Nachmittagssitzung.

[342] MR. ROBERTS: Eure Lordschaft! Bei Vertagung der Sitzung war ich gerade bei der Besprechung der Vorfälle des 10. Mai 1940, 4.30 Uhr morgens, als die Deutschen ohne Warnung in diese drei kleinen Staaten einfielen, eine Verletzung, die wie aus den von der Anklagevertretung vorgelegten Dokumenten klar hervorgeht, schon vor Monaten geplant und entschieden worden war.

Ehe ich diesen Teil des Falles beende, möchte ich abschließend auf drei Dokumente hinweisen. Nachdem die Einfälle in jedes der drei Länder um 4.30 Uhr früh begonnen hatten, besuchten die Deutschen Gesandten einige Stunden später Vertreter der drei Regierungen und übergaben ein in alten drei Fällen gleichlautendes Dokument, das als Denkschrift oder Ultimatum bezeichnet ist.

Eure Lordschaft! Ein Bericht der Vorgänge in Belgien ist in Dokument TC-58 enthalten, das ungefähr das fünftletzte in der Dokumentenmappe ist. Es lautet: »Auszug aus dem offiziellen belgischen Bericht über die Ereignisse in den Jahren 1939-1940«. Ich überreiche eine von der Belgischen Regierung beglaubigte Originalkopie als Beweisstück GB-111.

Eure Lordschaft! Darf ich kurze Auszüge verlesen? Ich lese den dritten Absatz:

»Von 4.30 Uhr an gingen Mitteilungen ein, die nicht einen Schatten von Zweifel ließen: Die Stunde war gekommen. Zuerst wurden Flugzeuge im Osten gemeldet. Um 5 Uhr traf die Nachricht über die Bombardierung von zwei holländischen Flughäfen, über die Verletzung der belgischen Grenze, über die Landung deutscher Soldaten beim Fort Eben-Emaël und über die Bombardierung der Station Jemelle ein.«

Eure Lordschaft! Ich glaube, zwei Absätze weiter unten fortfahren zu können:

»Um 8.30 Uhr kam der Deutsche Botschafter in das Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten. Als er das Zimmer des Ministers betrat, begann er ein Papier aus der Tasche zu ziehen. Herr Spaak« – das ist der belgische Außenminister – »unterbrach ihn: ›Verzeihung, Herr Botschafter, ich spreche zuerst.‹ Und mit indignierter Stimme verlas er den Protest der Belgischen Regierung: ›Herr Botschafter, die deutsche Armee hat soeben, unser Land angegriffen. Es ist das zweite Mal in 25 Jahren, daß Deutschland einen verbrecherischen Angriff auf ein neutrales und loyales Belgien unternommen hat. Was soeben geschehen ist, ist vielleicht noch abscheulicher als der Überfall von 1914. Kein Ultimatum, keine Note, kein Protest irgendwelcher Art wurde je zuvor der [342] Belgischen Regierung übermittelt. Erst durch den Angriff selbst hat Belgien erfahren, daß Deutschland die von ihm am 13. Okto ber 1937 gegebenen und bei Kriegsausbruch freiwillig erneuerten Garantien verletzt hat. Der deutsche Angriffsakt, für den es keinerlei Rechtfertigung gibt, wird das Gewissen der Welt tief erschüttern. Die Geschichte wird Deutschland verantwortlich machen. Belgien ist entschlossen, sich zu verteidigen. Seine Sache, die die des Rechtes ist, kann nicht verloren sein.‹«

Ich glaube, ich werde den nächsten Absatz auslassen: »Der Botschafter verlas die Note...« Und im letzten Absatz steht:

»Mitten in dieser Mitteilung unterbrach Herr Spaak, der den Generalsekretär seiner Abteilung zur Seite hatte, den Botschafter: ›Übergeben Sie mir das Dokument‹, sagte er, ›ich möchte Ihnen eine so peinliche Aufgabe gern ersparen.‹ Nach Durchlesen der Note beschränkte sich Herr Spaak darauf, zu bemerken, daß er bereits mit dem soeben geäußerten Protest geantwortet habe.«


VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte gern, daß Sie vortragen, was der Botschafter verlas.

MR. ROBERTS: Ich bitte um Entschuldigung. Ich dachte an das nächste Dokument, das ich verlesen wollte. Ich lese nun den letzten Abschnitt auf der ersten Seite:

»Der Botschafter konnte dann den Inhalt der von ihm überreichten Note lesen: ›Ich bin von der Reichsregierung angewiesen‹, sagte er, ›die folgen de Erklärung abzugeben. Um der Invasion Belgiens, Hollands und Luxemburgs zuvorzukommen, für die Großbritannien und Frankreich deutlich gegen Deutschland gerichtete Vorbereitungen getroffen haben, sieht sich die Reichsregierung genötigt, die Neutralität der drei genannten Länder mit Waffengewalt sicherzustellen. Zu diesem Zweck wird die Reichsregierung Streitkräfte größten Umfanges einsetzen, so daß jeglicher Widerstand nutzlos ist. Die Reichsregierung garantiert Belgien sein europäisches und koloniales Gebiet und auch sein Herrscherhaus unter der Bedingung, daß kein Widerstand geleistet wird. Im Falle irgendwelchen Widerstandes setzt Belgien die Zerstörung seines Landes und seine Unabhängigkeit aufs Spiel. Es liegt daher im Interesse Belgiens, daß die Bevölkerung aufgefordert wird, allen Widerstand aufzugeben und daß den Behörden die nötigen Weisungen erteilt werden, sich mit dem deutschen Militärkommando in Verbindung zu setzen.‹«

Eure Lordschaft! Dieses sogenannte Ultimatum, das einige Stunden nach Beginn der Invasion überreicht wurde, ist Dokument [343] TC-57 und ist das drittletzte in der Dokumentenmappe. Es ist das von mir überreichte Dokument und wird Beweisstück GB-112.

Eure Lordschaft! Diese Urkunde ist sehr umfangreich, und ich werde dem Gerichtshof nur die Teile vorlesen, die er für ratsam erachtet. Es beginnt:

»Die Reichsregierung ist sich seit langem über das Hauptziel der britischen und französischen Kriegspolitik im klaren; es besteht in der Ausweitung des Krieges auf andere Länder und in dem Mißbrauch ihrer Völker zu Hilfs- und Söldnertruppen Englands und Frankreichs.

Der letzte Versuch in dieser Richtung war der Plan, Skandinavien mit Hilfe Norwegens zu besetzen, um hier eine neue Front gegen Deutschland zu errichten. Nur durch das Eingreifen Deutschlands in letzter Stunde wurde diese Absicht zunichte gemacht. Deutschland hat hierfür vor der Weltöffentlichkeit den dokumentarischen Nachweis erbracht. Sofort nach dem Scheitern der britisch-französischen Aktion in Skandinavien haben England und Frankreich ihre Politik der Kriegsausweitung in anderer Richtung wieder aufgenommen. So verkündete noch während des... Rückzuges... aus Norwegen der englische Premierminister, daß England infolge der veränderten Situation in Skandinavien nunmehr in der Lage sei, eine Verlagerung des Schwergewichts seiner Flotte nach dem Mittelmeer vorzunehmen, und daß englische und französische Einheiten bereits nach Alexandrien unterwegs seien. Das Mittelmeer wurde jetzt zum Mittelpunkt der englisch-französischen Kriegspropaganda. Diese sollte teils die Niederlage in Skandinavien und den erlittenen großen Prestigeverlust vor den eigenen Völkern und der Welt verschleiern, teils sollte hierdurch der Anschein erweckt werden, als ob nunmehr der Balkan zum nächsten Kriegsschauplatz gegen Deutschland ausersehen sei.

In Wirklichkeit aber diente diese scheinbare Verlagerung der englisch-französischen Kriegspolitik nach dem Mittelmeer einem ganz anderen Zweck: Sie war nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver größten Stils, um Deutschland über die eigentliche Richtung des nächsten englisch-französischen Angriffs zu täuschen. Denn, wie der Reichsregierung seit langem bekannt ist, ist das wahre Ziel Englands und Frankreichs der sorgsam vorbereitete und nunmehr unmittelbar bevorstehende Angriff gegen Deutschland im Westen, um über belgisches und niederländisches Gebiet nach dem Ruhrgebiet vorzustoßen.

Deutschland hat die Integrität Belgiens und der Niederlande anerkannt und respektiert, unter der selbstverständlichen [344] Voraussetzung, daß diese beiden Länder im Falle eines Krieges zwischen Deutschland und England-Frankreich die strikteste Neutralität bewahren würden.

Belgien und die Niederlande haben diese Bedingung nicht erfüllt.«


VORSITZENDER: Herr Roberts, ist es Ihrer Meinung nach nötig, dies vollständig zu verlesen?

MR. ROBERTS: Nein, ich denke nicht. Ich stand im Begriff, diese Anklagepunkte zusammenzufassen. Ich bitte den Gerichtshof, einen Blick auf das Ende der ersten Seite zu werfen, wo Sie dann das sogenannte Ultimatum finden, das sich über feindselige Erklärungen in der belgischen und niederländischen Presse beschwert. Ferner, Hoher Gerichtshof, befindet sich im Absatz 2 auf der folgenden Seite eine Behauptung, daß der britische Nachrichtendienst mit Hilfe Belgiens und der Niederlände eine Revolution in Deutschland anzetteln wolle.

Im dritten Absatz wird auf militärische Vorbereitungen dieser beiden Länder Bezug genommen; im vierten Absatz wird ausgeführt, daß Belgien die deutsch-belgische Grenze befestigt hat.

Im fünften Absatz wird Holland vorgeworfen, daß britische Flugzeuge niederländisches Gebiet überflogen haben.

Weiterhin werden diesen beiden Ländern Neutralitätsverletzungen zur Last gelegt, obwohl keine bestimmten Beispiele aufgeführt werden. Ich halte es nicht für nötig, auf irgendwelche auf Seite 3 des Dokuments enthaltenen Punkte Bezug zu nehmen.

Auf Seite 4 möchte ich mit Ihrer Genehmigung den mittleren Absatz verlesen:

»Die Reichsregierung ist nicht gewillt, in diesem, dem deutschen Volke von England und Frankreich aufgezwungenen Existenzkampf den Angriff Englands und Frankreichs tatenlos abzuwarten und den Krieg über Belgien und die Niederlande in deutsches Gebiet hineintragen zu lassen.«

Und nun, Hoher Gerichtshof, lege ich nur Wert auf den folgenden Satz und verlese dann nicht weiter:

»Sie hat deshalb den deutschen Truppen nunmehr den Befehl erteilt, die Neutralität dieser Länder mit allen militärischen Machtmitteln des Reiches sicherzustellen.«

Eure Lordschaft! Es ist meiner Meinung nach nicht notwendig, die Falschheit dieser Erklärung zu betonen. Die Welt weiß heute, daß seit Monaten Vorbereitungen getroffen wurden, um die Neutralität dieser drei Staaten zu verletzen. Dieses Dokument aber sagt: Die Befehle, so zu handeln, wurden nunmehr ausgegeben.

[345] Ein ähnliches Schriftstück, in allen Ausdrücken übereinstimmend, wurde den Vertretern der Niederländischen Regierung überreicht. Es folgt TC-60, GB-113, als vorletzte Urkunde in der Dokumentenmappe. Dies ist eine Denkschrift an die Luxemburgische Regierung, der eine Abschrift der an die Regierungen Belgiens und der Niederlande überreichten Note beigefügt war.

Eure Lordschaft! Ich möchte nur auf den zweiten Abschnitt von TC-60 hinweisen:

»Zur Abwehr des bevorstehenden Angriffs haben die deutschen Truppen nunmehr den Befehl erhalten, die Neutralität dieser beiden Länder... sicherzustellen.«

Eure Lordschaft! Die letzte Urkunde, TC-59, die ich schon vorher vorlegte, ist Beweisstück GB-111.

Es ist dies der würdevolle Protest der Belgischen Regierung gegen das Verbrechen, das gegen sie verübt wurde. Eure Lordschaft! Dies sind die Tatsachen, die die Anklagen wegen der gegen diese drei Staaten gerichteten Verletzung der Verträge und Zusicherungen unterstützen und die Beschuldigung eines gegen sie geführten Angriffskrieges bekräftigen. Die von der Anklagevertretung ergebenst unterbreitete Darlegung ist eine sehr verständliche und einfache Geschichte, eine Geschichte von Gemeinheit, Ehrlosigkeit und Schande.

