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An den

Internationalen Militärgerichtshof.

Nachdem die Unterzeichneten Rudolf Heß gesehen und untersucht haben, haben sie folgende Schlußfolgerungen gezogen:

1. Es bestellen keine wesentlichen körperlichen Anormalitäten.

2. Sein Geisteszustand ist von gemischtem Typus. Er ist ein unausgeglichener Mensch, der in der Fachsprache als psychopathische Persönlichkeit zu bezeichnen ist. Die Angaben über seine Krankheit während der letzten vier Jahre, die von einem von uns, der ihn in England betreute, gemacht wurden, zeigen, daß er den Wahn, vergiftet zu werden, und andere paranoische Vorstellungen hegte.

Teilweise bewirkt durch das Fehlschlagen seiner Mission, verschlimmerten sich diese anormalen Gedanken und führten zu einem Selbstmordversuch. Dazu hat er noch ausgesprochen hysterische Neigungen, die sich in verschiedenen Anzeichen äußern, hauptsächlich in einem Gedächtnisschwund, welcher von November 1943 bis zum Juni 1944 andauerte; sie ließen ihn auch allen Heilungsversuchen Wider stand entgegensetzen. Ein zweiter Gedächtnisschwund begann im Februar 1945 und dauert gegenwärtig noch an. Dieses Anzeichen von Gedächtnisschwund wird möglicherweise verschwinden, wenn andere Umstände eintreten.

3. Er ist gegenwärtig nicht geisteskrank im strengen Sinne des Wortes. Sein Gedächtnisschwund hält ihn nicht vollständig vom Verstehen der Verhandlungen ab, behindert jedoch seine Fähigkeit, seine Verteidigung zu führen und Einzelheiten der Vergangenheit zu verstehen, die im Beweisverfahren eine Rolle spielen könnten.

4. Wir empfehlen, weitere Beweise durch eine Analyse unter Narkose herbeizuziehen. Sollte sich der Gerichtshof entscheiden, das Verfahren fortzusetzen, so wäre der Fragenkomplex wohl noch später vom psychiatrischen Standpunkt aus zu überprüfen.


Unterschrift: J. R. REES

M.D., F.R.C.P.

Unterschrift: GEORGE RIDDOCH

M.D., F.R.C.D.

Unterschrift: MORAN

M.D., F.R.C.D.


19. November 1945.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 180-181.
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