Verbrechen gegen den Frieden.

[334] Das Beweismaterial konnte den Gerichtshof nicht überzeugen, daß Frank mit dem Plan, Angriffskriege zu führen, eng genug verbunden war, um ihn gemäß Punkt Eins für schuldig zu erklären.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 334.
Lizenz:
Kategorien: