Vormittagssitzung.

[208] DR. HORN: Der Bitte des Gerichtshofs entsprechend lege ich nunmehr die noch nicht genannten Urkunden gruppenweise wie folgt vor:

Erstens die Gruppe über die Polenfrage. In meinem Urkundenbuch – Ribbentrop-Beweisstück Nr. 200 –, das ich dem Gerichtshof zur amtlichen Kenntnis unterbreite, nimmt Ministerpräsident Chamberlain in einem Briefe an Hitler vom 22. August 1939 Stellung au dem zwischen Deutschland und Polen befindlichen Konfliktstoff. In diesem Zusammenhang betont er als eine der Hauptkonfliktquellen die Minderheitenfrage. Zum Beweis dafür, daß diese Minderheitenfrage schon bei Entstehen des Polnischen Staates eine entsprechende Rolle spielte, verweise ich auf das von mir vorgelegte Dokument, Ribbentrop-Beweisstück Nr. 72, das ich dem Gerichtshof zur amtlichen Kenntnis vorlege. Es handelt sich dabei um Bemerkungen der Deutschen Friedensdelegation zu den Friedensbedingungen.

In einem weiteren Dokument, es handelt sich um Ribbentrop-Beweisstück 74, das ich dem Gerichtshof zur amtlichen Kenntnis unterbreite, unterstreicht der Vorsitzende des Obersten Rates der Alliierten und Assoziierten Hauptmächte, Clémenceau, noch einmal diesen Gesichtspunkt gegenüber dem polnischen Ministerpräsidenten Paderewski. Ich darf zum Beweis dieser Tatsachen...


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich möchte die Haltung der Anklagevertretung erklären.

Wir haben diese Dokumente noch nicht erhalten und können daher nur eine versuchsweise Auswahl derjenigen Dokumente treffen, gegen die wir Einspruch erheben. Soweit wir wissen, wurde gegen dieses ganze Dokumentenbuch Einspruch erhoben. Ich möchte nur klarstellen, daß wir auf der Grundlage, die Euer Lordschaft gestern bekanntgab, das Verfahren Dr. Horns ohne Protest zulassen, nämlich daß er sie en bloc vorlegt unter Vorbehalt unseres Rechtes auf formellen Einspruch, sobald wir die Dokumente haben.

Es ist daher nur richtig, daß wir uns unsere Stellungnahme vorbehalten, denn ich habe veranlaßt, und alle meine Kollegen stimmen mit mir darin überein, daß bereits auf Grund unserer gegenwärtigen Kenntnis gegen eine Anzahl dieser Dokumente Einspruch erhoben werden muß.


[208] DR. HORN: Darf ich Euer Lordschaft einen Augenblick um Gehör bitten?


VORSITZENDER: Wünschen Sie etwas zu sagen? Wollen Sie etwas hinzufügen zu dem, was Sir David sagte?


DR. HORN: Ich bitte, in Anbetracht der eben vorgebrachten Einwände der Staatsanwaltschaft, nunmehr eine grundsätzliche Entscheidung darüber zu fällen, inwieweit die Verteidigung die Nachteile, die aus technischen Unzulänglichkeiten entstanden sind, und die nicht zu Lasten der Verteidigung fallen, nun endlich einmal dahingehend entschieden werden, daß bei dem beschränkten Beweisvortrag, der uns gestattet ist, nicht auch dieser Beweisvortrag noch herabgesetzt und praktisch unmöglich gemacht wird dadurch, daß man sich noch nicht einmal grundsätzlich über diese Urkunden mit der Staatsanwaltschaft und dann auch mit dem Gericht auseinandersetzen kann.

Ich bitte daher diesen Vortrag der Urkunden in der gekürzten Form, wie gestern vom Gericht gewünscht wurde, dann so weit und so lange zu verschieben, bis die Dokumentenhefte zur Stelle sind.


VORSITZENDER: Die Schwierigkeit scheint sich nur aus der Tatsache zu ergeben, daß Ihre Dokumentenbücher noch nicht fertig sind; das hat diese Schwierigkeit verursacht. Wären die Dokumentenbü cher bereitgewesen und der Anklagevertretung überreicht worden, so wäre die Anklagevertretung in der Lage, ihre Einwendungen vorzubringen. Das ist der Grund, warum Sir David in dieser vorläufigen Form Einspruch erhebt. Aber, wenn Sie Zeugen aufrufen wollen, warum rufen Sie sie nicht auf während Ihre Bücher fertiggestellt werden? Das erscheint dem Gerichtshof das vernünftigste Vorgehen.

