Beschluß des Gerichtshofes

über die Bekanntmachung

an den Angeklagten Bormann.

Internationaler Militärgerichtshof

[112] DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,

DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,

DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN

-gegen-


HERMANN WILHELM GÖRING und andere,

Angeklagte.


Verfügung.


Nachdem der Internationale Militärgerichtshof ordnungsgemäß eingesetzt und durch den Hauptanklagevertreter beim Gerichtshof eine Anklageschrift eingereicht wurde,

aber einer der Angeklagten, Martin Bormann, unauffindbar ist, wird verfügt, daß der genannte Martin Bormann auf folgende Art und Weise unterrichtet wird:


(a) Wortlaut der Bekanntmachung.


Martin Bormann ist angeklagt, Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen zu haben, wie sie im einzelnen in der Anklageschrift, die bei diesem Gerichtshof eingereicht wurde, aufgeführt sind.

Die Anklageschrift kann im Gerichtsgebäude zu Nürnberg, Deutschland, eingesehen werden.

Falls Martin Bormann erscheint, hat er das Recht, sich persönlich oder durch einen Anwalt zu verteidigen.

Falls er sich nicht stellt, kann gegen ihn in seiner Abwesenheit verhandelt werden. Das Verfahren beginnt am 20. November 1945 im Gerichtsgebäude zu Nürnberg, Deutschland. Wird er für schuldig befunden, wird das gegen ihn gefällte Urteil ohne weitere Verhandlung und gemäß den Verfügungen des Kontrollrates für Deutschland, vollstreckt, sobald er aufgefunden worden ist.

Auf Anordnung des

Internationalen Militärgerichtshofes

Generalsekretär


[112] (b) Art der Bekanntgabe.


Diese Bekanntmachung soll vier Wochen lang wöchentlich einmal über den Rundfunk in vollem Wortlaut verlesen werden, die erste Verlesung soll in der am 22. Oktober 1945 beginnenden Woche stattfinden. Sie soll weiterhin in vier verschiedenen Ausgaben einer in dem Heimatort Martin Bormanns erscheinenden Zeitung veröffentlicht werden.

. . . . . . . . .

Die obigen Verfügungen und der Wortlaut der Bekanntmachungen sind vom Internationalen Militärgerichtshof genehmigt worden.

Unterschrift: GEOFFREY LAWRENCE

Vorsitzender


18. Oktober 1945.


Für die Richtigkeit:

Unterschrift: HAROLD B. WILLEY

Generalsekretär


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 112-114.
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