Nachmittagssitzung.

[282] MR. DODD: Hoher Gerichtshof! Dr. Kauffmann hat uns mitgeteilt, daß er in der Lage ist, zwei Gegenfragebogen zu verlesen, die wir vorzulegen beabsichtigen, und zwar die Gegenfragebogen von Dr. Rudolf Mildner und Dr. Höttl. Ich habe Dr. Kauffmann gesagt, daß es, um den Angeklagten Kaltenbrunner nicht zu beunruhigen, angebracht wäre, diese noch vor Beendigung seines Kreuzverhörs zu verlesen.

VORSITZENDER: Sind Sie auch der Ansicht, daß es besser wäre, diese Gegenfragebogen jetzt zu verlesen, so daß der Angeklagte alle Punkte erläutern kann, auf die er einzugehen wünscht?


DR. KAUFFMANN: Jawohl, dann kann es jetzt vorgelesen werden.


OBERST JOHN HARLAN AMEN, BEIGEORDNETER ANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Als erstes, Hoher Gerichtshof, die eidesstattliche Erklärung von Dr. Rudolf Mildner:

»Ich, der unterzeichnete Dr. Rudolf Mildner, gab die folgende eidesstattliche Erklärung als Antwort auf Kreuzverhöre durch Vertreter des Office of United States Chief of Counsel, betreffs meine eidesstattliche Erklärung vom 29. März 1946, die abgegeben wurde als Antwort auf Fragen von Dr. Kauffmann, zur Vorlage beim Internationalen Militärgerichtshof:

Frage Nummer 1: Bestätigen oder korrigieren Sie die folgenden biographischen Daten:

Antwort: Im Dezember 1939 wurde ich Chef der Chemnitzer Gestapo.

Im März 1941 wurde ich Chef der Kattowitzer Gestapo.

Im September 1943 wurde ich Befehlshaber der Sipo und des SD in Kopenhagen.

Im Januar 1944 wurde ich Inspekteur der Sipo und des SD in Kassel.

Am 15. März 1944 wurde ich zum stellvertretenden Gruppenleiter IV A und IV B des RSHA ernannt.

Im Dezember 1944 wurde ich stellvertretender Inspekteur der Sipo und SD in Wien.

Im Dezember 1944 wurde ich Kommandeur der Sipo in Wien.

Alle diese Ernennungen nach dem Januar 1943 wurden von Kaltenbrunner gemacht als Chef der Sicherheitspolizei und des SD.

Frage Nummer 2: Stimmt es nicht, daß Sie, während Sie Gestapoführer in Kattowitz waren, Sie oft Gefangene nach [282] Auschwitz gesandt haben zur Einsperrung und Exekution; daß Sie Verbindung mit der politischen Abteilung in Auschwitz hatten, während der Zeit, als Sie Gestapochef in Kattowitz waren, betr. Insassen, die aus dem Kattowitzer Ge biet verschickt waren; daß Sie Auschwitz mehrere Male besucht haben; daß das Gestapo-›SS-Standgericht‹ oft in Auschwitz zusammentrat und daß Sie einige Male bei dem Verfahren gegen die Gefangenen anwesend waren; daß im Jahre 1942 und nochmals im Jahre 1943 der Kommandant von Auschwitz Ihnen auf Befehl von Gruppenführer Müller, dem Chef der Gestapo, Vernichtungseinrichtungen zeigte; daß Ihnen die Vernichtungseinrichtungen in Auschwitz bekannt waren, da Sie Juden aus Ihrem Gebiet nach Auschwitz zur Exekution zu schicken hatten?

Antwort: Jawohl, dies sind wahre Aussagen von Tatsachen.

Frage Nummer 3: Betr. Ihre Antwort zu Frage Nummer 5 in Ihrer eidesstattlichen Erklärung vom 29. März 1946. Kamen alle Befehle für Hafteinlieferung in die Konzentrationslager, Bestrafung und einzelne Hinrichtungen in ihnen vom RSHA? War der regelmäßige Dienstweg für einzelne Hinrichtungsbefehle von Himmler durch Kaltenbrunner an Müller und dann zu dem Kommandanten des Konzentrationslagers? Hatte das WVHA die Überwachung aller Konzentrationslager, soweit es die Verwaltung, den Arbeitseinsatz und die Aufrechterhaltung der Disziplin angeht?

Antwort: Die Antwort ist ja zu jeder der drei Fragen.

Frage Nummer 3a: Stimmt es, daß Besprechungen zwischen SS-Obergruppenführer Kaltenbrunner und SS-Obergruppenführer Pohl, Chef des WVHA und Chef der Konzentrationslager stattgefunden haben? Und waren Dr. Kaltenbrunner Zustände in den Konzentrationslagern bekannt?

Antwort: Ja, und auf Grund dieser Besprechungen und anläßlich von Aussprachen mit den beiden Amtschefs Gruppenführer Müller IV und Gruppenführer Nebe, RSHA, mußten dem Chef der Sipo und SD, SS-Obergruppenführer Dr. Kaltenbrunner die Zustände in den Konzentrationslagern bekannt sein.

Daß regelmäßige Besprechungen zwischen dem RSHA und dem WVHA, Amtsgruppe D stattfanden, erfuhr ich von SS-Gruppenführer Müller, Amtschef IV.

Frage Nummer 4: Ist es nicht eine Tatsache, daß im Juli oder August 1944 ein Befehl an die Kommandeure und Inspekteure der Sipo und des SD von Himmler durch Kaltenbrunner als Chef der Sipo und des SD herausgegeben wurde, wonach Mitglieder aller anglo-amerikanischen Kommandogruppen [283] der Sipo von der Wehrmacht übergeben werden sollten; daß die Sipo diese Männer verhören und nach Befragung erschießen sollte, daß das Töten der Wehrmacht bekanntgegeben werden sollte durch ein Kommuniqué, das besagte, daß die Kommandogruppe im Kampf niedergemacht worden und daß dieser Erlaß als Geheime Kommandosache bezeichnet sei und sofort nach Lesen zu zerstören sei?

Antwort: Ja.

Frage Nummer 5: Betr. Ihre Antwort auf Frage Nummer 7 Ihrer eidesstattlichen Erklärung vom 29. März 1946; stimmt es nicht, daß:

a) nachdem Sie ein Telegramm an Müller geschickt haben mit dem Ersuchen, daß die Verfolgung der Juden aufhören sollte, Sie einen Befehl von Himmler empfangen haben, daß die Judenaktionen ausgeführt werden sollten;

b) daß Sie nach Berlin flogen, um persönlich mit dem Chef der Sipo und des SD Kaltenbrunner zu sprechen, aber da er abwesend war, Sie seinen Stellvertreter Müller, Chef des Amtes IV des RSHA sahen, der in Ihrer Gegenwart eine Botschaft an Himmler schrieb, die Ihr Ersuchen enthielt, daß die Judenverfolgungen in Dänemark aufhören sollten?

c) daß kurz nach Ihrer Rückkehr nach Kopenhagen Sie einen direkten Befehl von Himmler empfangen haben, der durch Kaltenbrunner als Chef der Sipo und des SD kam und der besagte, daß ›die Antijudenaktionen sofort anfangen sollen‹;

d) daß, um diese Aktion auszuführen, das ›Sonderkommando Eichmann‹, das der Gestapo unterstand, von Berlin nach Kopenhagen geschickt wurde, um die Juden in zwei Schiffen, die das genannte Kommando requiriert hatte, abzutransportieren?

Antwort: Ja, auf jede Frage a), b), c) und d).

Frage Nummer 6: Ist es nicht eine Tatsache, daß die Aktion des ›Sonderkommandos Eichmann‹ nicht erfolgreich war; daß Müller Ihnen befahl, einen Bericht abzufassen, um die Ursache für die Erfolglosigkeit der Judendeportationen zu erklären; und daß Sie diesen Bericht direkt an den Chef der Sipo und des SD Kaltenbrunner sandten?

Antwort: Jawohl, das stimmt. Ich habe die obigen Fragen und Antworten gelesen, so, wie sie dort geschrieben sind und schwöre, daß die Aussagen wahr und richtig sind,« – und so weiter.

Und nun, Hoher Gerichtshof, komme ich zum Gegenfragebogen von Wilhelm Höttl.

[284] VORSITZENDER:


[zum Angeklagten gewandt]


Wollten Sie etwas sagen?


KALTENBRUNNER: Ich wollte das Hohe Gericht bitten, sofort zu dieser Aussage Mildners Stellung nehmen zu dürfen, damit ich mich...


VORSITZENDER: Jawohl, Sie werden sogleich Gelegenheit dazu haben. Die Verlesung dieser Aussage sollte Ihrem Verteidiger die Möglichkeit geben, Fragen bezüglich dieses Affidavits an Sie zu stellen, zu dem Sie dann jede gewünschte Erläuterung geben können. Oberst Amen wird jetzt den anderen Gegenfragebogen verlesen, und dann wird Ihr Verteidiger sein Hauptverhör fortsetzen. Verstehen Sie mich?


KALTENBRUNNER: Ja, ich verstehe. Ich wollte nur anregen, da diese beiden Sachen getrennt gehandhabt werden, da sie zwei verschiedene Gebiete betreffen, daß ich zuerst dazu Stellung nehmen könnte, dann später...


VORSITZENDER: Nein, wir können den Gang des Verfahrens nicht auf diese Weise unterbrechen. Sie werden gleich Gelegenheit haben, Erläuterungen zu geben.

Fahren Sie fort, Oberst Amen!


OBERST AMEN: Hoher Gerichtshof! Das Affidavit des Dr. Mildner wird US-791, und das vom 10. April 1946 datierte Affidavit, das ich jetzt verlesen werde, wird US-792:

»Ich, der Unterzeichnete Dr. Wilhelm Höttl, mache die folgende eidesstattliche Erklärung als Antwort auf ein Kreuzverhör betreffs einer eidesstattlichen Erklärung, die von mir am 30. März 1946 als Antwort auf Fragen von Dr. Kauffmann abgegeben wurde, zur Vorlage beim Internationalen Militärgerichtshof.

1. Mit Bezug auf Frage 3 geben Sie folgende Auskunft:

a) Erklären Sie die Basis Ihrer Erklärung, daß, wenn Personen, die dem SD angehört hatten, zu den Einsatzkommandos der Sipo und des SD zuge wiesen wurden, sie aus dem SD austraten. Ihre Aufmerksamkeit wird auf die Tatsache gelenkt, daß Ohlendorf, der Chef des SD, gegenteilige Aussagen gemacht hat.

b) Erklären Sie die Basis Ihrer Aussage, daß Einsatzkommandos nichts mit Exekutionen zu tun hatten.

Ihre Aufmerksamkeit wird auf die Tatsache gelenkt, daß Ihre Aussage in dieser Hinsicht auch im direkten Konflikt mit dem des Chefs des SD, Ohlendorf, steht.

c) Was war Hitlers sogenannter Kommissarbefehl, und wann ist Ihnen dieser Befehl zuerst bekanntgeworden?

[285] Zu 1a: Ich sprach in meiner Erklärung nicht von einem Austreten aus dem SD, sondern von einem Ausscheiden für die Zeit der Tätigkeit bei einem Einsatzkommando. Gemeint war damit, daß sie für diese Zeit ihre SD-Funktion nicht ausübten, daß diese ruhte.

Zu 1b: Bei diesem Punkt scheint meine Erklärung mißverstanden worden zu sein. Ich sagte nicht, daß Einsatzkommandos nichts mit Exekutionen zu tun hatten, sondern nur, daß nicht alle Einsatzkommandos mit Exekutionen befaßt waren. Als Beispiel führte ich die Einsatzkommandos in Afrika, Ungarn und Slowakei an. Anschließend sagte ich, daß diese Einsatzkommandos nichts mit Exekutionen zu tun hatten, damit meinte ich, nichts mit den Hinrichtungen unmittelbar.

Zu 1c: Den sogenannten Kommissarbefehl Hitlers selbst kenne ich nicht. Dr. Stahlecker, der eine Einsatzgruppe der Sicherheitspolizei und des SD in Rußland befehligte, erzählte mir im Sommer 1942, daß die Exekutionen von Kommissaren und Juden auf Grund des Kommissarbefehls erfolgte, wobei man die Ausrottung des Judentums als des Trägers des Bolschewismus begründete.

2. Mit Bezug auf Frage 4.

Ist es nicht eine Tatsache, daß Heydrich als Chef der Sipo und des SD ursprünglich die Anweisungen an Eichmann gab über die Ausrottung der Juden?

Daß im RSHA, Müller, Chef der Gestapo, Eichmanns unmittelbarer Vorgesetzter war; daß Müller zuerst Heydrichs und später Kaltenbrunners Stellvertreter war?

Zu 2. Ja, ich habe von Eichmann gehört – vermutlich im August 1944 –, daß Heydrich an ihn diese Weisungen gegeben hatte. Es ist auch richtig, daß Müller, Chef der Gestapo, Eichmanns unmittelbarer Vorgesetzter war. Stellvertreter von Heydrich, beziehungsweise später von Kaltenbrunner, war Müller meines Wissens nur auf dem Sektor der Gestapo, wie auch die anderen Amtschefs auf ihrem Gebiet.