OBERST H. J. PHILLIMORE, HILFSANKLÄGER FÜR DAS VEREINIGTE KÖNIGREICH: Hoher Gerichtshof! Es ist meine Aufgabe, die Beweise für die Angriffskriege und Kriege in Verletzung von Verträgen gegen Griechenland und Jugoslawien vorzulegen. Das Beweismaterial, das ich dem Gerichtshof vorlegen werde, wurde in Zusammenarbeit mit meinem amerikanischen Kollegen, Oberstleutnant Krucker, vorbereitet.

Der deutsche Einfall in Griechenland und Jugoslawien, der in den frühen Morgenstunden des 6. April 1941 begann, stellt direkte Verletzungen der Haager Konvention von 1899, über die Friedliche Schlichtung Internationaler Streitfälle, und des Kellogg-Briand-Paktes von 1928 dar.

Diese Verletzungen werden in den Absätzen 1 und 13 des Anhanges C der Anklageschrift als Anklagepunkt angeführt. Beide wurden bereits von meinem verehrten Freund, Sir David Maxwell-Fyfe, vorgetragen, der auch die Verpflichtung der Deutschen Regierung den Regierungen von Jugoslawien und Griechenland gegenüber auf Grund dieser Pakte erwähnte.

Im Falle Jugoslawien führte der Einfall ferner zum Bruche einer von den Nazis ausdrücklich gegebenen Zusicherung, welche im Absatz 26 des Anhanges C als Anklagepunkt angeführt ist. Diese Zusicherung wurde ursprünglich in einer Erklärung des [346] Deutschen Auswärtigen Amtes in Berlin vom 28. April 1938 gegeben, wurde aber nachträglich von Hitler selbst am 6. Oktober 1939 in einer Reichstagsrede wiederholt, und mit Rücksicht auf dieses letzte Ereignis ist diese Zusicherung in der Anklageschrift besonders angeführt.

Ich bitte nun den Gerichtshof, sich der ersten Urkunde im Dokumentenbuch Nummer 5 zuzuwenden. Das erste Dokument ist 2719-PS, ein Teil des Dokuments, das schon als Beweisstück GB-58 vorgelegt worden ist. Hier ist der Text des Erlasses des Deutschen Auswärtigen Amtes vom 28. April 1938, und ich möchte den Beginn und dann den vorletzten Absatz der Seite vorlesen:

»Berlin, 28. April 1938. Der Staatssekretär des Auswärtigen Amtes an die Deutschen Diplomati schen Missionen.

Erlaß.

Infolge der Wiedervereinigung Österreichs mit dem Reich haben wir mit Italien, Jugoslawien, der Schweiz, Liechtenstein und Ungarn neue Grenzen erhalten. Diese Grenzen werden von uns als endgültig und unantastbar betrachtet. Hierüber sind folgende besondere Erklärungen abgegeben worden:...«

Und nun der letzte Absatz:

»3. Jugoslawien.

Der Jugoslawischen Regierung ist von maßgebender deutscher Seite erklärt worden, daß die deutsche Politik nicht über Österreich hinausziele und daß die jugoslawische Grenze in jedem Falle unberührt bleibe. Der Führer und Reichskanzler hat dann in seiner Rede in Graz vom 3. April d. J. ausgeführt, Jugoslawien und Ungarn hätten zu der Wiedervereinigung Österreichs dieselbe Haltung eingenommen wie Italien. Wir seien glücklich, hier Grenzen zu Besitzen, die uns der Sorge enthöben, sie militärisch beschützen zu lassen.«

Und nun zum zweiten Dokument in dem Buch TC-92, das ich als Beweisstück GB-114 unterbreite.

Hier handelt es sich um einen Auszug aus einer Ansprache Hitlers, die anläßlich der Abendtafel zu Ehren des Prinzregenten von Jugoslawien am 1. Juni 1939 gehalten wurde. Ich lese den ganzen Auszug vor:

»Die deutsche Freundschaft zum jugoslawischen Volk ist nicht nur eine spontane, sie hat ihre Tiefe und Dauerhaftigkeit erhalten inmitten der tragischen Wirren des Weltkrieges. Der deutsche Soldat hat damals seinen so überaus tapferen Gegner schätzen und achten gelernt. Ich glaube, daß dies auch umgekehrt der Fall war. Diese gegenseitige Achtung findet ihre Erhärtung in gemeinsamen politischen, kulturellen und wirtschaftlichen Interessen. So sehen wir auch in Ihrem [347] jetzigen Besuch, Königliche Hoheit, nur einen lebendigen Beweis für die Richtigkeit dieser unserer Auffassung, und wir schöpfen deshalb daraus zugleich die Hoffnung, daß sich die deutsch-jugoslawische Freundschaft auch in Zukunft weiter entwickeln und immer enger gestalten möge.

In Ihrer Anwesenheit, Köingliche Hoheit, sehen wir aber auch eine freudige Gelegenheit zu einem offenen und freundschaftlichen Meinungsaustausch, der – davon bin ich überzeugt – für unsere beiden Völker und Staaten in diesem Sinne nur nutzbringend sein kann. Ich glaube daran um so mehr, als ein festbegründetes vertrauensvolles Verhältnis Deutschlands zu Jugoslawien nun – da wir durch die geschichtlichen Ereignisse Nachbarn mit für immer festgelegten gemeinsamen Grenzen geworden sind – nicht nur einen dauernden Frieden zwischen unseren beiden Völkern und Ländern sichern wird, sondern darüber hinaus auch ein Element der Beruhigung für unseren nervös erregten Kontinent darstellen kann. Dieser Frieden ist aber das Ziel all jener, die wirklich aufbauende Arbeit zu leisten gewillt sind.«

Wie wir heute wissen, wurde diese Rede zu einer Zeit gehalten, da Hitler sich bereits zum europäischen Krieg entschlossen hatte. Ich glaube, ich habe recht, wenn ich sage, daß es eine Woche nach der Reichskanzlei-Konferenz war, die als Schmundt-Note bekannt war, und auf die der Gerichtshof schon mehrmals verwiesen wurde. Die Bemerkung über den »nervös-erregten Kontinent« kann vielleicht auf den Nervenkrieg zurückgeführt werden, den Hitler selbst seit mehreren Monaten geführt hatte.

Ich komme jetzt zu einem Dokument, das in Absatz 26 bei den Verletzungen von Zusicherungen besonders hervorgehoben ist. Es handelt sich hier um das nächste Dokument im Aktenbündel TC-43, die deutsche Zusicherung an Jugoslawien vom 6. Oktober 1939. Es ist ein Teil des Dokuments, das bereits als Beweisstück GB-80 vorgelegt wurde; ein Auszug aus: »Dokumente der Deutschen Politik«.

»Ich habe sofort nach vollzogenem Anschluß Jugoslawien mitgeteilt, daß die Grenze auch mit diesem Staat von jetzt ab für Deutschland eine unabänderliche sei und daß wir nur in Frieden und Freundschaft mit ihm zu leben wünschen.«

Trotz der Verpflichtungen Deutschlands nach dem Abkommen von 1899 und dem Kellogg-Briand-Pakt und trotz der Zusicherungen, die ich gerade verlesen habe, war das Schicksal der beiden Länder Griechenland und Jugoslawien, wie wir heute wissen, schon seit der Besprechung zwischen Hitler, dem Angeklagten Ribbentrop und Ciano auf dem Obersalzberg am 12. und 13. August 1939 besiegelt.

[348] Wir gehen nun zu dem nächsten Dokument in der Mappe über, und zwar zu TC-77. Diese Urkunde ist bereits als GB-48 vorgelegt worden, und die Sätze, auf die ich Eurer Lordschaft Aufmerksamkeit lenken möchte, sind, wie ich glaube, bereits von meinem verehrten Freund, dem Herrn Hauptanklagevertreter, zitiert worden. Diese Sätze stehen auf Seite 2 im letzten Abschnitt, angefangen mit »Ganz allgemein gesprochen...« bis «... unsicherer Neutraler anzusehen«, und dann auf Seite 7 und 8, die zum Teil vom Herrn Hauptanklagevertreter verlesen und von Oberst Griffith-Jones speziell hervorgehoben wurden, am Ende der Seite 7, am 2. Tage der Sitzung, beginnend mit den Worten: »Im übrigen sei jede gelungene Einzelaktien eines Achsenpartners...« bis «... Italien und Deutschland im Kampfe gegen den Westen den Rücken frei hätten«.

Beide Stellen sind bereits verlesen worden, und wenn ich die Auswirkung der Zusammenkunft, wie wir sie auf Grund dieses Dokuments erkennen, als Ganzes zusammenfasse, so sehen wir:

Nur zwei Monate nach dem Essen für den Prinzregenten von Jugoslawien versuchen Hitler und Ribbentrop, die Italiener zu veranlassen, den Krieg mit Jugoslawien zur gleichen Zeit anzufangen, zu der Deutschland die Feindseligkeiten gegen Polen eröffnet; hierzu war Hitler in nächster Zukunft entschlossen. Ciano, allem Anschein nach der gleichen Ansicht wie Hitler und Ribbentrop, daß die Erledigung Jugoslawiens wohl wünschenswert sei, und er selbst nur zu gern Saloniki in die Hand bekommen würde, führte jedoch aus, daß Italien noch nicht für einen allgemeinen europäischen Krieg vorbereitet sei. Trotz aller Überredungsversuche Hitlers und des Angeklagten Ribbentrop bei dieser Besprechung, wurden die Nazi-Verschwörer gezwungen, ihr zukünftiges Opfer, das heißt Jugoslawien, zu beruhigen, da Italien in der Tat auf seinem Standpunkt verharrte und zu dem Zeitpunkt nicht in den Krieg eintrat, als die Deutschen in Polen einmarschierten, während die Deutschen selbst noch nicht genügend vorbereitet waren, um auf dem Balkan loszuschlagen. Aus diesem Grunde wiederholten sie die im April 1938 gegebenen Zusicherungen in einer Rede, die Hitler am 6. Oktober hielt.

Es ist selbstverständlich eine geschichtliche Tatsache, daß nach der Niederlage der alliierten Heere im Mai/Juni 1940 die Italienische Regierung Frankreich den Krieg erklärte und daß dann am 28. Oktober 1940, um 3 Uhr früh, der Italienische Gesandte in Athen der Griechischen Regierung ein auf drei Stunden befristetes Ultimatum vorlegte, nach dessen Verlauf italienische Truppen bereits den Boden Griechenlands betraten.

[349] Ich möchte dem Gerichtshof die Worte des Gesandten Seiner Majestät wiederholen: »Der Präsident des Rates hat sich einen hervorragenden...«

VORSITZENDER: Sie haben sich auf ein Dokument bezogen?

OBERST PHILLIMORE: Es ist nicht aus einem Dokument, es ist bloß eine Überleitung der Sache zum nächsten Dokument.

»Der Präsident des Rates hat sich in der griechischen Geschichte einen hervorragenden Platz geschaffen und, was auch die Zukunft bringen mag, seine Voraussicht in der ruhigen Vorbereitung seines Landes auf den Krieg und sein Mut bei der unverzüglichen Zurückweisung des italienischen Ultimatums, das ihm früh morgens an jenem Oktobertage überreicht wurde, wird ihm in der Geschichte europäischer diplomatischer Kunst einen bedeutenden Platz einräumen. Er beabsichtigt zu kämpfen, bis Italien vollständig geschlagen ist, und das ist auch der Wunsch der gesamten griechischen Nation.«

Ich wende mich nun dem nächsten Dokument in der Mappe zu, 2762-PS, ein Brief Hitlers an Mussolini, den ich als GB-115 unterbreite. Obwohl dieser Brief kein Datum trägt, ist meines Erachtens klar aus dem Inhalt zu erkennen, daß er kurz nach der italienischen Invasion in Griechenland geschrieben wurde. Dieser Brief ist schon einmal von dem Herrn Hauptanklagevertreter vollständig zitiert worden; ich glaube aber, es würde für den Gerichtshof von Nutzen sein, wenn ich die letzten beiden Absätze des Auszugs verlese:

»Jugoslawien muß desinteressiert werden, wenn möglich aber in unserem Sinne sogar positiv interessiert an der Bereinigung der griechischen Frage mitarbeiten. Ohne Sicherung von selten Jugoslawiens ist keine erfolgreiche Operation auf dem Balkan zu riskieren.

