Mißhandlungen und Einkerkerungen einzelner Juden waren an der Tagesordnung. Immer kühner traten Fettmilch und die Zunftmeister auf, rissen dem Magistrat das Regiment aus den Händen und bedrohten ganz offen die Juden. Vergebens erschienen kaiserliche Kommissarien, Subdelegierte des Erzbischofs Johann Schwickhard von Mainz und des Landgrafen Ludwig von Hessen-Darmstadt, den Streit zwischen Rat und Bürgerschaft zu untersuchen und zu schlichten und die Juden zu schützen. Sie zogen unverrichteter Sache ab und sofort machte die Rotte Angriffe auf das Tor des Judenviertels am Wochenfeste. Auf das Schlimmste gefaßt, hatten viele Juden ihre Frauen und Kinder von dem unter ihren Füßen erzitternden Boden entfernt. Die Kommissarien erschienen wieder mit dem Mandate des Kaisers, die Ruhe herzustellen, drangen abermals nicht durch, ja verschlimmerten noch die Lage. Selbst die Bürger, welche fürchteten, sich dem Zorne des Kaisers auszusetzen, stachelten ihre Gesellen und Tagelöhner zum Angriff auf die Juden auf. Und als die Kommissarien dieselben mit Ausweisung bedrohten, kannte ihre Raserei keine Rücksicht. Der Tag für die Plünderung und vielleicht Ermordung der Frankfurter Juden war bereits verabredet, und die ganze Gemeinde beging ihn mit Fasten und Gebet, wie einen Versöhnungstag, um die Hilfe des Himmels zu erflehen, wo menschliche Hilfe so fern war.

Am bestimmten Tage (27. Elul = 22. August alten Stils, September neuen Stils 1614)7, während die Gemeinde im Bethause versammelt war, folgte Schlag auf Schlag und Stoß auf [30] Stoß, mit Wutgeschrei vermischt, an die Pforte des Judenviertels. Darauf von seiten der Juden Angstgeschrei, verzweifeltes Hin-und Herrennen und ratloses Fliehen. Mutige Jünglinge und Männer griffen zu den Waffen, die Stürme abzuwehren oder mannhaft zu sterben. Es fielen auf beiden Seiten Verwundete und auch einige Leichen; die Überzahl und Verwegenheit der Fettmilchschen Bande siegte. Darauf Plünderung, Zerstörung und Entweihung der heiligen Plätze mit tierischer Wut die ganze Nacht hindurch bis an den andern Tag. Die kaiserlichen Kommissarien vermochten dem wüsten Treiben keinen Einhalt zu tun, mußten sogar einen Anschlagzettel ausstellen, daß die Mordbande unsträflich sei. Die meisten Juden, welche nicht von menschenfreundlichen Bürgern geborgen worden waren, harrten zitternd auf dem Begräbnisplatze aneinander gekauert, manche in Sterbekleider gehüllt, des Todes. Geflissentlich ließ sie die Rotte in banger Ungewißheit über das Los, das sie ihnen zugedacht, zwischen Leben und Vertreibung, so daß die Juden es als eine Gnade Gottes ansahen, als sich ihnen des Nachmittags (24. August n. St.) das Fischerpförtchen öffnete und sie, allerdings ohne Hab und Gut, abziehen durften, 1380 Personen. Den Fortschritt der Menschlichkeit gegen frühere Jahrhunderte konnte man bei dieser Gelegenheit darin bemerken, daß mitleidige Christen den von allem entblößt Abziehenden Brot und Speisen reichten, und die kleineren Städte und Dörfer ihnen ein Obdach gewährten, obwohl Fettmilch und die Judenfeinde vor deren Aufnahme gewarnt hatten.

Es dauerte lange, bevor die Juden Frankfurts Genugtuung für die so verletzende Unbill erhielten. Der Magistrat war ohnmächtig und der Kaiser Matthias fast nicht minder. Dieser erließ zwar Mandate über Mandate an seine Kommissarien gegen die Aufwiegler und Räuber in Frankfurt. Der Erzbischof von Mainz und der Landgraf von Darmstadt widerriefen die erzwungenen Zugeständnisse ihrer Subdelegierten und forderten die Auslieferung der Rädelsführer und Wiedereinsetzung der ausgetriebenen Juden. Allein das alles geschah so sehr ohne Nachdruck, daß Fettmilchs Rotte noch ein ganzes Jahr den Rat so sehr tyrannisieren durfte, daß er nichts für die Juden tun konnte. Einige juristische Fakultäten nahmen noch dazu die Frankfurter Räuber gewissermaßen in Schutz und gaben ein Urteil ab, daß deren Vergreifen an dem Eigentum der Juden nicht als Diebstahl anzusehen sei, da es teils am Tage, teils bei Fackelschein geschehen sei8. Die Verzögerung [31] der vom Kaiser so oft befohlenen Restituierung der Frankfurter Gemeinde lag teils an der damaligen politischen Stellung des Kaisers zu den Ständen, teils an der Lauheit der zunächst als Vollstrecker des Urteils bestellten Fürsten. Erst ähnliche Vorgänge in Worms beschleunigten das Ende der Frankfurter Wirren9.

Dort hatte die durch Judenhaß und Brotneid entstandene Erbitterung gegen eine der ältesten deutschen Gemeinden zur selben Zeit insofern einen anderen Verlauf genommen, als nicht die Zünfte, sondern einige Glieder des Magistrats die Ausweisung der Juden betrieben, und als der Hauptjudenfeind nicht ein brutaler, aber gerader Handwerksmann, sondern ein arglistiger Advokat und Rechtsverdreher war. Der Hauptgrund war auch hier wie in Frankfurt die Auflehnung gegen den Magistrat. Nur handelten die Zünftler hier geschlossener und einmütiger. Siebzehn Zünfte wählten einen Ausschuß von je einem Mitgliede aus jeder Zunft, welcher sowohl gegen den Magistrat, als gegen die Judenschaft vorgehen sollte. Verarmung ihres Gemeinwesens, welches an den veränderten Handelsverhältnissen lag, schoben sie auf die Juden und den Wucher, was einer dem andern nachjammerte, obwohl der Zinsfuß infolge der Entscheidung des Speyerschen Gerichtes auf fünf vom Hundert herabgesetzt war. Die Unvernünftigen dachten durch die Vertreibung der Juden den Wohlstand der Stadt zu heben und arbeiteten darauf los. Der Führer und Ratgeber, der Alles in allem im Bürgerausschusse, war ein Rechtsgelehrter, Doktor Chemnitz (Chemnitius), welcher durch Advokatenkniffe glücklicher und ungefährlicher die Ausweisung der Juden durchsetzen zu können vermeinte, als die Frankfurter durch Gewalt. Zunächst wurden allerhand Schikanen und Beschimpfungen gegen sie angewendet. Der Ausschuß wollte nicht Hand an sie legen, aber sie mürbe machen. Er versperrte ihnen die Ausgänge zur Stadt, verhinderte sie, Einkäufe von Nahrungsmitteln zu machen, jagte ihr Vieh von der Weide10 und ließ nicht einmal Milch für jüdische Kinder in die Judengasse bringen. Die Juden sahen sich von sicherem Elende bedroht und schafften daher ihre bewegliche Habe nach benachbarten Plätzen; dieses wollte der Ausschuß verhindern und [32] legte Schloß und Kette an die zwei Tore der Judengasse, um nichts hinausschaffen zu lassen. Da diese Maßregel aber als Gewalt erschien, riet ihnen der schlaue Advokat, lieber beständig an den Pforten Wache zu halten. Auch in Worms wurden die sogenannten jüdischen Privilegien, d.h. die »Stättigkeit«, welche ihnen unter beschränkenden Bedingungen zu atmen gestatteten, der Bürgerschaft zugänglich gemacht. Sie wurden ihr vorgelesen, und sie hörte sie mit solchem Ernst an, als »wenn ein Evangelium vom Himmel gepredigt worden wäre«. Sie wollte sich vergewissern, daß sie mit Fug und Recht die Juden ausweisen durfte. Um diese so äußerst wichtige Angelegenheit zu betreiben, erweiterte sich der Bürgerausschuß von 17 auf 150 Mann, und Chemnitz war rührig und geschäftig, das heiß ersehnte Ziel herbeizuführen, besonders nachdem die Frankfurter so glücklich waren, ihre Juden loszuwerden. Die Wormser Gemeinde tat zwar auch das Ihrige, den sie bedrohenden Schlag abzuwenden. Ihr Sachwalter, der Vorsteher Löb Oppenheim, ein Glied einer sehr geachteten Familie, war an den kaiserlichen Hof abgeordnet worden, empfohlen vom Landgrafen Ludwig von Darmstadt und dem Erzbischof Schwickhard von Mainz, den Kaiser Matthias günstig für die Juden zu stimmen; Geldmittel wurden nicht gespart. Der Kaiser hatte aber kein anderes Mittel, als Handschreiben und Mandate an die Bürgerschaft zu richten, die Gewalttätigkeiten gegen die Juden abzustellen und die Aufwiegler zu bestrafen; die kaiserlichen Drohworte fanden kein Gehör und wurden von den übermütigen Rädelsführern noch verspottet.