3. Mit Bezug auf Frage 5.

Ist es nicht eine Tatsache, daß Sie aus Ihren Besprechungen mit Kaltenbrunner und Eichmann wußten, daß sie aus derselben Ortschaft in Öster reich kamen und außergewöhnlich nahe Freunde waren?

Daß Eichmann immer direkten Zutritt zu Kaltenbrunner hatte und daß sie sich oft beraten haben?

Daß Kaltenbrunner zufrieden war mit der Art und Weise, in der Eichmann seine Pflicht erfüllte? Daß Kaltenbrunner sehr interessiert war an der Ausrottungsarbeit, die von [286] Eichmann geleistet wurde? Daß Sie persönlich wissen, daß Kaltenbrunner nach Ungarn gegangen ist, um das Ausrottungsprogramm in Ungarn mit Beamten der Ungarischen Regierung, Eichmann und anderen Mitgliedern seines Stabes in Ungarn zu besprechen?

Bitte bestätigen oder berichtigen Sie diese Erklärung und geben Sie Ihre Erklärung ab, die nötig ist, eine Antwort zu erklären.

Zu 3: Ich habe von Eichmann gehört, daß er Kaltenbrunner aus Linz kannte, und daß sie dort 1932 gemeinsam in einem SS-Sturm Dienst machten. Daß sie außergewöhnlich nahe Freunde waren, weiß ich nicht, ebensowenig, daß Eichmann immer direkten Zutritt zu Kaltenbrunner hatte, und daß sie sich oft beraten haben.

Über ihr dienstliches Verhältnis weiß ich nichts Näheres. Ob Kaltenbrunner anläßlich seiner Aufenthalte in Ungarn im Frühjahr 1944 auch Besprechungen über das Ausrottungsprogramm der Juden in Ungarn geführt hat, weiß ich nicht. Genaues darüber müßte der damalige Höhere SS- und Poli zeiführer in Ungarn, Winkelmann, wissen, der meines Wissens mit Kaltenbrunner die Besuche bei den ungarischen Persönlichkeiten der Regierung gemeinsam machte.

4. Mit Bezug auf Frage 6.

a) Ist es Ihnen nicht bekannt, daß Müller, Chef der Gestapo, immer mit Kaltenbrunner über wichtige Sachen betreffend der Funktionen seines Amtes konferiert hat, besonders mit Hinsicht auf die Hinrichtung von Sonderhäftlingen?

b) Wußten Sie, daß Kaltenbrunner der Höhere SS- und Polizeiführer und Staatssekretär für Sicherheit in Österreich nach dem Anschluß war bis zu seiner Ernennung als Chef des RSHA und daß während dieser Zeit, einer Zeitspanne von fünf Jahren, seine Aufmerksamkeit ausschließlich von Polizei- und Sicherheitsangelegenheiten in Anspruch genommen wurde?

c) Was ist die Grundlage Ihrer Aussage, daß der Nachrichtendienst den Hauptteil von Kaltenbrunners Aufmerksamkeit beanspruchte und daß ihm sein ganzes Interesse galt?

Zu 4a: Einzelheiten über das dienstliche Verhältnis Müllers zu Kaltenbrunner sind mir nicht bekannt. Ich konnte aber mehrfach feststellen, daß Müller bei Kaltenbrunner zum Vortrag über die Arbeit seines Amtes war.

Zu 4b: Kaltenbrunner war während seiner Tätigkeit als Höherer SS- und Polizeiführer in Österreich beziehungsweise [287] als Staatssekretär für das Sicherheitswesen nicht ausschließlich von Polizei- und Sicherheitsangelegenheiten in Anspruch genommen. Daneben hatte er zweifellos noch politische Interessen, da die Höheren SS- und Polizeiführer ja die Repräsentanten des Reichsführers-SS Himmler auf allen Gebieten waren.

Zu 4c: Das konnte ich durch mein dienstliches Verhältnis mit ihm feststellen. Auch haben sich Angehörige anderer Ämter vielfach so geäußert, daß er Amt III und besonders die Ämter VI und Mil. bevorzugte und förderte.

5. Mit Bezug auf Frage 7.

Beantworten Sie das Folgende:

a) Was hatten Sie persönlich mit Konzentrationslagern zu tun und was daher ist die Basis Ihrer Antwort auf diese Frage?

b) Wußten Sie, daß alle Befehle von Einlieferungen in Konzentrationslager, Freilassungen aus den Konzentrationslagern und Hinrichtungen dort vom RSHA kamen?

c) Wußten Sie, daß das RSHA direkt alle Befehle an die Kommandanten von Konzentrationslagern gab? Sagen Sie aus über alle solche Befehle, von denen Sie persönlich Kenntnis haben?

d) Was sind Grausamkeiten, die in Konzentrationslagern verübt wurden, auf die Sie in Ihrer Antwort auf diese Frage Bezug nehmen, und wann und auf welche Art und Weise kam es zu Ihrer Kenntnis, daß Grausamkeiten in Konzentrationslagern verübt wurden?

Zu 5a: Ich persönlich hatte mit Konzentrationslagern überhaupt nichts zu tun. Ich habe allerdings eine Reihe von Personen aus dem KZ befreit und kannte daher die Schwierigkeiten, die dabei seitens der KZ-Leitungen gemacht wurden, die sich auf Befehle des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes der SS in solchen Fällen immer beriefen, da die Insassen für die Rüstungsindustrie benötigt würden.

Zu 5b: Daß Befehle von Einlieferungen in Konzentrationslager und Freilassungen von dort vom RSHA kamen, ist mir bekannt. Daß alle derartigen Befehle vom RSHA stammten, wußte ich nicht. Über Hinrichtungsbefehle durch das RSHA habe ich keine Kenntnis.

Zu 5c: Darüber weiß ich keine Einzelheiten, ich kenne auch keine diesbezüglichen Befehle persönlich. In den Fällen, in denen ich wegen einer Freilassung intervenierte, wandte ich mich entweder an Kaltenbrunner direkt, oder an das Amt IV. Bei Rücktragen wegen langer Dauer der Erledigung bekam [288] ich von Beamten des Amtes IV mehrfach die Antwort, daß Schwierigkeiten durch das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt der SS entstanden seien.

Zu 5d: Als im März 1944 Ungarn durch deutsche Truppen besetzt wurde, kamen einige meiner ungarischen Bekannten ins KZ. Nachdem ich deren Freilassung erreicht hatte, erzählten sie mir von schlechter Behandlung und Grausamkeiten im KZ Mauthausen. Ich habe damals ein diesbezügliches dienstliches Schreiben an den Leiter der Staatspolizeistelle Linz gesandt, mit dem Ersuchen, dieser Sache beim KZ-Kommandanten Ziereis nachzugehen. Ziereis leugnete dies jedoch ab, wie mir im Antwortschreiben mitgeteilt wurde. Im August 1944 erzählte mir Eichmann, daß es außer Konzentrationslagern auch noch Vernichtungslager gäbe.

6. Mit Bezug auf Frage 9.

Was ist die Basis für Ihre Meinung, daß Kaltenbrunner, Hitler und Himmler entgegenstellt waren über das Programm der körperlichen Ausrottung der europäischen Juden?

Zu 6: Daß Kaltenbrunner gegen das Programm Hitlers und Himmlers in der Frage der Ausrottung der europäischen Juden war, sagte er mir nach seinen Besprechungen mit Vertretern des Internationalen Roten Kreuzes im März 1945. Zu meiner Antwort auf Frage 9, daß Kaltenbrunner nicht Befehle zur Tötung von Juden erteilt habe, fehlen die Worte ›meines Wissens‹.

7. Mit Bezug auf Frage 11.

Wer war der Amerikaner, von dem Sie Kaltenbrunner sagten, daß Sie mit ihm in Verbindung in einem neutralen Lande im Jahre 1943 waren, mit dem Sie durch die österreichische Widerstandsbewegung in Verbindung standen? Hat Kaltenbrunner seine Zustimmung gegeben, mit Ihnen in die Schweiz zu reisen, um einen Vertreter der Alliier ten zu treffen und, wenn dieses richtig ist, wann war es?

Zu 7: Der amerikanische Verbindungsmann im Jahre 1943 war ein Angehöriger der USA-Gesandtschaft in Lissabon. Sein Name ist mir nicht mehr geläufig. Die Verbindung über die österreichische Widerstandsbewegung zu einer amerikanischen Stelle in der Schweiz war erst im Herbst 1944. Die Zustimmung Kaltenbrunners, mit mir dahin zu reisen, erhielt ich um den 20. April 1945.

8. Mit Bezug auf Frage 12.

Zu welchem Datum gab Kaltenbrunner den Befehl an den Kommandanten des Mauthausener Konzentrationslagers, das Lager den anrückenden Truppen auszuhändigen und auf [289] wessen Drängen gab Kaltenbrunner diesen Befehl und aus welchem Grunde?

Zu 8: Das genaue Datum des Befehls Kaltenbrunners an den KZ-Kommandanten von Mauthausen, das Lager den anrückenden Truppen zu übergeben, kann ich nicht angeben. Es dürfte in den letzten Tagen des April 1945 gewesen sein. Auf wessen Bestehen und aus welchem Grund er diesen Befehl gab, ist mir nicht bekannt, möglicherweise hing es mit seinen Besprechungen mit SS-Standartenführer Becher zusammen, den ich damals bei ihm traf.

Die obigen Angaben sind wahr; diese Erklärung gab ich freiwillig und ohne Zwang ab....

gez. Dr. Wilhelm Höttl.«

DR. KAUFFMANN: Wünscht das Gericht, daß der Angeklagte sich jetzt zu diesen zwei Dokumenten äußert?

KALTENBRUNNER: Ja, ich bitte darum, und möchte mich sofort dazu äußern.


DR. KAUFFMANN: Dann äußern Sie sich bitte zunächst zum Dokument »Mildner«.

Ich möchte vielleicht auf die Frage 2 hinweisen, die mir erheblich scheint, da heißt es:

»Frage 2: Stimmt es nicht, daß im Jahre 1942 und nochmals im Jahre 1943 der Kommandant von Auschwitz Ihnen auf Befehl von Gruppenführer Müller... Vernichtungseinrichtungen zeigte.«

Daraus geht hervor, daß der Gruppenführer Müller des Amtes IV orientiert gewesen sein muß.

KALTENBRUNNER: Herr Dr. Kauffmann, darf ich Sie unterbrechen?

Soviel ich hier durch die letzten Verhandlungen feststellen konnte, Hohes Gericht, wird dieses Verfahren der sogenannten »Überraschungs-Affidavits« gegen mich selbst durchgeführt. Dieses Überraschungs-Affidavit wird bei mir zum erstenmal angewendet. Dennoch bin ich froh und dankbar, mich unmittelbar und ohne die geringste Möglichkeit gehabt zu haben, vorher Einsicht zu nehmen zu diesem Affidavit, geschlossen und zu jedem einzelnen Gegen stand äußern zu dürfen.

Dr. Mildner, Frage Nummer 1: Hier wird er gefragt über seine einzelnen Stellungen, die er innerhalb der Sicherheitspolizei bekleidet hat. Er erzählt von seinen Stellungen, die er von 1939 bis 1944 hatte. In meine Zeit fällt seine Verwendung als Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in Kassel, als stellvertretender Gruppenleiter im Amt IV; als stellvertretender Inspekteur in Wien im Jahre 1944 und als Kommandeur der Sicherheitspolizei in [290] Wien, ebenfalls im Jahre 1944. Er sagte: »Alle diese Ernennungen nach dem Januar 1943 wurden von Kaltenbrunner, als Chef der Sicherheitspolizei und des SD, gemacht.« Das ist unrichtig. Es wurde in diesen hohen Dienststellungen, die Mildner innegehabt hatte, nie jemand von mir ernannt. Das würde Mildner, hier vor Gericht befragt, ohne weiteres bestätigen müssen. Hierüber ist er vom Staatsanwalt offensichtlich nicht gefragt worden.

Ich bin lediglich in jedem Falle einer solchen Ernennung eines Funktionärs der Sicherheitspolizei und des SD deshalb gefragt und in Kenntnis gesetzt worden, weil er als Inspekteur der Sicherheitspolizei und des SD in seiner Dienststellung einen starken Nachrichtendienst, nämlich eine Unterabteilung der Ämter III und VI haben mußte, die mir nachrichtendienstlich zur Verfügung gestanden haben, und als solcher mußte ich daher als Chef des Nachrichtenwesens wissen, wer für seine Unterabteilung in Kassel, in Wien, in Kopenhagen nunmehr als Inspekteur tätig war. Er mußte ja auch später meine nachrichtendienstlichen Befehle für seine sachbearbeitenden Gruppen haben. Das war der einzige Grund, aus dem ich von solchen Ernennungen in Kenntnis zu setzen war. Aber ich habe nicht den Funktionär der Sicherheitspolizei zu ernennen gehabt, das ist eine ausgesprochene Irreführung, die durch dieses Affidavit entstehen könnte.