Ich muß leider aber feststellen, daß die Führung eines Krieges auf dem Balkan vor März unmöglich ist. Es würde daher auch jede drohende Einwirkung auf Jugoslawien zwecklos sein, da dem serbischen Generalstab die Unmöglichkeit einer praktischen Verwirklichung einer solchen Drohung vor dem März genau bekannt ist. Jugoslawien muß daher, wenn irgend möglich, durch andere Mittel und Wege gewonnen werden.«

Ich glaube, daß der Hinweis in den ersten beiden Zeilen, daß seine Gedanken seit den letzten 14 Tagen bei Mussolini geweilt hatten, darauf schließen läßt, daß das Schrittstück ungefähr Mitte November abgefaßt war, kurz nach dem italienischen Angriff.

VORSITZENDER: Könnten Sie uns das Datum des italienischen Angriffs angeben?

OBERST PHILLIMORE: Der 28. Oktober 1940.


[350] VORSITZENDER: Danke schön.


OBERST PHILLIMORE: Wie der Gerichtshof aus dem folgenden Dokument ersehen wird; machte Hitler zu dieser Zeit seine Pläne für die Frühjahrsoffensive von 1941, einschließlich des Einfalls in Griechenland vom Norden her.

Dieser Brief zeigt, daß es ein wesentlicher Teil dieser Pläne war, Jugoslawien dazu zu veranlassen, an ihnen mitzuarbeiten, oder wenigstens eine desinteressierte Haltung bei der Liquidierung der anderen Balkanstaaten zu bewahren.

Ich gehe nun zum nächsten Dokument in der Mappe über, 444-PS, das Beweisstück GB-116 wird. Es handelt sich um eine »Geheime Kommandosache«, eine Weisung, die vom Führerhauptquartier ausgegeben wurde und die Hitlers Unterschrift sowie die Initiale des Angeklagten Jodl trägt; es datiert vom 12. November 1940. Ich verlese die ersten beiden Zeilen und gehe dann zum Absatz 4 der dritten Seite über:

»Weisung Nr. 18.

Die vorbereitenden Maßnahmen der Oberkommandos für die Kriegführung der nächsten Zeit sind nach folgenden Richtlinien zu treffen:...«

Ich lasse die wichtigen Ausführungen über eine Operation gegen Gibraltar und einen Angriff gegen Ägypten aus und werde Artikel 4 auf der dritten Seite verlesen:

»Balkan.

Oberbefehlshaber des Heeres trifft Vorbereitungen, um im Bedarfsfall aus Bulgarien heraus das griechische Festland nördlich des Ägäischen Meeres in Besitz zu nehmen und damit die Voraussetzung für den Einsatz deutscher Fliegerverbände gegen Ziele im ostwärtigen Mittelmeer zu schaffen, insbesondere gegen diejenigen englischen Luftstützpunkte, die das rumänische Ölgebiet bedrohen. Um allen möglichen Aufgaben gewachsen zu sein und die Türkei in Schach zu halten, ist den Überlegungen und Aufmarschberechnungen der Einsatz einer Armeegruppe in der Stärke von etwa 10 Divisionen zugrunde zu legen. Auf eine Benutzung der durch Jugoslawien führenden Eisenbahnen wird für den Aufmarsch dieser Kräfte nicht zu rechnen sein. Um den Zeitbedarf für den Aufmarsch abzukürzen, ist eine baldige Verstärkung der deutschen Heeresmission in Rumänien in einem mir vorzuschlagenden Ausmaß vorzubereiten.

Oberbefehlshaber der Luftwaffe bereitet im Einklang mit den beabsichtigten Heeresoperationen Einsatz deutscher Luftwaffenverbände auf dem südostwärtigen Balkan und den Einsatz eines Flugmeldedienstes an der Südgrenze Bulgariens vor.«

[351] Ich glaube kaum, daß ich den Gerichtshof mit dem Rest zu befassen brauche. Die nächste Urkunde in der Mappe ist 1541-PS, Beweisstück GB-117, eine Weisung, die für den Angriff selbst auf Griechenland herausgegeben wurde. Bevor ich sie verlese, wäre es vielleicht gut, wenn ich die Lage der italienischen Einfalltruppen zu dieser Zeit zusammenfassen würde, da dies einer der Faktoren ist, die Hitler in seiner Weisung erwähnt. Ich kann mich ganz kurz fassen. Ich benutze wiederum die Worte, die der Gesandte Seiner Majestät gebrauchte:

»Die Stimmung der griechischen Armee ist durchwegs ausgezeichnet gewesen und unsere eigenen Erfolge zur See und zu Land in Tarent und in der westlichen Wüste haben viel dazu beigetragen, sie aufrechtzuhalten. Mit verhältnismäßig geringer Bewaffnung und einem Minimum an Ausrüstung und modernen Hilfsmitteln haben sie überlegene italienische Streitkräfte zurückgetrieben oder gefangengenommen, nicht selten unter Anwendung der Bajonette. Die Griechen von heute haben gezeigt, daß sie der alten Tradition ihres Landes nicht unwürdig sind, und wie ihre Vorväter gegen überlegene Kräfte zu kämpfen bereit sind, ihre Freiheit zu verteidigen.«

Die Italiener waren tatsächlich schlecht daran, und es war Zeit, daß Hitler ihnen zu Hilfe kam.

Dementsprechend ist diese Weisung am 13. Dezember 1940 herausgegeben worden; es ist eine »Geheime Kommandosache, Weisung Nr. 20, für die Operation Marita«. Bei der Verteilung ging natürlich ein Exemplar an den Oberbefehlshaber der Kriegsmarine, das ist der Angeklagte Raeder, eins an den Oberbefehlshaber der Luftwaffe, also den Angeklagten Göring, und eins an das Oberkommando der Wehrmacht, den Angeklagten Keitel, ein weiteres Exemplar ging an den Führungsstab, vermutlich also an den Angeklagten Jodl. Ich verlese die ersten beiden Abschnitte und werde dann, wenn es gestattet ist, die nächsten zwei zusammenfassen:

»Der Ausgang der Kämpfe in Albanien läßt sich noch nicht übersehen. Angesichts der bedrohlichen Lage in Albanien ist es doppelt wichtig, daß englische Bestreben, unter dem Schutz einer Balkanfront eine vor allem für Italien, daneben für das rumänische Ölgebiet, gefährliche Luftbasis zu schaffen, vereitelt werden.

Meine Absicht ist daher:

a.) in den nächsten Monaten in Südrumänien eine sich allmählich verstärkende Kräftegruppe zu bilden,

b.) nach Eintreten günstiger Witterung – voraussichtlich im März – diese Kräftegruppe über Bulgarien hinweg zur [352] Besitznahme der Ägäischen Nordküste und – sollte dies erforderlich sein – des ganzen griechischen Festlandes anzusetzen (Unternehmen Marita). Mit der Unter stützung durch Bulgarien ist zu rechnen.«

Der nächste Absatz bezeichnet die Streitkräfte für die Operation, und Absatz 4 behandelt die Operation »Marita« selbst. Absatz 5 lautet:

»Die auf dem Balkan besonders große politische Auswirkung militärischer Vorbereitungen erfordert die genaue Steuerung aller diesbezüglichen Maßnahmen der Oberkommandos.

Die Abtransporte durch Ungarn und ihr Eintreffen in Rumänien werden vom Oberkommando der Wehrmacht schrittweise angemeldet und sind zunächst mit einer Verstärkung der Wehrmachtmission in Rumänien zu begründen. Besprechungen mit den Rumänen oder Bulgaren, die auf unsere Absichten schließen lassen, sowie Unterrichtung der Italiener, unterliegen im Einzelfall meiner Genehmigung; ebenso Entsendung von Erkundungsorganen und Vorkommandos.«

Den Rest brauche ich wohl kaum zu verlesen. Das nächste Dokument, 448-PS, das ich als Beweisstück GB-118 vorlege, ist wiederum eine »Geheime Kommandosache«, eine »Weisung«, in der der Plan etwas weiter ausgearbeitet wird; er befaßt sich entschieden mit anderen Punkten, nämlich mit der unmittelbaren Unterstützung der italienischen Kräfte in Albanien. Ich darf wohl den ersten kurzen Absatz am Ende der Seite verlesen:

»Die Lage im Mittelmeerraum, in dem England überlegene Kräfte gegen unsere Verbündeten ein setzt, erfordert aus strategischen, politischen und psychologischen Gründen deutsche Hilfeleistung.«

Nachdem in Artikel 3 die Entsendung der Truppen nach Albanien behandelt worden ist, setzt die Weisung die Aufgaben der deutschen Streitkräfte wie folgt fest:

»a) Zunächst als Rückhalt in Albanien zu dienen für den Notfall, daß dort noch erneute Krisen eintreten sollten,

b) der italienischen Heeresgruppe den späteren Übergang zum Angriff zu erleichtern mit dem Ziel, die griechische Abwehrfront an entscheidender Stelle für eine weitreichende Operation aufzureißen, die Enge westlich von Saloniki von rückwärts zu öffnen und dadurch den Frontalangriff der Armee List zu unterstützen.«

Diese Weisung wurde von Hitler unterschrieben und, wie man auf dem Original erkennen kann, das ich eingereicht habe, war es [353] mit den Initialen der Angeklagten Keitel und Jodl versehen. Hiervon ging selbstverständlich wiederum eine Ausfertigung an den Angeklagten Raeder, und ich nehme an, daß die Ausfertigung, die der Ausland/Abwehr übersandt wurde, wahrscheinlich an den Angeklagten Ribbentrop gelangte.

Ich gehe nun zum nächsten Dokument C-134 über, das Beweisstück GB-119 wird. Dies ist ein Bericht über eine Besprechung vom 19./20. Januar zwischen dem Angeklagten Keitel und dem italienischen General Guzzoni; ihr folgte eine Zusammenkunft zwischen Hitler und Mussolini, bei der die Angeklagten Ribbentrop, Keitel und Jodl anwesend waren.

Ich glaube, daß ich diese Zusammenkunft mit den Italienern dem Gerichtshof kaum zu verlesen brauche, jedoch erscheint auf Seite 3 des Dokuments ein Absatz in der Ansprache des Führers, der vielleicht lesenswert ist; die Ansprache des Führers am 20. Januar 1941, in der Mitte der Seite 3. Es ergibt sich daraus, daß die Ansprache nach der Sitzung mit den Italienern stattfand; weiterhin finden wir eine Anwesenheitsliste. Ich möchte darauf hinweisen, daß auf deutscher Seite anwesend waren: der Reichsaußenminister, der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht und der Chef des Wehrmachtführungsstabes; das sind die Angeklagten Ribbentrop, Keitel und Jodl. Auf seiten Italiens waren anwesend: der Duce, Ciano und drei Generale.

Und nun folgt der letzte Absatz, den ich verlesen möchte:

»Der Aufmarsch in Rumänien verfolgt einen dreifachen Zweck:

a) eine Operation gegen Griechenland,

b) Schutz Bulgariens gegen Rußland und Türkei,

c) Sicherstellung der Garantie Rumäniens.

Für jede dieser Aufgaben ist eine eigene Kräftegruppe nötig, im ganzen daher sehr starke Kräfte, deren Aufmarsch weit von unserer Basis entfernt lange Zeit in Anspruch nimmt.

