A. Die Nazi-Partei als Mittelpunkt des gemeinsamen Planes oder der Verschwörung.

[31] Im Jahre 1921 wurde Adolf Hitler der oberste Führer (schlechtweg »der Führer« genannt) der Nationalsozialistischen Deutschen [31] Arbeiterpartei, auch bekannt als Nazi-Partei, die in Deutschland im Jahre 1920 gegründet worden war. Er fungierte als solcher während der ganzen von dieser Anklage umfaßten Periode. Die Nazi-Partei, zusammen mit einer Anzahl ihrer Unterorganisationen wurde zum Mittel des Zusammenhaltes unter den Angeklagten und ihrer Mitverschworenen und zum Mittel der Ausführung der Ziele und Zwecke ihrer Verschwörung. Jeder der Angeklagten wurde Mitglied der Nazi-Partei und der Verschwörung, in Kenntnis ihrer Ziele und Zwecke, oder wurde, im Besitz dieser Kenntnis, ein Werkzeug ihrer Ziele und Zwecke in dem einen oder anderen Stadium der Entwicklung der Verschwörung.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 31-32.
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