IV

[92] ANKLAGE: Verletzung der Haager Konvention V über die Respektierung der Rechte und Pflichten neutraler Mächte und Personen im Falle eines Landkrieges, unterzeichnet am 18. Oktober 1907.


BEGRÜNDUNG: Deutschland überschritt an oder um die in Spalte 1 angegebenen Zeitpunkte mit der Waffengewalt seiner militärischen Kräfte die Grenzen der in Spalte 2 angegebenen souveränen Staaten, fiel in deren Gebiete ein und besetzte sie, wodurch es an den betreffenden Zeitpunkten die Neutralität der genannten souveränen Staaten verletzte.


Spalte 1Spalte 2

9. April 1940Königreich Norwegen

9. April 1940Königreich Dänemark

10. Mai 1940Großherzogtum Luxemburg

10. Mai 1940Königreich Belgien

10. Mai 1940Königreich der Niederlande

22. Juni 1941Union der Sozialistischen

Sowjet-Republiken


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 92.
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