Rufen Sie Ihre Zeugen auf, und dann können die Dokumente später vorgelegt werden, wenn wir sie einsehen können. Das ist das einzig vernünftige Verfahren, und ich verstehe nicht, warum Sie es nicht anwenden.


DR. HORN: Mir wurde neulich von einem Offizier der Übersetzungsabteilung mitgeteilt, daß er nicht in der Lage ist, mit seinen Kräften in seinen Übersetzungen nachzukommen. Daraus sind die Schwierigkeiten entstanden, und diese liegen außerhalb meiner Möglichkeiten, denn ich habe die Dokumente rechtzeitig zur Übersetzung eingereicht.


VORSITZENDER: Das war gar nicht die Frage, von der ich gesprochen habe. – Vielleicht ist die Übersetzung nicht genau durchgekommen.

Ich sagte, wenn Sie Zeugen haben, die Sie aufrufen wollen, warum rufen Sie sie nicht jetzt auf?


[209] DR. HORN: Ich wollte die Zeugen im Laufe der Ur kundenvorlage, und zwar entsprechend den Komplexen, über welche der Zeuge Aussagen machen könnte, aufrufen.


VORSITZENDER: Zweifellos, aber da Ihre Dokumente nicht hier sind, um dem Gericht vorgelegt zu werden, müssen Sie doch fortfahren, und der einzige Weg mit Ihrem Vortrag vorwärts zu kommen, ist, Ihre Zeugen aufzurufen.


DR. HORN: Dann bitte ich, mir fünf Minuten Gelegenheit zu geben zu einer kurzen Rücksprache mit einer Zeugin, und dann werde ich diese Zeugin rufen.


VORSITZENDER: Gewiß. Warten Sie einen Augenblick.

Bitte, Mr. Dodd?


MR. DODD: Herr Vorsitzender! Ich möchte keinem Verteidiger fünf Minuten mißgönnen, aber diese Zeugin ist schon lange Zeit hier. Sie stand gestern den ganzen Tag draußen. Ich denke, Dr. Horn sprach schon vorher mit ihr. Er hat genügend Gelegenheit gehabt, sich mit ihr zu besprechen. Er wußte, daß er sie aufrufen würde, er hat den Gerichtshof um Erlaubnis ersucht, sie aufzurufen. Ich glaube, wir haben es hier fast mit einem »Ein-Mann-Flibustier« zu tun.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof beschließt, daß die Zeugin sofort aufgerufen werden muß.

DR. HORN: Dann bitte ich, Fräulein Blank als Zeugin zu rufen.


[Die Zeugin Margarete Blank betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie mir bitte Ihren Namen sagen?

ZEUGIN MARGARETE BLANK: Mein Name ist Margarete Blank.


VORSITZENDER: Wollen Sie mir diesen Eid nachsprechen? Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Die Zeugin spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können sich setzen, wenn Sie es wünschen.

DR. HORN: Seit wann kennen Sie Herrn von Ribbentrop?


BLANK: Ich lernte den damaligen Beauftragten für Abrüstungsfragen Anfang November 1934 in Berlin kennen.

DR. HORN: Seit wann waren Sie die Sekretärin des ehemaliger Reichsaußenministers von Ribbentrop?


[210] BLANK: Am 1. November 1934 wurde ich Sekretärin in der Dienststelle Ribbentrops. Als die persönliche Sekretärin Herrn von Ribbentrops kündigte und die Nachfolgerin nicht eintraf, fragte mich Herr von Ribbentrop, ob ich diese Stellung übernehmen wolle. Ich sagte zu und trat die Stelle als seine persönliche Sekretärin am 1. Februar 1935 an.


DR. HORN: Wie war von Ribbentrops Einstellung zu Hitler?


BLANK: Soweit ich es beurteilen kann, hat Herr von Ribbentrop immer größte Bewunderung und Verehrung für Adolf Hitler gehegt. Das Vertrauen des Führers zu genießen und durch Haltung und Leistung zu rechtfertigen, war sein größtes Ziel, dem er sich mit restloser Hingabe widmete. Um dieses Ziel zu erreichen, war ihm kein Einsatz zu groß. Gegen sich selbst war er in der Durchführung der ihm vom Führer gestellten Aufgaben absolut rücksichts- und schonungslos. Seinen Untergebenen gegenüber sprach er von Adolf Hitler nur in Form größter Bewunderung; Anerkennungen, die ihm durch den Führer zuteil wurden, wie zum Beispiel die Verleihung des Goldenen Ehrenzeichens der Partei, die Anerkennung seiner Verdienste in einer Reichstagsrede, ein Brief zu seinem 50. Geburtstag, der voller Lob und Anerkennung war, bedeuteten für ihn den schönsten Lohn für seine restlose Hingabe.