Kräftiger nahm sich der junge Kurfürst Friedrich von der Pfalz, der Freund des jüdischen Arztes Zacuto Lusitano (o. S. 3), der Wormser Juden als Schutzherr der Stadt an, jener Fürst, welcher später den Tanz des dreißigjährigen Krieges eröffnen und als erstes Opfer desselben fallen sollte. Er hatte zuerst durch zwei Kommissarien seine Vermittlung angeboten, und als diese nicht angenommen wurde und Chemnitz seine Wühlerei verdoppelte, ließ ihn der Kurfürst festnehmen und in Heidelberg in Gewahrsam bringen. Während seiner dreimonatigen Haft trat eine kleine Pause in Worms ein. Sobald aber dieser Aufwiegler wieder auf dem Schauplatze erschien, begannen die Wirren von neuem. Er hatte zwar sein Wort verpfändet, der Bürgerschaft nicht gegen die Juden zu dienen und sich anheischig gemacht, im Übertretungsfalle in 1000 Gulden Strafgeld zu verfallen; nur unter dieser Bedingung wurde er vom Kurfürsten aus der Haft entlassen. Das machte ihm aber kein Bedenken, er hetzte vielmehr die Zünfte noch nachdrücklicher gegen die Juden auf. Sie versammelten sich auf [33] Chemnitz' Rat unbewaffnet auf dem Markte zur Beratung und schickten eine Deputation an die Juden, innerhalb einer Stunde »mit Sack und Pack aus der Stadt zu ziehen«. Die Deputation warf ihnen vor, die Bürgerschaft beim Kaiser verdächtigt, seinen Haß gegen sie erregt und ihr jedes Mittel benommen zu haben, Recht zu erlangen. Der Magistrat protestierte, aber ohnmächtig, und so blieb den Juden nur übrig, am vorletzten Passahtage auszuwandern (20. April n. St. 1615). Die Schiffer, welche im Dienste der den Juden stets wohlgesinnten Dalberge standen, hatten zwar die Weisung, die Juden nicht über den Rhein zu führen, aber die Bürger brachten sie, um sie nur los zu sein, hinüber. Sie durften alles Bewegliche mitnehmen, und was sie zurückließen, sollte ihnen gut verwahrt werden. So hatte Chemnitz geraten, um die Bürger nicht in die Anklage wegen Plünderung zu verwickeln. Der Fanatismus konnte sich aber nicht enthalten, die Wut an den heiligen Stätten der Juden auszulassen, die tausend Jahre alte Synagoge zu verwüsten, den jüdischen Begräbnisplatz zu entweihen und mehrere hundert Grabsteine zu zerbrechen, von denen einige Zeugnis vom hohen Alter dieser Gemeinde ablegen11. Der Erzbischof von Mainz und der Landgraf Ludwig von Darmstadt gestatteten den Verbannten den Aufenthalt in den kleinen Städten und Dörfern, und so kamen sie zum Teil mit ihren Frankfurter Leidensbrüdern zusammen.

Indessen dauerte der Jubel der judenfeindlichen Wormser Bürger nicht lange. Der durch den Bürgerausschuß gedemütigte Rat unterhandelte heimlich mit dem Kurfürsten Friedrich von der Pfalz, und dieser ließ, etwa zehn Tage nach Ausweisung der Juden, Fußvolk, Reiterei und Kanonen unter dem ohnmächtigen Proteste des Ausschusses in die Stadt einrücken, welche alsbald dem Aufruhr ein Ende machten. Der großsprecherische Doktor Chemnitz wurde mit anderen Aufwieglern in Gewahrsam gebracht. Später wurde er seines Amtes als Advokat entsetzt und Landes verwiesen. Andere Rädelsführer, die sich bei der Vertreibung der Juden bemerklich gemacht hatten, wurden auf Nimmerwiederkehr zur Stadt hinausgestäupt. Es dauerte aber doch noch fast drei Vierteljahre, bis die Wormser Juden auf Befehl des Kaisers von dem Pfalzgrafen und dem Bischof von Speyer in ihre Stätte wieder eingesetzt wurden (19. Januar n. St. 1616). Zwei Monate später wurden die Juden von Frankfurt wie im Triumphe mit Paukenschall und Hörnerklang von den Kommissarien von Kurmainz und Darmstadt in ihre Wohnungen wieder zurückgeführt (20. Adar = 10. März [34] n. St.)12. Hier wurden die Aufwiegler härter als in Worms bestraft, weil sie Zerstörung, Plünderung und Blutvergießen veranlaßt hatten. Vincenz Fettmilch, der Lebkuchenbäcker, der Frankfurter Haman, wurde gevierteilt und gehängt, sein Haus geschleift und seine Familie in die Verbannung gejagt. Die Stadt wurde vom Kaiser mit 175919 fl. Schadenersatz für die an den Juden verübte Plünderung belegt. Zum Andenken an diese im deutschen Reiche nicht alltägliche Errettung und ehrenvolle Wiedereinsetzung bestimmte die Frankfurter Gemeinde, den Tag des Einzuges (20. Adar) als Festtag – Purim-Vincenz genannt – zu begehen, den Tag vorher aber zur Erinnerung an die Leiden zu fasten.

