Vormittagssitzung.

[7] GENERAL R. A. RUDENKO, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Herr Vorsitzender! Mit Erlaubnis des Gerichtshofs werde ich jetzt Beweise zum Abschnitt: »Die Ausplünderung und Beraubung des privaten, öffentlichen und Staatseigentums« vorlegen. Diese Beweise wird der Staatsrat der Justiz II. Klasse, L. R. Schenin, vorlegen.

STAATSJUSTIZRAT II. KLASSE L. R. SCHENIN, HILFSANKLÄGER FÜR DIE USSR: Meine Herren Richter! Es ist meine Aufgabe, dem Gerichtshof Beweise über die verbrecherischen, räuberischen Motive der hitlerischen Aggression und über die ungeheuerliche Ausplünderung der Völker der Tschechoslowakei, Polens, Jugoslawiens, Griechenlands und der Sowjetunion vorzulegen.

Meine Kollegen haben bereits bewiesen, daß der Überfall auf die Sowjetunion und auf andere europäische Länder durch die verbrecherische Hitler-Regierung im vorausgeplant und vorbereitet war. Ich werde dem Gerichtshof eine Reihe von Originaldokumenten sowie Auszüge aus den Reden und Erklärungen der Verschwörer vorlegen, die alle beweisen werden, daß die Ausplünderung und Beraubung des privaten, öffentlichen und Staatseigentums in den besetzten Ländern ebenfalls von vornherein geplant und in großem Maßstab vorbereitet war. Ich werde beweisen, daß die Hitler-Leute mit der Kaltblütigkeit und Berechnung von Berufsräubern und Mördern gleichzeitig mit den rein militärischen Vorbereitungen auch den Plan des organisierten Raubes ausgearbeitet und ihre späteren »Gewinne« und verbrecherischen »Profite« peinlich genau kalkuliert haben.

Der amtliche Bericht der Tschechoslowakischen Regierung über die Verbrechen auf dem Gebiet der Tschechoslowakischen Republik, des ersten Opfers des deutschen Angriffs, wurde dem Internationalen Militärgerichtshof als USSR-60 bereits vorgelegt.

Dem dritten Abschnitt dieses Berichts ist ein kleiner Auszug aus einem am 30. Januar 1940 im »Angriff« von Ley veröffentlichten Artikel beigefügt:

»Es ist unser Schicksal, zu einer hochstehenden Rasse zu gehören. Eine tieferstehende Rasse braucht weniger Raum, weniger Kleider, weniger Essen und weniger Kultur als eine hochstehende Rasse.«

Diese Einstellung und Richtlinie hat ihren konkreten Ausdruck darin gefunden, daß die Hitler-Verschwörer die von ihnen besetzten [7] Gebiete der rücksichtslosesten und in ihren verschiedenen Methoden mannigfachsten Plünderung unterworfen haben, die die schamlosesten Verwüstungen gezeitigt haben.

Der Bericht der Tschechoslowakischen Regierung enthält eine ganze Reihe von Beispielen, die die entsprechenden Abschnitte der Anklageschrift bestätigen.

Ich verlese diesen Abschnitt von Seite 72 der russischen Übersetzung und beginne mit dem ersten Absatz. Ich lese:

»Der deutsche Feldzugsplan gegen die Tschechoslowakei war nicht nur gegen die Republik als politische und militärische Einheit gerichtet, sondern auch gegen die Existenz des tschechoslowakischen Volkes, das nicht nur aller politischen Rechte und seines Kulturlebens, sondern auch seines Reichtums und seiner finanziellen und materiellen Hilfsquellen beraubt werden sollte.

1. Unmittelbare Plünderung.

a) Nach dem Abkommen von München:

Sogleich nach München beschlagnahmten die Deutschen ohne jede Entschädigung alle den Tschechen und Juden gehörigen industriellen und kommerziellen Konzerne in den abgetretenen Gebieten der Republik. Tschechen und Juden wurden jedes Besitzes an Häusern, Geschäfts- und Fabrikgebäuden beraubt, und zwar gewaltsam und oft mit Blutvergießen.«

Ferner wird folgende charakteristische Tatsache im Bericht angeführt, die zeigt, wie Hitler seine »Bekanntschaft« mit dem soeben von ihm besetzten Gebiet gemacht hat. Ich verlese den Abschnitt B, der den Titel trägt: »Nach dem Einfall vom 15. März 1939«.

Die Herren Richter finden diesen Auszug auf der dritten und vierten Seite des Dokumentenbuches. Ich verlese:

»Hitler traf am 15. März 1939 bei Einbruch der Nacht in Prag ein und verbrachte dort die Nacht auf dem berühmten Hradschin. Er reiste am nächsten Morgen ab, nahm jedoch eine Anzahl wertvoller Wandbekleidungen mit. Wir erwähnen dies nicht wegen des Wertes dieser gestohlenen Gegenstände, sondern wegen des Beispiels, das von dem Haupt der Partei und des Deutschen Staates am allerersten Tag des Einfalls gegeben wurde.

Die deutschen Truppen, die in Prag einmarschierten, führten einen Stab deutscher Wirtschaftssachverständiger, d.h. Sachverständiger in Wirtschaftsplünderung mit sich.

Alles, was Deutschland irgendwie nützen konnte, wurde mitgenommen, hauptsächlich beträchtliche Vorräte an [8] Rohstoffen, Kupfer, Zinn, Eisen, Baumwolle, Wolle, große Lebensmittelvorräte usw.

Rollendes Material, Waggons, Lokomotiven usw. wurden vom Reich fortgenommen. Alle Schienen im Protektorat, die sich in gutem Zustand befanden, wurden herausgerissen und nach Deutschland geschickt; sie wurden später durch alte, aus Deutschland eingeführte Schienen ersetzt.

Neue, gerade fertig gewordene Wagen, die für die Straßenbahn der Stadt Prag bestellt waren, wurden sofort nach ihrer Fertigstellung ihrem Zweck entwendet und ins Reich geschickt.

Die der Tschechoslowakischen Donau-Dampfschiffahrtsgesellschaft gehörenden Schiffe (der Großteil ihrer Aktien gehörte dem tschechoslowakischen Staat) wurden zwischen dem Reich und Ungarn aufgeteilt.

Wertvolle Kunstgegenstände und Möbel verschwanden aus öffentlichen Gebäuden, ohne daß man auch nur versuchte, eine legale Rechtfertigung für diesen Raub zu finden: Gemälde, Statuen, Tapeten wurden nach Deutschland verbracht; das tschechische Nationalmuseum, die Galerie für moderne Kunst, öffentliche und private Sammlungen wurden geplündert.

Der deutsche Reichskommissar der tschechoslowakischen Nationalbank stellte alle ausländischen Zahlungen ein und belegte die gesamten Goldreserven und Devisen im Protektorat mit Beschlag.

Auf diese Weise entwendeten die Deutschen 23000 kg Gold zu einem Nominalwert von 737.000 Millionen Kronen (5.265.000 Pfund Sterling) und überführten das Gold von der Bank für Internationale Zahlungen in die Reichsbank.«

Eine der Methoden der gründlichen, ich möchte sagen, der totalen Ausplünderung, bestand in der sogenannten »Wirtschaftlichen Germanisierung«. Als Beweis für diese Verbrechen verlese ich dem Gerichtshof ein Zitat aus dem amtlichen tschechoslowakischen Bericht. Die Herren Richter werden diesen Auszug auf den Seiten 4 und 5 des Dokumentenbuches finden. Ich verlese:

»2. Verdeutschung des Wirtschaftslebens.

A) Enteignung landwirtschaftlichen Besitzes.

aa) Nach München.

In den Gebieten, die Anfang Oktober 1938 von der deutschen Armee besetzt worden waren, begann Deutschland auf allen Bauernhöfen, deren tschechische und jüdische Bewohner aus politischen oder rassischen Gründen geflohen waren, deutsche Staatsangehörige anzusiedeln.

Das tschechoslowakische Bodenreform-Gesetz von 1919 wurde, soweit es tschechische Staatsangehörige begünstigte, [9] für ungültig erklärt; tschechische Bauern wurden von ihren Gütern vertrieben und gezwungen, auf ihren Viehbestand, landwirtschaftliche Geräte und Möbel zu verzichten.

Auf dem Papier wurden die tschechischen Siedler entschädigt; tatsächlich wurden ihnen Steuern und Zahlungen zur Deckung der ›vorsätzlichen Beschädigung‹ auferlegt, die sie angeblich durch ihre Flucht verursacht hatten. Diese Steuern überschritten bei weitem die Ausgleichszahlungen.

Die großen landwirtschaftlichen und staatlichen Güter der Tschechoslowakischen Republik wurden automatisch Reichseigentum und kamen unter die Verwaltung der zuständigen Reichsminister.

bb) Nach dem Einmarsch wurden die tschechi schen Staatsangehörigen in den staatseigenen Unternehmungen der Tschechoslowakischen Republik durch deutsche Direktoren, Aufsichtsbeamte und Vormänner ersetzt.

Die Verdeutschung der privaten Güter begann natürlich unter der Parole der Arisierung. Die Verdeutschung der ländlichen Gebiete von Böhmen und Mähren oblag einer besonderen Einrichtung, der ›Deutschen Siedlungsgesellschaft‹, die ihren Sitz in Prag hatte.

Den tschechischen Bauern wurde zwar für ihre landwirtschaftlichen Produkte Bezahlung gewährt, aber zu völlig unzureichenden Preisen. Die Verdeutschung, die auf dem Lande vorgenommen wurde, bezweckte, abgesehen von der allgemeinen Verdeutschung, die Verarmung möglichst vieler wohlhabender tschechischer Familien.

Die Nazis taten ihr Äußerstes, um das Letzte aus der tschechischen Landwirtschaft herauszusaugen. Auch hier verfolgten sie ein doppeltes Ziel: soviel Nahrungsmittel wie möglich zu bekommen und soviel wie möglich zu verdeutschen.

Die Landwirte wurden von ihren Höfen vertrieben, um den deutschen Ansiedlern Platz zu machen. Auf diese Weise sind ganze landwirtschaftliche Betriebe von Tschechen geräumt worden. Die landwirtschaftlichen Genossenschaften, die die Erzeugnisse kontrollierten, wurden in Hilfsorganisationen umgebildet und in größtmöglichem Umfang verdeutscht.

Auf den Raub von Geld und Gut folgte die Plünderung von Bodenerzeugnissen. Tschechischen Bauern wurden schwere Geldstrafen und oft Todesstrafen wegen absichtlicher Mißachtung der Bestimmungen über Erzeugung, Lieferung und Rationierung auferlegt.

B. Enteignung der Banken und ihrer Reserven.

In der Tschechoslowakei wurden Industrieunternehmen unmittelbar von den Banken finanziert, die in vielen Fällen [10] die Mehrzahl der Aktien besaßen oder kontrollierten. Durch die Beaufsichtigung der Banken erhielten die Nazis die Kontrolle über die Industrie.

a) Nach München.

Nach München übernahmen zwei große deutsche Banken, die Dresdner Bank und die Deutsche Bank, die Zweigstellen der Prager Banken, die in dem abgetretenen Gebiet lagen. Auf diese Weise gingen an die Dresdner Bank unter anderem 32 Zweigstellen der Böhmischen Diskont-Bank, und die Deutsche Bank übernahm unter anderem 25 Zweigstellen der Böhmischen Unionbank.