Zur Frage 2: Wenn hier gesagt wird, daß er in seinen Dienststellungen in Chemnitz und in Kattowitz im Jahre 1939 und 1941 Gefangene nach Auschwitz hat bringen müssen zur Einsperrung und Exekution, dann betrifft das eine Zeit erstens vor meinem Dienstantritt und zweitens eine rein exekutive Maßnahme jener Ämter, die zu führen ich niemals Auftrag hatte und ich niemals übernommen habe. Er kann hier niemals als ein Beauftragter tätig gewesen sein.

Zur Frage 3: Ja, da wird ihm doch von der Staatsanwaltschaft hier vorgehalten, daß das Gestapo-SS-Standgericht oft in Auschwitz zusammentrat und daß »Sie einige Male bei dem Verfahren gegen die Gefangenen anwesend waren«; mit anderen Worten, bei Hinrichtungen zugegen waren. Daß »im Jahre 1942 und nochmals«, das würde auf deutsch heißen: »und noch einmal«, im Jahre 1943 der Kommandant von Auschwitz Ihnen auf Befehl von Müller, dem Chef der Gestapo, Vernichtungseinrichtungen zeigte, daß Ihnen, gemeint ist Mildner, »die Vernichtungseinrichtungen in Auschwitz bekannt waren, da Sie Juden aus Ihrem Gebiet nach Auschwitz zur Exekution zu schicken hatten«. Ich könnte meiner Ansicht nach nur durch ein einziges Faktum belastet werden durch diese Aussage: Das ist die Frage: »Hat Mildner einmal im Jahre 1943 solche Einrichtungen gesehen, oder auf Ihren Befehl an Erschießungen mitgewirkt durch seine Anwesenheit?«

[291] Erstens hat die Staatsanwaltschaft nicht festgestellt, ob dieses »einmal« vor meinem Dienstantritt stattgefunden hat, oder nachher.


DR. KAUFFMANN: Sie müssen sich etwas kürzer fassen und sich mehr auf die Antwort konzentrieren, nicht so weitläufig.


KALTENBRUNNER: Entschuldigen Sie, Herr Doktor, ich muß aber jedes einzelne Wort hier widerlegen können, sonst würde es mir ja hier vorgeworfen, als von mir nicht akzeptiert und von mir nicht besprochen.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann! Wir wollen nicht, daß der Zeuge zu diesen Dokumenten Stellung nimmt, wir wollen, daß er über die Tatsachen Aussagen macht.


DR. KAUFFMANN: Ja, das ist auch meine Auffassung.

Ich frage Sie also: Besonders wichtig und belastend scheint mir auch Frage 3 zu sein. Wenn Sie darauf eingehen wollen, da heißt es, ich lese: »Kamen alle Befehle für... einzelne Hinrichtungen vom RSHA«, und dann: »War der regelmäßige Dienstweg von Himmler durch Kaltenbrunner an Müller und dann zu dem Lagerkommandanten?« und dazu die Antwort »Ja«. Äußern Sie sich bitte ganz kurz.


KALTENBRUNNER: Ich habe schon heute erklärt, daß Befugnis und Hinrichtungsmöglichkeiten nur in der Hand der Befehlsmäßigkeit des Justizministers im geringeren Umfang und Himmlers gelegen hat. Es hat im gesamten Reiche sonst niemand hierzu Möglichkeit oder Vollmacht gehabt. Dann, es ist auf dem Dienstweg Himmler, Kaltenbrunner, Müller niemals an mich zur Weitergabe ein solcher Befehl Himmlers gekommen, sondern die Befehle können nur von Himmler an Müller gekommen sein.

Diese Frage an Mildner zu richten ist ja schon aus dem Grunde falsch, weil der Mann ja gar nicht bei mir gewesen ist, und er auch gar nicht wissen kann, ob ich jemals einen solchen Befehl Himmlers bekommen habe. Es ist ja nur ein Schluß, den der Mann zieht aus dem normalen Organisationsschema.


DR. KAUFFMANN: Das ist Sache der Verteidigung nachher, darüber brauchen Sie nicht zu sprechen.


VORSITZENDER:


[zum Zeugen gewandt]

Sie haben sich die Worte nicht angesehen. Er wurde gefragt: »Was der regelmäßige Dienstweg...« Die Frage lautet: »War der regelmäßige Dienstweg für einen Befehl von Himmler an Sie und dann zu Müller?«


KALTENBRUNNER: Euer Lordschaft! Ich habe die Frage schon einmal erklärt, wie die Zuständigkeit von Himmler selbst geregelt worden ist. Vergegenwärtigen Sie sich den Zeitpunkt Juni 1942, Heydrichs Tod. Von diesem Tage an – schriftlicher Befehl, auch in der Öffentlichkeit verlautbart – führt Himmler das gesamte Reichssicherheitshauptamt in Übernahme aller Aufgabengebiete [292] Heydrichs an sich persönlich. Im letzten Januar 1943 meine Bestellung zum Chef des RSHA, nachdem festgestellt wurde, daß exekutive Tätigkeit und Zuständigkeit der Ämter Staatspolizei und Kriminalpolizei bei Himmler bleiben und sich daran nichts ändert, und diese Amtschefs IV und V, also Müller und Nebe, weiterhin seiner direkten Befehlsgebung unterstehen. Aus diesem Grunde ist ein Organisationsschema, das zu Heydrichs Zeiten bestanden hat, zu meiner Zeit für die Ämter IV und V nicht gültig gewesen.


DR. KAUFFMANN: Nun zur Frage 3a. Da heißt es: »Und waren Dr. Kaltenbrunner die Zustände in den Konzentrationslagern bekannt?«

Es ist auch hier nicht erläutert, was unter »Zuständen« in den KZ zu verstehen ist, es aber wohl dahin zu interpretieren ist, daß die den von dem Zeugen bekundeten Zustände gemeint sein sollen.

Der Zeuge antwortet mit Ja.


KALTENBRUNNER: Herr Dr. Kauffmann! Sie übersehen hier einen ungeheuer wichtigen Satz, den letzten Satz der Frage 3. Hier tragt die Staatsanwaltschaft: »Hatte das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt die Überwachung aller Konzentrationslager, soweit es die Verwaltung, den Arbeitseinsatz und Aufrechterhaltung der Disziplin angeht?« Dieser Satz ist enorm wichtig, und zwar aus folgenden Gründen, weil damit die Anklagebehörde die gesamte Schuld für Menschenlebenvernichtung aus dem Wirtschafts-und Verwaltungshauptamt herüberziehen will in die Sphäre und Zuständigkeit des RSHA, und wenn der Hohe Gerichtshof aber die Wahrheit finden will...


VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte! Das ist wieder eine lange Argumentierung. Die einzige Frage, die nach meiner Ansicht in Bezug auf Frage 3a entstehen könnte, ist: Haben Besprechungen stattgefunden zwischen Kaltenbrunner, Pohl und dem Chef der Konzentrationslager? Wenn er sagt, daß sie nicht stattgefunden haben, ist das eine Antwort zum Affidavit.


DR. KAUFFMANN: Ja, das war nicht die Frage, das ist auch meine Auffassung.


[Zum Zeugen gewandt:]


Antworten Sie bitte mit Ja oder Nein auf die eben an Sie gestellte Frage. Haben derartige Besprechungen mit Pohl, Müller und Ihnen stattgefunden?

KALTENBRUNNER: Ich habe mit Pohl und Müller nie Besprechungen abgehalten. Ich habe halbjährliche Besprechungen mit Pohl haben müssen, weil Pohl als Chef des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes der Finanzminister der gesamten SS und Polizei gewesen ist, und mein gesamter Nachrichtendienst alle Mittel aus der Hand Pohls zu empfangen hatte, soweit sie nicht [293] vom Reichsfinanzminister als Personalmittel zur Verfügung gestellt wurden.

DR. KAUFFMANN: Jetzt, bitte beantworten Sie mir noch eine weitere Frage: Die Verwaltung der Konzentrationslager, die Verpflegung und Behandlung, wem unterstanden diese Dinge?

KALTENBRUNNER: Die gesamten Zuständigkeiten im Konzentrationslager von dem Augenblicke, an welchem ein Häftling die Schwelle des Konzentrationslagers überschritten hat, bis zu seiner Entlassung, oder bis zu seinem Tod im Konzentrationslager, oder im dritten Fall, bis zum Kriegsende, bei welchem er befreit wurde, ist ausschließlich in der Zuständigkeit des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes gelegen gewesen.


DR. KAUFFMANN: Nun eine weitere Frage, zur völligen Klarstellung. Ich gehe davon aus, daß diese Dinge ausschließlich diesem besonderen Hauptamt unterstanden, die nichts mit dem RSHA zu tun hatten. Aber es ist doch wohl richtig, daß erst auf Grund der Tätigkeit der Geheimen Staatspolizei durch Ausstellung von Schutzhaftbefehlen die Einlieferung in diese Lager erfolgen konnte. Ich will nur einmal klar diese Abgrenzung herausstellen, ist das richtig?


KALTENBRUNNER: Es ist gar kein Zweifel, das ist richtig, und zwar hinsichtlich der Einzeleinweisungen auf Grund der einzelnen Schutzhaftbefehle mit dieser, ich gebe es zu und habe es auch heute schon ausgeführt, zum Teil sogar rechtswidrigen Begründung. In der Masse sind aber die Einweisungen nicht durch das Reichssicherheitshauptamt, sondern die Einweisungen sind aus den besetzten Gebieten erfolgt, und von dort kamen zum Beispiel die großen Transporte, wie sie Fichte im ersten Dokument genannt hat.


DR. KAUFFMANN: Aber es sind doch dann zweifellos die Stellen, die mit der Einweisung beschäftigt waren, Staatspolizeistellen oder Staatspolizeileitstellen.


KALTENBRUNNER: Keineswegs allein.


DR. KAUFFMANN: Aber Sie waren mit daran beteiligt?


KALTENBRUNNER: Nein, nicht allein. Eine Art der Einlieferung war der Schutzhaftbefehl der Staatspolizei, eine andere Art war der Schutzhaftbefehl der Kriminalpolizei, oder der Gerichte.


DR. KAUFFMANN: Nun, eine weitere Erklärung. Wollen Sie bitte eine Erklärung abgeben zu der Frage 5, die Aktion in Dänemark.


VORSITZENDER: Haben Sie sich mit Frage 4 schon belaßt?


DR. KAUFFMANN: Noch nicht, Herr Präsident.

Frage 4: Ob es nicht eine Tatsache ist, daß im Juli oder August 1944 ein Befehl an die Kommandeure von Himmler durch Kaltenbrunner, als Chef, herausgegeben worden sei, wonach Mitglieder [294] aller anglo-amerikanischen Kommandotruppen der Sipo von der Wehrmacht übergeben werden sollten.

Herr Präsident! Diese Frage wollte ich bei anderer Gelegenheit eingehend behandeln an Hand von Dokumenten, aber ich kann sie auch jetzt hier schon behandeln.


VORSITZENDER: Es ist mir ganz gleich, wie Sie es machen wollen. Ich dachte nur, daß Sie jetzt das ganze Dokument besprechen.


KALTENBRUNNER: Ich darf sie vielleicht jetzt gleich beantworten, Hohes Gericht.

Die Antwort auf diese Frage ist einfach. Die Staatsanwaltschaft selbst hat durch ein Dokument in ganz anderer Form die Behauptung aufgestellt, die Staatspolizei habe sich schuldig gemacht, indem sie diesen Tatbestand gesetzt hat. In diesem Dokument sagt die Staatsanwaltschaft selbst, daß es von Müller erlassen sei; hier wird aber dem Zeugen gesagt: von Himmler durch Kaltenbrunner als Chef der Sicherheitspolizei und des SD herausgegeben. Das Dokument ist, soweit mir erinnerlich ist – die Nummer habe ich nicht im Kopf –, unterschrieben mit Müller.


DR. KAUFFMANN: Ich will Ihnen dieses Dokument vorlegen. Es ist das Dokument 1650-PS und US

246.

VORSITZENDER: Nicht 1625-PS?


DR. KAUFFMANN: 1650, US-246.

Das Dokument ist überschrieben:

»Geheime Staatspolizei-Staatspolizeistelle Köln. Außendienststelle Aachen; 4. März 1944 Fernschreiben... Geheime Reichssache...

Betrifft: Maßnahmen gegen wiederergriffene flüchtige kriegsgefangene Offiziere und nichtarbeitende Unteroffiziere mit Ausnahme britischer und amerikanischer Kriegsgefangener.«


VORSITZENDER: Das hat bestimmt nichts damit zu tun. Dieses Dokument ist vom März 1944, und das Dokument, auf das sich diese Frage bezieht, ist vom Juli oder August 1944.

DR. KAUFFMANN: Ich kann nichts hören.


VORSITZENDER: Das Dokument, auf das Sie sich beziehen, ist ein Dokument vom März 1944. Die Frage Nummer 4 bezieht sich auf ein Dokument vom Juli oder August 1944.


DR. KAUFFMANN: Juli oder August 1944? Ich habe kein solches Dokument, meine Herren. Vielleicht kann der Angeklagte jetzt erklären, ob ein solcher Befehl Himmlers bestand, und ob ein solcher Befehl Himmlers durch ihn weitergegeben worden ist. Ja oder nein?