DR. HORN: Ist es richtig, daß von Ribbentrop auch dann zu Hitlers Ansicht stand, wenn er selbst anderer Meinung war?


BLANK: Aus dem soeben Gesagten ergibt sich schon, daß im Falle von Meinungsverschiedenheiten mit dem Führer Herr von Ribbentrop seine Meinung der des Führers unterordnete. War einmal eine Entscheidung Adolf Hitlers gefallen, wurde nachträglich keine Kritik mehr daran geübt. Herr von Ribbentrop vertrat vor seinen Untergebenen die Meinung des Führers als ob es seine eigene wäre. Eine Willensäußerung des Führers kam in jedem Falle einem militärischen Befehl gleich.


DR. HORN: Welcher Auffassung schreiben Sie diese Einstellung zu?


BLANK: Ich schreibe diese Auffassung einmal der Einstellung Herrn von Ribbentrops zu, nach dem der Führer der einzige war, treffende politische Entscheidungen zu fällen, zum anderen der Tatsache, daß für Herrn von Ribbentrop als ehemaligen Offizier und Offizierssohn die Treue dem Führer gegenüber gemäß dem einmal gegebenen Treueid unverrückbar war, und daß er sich gewissermaßen als Soldat betrachtete, der seinerseits empfangene Befehle durchzuführen, aber nicht zu kritisieren oder abzuändern hatte.


DR. HORN: Ist Ihnen etwas darüber bekannt, daß von Ribbentrop mehrmals seinen Rücktritt angeboten hat?


[211] BLANK: Ja, es ist dies mehrmals der Fall gewesen; allerdings pflegte Ribbentrop über alle derartigen persönlichen Angelegenheiten mit seinen Untergebenen nicht zu sprechen. Ich erinnere mich im einzelnen nur noch an das Rücktrittsgesuch im Jahre 1941. Dieses Rücktrittsgesuch wurde wohl, wie auch die späteren, durch eigenhändiges Schreiben unterbreitet. Der Anlaß zu diesem Rücktrittsgesuch waren Kompetenzschwierigkeiten mit anderen Ressorts, durch deren Übergriffe in die Kompetenz des Auswärtigen Amtes Herr von Ribbentrop die Verantwortung für die Außenpolitik des Reiches nicht mehr tragen zu können glaubte.


DR. HORN: Wie wurden diese Rücktrittsgesuche entschieden?


BLANK: Diese Rücktrittsgesuche wurden negativ entschieden.


DR. HORN: Waren Sie während von Ribbentrops Botschaftertätigkeit mit ihm in England?

BLANK: Ja.


DR. HORN: Ist es richtig, daß Ribbentrop sich jahrelang um ein enges Bündnis zwischen Deutschland und England bemühte?


BLANK: Ja. Aus diesem Grunde bat von Ribbentrop im Sommer 1936 den Führer, ihn als Botschafter nach London zu schicken. Das Flottenabkommen vom Jahre 1935 war erst ein Anfang gewesen; später wurde ein Luftpakt geplant, der aus mir unbekannten Gründen nicht zum Abschluß kam.


DR. HORN: Ist Ihnen vielleicht etwas darüber bekannt, wie von Ribbentrop zur englischen Gleichgewichtstheorie auf dem Kontinent stand?


BLANK: Aus zahlreichen Äußerungen von Ribbentrops ist mir bekannt, daß er die Auffassung vertrat, daß England auch heute noch an der traditionellen Gleichgewichtspolitik festhalte. Hier stand seine Auffassung im Gegensatz zu der des Führers, der der Meinung war, daß durch die Entwicklung Rußlands im Osten ein Faktor entstanden war, der eine Revision der alten Gleichgewichtspolitik erforderlich mache; mit anderen Worten, daß England nun ein ureigenstes Interesse an einem ständig stärker werdenden Deutschland habe. Aus der Auffassung von Ribbentrops ergab sich, daß er bei der polnischen Krise mit einem Effektivwerden der englischen Garantie für Polen rechnete.


DR. HORN: Welche politischen Ziele verfolgte von Ribbentrop mit dem Abschluß des Dreimächtepaktes?


BLANK: Der Dreimächtepakt sollte ein Kriegsbegrenzungspakt sein.


DR. HORN: Ist Ihnen etwas darüber bekannt, ob von Ribbentrop bestrebt war, die Vereinigten Staaten aus dem Kriege herauszuhalten?


[212] BLANK: Ja, dieses Streben lag dem Abschluß des Dreimächtepaktes zugrunde.


DR. HORN: Zu einem anderen Fragenkomplex: Wie war von Ribbentrops Einstellung in kirchlichen Angelegenheiten?