Kaum hatten diese beiden Banken die Aufsicht über die sudetendeutschen Zweigstellen erlangt, da versuchten sie, auch auf die Zentrale der betreffenden Banken in Prag Einfluß zu gewinnen. Die tschechoslowakischen Banken waren Aktiengesellschaften. Jede Aktiengesellschaft, in der sich nur ein jüdischer Direktor befand, wurde als jüdische Gesellschaft betrachtet. Auf diese Weise wurde auch nichtjüdischer Besitz übernommen.

b) Nach dem Einfall vom 15. März 1939.

Nach dem Einmarsch gingen mehrere tschechoslowakische Banken infolge der Arisierung in den Besitz der Dresdner Bank über; diese deutsche Bank übernahm u. a. die Böhmische Unionbank. Damit fielen alle finanziellen Interessen dieser Banken in der tschechischen Industrie sowie das gesamte Aktienkapital in deutsche Hände.

Von dieser Zeit an begann das deutsche Kapital in die tschechischen Banken zu fließen; es begann ihre Enteignung und Einbeziehung in das deutsche Bankensystem. Der Dresdner Bank, das Unternehmen, das die Gelder der nationalsozialistischen Partei verwaltete, und der Deutschen Bank war amtlich die Aufgabe der Enteignung der Fonds der tschechoslowakischen Bankgesellschaften übertragen worden.

Durch verschiedene ›Transaktionen‹, durch den Einfluß über die sudetendeutschen Zweigbanken auf die Prager Hauptstellen der entsprechenden Banken, durch Verminderung des Aktienkapitals, das dann mit deutscher Hilfe erhöht wurde, durch Aneignung der Industriebetriebe, mit deren Hilfe man Einfluß auf die kontrollierenden Banken erwarb, indem den Banken die Industrieinteressen usw. entzogen wurden, erhielten die beiden Berliner Banken vollständige Kontrolle über die Banken des Protektorats. Der Gestapo-Terror unterstützte sie dabei.«

Ich lasse einen Absatz aus und gehe auf den nächsten Abschnitt über:

[11] »C. Vernichtung der nationalen Industrie.

a) Zwangsorganisation.

Nach dem Einfall führten die Deutschen im Protektorat eine Zwangsorganisierung der tschechischen Industrie nach deutschem Muster durch. Sie ernannten einen Ausschuß für jede neue Gesellschaft und alle industriellen Gruppen und setzten mindestens einen Nazi entweder als Vorsitzenden, als stellvertretenden Vorsitzenden oder ganz einfach als ordentliches Mitglied ein. Tatsächlich waren die tschechischen Mitglieder nur unbedeutende Puppen.

b) Rüstungsfabriken.

Die Dresdner Bank übernahm die wichtigsten Rüstungsfabriken in der Tschechoslowakei, das heißt die Skoda-Werke in Pilsen und die Werke ›Brünner Waffen‹ in Brünn.

Die privaten Aktienbesitzer wurden gezwungen, ihre Aktien zu Preisen abzugeben, die weit unter ihrem wahren Wert lagen. Die Banken bezahlten diese Aktien mit Coupons, die aus dem Umlauf gezogen und von den Deutschen in den gemäß dem Münchener Abkommen abgetretenen Gebieten beschlagnahmt worden waren.

c) Die Hermann-Göring-Werke.

Das Eindringen der Deutschen in die tschechoslowakischen Banken und damit in die Industrie mit Hilfe der großen Berliner Banken wurde durch die gigantischen Hermann-Göring-Werke vollendet, die sich nacheinander die größten tschechoslowakischen Industrien zu geringsten finanziellen Kosten aneigneten, und zwar in der Hauptsache unter dem Motto ›Arisierung‹. Dies geschah auf Druck des Reiches durch finanzielle ›Maßnahmen‹ und durch die Drohung mit der Gestapo und dem Konzentrationslager.

Mit der Zeit waren alle großen Industrieunternehmen, Rüstungswerke sowie die Kohlen- und Eisenindustrie in deutsche Hände übergegangen. Die große chemische Industrie war von dem deutschen Konzern ›I. G. Farben-Industrie‹ absorbiert worden.«

Ich lasse den Absatz des Berichts, der sich auf ähnliche Methoden in der Leichtindustrie bezieht, aus und gehe auf den nächsten Abschnitt des Berichts über, der »Finanzielle Ausbeutung« betitelt ist. Ich verlese:

»Nach der Besetzung des scheinbar in Übereinstimmung mit dem Münchener Abkommen abgetretenen Gebietes weigerten sich die Deutschen, einen Teil der tschechoslowakischen Staatsschuld zu übernehmen, obwohl sie durch die von der Tschechoslowakei übernommenen Gebiete in den Besitz äußerst [12] wertvollen Staatseigentums gelangt waren. Staatspapiere im Werte von 1.600 Millionen Kronen waren in kleinen Werteinheiten im Umlauf. Die Deutschen nahmen sich das Recht, diese Papiere in der Tschechoslowakei als gesetzli che Zahlungsmittel zu verwenden.«

Weiter, meine Herren Richter, spricht der Bericht über Einzelheiten des hitlerischen räuberischen Feldzugs, der gegen die Finanzwirtschaft der Tschechoslowakischen Republik gerichtet war. Wegen der Kürze der Zeit werde ich diese Auszüge nicht verlesen und lege lediglich zum Beweis die Bilanz der Tschechoslowakischen Nationalbank vor. Die Bilanz der Tschechischen Nationalbank zeigt unter der Rubrik: »Andere Aktiva« die folgenden Zahlen in Millionen Kronen: Am 31. Dezember 1938 845; am 31. Dezember 1939 3.576; am 31. Dezember 1942 17.366.

Ich verlese weiter den Auszug über den Abschnitt »Steuern«.

»Bei Kriegsausbruch setzten die Nazis die ›Kriegsbeihilfe des Protektorats‹ auf die jährliche Summe von 2.000 Millionen Kronen (14.200.000 Pfund Sterling) fest. Sie behaupteten, gesetzlich dazu berechtigt zu sein und führten als Begründung an, daß die Tschechen nicht zu kämpfen brauchten, weil die Deutschen es für sie täten.

Unmittelbar nach der Besetzung beschlagnahmten die Deutschen den Erlös aus verschiedenen indirekten Steuern und führten ihn unmittelbar dem Reichsfinanzministerium zu.«

Auf diese Weise, meine Herren Richter, geben die von mir zitierten Auszüge aus dem tschechoslowakischen Regierungsbericht eine klare und genaue Vorstellung davon, wie die Tschechoslowakei von den Hitler-Faschisten auf allen Gebieten ihrer Wirtschaft, das heißt der Landwirtschaft, der Industrie und der Finanzen, hemmungslos ausgeraubt wurde.

Nachdem die Hitler-Regierung die ganze Wirtschaft der Tschechoslowakischen Republik in ihre Hände bekommen hatte, machte sie sie ihren verbrecherischen Interessen dienstbar, indem sie aus ihr das Menschenmöglichste herausholte, um weitere Angriffe gegen die Völker Europas vorzubereiten. Diese Angriffe verfolgten das ungeheuerliche Ziel einer Beherrschung der Welt durch die deutsche »Herrenrasse«.

Ich gehe jetzt zur Verlesung des vierten Abschnittes des amtlichen Berichts der Polnischen Regierung über, der die von den Hitler-Faschisten im besetzten Polen verübten Greueltaten betrifft. Dieser Bericht wurde dem Gerichtshof bereits als USSR-93 vorgelegt und stellt gemäß Artikel 21 des Statuts ein unbestreitbares Beweisstück dar. Ich verlese den Abschnitt, den die Herren Richter auf Seite 14 des Dokumentenbuches finden werden.

[13] »Enteignung und Plünderung öffentlichen und privaten Eigentums.

a) Schon am 27. September 1939 haben deutsche Militärbehörden einen Erlaß über die Beschlagnahme polnischen Eigentums in den westlichen Provinzen Polens veröffentlicht.

Paragraph 1 dieses Erlasses besagt:

›Polnisches Staatseigentum, das Eigentum polnischer öffentlicher Einrichtungen, Gemeinde-Eigentum und das Eigentum der Verbände, wie auch individuelles und korporatives Eigentum kann beschlagnahmt und konfisziert werden.‹

b) Von den Militärbehörden ging die Vollmacht zur Verwaltung polnischen Eigentums in den eingegliederten Gebieten auf die Haupttreuhandstelle Ost über (gegründet durch Göring am 1. November 1939).

Mit ihrem Hauptquartier in Berlin und entsprechenden Abteilungen in Polen war sie mit der Verwaltung des beschlagnahmten Eigentums des Polnischen Staates sowie mit der allgemeinen Politik in Polen entsprechend dem Plan der Reichsregierung betraut.

c) Durch einen Erlaß vom 15. Januar 1940 wurde das ganze Eigentum des Polnischen Staates ›sichergestellt‹, was praktisch einer Beschlagnahme des gesamten Staatseigentums der eingegliederten Gebiete gleichkam.

Ein besonderer Erlaß vom 12. Februar 1940 betraf in gleicher Weise den Ackerbau und die Forstverwaltung.

d) Die Beschlagnahme des privaten Eigentums in den Westprovinzen wurde durch den Erlaß vom 31. Januar 1940 eingeleitet.

Der Erwerb von Eigentum und Aktien, die Übertragung von Eigentumsrechten bei allen Unternehmungen bedurfte in den eingegliederten Ge bieten einer besonderen Genehmigung.

Durch einen späteren Erlaß vom 12. Juni 1940 bevollmächtigte Göring die Haupttreuhandstelle Ost, nicht nur Staatseigentum zu beschlagnahmen und zu verwalten, sondern auch das Eigentum der Staatsangehörigen des ›früheren Polnischen Staates‹.

e) Das Verfahren der Beschlagnahme entwickelte sich immer weiter. Das Eigentum polnischer Staatsangehöriger konnte beschlagnahmt werden, es sei denn, daß der Eigentümer die deutsche Staatsangehörigkeit nach dem Erlaß Hitlers vom 8. Oktober 1939 erwarb.

Weitere Erlasse befaßten sich mit der Rückzahlung von Schulden, während die Zwangsverwalter ermächtigt waren, Schulden nur an privilegierte Gläubiger auszuzahlen. Dies [14] waren praktisch nur die Mitglieder der ›deutschen Volksliste‹. Es betraf sowohl Vorkriegsschulden wie auch Schulden der Reichsdeutschen und der Bürger der Freien Stadt Danzig nach dem 1. September 1939.«

Ich überspringe zwei Seiten dieses Berichts, die der Aufzählung derjenigen Gesellschaften gewidmet sind, die speziell für die Durchführung dieser Ausplünderungstätigkeit sowie für die Ausplünderung der polnischen jüdischen Bevölkerung, über deren spätere Vernichtung dem Gerichtshof bereits berichtet wurde, geschaffen wurden. Ich gehe zum Ende des Berichts der Polnischen Regierung über. Meine Herren Richter, Sie werden diesen Auszug auf Seite 17 des Dokumentenbuches finden.

Die einfache Verlesung dieser und anderer Befehle könnte einen vollkommen unrichtigen Eindruck über die Mittel hervorrufen, die die Angeklagten bezüglich des jüdischen Eigentums in Polen angewandt haben. Man muß jedoch hinzufügen, daß die Maßnahmen, die sich auf den Raub des jüdischen Eigentums beziehen, nur eine Einleitung zu noch viel größeren Verbrechen waren.