Erwünscht, daß dieser Aufmarsch ohne feindliche Einwirkung zu Ende geführt wird. Deshalb die Karten so spät als möglich aufdecken. Tendenz wird sein, so spät als möglich über die Donau gehen und darnach so früh als möglich zum Angriff antreten.«

Ich gehe dann zu Dokument 1746-PS über, das ich als Beweisstück GB-120 vorlege. Dieses Dokument besteht aus drei Teilen: Zunächst einer Niederschrift über eine Konferenz zwischen Feldmarschall List und den Bulgaren vom 8. Februar. Der zweite und dritte Teil beschäftigen sich mit späteren Ereignissen, und ich möchte zu einem geeigneten Zeitpunkt darauf zurückkommen. Ich möchte gern den ersten und letzten Absatz auf der ersten Seite dieses Dokuments verlesen:

[354] »Protokoll der zwischen den Vertretern des königlich-bulgarischen Generalstabes und des deutschen Oberkommandos – Generalfeldmarschall List – besprochenen Fragen im Zusammenhang mit dem eventuellen Durchmarsch der deutschen Truppen durch Bulgarien und den Einsatz der Letztgenannten gegen Griechenland und eventuell gegen die Türkei, wenn diese sich in den Krieg einmischt.«

Der letzte Absatz auf der Seite zeigt den Plan, wie er mit den Bulgaren abgestimmt war.

Absatz 3:

»Der bulgarische und der deutsche Generalstab werden alle Maßnahmen treffen, um die Vorbereitung der Operationen zu tarnen und damit die günstigsten Bedingungen für die Ausführung der gedachten deutschen Operationen zu sichern.

Die Vertreter der beiden Generalstäbe halten es für nützlich, ihren Regierungen mitzuteilen, daß es gut sein werde, bei der Unterzeichnung des Dreimächtepaktes seitens Bulgariens die Notwendigkeit von Geheimhaltung und Überraschung zu berücksichtigen, um den Erfolg der militärischen Operationen zu sichern.«

Wir gehen zur nächsten Urkunde über, C-59. Ich lege sie als Beweisstück GB-121 vor. Es ist eine weitere »Geheime Kommandosache« vom 19. Februar. Ich glaube nicht, daß ich sie verlesen muß, da hier nur das Datum für die Operation »Marita« von Wichtigkeit ist.

Sie ordnet an, daß der Brückenschlag über die Donau am 28. Februar beginnen und der Übergang über den Fluß am 2. März stattfinden soll; der endgültige Befehl sollte bis spätestens 26. Februar erfolgen.

Ich darf vielleicht darauf hinweisen, daß in dem Original, das ich vorgelegt habe, die Daten von der Hand des Angeklagten Keitel eingesetzt sind.

Es ist vielleicht wertvoll, Bulgariens Lage zu jenem Zeitpunkt darzulegen: Bulgarien unterzeichnete den Dreimächtepakt am 1. März...

VORSITZENDER: Welchen Jahres?

OBERST PHILLIMORE: 1941. Und am gleichen Tage marschierten deutsche Truppen in Übereinstimmung mit dem Plan »Marita« und auf Grund der Weisungen, die ich dem Gerichtshof gerade verlesen habe, in Bulgarien ein.

Die Landung britischer Truppen in Griechenland am 3. März auf Grund der Garantie, die im Frühjahr 1939 von der Regierung Seiner Majestät erteilt worden war, dürfte vielleicht die Truppenbewegungen der Deutschen beschleunigt haben. Aber, wie der [355] Gerichtshof gesehen hat, war der Einfall in Griechenland schon von langer Hand geplant und zu dieser Zeit bereits im Fortschreiten begriffen.

Wir gehen nunmehr zum nächsten Dokument über, zu C-167, das ich als Beweisstück GB-122 vorlege. Leider ist es eine sehr unzulängliche Abschrift, das Original jedoch, das ich dem Gerichtshof überreicht habe, zeigt, daß sowohl der Angeklagte Keitel als auch der Angeklagte Jodl bei der Besprechung mit Hitler, die dieser Auszug beschreibt, anwesend waren. Es ist ein kurzer Auszug aus einem Bericht des Angeklagten Raeder über ein Interview, das er mit Hitler in Gegenwart der Angeklagten Keitel und Jodl hatte. Es ist vielleicht darum von Interesse, weil es die erbarmungslose Natur der deutschen Absicht zeigt:

»Oberbefehlshaber der Kriegsmarine bittet um Bestätigung, daß ganz Griechenland besetzt werden soll, auch bei friedlicher Regelung. Führer: Die völlige Besetzung ist Vorbedingung für jede Regelung.«

Das oben erwähnte Dokument...

VORSITZENDER: Ist es datiert?

OBERST PHILLIMORE: Diese Besprechung fand am 16. März statt, und zwar um 16.00 Uhr.


VORSITZENDER: Steht das auf dem Originaldokument?


OBERST PHILLIMORE: Ja, auf dem Originaldokument.


VORSITZENDER: Ja.


OBERST PHILLIMORE: Die Urkunde, auf die ich Bezug genommen habe, zeigt, daß die Nazi-Verschwörer, in Übereinstimmung mit ihrem Grundsatz, jeden Neutralen zu liquidieren, der nicht desinteressiert blieb, bis Ende Januar sämtliche Vorbereitungen beendigt hatten und zu diesem Zeitpunkt schon dabei waren, die notwendigen Truppenverschiebungen vorzunehmen, um die endgültige Erledigung Griechenlands sicherzustellen, das sich bereits im Krieg mit ihrem italienischen Verbündeten befand und die Oberhand über ihn gewonnen hatte.

Sie waren aber noch nicht darauf vorbereitet, sich mit Jugoslawien einzulassen, da ihre Politik vorläufig noch darin bestand, ihr ahnungsloses Opfer auch weiterhin einzulullen. Am 25. März 1941 wurde auf Grund dieser Politik der Beitritt Jugoslawiens zum Dreimächtepakt gesichert. Dieser Beitritt Jugoslawiens folgte einem Besuch des jugoslawischen Ministerpräsidenten Zwetkowitsch und des Außenministers Cinkar-Markowitsch bei dem Angeklagten Ribbentrop in Salzburg am 15. Februar 1941. Später besuchten sie Hitler in Berchtesgaden und daraufhin wurden die Minister überredet, am 25. März den Pakt von Wien zu unterzeichnen. Bei [356] dieser Gelegenheit schrieb der Angeklagte Ribbentrop die zwei Zusicherungsbriefe, die in dem nächsten Dokument der Aktenmappe wiedergegeben sind, unter 2450-PS, das ich als Beweisstück GB-123 unterbreite.

Ich möchte ungefähr in der Mitte der Seite zu lesen beginnen:

»Noten der Achsenregierung an Belgrad. Gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Protokolls über den Beitritt Jugoslawiens zum Dreimächtepakt richteten die Regierungen der Achsenmächte an die Jugoslawische Regierung folgende gleichlautende Noten:

›Herr Ministerpräsident!

Namens und im Auftrag der deutschen Regie rung habe ich die Ehre, Euerer Exzellenz folgendes mitzuteilen:

Aus Anlaß des am heutigen Tage erfolgten Beitritts Jugoslawiens zum Dreimächtepakt bestätigt die Deutsche Regierung ihren Entschluß, die Souveränität und die territoriale Integrität Jugoslawiens jederzeit zu respektieren.‹«

Dieser Brief trägt die Unterschrift des Angeklagten Ribbentrop, der, wie Sie sich erinnern werden, bei der Sitzung im August 1939 anwesend war, als er und Hitler versuchten, die Italiener dazu zu überreden, in Jugoslawien einzufallen. Tatsache ist, daß elf Tage, nachdem dieser Brief geschrieben worden war, die Deutschen in Jugoslawien einbrachen und zwei Tage, nachdem der Brief geschrieben worden war, bereits die diesbezüglichen Befehle erlassen wurden.

Ich darf vielleicht auch den zweiten Brief verlesen:

»Herr Ministerpräsident!

Mit Beziehung auf die Besprechungen, die anläßlich des heute erfolgten Beitritts Jugoslawiens zum Dreimächtepakt stattgefunden haben, beehre Ich mich, Euerer Exzellenz namens der Reichsregierung hiermit das Einverständnis mit den Regierungen der Achsenmächte und der Königlich Jugoslawischen Regierung darüber zu bestätigen, daß die Regierungen der Achsenmächte während des Krieges nicht die Forderung an Jugoslawien richten werden, den Durchmarsch oder Durchtransport von Truppen durch das jugoslawische Staatsgebiet zu gestatten.«

Die Dinge standen am 25. März 1941 also so, daß deutsche Truppen in Bulgarien schon auf dem Wege nach der griechischen Grenze waren, während Jugoslawien, um Hitlers eigenes Wort in seinem Brief an Mussolini anzuwenden, nunmehr »uninteressiert« wurde an der Regelung der griechischen Frage.

[357] Die Bedeutung des Beitritts Jugoslawiens zum Dreimächtepakt läßt sich sehr deutlich aus der nächsten Urkunde im Aktenbündel erkennen: 2765-PS, Beweisstück GB-124.

Hier handelt es sich um einen Auszug aus den Aufzeichnungen einer Unterredung zwischen Hitler und Ciano. Wenn es gestattet ist, werde ich nur den ersten Absatz vorlesen:

»Der Führer gab zunächst seiner Befriedigung über den Beitritt Jugoslawiens zum Dreimächtepakt und die damit erfolgte Präzisierung seiner Stellung Ausdruck. Dies sei besonders angesichts der gegen Griechenland in Aussicht genommenen militärischen Aktion von Wichtigkeit, denn, wenn man bedenke, daß die wichtige Verbindungslinie durch Bulgarien auf ungefähr 350-400 km nur 20 km von der jugoslawischen Grenze entfernt verliefe, so könne man ermessen, daß eine Unternehmung gegen Griechenland bei einer unsicheren Haltung Jugoslawiens militärisch ein außerordentlich leichtsinniges Unterfangen gewesen wäre.«

Es ist wieder eine historische Tatsache, daß am Abend des 26. März, als die beiden jugoslawischen Minister nach Belgrad zurückkehrten, General Simowitsch und seine Kollegen durch einen Staatsstreich ihren Rücktritt bewirkten und Jugoslawien am Morgen des 27. März bereit war, wenn nötig, seine Unabhängigkeit zu verteidigen. Das jugoslawische Volk hatte sich wiedergefunden. Die Nazis reagierten auf diese veränderte Lage mit blitzartiger Geschwindigkeit und beschlossen die sofortige Unschädlichmachung Jugoslawiens.

Ich ersuche den Gerichtshof, noch einmal 1746-PS nachzuschlagen, das ich als Beweisstück GB-120 einreichte, und zwar den 2. Teil auf Seite 3 des Dokuments. Es handelt sich um das Protokoll einer Besprechung Hitlers mit dem deutschen Oberkommando über die Lage in Jugoslawien, datiert vom 27. März 1941.

Unter den Anwesenden befanden sich der Führer, der Reichsmarschall, der Angeklagte Göring, der Chef des OKW, der Angeklagte Keitel, der Chef des Wehrmachtführungsstabes, der Angeklagte Jodl. Dann auf der nächsten Seite... »später wurden hinzugezogen«. Ich weise den Gerichtshof darauf hin, daß sich unter denen, die später hinzugezogen wurden, der Angeklagte Ribbentrop befand.

Ich möchte nun einen Teil von Hitlers Erklärung auf Seite 4 verlesen.

»Führer schildert Lage Jugoslawiens nach Staatsstreich. Feststellung, daß Jugoslawien im Hinblick auf kommende Marita-Aktion und erst recht spätere Barbarossa-Unternehmung ein [358] unsicherer Faktor war. Serben und Slowenen sind nie deutschfreundlich gewesen.«

Ich glaube, ich kann zum zweiten Absatz übergehen.