BLANK: Soweit ich es beurteilen kann, war Herrn von Ribbentrops Einstellung in kirchlichen Angelegenheiten sehr tolerant.

Meines Wissens ist er bereits in den zwanziger Jahren aus der Kirche ausgetreten, aber er hat in dieser Beziehung auf seine Umgebung keinerlei Druck oder gar Einfluß ausgeübt beziehungsweise interessierte sich gar nicht dafür. Seine Toleranz ging sogar so weit, daß er seinen beiden ältesten Kindern etwa im Jahre 1935 Gelegenheit gab, auf eigenen Wunsch wieder in die Kirche einzutreten. Seine Toleranz in persönlichen Glaubensfragen entsprach seiner Haltung in der Kirchenpolitik. Ich erinnere mich in diesem Zusammenhang an eine grundsätzliche Notiz für den Führer, in der von Ribbentrop für eine tolerante Kirchenpolitik eintrat. Er selbst hatte im Winter 1944 den Bischof Heckel empfangen, um mit ihm die Kirchenfrage zu besprechen. Anläßlich einer Romreise im Jahre 1941 oder 1942 stattete er auch dem Papst einen längeren Besuch ab.


DR. HORN: War Ribbentrop mehr ein in sich gekehrter und abgeschlossen lebender Mensch, oder nicht?


BLANK: Ja. Obwohl ich 10 Jahre seine persönliche Sekretärin war, habe ich es selten oder nie erlebt, daß er aus sich herauskam. Seine Arbeit, der er sich restlos verschrieben hatte, füllte ihn zeitlich und gedanklich und so restlos aus, daß für private Dinge gar kein Raum blieb. So konnte es zum Beispiel außerhalb seiner nächsten Familie keinen Menschen geben, der mit von Ribbentrop in wirklich naher menschlicher Freundschaft verbunden war. Das schließt aber nicht aus, daß er an dem Wohl und Wehe seiner Untergebenen bewußt Anteil nahm und sich besonders in Notzeiten großzügig für diese einsetzte.


DR. HORN: Ist es richtig, daß Sie wiederholt gespürt haben, daß zwischen Ribbentrop und Hitler manchmal gewisse Divergenzen zwischen den Auffassungen bestanden?


BLANK: Ja. Entsprechend seiner früher erwähnten Einstellung hat von Ribbentrop mit uns und seinen Untergebenen zwar über solche Divergenzen nicht gesprochen, aber ich erinnere mich deutlich an Zeiten, wo solche Divergenzen sicherlich vorgelegen haben. In solchen Zeiten lehnte der Führer es wochenlang ab, Herrn von Ribbentrop zu empfangen. Unter solchem Zustand litt Herr von Ribbentrop physisch und psychisch.


DR. HORN: War von Ribbentrop in der Durchsetzung seiner außenpolitischen Ziele selbständig, oder war er mehr auf Richtlinien und Befehle Hitlers angewiesen?


[213] BLANK: Ribbentrop hat selbst oft die Formulierung gebraucht, daß er nur der für die Durchführung der Außenpolitik des Führers verantwortliche Minister sei und hat damit schon zum Ausdruck gebracht, daß er in seiner politischen Zielsetzung nicht selbständig war. Darüber hinaus war er aber auch in der Ausführung seiner ihm vom Führer gegebenen Richtlinien weitgehend an Anweisungen Hitlers gebunden. So gingen zum Beispiel mit den täglichen rein informativen Vorlagen, die durch den Verbindungsmann des Reichsaußenministers zum Führer, Botschafter Hewel, vorgelegt wurden, sehr häufig Bitten um Führerentscheidung in irgendwelchen Einzelfragen oder auch Entwürfe für Instruktionstelegramme an die Missionschefs im Auslande mit.


DR. HORN: Hat Ribbentrop darunter gelitten, daß er zwar die Verantwortung für die Außenpolitik trug, aber nicht deren Richtlinien bestimmen durfte?


BLANK: Ribbentrop hat sich darüber in meiner Gegenwart nie geäußert, aber ich hatte das Empfinden.


DR. HORN: Wie war Hitlers Einstellung zum Auswärtigen Amt?


BLANK: Der Führer sah im Auswärtigen Amt einen alten verknöcherten Beamtenapparat, der vom Nationalsozialismus mehr oder weniger unberührt war. Er hat sich, wie ich aus Erzählungen von Männern seiner Umgebung weiß, oft über das Auswärtige Amt lustig gemacht. Er sah im Auswärtigen Amt eine Heimstätte von Reaktion und Defaitismus.


DR. HORN: Auf welche Art und Weise hat Ribbentrop versucht, Hitler das Auswärtige Amt näherzubringen?