Im Schlußteil dieses Abschnittes des Berichts wird mit Recht auf folgendes hingewiesen: Ich zitiere:

»Außer den hier gezeigten und bewiesenen Verbrechen gibt es tausend andere, die jedoch durch ihren Umfang der Massentötungen, des Massenraubes und der Massenvernichtung in den Schatten gestellt wurden.«

Es besteht keine Möglichkeit, alle die Verbrechen aufzuzählen, die in Polen unter der unmittelbaren Führung des Angeklagten Frank, der an der Spitze des Machtapparates in dem sogenannten General-Gouvernement stand, begangen worden sind.

Die Tagebücher von Frank, die aufgefunden und dem Beweismaterial beigefügt worden sind, geben eine klare und konkrete Vorstellung von den Greueltaten, die die Hitleristen unter seiner Führung in Polen begangen haben. Diese Tagebücher enthalten ebenfalls Notizen, die sich auf das Thema meines Berichtes unmittelbar beziehen.

Deshalb werde ich mit Ihrer Erlaubnis Auszüge aus diesem Tagebuch, die noch nicht verlesen wurden, zitieren, und zwar aus dem Band, betitelt »Sitzung der Abteilungsleiter 1939/40«, Seite 11 bis 12, Dokument USSR-223. Dies entspricht, meine Herren Richter, der Seite 21, Rückseite, Ihres Dokumentenbuches.

Ich zitiere:

»Mein Verhältnis zu den Polen ist dabei das Verhältnis zwischen Ameise und Blattlaus. Wenn ich den Polen förderlich behandle, ihn sozusagen freundlich kitzle, so tue ich das in der Erwartung, daß mir seine Arbeitsleistung zugute kommt. Es[15] handelt sich nicht um ein politisches, sondern um ein rein taktisch-technisches Problem. Wo trotz aller dieser Maßnahmen die Leistung nicht steigt, oder wo der geringste Akt mir Anlaß gibt einzuschreiten, werde ich allerdings auch vor drakonischen Maßnahmen nicht zurückschrecken.«

Aus dem Band mit dem Titel: »Tagebuch 1942« zitiere ich:

»Dr. Frank: Wenn man bedenkt, daß 540 Millionen Zloty-Noten der Polnischen Bank in den eingegliederten Ostgebieten ohne jede Gegenleistung des Reiches vom Generalgouverneur übernommen wurden, so ist das ein Tribut von über einer halben Milliarde, den der Generalgouverneur, abgesehen von sonstigen finanziellen Leistungen, an das Reich entrichtet hat.«

Seite 1277 des gleichen Bandes betrifft eine Sitzung der Gouverneure in Krakau am 7. Dezember 1942, bei der Maßnahmen zur Produktionsschlacht 1942/43 besprochen wurden. Ein gewisser Dr. Fischer stellt fest:

»Wenn der neue Ernährungsplan durchgeführt werden soll, so bedeute das allein für die Stadt Warschau und ihre nächste Umgebung, daß 500000 Menschen keine Verpflegung mehr bekämen.«

In dem gleichen Band, Seite 1331, sagt Frank:

»Ich werde versuchen, aus dem Reservoir des Gebietes alles herauszuholen, was noch herausgeholt werden kann. Wenn Sie bedenken, daß es mir möglich war, an das Reich 600000 Tonnen Brotgetreide zu liefern, daß dazu noch 180000 Tonnen Brotgetreide für die hier liegende Wehrmacht kommen, weiter eine Fülle von viele Tausende Tonnen betragenden anderen Leistungen wie Saatgut, Fett, Gemüse, außerdem die Lieferung von 300 Millionen Stück Eiern an das Reich usw., so können Sie ermessen, welche Bedeutung die Arbeit in diesem Gebiet für das Reich besitzt.«

Der gleiche Frank auf Seite 1332. – Die Herren Richter finden diesen Auszug auf Seite 27 des Dokumentenbuches. – Ich verlese:

»Nun hat diese Ablieferung an das Reich die eine große Schattenseite, daß das uns auferlegte Lieferungs-Soll die wirkliche Ernährungsbedürftigkeit des Gebietes überschreitet und wir deshalb vor folgendem Problem stehen: Können wir schon ab Februar über 2 Millionen der fremdvölkischen Bevölkerung dieses Raumes aus der allgemeinen Ernährungsfürsorge völlig ausscheiden oder nicht.«

In dem Band mit dem Titel: »Arbeitssitzungen 1943« finden wir das Protokoll der Sitzung vom 14. April 1943, die in Krakau stattfand. Den Auszug, den ich jetzt verlesen werde, finden die Herren Richter auf Seite 28 des Dokumentenbuches.

[16] »Präsident Naumann führt für das Wirtschaftsjahr 1943/44 folgende Summen aus;

1500 Tonnen Süßwaren für die Deutschen; 36000000 Liter entrahmter Frischmilch; 15100000 Liter Vollmilch für die Deutschen.«

Ich fahre auf Seite 24, Seite 28 des Dokumentenbuches fort:

»Man habe im vergangenen Jahr einen echten Eingriff in die Viehbestände des General-Gouvernements von über 20 % gemacht. Rinder, die eigentlich für die Produktion von Milch und Butter notwendig seien, habe man im vergangenen Jahre abgeschlachtet, um die Lieferungen an Reich und Wehrmacht und die Fleischversorgung einigermaßen aufrechterhalten zu können. Wenn man 120000 Tonnen Fleisch erfassen wolle, dann müsse man in die verbleibende Menge von Vieh einen echten Eingriff von 40 % vornehmen.«

Und weiter:

»Auf eine Frage des Herrn Generalgouverneurs erwidert Präsident Naumann, daß bei Getreide 383000 Tonnen im Jahre 1940, 685000 Tonnen im Jahre 1941 und im Jahre 1942 1,2 Millionen Tonnen erfaßt worden seien. Daraus sei schon zu erkennen, daß man von Jahr zu Jahr die Erfassung verschärft habe und immer mehr an die Grenze des Möglichen herankomme. Man wolle jetzt wieder 200000 Tonnen mehr erfassen und werde damit an der äußersten Grenze angelangt sein. Man könne den Hunger des polnischen Bauern nur noch so weit verschärfen, daß er kräftig genug bleibe, um sein Feld zu bestellen und die daneben noch von ihm verlangten Arbeiten, wie zum Beispiel die Holzabfuhr für die Forstverwaltung durchzuführen.«

Übrigens hat das von mir verlesene Zitat aus Naumanns Antwort in keiner Weise die Politik der allgemeinen Ausplünderung der polnischen Nation beeinflußt, deren Schicksal nach den Worten desselben Frank ihn nur noch von einem gewissen Gesichtspunkt aus interessierte.

In dem Band, betitelt: »Tagebuch vom 1. Januar bis zum 28. Februar 1944« befindet sich folgende zynische Ankündigung Franks, die er auf einer Sitzung der deutschen Landwirtschaftsführer am 12. Januar 1944 gemacht hat. Meine Herren Richter, Sie finden dies auf Seite 30 des Dokumentenbuches. Ich verlese:

»Wenn wir den Krieg einmal gewonnen haben, dann kann meinetwegen aus den, Polen und den Ukrainern und dem, was sich herumtreibt, Hackfleisch gemacht werden, es kann werden, was will.«

Ich glaube, meine Herren Richter, daß ich nach diesem Zitat als Vertreter der Sowjetanklage zu dem Abschnitt über die von den [17] Hitler-Verbrechern auf den Gebieten des Polnischen Staates begangenen Greueltaten nichts hinzuzufügen brauche. In der Tat, die Verlesung eines Satzes genügt, um eine genaue Vorstellung davon zu erhalten, welches Regime Frank in Polen errichtet hat und welche Stellung Frank selbst als Urheber dieses Regimes einnimmt.

Wenn ich nunmehr zur Frage der Ausplünderung und des durch die Hitler-Faschisten vollzogenen Raubes von privatem und öffentlichem Eigentum in Jugoslawien übergehe, so muß ich den entsprechenden Teil des amtlichen Berichts der Jugoslawischen Regierung verlesen, der dem Internationalen Militärgerichtshof seitens der Russischen Anklagebehörde bereits als USSR-36 vorgelegt wurde.

Gemäß Artikel 21 des Statuts stellt dieser Bericht ebenfalls unwiderlegliches Beweismaterial dar. Abschnitt 6 dieses Berichts, der den Titel: »Plünderung des privaten und öffentlichen Eigentums« trägt, lautet folgendermaßen: Diesen Abschnitt, meine Herren Richter, finden Sie auf Seite 32 und den folgenden des Dokumentenbuches. Ich verlese:

»6. Plünderung von öffentlichem und privatem Eigentum: Zusammen mit der Ausbeutung der Arbeitskraft ging auch die systematische Plünderung des öffentlichen und privaten Vermögens in Jugoslawien, die in verschiedenen Formen und im Rahmen verschiedener Maßnahmen durchgeführt wurde. Bei jeder Gelegenheit ist es Deutschland gelungen, auch auf diesem Wege alle Wirtschaftskräfte und Werte im besetzten Jugoslawien auszusaugen und es landwirtschaftlich fast gänzlich zu vernichten.

Wir werden hier nur einige Beispiele dieser planmäßigen Plünderung anführen.

A) Währungsmaßnahmen.

Ebenso wie in allen anderen besetzten Ländern haben die Deutschen gleich nach ihrem Einzug in Jugoslawien eine Reihe von Währungsmaßnahmen vorgenommen, die es ihnen ermöglichten, Waren und sonstige Güter in großen Mengen und zu Bagatellpreisen aus Jugoslawien fortzuschaffen. Schon am 14. April 1941, also bevor ganz Jugoslawien besetzt war, erließ der Oberbefehlshaber des Heeres eine ›Bekanntmachung für das besetzte jugoslawische Gebiet‹, und zwar auf Grund der vom Führer und Obersten Befehlshaber der Wehrmacht erteilten Ermächtigung.

In Punkt 9 dieser Bekanntmachung wird ein Zwangskurs von zwanzig jugoslawischen Dinar für eine deutsche Mark festgesetzt. Auf diese Weise wurde der Wert des Dinar künstlich und zwangs weise herabgesetzt. Das wirkliche Verhältnis Dinar-Reichsmark war bis zum Krieg für den Dinar viel günstiger.

[18] Dies ist ein klarer Beweis für die Verletzung der diesbezüglichen Vorschriften des Haager Abkommens wie auch für den im voraus festgelegten Plan für die Entwertung der jugoslawischen Währung.«

Ich lege dem Gerichtshof eine beglaubigte Photokopie dieses Berichts als Dokument USSR-140 vor.

»Die zweite Plünderungsmaßnahme auf dem Gebiet der Währungspolitik bestand in der Einführung der deutschen Reichskreditkassenscheine als Zwangszahlungsmittel in dem besetzten jugoslawischen Gebiet. Auch darüber ist im Punkt 9 des als Ju-78, USSR 140, vorgelegten Dokuments die Rede.

Diese sogenannte ›Besatzungsmark‹ war ohne irgendwelche Deckung und Geltung im Reich. Sie wurde in Jugoslawien nach den Bedürfnissen der deutschen Besatzungstruppen und Behörden gedruckt und als Zwangszahlungsmittel verwandt, um deutsche Einkäufe zu billigsten Preisen zu ermöglichen.

