Ergänzende Erklärung

der Anklagevertretung der Vereinigten Staaten.

[157] Memorandum des Hauptanklägers der Vereinigten Staaten an den Internationalen Militärgerichtshof.


Die Vereinigten Staaten unterbreiten durch ihren Hauptankläger ergebenst folgendes:

Der Gerichtshof hat beschlossen, daß die in der Anklageschrift gegen Gustav Krupp von Bohlen enthaltenen Beschuldigungen bei den Akten des Gerichtshofes für ein späteres Verfahren zurückbehalten werden sollen, falls der körperliche und geistige Zustand des Angeklagten ein solches zuläßt. Zur Vermeidung eines möglichen Mißverständnisses wollen die Vereinigten Staaten ihre Haltung hinsichtlich zukünftiger Prozesse klarlegen, damit aus ihrem Schweigen keine Folgerungen gezogen werden.

Die Vereinigten Staaten haben sich niemals bereit erklärt, sich an irgendeinem Prozeß der Vier Mächte beteiligen zu wollen mit Ausnahme des jetzt anhängigen. Der Zweck der Anklage, Organisationen und Gruppen als verbrecherisch zu erklären, war der, durch nachfolgende und schnellere Verfahren vor Militärregierungen und Militärgerichten eine große Personenzahl zu erfassen. Nach den Schätzungen der Armee der Vereinigten Staaten würde ein Urteilsspruch, der die jetzt angeklagten Organisationen für verbrecherisch erklärt, zu einem Verfahren gegen ungefähr 130000 Personen, die von der Armee der Vereinigten Staaten in Haft gehalten werden, führen. Ich bin nicht unterrichtet, wie viele von anderen in Haft gehalten werden. Es war von Anfang an das große Ziel der Vereinigten Staaten, durch die Angeklagten und das Beweismaterial in das gegenwärtige Verfahren alles Notwendige hineinzubringen, um die große Zahl der für die Verbrechen verantwortlichen Personen mit in die Anklage einzubeziehen, ohne später noch einmal gegen sie das gesamte Beweismaterial prüfen zu müssen. Wir wünschen daher die schriftliche Festlegung, daß sich die Vereinigten Staaten nicht verpflichtet fühlen – und zwar auch nicht durch den Beschluß des Gerichtshofes – an nachfolgenden Prozessen der Vier Mächte teilzunehmen. Sie behalten sich die Freiheit vor, diese Frage erst zu entscheiden, nachdem die Möglichkeit, einen Prozeß unter schwierigen Bedingungen durchzuführen, ausprobiert worden ist.


Ergebenst unterbreitet:

Unterschrift: ROBERT H. JACKSON

Hauptankläger der Vereinigten Staaten


Für die Richtigkeit der Abschrift:

Unterschrift: R. L. MORGAN

Major, GSC.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 157-158.
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