[295] KALTENBRUNNER: Ich habe vom Bestehen eines solchen Befehls hier zum erstenmal gehört, und ich glaube, es ist auf einen Irrtum der Anklagebehörde zurückzuführen, daß die Frage an Mildner »Juli oder August« lautet. Ich glaube, daß die Anklagebehörde das Dokument vom 4. März 1944 meint.


DR. KAUFFMANN: Sie sagen also, dieser Befehl vom Juli ist Ihnen nicht bekannt?


KALTENBRUNNER: Dieser Befehl ist mir weder bekannt gewesen noch in meiner Amtszeit bekanntgeworden.


VORSITZENDER: Dr. Kauffmann, es ist vollkommen klar, daß das Dokument, auf das Sie sich beziehen, gar nichts mit dieser Frage zu tun hat, weil dieses Dokument vom März sich auf Maßnahmen bezieht, die gegen wiederergriffene flüchtige kriegsgefangene Offiziere und Unteroffiziere mit Ausnahme amerikanischer und britischer Kriegsgefangener getroffen wurden.


DR. KAUFFMANN: Ein solches Dokument vom Juli/August 1944 habe ich nicht.


VORSITZENDER: Ich weiß nicht, ob es überhaupt ein Dokument vom Juli oder August 1944 gibt. Ich sage nur, daß das Dokument, das Sie dem Zeugen jetzt vorlegen, vom März 1944, nicht das Dokument sein kann, auf das sich die Frage Nummer 4 bezieht, da es sich mit einem ganz anderen Tatbestand befaßt.

DR. KAUFFMANN: Ja, das ist richtig, Herr Präsident. Ich glaube, ich kann es aufklären. Ich vermute, daß diese Bekundung des Zeugen auf den sogenannten Kommandobefehl Hitlers vom 18. Oktober 1942 zurückgeht, und das hier eine Auswirkung dieses Befehls aus dem Jahre 1942 ist. So wird es sein.


VORSITZENDER: Oberst Amen! Können Sie uns sagen, ob die Anklagevertretung sich auf ein Dokument vom März 1944 oder auf ein Dokument vom Juli oder August 1942 bezogen hat, als diese Frage gestellt wurde?


OBERST AMEN: Herr Vorsitzender! Wir haben uns auf keines der Dokumente bezogen, die der Zeuge erwähnt, aber inzwischen haben wir durch ein anderes Dokument, das, glaube ich, jetzt hier vorliegt, die Bestätigung erhalten, und zwar bezieht es sich auf das gleiche Dokument oder ein Dokument gleichen Datums. Der Zeuge hatte den Eindruck, daß das Dokument zerstört wurde, nachdem es gelesen worden war. Daß aber ein derartiger Befehl bestanden hat, geht aus einem anderen Dokument hervor, das wir jetzt hier haben und das dem Gerichtshof überhaupt noch nicht vorgelegt wurde. Mit anderen Worten, dieses Dokument ist in erster Linie vom Zeugen selbst gebracht worden.


VORSITZENDER: Hat das Dokument vom März 1944, auf das sich Dr. Kauffmann bezog, etwas damit zu tun?


[296] OBERST AMEN: Dies ist nicht das fragliche Dokument und hat überhaupt nichts damit zu tun.


DR. KAUFFMANN: Dann darf ich zur nächsten Frage übergehen?


VORSITZENDER: Ja.


DR. KAUFFMANN: Es handelt sich um die Judenverfolgung in Dänemark. Wollen Sie dazu eine Erklärung abgeben?


KALTENBRUNNER: Die Erklärung in dem Affidavit Mildner, das heute früh von Ihnen verlesen worden war, ist allein richtig.


DR. KAUFFMANN: Ist das Ihre Erklärung?


KALTENBRUNNER: Ich habe mit einer Entfernung von Juden aus Dänemark niemals irgend etwas zu tun gehabt. Ein solcher Befehl kann nur von Himmler gegeben worden sein und wurde auch als ein direkter Himmler-Befehl von Mildner bestätigt.


DR. KAUFFMANN: Diese Ziffer c der Frage 5 sagt indessen, »daß kurz nach Ihrer Rückkehr von Kopenhagen Sie« – das ist der Zeuge Mildner – »einen direkten Befehl von Himmler empfangen haben, der durch Kaltenbrunner als Chef... kam«


KALTENBRUNNER: Ich habe niemals einen solchen Befehl durch meine Hände gehen lassen und auch niemals einen solchen Befehl von Himmler selbst bekommen. Es ist auch vollkommen unmöglich, weil ja Dänemark seinen eigenen Höheren SS-und Polizeiführer hatte, der als direkter Repräsentant Himmlers an Ort und Stelle ihm unterstand, nicht dem Reichssicherheitshauptamt, und dieser Höhere SS-und Polizeiführer der jeweilige Befehlshaber der Sicherheitspolizei war. Ich konnte ja auch organisatorisch keinen solchen Befehl nach Dänemark geben.


DR. KAUFFMANN: Zur Frage 6, ob es nicht richtig sei, daß die Aktion Eichmann nicht erfolgreich gewesen sei, und daß Müller dem Mildner befohlen habe, einen entsprechenden Bericht abzufassen, daß eben dieser Bericht direkt an den Chef der Sicherheitspolizei und des SD, Kaltenbrunner, gesandt worden sei; das hat der Zeuge bejaht. Ist Ihnen ein solcher Bericht aus Dänemark bekannt?


KALTENBRUNNER: Mir ist von diesem Bericht nicht nur nichts bekannt, sondern ich weiß mit Bestimmheit, ich habe ja Himmler nicht einmal, sondern dutzendemal in dieser Frage angesprochen, daß er jeden Bericht Eichmanns unmittelbar erhalten hat, meist sogar, ohne Müller dabei zu beteiligen.

DR. KAUFFMANN: Dann bitte ich, zum Affidavit Höttls überzugehen; da ist, soweit ich es übersehen habe, keine wesentliche Abänderung enthalten gegenüber dem mir abgegebenen Affidavit. Wünscht das Gericht, daß ich hier eine Frage stelle?

[297] Dann komme ich zur Frage 5 b:

»Daß Befehle von Einlieferung in Konzentrationslager und Freilassung von dort vom Reichssicherheitshauptamt kamen, ist mir bekannt. Daß alle derartigen Befehle vom Reichssicherheitshauptamt stammten, wußte ich nicht. Über Hinrichtungsbefehle durch das Reichssicherheitshauptamt habe ich keine Kenntnis.«

Wie ist hierzu Ihre Stellungnahme?

KALTENBRUNNER: Hinrichtungsbefehle durch das Reichssicherheitshauptamt konnten nur dann gekommen sein, wenn Himmler Müller die Weitergabe dieser Befehle befohlen hatte. Ich glaube aber, daß dies nur in ganz seltenen Fällen der Fall gewesen sein mag, und meistens nur dann, wenn Müller vorher ein Gerichtsurteil Himmler bekanntgemacht hat.

DR. KAUFFMANN: Herr Präsident! Der Angeklagte hat mich vor einigen Minuten gebeten, noch eine Erklärung zu dem besprochenen Dokument 1063-PS abzugeben. Er hatte seine Unterschrift bestritten; ich glaube, er will jetzt sagen, daß diese Unterschrift von ihm stammt. Es ist dies das Dokument des Reichssi cherheitshauptamtes vom 26. Juli 1943. Wollen Sie das Dokument?


VORSITZENDER: Dr. Kaufmann, ist es 1063-PS? Haben Sie das Original?


DR. KAUFFMANN: Das Original? Ich habe nur eine Photokopie; das Original habe ich nicht?


VORSITZENDER: Ja, stellen Sie die Fragen.


DR. KAUFFMANN:


[zum Zeugen gewandt]


Sind Sie fertig?


KALTENBRUNNER: Ja! Dort ist ein Irrtum auf Ihrer Seite, Dr. Kauffmann. Ich habe nicht meine Unterschrift bestritten, sondern ich habe erklärt, daß ich annehmen muß, daß ich diesen Befehl erst nach Ausgabe zur Kenntnis genommen habe, und daß im ursprünglichen Befehl vermutlich meine Unterschrift nicht enthalten gewesen ist. Das habe ich gesagt. Ich erinnere mich jetzt aber durch die Klausel »Beglaubigt... Angestellte«, daß es sich hier offenbar um einen damals von mir im Original unterschriebenen Erlaß gehandelt hat. Ich entsinne mich weiter aus den ersten Worten dieses Erlasses »Der Reichsführer-SS hat genehmigt...«, daß dieser Erlaß sich auf einen persönlichen Vortrag, den ich bei Himmler gehalten haben muß, gegründet hat, und daß ich bei diesem Vortrag, ich erinnere an das Datum 26. Juli 1943, offenbar den ersten Vorstoß bei Himmler unternommen habe auf Lockerung beziehungsweise Abänderung des Zustandes, daß in solchen Fällen, in denen bisher ja nur in Konzentrationslager eingeliefert wurde, nicht mehr in Konzentrationslager eingeliefert wird, sondern weil es sich um ausgesprochen leichte Fälle handeln mußte, in Arbeitserziehungslager, und daß er hier die [298] erste Differenzierung zwischen Konzentrationslager und Arbeitserziehungslager machen solle. Es war also nach meiner Ansicht das Resultat meines ersten Vorstoßes bei ihm gegen das Konzentrationslagersystem.

Und drittens möchte ich hinweisen, daß dieser Erlaß die Nummer II c trägt, also kein Erlaß ist, der aus den polizeilich-exekutiven Ämtern, Staatspolizei oder Kriminalpolizei, gekommen ist, sondern aus der administrativen Ebene.


DR. KAUFFMANN: Es genügt völlig zur Aufklärung.

Die Anklage macht Sie verantwortlich für die Einweisung von rassisch und politisch unerwünschten Personen in Konzentrationslager. Wieviele Konzentrationslager waren Ihnen nach Ernennung zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes bekanntgeworden?

KALTENBRUNNER: Zur Zeit meiner Ernennung habe ich drei Konzentrationslager gekannt. Am Ende meiner Amtstätigkeit waren es im gesamten Reich zwölf gewesen.


DR. KAUFFMANN: Wieviele gab es insgesamt?


KALTENBRUNNER: Es gab noch ein dreizehntes. Das war das SS-Straflager bei Danzig. Es gab insgesamt im Reich dreizehn.


DR. KAUFFMANN: Wie erklären Sie sich die Wandkarte, die Sie ja gesehen haben, mit vielen roten Punkten, die auch Konzentrationslager darstellen sollen?


KALTENBRUNNER: Diese Darstellung ist unbedingt irreführend. Ich habe die Karte hier hängen gesehen. Es sind oder müssen alle jene Rüstungsstätten, Fabriken, Orte, öffentliche Arbeiten und so weiter, in denen Häftlinge aus Konzentrationslagern zum Arbeitseinsatz eingesetzt waren, als Konzentrationslager bezeichnet worden sein. Anders kann ich mir diese Sintflut von roten Punkten nicht erklären.


DR. KAUFFMANN: Machen Sie einen Unterschied zwischen diesen kleineren Lagern und den eigentlichen Konzentrationslagern und weshalb?


KALTENBRUNNER: Dieser Unterschied ist voll kommen augenfällig, und zwar aus folgendem Grunde: Jeder Arbeiter, der in der Rüstungsindustrie eingesetzt gewesen ist, jeder Häftling hat dort im selben Unternehmen und im selben Betrieb wie jeder ausländische oder deutsche Arbeiter dieses Betriebes gearbeitet. Der Unterschied hat lediglich darin bestanden, daß der deutsche Arbeiter am Arbeitsschluß, Ende des Tages, zu seiner Familie heimging, während der Häftling des Arbeitslagers in das Lager zurückkehren mußte.


DR. KAUFFMANN: Es wird Ihnen zum Vorwurf gemacht, Sie hätten das Konzentrationslager Mauthausen gegründet, Sie hätten [299] dieses Lager wiederholt besichtigt. Ein hier erschienener Zeuge, Höllriegel, hat bekundet, er habe Sie in diesem Lager gesehen. Er hat weiter bekundet, Sie gesehen zu haben bei der Besichtigung der Gaskammern, und zwar in Funktion. Es besteht ein Affidavit des bereits heute genannten Zutter, der Sie ebenfalls in dem Konzentrationslager Mauthausen gesehen haben will. Daraus schließt die Anklage, daß Sie auch über die gesamten menschenunwürdigen Zustände genauestens orientiert gewesen sein müssen. Ich frage Sie nun, sind diese Bekundungen richtig oder falsch? Wann haben Sie die Besichtigung vorgenommen und welche Beobachtungen haben Sie gemacht?


KALTENBRUNNER: Diese Bekundungen sind falsch. Ich habe in Österreich, bis 1943 wirkend, kein Konzentrationslager gegründet. Ich habe ab 1943 im Reich kein Konzentrationslager gegründet. Es ist jedes Konzentrationslager des Reiches, wie ich heute ganz genau weiß, und wie hier auch ganz bestimmt und fest erwiesen ist, von Himmler durch Befehlsgebung an Pohl gegründet worden. Dies trifft ebenfalls, und das muß ich hier besonders betonen, auf das Lager Mauthausen zu. Von der Gründung des Lagers Mauthausen ist jede österreichische Dienststelle nicht nur ausgeschaltet, sondern auf das unliebsamste überrascht gewesen, weil weder der Begriff des Konzentrationslagers in Österreich in diesem Sinne bekannt gewesen ist, noch die Notwendigkeit hierzu bestanden hat, irgendwo in Österreich ein Lager einzurichten.