Am 30. Juni 1942, also nach mehr als einem Jahr, wurden diese Reichskreditkassenscheine eingezogen. Dies geschah, nachdem die Deutschen alles, was in Jugoslawien noch zu kaufen war, angekauft hatten, und nachdem die Jugoslawische Nationalbank liquidiert und ihr ganzes Vermögen geplündert worden war. Statt ihrer haben die Deut schen dann zwangsweise die sogenannte ›Serbische Nationalbank‹ geschaffen. Um aber auch bei dieser Gelegenheit jeden Schaden für die Deutschen zu vermeiden, wurde die Serbische Nationalbank verpflichtet, die sogenannte Besatzungsmark gegen neue Dinar umzuwechseln. Die eingetauschten Markscheine behoben die Deutschen später von der Serbischen Nationalbank gegen einfache Quittung. Auf diese Weise wurde eine der rücksichtslosesten Plünderungen vollzogen, die Jugoslawien mehrere tausend Millionen Dinar gekostet hat.

Wir übergeben dem Gerichtshof als Dokument Ju-79, USSR-194, die Verordnung über die Einziehung der Reichskreditkassenscheine vom 30. Juni 1942, sowie als Dokument Ju-80, USSR-135, die beglaubigte Abschrift der Verordnung über die Serbische Nationalbank vom 29. Mai 1941. Aus diesen Dokumenten ist ersichtlich, daß die deutschen Besatzungsbehörden zwangsmäßig und rechtswidrig die Jugoslawische Nationalbank liquidierten und diese Liquidation unter dem Vorwand, daß Jugoslawien nicht mehr bestehe, für eine riesige Plünderung ausnutzten. Die sogenannte Serbische Nationalbank wurde von den Deutschen als ausschließliches Instrument ihrer ausbeuterischen Wirtschafts- und Währungspolitik geschaffen. Die Bank wurde durch Beamte verwaltet, die von ihnen ernannt worden waren.

[19] Charakteristisch ist auch das Beispiel des jugo slawischen Metallgeldes. Dieses enthielt einen gewissen Prozentsatz von Silber und Messing. Es wurde eingezogen und statt seiner ein Metallgeld mit einer viel billigeren Legierung in Umlauf gesetzt. Das bessere Metallgeld haben die Deutschen natürlich nach Deutschland verbracht.

B) Requisition und Geldstrafen.«

Die Herren Richter werden dies auf Seite 40 des Dokumentenbuches finden:

»Reichsminister Speer erklärte als höchster Chef des Rüstungsamtes, daß die festgesetzten Preise eine ›Magna Charta‹ des Rüstungsprogramms darstellten.

Göring forderte in einer Verordnung vom 26. März 1943 die weitere Preissenkung der Einfuhrware aus allen besetzten Ländern. Solche Preissenkungen wurden durch Valutaoperationen, Requirierungen, Beschlagnahmungen, Geldstrafen und besonders durch eine besondere Preispolitik erzielt. Requirierungen, eine Politik der festgesetzten billigen Preise und die Zwangskäufe ermöglichten es der Reichsregierung, die Völker Jugoslawiens bis auf die Haut auszuplündern. Dies ging so weit, daß sogar die Quisling-Organe, die mit den Deutschen zusammenarbeiteten, oft erklären mußten, daß die von den Deutschen geforderten Kontingente nicht erreicht werden könnten. In einem Bericht des Kreisvorstehers des Kreises Morava der Quislingschen Verwaltung Milan Neditschs, vom 12. Februar 1942, heißt es zum Beispiel:

›1. Wenn man ihnen so viel Vieh wegnimmt, werden die Bauern die Felder nicht bearbeiten können. Einerseits befiehlt man, daß jedes Stückchen Boden bearbeitet wird, andererseits nimmt man rücksichtslos das Vieh.

2. Der Verkaufspreis des Viehes ist so niedrig, daß der Bauer das Gefühl hat, sein Vieh werde ihm fast ohne irgendwelche Entschädigung genommen.‹

Solche Beispiele aus anderen Gebieten in Jugoslawien sind sehr häufig.

Um das Land auszuplündern, haben die Deutschen auch alle möglichen Geldstrafen in großem Maße auferlegt. Die im Jahre 1943 durch die Feldkommandantur auferlegten Geldstrafen haben allein in Belgrad die ungeheure Summe von 48.818.068 Dinar erreicht. In Nisch brachten die Geldstrafen für die ersten 31/2 Monate des Jahres 1943 insgesamt 5.065.000 Dinar ein.

Schließlich wollen wir noch einige Angaben über den Clearing geben, mittels dessen die Ausfuhr der Waren aus Jugoslawien nach Deutschland verrechnet wurde. Schon am [20] 1. März 1943 betrug der Clearing-Saldo zugunsten Serbiens 219 Millionen Reichsmark oder 4.380 Millionen Dinar.

Als die Besetzung zu Ende ging, schuldeten die Deutschen auf Grund dieses Saldos mehr als 10 Milliarden Dinar an Serbien. Im wesentlichen war die Lage in den übrigen Gebieten Jugoslawiens gleich, nur variierte die Form der Plünderungen nach den verschiedenen örtlichen Verhältnissen.

C) Beschlagnahmungen:

Die Beschlagnahmungen gehörten zu den am meisten verbreiteten und zweckmäßigsten Mitteln der Ausplünderung Jugoslawiens. Noch vor der vollständigen Besetzung Jugoslawiens im Jahre 1941 wurde an der Front die Verordnung über die Beschlagnahmungen erlassen. Auf Grund dieser wurden ungeheure Mengen von landwirtschaftlichen Produkten, Rohstoffen, Halbfabrikaten und anderen Produkten beschlagnahmt.

Wir übergeben dem Gerichtshof die beglaubigte Abschrift dieser Verordnung als Dokument Ju-81, USSR-206.

Gleich nach Beginn der Besetzung führten die deutschen Besatzungstruppen durch zahlreiche Verordnungen das System der Beschlagnahme von privatem und öffentlichem Eigentum ein.«

Um Zeit zu sparen, überspringe ich einen Teil dieses Abschnittes aus dem Dokument, der konkrete Beispiele für die Beschlagnahme von Besitz anführt, der der Bevölkerung Jugoslawiens gehörte, und gehe auf den nächsten Abschnitt unter der Überschrift »Sonstige Arten von Plünderungen« über. Meine Herren Richter, Sie werden diesen Abschnitt auf Seite 52 finden:

»Neben den schon erwähnten Formen von Plünderungen, die sich wenigstens noch im Rahmen verschiedener Gesetze, Verordnungen und Befehle vollzogen, wurden in allen Gebieten Jugoslawiens auch noch verschiedene andere Plünderungen gröbster Art durchgeführt. Sie waren keine Einzelerscheinungen, sondern ein immanenter Bestandteil des deutschen Versklavungs- und Ausbeutungssystems.

Die verschiedensten Güter waren Gegenstand dieser Plünderungen. Ganze Industrieeinrichtungen, Wirtschaftsunternehmen, ebenso wie Vieh, Lebensmittel und Gegenstände des persönlichen Gebrauchs. Wir führen einige Beispiele an:

1. Gleich nach dem Einzug in Jugoslawien plünderten die Deutschen alle größeren Geschäfte und Warenlager. Dies wurde besonders bei Nacht nach der Polizeistunde durchgeführt.

2. In dem Befehl des deutschen Generalmajors Kübler, der dem Gerichtshof schon früher von der Sowjetischen [21] Anklagevertretung als Dokument USSR-132 vorgelegt wurde, finden sich u. a. auch folgende Sätze:

›Die Truppe hat rücksichtslos und mit brutaler Strenge gegen die feindlich gesinnte Bevölkerung vorzugehen und dem Feinde jede Lebensmöglichkeit durch Zerstörung der verlassenen Ortschaften und Sicherstellung der bestehenden Vorräte zu nehmen.‹

Auf Grund dieses und ähnlicher Befehle wurden zahlreiche Plünderungen unter dem Vorwand der ›Sicherstellung bestehender Vorräte‹ und gelegentlich der Zerstörung ›verlassener Ortschaften‹ voll zogen.

3. Die ›Strafexpeditionen‹, die während der Besetzung eine ganz regelmäßige Erscheinung waren, wurden natürlich immer von Plünderungen der Opfer begleitet. Ebenso wurden ständig die gefangenen und gefallenen Kämpfer der nationalen Freiheitsarmee ausgeplündert. Ebenfalls wurden alle Personen, die in die Konzentrationslager eingeliefert wurden, geplündert.

4. Selbst die Kirchen wurden nicht verschont. So plünderte z.B. die deutsche Gruppe ›Einheit Konrad‹, die in der Umgebung von Sibenik operierte, die Kirche des Heiligen Johannes in Zablad.«

Solcher Beispiele gibt es sehr viele.

»Während der vier Jahre wurden alle Gebiete Jugoslawiens systematisch geplündert. Dies geschah sowohl auf Grund zahlreicher ›gesetzlicher Maßnahmen‹, wie auch durch Massenplünderungen seitens der Deutschen. Die Nazi-Besatzungstruppen zeigten dabei viel Erfindungsgeist und verwendeten ihre diesbezüglichen Erfahrungen aus den früher besetzten Ländern.

Diese verbrecherische Tätigkeit schädigte den jugoslawischen Staat und seine Bürger in solchem Maße, daß man es als ein vollkommenes wirtschaftliches Zugrunderichten des Landes betrachten kann.«

Auf diese Weise, meine Herren Richter, können Sie feststellen, daß die Plünderung des öffentlichen und privaten Eigentums in Jugoslawien von den Hitler-Leuten nach einem vorbedachten Plan ausgeführt wurde, daß diese Ausplünderung sich auf alle Bevölkerungskreise und alle Wirtschaftszweige erstreckte und dem Jugoslawischen Staat und seinen Bürgern einen Riesenschaden zugefügt hat.

VORSITZENDER: Ich glaube, daß wir jetzt eine Pause einschalten sollten.


[Pause von 10 Minuten.]


[22] STAATSJUSTIZRAT SCHENIN: Auch in Griechenland haben die Hitler-Verschwörer ihre Politik der schonungslosen Ausplünderung der besetzten Länder verfolgt und sofort nach der Besetzung des Landes angefangen, das Volksvermögen auszuplündern. Der amtliche Bericht der Griechischen Regierung über die in diesem Lande von den Hitleristen verübten Verbrechen ist dem Gerichtshof bereits überreicht worden.

In dem entsprechenden Teil dieses Berichts, der den Titel »Ausbeutung« trägt, werden die konkreten Tatsachen der Ausplünderung des privaten und öffentlichen Eigentums Griechenlands behandelt.

Ich verlese aus dem Bericht der Griechischen Regierung einen Auszug aus dem Abschnitt »Ausbeutung«. Die Herren Richter werden diese Stelle auf Seite 59 des Dokumentenbuches finden. Ich verlese:

»Wegen seiner geographischen Lage wurde Griechenland von den Deutschen als Operationsbasis für den Krieg in Nordafrika benutzt. Sie haben Griechenland auch als Erholungsstätte für Tausende ihrer Soldaten aus Nordafrika und von der Ostfront benutzt. Auf diese Weise wurden in Griechenland viel mehr Truppen zusammengefaßt, als es für die Besatzungszwecke notwendig war.

