C. Grundsätze und ihre Anwendung in dem gemeinsamen Plan oder der Verschwörung.

[33] Um andere Personen für die Teilnahme an dem gemeinsamen Plan und der Verschwörung zu gewinnen, und um den Nazi-Verschwörern ein Höchstausmaß von Kontrolle über die deutsche Volksgemeinschaft zu sichern, wurden bestimmte Grundsätze aufgestellt, verbreitet und ausgenutzt, unter ihnen folgende:

1. daß Personen von sogenanntem »deutschen Blute« (entsprechend den genauen Angaben der Nazi-Verschwörer) einer »Herrenrasse« zugehörten und demgemäß das Recht hätten, andere Rassen und. Völker zu unterjochen, zu beherrschen oder auszurotten;

2. daß das deutsche Volk nach dem Führerprinzip regiert werden solle, demzufolge alle Macht beim Führer läge, von welchem die Unterführer ihre Autorität in hierarchischer Ordnung erlangten, wobei jeder Unterführer seinem unmittelbaren Vorgesetzten bedingslosen Gehorsam schulde, in seinem eigenen Kreis der Rechtsprechung jedoch absolute Macht habe; und daß die Macht der Führerschaft unbegrenzt sei und sich auf alle Gebiete des öffentlichen und privaten Lebens erstrecke;

3. daß Krieg eine edle und notwendige Beschäftigung für die Deutschen sei;

4. daß die Führerschaft der NSDAP als der einzige Träger der vorgenannten und anderer Lehrsätze der Nazi-Partei berechtigt sei, den inneren Aufbau, die Politik und Gebräuche des deutschen Staates zu lenken, die Tätigkeiten aller Einzelpersonen innerhalb des Staates zu überwachen und alle Gegner zu vernichten.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 33.
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