BLANK: Bei der Übernahme des Auswärtigen Amtes im Februar 1938 beabsichtigte Herr von Ribbentrop ein großzügiges Revirement in der gesamten deutschen Diplomatie. Außerdem beabsichtigte er grundlegende Änderungen in der Heranbildung des Nachwuchses. Diese Bestrebungen blieben durch den Ausbruch des Krieges in den ersten Anfängen stecken. Sie wurden später im Verlauf des Krieges wieder aufgenommen als die Nachwuchsfrage im Auswärtigen Amt akut wurde. Die Besetzung von einigen Missionschefposten im Auslande mit Nicht-Routine-Diplomaten, sondern mit alten SA- und SS-Führern, ist auch auf das Bestreben Ribbentrops zurückzuführen, der Animosität des Führers gegenüber dem Auswärtigen Amt zu begegnen.


DR. HORN: Welches waren Ribbentrops Ansichten und Absichten gegenüber Rußland?


BLANK: Die Absichten von Ribbentrops gegenüber Rußland fanden ihren Ausdruck in dem von ihm abgeschlossenen Nichtangriffs- und Freundschaftsvertrag vom August 1939 und den Handelsvertrag vom September 1939.


[214] DR. HORN: Ist Ihnen bekannt, daß in Moskau noch mehr als ein Nichtangriffspakt und ein Handelsvertrag abgeschlossen wurde?


BLANK: Ja, es bestand noch ein zusätzliches Geheimabkommen.

GENERAL RUDENKO: Meine Herren Richter! Ich glaube, daß die Zeugin, die zu dieser Sitzung geladen wurde, in ihrer Eigenschaft als Sekretärin des ehemaligen Reichsaußenministers von Ribbentrop nur Aussagen über die Persönlichkeit des Angeklagten, seine Lebensweise, über die Verschlossenheit oder Offenheit seines Charakters und so weiter machen darf. Die Zeugin ist jedoch in ihren Erwägungen über die Frage der Pakte, der Außenpolitik und so weiter absolut unzuständig. Ich halte die Fragen der Verteidigung in diesem Sinne für völlig unzulässig und bitte, daß sie zurückgezogen werden.


VORSITZENDER: Dr. Horn! Das ist dieselbe Sache, die schon bezüglich des Affidavits von Dr. Gaus vorgebracht wurde. Stimmt das nicht? Ich meine, Sie sagten, daß Sie ein Affidavit von Dr. Gaus vorlegen würden, das sich mit einem Geheimabkommen zwischen... Können Sie mich nicht hören? Verzeihung, ich hätte sagen sollen, Dr. Seidl wollte ein Affidavit von Dr. Gaus über dieses angebliche Abkommen vorlegen. Das stimmt doch, nicht wahr?


DR. HORN: Ich nehme an.


VORSITZENDER: Der sowjetische Anklagevertreter hat damals dagegen Einspruch erhoben, daß dieses Abkommen erwähnt wird, bis dieses Affidavit, sollte es zugelassen werden, eingesehen worden ist. Ist dieses Abkommen schriftlich getroffen worden?


DR. HORN: Nein.


VORSITZENDER: Ist das angebliche Abkommen zwischen der Sowjetregierung und Deutschland schriftlich niedergelegt worden?


DR. HORN: Jawohl, das ist schriftlich niedergelegt, ich bin aber nicht im Besitze einer Abschrift des Abkommens, und ich möchte daher das Gericht bitten, falls von dem Affidavit des Botschafters Gaus die Entscheidung abhängt, daß ich meinerseits mir dann von Fräulein Blank, die das Original gesehen hat, zu gegebener Zeit ein Affidavit geben lasse. Sind Euer Lordschaft damit einverstanden?


VORSITZENDER: Dr. Seidl, haben Sie ein Exemplar des Abkommens selbst?


DR. SEIDL: Herr Präsident! Es gibt über die Vereinbarung nur zwei Exemplare. Die eine Ausfertigung verblieb am 23. August 1939 in Moskau, die andere Ausfertigung wurde von Ribbentrop nach [215] Berlin mitgebracht. Nach einer in der Presse veröffentlichten Bekanntmachung wurden die gesamten Archive des Auswärtigen Amtes von den Truppen der Sowjetunion beschlagnahmt. Ich stelle daher den Antrag, der Sowjetregierung beziehungsweise der Sowjet-Delegation aufzugeben, das Original des Vertrags dem Gericht vorzulegen.


VORSITZENDER: Ich hatte eine Frage an Sie gerichtet, Dr. Seidl. Ich habe Sie nicht um eine Diskussion gebeten. Ich habe Sie nur gefragt, ob Sie ein Exemplar verfügbar haben.