Ein großer Teil der örtlichen Vorräte an Obst, Gemüse, Kartoffeln, Olivenöl, Fleisch und Milchprodukten wurde zur Versorgung dieser Truppen mit Beschlag belegt. Da die normale Produktion für diese Versorgung nicht ausreichte, ging man in großem Maßstabe zur Beschlagnahme des Viehes über, was zu einer ernsthaften Verminderung des Viehbestandes des Landes führte.«

Außer der Beschlagnahme von Lebensmitteln für die Truppenversorgung haben die Hitler-Verschwörer in Griechenland Riesensummen für die Deckung der sogenannten »Besatzungskosten« aufgetrieben. In dem diesbezüglichen Bericht der Griechischen Regierung heißt es auf Seite 60 im Dokumentenbuch:

»Während der Zeitspanne von August bis Dezember 1941 wurden den Deutschen 26.206.085.000 Drachmen ausbezahlt, d.h. um 60 % mehr als das Staatseinkommen im gleichen Zeitraum ausmachte. Nach den Berechnungen der Vertreter der zwei Achsenmächte, Dr. Barberin, ein Deutscher, und Dr. Bertoni, ein Italiener, betrug das Staatseinkommen tatsächlich in diesem Jahre nur 23.000.000.000 Drachmen. Im nächsten Jahr haben die Deutschen, da die Staatseinnahmen sich vermindert hatten, das Geld den staatlichen Reserven entnommen.«

Eine andere, von den Nazis weitgehend verwendete Methode der Ausplünderung Griechenlands bestand in den sogenannten Beschlagnahmungen und Requisitionen. Um Zeit zu sparen, werde ich mit [23] Erlaubnis des Gerichtshofs nur einen kurzen Auszug aus dem griechischen Bericht verlesen, der sich mit dieser Frage beschäftigt. Ich zitiere:

»Eine der ersten feindlichen Maßnahmen nach der Besetzung Griechenlands war die Ergreifung der gesamten Vorräte des Landes durch Beschlagnahme oder offenes Konfiszieren.

Die Deutschen haben unter anderem auch folgende Waren aus dem Groß- und Einzelhandel beschlagnahmt:

71000 Tonnen Korinthen, 10000 Tonnen Olivenöl, 1435 Tonnen Kaffee, 1143 Tonnen Zucker, 2520 Tonnen Reis, ferner ein Schiff mit einer Ladung Weizen im Werte von 530.000 Dollar.«

Das Land war auf drei Besatzungsmächte verteilt; die Hitleristen haben die von ihnen besetzte griechische Zone gesperrt. Nachdem sie die Ausfuhr von Lebensmitteln aus diesem Gebiet verboten haben, begannen die Hitler-Räuber, alle Lebensmittelvorräte und Waren zu beschlagnahmen, wodurch eine furchtbare Verelendung und Hungersnot innerhalb der Bevölkerung hervorgerufen wurde. Die Ergebnisse dieses Raubes waren für das griechische Volk so entsetzlich, daß letzten Endes sogar die deutschen Behörden zugeben mußten, daß sie zu weit gegangen waren. Praktisch hat sich diese Erkenntnis dahin ausgewirkt, daß die deutschen Behörden sich Ende 1942 einer Kommission des Internationalen Roten Kreuzes gegenüber verpflichteten, alle von der Besatzungsarmee entnommenen und außer Landes nach Deutschland ausgeführten Vorräte der Bevölkerung zurückzugeben. Die Deutschen verpflichteten sich, als Entschädigung Lebensmittel mit demselben Kaloriengehalt einzuführen. Dieses Versprechen wurde jedoch nie gehalten.

Wie in allen von ihnen eroberten Ländern haben die Deutschen auch in Griechenland eine unbegrenzte Menge von Papiergeld in Umlauf gebracht, wobei unter diesem Papiergeld die sogenannte Besatzungsmark zu verstehen ist, die ohne jede Deckung war.

Ich verlese einen kurzen Auszug aus dem Bericht, den die Herren Richter auf Seite 63 des Dokumentenbuches finden werden.

»Von Anfang an haben sie, die Deutschen, zehn Milliarden Besatzungsmark in Umlauf gesetzt, eine Summe, die der Hälfte des in diesem Augenblick in Umlauf befindlichen Geldes des entsprach. Im April 1944 hatte der Geldumlauf 14 Millionen Drachmen erreicht, d.h., daß er von der Zeit der Eroberung an gerechnet, um das 700-fache gestiegen war.«

Nachdem sie auf diese Weise eine heftige Inflation hervorgerufen hatten, kauften die Deutschen alle Waren zu den Festpreisen auf, die vor der Besetzung bestanden hatten. Sämtliche von ihnen [24] gekauften Waren, sowie auch Juwelen, Goldsachen, Hauseinrichtungen und so weiter schickten die Deutschen nach Deutschland.

Schließlich haben die Deutschen auch in Griechenland wie in allen anderen von ihnen besetzten Ländern das sogenannte »Clearing-System« eingeführt. Dabei wurden alle für den Export bestimmten Waren zuerst von den Militärbehörden beschlagnahmt oder es wurde über sie ein Embargo verhängt. Später wurden sie von den deutschen Firmen nach den willkürlich festgesetzten Preisen »aufgekauft«. Nachher wurde der auf diese willkürliche Art festgesetzte Wert der Waren auf Griechenlands Kreditkonto eingetragen. Was aber die aus Deutschland importierten Waren betraf, so wurde deren Wert auf 200 bis 500 Prozent über dem tatsächlichen Wert eingeschätzt. Und schließlich wurde ebenfalls auf das Debetkonto Griechenlands der Wert der Waren, die aus Deutschland für die Besatzungsarmee eintrafen, eingetragen. Dieser zynische Raub wurde von den Deutschen »Clearing« genannt.

Ich zitiere einen kurzen Auszug aus dem Bericht der Griechischen Regierung, den die Mitglieder des Gerichtshofs auf Seite 64 des Dokumentenbuches finden werden. Ich verlese:

»Als die Deutschen das Land verließen, wies das Clearing trotz der Tatsachen, daß Griechenland sämtliche verfügbaren Vorräte nach Deutschland exportiert hatte, ein deutsches Gläubigerguthaben in Höhe von 264.157.574,03 Mark aus, während bei Beginn der Besetzung des Landes durch die deutschen Truppen die Bilanz einen Betrag von 4.353.428,82 Mark zugunsten Griechenlands auf gewiesen hatte.«

Meine Herren Richter! Auf diese Weise haben die Hitler-Banditen das griechische Volk ausgeplündert.

Herr Vorsitzender, meine Herren Richter! Ich gehe jetzt zur Darlegung der Tatsache über die ungeheuere Ausplünderung über, der das private, öffentliche und staatliche Eigentum in den zeitweise besetzten Gebieten der Sowjetunion seitens der Hitler-Faschisten ausgesetzt war. Unbestreitbare und echte Urkunden, die ich Ihnen, meine Herren, vorzulegen die Ehre habe, werden beweisen, daß die faschistischen Verschwörer schon lange vor dem Überfall auf die USSR in verbrecherischer Weise einen Plan ausgeklügelt und vorbereitet hatten, um die Reichtümer und das Volkseigentum der Sowjetunion auszuplündern und auszurauben.

Wie alle Kriegsverbrechen, die von den Hitler-Banden in den besetzten Gebieten verübt worden sind, so ist auch der Raub und das Plündern in diesen Gebieten vorbedacht gewesen und von den Hauptkriegsverbrechern, die durch den Willen und die Tapferkeit der Vereinten Nationen auf die Anklagebank gebracht wurden, organisiert worden.

[25] Das, was auf den weiten Gebieten der Sowjetunion, auf den fruchtbaren Steppen der Ukraine, auf den Feldern und in den Wäldern Weißrußlands, auf den üppigen Feldern des Kuban und des Don, in den blühenden Gärten der Krim, in der Umgebung von Leningrad und in dem sowjetischen Baltikum von den zahlreichen Vollstreckern der verbrecherischen Pläne der Verschwörer durchgeführt wurde, alle diese ungeheuerlichen Greueltaten, das allgemeine Rauben, die massenhafte und wahllose Plünderung heiliger Güter, die durch friedliche und ehrliche Arbeit der sowjetischen Völker, des russischen, ukrainischen, weißrussischen Volkes und anderer, geschaffen wurden, alle diese Verbrechen wurden unmittelbar von der verbrecherischen Hitler-Regierung, vom Oberkommando der deutschen Wehrmacht, von den Hauptkriegsverbrechern, die jetzt auf der Anklagebank sitzen, vorbedacht, ausgeklügelt, vorbereitet und organisiert.

Ich beginne damit, die vorbedachte Planung der auf den Gebieten der USSR durchgeführten Verbrechen zu beweisen. Ich werde beweisen, daß der massenhafte und wahllose Raub von privatem, kommunalem und staatlichem Eigentum durch die deutsch-faschistischen Eindringlinge nicht vereinzelt war, daß er keine örtliche Erscheinung oder das Ergebnis einer Zersetzung oder des Raubes einzelner militärischer Einheiten oder Gruppen war, sondern im Gegenteil, ich will beweisen, daß es ein wirklicher und unteilbarer Teil des allgemeinen Angriffsplanes auf die USSR und noch mehr, das grundsätzliche Motiv und die zentrale Triebkraft dieses verbrecherischen Planes und dieses verbrecherischen Überfalles war.

Ich bitte um Entschuldigung, Herr Vorsitzender, wenn ich mich bei der Darlegung der Tatbestände, welche die Vorbereitung dieser Art von Verbrechen betreffen, auf einige Urkunden beziehen werde, die bereits von meinen amerikanischen Kollegen dem Gerichtshof vorgelegt wurden. Ich werde jedoch versuchen, Wiederholungen zu vermeiden und hauptsächlich nur diejenigen Auszüge aus den Urkunden verlesen, die bisher noch nicht zitiert wurden.

Zur gleichen Zeit, als der Plan »Barbarossa« ausgearbeitet wurde, der die Gesamtheit der strategischen Fragen, die mit dem Überfall auf die USSR zusammenhingen, behandelte, wurden, wie bekannt ist, auch rein wirtschaftliche Probleme, die sich aus diesem Plan ergaben, bearbeitet.

In der Urkunde, die unter dem Namen »Besprechung mit den Abteilungen der Wehrmacht, 29. April 1941« bekannt ist, und die dem Gerichtshof bereits von der Amerikanischen Anklagevertretung am 10. Dezember vorigen Jahres unter Beweisstück US-141 vorgelegt wurde, lesen wir:

[26] »Zweck der Zusammenkunft: Einführung in den organisatorischen Aufbau des wirtschaftlichen Sektors des Unternehmens ›Barbarossa-Oldenburg‹.«

Weiter hinten in dieser Urkunde wird darauf hingewiesen, daß der Führer, im Gegensatz zum bisherigen Vorgehen bei der Vorbereitung von in Aussicht genommenen Maßnahmen, »die einheitliche Zusammenfassung aller wirtschaftlichen Vorgänge befohlen hat«, und daß »der Wirtschaftsstab z. b. V. Oldenburg, unter Generalleutnant Schubert« zur Zentrale gestaltet werden müsse, und daß dieser Stab dem Reichsmarschall, das heißt Göring, unterstellt werde.

So leitete der Angeklagte Göring schon im April 1941 die gesamte Tätigkeit zur Vorbereitung der Ausplünderung der USSR.

Um die Besprechung dieses Schriftstückes zu beenden, möchte ich nur daran erinnern, daß in ihm bereits zu diesem frühen Zeitpunkt eine Organisation von Sonderinspektoren für die Wirtschaft und von Kommandos in Leningrad, Murmansk, Riga, Minsk, Moskau, Tula, Gorki, Kiew, Baku, Jaroslawl und in vielen anderen Industriestädten der Sowjetunion vorgesehen war.

