Verbrechen gegen den Frieden.

[340] Streicher war ein unerschütterlicher Nazi und Anhänger Hitlers und seiner wesentlichen politischen Ziele. Es liegt kein Beweis dafür vor, daß er je zum inneren Kreis der Ratgeber Hitlers gehört hat. Auch war er während seiner Laufbahn nicht eng mit der Planung der Politik verbunden, die zum Krieg geführt hatte. Zum Beispiel war er niemals bei einer der wichtigen Besprechungen zugegen, wenn Hitler seinen Führern seine Entschlüsse erklärte. Obwohl er Gauleiter war, liegen keine Beweise dafür vor, daß er von diesen politischen Plänen Kenntnis hatte. Nach Ansicht des Gerichtshofes wird die Verbindung mit der Verschwörung, so wie diese Verschwörung an einer anderen Stelle des Urteils umrissen ist, oder mit dem gemeinsamen Plan zum Betreiben des Angriffskrieges, durch das Beweismaterial nicht belegt.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 340.
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