Die alte Judenstättigkeit sowohl in Worms als in Frankfurt hob der Kaiser Matthias auf und führte dafür eine neue Judenordnung ein, welche von Kommissarien beraten war (für Frankfurt ausgestellt am 3. Jan. 1617 und für Worms am 22. Febr. 1617)13. Dieses Neue war aber immer noch im mittelalterlichen Geschmack. Die alten Beschränkungen der Juden in Tracht, Hantierung und Bewegung sind geblieben und womöglich noch teilweise verschärft worden. Galten die Juden doch auch dem Kaiser des heiligen deutsch-römischen Reiches und seinen Räten als Auswürflinge. »Nur da sie einmal vom Kaiser privilegiert waren, sollte der Rat sie schützen und nicht mehr die Befugnis haben, diejenigen, welche einmal die Stättigkeit erlangt hatten, auszuweisen.« Diejenigen Frankfurter Juden, welche damals wieder eingesetzt wurden, brauchten daher nicht mehr wie früher ihr Aufenthaltsrecht alle drei Jahre zu erneuern, und ihr Recht ging auf ihre Nachkommen über14. Dagegen wurde die Zahl der Juden auf 500 festgesetzt. Nicht mehr als sechs Familien sollten jährlich zur Stättigkeit zugelassen werden15, und nie mehr als zwölf Paare durften sich jährlich verheiraten16. Eine andere Beschränkung kam noch hinzu, daß sich die Juden nicht Bürger von Frankfurt, sondern nur erbliche Rats-Schutzangehörige nennen durften17. Zu den alten Schutzab gaben [35] kamen auch neue hinzu, eine Heiratssteuer und ein Erbschaftszoll18. – Die Beschränkungen in der neuen Judenordnung für Worms sind womöglich noch drückender ausgefallen. Die Gemeinde hatte ihr Weiderecht eingebüßt; sie wurde dafür mit dem Privilegium entschädigt, »Milch zu ihrer und der Ihrigen Notdurft von der Bürgerschaft kaufen und abholen zu dürfen«19 – eine bedeutende Errungenschaft!

Diese betrübende Erscheinung der Ausweisung der Juden aus den beiden westdeutschen Städten und ihrer Wiedereinsetzung hatte doch für die deutsche Judenheit eine günstige Wirkung. Es kam allen deutschen Gemeinden zugute, daß der Kaiser einmal wenigstens die Unverletzlichkeit der Juden mit Nachdruck betont und mit Waffengewalt bestätigt hatte. Kaiser Ferdinand II., so sehr er auch Jesuitenzögling und Protestantenfresser war, besiegelte diese Unantastbarkeit der Juden für das ganze Reich und besonders für Frankfurt und Worms, als die Bürgerschaft dieser Städte sie von neuem zu quälen gedachte20. Daher kam es, daß der zerstörungs- und blutreiche dreißigjährige Krieg die Juden Deutschlands nicht so hart traf, wie man erwarten sollte. Sie teilten zwar die Leiden des deutschen Volkes, das, in zwei Lager gespalten, das Schwert gegen die eigene Brust zückte und sein eigenes Land zur Wüste machte. Auch die Juden hatten ihr Teil an den Brandschatzungen, Plünderungen und Verwüstungen, welche die Führer der Landsknechte, die Mansfeld, Tilly, Waldstein nacheinander über die blühendsten Städte brachten. Manche jüdische Gemeinde ist infolge der Kriegswut vollständig untergegangen. Aber die Juden hatten wenigstens von dem inneren Feinde nichts zu fürchten und konnten sich in der Abgeschiedenheit ihres Ghettos still vor den Stürmen bergen21. [36] Die katholischen Heerführer hatten vom Kaiser die Weisung, Leben und Gut der Juden zu schonen, und diese wurde hin und wieder befolgt, so daß mancher Protestant seine Habe im Asyle des Judenviertels bergen und retten konnte. Freilich war der Beweggrund für diese Schonung nicht humanes Wohlwollen, sondern finanzielle Berechnung. Ehe Waldstein die Entdeckung machte, daß der Krieg durch den Krieg ernährt werden, daß eine große Armee sich auch Finanzmittel verschaffen könnte, brauchte der Waffengang, den Ferdinand II. gegen die protestantische Hälfte Deutschlands unternahm, viel Geld, woran der kaiserliche Schatz von jeher arm war. Bares Geld fand sich aber meistens nur in den Kasten jüdischer Kapitalisten. Die Finanzquelle der Juden mußte daher vor allem geschont werden, wenn der Krieg einen guten Fortgang haben sollte. Daher war der mit vieler Überlegung handelnde Kaiser darauf bedacht, seinen Feldherren einzuschärfen, die Juden von aller Kriegsbeschwerlichkeit und Einquartierung zu befreien22. Wie teuer den Gemeinden diese zärtliche Behandlung zu stehen kam, läßt sich nicht angeben. Die böhmischen Juden entrichteten eine bedeutende Summe und verpflichteten sich, jährlich 40000 Gulden zur Bestreitung der Kriegskosten zu leisten23.

Der Wiener Hof erfand auch ein anderes Mittel, die Finanzquelle der Juden für den Krieg ergiebig zu machen. Er ernannte jüdische Kapitalisten zu Hofjuden, räumte ihnen die ausgedehnteste Handelsfreiheit ein, befreite sie von den Beschränkungen, denen andere Juden unterworfen waren, sogar vom Tragen des gelben Fleckens, gewährte ihnen und ihren Angehörigen mit einem Worte eine günstige Ausnahmestellung. Solche Hofjuden waren zur Zeit des dreißigjährigen Krieges: Josel Pinkherle von Görz, Moses und Jakob Marburger von Gradiska, Ventura Parente von Triest, [37] denen der Kaiser für geleistete Dienste bedeutende Privilegien erteilte24; ferner Elia Halfan, der Arzt, in Wien, Samuel zum Drachen und Samuel zum Straußen in Frankfurt a.M.25. Eing anz besonders begünstigter Hofjude damaliger Zeit war Jakob Bassewi (Batscheba) Schmieles in Prag (geb. 1580, st. 1634)26, welchen Kaiser Ferdinand wegen der Dienste, die er dem Kaiserhause geleistet, in den Adelstand erhob (Jan. 1622). Er erhielt den Namen von Treuenburg und durfte ein Wappen führen, (blauer Löwe, acht rote Sterne im blauen Felde). Bassewi von Treuenburg begleitete öfter das Hoflager des Kaisers. Diese Stellung machte ihn nicht aufgeblasen gegen seine niedriggestellten Stammesgenossen; er wirkte vielmehr zu ihrem Besten mit voller Hingebung. Da er und die andern Kapitalisten der Geldverlegenheit des kaiserlichen Hofes abhalfen, konnten sie wirksam für ihre Glaubensgenossen im Reiche und Italien eintreten. Wahrscheinlich auf ihre Veranlassung erhielten die Juden gewissermaßen mitten im Feuerregen von den militärischen Führern besondern Schutz. Nach der entscheidenden Schlacht am weißen Berge (1621) wurde das Judenviertel Prags27 von einer Schutzwache besetzt, damit den Juden kein Haar gekrümmt werde. Zum Andenken an diese kaum geahnte Rettung vor der wilden Söldnerschar beging die Prager Gemeinde den Tag des Einzuges der Kaiserlichen (14. Marcheschwan = 10. November) alljährlich halb als Fast- und halb als Festtag, wie es der damalige Rabbiner Jesaia Hurwitz angeordnet hatte. Die reichen Juden Prags durften auch die von den protestantischen Bewohnern verlassenen Häuser käuflich an sich bringen28.

