Verbrechen gegen den Frieden.

[383] Anfänglich nur ein unbedeutender Nazi, gewann Bormann allmählich immer mehr an Macht, und besonders in den Tagen, da es zu Ende ging, hatte er großen Einfluß auf Hitler. Er war rege tätig beim Aufstieg der Partei zur Macht und noch mehr bei Festigung dieser Macht. Einen großen Teil seiner Zeit widmete er der Verfolgung der Kirchen und Juden in Deutschland.

Es liegen keine Beweise dafür vor, daß Bormann von Hitlers Plänen, Angriffskriege vorzubereiten, einzuleiten und zu führen, wußte. Er wohnte keiner der wichtigen Besprechungen, auf denen Hitler Stück für Stück diese Angriffspläne enthüllte, bei. Man kann auch nicht überzeugend eine derartige Kenntnis aus den von ihm bekleideten Stellungen ableiten. Erst als er im Jahre 1941 Leiter der Parteikanzlei, und später, im Jahre 1943, Sekretär des Führers wurde, und dabei vielen Besprechungen Hitlers beiwohnte, gaben ihm diese Stellungen entsprechenden Zutritt. Berücksichtigt man die an anderer Stelle besprochene Ansicht des Gerichtshofes über den Tatbestand der Verschwörung zur Führung eines Angriffskrieges, dann reichen die vorliegenden Beweise nicht aus, um Bormann nach Anklagepunkt 1 schuldig zu erklären.


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 1, S. 383.
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