DR. SEIDL: Ich habe keine Abschrift des Vertrags. Das Affidavit des Botschafters Gaus gibt lediglich den Inhalt des Geheimvertrags wieder. Er ist dazu in der Lage, weil von ihm der Entwurf des Geheimvertrags stammt. Der Geheimvertrag wurde so unterschrieben, und zwar von Außenkommissar Molotow und durch Herrn von Ribbentrop, wie er von Botschafter Gaus entworfen worden ist. Das ist alles, was ich zu sagen habe.


VORSITZENDER: Bitte, General Rudenko?


GENERAL RUDENKO: Herr Vorsitzender! Ich möchte folgendes dazu erklären: Was der Verteidiger Seidl hier über das Abkommen, das angeblich von der Sowjetarmee bei der Beschlagnahme des Archivs des Auswärtigen Amtes erbeutet wurde, das heißt über den in Moskau im August 1939 abgeschlossenen Vertrag gesagt hat, so kann ich ihn auf die Presse, die diesen Vertrag veröffentlicht hat, oder besser gesagt, auf den deutsch-sowjetrussischen Nichtangriffspakt vom 23. August 1939, verweisen. Dies ist allbekannt.

Was andere Abkommen betrifft, so ist die Sowjet-Anklagebehörde der Meinung, daß der Antrag Dr. Seidls, das Affidavit Friedrich Gaus' zu Protokoll zu nehmen, aus folgenden Gründen zu verwerfen ist:

Gaus' Aussagen über die Besprechungen und die Vorgeschichte des deutsch-sowjetrussischen Paktes von 1939 sind nicht beweiserheblich. Die Vorlage solcher Aussagen, die außerdem die Geschehnisse falsch beleuchten, könnte nur als Provokation angesehen werden. Das kann man offensichtlich daraus ersehen, daß Ribbentrop diesen Zeugen abgelehnt hat, obwohl in seinen Aussagen die Tätigkeit Ribbentrops beschrieben wird, und daraus, daß der Verteidiger von Heß das Affidavit dieses Zeugen annahm und beantragte, die Aussagen ins Protokoll aufzunehmen, obgleich sie keine Tatsachen enthalten, die mit Heß zusammenhängen.

Aus diesen Gründen bitte ich den Gerichtshof, den Antrag des Verteidigers Seidl abzulehnen und die Frage, die von dem Verteidiger Horn aufgeworfen wurde, als zu der hier behandelten Sache in keinem Zusammenhang stehend, zu verneinen.


[216] VORSITZENDER: Bitte, Dr. Seidl, wollten Sie etwas sagen?


DR. SEIDL: Darf ich noch kurz etwas hinzufügen?

Die Ausführungen des Herrn Sowjet-Anklagever treters sind in der Übersetzung nur bruchstückweise durchgekommen. Ich bin mir nicht klar geworden, ob General Rudenko überhaupt bestreiten will, daß der Geheimvertrag abgeschlossen wurde oder ob er lediglich behaupten will, daß der Inhalt dieses Geheimvertrags nicht beweiserheblich ist.

Sollte das erstere der Fall sein, so wiederhole ich meinen Antrag auf Ladung und Vernehmung des Sowjet-Außenkommissars Molotow. Sollte das zweite aber der Fall sein, dann bitte ich mir Gelegenheit zu geben, und zwar jetzt sofort, die Argumente über die Beweiserheblichkeit dieses Geheimvertrags dem Gericht zu unterbreiten.


VORSITZENDER: Im Augenblick prüfen wir eine Einwendung gegen die Aussage dieser Zeugin, daher werden wir uns damit nicht abgeben.

Der Gerichtshof wird sich für ein paar Minuten vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte die Verteidigung darauf aufmerksam machen, daß keine Erwähnung dieses angeblichen Abkommens in dem Antrag für die Aussage der Zeugin, die sich jetzt hier im Zeugenstand befindet, enthalten war. Da die Sache aber zur Sprache gekommen ist, entscheidet der Gerichtshof, daß die Zeugin über diese Angelegenheit befragt werden darf.

DR. HORN: Sie sprachen jetzt von diesem geheimen Abkommen. Wie haben Sie vom Abschluß dieses Vertrags Kenntnis?


VORSITZENDER: Mir wird mitgeteilt, daß das, was ich sagte, in die russische Sprache nicht richtig übersetzt worden ist. Jedenfalls weiß ich nicht, ob es richtig in die deutsche Sprache übersetzt wurde. Was ich sagte, war jedenfalls, daß die Zeugin darüber befragt werden kann, nicht, daß die Zeugin nicht befragt werden kann. Ist Ihnen das klar?


DR. HORN: Ich danke Euer Lordschaft, ich habe die Frage auch so durchbekommen.