Ein gewichtiges Ansehen erhielt während des Krieges und vielleicht durch denselben die Gemeinde Wiens. Der Schwerpunkt [38] des Katholizismus fiel nämlich damals durch die Erschlaffung Spaniens vom Manzanares an die Donau, von Madrid an Wien. Die nach und nach trotz wiederholter Ausweisungsdekrete der Kaiser wieder in Wien angesammelten Juden standen dadurch den wichtigen europäischen Angelegenheiten näher. Hofjuden und jüdische Ärzte zogen nach Wien mit ihren Gesindern, d.h. den Personen ihres Anhanges, oder die sie als solche ausgaben. Die Wiener Juden galten damals als außerordentlich reich29. Da sie in verschiedenen Quartieren der Stadt zerstreut wohnten, empfanden sie das Bedürfnis, sich zu sammeln und einen gemeinsamen Platz zum Beten zu haben. Sie wandten sich an den Kaiser, und dieser bewilligte ihnen einen Platz am untern Wörd (jetzt Leopoldstadt), entzog sie der Gerichtsbarkeit der städtischen Behörden und befreite sie sogar vom Tragen der Abzeichen. Zur selben Zeit als die protestantischen Hamburger Bürger eifersüchtig wachten, daß den portugiesischen Juden keine Synagoge eingeräumt werde (o. S. 20), gestattete ihnen der erzkatholische Kaiser in seiner Hauptstadt eine neue Synagoge mit allem Zubehör zu bauen (Dezember 1624). Seine »befreiten«, d.h. privilegierten Juden, brauchten keine Einquartierung aufzunehmen und nicht Kriegskosten zu tragen30. Der Magistrat erhob freilich Einspruch gegen diese Begünstigung der Juden; er wünschte den »Judenschwarm« aus der Stadt zu schaffen. Die Hofräte, welche Gelder erpressen wollten, gaben daher den Bürgern zu hören, für 20000 fl. könnten sie die Freude genießen, die Juden ausgewiesen zu sehen, raunten aber zugleich den Juden zu, wenn sie diese Summe zuvorkommend erlegten, könnten sie in Wien bleiben31. Wahrscheinlich haben die Juden gesiegt. Die geeinte und wohlhabende Gemeinde sah sich nach einem rabbinischen Leiter um und traf eine glückliche Wahl an dem ebenso liebenswürdigen wie gelehrten damaligen Rabbiner von Nikolsburg, Lipmann Heller (Februar 1625). Er war keine glänzende, epochemachende Erscheinung, aber auf dem dunklen Grund jener Zeit hebt sich seine Bedeutung hell ab.

Lipmann Heller (geb. in Wallerstein 1579, st. Krakau 1654)32 bildet nämlich eine Ausnahme unter den damaligen Rabbinen, [39] wenigstens unter denen in Deutschland und Polen. Er war nicht bloß von talmudischer Gelehrsamkeit erfüllt und eingenommen, sondern auch von Elementen des Wissens befruchtet, welche außerhalb des rabbinischen Gesichtskreises lagen. Heller hatte sich nämlich auch in außerjüdischer Literatur umgesehen und verstand gut Mathematik. Auf talmudischem Gebiete konnte er sich allerdings nicht mit den zeitgenössischen polnischen Größen, mit Samuel Edles in Ostrog, Josua Falk in Lemberg, Joël Serkes in Krakau und so vielen andern messen. Allein wenn er ihnen an Scharfsinn oder richtiger an Tüftelei nachstand, so überragte er sie an Gründlichkeit und Klarheit seines Wissens; die Schätze seiner Gelehrsamkeit lagen geordnet in seinem Kopfe. Heller besaß ein sanftes Wesen, imposante Züge, führte eine gewandte Sprache und konnte daher in christlichen Kreisen verkehren. Fern von jenem Wissensdünkel, der keinen Widerspruch vertragen kann – ein Fehler, der namentlich den meisten Vertretern der rabbinischen Gelehrsamkeit in Polen anhaftete, – nahm sein sanftes, bescheidenes Wesen jedermann für ihn ein und gewann ihm die Herzen. Er ist einer von denen, die man unwillkürlich bedauert, daß sie in jener barbarischen Zeit gelebt; in einer besseren Zeit hätten sie erfolgreicher für das Judentum wirken können. In Prag, wo er seine letzte rabbinische Ausbildung erhalten und mit dem, der sophistischen (pilpulistischen) Lehrweise abholden Prediger Ephraim Lencycz verkehrt hatte, schriftstellerte Heller in der Jugend über Themata, welche den Talmudbeflissenen fern lagen oder gar von ihnen verachtet wurden33. Im dreißigsten Lebensjahre, gerade in demselben Alter wie Maimumi, arbeitete er ein Riesenwerk aus, einen sachgemäßen Kommentar zur Mischna (Tossafot Jom-Tob, vollendet 1614 bis 1617). Es gehörte dazu eine viel größere Arbeitskraft, als sein großer Vorgänger und auch Obadja di Bertinoro dafür angewendet hatten, wenn man berücksichtigt, wie hoch in der Zwischenzeit die Materialien aufgeschichtet waren, die alle beachtet, aufgenommen und geprüft werden mußten. Freilich nach der wissenschaftlichen Seite steht Heller dem Mischnakommentar Maimunis [40] bei weitem nach. Aber hin und wieder zeigt der Verfasser einen freieren Blick; nur sprach er seine bessere Erkenntnis mit vieler Zurückhaltung und Schüchternheit aus34.

Lipmann Heller wurde, wie gesagt, für das Rabbinat nach Wien berufen, und er wirkte wohltätig für diese junge Gemeinde. Er arbeitete für sie eine Gemeindeordnung aus und war daher während der kurzen Zeit seiner dortigen Funktion geachtet und beliebt. Er hätte mit seinem sanften friedliebenden Wesen in Wien bleiben und sich nicht von den scheinbaren Vorzügen der Prager Gemeinde dorthin verlocken lassen sollen; denn in ihr herrschte noch immer Gemeinheit und Niedrigkeit, Neid und Tücke, wie früher, und Heller paßte am wenigsten in diesen Kreis. Es zog ihn aber nach der böhmischen Hauptstadt, wo es unvergleichlich mehr Talmudbeflissene gab, und er auf anregenden Gedankenaustausch rechnen konnte. Denn vom Ehrgeize, Rabbiner in der größten Gemeinde Deutschlands zu sein, muß man ihn freisprechen. Er hatte nur zu bald Gelegenheit, die Annahme dieser Wahl zu bereuen.

Seine Anstellung in Prag erfolgte 1627. Als fungierender Rabbiner hatte Heller den Vorsitz in der Kommission, welche die undankbare Aufgabe hatte, die bedeutende Summe jährlicher Kriegssteuer von 40000 Gulden unter die Prager Gemeindemitglieder und die Landgemeinden zu verteilen35. Bei Hellers biederem und lauterem Charakter läßt sich voraussetzen, daß er bei der Umlage mit der äußersten Gewissenhaftigkeit zu Werke gegangen ist und wissentlich keinen ungerecht überbürdet hat. Nichtsdestoweniger beklagten sich einige Mitglieder über ungebührliche und parteiische Verteilung, erregten Streit in der Gemeinde, brachten einen Anhang zusammen und bedrohten die Kommission mit Anschwärzungen. Vergebens ließ Heller seine mahnende Stimme gegen die überhandnehmende Spaltung vernehmen, sprach von der Kanzel bald sanft, bald ernst. Trotz gesellte sich zum Neid, und die Unzufriedenen verklagten ihn und die Ältesten der Kommission bei der Hofkammer, daß er mit Parteilichkeit die Reichen verschont, die Steuerlast auf die Schultern der Mindervermögenden gewälzt und sie zur Erlegung des ihnen aufgelegten Anteils durch Androhung von Bann, Gefängnis und anderen Strafen gezwungen habe. Die Anklage gegen Heller muß noch überdies sehr gehässiger Natur gewesen sein. Denn, ehe er noch etwas von dem ihn bedrohenden Schlage ahnte, [41] wurden von Wien aus nach Frankfurt die Anzeichen von einer bevorstehenden Verfolgung gemeldet (März 1629)36.