»Zeitpunkt für die Erkenntnis der wirklichen Lage im Lande und dessen Einstellung zu uns ist sowohl aus politischen wie aus militärischen Gründen gesehen für uns günstig. Wäre der Umsturz der Regierung während der Barbarossa-Aktion eingetreten, hätten die Folgen für uns wesentlich schwerwiegender sein müssen.«

Im nächsten Absatz, auf den ich den Gerichtshof besonders aufmerksam machen möchte, heißt es:

»Führer ist entschlossen, ohne mögliche Loyalitätserklärung der neuen Regierung abzuwarten, alle Vorbereitungen zu treffen, um Jugoslawien militärisch und als Staatsgebilde zu zerschlagen. Außenpolitisch werden keine Anfragen oder Ultimaten gestellt werden. Zusicherungen der jugoslawischen Regierung, denen für die Zukunft doch nicht zu trauen ist, werden zur Kenntnis genommen. Angriff wird beginnen, sobald die hierfür geeigneten Mittel und Truppen bereitstehen. Es kommt darauf an, daß so schnell wie möglich gehandelt wird. Es wird versucht werden, die angrenzenden Staaten in geeigneter Weise zu beteili gen. Eine militärische Unterstützung gegen Jugoslawien selbst ist zu fordern von Italien, Ungarn und in gewisser Beziehung auch von Bulgarien. Rumänien kommt in der Hauptsache die Aufgabe der Deckung gegen Rußland zu. Der Ungarische und Bulgarische Gesandte sind bereits verständigt. An den Duce wird noch im Laufe des Tages eine Botschaft gerichtet werden. Politisch ist es besonders wichtig, daß der Schlag gegen Jugoslawien mit unerbittlicher Härte geführt wird und die militärische Zerschlagung in einem Blitzunternehmen durchgeführt wird. Hierdurch dürfte die Türkei in genügendem Maße abgeschreckt werden und der spätere Feldzug gegen Griechenland in günstigem Sinne beeinflußt werden. Es ist damit zu rechnen, daß bei unserem Angriff sich die Kroaten auf unsere Seite stellen werden. Eine entsprechende politische Behandlung (spätere Autonomie) wird ihnen sichergestellt werden. Der Krieg gegen Jugoslawien dürfte in Italien, Ungarn und Bulgarien sehr populär sein, da für diese Staaten territoriale Erwerbungen in Aussicht zu stellen sind: für Italien die Adriaküste, Ungarn Banat, Bulgarien Mazedonien. Dieser Plan setzt voraus, daß wir alle Vorbereitungen zeitlich beschleunigt treffen und so starke Kräfte ansetzen, daß der jugoslawische Zusammenbruch in kürzester Frist erfolgt.«

[359] Der Gerichtshof wird aus diesem dritten Absatz wohl ersehen haben, daß nur zwei Tage, nachdem der Pakt unterschrieben, und die Zusicherungen gegeben worden waren, nur weil ein Staatsstreich erfolgte und es möglich war, daß das Vorgehen gegen Griechenland dadurch beeinträchtigt werden konnte – jetzt die Vernichtung Jugoslawiens beschlossen wurde, ohne daß man sich überhaupt erst die Mühe gab, festzustellen, welche Ansicht die neue Regierung vertrat.

Und dann haben wir auf Seite 5, der nächsten Seite der gleichen Urkunde, eine kurze Stelle, die ich verlesen möchte:

»5.) Der Luftwaffe kommt als Hauptaufgabe zu, so frühzeitig wie möglich beginnend, die jugoslawische Fliegerbodenorganisation zu zerschlagen und die Hauptstadt Belgrad in rollenden Angriffen zu zerstören...«

Ich mache eine kleine Pause, um dies zu besprechen. Natürlich wissen wir heute, wie erbarmungslos dieses Bombardement ausgeführt wurde, als die Wohnbezirke Belgrads um 7 Uhr am folgenden Sonntagmorgen, am Morgen des 6., bombardiert wurden.

VORSITZENDER: Am 6. April?

OBERST PHILLIMORE: Am 6. April. Dann weiter im letzten Teil desselben Dokuments, Teil V, auf Seite 5, ein Planentwurf des Angeklagten Jodl, und ich möchte gern einen kleinen Absatz vom Beginn der nächsten Seite, Seite 6, verlesen:

»Für den Fall, daß die politische Entwicklung ein bewaffnetes Einschreiten gegen Jugoslawien erfor dert, ist die deutsche Absicht, Jugoslawien sobald als möglich konzentrisch anzugreifen, seine Wehrmacht zu zerschlagen und sein Staatsgebiet aufzulösen.«

Ich verlese dies, weil der Plan vom Amt des Angeklagten Jodl ausging.

Ich möchte nun zum nächsten Dokument in der Mappe übergehen, C-127, das ich als Beweisstück GB-125 vorlege. Es handelt sich um einen Auszug aus der Weisung, die nach der Konferenz ausgegeben wurde, aus deren Aufzeichnungen ich Ihnen gerade vorgelesen habe; es ist die Konferenz vom 27. März, die in 1746-PS, Absatz 2, behandelt ist. Es lohnt sich, den ersten Absatz zu verlesen:

»Der Militärputsch in Jugoslawien hat die politische Lage auf dem Balkan geändert. Jugoslawien muß auch dann, wenn es zunächst Loyalitätserklärungen abgibt, als Feind betrachtet und daher so rasch als möglich zerschlagen werden.«

Ich gehe nun zum nächsten Dokument 1835-PS über, Beweisstück GB-126. Es handelt sich um ein Originaltelegramm, in dem ein Brief von Hitler an Mussolini enthalten ist; es wurde von Hitler und dem Angeklagten Ribbentrop durch den Deutschen Botschafter [360] in Rom geleitet. Das Telegramm ist geschrieben, um Mussolini von den Entschlüssen in Kenntnis zu setzen, und in der Verbrämung einer irgendwie widerlichen Sprache erhält der Duce seine Befehle. Ich möchte die ersten fünf Absätze verlesen:

»Duce! Die Ereignisse zwingen mich, Ihnen, Duce, auf diesem schnellsten Weg meine Auffassung über die Situation und die sich daraus ergebenden Entschlüsse mitzuteilen:

1.) Ich habe von Anfang an als gefährlichsten Faktor in der Auseinandersetzung mit Griechenland Jugoslawien angesehen. Das deutsche Eingreifen gegen Thrazien war, rein militärisch gesehen, ja überhaupt kaum zu verantworten, solange die Haltung Jugoslawiens eine zweideutige blieb und es damit auf unserer enormen Front die linke Flanke der vormarschierenden Kolonnen bedrohen konnte.

2.) Ich habe aus diesem Grunde alles getan und mich redlich bemüht, Jugoslawien in unsere Interessengemeinschaft hereinzuziehen. Leider blieben diese Bemühungen vergeblich, beziehungsweise sie wurden auch zu spät begonnen, um noch einen sicheren Erfolg zeitigen zu können. Die Meldungen des heutigen Tages lassen keinen Zweifel mehr übrig über die bevorstehende Umstellung der jugoslawischen Außenpolitik.

3.) Ich sehe diese Situation nun nicht als katastrophale an, aber als eine immerhin so schwere, daß jeder Fehler vermieden werden muß, wenn wir nicht endlich doch zu einer Gefährdung unserer Gesamtposition kommen wollen.

4.) Ich habe deshalb schon alle Anordnungen getroffen, um einer krisenhaften Entwicklung nun mehr mit den notwendigen militärischen Mitteln entgegentreten zu können. Die Umänderung unserer Marschdispositionen auch in Bulgarien ist bereits angeordnet. – Ich bitte Sie nunmehr, Duce, herzlichst, für die nächsten Tage keine weiteren Operationen mehr in Albanien vornehmen zu wollen. Ich halte es für notwendig, daß Sie mit allen irgendwie verfügbaren Kräften die wichtigsten Übergänge von Jugoslawien nach Albanien decken und abzuschirmen versuchen. Es handelt sich dabei nicht um Maßnahmen, die für lange Zeit hin wirksam zu sein brauchen, sondern um Aushilfen, die wenigstens für die nächsten 14 Tage bis 3 Wochen das Entstehen einer Krise verhindern sollen.

Ich halte es weiter für erforderlich, Duce, daß Sie Ihre Kräfte an der italienisch-jugoslawischen Front mit allen Mitteln und in höchster Eile verstärken.

[361] 5.) Ich halte es weiter für erforderlich, Duce, daß über alles, was wir nun machen und veranlassen, ein absolutes Stillschweigen bewahrt wird und daß nur diejenigen Persönlichkeiten etwas davon erfahren, die unbedingt etwas davon wissen müssen. Jedes Bekanntwerden unserer Bewegungsmaßnahmen muß zu ihrer vollkommenen Entwertung führen...«

Sodann fährt er fort, die Wichtigkeit der Geheimhaltung zu betonen.

Ich komme nun zu Dokument R-95, dem nächsten Dokument in der Mappe, Beweisstück GB-127. Es wurde bereits von meinem verehrten Freund, dem Herrn Hauptanklagevertreter, erwähnt. Es handelt sich lediglich um einen von General von Brauchitsch unterschriebenen Operationsbefehl, in dem die Befehle, die in der Weisung Nummer 25, Dokument C-127, an die Armeen weitergegeben werden – von der ich einen Auszug als GB-125 bereits vorgelegt habe – enthalten sind. Ich will ihn hier nicht verlesen.

Ich gehe nun auf TC-93 über, das bereits mit TC-92 als Beweisstück GB-114 eingereicht wurde. Der Einfall in Griechenland und Jugoslawien fand am Morgen des 6. April statt, als Hitler die Proklamation erließ, aus der diese Stelle entnommen ist:

»Seit Beginn des Krieges war es das unentwegte Bestreben Englands, den Balkan als Kriegsschauplatz gewinnen zu können. Tatsächlich gelang es der britischen Diplomatie in Anlehnung an das Vorbild im Weltkrieg, Griechenland erst durch eine ihm angebotene Garantie einzufangen und dann für seine Zwecke endgültig zu mißbrauchen. Die heute veröffentlichten Dokumente...«

Das bezieht sich auf das von ihnen veröffentlichte deutsche Weißbuch, das alle zur Invasion führenden Dokumente enthält.

»Die heute veröffentlichten Dokumente geben einen Einblick in die Praxis eines Verfahrens, das nach ältesten britischen Rezepten immer wieder versucht, andere für englische Interessen kämpfen und verbluten zu lassen. Ich habe demgegenüber immer betont, daß:

1. das deutsche Volk keinerlei Gegensätze zu dem griechischen Volk besitzt, daß wir

2. aber niemals dulden werden, daß so wie im Weltkrieg sich auf griechischem Territorium eine Macht festsetzt mit dem Ziel, von dort aus bei gegebener Zeit vom Südosten aus in den deutschen Lebensraum vorstoßen zu können. Wir haben die nördliche Flanke von den Engländern freigefegt; wir sind entschlossen, auch im Süden eine solche Bedrohung nicht zu dulden.«

[362] Sodann der Abschnitt, auf den ich den Gerichtshof besonders aufmerksam machen möchte:

»Im Sinne einer wahrhaften Konsolidierung Europas war es mein Bestreben seit dem Tage der Machtübernahme, vor allem auch mit Jugoslawien ein freundschaftliches Verhältnis herzustellen. Ich habe bewußt all das vergessen, was zwischen Deutschland und Serbien einst vorgefallen war. Ich habe dabei nicht nur dem serbischen Volk die Hand des deutschen Volkes angeboten, sondern darüber hinaus mich bemüht, als redlicher Makler bei der Überbrückung aller Schwierigkeiten zu helfen, die zwischen dem Jugoslawischen Staat und einzelnen, Deutschland verbündeten Völkern, bestanden.«

Man kann wohl annehmen, daß Hitler, als er diese Proklamation erließ, für einen Augenblick die Konferenz mit Ciano im August 1939 sowie die Konferenz mit dem Angeklagten Ribbentrop und anderen vom 27. März, also ein paar Tage früher, vergessen hatte.

Ich gehe nun auf das letzte Dokument in der Mappe über, Dokument L-172, Beweisstück US-34, das bereits früher vorgelegt wurde. Es ist der Inhalt eines Vortrages, der von dem Angeklagten Jodl am 7. November 1943 gehalten wurde. Auf Seite 4 ist eine kurze Stelle, in der er zweieinhalb Jahre später seine Ansichten über die Aktion, die im April 1941 stattfand, bekannt gab.

Ich verweise auf Absatz 11, Seite 14:

»Weniger erwünscht war die Notwendigkeit unserer Bundeshilfe auf dem Balkan, die sich aus der Extratour der Italiener gegen Griechenland ergab. Der Angriff, den sie im Oktober 1940 aus Albanien heraus mit völlig unzureichenden Mitteln begannen, widersprach zwar allen Verabredungen, führte letzten Endes aber zu einem Entschluß unsererseits, der auf lange Sicht gesehen früher oder später doch notwendig geworden wäre. Dem geplanten Angriff auf Griechenland von Norden her kam nämlich nicht nur die Rolle einer Bundeshilfe zu. Er mußte verhindern, daß sich die Engländer in Griechenland festsetzten und von dort aus unser rumänisches Ölgebiet bedrohten.«

Wenn ich die Geschichte zusammenfassen darf: Der Einfall in Griechenland wurde schon im Dezember oder gar November 1940 entschieden und sollte Ende März oder Anfang April 1941 ausgeführt werden. Zu keiner Zeit wurde irgendwelchen Verpflichtungen aus Verträgen oder Übereinkommen, die einen derartigen Einfall zu einem Bruch des Völkerrechts machen würden, Beachtung geschenkt. Es wurde Vorsorge getroffen, die Vorbereitungen zu [363] verheimlichen, so daß die deutsche Wehrmacht ein ahnungsloses Opfer überfallen konnte.