DR. KAUFFMANN: Und nun in Deutschland, im Altreich?


KALTENBRUNNER: Wie meinen Sie das?


DR. KAUFFMANN: Das frage ich bezüglich der Kenntnis der Zustände.


KALTENBRUNNER: Von Zuständen in den Konzentrationslagern habe ich schrittweise mehr und mehr gehört. Es ist selbstverständlich, und zwar schon auf dem Wege des gesamten innerdeutschen und innenpolitischen Nachrichtenwesens habe ich von diesen Dingen hören müssen.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie nicht, wie Höllriegel bekundet hat, die Gaskammern in Funktion gesehen?


KALTENBRUNNER: Ich habe niemals, weder in Funktion noch sonstwie, eine Gaskammer gesehen.


VORSITZENDER: Sie sprechen zu schnell. Machen Sie Pause zwischen Fragen und Antworten, und sprechen Sie nicht zu schnell. Er sagte, schrittweise habe er durch seinen Nachrichtendienst von den Zuständen in den Konzentrationslagern gehört. Ist das richtig?


DR. KAUFFMANN: Ja!

[300] Sie sollen schrittweise von den Zuständen in den Konzentrationslagern Kenntnis bekommen haben, sagten Sie eben?


KALTENBRUNNER: Jawohl!


DR. KAUFFMANN: Haben Sie meine letzte Frage noch?


KALTENBRUNNER: Nein!


DR. KAUFFMANN: Ob Sie die Gaskammern in Funktion gesehen haben?


KALTENBRUNNER: Ja, darauf habe ich geantwortet. Ich habe niemals eine Gaskammer, auch nicht in Funktion, gesehen. Ich wußte von dem Bestehen einer solchen in Mauthausen niemals etwas. Eine diesbezügliche Bekundung ist restlos falsch. Ich habe das Haftlager in Mauthausen, also das eigentliche Konzentrationslager, überhaupt niemals betreten.

Ich bin in Mauthausen gewesen, aber nicht in diesem Haftlager, sondern im Arbeitslager. Der gesamte Komplex Mauthausen, soweit er mir heute in Erinnerung ist, erstreckt sich über ein Gelände von sechs Kilometern. Innerhalb dieser sechs Kilometer ist ein Raum von vielleicht viereinhalb oder fünf Kilometern Arbeitsstätten. Hier handelte es sich um die größten Granitsteinbrüche, die in Österreich vorkommen, und die im Eigentum der Stadtgemeinde Wien gestanden haben.


DR. KAUFFMANN: Es wird hier ein Bild gezeigt, auf dem Sie mit Himmler und Ziereis abgebildet sind?


KALTENBRUNNER: Darauf wollte ich eben zu sprechen kommen. Diese Steinbrüche gehörten der Stadtgemeinde Wien. Die Stadtgemeinde Wien hat ein wichtigstes Interesse daran gehabt, von dem Granitbezug für das gesamte Straßenpflaster Wiens nicht ausgeschlossen zu werden. Nun ist auf Grund des Reichsleistungsgesetzes, wie ich später hörte, durch das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt, Pohl, dieser große Steinbruch aus dem Eigentum der Gemeinde Wien enteignet worden, und Wien ist durch längere Zeit hindurch von jedem Granitbezug ausgeschlossen gewesen. Nun hat sich die Stadtgemeinde an mich gewandt, ich soll bei Himmler dagegen vorstellig werden. Und so ist es gekommen, daß bei einer Besichtigungsreise Himmlers in Süddeutschland dieser auch Österreich und Mauthausen berührt hat und mich hinbestellte, und so ist es gekommen, daß ich mit Himmler in diesem Steinbruch gewesen bin. Ob ich dabei photographiert worden bin oder nicht, das weiß ich nicht; ich habe das Bild bis jetzt nicht gesehen und kann daher auch meine Person nicht identifizieren.

Darf ich das noch ergänzen. Himmler hatte weder bei diesem Anlaß noch bei irgendeinem anderen Anlaß mich je in ein Haftlager geführt, noch angeregt, ein solches Lager zu besichtigen. Wie ich [301] später gehört habe, hat er das aus gewissen Absichten nie getan. Ich hätte auch niemals eine solche Inspektion mitgemacht, weil ich genau weiß, daß er bei mir, ebenso wie bei verschiedenen anderen Personen, die er zu solchen Besuchen eingeladen hat, »Potemkinsche Dörfer« aufgebaut hätte und in die Betriebe, in die Konzentrationslager, wie sie wirklich gewesen sind, außer einer Handvoll Männern des Wirtschafts-und Verwaltungshauptamtes, niemals irgend jemand die geringste Einsicht gewährte.

DR. KAUFFMANN: Darf ich dazu eine Frage stellen. Sie sprechen von der Handvoll Männer, gehörten Sie also nicht dazu?


KALTENBRUNNER: Ausgeschlossen, zu dieser Handvoll Männer gehörten Himmler, Pohl, Müller, Glücks und die Lagerkommandanten.


DR. KAUFFMANN: Bezüglich des Konzentrationslagers Mauthausen liegt ein Dokument vor, zu dem Sie jetzt Stellung nehmen wollen, das Dokument 1650-PS, das dem Gericht bereits vorliegt, vom 4. März 1944. Es betrifft den »Kugel-Erlaß«, den sogenannten »Kugel-Erlaß«. Einstufung des Lagers III:

»Maßnahmen gegen wiederergriffene, flüchtige kriegsgefangene Offiziere und nichtarbeitende Unteroffiziere mit Ausnahme britischer und amerikanischer Kriegsgefangener.«

Dieses Dokument ist dem Inhalt nach dem Gericht bereits bekannt. Ich glaube nicht, daß ich es zu verlesen brauche. Der Angeklagte Kaltenbrunner soll dazu eine Erklärung abgeben, ob ihm dieser Sachverhalt bekanntgeworden ist?

VORSITZENDER: Ich habe die Nummer nicht verstanden.

DR. KAUFFMANN: 1650-PS, US-246.


[Das Dokument wird dem Zeugen überreicht.]


VORSITZENDER: Es dürfte Zeit sein, eine Pause von zehn Minuten eintreten zu lassen.


[Pause von 10 Minuten.]


GERICHTSMARSCHALL: Hoher Gerichtshof! Es ist gemeldet worden, daß der Angeklagte Göring von dieser Sitzung abwesend sein wird.

DR. KAUFFMANN: Haben Sie das Dokument 1650-PS, US-246, gelesen?


KALTENBRUNNER: Jawohl, ich habe das Dokument gelesen.


DR. KAUFFMANN: Es handelt sich hierbei, wie hervorgehoben, um den berüchtigten sogenannten »Kugel-Erlaß«. Wann haben Sie hiervon erfahren?


[302] KALTENBRUNNER: Ich habe den »Kugel-Befehl« selbst nicht gekannt. Es muß das ein Erlaß gewesen sein, der lange Zeit vor meiner Amtsübernahme herausgegeben wurde. Ich hatte auch dieses mir hier in Fernschreiben-Kopie gegebene Dokument nicht gesehen.


DR. KAUFFMANN: Ich verweise Sie auf die Unterschrift, die lautet: »Müller«.


KALTENBRUNNER: Dazu war der Mann an sich berechtigt, wenn ein solcher Erlaß überhaupt vorgelegen hat. Ich habe aber, das möchte ich hier ergänzend sagen, um die Wende des Jahres 1944/45 vom Verbindungsführer Himmler zu Hitler, namens Fegelein, in einer meiner Meldungsübergaben im Hauptquartier, welches damals, glaube ich, schon in Berlin gewesen ist, den Namen »Kugel-Befehl« gehört, der für mich ein völlig fremder Begriff gewesen ist, weshalb ich ihn fragte, was das sei. Er sagte mir, ein Führerbefehl, mehr wüßte er nicht, sondern nur davon, daß es sich um eine spezielle Art von Kriegsgefangenen handle. Mit dieser Auskunft gab ich mich nicht zufrieden und habe am selben Tage an Himmler fernschriftlich geschrieben, ich bäte ihn um Einsichtnahme in einen Befehl des Führers, der sich »Kugel-Erlaß« nennt. Ich wußte auch damals noch nicht, daß die Staatspolizei mit dem »Kugel-Erlaß« selbst befaßt sei.

Wiederum einige Tage später erschien Müller bei mir im Auftrag Himmlers und gab mir Einsicht in einen Erlaß, der aber nicht von Hitler, sondern von Himmler stammte, und in welchem Himmler erklärte, er gäbe mir einen mündlichen Führerbefehl weiter. Ich habe auf das hin Himmler geantwortet, daß ich in diesem Führererlaß natürlich feststellen müsse, daß die primitivsten Prinzipien der Genfer Konvention gebrochen seien, wenn auch schon zu einer Zeit, die lange vor meiner Tätigkeit und nach Setzung späterer Rechtsbrüche geschehen sei. Ich bäte ihn, dagegen beim Führer vorstellig zu werden und habe diesem Schreiben den Entwurf eines Schreibens Himmlers an Hitler beigelegt, in welchem Himmler den Führer bittet: a) diesen Erlaß aufzuheben, b) auf jeden Fall die nachgeordneten Dienststellen von dieser seelischen Belastung zu entlasten.


DR. KAUFFMANN: Wie war der Erfolg?


KALTENBRUNNER: Der Erfolg war positiv. Es ist zwar nicht der »Kugel-Erlaß« aufgehoben worden und nicht eine Reihe anderer, ebenso bedrückender Befehle, es ist aber insofern positiv gewesen, als mir im Februar 1945 zum ersten Male überhaupt von Hitler die Fühlungnahme mit dem Internationalen Roten Kreuz gestattet wurde, die bis dorthin strengstens verboten gewesen ist.


DR. KAUFFMANN: Ist diese Aktion des Roten Kreuzes durch Sie eingeleitet worden, und bezog sich diese Aktion auf Besichtigung der Konzentrationslager?


[303] KALTENBRUNNER: Hier muß ich sagen ja und nein, denn sie traf sich zeitlich mit dem Ersuchen des Roten Kreuzes seinerseits, und zwar des Präsidenten Burckhardt, auf sofortige und direkte Fühlungnahme. Ich möchte sagen, hier haben sich beide Wege zeitlich begegnet. Ich bitte, mich aber nicht mißzuverstehen. Es haben selbstverständlich außerdem und früher viele Versuche stattgefunden mit dem Roten Kreuz, ich möchte sagen, hinter dem Rücken Hitlers in Fühlung zu kommen, wobei ich zum Beispiel auf die ständige Verbindung des Auswärtigen Amtes verweise.


DR. KAUFFMANN: Wenn ich Sie richtig verstehe, wollen Sie das an Professor Burckhardt gestellte Ansinnen, die Konzentrationslager zu besuchen, als eine Entlastung für sich selbst anführen?


KALTENBRUNNER: Ja, selbstverständlich, aber ich bitte darüber noch viel ausführlicher und an anderer Stelle sprechen zu dürfen, weil es eigentlich jetzt nicht hineinpaßt.


DR. KAUFFMANN: Die Anklage hat behauptet, während Ihrer Amtszeit seien zwei Konzentrationslager errichtet worden, und zwar neu: Lublin und Herzogenbusch. Haben Sie hierüber irgend etwas erfahren? Wer könnte die Errichtung dieser Konzentrationslager befohlen haben?


KALTENBRUNNER: Über den Zeitpunkt der Errichtung dieser beiden Lager bin ich nicht orientiert. Das eine, Lublin, das andere, Herzogenbusch, unterstehen befehlsmäßig über das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt den Höheren SS- und Polizeiführern der betreffenden besetzten Gebiete, also hatten die Hauptämter in Berlin damit nichts zu tun.


DR. KAUFFMANN: Nun, nur auf die Frage bitte ich mir zu antworten: Ja oder nein. Ist Ihnen das Konzentrationslager Auschwitz als solches bekanntgewesen?


KALTENBRUNNER: Nein, es ist mir erst bekanntgeworden im November 1943.


DR. KAUFFMANN: War Ihnen gleichzeitig mit der Kenntnis der Existenz dieses Konzentrationslagers auch die Bedeutung dieses Lagers bekannt, nämlich als ein ausgesprochenes Vernichtungslager für von Eichmann eingelieferte Juden?


KALTENBRUNNER: Nein, als solches konnte es auch niemandem bekannt sein, da auf die Frage an Himmler, warum dort ein so großes Konzentrationslager errichtet worden sei, er stets die Antwort gegeben hat: wegen der Nähe der großen Rüstungsbetriebe. Ich glaube, er hat dann Witkowitz und andere genannt. Jedenfalls hat er um Auschwitz, das muß besonders gesagt werden, eine derartige dichte Absperrung und Geheimhaltung dieses Lagers und der Vorgänge darin getroffen, daß die Behauptung nicht nur der Angeklagten, sondern jedermann, der hier von den Amerikanern [304] gefragt wird: »Was wissen Sie davon?« und der mit Nein antwortet, als glaubwürdig angenommen werden muß.