Darauf erfolgte von seiten des Kaisers Ferdinand II. ein herber Verweis für den Rabbiner Lipmann Heller und die Gemeindeältesten, mit Androhung unnachsichtiger Strenge bei Wiederholung solcher Ungebühr bei Verteilung der Steuern, und mit dem Befehle eine Zentralkommission zu erwählen (2. Mai 1629)37. Aber damit begnügten sich diese gewissenlosen Streitsüchtigen nicht, sondern verleumdeten Lipmann Heller beim Kaiser, er habe in einem seiner Werke verletzende Äußerungen gegen das Christentum gebraucht, was ihn in Harnisch bringen mußte. Um ihrer Verleumdung Nachdruck zu geben, trugen sie einer dem Kaiser nahestehenden Persönlichkeit, die sich auf theologisches Wissen viel einbildete, zu, Heller habe sich vor dem Prager Statthalter gerühmt, sie in einer Disputation besiegt zu haben. Zugleich wiesen die Verleumder darauf hin, daß der angeschuldigte Rabbiner im Besitze eines großen Vermögens wäre, das dem kaiserlichen Schatze zufallen müßte, falls er schuldig befunden würde. Um ihre Rache oder ihren hämischen Sinn zu befriedigen, setzten diese Angeber vollständig außer Augen, daß sie dadurch nicht nur eine Verfolgung der Prager Juden, sondern auch der ganzen deutschen Judenheit heraufbeschwören könnten.

Ihre Verleumdung fand nur zu sehr Gehör. Plötzlich traf ein gemessener Befehl vom Kaiser an den Statthalter von Prag ein, den Rabbiner Lipmann Heller in Fesseln nach Wien bringen zu lassen (25. Juni 1629). Bei der militärischen Strenge, welche während des dreißigjährigen Krieges Mode geworden war, war auch für den Unschuldigen Schlimmes zu befürchten. Indessen war Heller auch bei den christlichen Beamten so geachtet, daß der Polizeimeister, welcher seine Verhaftung vornehmen sollte, mit außerordentlicher Schonung gegen ihn verfuhr, und der Vorstand setzte es beim Statthalter durch, daß Heller ungefesselt und ohne Wache, nur auf Bürgschaft, nach Wien reisen durfte. Dort angekommen, fand er sich beim Kanzler ein, um [42] Näheres von der gegen ihn gemachten Anschuldigung zu erfahren. Dieser fuhr ihn hart an, was ihn kein gutes Ende hoffen ließ, daß er gegen die christliche Religion geschrieben habe. Darauf wurde Heller in ein Gefängnis gebracht, zusammen mit lasterhaften Verbrechern eingesperrt, und eine Kommission von Geistlichen wurde eingesetzt, um seine Schuld als Gotteslästerer zu konstatieren. Durch außerordentliche Bemühung der Wiener Gemeinde wurde Heller indes in eine leidliche Haft gebracht, bis das Urteil der Kommission erfolgen werde. Bei dem Verhöre, dem er unterworfen wurde, rückten die Richter nicht mit dem letzten Grunde der gegen ihn erhobenen Beschuldigung heraus, sondern formulierten die Anklage gegen ihn lediglich dahin, daß er in einer seiner gedruckten Schriften den Talmud allzusehr verherrlicht habe, der doch nach dem Dekret mancher Päpste zum Feuer verurteilt wurde, und damit habe er sich gegen die katholische Religion vergangen. Indessen machte doch Hellers Verteidigung, daß er in seinen Schriften mit keinem Worte das Christentum angegriffen habe, und daß ihm, dem Rabbinen, die Vorliebe für den Talmud nicht zum Verbrechen gemacht werden könne, einen so günstigen Eindruck, daß das Urteil milder ausfiel, als er und die Judenschaft erwartet hatten. Wahrscheinlich haben auch Bestechungen dazu beigetragen. Der Spruch lautete, Heller habe eigentlich den Tod verdient; allein der Kaiser wollte Gnade walten lassen und habe die Todesstrafe in eine Geldstrafe von 12000 Tlr. verwandelt, die sofort bar zu erlegen sei, und die angeschuldigte Schrift solle vernichtet werden. Als Heller flehentlich beteuerte, diese Summe nicht erschwingen zu können, drohte der Kanzler im Namen Ferdinands, er werde ihn auf mehreren Plätzen Wiens und Prags stäupen lassen, um der ganzen Judenheit damit eine Schmach anzutun. Indes gelang es doch den Bemühungen der Juden, die 12000 Taler auf 10000 Gulden herunter zu bringen, welche außerdem in Ratenzahlungen abgetragen werden durften, wofür aber Bürgschaften verlangt wurden. Die Prager Verleumder, denen das milde Urteil unangenehm war, ruhten aber nicht, bis sie es beim Kaiser durchgesetzt hatten, daß Heller des Prager Rabbinats verlustig und er für unwürdig erklärt wurde, einen andern Rabbinatssitz, so weit das Zepter des Kaisers herrschte, einzunehmen. Endlich wurde er nach vierzigtägiger Haft (14. August 1629) mit Verlust seines Amtes, seines Vermögens und ohne Aussicht auf eine anderweitige Anstellung entlassen. Der geadelte Jakob Bassewi von Treuenburg, der ihm überhaupt mit Rat und Tat zur Seite stand, bewirkte indes für ihn die Begnadigung, daß er ein Rabbinat im deutschen Reiche annehmen dürfe. Heller blieb[43] aber nicht in dem vom Kriegslärm betäubten Deutschland, sondern nahm ein Rabbinat in Polen (Litauen) an, wohin der Ruf von seiner Gelehrsamkeit und seinem Märtyrertum gedrungen war.

