Ribbentrop

[74] Der Angeklagte RIBBENTROP war in der Zeit von 1932 bis 1945: Mitglied der NSDAP, Mitglied des Nationalsozialistischen Reichstags, Außenpolitischer Berater des Führers, Vertreter der NSDAP in auswärtigen Angelegenheiten, Besonderer Deutscher Delegierter für Abrüstungsfragen, Außerordentlicher Botschafter, [74] Botschafter in London, Organisator und Leiter der Dienststelle RIBBENTROP, Reichsminister für Auswärtige Angelegenheiten, Mitglied des Geheimen Kabinettsrates, Mitglied des politischen Stabes des Führers im Hauptquartier und General der SS. Der Angeklagte RIBBENTROP benutzte die genannten Stellungen, seinen persönlichen Einfluß und seine vertraute Beziehung zum Führer derart: Daß er die Machtergreifung der Nazi-Verschwörer, angeführt in Anklagepunkt Eins, und die Kriegsvorbereitungen, angeführt in Anklagepunkt Eins, förderte; daß er teilnahm an der von den Nazi-Verschwörern unternommenen Planung und Vorbereitung von Angriffskriegen und Kriegen in Verletzung internationaler Verträge, Abkommen und Zusicherungen, angeführt in Anklagepunkt Eins und Zwei; daß er im Einklang mit dem Führerprinzip die außenpolitischen Pläne der Nazi-Verschwörer, angeführt in Anklagepunkt Eins, ausführte oder die Verantwortung für deren Ausführung übernahm; und daß er die in Anklagepunkt Drei angeführten Kriegsverbrechen und die in Anklagepunkt Vier angeführten Verbrechen gegen die Humanität, darunter viele verschiedenartige Verbrechen gegen Personen und Eigentum in den besetzten Gebieten, genehmigte, leitete und an ihnen teilnahm.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 74-75.
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