DR. KAUFFMANN: Eine der furchtbarsten Ausschreitungen betrifft dieses genannte Lager Auschwitz. Dieses Konzentrationslager stand unter der geistigen Leitung des berüchtigten Eichmann. Nun frage ich Sie: »Wann haben Sie Eichmann kennengelernt?«


KALTENBRUNNER: Ich habe Eichmann kennengelernt in meiner Heimatstadt Linz. Die Anklagebehörde behauptet, und heute in einem Affidavit ist es zu konstruieren versucht worden, ich sei ein Freund oder ein zumindest naher Bekannter Eichmanns gewesen. Dazu möchte ich Ihnen folgendes auf besondere Berufung auf meine Wahrheitspflicht erwidern: Ich habe einen anderen Begriff von naher Bekanntschaft oder gar von Freundschaft. Ich habe von der Existenz Eichmanns in Linz deshalb erfahren, weil sein Vater als Direktor der Elektro-Baugesellschaft in Linz, den mein Vater rechtsfreundlich zu vertreten hatte, bekanntgewesen ist, und er als Sohn seines Vaters im selben Gymnasium wie mein Bruder studierte. Es ist also auch die Behauptung Höttls, zum Beispiel ich hätte ihn in einem SS-Sturm kennengelernt, falsch, denn als ich in die SS gekommen bin, war, wie ich später erfahren habe, Eichmann längst ins Reich geflohen. Zweitens: Ich habe diesen selben Eichmann – die Anklage behauptet es, und es kann auch sein, daß ich ihn 1932 zum ersten Male gesehen habe – in Linz zum zweiten Male gesehen im Februar oder März 1945; habe ihn also dreizehn Jahre nicht gesehen und nach diesem letzten Sehen auch wiederum nicht, so daß ich also aus zwei persönlichen Begegnungen oder Berührungen mit Eichmann wohl den Schluß ziehen darf, daß ich mit ihm weder befreundet noch besonders bekanntgewesen bin. Es ist richtig, daß bei dieser zweiten persönlichen Berührung Eichmann sich an mich herangemacht hat und mir gesagt hat: »Obergruppenführer, Eichmann ist mein Name, ich stamme aus Linz.« Es ist möglich, daß ich ihm darauf gesagt habe: »Freut mich, wie geht's zu Hause?«, aber hatte jedenfalls keine dienstliche Berührung mit ihm.


DR. KAUFFMANN: Es war gestern vom Zeugen Lammers bekundet worden, daß im Reichssicherheitshauptamt eine Besprechung über die sogenannte Endlösung stattgefunden hat. Haben Sie davon Kenntnis erhalten?


KALTENBRUNNER: Nein, ich glaube, daß der Zeuge Lammers und auch ein anderer Zeuge erklärten, daß von Eichmann vielleicht in meinem Namen eine Besprechung im Reichssicherheitshauptamt Februar oder März 1943 einberufen worden sei, eine sogenannte Referentenbesprechung verschiedener Ressorts. Ich muß dazu erklären, daß ich erstens zwar nominell am 30. Januar abends in Berlin meinen Dienst angetreten habe, dann aber bis Mai, mit Ausnahme einiger Antrittsbesuche in Berlin, überhaupt nicht in Berlin [305] gewesen bin, sondern in Wien, und den Kern meines Nachrichtenapparates vergrößerte, um ihn dann restlos nach Berlin zu überführen.


DR. KAUFFMANN: Eine andere Frage dazu. Wann haben Sie erstmalig davon gehört, daß das Lager Auschwitz ein Vernichtungslager sei?


KALTENBRUNNER: Das hat mir Himmler im Jahre 1944, Februar oder März, gesagt, das heißt, er hat es mir nicht gesagt, sondern er hat es zugegeben.


DR. KAUFFMANN: Welches war, nachdem Sie Kenntnis genommen hatten, Ihre Einstellung dazu?


KALTENBRUNNER: Verstehe ich nicht.


DR. KAUFFMANN: Wie haben Sie sich verhalten, nachdem Sie davon Kenntnis erhalten hatten?


KALTENBRUNNER: Ich habe von dem Befehl Hitlers an Heydrich zur Endlösung der Judenfrage zum Zeitpunkt meines Antritts in das Amt keine Kenntnis gehabt. Ich habe im Sommer 1943 aus der ausländischen Presse, aus Feindfunknachrichten und durch...


VORSITZENDER:


[zu Dr. Kaufmann gewandt]


Das ist keine Antwort auf Ihre Frage. Sie haben den Zeugen gefragt, wie sein Verhalten war als er erfuhr, daß Auschwitz ein Vernichtungslager sei, und zwar im Februar oder März 1944, und nun hält er eine lange Rede über Heydrich.


DR. KAUFFMANN: Halten Sie sich möglichst an die Beantwortung, die unmittelbare Beantwortung dieser Frage. Welches war Ihre Einstellung, nachdem Sie davon gehört hatten? Ganz kurz und prägnant, bitte.


KALTENBRUNNER: Ich habe sofort nach Erlangen dieser Kenntnis, ebenso wie ich es auch früher getan habe, nicht nur gegen die Endlösung, sondern auch gegen diese Art der Behandlung des Judenproblems angekämpft, und aus diesem Grunde wollte ich erklären, wie ich zur gesamten Judenfrage hingeführt wurde aus meinen nachrichtendienstlichen Erkenntnissen, und was ich dagegen getan habe.


VORSITZENDER: Wir wissen noch nicht, was Sie getan haben?


DR. KAUFFMANN: Was haben Sie getan? Ich frage Sie zum letzten Male.


KALTENBRUNNER: Um zu erklären was ich getan habe, muß ich erklären wie ich reagiert habe, ebenso wie ich Ihnen sagen muß, was ich darüber gehört habe.


DR. KAUFFMANN: Sie brauchen uns nur Ihre Reaktion zu erklären.


[306] KALTENBRUNNER: Ich habe sowohl bei Hitler erstmals, als auch an einem anderen Tage nach Hitler bei Himmler Vorstellungen erhoben. Ich habe aber nicht nur auf meine persönliche Einstellung und auf meine total andere Auffassung, die ich aus Österreich mitgenommen hatte, hingewiesen, auf meine Bedenken humanitärer Art, nicht allein auf die, sondern ich habe sofort am ersten Tage, in fast jedem meiner Augenblickslageberichte in der nächsten Zeit bis zum Schluß gesagt, daß es keine Feindmacht geben könne, die mit diesem Reiche, das sich mit dieser Schuld beladen hat, in irgendein Gespräch einlasse. Das Verlangen Himmlers, Hitlers und verschiedener anderer Dienststellen an mich ist es ja gewesen, gerade durch den Nachrichtensektor, daß irgendwo eine Gesprächsatmosphäre aufzubauen sei zur Herbeiführung eines Gesprächs mit den Feindmächten.


DR. KAUFFMANN: Wann ist die Judenverfolgung eingestellt worden?


KALTENBRUNNER: Oktober 1944.


DR. KAUFFMANN: Wollen Sie behaupten, daß diese Einstellung auf Ihre Intervention zurückzuführen ist?


KALTENBRUNNER: Ich bin felsenfest überzeugt davon, daß ich hieran den Hauptanteil trage, obgleich verschiedene andere Persönlichkeiten in gleicher Richtung operiert haben. Aber ich glaube nicht, daß jemand irgendwie bei jeder Begegnung Himmler diesbezüglich in den Ohren gelegen ist, und ich glaube auch nicht, daß jemand anderes mit solcher Offenheit und solcher Selbstverleugnung mit Hitler gesprochen hat.


DR. KAUFFMANN: War der Auftrag an Eichmann ein Auftrag, der zunächst von Hitler und Himmler an das Reichssicherheitshauptamt ging und dann an Eichmann, oder war dieser Auftrag ein ganz persönlicher Auftrag, der außer der Kompetenz des Reichssicherheitshauptamtes lag?


KALTENBRUNNER: Ich kann mir das heute nur teilweise rekonstruieren, dabeigewesen bin ich ja nicht, als diese Befehle erteilt wurden. Ich habe Anhaltspunkte dafür, daß die Befehlsgebung auf dem Wege Hitler-Heydrich-Eichmann erfolgt ist, daß Himmler kurz nach Heydrichs Tod mit Eichmann wahrscheinlich sehr oft auch unter Umgehung Müllers unmittelbar weitergearbeitet hat.


DR. KAUFFMANN: Der hier vernommene Zeuge Wisliceny, das will ich Ihnen noch vorhalten, hat am 3. Januar bekundet, daß zwischen April 1942 bis Oktober 1944 die Endlösung praktisch durchgeführt wurde. Wisliceny hat berichtet von einem persönlichen Befehl Himmlers und bekundet ferner, daß Eichmann der persönliche Beauftragte gewesen sei. Er sagte dann aber weiter folgendes: daß die Judenvernichtung unter Kaltenbrunner ohne Schwächung oder[307] Abänderung durchgeführt worden sei. Entsprechende Berichte Eichmanns seien in regelmäßigen Abständen über Müller an Kaltenbrunner gegangen. Eichmann sei 1944 persönlich bei Kaltenbrunner gewesen, und Wisliceny habe die Unterschriften Kaltenbrunners in solchen Berichten an Himmler gesehen.

Das ist die Aussage Wislicenys. Und nun meine Frage: Ist diese Aussage im wesentlichen der Wahrheit entsprechend?


KALTENBRUNNER: Die Aussage ist falsch. Ich kann sie aber aufklären. Wisliceny kann eine einzige Unterschrift von mir gesehen haben, aber nicht in einem Bericht an Himmler, welchen ich von Eichmann-Müller bekommen habe, sondern auf einem Brief, den ich an Himmler geschrieben habe, und welche Abschrift ich Müller und Eichmann zur Kenntnis gegeben habe, in dem ich Bezug nehme auf meinen letzten Vortrag bei Himmler über die Judenfrage. Da habe ich auch zum erstenmal gehört, daß Eichmann in dieser Richtung tätig gewesen sei und, um es klarzustellen für Eichmann, daß ich nichts mit dieser Tätigkeit gemein habe, habe ich über Müller dem Mann eine Abschrift dieses Briefes an Himmler gegeben.

In diesem Brief an Himmler ist enthalten gewesen, daß ich von ihm nunmehr um Stellungnahme bäte, da ich vom Führer wiederum zum Vortrag bestellt sei und dem Führer recht klar über die Tätigkeit Himmlers berichten wolle und rechtzeitig Entscheidung haben wolle.


DR. KAUFFMANN: Der Zeuge Höttl hat in einem Affidavit bekundet, er habe von Eichmann gehört, daß insgesamt eine Zahl von vier bis fünf Millionen jüdischer Menschen vernichtet worden sei. Davon in Auschwitz etwa zwei Millionen. Haben Sie derartige Zahlen gehört?


KALTENBRUNNER: Ich habe niemals derartige Zahlen gehört. Ich habe zu Himmler aber davon gesprochen, ob er denn überhaupt einen Überblick über alle bisherigen Verbrechen besitze. Ich habe deshalb diese Frage an ihn gerichtet, damit er das Ausmaß der Katastrophe, die sich anschließen muß, erkennen möge. Er hat mir erklärt, daß er keine Zahlen habe. Ich glaube dies nicht, ich glaube, er hat etwas gehabt.


DR. KAUFFMANN: Wollen Sie in diesem Punkt eine Verantwortung übernehmen, oder wollen Sie die Verantwortung in diesem Punkt ablehnen?


KALTENBRUNNER: Ich muß in diesem Punkt die Verantwortung ablehnen, und zwar, weil ich hoffe auch durch Burckhardt beweisen zu können, daß es niemanden gegeben hat, der sich mehr exponiert hätte in dieser Frage zugunsten einer anderen Lösung.


DR. KAUFFMANN: Ich komme nun zu einem Dokument, welches R-135 ist, US-289. Es ist dies ein Brief des Reichskommissars aus [308] Riga vom 18. Juni 1943, betrifft die Judenaktion im Gefängnis von Minsk, und zwar einen Brief des Strafanstaltsverwalters aus Minsk, gerichtet an den Generalkommissar für Weißruthenien in Minsk. Wollen Sie zu diesem Dokument eine Erklärung abgeben?


KALTENBRUNNER: Sowohl aus der Unterschrift als auch aus dem Namen des Empfängers geht hervor, daß dieser Brief mir nicht zur Kenntnis kommen konnte. Aber auch von seinem materiellen Inhalt weiß ich nichts.

Es dürften ja dies auch Ereignisse sein, die sich vor meinem Amtsantritt ereignet hatten, denn wenn der Betreffende im Juni 1943 berichtet, berichtet er jedenfalls über Vorgänge, die sich früher ereignet haben, und die auch zu seiner Unterrichtung eine gewisse Zeit benötigten.


DR. KAUFFMANN: Ich komme dann zu dem nächsten Dokument, Dokument D-473, US-522. Es ist ein Brief des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD vom 4. Dezember 1944. Auch hieraus leitet die Anklagebehörde eine schwere Verantwortung für den Angeklagten Kaltenbrunner ab. Es betrifft die

»Bekämpfung der Kriminalität unter den polnischen und sowjetrussischen Zivilarbeitern«.