Inzwischen erschien es angebrachter, Jugoslawien auf einen späteren Zeitpunkt zurückzustellen, obgleich es zu gegebener Zeit liquidiert werden sollte. Jede Anstrengung wurde gemacht, um seine Beihilfe in der Offensive gegen Griechenland zu gewinnen, oder sich zumindest seiner Nichteinmischung zu versichern. Der Staatsstreich des Generals Simowitsch warf diesen Plan über den Haufen, und es wurde dann entschieden, daß Jugoslawien liquidiert werden müßte, unabhängig davon, ob seine Regierung feindliche Absichten gegenüber Deutschland hegte oder eben die Griechen unterstützen wollte. Es wurde nicht der Mühe wert gefunden, die wirklichen Absichten Jugoslawiens festzustellen; nachdem die deutschen Truppen einmal aufmarschiert waren, war es so einfach, Jugoslawien als eine militärische und nationale Einheit zu zerstören. Demgemäß marschierten am Sonntag, den 6. April, deutsche Truppen in den frühen Morgenstunden gleichzeitig in Jugoslawien und Griechenland ohne jede Warnung ein. Der Formalität halber überreichte Deutschland dem Griechischen Gesandten in Berlin eine Note, in der mitgeteilt wurde, daß deutsche Truppen in Griechenland einmarschierten, um die Engländer zu vertreiben. Herr Koryzis, der Griechische Gesandte, erwiderte der Deutschen Gesandtschaft, als er die Nachricht von dem Einfall erhielt, daß dies nur eine Wiederholung der Geschichte darstelle und daß Griechenland von Deutschland in derselben Weise angegriffen wurde, wie von Italien. Griechenland gäbe dieselbe Antwort wie im vorigen Oktober.

Dies schließt das Beweismaterial hinsichtlich Griechenlands und Jugoslawiens ab. Da ich jedoch die Ehre habe, den englischen Fall abzuschließen, so möchte ich doch, mit Genehmigung des Gerichtshofs, nur sehr kurz auf einen gemeinsamen Faktor hinweisen, der alle diese Angriffshandlungen kennzeichnet. Ich glaube, ich kann dies in fünf Minuten tun.

Es handelt sich nämlich um einen Bestandteil der diplomatischen Technik für Angriffshandlungen, die mit einer ungewöhnlichen, beharrlichen Gleichmäßigkeit nicht nur von den Nazis selbst, sondern auch von ihren italienischen Freunden angewandt wurde. Ihr Verfahren war im wesentlichen darauf gegründet, den größtmöglichen Vorteil durch Überraschung zu sichern, selbst, wenn auch nur wenige Stunden für einen ungehinderten militärischen Vormarsch in das Land des ahnungslosen Opfers auf diese »Weise gewonnen werden konnten. Deshalb erfolgte natürlich im Falle Polens keine Kriegserklärung.

Der Einfall in Norwegen und Dänemark begann in den frühen Morgenstunden des 9. April und war als militärische Operation [364] bereits ziemlich weit fortgeschritten, bevor dem dänischen Außenminister am Morgen des 9. um 4.20 Uhr, und dem norwegischen Minister zwischen 4.30 und 5.00 Uhr des gleichen Tages diplomatische Erklärungen und Entschuldigungen gemacht wurden.

Der Einfall in Belgien, Luxemburg und Holland begann schon um 5.00 Uhr, in den meisten Fällen früher, in den ersten Morgenstunden des 10. Mai, während das formelle Ultimatum, das diplomatische Entschuldigungen und Erklärungen enthielt, in jedem Fall erst später überreicht wurde.

Im Fall Holland begann der Einfall zwischen 3.00 und 4.00 Uhr morgens. Erst ungefähr um 6.00 Uhr, als Den Haag bereits bombardiert worden war, erbat der Deutsche Gesandte eine Rücksprache mit Herrn van Kleffens. Im Fall Belgien, in welchem die Bombardierung um 5.00 Uhr begann, erschien der Deutsche Botschafter erst um 8.00 Uhr bei Herrn Spaak. Der Einfall in Luxemburg begann um 4.00 Uhr, und um 7.00 Uhr besuchte der Deutsche Gesandte Herrn Beck.

Mussolini ahmte dieses Verfahren nach. Um 3.00 Uhr morgens, am 28. Oktober 1940, legte sein Gesandter in Athen dem General Metaxas ein dreistündiges Ultimatum vor.

Der Einfall in Griechenland und Jugoslawien begann, wie ich bereits gesagt habe, in beiden Fällen in den frühen Morgenstunden des 6. April 1941. Im Fall Jugoslawien fand ein diplomatischer Notenaustausch nicht einmal nach dem Einfall statt, jedoch erließ Hitler um 5.00 Uhr morgens, Sonntag, zirka zwei Stunden bevor Belgrad bombardiert wurde, eine Proklamation, aus der ich einen Auszug vorgelesen habe.

Im Fall Griechenland, noch einmal mehr, wurde Herr Koryzis zwanzig Minuten nach 5.00 Uhr benachrichtigt, daß deutsche Truppen in griechisches Gebiet einmarschierten.

Die Art und Weise, in der diese lange Reihe von Angriffen ausgeführt wurde, ist schon an und für sich weiteres Beweismaterial für den im wesentlichen aggressiven und verräterischen Charakter der Nazi-Regierung. Nächtliche Angriffe ohne Warnung, um sich Anfangserfolge zu sichern und erst später das Vorbringen von Entschuldigungen oder Begründungen. Ihre Verfahrensweise ist offensichtlich die Methode der Barbaren des Staates, der sein verpfändetes Wort nicht achtet, und auch nicht das Recht irgendeines anderen Volkes, ausgenommen des eigenen.

Man ist im Zweifel, ob diese Methode von dem ehrlichen Makler selbst öder von seinem ehrlichen Sekretär, dem Angeklagten Ribbentrop, ausgeheckt wurde.

[365] VORSITZENDER: Herr Alderman, sind Sie bereit, nach einer kurzen Pause fortzufahren: Das ist doch, was Sie beabsichtigten?

MR. ALDERMAN: Ja.


VORSITZENDER: Es tritt nun eine Pause von 10 Minuten ein.


[Pause von 10 Minuten.]


MR. ALDERMAN: Hoher Gerichtshof! Bevor ich mit der Vorlage des Beweismaterials über den Angriff gegen die Sowjetunion fortfahre, will ich etwa fünfzehn Minuten in Anspruch nehmen, um zwei weitere Urkunden, die sich auf den Angriff gegen Österreich beziehen, zu behandeln. Diese beiden Dokumente sind in einem ergänzenden Buch, Ergänzung zum Dokumentenbuch N, zusammengestellt. Beide Dokumente enthalten den Briefwechsel des Britischen Auswärtigen Amtes; sie sind uns freundlicherweise von unseren britischen Kollegen zur Verfügung gestellt worden. Zuerst möchte ich als Beweisstück 3045-PS, US-127, vorlegen. Dies enthält zwei Teile. Der erste ist ein Brief vom 12. März 1938 vom Botschafter Nevile Henderson von der Britischen Botschaft, Berlin, an Lord Halifax. Er lautet:

»My Lord! Mit Bezug auf Ihr Telegramm Nr. 79 vom 11. März habe ich die Ehre, hiermit Euerer Lordschaft eine Abschrift eines Briefes zu übermitteln, den ich an Baron von Neurath in Übereinstimmung mit den darin enthaltenen Anweisungen gerichtet habe und der am selben Abend überreicht wurde. Der Französische Botschafter richtete zu gleicher Zeit einen ähnlichen Brief an Baron von Neurath.«

Die Anlage ist die Note vom 11. März der Britischen Botschaft an den Allgeklagten von Neurath, die folgendermaßen lautet:

»Sehr verehrter Herr Reichsminister! Meine Regierung ist davon unterrichtet, daß am heutigen Nachmittag in Wien ein deutsches Ultimatum überreicht worden ist, das unter anderem den Rücktritt des Kanzlers und seine Ersetzung durch den Innenminister, eine neue Regierung, deren Mitglieder zu zwei Drittel Nationalsozialisten sein sollen, und die Erlaubnis der Rückkehr der österreichischen Legion zwecks Aufrechterhaltung der Ordnung in Wien verlangte. Meine Regierung hat mich beauftragt, sofort bei der Deutschen Regierung vorstellig zu werden, daß, falls dieser Bericht zutreffend ist, die Regierung Seiner Majestät sich verpflichtet fühle, schärfsten Protest einzulegen gegen eine derartige, auf Gewalt gestützte Zwangsanwendung gegen einen unabhängigen Staat, um eine Situation zu schaffen, die mit seiner internationalen Unabhängigkeit unvereinbar ist.

[366] Wie bereits der deutsche Außenminister in London unterrichtet wurde, würde eine solche Handlungsweise notwendigerweise die größte Reaktion hervorrufen, deren Folgen unabsehbar sind.«

Ich überreiche jetzt Dokument 3287-PS als Beweisstück US-128. Dies enthält ein Antwortschreiben des Angeklagten von Neurath vom 12. März 1938, das von der Britischen Botschaft in Berlin dem Außenministerium in London überreicht wurde. Der Brief ist in der Urkunde mit dem Buchstaben L bezeichnet worden. Zunächst erhob der Angeklagte von Neurath Einspruch gegen die Tatsache, daß die Britische Regierung die Rolle eines Beschützers der österreichischen Unabhängigkeit übernahm. Ich zitiere den zweiten Absatz seines Briefes:

»Namens der Deutschen Regierung muß ich demgegenüber darauf hinweisen, daß der Königlich Britischen Regierung nicht das Recht zusteht, die Rolle eines Beschützers der Unabhängigkeit Österreichs für sich in Anspruch zu nehmen. Die Deutsche Regierung hat die Königlich Britische Regierung im Laufe der diplomatischen Unterhaltungen über die österreichische Frage niemals darüber im Zweifel gelassen, daß die Gestaltung der Beziehungen zwischen dem Reich und Österreich lediglich als eine dritte Mächte nicht berührende innere Angelegenheit des deutschen Volkes angesehen werden kann.«

In Erwiderung der Beschuldigung bezüglich Deutschlands Ultimatum versuchte von Neurath einen, wie er behauptete, wahrheitsgetreuen Bericht der Ereignisse zu geben. Ich zitiere die beiden letzten langen Absätze des Briefes. In der englischen Übersetzung beginne ich unten auf der ersten Seite des Briefes:

»Statt dessen hat der frühere österreichische Bundeskanzler am Abend des 9. März überraschend den eigenmächtig von ihm gefaßten Beschluß bekanntgegeben, mit einer Frist von wenigen Tagen eine Abstimmung zu veranstalten, die nach den obwaltenden Umständen, insbesondere nach den für die Durchführung der Abstimmung geplanten Einzelheiten, allein den Sinn haben konnte und sollte, die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung Österreichs politisch zu vergewaltigen. Dieses mit der Vereinbarung von Berchtesgaden in flagrantem Widerspruch stehende Vorgehen hat, wie vorauszusehen, zu einer äußersten Zuspitzung der inneren Lage in Österreich geführt. Es war nur natürlich, daß die an dem Abstimmungsbeschluß nicht beteiligten Mitglieder der damaligen österreichischen Regierung dagegen schärfsten Einspruch erhoben. Infolgedessen ist es in Wien zu einer Kabinettskrise gekommen, die im Laufe des 11. März zum Rücktritt des früheren [367] Bundeskanzlers und zur Bildung einer neuen Regierung geführt hat. Daß vom Reich aus auf diese Entwicklung ein gewaltsamer Zwang ausgeübt worden wäre, ist unwahr. Insbesondere ist die vom früheren Bundeskanzler nachträglich verbreitete Behauptung völlig aus der Luft gegriffen, die Deutsche Regierung habe dem Bundespräsidenten ein befristetes Ultimatum gestellt, nach dem dieser einen ihm vorgeschlagenen Kandidaten zum Bundeskanzler ernennen und die Regierung nach den Vorschlägen der Deutschen Regierung zu bilden hätte, widrigenfalls der Einmarsch deutscher Truppen in Österreich in Aussicht genommen werde. In Wahrheit ist die Frage der Entsendung militärischer und polizeilicher Kräfte aus dem Reich erst dadurch aufgeworfen worden, daß die neu gebildete österreichische Regierung in einem in der Presse bereits veröffentlichten Telegramm die dringende Bitte an die Reichsregierung gerichtet hat, zur Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung und zur Verhinderung von Blutvergießen baldmöglichst deutsche Truppen zu entsenden. Angesichts der unmittelbar drohenden Gefahr eines blutigen Bürgerkrieges in Österreich hat sich die Reichsregierung entschlossen, diesem an sie gerichteten Appell Folge zu geben.