So ganz ohne Folgen für die Juden war die lügenhafte Verleumdung gegen Lipmann Heller doch nicht; es blieb doch etwas davon hangen. Der bigotte Kaiser und manche Geistliche, welche durch diesen Vorfall auf das Verhalten der Juden gegen das Christentum aufmerksam gemacht worden waren, kamen darauf, den von dem Papste Gregor XIII. angeordneten Brauch der Bekehrungspredigten für Juden auch für die österreichische Judenschaft einzuführen. Der Kardinal Klesel, der früher allmächtige und weltlich gesinnte, später durch Ausschließung von der Politik auf das Geistliche gerichtete Priester, hat diesen Plan angeregt. Zunächst sah es der Kaiser auf die beiden größten Gemeinden seiner Erblande, auf Prag und Wien, ab. Er erließ ein Dekret (Februar 1630)38, daß die Juden gezwungen werden sollten, Bekehrungspredigten anzuhören und zwar jeden Sonnabend Morgen zwischen 8 und 9 Uhr, mindestens 200 Gemeindeglieder beider Geschlechter zu gleichen Teilen; unter diesen sollten vierzig jüngere Juden von 15 bis 20 Jahren sein. Jeder, der zum Anhören der Prediger befohlen worden, sollte bei einmaliger Versäumnis mit einem Taler Strafgeld, und im wiederholten Falle gesteigert, belegt werden. Einschlafen und Schwatzen während der Predigt war verpönt. Die Strafgelder sollten zur Unterstützung der bekehrten Juden verwendet werden. Dem Kaiser Ferdinand lag die Bekehrung der Juden sehr am Herzen und er versprach sich viel von diesem Zwange. Indessen konnte dieser Plan nicht so leicht ausgeführt werden. Die Hofräte, denen der Kaiser dieses Geschäft übertragen hatte, waren für Bestechung nicht unzugänglich und steckten sich hinter die Jesuiten, welche weniger auf Fang von Judenseelen, als vielmehr auf Unterdrückung der Protestanten und Machterweiterung Gewicht legten. Bald hieß es, es sei in Wien kein passendes Lokal für die Predigten zu finden; es schicke sich nicht, eine Kirche dazu herzugeben, und einen Hörsaal in der Universität mochten die Väter der Gesellschaft Jesu nicht dazu einräumen. Dann hieß es, es sei Mangel an einem geeigneten Prediger; die Jesuiten gaben nur ungern eines ihrer Ordensglieder dazu her. Der Kaiser mußte wiederholentlich ermahnen, doch einmal damit den Anfang zu machen, aber es fanden sich immer neue Hindernisse. Dann beschäftigten [44] den Kaiser andere Sorgen. Gustav Adolph, der Schwedenkönig, und sein großer Kanzler Oxenstjerna entrissen den Katholiken fast alle Eroberungen, welche die Liga im Protestantenlande gemacht hatte. Dazu kamen dann die Befürchtungen wegen Waldsteins verräterischer Absichten. Die Judenpredigten haben daher in Deutschland keinen Erfolg gehabt.

Kaiser Ferdinand II. ließ die Juden nicht das Mißlingen seines Planes entgelten, er war vielmehr darauf bedacht, die Wunden, welche seine Kriegsscharen den Juden schlugen, zu heilen. Die entfesselte Wut der deutschen Soldateska, des Waldsteinischen Gesindels, traf auch die Gemeinde Mantua. Diese drittgrößte Gemeinde Italiens nächst der römischen und venetianischen zählte damals ungefähr 1000 jüdische Seelen39. Der vorletzte Herzog Ferdinand aus dem Hause Gonzaga, obwohl Kardinal und Wüstling, war den Juden zugetan; sie waren so wenig auf schlimme Zeiten gefaßt, daß sie untereinander eine Ghettoordnung für die Dauer einführten, welche der Herzog bestätigte40.

Die streitige Erbfolge nach dem Tode des letzten Gonzaga zog Mantua in die Händel des dreißigjährigen Krieges hinein. Bei der fast acht Monate dauernden Belagerung arbeiteten und kämpften die Juden um die Wette mit den christlichen Bürgern. Bei Befestigung der Mauern ruhten sie nicht einmal am Sonnabend; ihre rabbinischen Leiter erklärten es für gestattet. Indessen half alle diese Anstrengung nicht, die deutschen »Teufel«, wie die Italiener die Schar Aldringers und Gallas' nannten, eroberten die schöne Stadt, plünderten, zerstörten und mordeten drei Tage hintereinander. Das Ghetto wurde jedoch nur kurze Zeit geplündert. Warum? Die kriegerischen Befehlshaber geboten den Soldaten Halt, um die Beute für sich zu behalten. Aldringer ließ den Juden verkünden (28. Juli 1630), daß sie sämtlich binnen drei Tagen Mantua zu verlassen hätten und weiter nichts als ihre Kleider am Leibe und drei Dukaten bar jede Person mitnehmen dürften; das Wenige, das sie behalten hatten, wurde ihnen von den gemeinen Soldaten entrissen. So wurde die ganze Mantuaner Gemeinde halbnackt und im elendesten Zustande ausgestoßen, der Hungersnot und Pest preisgegeben41. Nur sechzehn Juden behielten die [45] deutschen Kriegsobersten zurück, um von ihnen durch Marter die Verstecke zu erfahren, wo die abgezogenen Juden ihre Barschaften verborgen hätten. Indessen brachten drei eifrige Juden, Jakob Chajim Cases, Samuel Fano und Abraham Horwitz aus Innsbruck, auf einsamen Wegen die elende Behandlung der Mantuaner Gemeinde zur Kenntnis des Kaisers. Die Hofjuden in Begleitung Ferdinands II. in Regensburg vereinigten ihre Anstrengung, ihn günstig für sie zu stimmen. Dieser erließ auch sofort ein Schreiben (2. September) an den Gouverneur Colalto, den ausgewiesenen Juden die Rückkehr nach Mantua zu gestatten und ihnen alles Geraubte zurückzugeben. Aber erst anfangs Winter (November) kehrten die Übriggebliebenen in ihre leeren Häuser zurück, von 1000 nur 500; die Fehlenden waren von Not, Entblößung, Hunger und anderen Plagen aufgerieben worden42.

Sonst erzählen die Jahrbücher des dreißigjährigen Krieges durchaus nichts von besonderen Leiden des jüdischen Stammes. Bei der Einnahme Prags durch die Protestanten und bei dessen Wiedereroberung durch Waldstein (1632) ist den Juden nichts Leides geschehen43. Hin und wieder tauchte die alte Lüge von Christenkindermord auf; aber Kaiser Ferdinand III. nahm die Juden nachdrücklich in Schutz gegen die boshafte Anschuldigung in einem Erlasse (23. Juli 1638), sich dabei auf seine Vorgänger und den Papst berufend44. Hier und da wurden sie beschuldigt, es verräterisch mit den Schweden zu halten45. Der Krieg hatte überhaupt seit Einmischung der Schweden und Franzosen den wilden Charakter eines Religionskrieges abgelegt und den eines politischen um das Gleichgewicht unter den Staaten angenommen. Fast scheint es, als wenn die Juden in dieser Zeit noch besser als die Christen behandelt worden wären. Wenigstens in Mainz verfuhren die Schweden, die über vier Jahre dort hausten (Ende 1631 bis Anfang 1636) glimpflicher gegen sie46. Sie waren auch nicht so sehr verarmt, denn sie konnten drei Jahre nach Abzug der Schweden eine Synagoge in Mainz bauen, also einen größeren Gemeindeverband bilden, eine Vergünstigung, die sie seit ihrer Ausweisung über 150 Jahre vorher nicht genießen konnten47. Der dreißigjährige Krieg [46] endete bekanntlich auf demselben Schauplatz, wo er begonnen hatte, in Prag. Der schwedische General Königsmark belagerte die Moldaustadt und hatte bereits die Kleinseite eingenommen. Aber die Einwohner wehrten sich tapfer, und die Juden blieben an Ausdauer nicht hinter den andern zurück, wenn auch nicht mit Waffen, doch mit Arbeit in den Schanzen und mit Löschapparaten. Ein Jude war es, der dem Kaiser aus der belagerten Stadt Nachrichten brachte, um Entsetzungstruppen herbeizuziehen48. Wegen ihrer Anhänglichkeit an das Kaiserhaus erhielten die böhmischen Juden von Ferdinand III. eine Erweiterung ihrer Rechte (8. April 1648), welche darin bestand, daß sie in allen königlichen Städten und Kammergütern wohnen und nicht ohne Wissen des Kaisers ausgewiesen werden, daß sie neben ausgedehntem Handel auch alle Handwerke – mit Ausnahme von Waffenschmieden – betreiben dürften, daß die Vorsteher nicht gezwungen sein sollten, einen Verdächtigen aus der Mitte der Gemeinde zu stellen und für ihn verantwortlich zu sein49. Man kann annehmen, daß die Juden durch den verheerenden Krieg nicht allzuviel verloren haben. Während die christliche Bevölkerung durchweg verarmt war und mit Not zu kämpfen hatte – ein Hauptumstand, welcher die Fürsten zum Abschluß des westfälischen Friedens geneigt machte [47] – hatten die Juden doch noch etwas errettet. Die Beute der Plünderungen so vieler Städte ging durch ihre Hände, und wenn sie auch durch Steuerleistung außerordentlich angespannt waren, behielten sie doch immer einen Gewinn davon. Daher kam es, daß, als gerade nach Beendigung des dreißigjährigen Krieges große Massen flüchtiger Glaubensgenossen aus Polen durch Deutschland kamen, sie von den deutschen Gemeinden brüderlich unterstützt werden konnten. Die Juden Polens wurden nämlich damals zum ersten Male von einer ausgedehnten blutigen Verfolgung heimgesucht. Der Leidenskelch sollte auch an ihnen nicht vorübergehen.