Die Aufgaben dieser Inspektionen und Kommandos bestanden, wie es in der Urkunde heißt, in der wirtschaftlichen Ausbeutung der entsprechenden Gebiete, das heißt, wie es weiter unten erklärt ist, in der Lösung aller Fragen der Nahrungszufuhr, Landwirtschaft, Industrie, einschließlich der Zufuhr von Rohstoffen und Fertigwaren, wie auch in der Lösung der Fragen der Forstwirtschaft, der Finanzen und Banken, Museen, Handel, Warenverteilung und Arbeitskräfte.

Wie der Gerichtshof ersehen kann, sind die Aufgaben äußerst umfangreich und außerordentlich konkret.

Der Plan »Barbarossa-Oldenburg« wurde weiterhin durch die sogenannten »Weisungen zur wirtschaftlichen Führung der neubesetzten Ostgebiete« »Grüne Mappe« entwickelt. Diese Weisungen wurden ausgearbeitet und vor dem Überfall auf die USSR im geheimen erlassen. Bevor ich jedoch zur »Grünen Mappe« übergehe, möchte ich mich auf eine andere Urkunde beziehen und diese teilweise verlesen. Es handelt sich um die sogenannte »Kreislandwirtschaftsführermappe«, die dem Gerichtshof von meinem Kollegen, Oberst Smirnow, als USSR-89 vorgelegt wurde.

Dieses ebenfalls rechtzeitig vorbearbeitete und erlassene Schriftstück, das sehr eingehende Weisungen für den zukünftigen »Kreislandwirtschaftsführer« enthält, war betitelt: »Kreislandwirtschaftsführermappe« und trägt das Datum vom 1. Juni 1941. Es ist selbstverständlich, daß auch diese Mappe eine »Geheime Kommandosache« ist.

[27] Diese Weisung beginnt mit den »12 Geboten für das Verhalten der Deutschen im Osten und die Behandlung der Russen«. Mein Kollege Oberst Smirnow hat nur eins dieser Gebote verlesen und ich möchte mit Erlaubnis des Gerichtshofs die übrigen Teile verlesen.

Das »Erste Gebot« lautet und ich bemerke, daß die Herren Richter die Stelle auf Seite 69 der Dokumentenmappe finden werden. Ich zitiere:

»Euch, die Ihr als Mitarbeiter nach dem Osten geschickt werdet, gilt als Grundsatz, daß nur die Leistung entscheidend ist. Daher muß ich von Euch höchsten und rücksichtslosesten Einsatz verlangen.«

Von welcher »Arbeit« gesprochen wird, geht aus den folgenden »Geboten« klar hervor. Ich zitiere deren Auszüge:

5. Gebot: »Wesentlich ist, daß Ihr immer das Endziel vor Augen habt. Im Ziel muß größte Sturheit von Euch verlangt werden. Um so elastischer könnt Ihr in den Methoden sein, um dieses Ziel zu erreichen. Die Methoden sind dem einzelnen überlassen....«

6. Gebot: »Da die neuerschlossenen Räume für Deutschland und Europa auf die Dauer gewonnen werden müssen, kommt es entscheidend auf Eure Haltung an.... Charaktermängel des Einzelnen werden grundsätzlich zu seiner Abberufung führen. Wer aus solchen Gründen abberufen wird, kann auch im Reich nicht mehr an entscheidender Stelle stehen.«

So wurden die zukünftigen »Landwirtschaftsführer« nicht nur auf die Notwendigkeit hingewiesen, während ihrer bevorstehenden räuberischen Tätigkeit hart und unerbittlich zu sein, sondern sie wurden auch vor den Folgen gewarnt, die sie tragen würden, wenn sie sich nicht hart genug erweisen oder einen Charaktermangel an den Tag legen sollten. Der gleiche Gedanke wird in den folgenden »Geboten« entwickelt:

7. Gebot: »Fragt nicht, wie nutzt das dem Bauerntum, sondern fragt nur: Was nützt es Deutschland?«

8. Gebot: »Redet nicht, sondern handelt. Den Russen werdet Ihr nie ›überreden‹ oder durch Reden überzeugen. Reden kann er besser als Ihr, da er ein geborener Dialektiker ist... Nur Euer Wille muß maßgebend sein, aber dieser Wille muß auf große Aufgaben ausgerichtet sein. Nur dann ist er moralisch, auch in seiner Härte. Wahrt den Abstand gegenüber den Russen, sie sind nicht Deutsche, sondern Slawen.«

9. Gebot: »Wir wollen die Russen nicht zum Na tionalsozialismus bekehren, sondern sie zu unserem Werkzeug machen. Ihr müßt die Jugend gewinnen, indem Ihr ihr [28] Aufgaben stellt und sie dort hart anpackt und mitleidlos straft, wo sie an diesen Aufgaben Sabotage übt oder sie nichts leistet.

Nachforschungen über Vergangenes und Bittgesuche rauben Euch die Zeit für Eure deutschen Aufgaben. Ihr seid weder Untersuchungsrichter noch Klagemauer.«

11. Gebot: »... Sein Magen ist dehnbar, daher kein falsches Mitleid.«

So waren die »Gebote« für die Landwirtschaftsführer; man sollte sie richtiger »Gebote für Kannibalen« nennen.

Mit diesen »Geboten« wird diese »Mappe« eingeleitet, und dieser Einleitung folgt dann ein vollständig konkretes und bis in die Einzelheiten ausgearbeitetes Programm für die Ausplünderung der Landwirtschaft der USSR.

Am Anfang dieses Programms lesen wir:

»Allgemeine wirtschaftspolitische Richtlinien für Wirtschaftsorganisation Ost, Gruppe Landwirtschaft.

Das ernährungspolitische Ziel dieses Feldzuges ist:

1. Die Versorgung der Deutschen Wehrmacht sowie der deutschen Zivilbevölkerung auf Jahre hinaus sicherzustellen.«

Wie Sie sehen, meine Herren Richter, ist hier eine höchst klare und offene Formulierung der Ziele über den Überfall auf die USSR gegeben. Es versteht sich, daß diese Formulierung nicht alle Ziele erschöpfend behandelt. Diese Ziele beschränkten sich nicht nur auf den Raub von Nahrungsmitteln, und der Raub beschränkte sich auch bei weitem nicht nur auf Nahrungsmittel. Aber dies ist ja nur ein Auszug aus der »Kreislandwirtschaftsführermappe« und sie waren nicht die einzigen, die die Raubanweisungen erhielten und durchführten.

In ihrer Gesamtheit enthält die Mappe die folgenden Teile des höchst eingehend ausgeklügelten, höchst konkreten Programms für die Ausraubung der sowjetischen Landwirtschaft. Sie finden dieses Dokument, meine Herren Richter, auf Seite 67 des Dokumentenbuches:

»1) 12 Gebote, 2) Allgemeine Wirtschaftsrichtlinien, 3) Organisationsschema, 4) Dienstanweisung für Kreislandwirtschaftsführer, 5) Merkblatt für Personalnachschub, 6) Sowchos: Übernahme und Bewirtschaftungsrichtlinien, 7) Kolchos: Übernahme und Bewirtschaftungsrichtlinien, 8) MTS. (Maschinen-Traktoren-Station): Übernahme und Bewirtschaftungsrichtlinien, 9) Erfassungsrichtlinien, 10) Versorgung einer Stadt, 11) Ernte- und Bestellungszeiten, 12) Preistabelle.«

Ich werde die Zeit des Gerichtshofs nicht in Anspruch nehmen, das gesamte Dokument, das aus achtundneunzig maschinengeschriebenen Seiten besteht, zu verlesen. Ich lege es in seiner Gesamtheit [29] dem Gerichtshof vor. Aus dem Dokument, das dem Gerichtshof bereits von meinen amerikanischen Kollegen am 10. Dezember vorigen Jahres vorgelegt worden ist, und zwar als US-147, werde ich nur einige Zeilen verlesen. Dieses Dokument ist das Protokoll einer Rede Rosenbergs bei einer geheimen Konferenz am 20. Juni 1941, die sich mit den »Fragen des Ostens« beschäftigt. In seinem Vortrag erklärt Rosenberg:

»Die deutsche Volksernährung steht in diesen Jahren zweifellos an der Spitze der deutschen Forderungen im Osten, und hier werden die Südgebiete und Nordkaukasien einen Ausgleich für, die deutsche Volksernährung zu schaffen haben. Wir sehen daraus nicht die Verpflichtung ein, aus diesen Überschußgebieten das russische Volk mit zu ernähren. Wir wissen, daß das eine harte Notwendigkeit ist, die außerhalb jeden Gefühls steht. Zweifellos wird eine sehr umfangreiche Evakuierung notwendig sein und dem Russentum werden sicher sehr schwere Jahre bevorstehen.«

So haben die Führer von Hitler-Deutschland ihre Aufgaben, die sie sich selbst gestellt hatten, formuliert, als sie den Überfall auf die Sowjetunion vorbereiteten.

Später, im August 1942, und zwar vom 26. bis 28. August, sprach bei einer Konferenz in Rowno der Gauleiter Koch, der gerade aus Hitlers Hauptquartier gekommen war. Im Rosenberg-Archiv wurde das Protokoll dieser Sitzung entdeckt. Dieses Dokument wurde uns von der Amerikanischen Anklagebehörde liebenswürdigerweise zur Verfügung gestellt und ist als 264-PS registriert, dem Gerichtshof jedoch noch nicht vorgelegt worden. Ich verlese einen Auszug aus diesem Protokoll. Die Herren Richter können diese Stelle auf Seite 74 des Dokumentenbuches finden. Ich verlese:

»Er«, Koch, »stellte den politischen Standpunkt und seine Aufgaben als Reichskommissar folgendermaßen heraus: Es gibt keine freie Ukraine. Das Ziel unserer Arbeit muß sein, daß die Ukraine für Deutschland arbeitet und nicht, daß wir das Volk hier beglücken. Die Ukraine hat zu liefern das, was Deutschland fehlt. Diese Aufgabe muß ohne Rücksicht auf Verluste durchgeführt werden... Der Führer hat 3 Millionen Tonnen Getreide aus der Ukraine für das Reich verlangt und diese müssen herangeschafft werden....«

Später werde ich beweisen, wie diese zuerst vorgemerkten drei Millionen Tonnen Getreide von den Hitler-Räubern, deren Appetit von Monat zu Monat stieg, übertroffen wurden.

Alle diese Plünderungen wurden von der verbrecherischen Hitler-Regierung im vorausgeplant und durchdacht, wobei ein organisatorisches Schema für die Durchführung der organisierten [30] Plünderung und konkrete Methoden der Ausplünderung der besetzten Gebiete ausgearbeitet wurden.

Ich werde nun mit Erlaubnis des Gerichtshofs einige Auszüge aus dem geheimen Dokument des Reichsmarschalls Göring verlesen, das von der Roten Armee erbeutet worden ist.

Dieses Dokument ist betitelt »Richtlinien für die Führung der Wirtschaft in den neubesetzten Ostgebieten (Grüne Mappe)« und ist teilweise bereits von der Sowjet-Anklagevertretung erwähnt worden. Das Dokument ist als USSR-10 dem Gerichtshof vorgelegt worden. Die Herren Richter werden dieses Dokument auf Seite 76 des Dokumentenbuches finden.

