Nachmittagssitzung.

[90] VORSITZENDER: Herr Mounier, wegen technischer Schwierigkeiten, von denen wir soeben erfahren und deren Behandlung einige Stunden beanspruchen wird, hält der Gerichtshof es für richtig, die Verhandlung bis morgen Vormittag zu vertagen.

Der Gerichtshof hofft jedoch, daß Sie in der Lage sein werden, morgen den Vortrag der Französischen Anklagebehörde zu beenden, und daß die Britische Anklagebehörde Gelegenheit haben wird, den Fall des Angeklagten Heß vorzutragen.


M. MOUNIER: Gewiß, Herr Vorsitzender! Ich werde mit meinen britischen Kollegen in dem vom Gerichtshof gewünschten Sinne in Fühlung treten.


VORSITZENDER: Sir David, wünschen Sie etwas hierzu zu bemerken?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, Herr Vorsitzender! Wir sind bereit, unsere Anklage gegen den Angeklagten Heß vorzubringen und nehmen an, daß sie ungefähr zweieinhalb Stunden in Anspruch nehmen wird.


[Das Gericht vertagt sich bis

7. Februar 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 7, S. 90-91.
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