Fußnoten

1 Joseph (Juspa) Hahn Nürlingen ץמוא ףסי Nr. 886, Schickard, Bechinat Happeruschim, praefatio (geschrieben 1624): Prout et mihi.. vitio versum scio, quod Judaeis converser crebrius ... hominibus nauci et viliter habitis, quos nemo.. alloquio dignetur, sed pueri crepitaculis per plateas prosequantur; vgl. in betreff des Endes desselben Jahrhunderts Wagenseil, Hoffnung der Erlösung Israels, Anf.


2 Für die Zahl der Juden in Frankfurt die Verse bei Schudt III, S. 346 a.a.O. II, S. 65, 156 ff., und besonders Kriegk in der weiter zu nennenden Abhandlung. Für Worms ist zwar bei Schudt I, S. 419 angegeben 14000; aber es ist wohl ein Druckfehler, richtiger bei Schaab, Geschichte der Juden von Mainz, S. 207, nämlich 1400. Für Prag s.v. Herrmann, Geschichte der Juden in Böhmen, und für Wien, Wolf, Judentaufen, S. 5.


3 Fortsetzer von Gans' Chronik דוד חמצ I, zum Jahre 1610.


4 Siehe über die alte Judenstättigkeit Schudt a.a.O. III., S. 119 ff.


5 Urkunde vom 13. Nov. 1611 bei Wolf, Ferdi nand II. und die Juden S. 29. Vgl. Kriegk, Geschichte von Frankfurt, S. 227 ff. und Auszug daraus, Frankel-Graetz Monatsschr., Jahrg. 1872, S. 236-240 und 324-328.


6 5. Januar 1613. Schudt, jüd. Merkwürdigkeiten II, 141.


7 Quellen darüber bei Schudt, a.a.O. Kriegk, a.a.O. Von jüdischer Seite Vincenz-Lied oder הריש. auch ץניו תליגמ von Elchanan ben Abraham Helen, hebräisch und deutsch zuerst gedruckt Amsterdam 1618, auch einverleibt in Gans' דוד חמצ und bei Schudt. Der richtige Familienname des Verf. ist Helen (ןלעה) und nicht Hellein. Es gab Ärzte mit dem Namen Helen oder Helenius. S. darüber Katalog Bodleiana S. 921.


8 Wahrhaftige Beschreibung der Exekution in Frankfurt bei Schudt das. II, S. 56 ff.


9 Quellen über die Vorgänge in Worms: Schudt das. I, S. 417 ff.; Schaab, Geschichte der Juden von Mainz, S. 202 ff.; Wolf, Geschichte der Juden von Worms, S. 17 ff.; ausführliche Relation von Joh. Georg Kern, aus einem Kodex des Wormser Gymnasialarchivs, mitgeteilt von L. Levy- sohn in Frankels Monatsschr., Jahrg. 1858, S. 38 ff.


10 Jedes jüdische Haus hatte bis dahin das Recht, eine Kuh auf die Weide von Kisselwitz zu treiben, Ju denstättigkeit von Worms bei Wolf a.a.O., S. 74, § 10.


11 L. Levysohn, Epitaphien der Wormser Gemeinde, S. 3.


12 Bei Kriegk wird das Datum unbegreiflicherweise als der 28. Februar angegeben, das stimmt nicht mit den Angaben der jüdischen Quellen.


13 Die erste mitgeteilt von Schudt das. III, S. 175-190, Lüning, deutsches Reichsarchiv Port. Spec. (contin. IV.) T. I, S. 708, und die andere Urkunde bei Wolf, Geschichte der Juden von Worms, S. 70, Beilage, XXIII.


14 Neue Judenstättigkeit von Fr. § 4.


15 Das. § 104, 105.


16 Das. § 108.


17 Das. § 32.


18 Neue Judenstättigkeit von Fr. § 93, 102.


19 Judenstättigkeit für Worms bei Wolf a.a.O., § 10.


20 Wolf, Ferdinand II. und die Juden, S. 29, Beil. II.


21 Allgemeine Nachrichten über den Zustand der Juden während des dreißigjährigen Krieges gibt es nicht. Juspa Hahn Nürlingen, der sein rituales Werk ץמוא ףסוי (nach dem Muster Jakob Mölns לירהמ) 1630 beendete, bemerkt im Nachtrage p. 166 b: וניאר וניניעב שוחב הארנ הזו םיסנ ונל חשועה ונברקב יח לא שיש ... תורייעב םינש המכ הז ורבע רשא המחלמה ישנא ידי לע תוטרפב ... רפסה לע תולעהל רשפא יא ויד םימיה לכ ולאו םירפכבו םהלש ... םילומנ םניאשמ רתוי תאש רתיב ונמע ינבל וביטהש םשוכר תומוקמ וזיאב םימעה ואיבחה םיתעלש דע דואמ וערה םיררוצה תמח הלעש םתואל ושענש םיסנה ןה ,םידוהיה יתבב םייובש המכ םגו ... םדיב הלע אלו םתובשל ושקבו םהילע טעמב קר םתצקו ףסכו ריחמ ילב םבור ... תולקב ... ולצנש ףסכ. Dagegen bemerkt sein Zeitgenosse, auch ein Frankfurter, der Kabbalist Naphtali ben Jakob Elchanan, Verfasser des blödsinnigen kabbalistischen Werkes ךלמה קמע (gedruckt 1648), allerdings tendenziös, daß infolge des Todes des Kabbalisten Vital Calabrese (1620) und gerade in seinem Todesjahr mörderische Kriege begannen, von welchen die Juden hart betroffen worden seien (p. 141 c): זירפילק םייח תריטפ ץראב ןכו ... ןילופ ץראב ... םלועל ןוילכ לש המחלמה האב תוערה תומחלמב תושודק תולהק ומתו ופס רשא ... זנכשא .בערו רבד ברחב הלאה


22 Wolf, Ferdinand II., Beilage XIII. »Wir Ferdinand entbieten allen und jeden unsern Obristen, Obrist-Lieutenanten, Rittmeistern usw. und geben euch zu vernehmen, daß wir die gesammbte Judenschaft von Worms in unsern kaiserlichen Schutz an- und aufgenommen, vor allen gewalttätigen Einlagen, Einquartierungen und andern Kriegsbeschwerlichkeiten gänzlich und allerdings eliminiert und befreit haben.«


23 v. Herrman, Geschichte der Juden in Böhmen, S. 54, Zeitschrift Maskir V. S. 141: Waldstein erhöhte 1628 diese Summe auf 4000 Fl. monatlich.