Bei diesem Sachverhalt ist es völlig ausgeschlossen, daß das Verhalten der Deutschen Regierung, wie in Ihrem Schreiben behauptet wird, zu unübersehbaren Rückwirkungen führen könnte. Das Gesamtbild der politischen Lage ist in der Pro klamation gekennzeichnet, die der Deutsche Reichskanzler heute mittag an das deutsche Volk gerichtet hat. Gefährliche Rückwirkungen könnten in dieser Lage nur dann eintreten, wenn etwa von dritter Seite versucht würde, im Gegensatz zu den friedlichen Absichten und legitimen Zielen der Reichsregierung, auf die Gestaltung der Verhältnisse in Österreich einen Einfluß zu nehmen, der mit dem Selbstbestimmungsrecht des deutschen Volkes unvereinbar wäre.«

Damit endet das Zitat.

Nunmehr, angesichts des Beweismaterials, das bereits dem Gerichtshof überreicht worden ist, stellt diese Darstellung der Ereignisse, die vom Angeklagten von Neurath gegeben wurde, eine leere Verhöhnung der Wahrheit dar.

Aus einer Eintragung in Jodls Tagebuch, 1780-PS, US-72, vom 10. März 1938, haben wir festgestellt, daß von Neurath die Pflichten des Auswärtigen Amtes übernahm, während Ribbentrop in London zurückgehalten wurde, daß der Führer ein Ultimatum an das österreichische Kabinett senden wollte, daß er einen Brief an [368] Mussolini mit den Gründen für seine Maßnahmen richtete, und daß Mobilmachungsbefehle an das Heer erteilt worden waren.

Wir haben die wahren Tatsachen hinsichtlich des Ultimatums aus zwei verschiedenen Urkunden kennengelernt. Ich verweise auf 812-PS, US-61, den Bericht des Gauleiters Rainer an den Reichskommissar Bürckel vom 6. Juli 1939, der dem Angeklagten Seyß-Inquart am 22. August 1939 übermittelt wurde. Der Teil, der über die Ereignisse des 11. März berichtet, ist dem Gerichtshof bereits vorgelesen worden.

Ich weise ferner auf Dokument 2949-PS, US-76, die Niederschriften von Telephongesprächen Görings hin, von denen ich einen erheblichen Teil bereits dem Gerichtshof vorgelegt habe.

Diese Urkunden zeigen nachdrücklich und mit unmißverständlicher Klarheit, daß die Nazis tatsächlich ein Ultimatum an die österreichische Regierung gerichtet hatten, daß sie Truppen über die Grenze schicken würden, falls Schuschnigg nicht zurücktrete und der Angeklagte Seyß-Inquart nicht zum Kanzler ernannt würde.

Diese Dokumente zeigen auch, daß der Antrieb zu dem berühmten Telegramm von Berlin, und nicht von Wien kam, daß Göring das Telegramm zusammenstellte und daß Seyß-Inquart es nicht einmal zu senden brauchte, sondern einfach sagte »einverstanden«.

Die Niederschrift von Görings Telephonanruf an Ribbentrop ist als Teil W dieses Dokuments bezeichnet. Hierin wird eine für das englische Publikum berechnete Auslegung entwickelt, dahingehend, daß kein Ultimatum gestellt worden war und daß die deutschen Truppen die Grenze nur infolge des Telegramms überschritten hatten.

Und nun finden wir in dieser Urkunde, aus der ich gerade vorgelesen habe, dieselbe gefälschte Darstellung, diesmal aus der Feder des Angeklagten von Neurath. Er war bei der Sitzung am 5. November 1937 zugegen, über die wir das Hoßbach-Protokoll, US-25, haben. Daraus ergibt sich, daß er die unverändert aufrechterhaltenen Nazi-Ideen in Bezug auf Österreich und die Tschechoslowakei sehr gut kannte. Und doch spielt er in der Zeit nach dem 10. März 1938, als er die auswärtigen Angelegenheiten für diese Verschwörung leitete, und besonders nach dem Einfall in Österreich seine Rolle durch falsche Angaben weiter. Er gab Herrn Mastny eine Versicherung bezüglich der Aufrechterhaltung der Unabhängigkeit Österreichs. Ich weise auf die Urkunde hin, die von Sir David Maxwell-Fyfe, TC-27, GB-21, vorgelegt wurde. Und wir sehen ihn hier, wie er noch immer auswärtige Angelegenheiten leitet, obgleich er, wie das Beweisstück zeigt, die Briefbogen des Geheimen Kabinettrats benutzte, wie er das diplomatische Märchen hinsichtlich der österreichischen Lage erzählt, eine Geschichte, der wir auch [369] in der Niederschrift des Telephongesprächs zwischen Göring und Ribbentrop begegneten, alles in Förderung der Ziele der Tätigkeit, die wir Verschwörung nennen.

Hoher Gerichtshof! Es erscheint mir jetzt angebracht und passend, den Fall der Zusammenarbeit mit Japan und den Angriff auf die Vereinigten Staaten heute am 7. Dezember 1945, dem vierten Jahrestag des Angriffs auf Pearl Harbor, vorzutragen. Unser Plan war jedoch, chronologisch vorzugehen, so daß dieser Teil des Falles bis zur nächsten Woche warten muß.

Wir kommen jetzt zum Höhepunkt dieser erstaunlichen Geschichte der Angriffskriege, vielleicht einer der größten Fehlrechnungen der Weltgeschichte, als Hitlers Intuition ihn und seine Verbündeten veranlaßte, einen Angriffskrieg gegen Bußland zu entfachen.

Als ich zuletzt hier stand, beschrieb ich den Angriffskrieg gegen die Tschechoslowakei. Seither haben meine britischen Kollegen den Beweis für die Angriffspläne gegen Polen und die Vorbereitungen und den Beginn der tatsächlichen Angriffskriege vorgelegt. Außerdem haben sie dem Gerichtshof die Geschichte der Ausdehnung des Krieges zu einem allgemeinen Angriffskrieg unterbreitet, einschließlich der Vorbereitung und Durchführung der Angriffe gegen Dänemark, Norwegen, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Jugoslawien und Griechenland; und dabei hat die britische Anklagevertretung auch die verschiedenen internationalen Verträge, Abkommen und Zusicherungen und das Beweismaterial, das die Verletzung dieser Verträge und Zusicherungen feststellt, geordnet und dem Gerichtshof vorgelegt.

Ich möchte nun dem Gerichtshof die Geschichte des vorletzten Angriffsaktes der Angeklagten unterbreiten, die Invasion der USSR. Der Teil der Anklageschrift, in dem dieses Verbrechen angeführt ist, befindet sich in Punkt 1, Abschnitt IV (F), Absatz 6, mit der Überschrift:

»Die deutsche Invasion des Gebietes der USSR am 22. Juni 1941, in Verletzung des Nichtangriffspaktes vom 23. August 1939.« Der erste Satz dieses Absatzes ist derjenige, mit dem wir uns heute beschäftigen wollen. Er lautet:

»Am 22. Juni 1941 kündigten die Nazi-Verschwörer hinterhältig den Nichtangriffspakt zwischen Deutschland und der USSR und fielen ohne jede Kriegserklärung in das Sowjetgebiet ein und begannen dadurch einen Angriffskrieg gegen die USSR.«

Die Urkunden, die sich mit diesem Teil des Falles befassen, befinden sich im Dokumentenbuch »P«, das wir jetzt dem Gerichtshof überreichen. Lassen Sie mich zunächst feststellen, wie der Plan begonnen wurde. Als Ausgangspunkt für die Geschichte des[370] Angriffs auf die Sowjetunion möchte ich das Datum des 23. August 1939 nehmen. An diesem Tage, genau eine Woche vor dem Angriff auf Polen, veranlaßten die Nazi-Verschwörer Deutschland, einen Nichtangriffspakt mit Rußland abzuschließen, der in dem Teil der Anklageschrift erwähnt ist, den ich soeben angeführt habe. Dieser Vertrag ist Dokument TC-25 und wird von meinen britischen Kollegen als Beweismaterial vorgelegt werden. Es enthält jedoch zwei Absätze, auf die ich den Gerichtshof besonders hinweisen möchte:

Artikel I lautet:

»Die beiden vertragschließenden Teile verpflichten sich, sich jedes Gewaltaktes, jeder aggressiven Handlung und jedes Angriffs gegeneinander, und zwar sowohl einzeln als auch gemeinsam mit anderen Mächten, zu enthalten.«

Artikel V sagt:

»Falls Streitigkeiten oder Konflikte zwischen den vertragschließenden Teilen über Fragen dieser oder jener Art entstehen sollten, werden beide Teile diese Streitigkeiten oder Konflikte ausschließlich auf dem Wege freundschaftlichen Meinungsaustausches oder nötigenfalls durch Einsetzung von Schlichtungskommissionen bereinigen.«

Man muß sich dieser feierlichen Versprechen erinnern, wenn man die kommende Geschichte anhört. Dieser Vertrag wurde für die Deutsche Regierung von dem Angeklagten Ribbentrop unterzeichnet. Seine Veröffentlichung bildete eine Überraschung für die Welt, da er eine vollkommene Umkehrung der früheren Nazi-Außenpolitik zu bilden schien. Die Erklärung für diesen vollständigen Richtungsumschwung wurde durch keinen geringeren Zeugen als den Angeklagten Ribbentrop selbst in einer Unterredung mit dem Japanischen Botschafter Oshima in Fuschl am 23. Februar 1941 gegeben. Einen Bericht über diese Besprechung sandte von Ribbentrop an einige deutsche zuständige Diplomaten zur streng vertraulichen und rein persönlichen Kenntnisnahme.

Diesen Bericht besitzen wir. Es ist 1834-PS, US-129, die deutsche Originalurkunde. Auf Seite 2 der englischen Übersetzung teilt der Angeklagte Ribbentrop Oshima die Gründe für das Abkommen mit Rußland mit. Es ist Seite 2 des deutschen Textes. Ich zitiere:

»Als es dann zum Kriege kam, entschloß sich der Führer zum Ausgleich mit Rußland; einer Notwendigkeit zur Vermeidung eines Zweifrontenkrieges.«

Da nur ihr Opportunismus die Nazis veranlaßte, dieses feierliche Schieds- und Nicht-Angriffsversprechen einzugehen, ist es nicht weiter überraschend, daß sie es genau, wie alle Verträge und Zusicherungen nur solange hielten, als es ihren Zwecken diente. Daß dies der Fall war, ergibt sich daraus, daß sie, während der[371] Feldzug im Westen noch in vollem Gange war, bereits anfingen, die Möglichkeit eines Angriffskrieges gegen Rußland zu erwägen.