»Als Mittel der Ahndung«, heißt es in diesem Schreiben, »stehen der Kriminalpolizei zur Verfügung: die Polizeihaft... und die Einweisung in ein Konzentrationslager als asozialer oder gemeingefährlicher Vorbeugungshäftling.«

Das Dokument ist unterzeichnet »Dr. Kaltenbrunner«. Welches ist Ihre Stellungnahme hierzu?

KALTENBRUNNER: Mir ist nicht erinnerlich, daß ich jemals einen solchen Erlaß unterzeichnet hätte.

DR. KAUFFMANN: Bestreiten Sie, diesen Brief überhaupt unterzeichnet zu haben, näher gesagt, haben Sie von der Sachlage keine Kenntnis?


KALTENBRUNNER: Nein!


DR. KAUFFMANN: Ich lege nunmehr das Dokument 1276-PS, US-525, vor. Die Anklagebehörde bezieht sich auch auf dieses Dokument. Es ist eine Auswirkung des Hitlerbefehls vom 18. Oktober 1942. Danach sollen Fallschirmjäger und aufgegriffene Sabotagetrupps vernichtet werden und die Kommandos sollen dem Sicherheitsdienst unterstellt werden. In einem Brief mit der Unterschrift Müller vom 17. Juni 1944 an das Oberkommando sollten derartige Fallschirmspringer in englischer Uniform gemäß diesem Hitler-Befehl behandelt werden.

Ich frage Sie nun, haben Sie von diesem von Müller unterzeichneten Schreiben vom 17. Juni 1944 Kenntnis, und haben Sie [309] überhaupt von diesem Sachverhalt, der dem Dokument zugrundeliegt, Kenntnis gehabt?


KALTENBRUNNER: Ich habe von diesem Sachverhalt und von diesem Dokument keine Kenntnis gehabt. Ich möchte aber in diesem Zusammenhang auf folgendes verweisen: Ich habe von diesem Befehl Hitlers und von seiner Grundeinstellung zu dieser Frage später Kenntnis bekommen. Ich glaube, es war im Führerhauptquartier im Februar 1945, und ich habe dort vor Zeugen und in aller Öffentlichkeit erklärt, daß ich eine solche Behandlung von Soldaten und Gefangenen nicht nur persönlich ablehne, sondern jeden derartigen Befehl Hitlers nicht ausführen würde. Ich glaube, es ist von einem anderen Angeklagten hier ein Zeuge namens Koller aufgerufen, und ich bitte Sie, an diesen Zeugen, der damals Chef des Stabes der Luftwaffe gewesen ist, die Frage zu richten, wie ich, ich glaube, noch in persönlicher Gegenwart Hitlers erklärt habe, wie ich zu dieser Frage stehe, die mir persönlich erstmals 1945 zur Kenntnis gekommen ist. Ich kann nicht mehr tun, als was ich vor diesem gewaltigen und allmächtigsten Manne, den es in diesem Reiche je gegeben hat, getan habe, der erklärte: »Wer meinem Befehl nicht gehorcht, gleich welcher Kommandeur, wird erschossen.« Und ich kann nicht mehr tun, als was ich in seiner Gegenwart dem Stabschef der Luftwaffe und anderen Offizieren erklärte: »Ich werde einen solchen Befehl nicht befolgen.«


DR. KAUFFMANN: Ich komme nunmehr auf das Dokument 2990-PS, US-526. Es ist dies eine eidesstattliche Versicherung des Zeugen Schellenberg. Danach fand im Jahre 1944 anläßlich einer Amtsbesprechung ein Gespräch statt zwischen Kaltenbrunner und Müller. Kaltenbrunner soll erklärt haben, daß gegen Aktionen der Bevölkerung gegen Terrorflieger nicht eingegriffen werden dürfe, daß im Gegenteil die feindliche Stimmung möglichst gefördert werden müsse.

Ich lese dazu noch wenige Sätze aus der Zeugenvernehmung des Zeugen Schellenberg vom 3. Januar 1946 vor. Er sagt:

»Im Jahre 1944 bei einer anderen Gelegenheit, aber auch im Laufe einer Amtschefbesprechung, faßte ich Bruchstücke eines Gesprächs zwischen Kaltenbrunner und Müller auf. Mir ist fest erinnerlich die folgende Bemerkung Kaltenbrunners:

Alle Dienststellen des Sicherheitsdienstes und der Sicherheitspolizei sind davon in Kenntnis zu setzen, daß gegen Pogrome der Bevölkerung gegen englische und amerikanische Terrorflieger nicht eingeschritten werden darf; umgekehrt soll die feindliche Stimmung gefördert werden.«

Ist Ihnen Schellenberg bekannt?

[310] KALTENBRUNNER: Ich muß über die Person Schellenbergs...

DR. KAUFFMANN: Bitte mit wenigen Sätzen.


KALTENBRUNNER:... und seine Glaubwürdigkeit in Bezug auf dieses Dokument sagen: Schellenberg war ein Protektionskind Heydrichs, und als ich mein Amt angetreten habe, hat er das Amt VI geführt.


VORSITZENDER: Er möchte wissen, ob Sie Schellenberg kennen. Das ist eine Frage, die Sie beantworten können. Die Frage lautete: »Kennen Sie Schellenberg?« Und er fängt schon wieder an, eine lange Rede zu halten, ohne die Frage zu beantworten.


DR. KAUFFMANN: Kannten Sie Schellenberg oder nicht?


KALTENBRUNNER: Ja, freilich, Schellenberg war der Führer des Amtes VI.


DR. KAUFFMANN: Meine Fragen: In welchem Verhältnis standen Sie zu diesem Chef VI? Halten Sie diese Aussage für wahr oder nicht?


KALTENBRUNNER: Diese Aussage ist nicht wahr, und zwar möchte ich auch die Begründung dafür geben, damit das Gericht den Wert dieser Aussage ermessen kann. Schellenberg ist der intimste Freund Himmlers gewesen. Er ist auf Himmlers Befehl bis zum letzten Tage bei ihm geblieben. Er ist der Mann, der für Himmler die letzte Vermittlertätigkeit zu dem schwedischen Grafen Bernadotte zustande gebracht hat; er ist der Mann gewesen, der im letzten Augenblick eine Verbindung über Herrn Mühse in der Schweiz zustande gebracht hat, auf welchem Wege ganz wenige jüdische Häftlinge in die Schweiz, in das Ausland entlassen wurden, damit die Herren Himmler und Schellenberg im Ausland noch rasch einen günstigen Namen sich sicherten, und er ist es gewesen, der zusammen mit einem zweiten Freund Himmlers eine Aktion unternommen hat, um über eine Rabbinerorganisation Nordamerikas vertragsmäßig herbeizuführen, daß in einigen größeren Zeitungen Amerikas eine bessere Besprechung und Reportage der Person Himmlers erwirkt werde, und diese Machenschaften habe ich Himmler gegenüber und Hitler gegenüber kritisiert beziehungsweise in Mißkredit gebracht und erklärt, es sei der Sache und des Reiches unwürdig, in einer so wichtigen Frage Methoden, wie sie Himmler und Schellenberg hier anwenden, zu handhaben. Der einzige korrekte Weg sei der einer sofortigen Aufnahme der Beziehungen zum Internationalen Roten Kreuz, und daher habe ich Himmler rechtzeitig Präsident Burckhardt präjudiziert und ihn gezwungen, in dieser Frage eine andere Stellung einzunehmen, indem ich Burckhardt selbst gebeten habe, in die Lager sich zu begeben.


DR. KAUFFMANN: Ich habe eine völlig andere Frage gestellt.


[311] KALTENBRUNNER: Ich muß dies aber vorausschicken, damit Sie ermessen können, wie enttäuscht Schellenberg und Himmler von meiner Arbeit sein müssen und weshalb er jetzt ein Interesse hat, mich, wie es in einem Affidavit geschehen ist, des internationalen Wortbruchs zu bezichtigen.


DR. KAUFFMANN: Also, Sie wollen sagen, Schellenberg stand im Widerspruch und im Gegensatz zu Ihnen und belastet Sie zu unrecht?


KALTENBRUNNER: Jawohl!


DR. KAUFFMANN: Nun, in diesem Dokument von Schellenberg ist der Vorgang bezüglich der fünfzig Flieger erwähnt, und Schellenberg berichtet, daß Sie mit Müller und Nebe zusammen eine Besprechung gehabt hätten, und daß Sie zusammen eine Ausrede angestrebt hätten, um in der Öffentlichkeit diese wahren Vorgänge zu kaschieren.

Ich frage Sie, wann haben Sie erstmals von der Erschießung der fünfzig Flieger gehört?


KALTENBRUNNER: Das ist der Fall »Sagan«.


DR. KAUFFMANN: Wann haben Sie davon gehört, das ist eine einfache Frage?


KALTENBRUNNER: Das ist mir erstmals vielleicht sechs Wochen nach seinem Eintritt bekanntgeworden.


DR. KAUFFMANN: Meine weitere Frage: Wollen Sie damit sagen, daß Sie an der Erschießung in keiner Weise beteiligt waren, daß Sie sich vielmehr erst nachträglich mit der Angelegenheit befassen konnten?


KALTENBRUNNER: Ja, das will ich sagen.


DR. KAUFFMANN: Wollen Sie weiter sagen, daß die Besprechung Schellenbergs sich auch ausschließlich auf diesen späteren Verdunkelungsversuch bezieht?


KALTENBRUNNER: Er kann sich nur darauf bezogen haben.


DR. KAUFFMANN: Ich komme dann zu dem Dokument 835-PS, US-527. Auch dieses Dokument wird von der Anklagebehörde dem Angeklagten zur Last gelegt. Es handelt sich um den sogenannten »Nacht-und-Nebel«-Erlaß, ein Befehl Hitlers vom 7. Dezember 1941.

Ist Ihnen der Begriff »Nacht-und-Nebel«-Erlaß geläufig gewesen? Wann haben Sie erstmals davon gehört?


KALTENBRUNNER: Ich habe erstmals davon im Juni 1945 in London gehört.


DR. KAUFFMANN: Dieses Schreiben, dieses Dokument, das ich Ihnen zur Einsicht vorgelegt habe, ist ein Schreiben des OKW vom [312] 2. September 1944 an die deutsche Waffenstillstandskommission, unterzeichnet Dr. Lehmann. Es heißt hierin:

»Nach den Bezugserlassen sind alle nichtdeutschen Zivilpersonen der besetzten Gebiete, die die Sicherheit oder Schlagfertigkeit der Besatzungsmacht durch Terror- und Sabotageakte oder in anderer Weise gefährdet haben, der Sicherheitspoli zei und dem SD zu übergeben.«

Bei einer so wichtigen Angelegenheit erscheint es unwahrscheinlich, daß Sie von diesem Sachverhalt und von diesem »Nacht-und-Nebel«-Erlaß keine Kenntnis gehabt haben.

KALTENBRUNNER: Ich habe keine Kenntnis gehabt und bitte, das aufklären zu dürfen. Darf ich vielleicht vorausschicken, daß in keinem Dokument besser hervorleuchtet, daß dem SD zu unrecht eine Exekutiv-Vollmacht beigemessen wird, wie aus diesem Dokument. Es heißt in Zeile 4:

»...oder in anderer Weise gefährdet haben, der Sicherheitspolizei und dem SD zu übergeben.«

Erstens ist es schon Nonsens, zu behaupten, daß man ein und dieselbe Sache zwei verschiedenen Körperschaften übergibt; entweder der Sicherheitspolizei oder dem SD. Aber es ist dieser Irrtum in den deutschen Sprachgebrauch, selbst in den Führererlaß deshalb hineingekommen, weil Heydrich Chef Sipo und Sicherheitsdienst, im Sprachgebrauch kurz Chef SD genannt wurde. Es ist aber ein glatter Irrtum. Wobei bitte keineswegs der SD von mir, weiß Gott wie, entlastet werden soll von anderen Dingen, die er vielleicht begangen hat, aber ich will damit feststellen, daß seine exekutive Zuständigkeit hiermit falsch festgestellt wird.

DR. KAUFFMANN: Aber es ist ja nicht nur von dem SD die Rede, sondern auch von der Sicherheitspolizei.

KALTENBRUNNER: Ja, hierzu möchte ich folgendes sagen: Dieser Führererlaß aus dem Jahre 1941 ist mir nicht bekannt gewesen. Ich bitte, sich in meine Situation zu versetzen. Ich bin Anfang Februar 1943 nach Berlin gekommen. Ich habe mit Ausnahme weniger Antrittsbesuche im Mai meine Tätigkeit aufgenommen. Im vierten Kriegsjahr haben sich die Befehle und Erlasse des Deutschen Reiches auch auf dem exekutiven Sektor zu vielen Tausenden bereits auf den Tischen und in den Schränken der Beamtenschaft befunden. Es ist einem Menschen ganz unmöglich gewesen, diese auch selbst nur im Laufe eines Jahres zu Ende zu lesen. Ich konnte unmöglich die Existenz aller dieser Befehle, selbst wenn ich mich dazu verpflichtet gefühlt hätte, zur Kenntnis nehmen. Ich war aber dazu gar nicht verpflichtet, und dann bitte ich, doch folgendes zu berücksichtigen:

Mein Antrittsdatum war 1. Februar 1943. Am 2. Februar ist Stalingrad übergeben worden. Die größte militärische Katastrophe...