[Zur Zeugin gewandt:]


Ich darf Sie im Anschluß an Ihre Aussage über dieses Geheimabkommen fragen, wie Sie vom Abschluß dieses Vertrags Kenntnis bekommen haben?

BLANK: Infolge von Krankheit konnte ich von Ribbentrop auf seinen beiden Rußlandreisen nicht begleiten. Ich war auch bei den [217] Vorarbeiten für die Verträge abwesend. Von der Existenz dieses geheimen Abkommens habe ich Kenntnis erhalten durch einen besonderen extra versiegelten Umschlag, der weisungsgemäß besonders sekretiert aufbewahrt wurde und die Überschrift etwa trug:

Deutsch-russisches Geheim- oder zusätzliches Abkommen.


DR. HORN: Sie waren für die Sekretierung dieser Geheimsachen mitverantwortlich. Ist das richtig?


BLANK: Jawohl.


DR. HORN: Ich will nun zu einem anderen Gebiet übergehen und Sie fragen: War von Ribbentrop bestrebt, das Bündnis mit Rußland unter allen Umständen zu halten?


BLANK: Als Unterzeichner der deutsch-russischen Verträge war Ribbentrop selbstverständlich an der Aufrechterhaltung der Verträge interessiert. Darüber hinaus war er von der großen Gefahr erfüllt, die ein deutsch-russischer Krieg für Deutschland bedeuten würde. In diesem Sinne unterrichtete und warnte er den Führer. Soweit ich mich erinnern kann, ließ er eigens zu diesem Zweck Botschaftsrat Hilger aus Moskau und Gesandten Schnurre zur Berichterstattung nach Berchtesgaden kommen. Zum gleichen Zweck wurde im Frühjahr 1941 der Botschafter Graf von der Schulenburg noch einmal zur Berichterstattung befohlen, um die Warnungen des Herrn von Ribbentrop an den Führer zu untermauern und zu erhärten.


DR. HORN: Ist Ihnen bekannt, ob von Ribbentrop von Hitlers Absichten eines Anschlusses Österreichs an das Reich vorher unterrichtet worden ist?


BLANK: Zur Zeit des deutschen Einmarsches in Österreich war der im Februar zum Außenminister ernannte Botschafter von Ribbentrop zu seinem Abschiedsbesuch in London. Dort hörte er überraschend vom Anschluß Österreichs. Ihm selber hatte eine andere Lösung der österreichischen Frage vorgeschwebt, und zwar auf Grund einer Wirtschaftsunion.


DR. HORN: Ist Ihnen darüber etwas bekanntgeworden, ob sich von Ribbentrop wiederholt bemüht hat, den Krieg auf diplomatischem Wege zu beenden?


BLANK: Ja, einer dieser Schritte war die Entsendung des Gesandten Professor Berber in die Schweiz im Winter 1943/44. Später wurden diese Schritte intensiviert, und zwar durch die Entsendung des Herrn von Schmieden nach Bern und Dr. Hesse nach Stockholm. Da keine offizielle Autorisierung des Führers zur Einleitung von Verhandlungen vorlag, konnte es sich lediglich darum handeln, hier die Bedingungen festzustellen, unter denen Deutschland eventuell mit den Alliierten in ein Gespräch kommen könnte. Ähnliche Aufträge erhielten der deutsche Geschäftsträger in Madrid, Gesandter [218] von Bibra, Generalkonsul Möllhausen in Lissabon und der Botschafter beim Vatikan, von Weizsäcker. Ein früheres Mitglied der Dienststelle Ribbentrop, das in Madrid lebte, bekam den Auftrag, einen ähnlichen Versuch bei der Englischen Regierung zu machen.

Am 20. April diktierte nur von Ribbentrop noch einmal eine ausführliche Führernotiz, in der er nunmehr um die offizielle Genehmigung zur Einleitung von Verhandlungen bat. Die Entscheidung dieser Bitte habe ich infolge Verlassens von Berlin nicht mehr miterlebt.


DR. HORN: Ist Ihnen dienstlich bekanntgeworden, wie Hitlers grundsätzliche Auffassung zu dieser Frage war?


BLANK: Ich weiß aus Erzählungen von Männern aus seiner Umgebung, daß der Führer sich davon nichts versprach, beziehungsweise daß er für die Einleitung von Verhandlungen erst in dem Augenblick gewesen wäre, wenn wieder militärische Erfolge vorgelegen hätten. Wenn aber militärische Erfolge vorlagen, war er auch gegen die diplomatische Initiative. In Bezug auf die Mission von Dr. Hesse soll er sich nach dem Scheitern gemäß einer Indiskretion geäußert haben, daß er sich davon sowieso nichts versprochen hätte.