In einer Rede an die Reichs- und Gauleiter in München im November 1943, die im Dokument L-172 an geführt ist, das schon als Beweisstück US-34 dem Gerichtshof vorliegt, gab der Angeklagte Jodl zu – ich lese jetzt von Seite 7 der englischen Übersetzung, Seite 15 des deutschen Textes:

»Hand in Hand mit dieser Entwicklung verdichtete sich die Erkenntnis der immer näherrückenden Gefahr des bolschewistischen Ostens, die in Deutschland nur wenig gesehen worden ist und aus diplomatischen Gründen zuletzt bewußt verschwiegen werden mußte. Der Führer selbst hat diese Gefahr jedoch ständig im Auge gehabt und mir bereits während des Westfeldzuges seinen grundlegenden Entschluß mitgeteilt, dieser Gefahr zu Leibe zu rücken, sobald es unsere militärische Lage irgendwie erlaube.«

Zu der Zeit, als diese Entscheidung getroffen wurde, war der Feldzug im Westen noch in vollem Gange und daher mußte jede Aktion im Osten notwendigerweise vorläufig verschoben werden. Am 22. Juni 1940 wurde jedoch der französisch-deutsche Waffenstillstand zu Compiegne abgeschlossen und der Feldzug im Westen, mit Ausnahme des Krieges gegen England, kam zum Abschluß. Die Ansicht, daß Deutschlands Schlüssel zur politischen und wirtschaftlichen Herrschaft in der Ausschaltung der Sowjetunion als politischen Faktors und in dem Erwerb von Lebensraum auf Kosten der Sowjetunion lag, war schon lange die Grundlage der Nazi-Ideologie. Wie wir gesehen haben, ist diese Idee niemals völlig aufgegeben worden, sogar nicht während der Krieg im Westen noch im Gange war. Angespornt durch die jüngsten Waffenerfolge, aber im vollen Bewußtsein, daß sie erstens England nicht besiegt hatten und zweitens, daß ihre Armeen Verpflegung und Rohstoffe dringend benötigten, begannen die Nazis ernstlich nach Mitteln zur Befriedigung ihres traditionellen Ehrgeizes zu suchen, um die Sowjetunion zu erobern.

Die Lage, in der sich Deutschland nun befand, ließ solche Maßnahmen wünschenswert und praktisch erscheinen. Schon im August 1940 erhielt General Thomas einen Wink von dem Angeklagten Göring, daß die Pläne für den Feldzug gegen Rußland bereits in Vorbereitung seien. Thomas war damals Chef des Wirtschafts-Rüstungs-Amtes im OKW, in den deutschen Urkunden jeweils mit »Wi Rü« abgekürzt.

General Thomas berichtet von dem Empfang der Information von Göring in dem Entwurf seines Werkes, betitelt: »Grundlagen für eine Geschichte der deutschen Kriegs- und Rüstungswirtschaft«, das er im Sommer 1944 vorbereitete. Ich spreche von Dokument [372] 2353-PS, das bereits als US-35 vorliegt. Bisher war es so nur zu Identifizierungszwecken gekennzeichnet. Ich lege es jetzt als Beweisstück US-35 vor.

Auf den Seiten 313 bis 315 dieses Werkes bespricht Thomas das russisch-deutsche Handelsabkom men von 1939 und legt dar, daß die Sowjetunion dieses Abkommen schnell und gut erfüllt hat, wofür sie als Gegenleistung Kriegsmaterial verlangte. In Deutschland wurde bis Anfang 1940 ein starker Druck ausgeübt, um diese deutschen Lieferungen zu erhöhen. Auf Seite 315 hat er jedoch folgendes über die Sinnesänderung der deutschen Führer im August 1940 zu berichten, und ich verlese jetzt von Seite 9 der englischen Übersetzung:

»Am 14. August wurde dem Chef Wi Rü Amt bei einem Vortrag bei Reichsmarschall Göring allerdings bekanntgegeben, daß der Führer nur pünktliche Belieferungen der Russen bis zum Frühjahr 1941 wünsche. Später hätten wir an einer vollen Befriedigung der russischen Wünsche kein Interesse mehr. Diese Andeutung nahm der Chef des Wi Rü Amtes zum Anlaß, die Bearbeitung der wehrwirtschaftlichen Lage Rußlands stärker in den Vordergrund zu stellen.«

Ich werde auf diese Besprechung später zurückkommen, wenn ich die Vorbereitung für die wirtschaftliche Ausnützung des russischen Raumes bespreche, des Raumes, den die Deutschen erobern wollten. Zu diesem Zeitpunkt werde ich auch den Beweis erbringen, der zeigen wird, daß Göring im November 1940 Thomas darüber unterrichtete, daß ein Feldzug gegen die Sowjetunion geplant sei.

Die Vorbereitungen für ein Unternehmen von solchem Ausmaß, wie eine Invasion der Sowjetunion, verlangten notwendigerweise selbst so viele Monate vor der Durchführung eine gewisse Tätigkeit im Osten in Form von Bauten und Verstärkung der Streitkräfte. Daß eine derartige Tätigkeit dem sowjetischen Spionagedienst nicht verborgen bleiben konnte, lag auf der Hand. Gegenspionage-Maßnahmen waren selbstverständlich notwendig. In einer Anweisung des OKW, die von dem Angeklagten Jodl unterzeichnet und dem Ausland/Abwehr-Dienst am 6. September 1940 unterbreitet wurde, wurden solche Maßnahmen angeordnet. Diese Weisung trägt unsere Nummer 1229-PS, und ich biete sie als Beweisstück US-130 an, das eine Photokopie der beschlagnahmten deutschen Urkunde darstellt Diese Weisung deutet darauf hin, daß die Tätigkeit im Osten in der Sowjetunion nicht den Eindruck erwecken dürfe, daß ein Angriff vorbereitet werde und gab den Agenten des Abwehrdienstes in großen Umrissen die Verhaltungsmaßregeln zur Verschleierung dieser Tatsache. Der Text dieser Weisung deutet auf das Ausmaß der Vorbereitungen hin, die bereits getroffen waren, und ich möchte sie dem Gerichtshof vorlesen:

[373] »Der Ostraum wird in den kommenden Wochen stärker belegt werden. Bis Ende Oktober soll der aus anliegender Karte ersichtliche Stand erreicht sein. Aus diesen Umgruppierungen darf in Rußland nicht der Eindruck entstehen, daß wir eine Ostoffensive vorbereiten. Andererseits wird Rußland erkennen, daß starke und hochwertige deutsche Truppen im Gouvernement, in den Ostprovinzen sowie im Protektorat liegen und soll daraus den Schluß ziehen; daß wir unsere Interessen – namentlich auf dem Balkan – gegen russischen Zugriff jederzeit mit starken Kräften schützen können.

Für die Arbeit des eigenen Nachrichtendienstes sowie für die Beantwortung von Fragen des russischen Nachrichtendienstes gelten folgende Richtlinien:

1.) Die jeweilige Gesamtstärke der deutschen Truppen im Osten ist nach Möglichkeit dadurch zu verschleiern, daß Nachrichten über einen häufigen Wechsel der dortigen Heeresverbände gegeben werden. Dieser ist mit Verlegung in Ausbildungslager, Umformierungen usw. zu begründen.

2.) Es ist der Eindruck zu erwecken, daß der Schwerpunkt der Belegung im südlichen Gouvernement, im Protektorat und in der Ostmark liegt, und daß die Belegung im Norden verhältnismäßig gering sei.

3.) Bei Angaben über die Ausrüstungslage der Verbände, besonders der Panzer-Divisionen, ist erforderlichenfalls zu übertreiben.

4.) Durch geeignete Nachrichten ist der Eindruck zu erwecken, daß nach Beendigung des Westfeldzuges der Flakschutz im Osten wesentlich verstärkt worden ist und an allen wichtigen Objek ten aus französischem Beutematerial dauernd weiter verstärkt wird.

5.) Über Verbesserungen an Bahnen, Straßen, Flugplätzen usw. ist anzugeben, daß die Arbeiten sich in normalen Grenzen halten, durch den Ausbau der neugewonnenen Ostgebiete bedingt sind und vor allem dem Wirtschaftsverkehr dienen. Inwieweit zutreffende Einzelangaben, z.B. über Regimentsnummern, Standortbelegung usw. der Abwehr für die Gegenspionage zur Verfügung gestellt werden, entscheidet OKH.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

I. A. gez. Jodl.«

Anfang November 1940 wiederholte Hitler seine früheren Befehle und verlangte eine Fortsetzung der Vorbereitungen, wobei er weitere und genauere Anweisungen in Aussicht stellte, sobald diese Vorbereitungsarbeiten soweit gediehen seien, daß sie einen allgemeinen Umriß des Operationsplanes des Heeres zeigen würden.

[374] Dieser Befehl war streng geheim und kam als Nummer 18 vom Hauptquartier des Führers, datiert vom 12. November 1940, unterzeichnet von Hitler und mit den Initialen Jodls versehen. Er hat die Nummer 444-PS in unserer Serie und liegt bereits als Beweisstück GB-116 vor.

Die Anweisung beginnt mit den Worten:

»Die vorbereitenden Maßnahmen der Oberkommandos für die Kriegführung der nächsten Zeit sind nach folgenden Richtlinien zu treffen:...«

Die Anweisung enthält dann Pläne für die verschiedenen Kriegsschauplätze und die Politik hinsichtlich der Beziehungen zu anderen Ländern und sagt mit Bezug auf die USSR – und ich lese jetzt von Seite 3, Absatz 5, der englischen Übersetzung vor:

»Politische Besprechungen mit dem Ziel, die Haltung Rußlands für die nächste Zeit zu klären, sind eingeleitet. Gleichgültig, welches Ergebnis diese Besprechungen haben werden, sind alle schon mündlich befohlenen Vorbereitungen für den Osten fortzuführen.

Weisungen darüber werden folgen, sobald die Grundzüge des Operationsplanes des Heeres mir vorgetragen und von mir gebilligt sind.«

Am 5. Dezember 1940 erstattete der Chef des Generalstabs des Heeres, damals General Halder, dem Führer über den Fortschritt der Pläne für die kommende Operation gegen die Sowjetunion Bericht. Ein Bericht über diese Konferenz mit Hitler befindet sich in der erbeuteten Urkunde 1799-PS. Dies ist eine Mappe, die viele Urkunden enthält, die alle als Anlagen bezeichnet sind, und die sich alle auf den Fall »Barbarossa«, den Plan gegen die Sowjetunion, beziehen. Diese Mappe wurde im Kriegstagebuch des Wehrmachtführungsstabes entdeckt und war anscheinend eine Beilage zu diesem Tagebuch.

Der Bericht, auf den ich hier hinweise, ist Anlage 1 und ist vom Dezember 1940 datiert.

Ich überreiche nun zum Beweis die Urkunde 1799-PS, US-131. Ich möchte auch einige Sätze aus dem Bericht vom 5. Dezember 1940 zu Protokoll geben, da sie den Grad der Vorbereitung für diese Angriffshandlung, sechseinhalb Monate vor ihrem Beginn, zeigen:

»Vortrag beim Führer vom 5. Dezember 1940.

Der Chef des Generalstabs des Heeres hält sodann Vortrag über die geplante Ostoperation. Er verbreitet sich zunächst über die geographischen Grundlagen. Die wichtigsten Rüstungszentren lägen in der Ukraine, in Moskau und in Leningrad.« [375] Ich überspringe jetzt:

»Der Führer erklärt sich mit den vorgetragenen operativen Absichten einverstanden und äußert hierzu noch folgendes:

Das wichtigste Ziel sei, zu verhindern, daß der Russe in geschlossener Front zurückgehe. Der Vormarsch müsse so weit nach Osten durchgeführt werden, daß die russische Luftwaffe das deutsche Reichsgebiet nicht mehr angreifen könne und für die deutsche Luftwaffe andererseits Raids zur Zerstörung der russischen Rüstungsgebiete möglich wären. Hierdurch müsse die Zerschlagung der russischen Wehrmacht erreicht und ihre Regeneration verhindert werden. Schon der erste Einsatz der Kräfte habe so zu erfolgen, daß starke Teile des Feindes vernichtet werden könnten.«

Ich überspringe jetzt wieder:

»Wesentlich sei, daß die Russen sich nicht rückwärts wieder setzten. Die für die Gesamtoperation vorgesehene Zahl von 130 bis 140 Divisionen sei ausreichend.«


VORSITZENDER: Wäre es an der Zeit, die Sitzung jetzt zu unterbrechen?

MR. ALDERMAN: Es wäre angebracht, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Dann werden wir morgen keine öffentliche Sitzung halten. Die nächste Sitzung wird am Montag um 10.00 Uhr stattfinden.


[Der Gerichtshof vertagt sich bis

10. Dezember 1945, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 3, S. 342-377.
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