Beschluß des Gerichtshofes,

durch den der Antrag, die Person Alfried Krupp

von Bohlens als Angeklagten hinzuzufügen,

abgewiesen wird.

[159] Internationaler Militärgerichtshof

DIE VEREINIGTEN STAATEN VON AMERIKA,

DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK,

DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH VON GROSSBRITANNIEN UND NORDIRLAND

UND DIE UNION DER SOZIALISTISCHEN SOWJET-REPUBLIKEN

– gegen –


HERMANN WILHELM GÖRING und andere,

Angeklagte.


BESCHLUSS

NACH BERATUNG über den Antrag, die Anklage durch die Hinzufügung des Namens Alfried Krupp zu ergänzen,

WIRD VERFÜGT:

Der Antrag wird hiermit zurückgewiesen.


FÜR DEN INTERNATIONALEN

MILITÄRGERICHTSHOF:


Unterschrift: GEOFFREY LAWRENCE

Vorsitzender


17. November 1945.

BEGLAUBIGT:

Unterschrift: WILLIAM L. MITCHELL

Generalsekretär


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 159-160.
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