Auf der Titelseite des Dokuments heißt es:

»Wirtschafts-Führungsstab Ost, Geheime Kommandosache. Vermerk: Bis zum X-Tage sind diese Anweisungen als Geheime Kommandosache (Reichssache), vom X-Tage ab als offen ›Nur für den Dienstgebrauch‹ zu behandeln. Richtlinien für die Führung der Wirtschaft in den neubesetzten Ostgebieten. (Grüne Mappe.)

Teil I: Aufgaben und Organisation der Wirtschaft. Berlin, Juni 1941. Gedruckt im Oberkommando der Wehrmacht.«

Wie aus dem Text dieses Dokuments hervorgeht, sind diese »Richtlinien« unmittelbar vor dem Überfall Deutschlands auf die Sowjetunion herausgegeben worden und dienten

»der Truppenführung und den Wirtschaftsdienststellen zur Unterrichtung über die wirtschaftlichen Aufgaben in den neu zu besetzenden Gebieten«.

Die »wirtschaftlichen Hauptaufgaben« sehen in ihrem ersten Punkt folgende Anweisung vor:

»I. Nach den vom Führer gegebenen Befehlen sind alle Maßnahmen zu treffen, die notwendig sind, um die sofortige und höchstmögliche Ausnutzung der besetzten Gebiete zugunsten Deutschlands herbeizuführen. Dagegen sind alle Maßnahmen zu unterlassen oder zurückzustellen, die dieses Ziel gefährden könnten.

II. Die Ausnutzung der neu zu besetzenden Gebiete hat sich in erster Linie auf den Gebieten der Ernährungs- und der Mineralölwirtschaft zu vollziehen. Soviel wie möglich Lebensmittel und Mineralöl für Deutschland zu gewinnen, ist das wirtschaftliche Hauptziel der Aktion. Daneben müssen sonstige Rohstoffe aus den besetzten Gebieten der deutschen Kriegswirtschaft zugeführt werden, soweit das technisch durchführbar und im Hinblick auf die draußen aufrechtzuerhaltende Produktion möglich ist.«

[31] Ich lasse den weiteren Teil dieses Auszuges aus, und gehe zur Verlesung des folgenden Zitats über, das die Herren Richter auf Seite 78 des Dokumentenbuches finden werden:

»Völlig abwegig wäre die Auffassung, daß es darauf ankomme, in den besetzten Gebieten einheit lich die Linie zu verfolgen, daß sie baldigst wieder in Ordnung gebracht und tunlichst wieder aufgebaut werden müßten. Die Behandlung der einzelnen Landstriche wird im Gegenteil durchaus verschiedenartig sein müssen. Nur diejenigen Gebiete werden wirtschaftlich gefördert und vordringlich in Ordnung gehalten werden müssen, in denen bedeutende Ernährungs- und Mineralölreserven für uns erschlossen werden können.«

Um Zeit zu sparen, lasse ich den Teil 2 dieses Zitates aus.

Dieser frühzeitig ausgearbeitete Plan der organisierten Ausraubung der Sowjetunion sieht ferner in vielen Einzelheiten die Ausfuhr aller Rohstoffe, Warenbestände und Vorräte aus der USSR nach Deutschland sowie die allgemeine Ausplünderung der Bevölkerung vor. Zum Beweis verlese ich Auszüge aus diesem Dokument, um es nicht vollständig verlesen zu müssen. Die Herren Richter werden dieses Zitat auf den Seiten 83, 87 und 88 des Dokumentenbuches finden. Ich verlese:

»Alle für uns brauchbaren Rohstoffe, Halbzeug- und Fertigwaren sind dem Handel zu entziehen. Dies veranlassen die IV Wi's und die Wirtschaftsdienststellen durch einfache Aufrufe und Befehle, durch Anordnungen der Beschlagnahme oder durch militärische Bewachung oder beides.«

Seite 88:

Aus dem Abschnitt ›Rohstoffe und die Ausnützung der Warenvorräte‹:

»Platin, Magnesium und Kautschuk ist sofort zu bergen und sobald als möglich zurückzuführen.«

Seite 87 Rückseite:

»Die im Gefechtsgebiet und rückwärtigen Armeegebiet vorgefundenen Verpflegungsmittel, Unterkunfts-, Verbrauchsmittel und Bekleidungsgegenstände stehen in erster Linie dem IVa für die Befriedigung des Sofortbedarfs der Truppe zur Verfügung.«

Seite 83, Rückseite, des Dokumentenbuches.

In dem Teil des Berichtes, der den Titel »Die Wirtschaftsorganisation« trägt, wird das Schema des zu diesem Zweck geschaffenen weitverzweigten Apparates angegeben, der diese geplante und organisierte Ausplünderung der USSR durchführen sollte.

Ich verlese einige Auszüge aus diesem Teil. Die Herren Richter werden diese auf Seite 79 des Dokumentenbuches finden:

[32] »A. Allgemeines: Der Reichsmarschall hat zur einheitlichen Leitung der Wirtschaftsverwaltung im Operationsgebiet und in den später einzurichtenden politischen Verwaltungsgebieten den ›Wirtschaftsführungsstab Ost‹ gebildet, der ihm unmittelbar untersteht und in seiner Vertretung von Staatssekretär Körner geleitet wird.«

Zweiter Auszug:

»Die Weisungen des Reichsmarschalls erstrecken sich auf alle Gebiete der Wirtschaft, einschl. Er nährung und Landwirtschaft.«

Meine Herren Richter! Indem ich Sie bitte, Ihre Aufmerksamkeit auf diese Auszüge zu lenken, betrachte ich es als endgültig erwiesen, daß der Angeklagte Göring nicht nur persönlich die Vorbereitung zur Ausplünderung des privaten, öffentlichen und staatlichen Eigentums einleitete, sondern auch später den besonders zu diesem Zweck geschaffenen Riesenapparat leitete.

Das Schema des Aufbaus dieses Apparates können Sie nach den folgenden Auszügen aus der »Grünen Mappe« beurteilen. Ich verlese:

»Wirtschaftsorganisation im Operationsgebiet:

1. Die dem Wirtschaftsstab Ost nachgeordneten Wirtschaftsdienststellen sind, soweit sie im Operationsgebiet tätig sind, bei den Kommandostellen des Heeres eingesetzt und diesen militärisch unterstellt, und zwar:

a) Im rückwärtigen Heeresgebiet:

Je eine Wirtschaftsinspektion bei den Befehlshabern des rückwärtigen Heeresgebietes.

Je ein oder mehrere Wirtschaftskommandos bei den Sicherungsdivisionen.

Je eine Gruppe IV Wi bei den Feldkommandanturen.

b) Im Armeegebiet:

Je ein IV Wi (-V.O.-Rü-Amt) bei den AOK's.

Je eine Gruppe IV Wi bei den in das Armeegebiet vorgezogenen, den AOK's unterstehenden Feld kommandanturen, ferner nach Bedarf in das Armeegebiet vorgeschobene, den AOK's militärisch unterstellte Wirtschaftskommandos.«

Weiter ist im Abschnitt desselben Teiles, Paragraph 4, unter dem Titel »Gliederung der Wirtschaftsdienststellen im Einzelnen«, das ganze Schema des Aufbaus des Wirtschaftsstabes Ost angegeben; ich werde es, um Zeit zu sparen, mit meinen eigenen Worten zusammenfassen. Die Herren Richter werden das Dokument auf Seite 79, Rückseite, des Dokumentenbuches finden:

[33] Chef des Wirtschaftsstabes mit Führungsgruppe (Arbeitsgebiet, Führungsfragen, dazu Arbeitseinsatz).

Gruppe Ia, die für die Ernährung und Landwirtschaft zuständig war, und über die ganzen landwirtschaftlichen Erzeugnisse sowohl, wie über die Bereitstellung der Truppenverpflegung verfügte.

Gruppe W, die für die Industrie, Rohstoffe, Forst-, Finanz- und Bankwesen, Handel und Warenverkehr zuständig war;

Gruppe M, die für den Truppenbedarf, Rüstungswirtschaft und Transportwesen zuständig war;

Die Wirtschaftsinspektion im Bereich jeder Heeresgruppe, die die wirtschaftliche Ausnutzung des Gebietes leitet.

Die Wirtschaftkommandos, die in den Bereichen aller Sicherungsdivisionen organisiert wurden und aus einem Offizier als Kommandeur und mehreren Fach arbeitern einzelner Arbeitszweige bestanden.

Die Wirtschaftsgruppen bei den Feldkommandanturen, denen die Befriedigung des Sofortbedarfs für die im Gebiete der Feldkommandantur gelegenen Truppen sowie die Vorbereitung der wirtschaftlichen Ausnutzung des Landes für die Kriegswirtschaft oblag.

Diesen Wirtschaftsgruppen waren Fachleute für den Arbeitseinsatz, für die Ernährung und Landwirtschaft, für die gewerbliche Wirtschaft und für die allgemeinen Wirtschaftsfragen beigegeben.

Die Wirtschaftsabteilung beim Armeeoberkommando mit besonderen technischen Bataillonen, technischen Zügen, sowie mit Erkundungstrupps für wirtschaftliche Forschung auf dem Gebiet der Betriebswirtschaft, insbesondere der Rohstoffe und Öl, und Erkundungs- und Bergungstrupps für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Maschinen einschließlich Traktoren.

Dieses Schema sieht auch besondere technische Unterabteilungen für Ölwirtschaft (Bataillone und Kompanien) sowie die sogenannten Bergbaubataillone und so weiter vor.

Auf diese Weise wurde unter der unmittelbaren Leitung des Angeklagten Göring frühzeitig eine ganze Räuberarmee aller Ränge und Sachgebiete für die organisierte Ausplünderung und den organisierten Dieb stahl des Volksvermögens der USSR geplant, vorbereitet und ausgebildet.

Meine Herren Richter, ich will Ihre Zeit nicht durch das Verlesen des ganzen Textes der »Grünen Mappe« in Anspruch nehmen und werde mich deshalb auf das Inhaltsverzeichnis ihrer übrigen Teile beschränken. Diese tragen den folgenden Titel, der Gerichtshof wird dies auf Seite 77 des Dokumentenbuches finden:

»Die Durchführung der wirtschaftlichen Einzelaufgaben, wirtschaftliche Transporte, militärische Sicherungsaufgaben [34] für die Wirtschaft, die Versorgung der Truppen aus dem Lande, Arbeitseinsatz, Heranziehung der einheimischen Bevölkerung, Kriegsbeute, Leistungen gegen Bezahlung, Wehrmachtsbeute, Prise, Rüstungswirtschaftliche Aufgaben, Rohstoffe, Warenbewirtschaftung, Geld und Kreditwesen, Auswärtiger Waren- und Zahlungsverkehr, Preisregelung«.

Auf diese Weise wurde die Ausplünderung sämtlicher Wirtschaftszweige der USSR vorgesehen.

Zum Schlusse werde ich den Befehl Keitels vom 16. Juni 1941 verlesen. In diesem sechs Tage vor dem Aufmarsch gegen die Sowjetunion erlassenen Befehl hat er allen Truppenteilen der Deutschen Wehrmacht befohlen, alle Anweisungen der »Grünen Mappe« durchzuführen. Ich verlese diesen Befehl: Im Dokumentenbuch, meine Herren Richter, befindet sich dieser Befehl auf Seite 89, Rückseite:

»Auf Grund des ihm vom Führer erteilten Auftrages hat der Reichsmarschall die ›Richtlinien für die Führung der Wirtschaft‹ in den neu zu besetzenden Gebieten erlassen.