24 Wolf, Ferdinand II., Beil. Nr. IV.


25 Das. Beil. X.


26 Seine Biographica in Liebens Prager Epitaphien, S. 21 f. Maskir IV, S. 20, Note.


27 Lipmann Heller, Einl. zu den betreffenden Bußgebeten (Selichot, Prager Ritus), die er zum Andenken an diesen Tag verfaßt hat. Da diese Selichot selten sind, so sei das Wesentlichste daraus mitgeteilt: םויבו םידוהיהמ םיברו דחי םחלהל ושגנ ... (א"פש) ןושחב ב"י 'א ונייה ... ןושח ד"י 'ג םויבו ... (ןיצנאש) תוללוש תושעל וכרצוה ןחל ונתוא ןתנ 'הו םולשל וארק ברעה תעל דע הלודג הרצב דסי ןכ יכ וניתובוחרב םירמוש ודיקפיו ליח ירש ינפל דסחלו אל ידוהי םושב די עוגנ יתלבל וליח אבצ רש לכ לע ... רסיקה לכ םיאלמ םיתבו .הלועמ הרימשב םרמשי קר ודואמב אלו ופוגב אל םידוהיבו םיפוצר םימי שדוח ומכ הזיבלו ללשל ויה בוט תמכסח םע ... גארפ ימכח םהילע ולבקו ומיק ... םדי תא וחלש םוי ןושח שדוחל ד"י םוי תא תושעל ... ל"גס היעשי ’ר ד"באח .ןורכז


28 v. Herrman a.a. O, S. 54.

29 Lipmann Heller, Selbstbiographie, p. 4.


30 Hurter, Ferdinand II., B. 10, S. 137 f. Wolf, Ferdinand II., Beilage Nr. V, auch Lipmann Heller, a.a.O.


31 Hurter das. B. 8, S. 291.


32 Seine Lebenszüge gibt seine Selbstbiographie הביא תליגמ, über seinen Prozeß und seine Auswanderung; Ergänzungen dazu: Lieben, Prager Epitaphien, S. 65, und Landshut, Amude Aboda p. 63. Aus der Grabschrift bei Lieben ist sein Todesjahr 1654 unzweifelhaft; Manasse Ben-Israel setzt es aber 1649 aus einem Mißverständnis. Denn Mose Zacut hat auf Hellers Tod eine Elegie gedichtet (auch gedruckt), in welcher die Chiffre vorkommt: ’ק ’ש ’ה תנשב טוקשי םש ’ט. Manche haben das ה als 5000 genommen und daher 5409 = 1649 gezählt; es gehört aber zu den Einern, und vervollständigt die Zahl 5414 = 1654.


33 Er schrieb einen Kommentar zu Bedaresis תניחב םלוע und zu Ezechiels Gesichte vom Thronwagen (הבכרמ).


34 Vgl. Tossafot Jom Tob Nasir V, 5.


35 S. oben S. 37.


36 Juspa Hahn berichtet ץמוא ףסוי p. 171. םירופל ךומס הבשחמב ולע רשא דואמ םיער םירבדמ אניומ םיבתכ ואב ט"פש תנידמ לכל םיצרה דיב םירפס חולשנו הבושת הפ וננקת ןכלו ... זנכשא. Das war also Adar = anfangs März 1629. Bedenkt man, daß der drohende Brief des Kaisers an den »Rabbiner und Eltisten der Prager Judenschaft« vom 22. Mai datiert ist, und daß sich daran die Verhaftung Hellers und gewaltsame Bekehrungsversuche knüpften, so kommt man darauf, daß in diesem Berichte die Anzeichen von dem, was später erfolgte, angedeutet sind.


37 Urkunde bei Wolf, Ferdinand II., S. 49, Nr. IX.


38 Wolf, Judentaufen in Österreich, S. 8 f., auch S. 3 von Herrman a.a.O., S. 55.


39 Geschichte der Vertreibung und der Restitution der Mantuaner Gemeinde תודפהו תולג von Abraham Masseran (Venedig 1634), S. 26 a.


40 וטיגה רדס zur Vermeidung der Konkurrenz: םינוקת וטיגה ירויד ביבס םירודסו Mantua 1620.


41 Masseran a.a.O., p. 14 f.


42 Masseran, p. 23 f.


43 L. Heller, Selbstbiographie, p. 28.


44 Wülfers Theriaca judaica p. 83.


45 (König) Annalen der Juden in preußischen Staaten, S. 84.


46 Schaab, diplomatische Geschichte der Juden in Mainz, S. 210.


47 Schaab das.


48 Die Belagerung Prags durch die Schweden und den Anteil der Juden an der Verteidigung beschrieb ausführlich in einem nicht ganz schlechten hebräischen Stil Jehuda Levi ben Josia in einem Werkchen םולשב המחלמ, gedruckt Prag 1649, lateinisch übersetzt von Wagenseil in excitationes sex p. 104.


49 v. Herrman a.a.O., S. 56, 59, Maskir S. 41 f. Aktenstücke von Wolf. Welche Bedeutung dieser Passus im Privilegium hat, vergegenwärtigt ein Fall vom Jahre 1622, der in einem Kodex des Prager Gemeindearchivs zur Erinnerung niedergeschrieben ist. Ein Prager Jude hatte von einem Soldaten Damastvorhänge gekauft, welche dem Statthalter entwendet waren. Als der Diebstahl ruchbar geworden war, übergab sie der Käufer dem Synagogendiener, welcher dazu vereidet war, gestohlene Sachen zu übernehmen und sie dem Eigentümer zuzustellen, ohne den Namen des Beteiligten zu nennen. Der damalige Vizestatthalter, Rudolf Waldstein, begnügte sich aber nicht damit, sondern verlangte den Namen des Käufers zu wissen, und als dieses verweigert wurde, ließ er für den damaligen Vorsteher, einen würdigen Greis, Jakob Teomin Lämmel, eigens einen Galgen auf dem Schinderberge bauen und bedrohte ihn mit dem Strange, falls er nicht den Hehler zur Stelle brächte. Der Käufer mußte genannt werden, und er sollte den Galgentod erleiden. Erst nach angestrengter Bemühung gelang es, den Vizestatthalter zu beschwichtigen, die Todesstrafe in eine Geldstrafe von 10000 fl zu verwandeln. Diese Summe bestimmte Waldstein als Stammkapital für eine Stiftung zur Bekehrung der Juden. S. auch v. Herrman a.a.O., S. 56.



Quelle:
Geschichte der Juden von den ältesten Zeiten bis auf die Gegenwart. Leipzig [1897], Band 10, S. 49.
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