DR. HORN: Noch eine Frage: Ist es richtig, daß von Ribbentrop erst ganz kurze Zeit vor dem Einmarsch in Norwegen und Dänemark über diese bevorstehende Handlung Kenntnis erhalten hat?


BLANK: Ja, es waren ganz wenige Tage.


DR. HORN: Ist Ihnen darüber etwas bekanntgeworden, daß von Ribbentrop den Standpunkt vertreten hat, daß England für Polen marschieren würde?


BLANK: Ja. Entsprechend seiner Auffassung, daß England an der alten Gleichgewichtspolitik festhalten würde, war er auch der Ansicht, daß England an der Garantie für Polen festhalten würde.


DR. HORN: Ich habe keine weiteren Fragen an die Zeugin mehr.


VORSITZENDER: Wünscht ein anderer Verteidiger einige Fragen an die Zeugin zu stellen? Oder die Anklagevertretung?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Die Anklagevertretung hat diese Angelegenheit sorgfältig geprüft und hofft, daß der Gerichtshof es nicht zu ihren Ungunsten auslegen wird, wenn sie alles hinnimmt, was diese Zeugin gesagt hat. Sie hält es jedoch für besser, den Angeklagten selbst über all diese Dinge zu befragen und wird daher die Zeugin nicht ins Kreuzverhör neh men.


VORSITZENDER: Die Zeugin kann sich zurückziehen.


[Die Zeugin verläßt den Zeugenstand.]


[219] DR. SEIDL: Herr Präsident! Das Gericht hat die Frage, die sich auf den Geheimvertrag bezog, an die Zeugin zugelassen. Die Zeugin wußte nur von der Existenz dieses Geheim Vertrags, nichts aber über seinen Inhalt. Ich bitte, nur mitzuteilen, ob in der Zulassung dieser Frage an die Zeugin auch zugleich die Entscheidung des Gerichts über die Zulässigkeit des Affidavits des Botschafters Gaus zu erblicken ist, und ob ich nunmehr die Möglichkeit habe, einen Abschnitt aus diesem Affidavit zu verlesen.

VORSITZENDER: Ist das Affidavit der Anklagebehörde vorgelegt worden?


DR. SEIDL: Ich habe am letzten Montag, also vor drei Tagen, sechs Abschriften des Affidavits der Übersetzungsabteilung beziehungsweise Leutnant Schrader vom Informationszentrum der Verteidigung übergeben, und ich nehme an, daß inzwischen, nachdem drei Tage vergangen sind, die Anklagevertretung eine Abschrift bekommen hat.

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Die Anklagevertretung hat die Abschriften nicht erhalten. Ich habe das Affidavit noch nicht gesehen, ebensowenig mein Freund Herr Dodd, noch meine anderen Kollegen, General Rudenko oder Herr Champetier de Ribes.


VORSITZENDER: Dann, glaube ich, warten wir lieber, bis das Dokument der Anklage vorliegt, dann kann die Frage erwogen werden.


DR. SEIDL: Herr Präsident! Ich glaube alles getan zu haben, was in meiner Macht stand, um der Anklagevertretung das Affidavit zu verschaffen. Ich habe keinerlei Einfluß auf den Geschäftsbetrieb des Generalsekretärs, und ich möchte die Hilfe des Gerichts in Anspruch nehmen.


VORSITZENDER: Es hat auch niemand behauptet, daß Sie in dieser Sache etwas Unrichtiges getan haben, Dr. Seidl.

Ja, Dr. Horn?


DR. HORN: Ich rufe als nächsten Zeugen den Gesandten Paul Schmidt auf.


[Der Zeuge Dr. Paul Otto Schmidt betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wie ist Ihr Name?

ZEUGE DR. PAUL OTTO SCHMIDT: Schmidt ist mein Name.


VORSITZENDER: Ihr voller Name?


DR. SCHMIDT: Dr. Paul Otto Schmidt.


[220] VORSITZENDER: Bitte, sprechen Sie mir diesen Eid nach: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sage, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


DR. HORN: Herr Zeuge! Sie haben an einem Teil der entscheidenden Besprechungen vor Kriegsausbruch zwischen dem Englischen Botschafter Sir Nevile Henderson und Angehörigen der Reichsregierung teilgenommen. Ist es richtig, daß Sie bei der Besprechung vom 30. August 1939 zwischen dem Angeklagten von Ribbentrop und dem Britischen Botschafter zugegen waren?


[Unterbrechung.]


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich bis dreiviertel zwei Uhr vertagen.


[Das Gericht vertagt sich bis 13.45 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 10, S. 208-222.
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