Diese Richtlinien (Grüne Mappe) dienen der Truppenführung und den Wirtschaftsdienststellen zur Unterrichtung über die wirtschaftlichen Aufgaben in den neu zu besetzenden Gebieten. Sie enthält Weisungen für die Versorgung der Truppe aus dem Lande und gibt Anordnungen für die Truppe zur Unterstützung der Wirtschaft. Diesen Weisungen und Anordnungen ist seitens der Truppe zu entsprechen. Für die weitere Kriegführung ist es von ganz besonderer Bedeutung, daß die neubesetzten Gebiete wirtschaftlich sofort und in höchstmöglichem Maße zugunsten der deutschen Kriegswirtschaft, insbesondere auf dem Gebiet der Ernährung und Mineralölversorgung ausgenutzt werden.«

Ich lasse den zweiten Teil dieses Befehls aus, in dem in konkreter Form ausgeführt wird, wie die Weisungen der »Grünen Mappe« durchgeführt werden müssen, und verlese nur den Schlußabsatz dieses Keitelschen Befehls:

»Durch Einsatz von Feld- und Ortskommandanturen in den wichtigsten landwirtschaftlichen und Mineralölerzeugungsgebieten ist diese Ausnutzung des Landes weitgehend zu fördern.

Der Chef des Oberkommandos der Wehrmacht

Keitel.«

Der Schlußsatz dieses Dokuments, der verlangt, daß »die Ausnutzung des Landes weitgehend zu fördern sei, wurde von der Deutschen Wehrmacht von Anfang an durchgeführt; die besetzten Gebiete der Sowjetunion waren von den ersten Tagen des Krieges der schonungslosen Ausplünderung ausgesetzt«.

[35] Ich werde dem Gerichtshof als Beweis für diese Behauptung später eine Reihe von Originaldokumenten, Befehlen, Anweisungen, Verordnungen und so weiter vorlegen, die von den verschiedenen Instanzen des deutschen Heeres herausgegeben wurden.

In der Zwischenzeit, um mit der »Grünen Mappe« fertig zu werden, möchte ich zum Schluß feststellen, daß dieses erstaunliche Dokument ein entscheidendes Zeugnis der räuberischen Qualifikationen und der besonders großen räuberischen Erfahrungen der Hitler-Verschwörer ist.

Das weitestgehend vorbedachte und in allen Einzelheiten ausgearbeitete Programm der Ausplünderung der besetzten Gebiete der Sowjetunion wurde von den Verschwörern buchstäblich seit dem ersten Tage des Überfalls auf die USSR durchgeführt.

Neben der organisierten Plünderung, die von einem zu diesem Zweck besonders gegründeten Riesenapparat durchgeführt wurde, – ein Apparat, der aus allen Arten von »Landwirtschaftsführern«, »Inspektoren«, »Wirtschaftsspezialisten«, »Technischen- und Nach richten-Bataillonen«, »Wirtschaftsgruppen und -abteilungen«, »Wirtschaftsstäben«, »militärischen Agronomen« und so weiter bestand – wurde von der Hitler-Regierung und dem Oberkommando des deutschen Heeres auch das sogenannte »materielle Interesse« der deutschen Soldaten und Offiziere aufs äußerste angeregt, denen unbegrenzte Möglichkeiten zur Plünderung der Zivilbevölkerung gegeben wurden und die ihre »Beute« nach Deutschland schicken konnten.

Die allgemeine Plünderung der Bevölkerung der Städte und Dörfer in den besetzten Gebieten der USSR, sowie die Massenversendung des Privatbesitzes der Sowjetbürger, des Besitzes der bäuerlichen Genossenschaften, der Genossenschaften und des Staates nach Deutschland wurden überall da, wo die deutsch-faschistischen Eroberer in Erscheinung traten, durchgeführt, und zwar nach den im voraus ausgearbeiteten Plänen und Methoden.

Ich gehe nunmehr zur Vorlage einzelner Dokumente der Sowjetregierung über, die sich auf diese Fragen beziehen.

Bereits einige Monate nach dem verräterischen Angriff des hitlerischen Deutschlands auf die USSR hat die Sowjetregierung eine Reihe von unumstößlichen Tatsachen über die Kriegsverbrechen erhalten, die von den Hitler-Armeen in den von ihnen besetzten Sowjetgebieten begangen wurden.

Dem Gerichtshof ist bereits von meinem Kollegen als USSR-51 die Note des Volkskommissars für die Auswärtigen Angelegenheiten der USSR, V. M. Molotov, vom 6. Januar 1942, vorgelegt worden. Um Wiederholungen zu vermeiden und um nicht unnötige Zeit zu vergeuden, will ich nur einige Auszüge aus dieser Note verlesen, und zwar nur Auszüge, die sich unmittelbar auf dieses Thema

[36] beziehen. Die Zitate, die ich verlesen will, sind im Dokumentenbuch auf Seite 100 angestrichen:

»Jeder Schritt der faschistischen deutschen Armee und ihrer Bundesgenossen auf den von ihnen besetzten Sowjetterritorien in der Ukraine und der Moldau, in Weißrußland und Litauen, in Lettland und Estland, auf karelisch-finnischem Gebiet und in den russischen Bezirken und Gebieten ist durch die Zerstörung und Vernichtung zahlloser materieller und kultureller Werte unseres Volkes gekennzeichnet.«

Sodann der letzte Absatz dieses Zitats:

»In den von den deutschen Behörden besetzten Dörfern wird die friedliche Bauernbevölkerung hemmungslos ausgeplündert und ausgeraubt. Den Bauern wird ihre Habe genommen, die durch die beharrliche Arbeit von Jahrzehnten erworben wurde; ihnen werden die Bauernhäuser, das Vieh, das Getreide, die Kleidung genommen – alles bis zum letzten Kinderhemd und bis zur letzten Handvoll Korn. In vielen Fällen wird die Dorfbevölke rung, Greise, Frauen und Kinder sofort nach der Besetzung des Dorfes von den deutschen Eindringlingen aus ihren Heimen vertrieben und gezwungen, in Erdhöhlen und Erdlöchern, im Walde oder einfach unter freiem Himmel zu hausen. Die Eindringlinge ziehen am hellichten Tage auf den Landstraßen den ersten besten Passanten, darunter auch Kindern, die Kleider und Schuhe aus, wobei sie alle diejenigen niedermetzeln, die den Versuch machen, zu protestieren oder dem Raub irgendeinen Widerstand entgegenzusetzen.

In den von der Roten Armee befreiten Dörfern der Bezirke Rostow und Woroschilowgrad in der Ukraine wurden die Bauern von den Eindringlingen wiederholt ausgeplündert, da durch die betreffende Gegend verschiedene deutsche Truppenteile durchzogen und jeder von ihnen die Durchsuchungen, die Räubereien, Brandstiftungen und Erschießungen wegen Nichtablieferung von Lebensmitteln erneuerte. Das gleiche geschah in den Gebieten von Moskau, Kalinin, Tula, Orel, Leningrad und in anderen Gebieten, aus denen die Truppen der Roten Armee gerade die Überreste der Truppen der deutschen Eindringlinge vertreiben.«

Um Zeit zu sparen, möchte ich die nächsten Abschnitte dieser Note nicht verlesen, sondern dem Gerichtshof nur mit eigenen Worten von ihnen Kenntnis geben. In dieser Note wird eine ganze Reihe feststehender Tatsachen über die Ausplündereien der friedliebenden Bevölkerung verschiedener Bezirke und Dörfer der Sowjetunion aufgeführt. Die Namen der Opfer dieser Plünderungen, sowie die Sachen, die geraubt wurden, sind darin ebenfalls erwähnt.

[37] »Die räuberischen Orgien der deutschen Offiziere und Soldaten erstreckten sich auf alle von ihnen besetzten Sowjetgebiete. Die deutschen Behörden legalisierten das Plündern in ihrer Armee und förderten die Ausplünderungen und Gewalttaten. Die Deutsche Regierung sieht hierin die Verwirklichung des von ihr verkündeten Banditenprinzips, nach dem jeder deutsche Soldat ›persönlich am Krieg materiell interessiert sein muß‹. So wird schon in einer Geheimanweisung vom 17. Juli 1941, die an alle Kommandeure der Propagandakompanien des deutschen Heeres gerichtet war und von den Truppenteilen der Roten Armee bei der Zertrümmerung der 68. deutschen Infanteriedivision gefunden wurde, unmittelbar auf die Notwendigkeit hingewiesen, ›bei jedem Offizier und Soldaten der deutschen Armee das Gefühl des persönlichen materiellen Interesses am Krieg zu erziehen‹. – Ebensolche Befehle, die die Armee zu Massenplünderungen und Mordtaten an der friedlichen Bevölkerung anstacheln, werden auch in den anderen Armeen erlassen, die im Bunde mit Deutschland Krieg führen.

An der deutsch-sowjetischen Front, besonders im Vorgelände von Moskau, trifft man immer zahlreicher Offiziere und Soldaten, die geraubte Kleidungsstücke tragen, Leute, die gestohlene Sachen in den Taschen haben und die in ihren Panzern die ihren Opfern ausgezogenen Damen- und Kinderkleidungsstücke, Stiefel und Wäsche mit sich führen. Die deutsche Armee verwandelt sich immer mehr in eine Armee raubgieriger Plünderer und Marodeure, die die blühenden Städte und Dörfer der Sowjetunion ausplündern und zugrunde richten und die das Eigentum und jede Habe, die sich die werktätige Bevölkerung unserer Dörfer und Städte erworben hat, fortschleppen oder vernichten. Die Tatsachen zeugen von der äußersten moralischen Verkommenheit und Zersetzung der Hitler- Armee, die sich für ihre Räubereien, ihre Diebereien und ihr Marodieren den Fluch und die Verachtung des ganzen Sowjetvolkes zugezogen hat.«

Einige Monate später, am 27. April 1942, und zwar im Zusammenhang mit den Nachrichten, die unaufhörlich über die von den deutsch-faschistischen Armeen begangenen Verbrechen eingingen, veröffentlichte der Volkskommissar für die Auswärtigen Angelegenheiten der USSR, Molotow, eine zweite Note: »Über die ungeheuerlichen Missetaten, Bestialitäten und Gewalttaten der faschistischen deutschen Eindringlinge in den besetzten Sowjetgebieten und über die Verantwortlichkeit der Deutschen Regierung und Armeeführung für diese Verbrechen.«Diese Note ist dem Gerichtshof ebenfalls vorgelegt worden....

[38] VORSITZENDER: Herr General, was verstehen Sie unter »veröffentlicht«?

STAATSJUSTIZRAT M. SCHENIN: Ich meine damit, daß diese Note zuerst an alle Regierungen gesandt wurde, mit denen die Regierung der USSR diplomatische Beziehungen unterhielt und weiterhin, daß der Text dieser Note in der amtlichen Sowjetpresse veröffentlicht wurde. Dieses Dokument wurde von der Sowjetanklagebehörde dem Gerichtshof bereits als USSR-51 vorgelegt. Ich werde einige kurze Auszüge aus diesem Dokument verlesen, die sich auf diesen Gegenstand meines Vortrages unmittelbar beziehen.


VORSITZENDER: Es wäre vielleicht besser, jetzt eine Pause einzuschalten. Sie können nach der Pause weiter verlesen.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 8, S. 7-40.
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