Nachweis über die Zustellung an den Angeklagten Gustav Krupp v. Bohlen und beigefügte ärztliche Gutachten.

Internationaler Militärgerichtshof

[129] Bestätigung für den Generalsekretär.


Ich bestätige, daß ich die folgenden Dokumente: (1) Anklageschrift, (2) Bekanntmachung, (3) Statut des Internationalen Militärgerichtshofes, (4) Vorschrift 2 (d) der Verfahrensvorschriften des Internationalen Militärgerichtshofes, und (5) eine Liste von deutschen Anwälten, dem nachgenannten Angeklagten zu der angeführten Zeit und am angeführten Ort durch persönliche Übergabe einer in deutscher Sprache verfaßten Abschrift eines jeden der obengenannten Dokumente zugestellt habe.


GUSTAV KRUPP von BOHLEN,

19. Oktober 1945, Blühnbach bei Werfen, Österreich.


Ich bestätige weiterhin, daß ich den obengenannten Angeklagten auf sein Recht zur Auswahl und Bezeichnung eines Rechtsanwaltes aufmerksam gemacht habe, soweit dies sein Geisteszustand zuließ. Auf Anweisung des Gerichtshofes führte ich eine Untersuchung des Gesundheitszustandes Gustav Krupp von Bohlen's durch, und erhielt in dieser Angelegenheit ärztliche Berichte, welche hier beigefügt sind.

Als Ergebnis der Feststellungen dieser Berichte und meiner eigenen Beobachtungen, schlage ich vor, daß der Generalsekretär dem Gerichtshof empfiehlt, ein Komitee von Ärzten jeder Nation, vom Gerichtshof zusammengestellt, nach Blühnbach zu schicken, um Krupp von Bohlen gründlich zu untersuchen und das Ergebnis dem Gerichtshof mitzuteilen.


Unterschrift: HAMES H. ROWE, Jr.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 129-130.
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