[313] VORSITZENDER: Das ist eine lange Rede als Antwort auf die Frage, ob er diesen Befehl gesehen hat. Er sagt, er hat das Schreiben nicht gesehen, und dann hält er eine lange Rede.

DR. KAUFFMANN: Ich stelle Ihnen nunmehr die Frage:

Wann ist es Ihnen zur Kenntnis gekommen, welche Bedeutung dieser »Nacht-und-Nebel«-Erlaß hatte? Was darunter zu verstehen war bezüglich der Behandlung der betroffenen Personen. Genaue Antwort, bitte!


KALTENBRUNNER: Herr Dr. Kauffmann! Ich habe vom Bestehen des Erlasses nichts gewußt. Wenn ich gewußt hätte, daß mir hier diese Sache vorgehalten wird, dann hätte ich rechtzeitig einen Zeugen dafür namhaft machen können aus der Gefangenschaft in London, der beweisen kann, daß ich auch drüben keinerlei Ahnung hatte. Wir hatten in der Zelle selbst darüber gesprochen.


DR. KAUFFMANN: Das Endergebnis ist also Unkenntnis?


KALTENBRUNNER: Restlose Unkenntnis des Führererlasses.


DR. KAUFFMANN: Ich komme nunmehr zu der von der Anklage angezogenen Urkunde 526-PS, US-502.


[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]


Es handelt sich hier um die Landung eines feindlichen Kutters in Norwegen am 30. März 1943. Der Bericht enthält den Satz: »Führerbefehl durch SD vollzogen.« Unterschrift unter diesem Dokument fehlt. Das Dokument trägt das Datum: 10. Mai 1943. Es ist eine geheime Kommandosache. Die Überschrift lautet: »Notiz«.

Äußern Sie sich bitte zu dem Satz: »Führerbefehl durch SD vollzogen.«

KALTENBRUNNER: Mir ist vom Vollzug eines solchen Führerbefehls nichts bekannt. Ich verweise darauf, daß diese Notiz eine Notiz offensichtlich einer militärischen Dienststelle gewesen ist über einen Vorgang zu einer Zeit knapp nach meinem Dienstantritt, aber jedenfalls noch in der Zeit, da ich überhaupt nicht in Berlin gewesen bin. Ich konnte davon gar nicht Kenntnis bekommen.

DR. KAUFFMANN: Am Ende des Dokuments heißt es:

»Wehrmachtsbericht vom 6. April gibt darüber folgendes bekannt: In Nordnorwegen wurde ein feindlicher Sabotagetrupp bei der Annäherung an die Küste zum Kampf gestellt und vernichtet.«

War Ihnen etwas über den Zusammenhang dieses Wehrmachtsberichts, sofern Sie ihn gekannt haben, mit dem eigentlichen Erlaß bekannt?

KALTENBRUNNER: Nein! Ich habe natürlich jeden oder fast jeden täglich eingehenden Wehrmachtsbe richt gelesen. Aber ich [314] konnte aus dieser Abfassung eine Beteiligung irgendeiner militärischen Dienststelle meines Interessenbereiches nicht feststellen.

DR. KAUFFMANN: Ich komme dann zu dem weiteren Dokument, das die Anklage dem Angeklagten zum Vorwurf machte: L-37, US-506. Es handelt sich um die sogenannte Verwandtenhaftung. Das sind also Verbrechen, die an Verwandten der eigentlichen schuldigen Personen begangen wurden. Und dieses Dokument betrifft einen Brief des Kommandeurs der Sicherheitspolizei an den SD in Radom vom 19. Juli 1944, wonach die männlichen Verwandten von Attentätern und Saboteuren erschossen, die weiblichen in Konzentrationslager geschickt werden sollen. Welche Erklärung geben Sie dem Gericht in Bezug auf dieses Dokument und diesen Sachverhalt?


KALTENBRUNNER: Der Bericht beginnt mit den Worten: »Der Höhere SS- und Polizeiführer Ost hat... folgenden Befehl erlassen.« Der Höhere Polizeiführer Ost ist eine Dienststelle, die unmittelbar als eine Dienststelle des besetzten Gebiets dem Reichsführer-SS unterstanden hat, und nicht irgendeinem Zentralamt in Berlin. Ich konnte daher von diesem Befehl keine Kenntnis haben. Die Polizeiführer der besetzten Gebiete sind unmittelbar Himmler unterstanden.


DR. KAUFFMANN: Dann komme ich zu dem weiteren Vorwurf der Anklage bezüglich der Konzentrationslager Dachau. Hier liegt ein Dokument vor 3462-PS, US-528. Es ist dies eine Aussage des Gaustabsamtsleiters Gerdes.

Die Anklage macht dem Angeklagten zum Vorwurf, er habe das Konzentrationslager Dachau und die beiden zugehörigen Nebenlager Mühldorf und Landsberg durch Bomben beziehungsweise Gift beseitigen wollen. Ich lese noch einige Sätze aus diesem Dokument vor. Es ist auf Seite 2 der deutschen Übersetzung, ziemlich unten:

»Im Dezember 1944 oder Januar 1945 hatte ich im Dienstzimmer des Gauleiters Giesler in München, Ludwigstraße 28, Gelegenheit, von einer Geheimverfügung Kaltenbrunners Kenntnis zu nehmen. Der Gauleiter Giesler erhielt diesen Befehl in meiner Gegenwart durch Kurier, und nachdem mir die Erlaubnis gegeben wurde, es zu lesen, wurde es zerstört in Übereinstimmung mit dem Vermerk: ›Nach Kenntnis zu vernichten.‹ Der Befehl, der von Kaltenbrunner unterzeichnet war, lautete ungefähr wie folgt: ›Ich habe im Einvernehmen mit dem Reichsführer-SS erwirkt und alle höheren Polizeidienststellen angewiesen, daß jeder Deutsche, der sich in Zukunft an der Verfolgung und Vernichtung der abgesprungenen feindlichen Flugzeugbesatzungen beteiligt, straffrei auszugehen habe.‹

[315] Giesler erzählte mir, daß Kaltenbrunner in dau ernder Verbindung mit ihm sei, da er sich große Sorge um das Verhalten der ausländischen Arbeiter und vor allen Dingen der Insassen der Konzentrationslager Dachau, Mühldorf und Landsberg mache, die sich im Zuge der sich nähernden alliierten Armeen befanden. An einem Dienstag, Mitte April 1945, erhielt ich vom Gauleiter einen Anruf, mich für eine Nachtbesprechung freizuhalten. Im Laufe unserer persönlichen Unterhaltung an diesem Abend wurde mir von Gauleiter Giesler eröffnet, daß er von Obergruppenführer Kaltenbrunner eine Weisung erhalten habe, im Auftrage des Führers unverzüglich eine Planung über die Liquidierung des Konzentrationslagers Dachau und der beiden jüdischen Arbeiterlager Landsberg und Mühldorf auszuarbeiten. Die Weisung sah vor, die beiden jüdischen Arbeiterlager in Landsberg und Mühldorf durch die deutsche Luftwaffe zu vernichten, da die Baustellen dieser Lager in letzter Zeit wiederholt von feindlichen Luftangriffen heimgesucht wurden.

Diese Aktion erhielt den Decknamen ›Wolke A 1‹.«

KALTENBRUNNER: Darf ich dazu Stellung nehmen?

DR. KAUFFMANN: Bitte zunächst dazu: Kennen Sie Gerdes?


KALTENBRUNNER: Ich kenne Gerdes nicht, ich habe Gerdes auch nie gesehen.


DR. KAUFFMANN: Kennen Sie Giesler?


KALTENBRUNNER: Ich habe Giesler zum letztenmal im Jahre 1942 im September gesehen.


DR. KAUFFMANN: Lag ein Befehl Hitlers vor auf Vernichtung von Konzentrationslagern?


KALTENBRUNNER: Nein!


DR. KAUFFMANN: Geben Sie eine vernünftige Erklärung zu diesem Dokument.


KALTENBRUNNER: Zu diesem Dokument eine vernünftige Erklärung zu geben, ist geradezu menschenunmöglich, weil es von A bis Z erfunden und fingiert ist. Ich erkläre dieses Dokument als eine restlose Lüge des Herrn Gerdes und kann nur verweisen auf das meine Verantwortung unterstützende Aussagematerial des für Bayern allein zuständigen Höheren SS-und Polizeiführers, Freiherrn von Eberstein, der selbst die Aussage Gerdes für völlig unglaubwürdig bezeichnet. Im einzelnen möchte ich aber die Vorwürfe noch wie folgt entkräften:

Er spricht hier:

»An einem Dienstag, Mitte April 1945, erhielt ich vom Gauleiter einen Anruf, mich für eine Nachtbesprechung freizuhalten... Er eröffnete mir, daß er von... [316] Kaltenbrunner eine Weisung erhalten habe, im Auftrag des Führers unverzüglich...«

Niemand hat genauer gewußt im Reich, wer für Konzentrationslager zuständig ist, und wie er hier Befehle zu erteilen hat, als Hitler. Er hätte mir niemals einen solchen Auftrag gegeben, er konnte ihn mir aber auch gar nicht geben, weil ich vom 28. März bis zum 15. April in Hitlers Auftrag selbst in Österreich gewesen bin, und vom 10. April bis 8. Mai, bis zu meiner Gefangennahme, auch die wenigen Tage meiner Anwesenheit in Berlin so genau darstellen kann, wo ich gewesen bin, was ich getan habe, daß eine Befehlsgebung in dieser Richtung ausgeschlossen erscheint. Sie müßte aber auch schon früher erfolgt sein, wenn er von mir von Mitte April spricht, also müßte er mit Hitler in dieser Frage schon früher gesprochen haben als Mitte April, denn sonst kann er nicht Mitte April sich zu einer Nachtbesprechung habe freihalten müssen.

Ich habe von der Existenz von jüdischen Arbeiterlagern als Filiale von Dachau keinerlei Kenntnis gehabt in Bayern, und ich bitte es doch als irrsinnig zu erkennen, daß ich im April 1945 solchen Befehlen Vorschub leisten würde, wo ich im März 1945 mit dem Präsidenten des Roten Kreuzes, Burckhardt, mich über die Auslieferung aller Juden, über die Unterstützung aller Juden, mich über seine persönliche Betreuung aller jüdischen Lager bemühte und sie auch erreichte.

DR. KAUFFMANN: Hatten Sie eine Möglichkeit, überhaupt auf die deutsche Luftwaffe in dieser Beziehung einzuwirken?

KALTENBRUNNER: Es stand mir weder eine Befehlsmöglichkeit an die Luftwaffe zu... Ich hätte einen solchen Befehl nur über den Chef der Luftwaffe selbst bewerkstelligen können und hätte dort selbstverständlich meine Ablehnung bekommen; denn wie würde die Luftwaffe die Hand in diesem Zeitpunkt, bitte zu bedenken, wo jeder gewußt hatte, daß der Krieg zu Ende ist, die Hand hergegeben haben zu einem himmelschreienden Verbrechen.


DR. KAUFFMANN: Nun lese ich mit Erlaubnis des Gerichts, weil es sich auch um einen ungeheueren Vorwurf handelt, noch wenige Sätze von diesem Dokument vor, denn auch die Anklage hat diese Sätze ins Protokoll gelesen.

Es heißt weiter:

»Ich war mir darüber im klaren, diesen Auftrag niemals zur Durchführung zu bringen.« Das sagt Gerdes. »Da die Aktion ›Wolke A 1‹ schon längst zur Auslösung gekommen sein sollte, wurde ich förmlich überlaufen von den Kurieren Kaltenbrunners, und ich sollte auch die Einzelheiten der Mühldorfer und Landsberger Aktion mit den beiden Kreisleitern besprochen haben. Die Kuriere, in den meisten Fällen [317] SS-Offiziere, gewöhnlich SS-Untersturmführer, gaben mir kurze und harte Befehle zum Lesen und Abzeichnen. Die Befehle drohten mir bei Nichtbefolgung die fürchterlichsten Strafen an, einschließlich Hinrichtung im Falle der Nichtbefolgung. Ich konnte die Nichtdurchführung jedoch immer mit schlechtem Flugwetter, Benzin- und Bombenmangel begründen. Kaltenbrunner befahl daher, die Landsberg-Juden im Fußmarsch nach Dachau zu führen, um sie in die Dachauer Vergiftungsaktionen einzuschließen, und daß die Mühldorfer Aktionen die Gestapo zur Durchführung bringen sollte.

Für das Konzentrationslager Dachau befahl Kaltenbrunner eine Aktion ›Wolkenbrand‹, die vorsah, die Insassen des Konzentrationslagers Dachau mit Ausnahme der arischen Angehörigen der Westmächte mit Gift zu liquidieren.

Gauleiter Giesler erhielt diesen Befehl direkt von Kaltenbrunner und besprach in meinem Beisein mit dem Gaugesundheitsführer Dr. Harrfeld die Beschaffung der erforderlichen Mengen von Giftstoffen. Dr. Harrfeld versprach, diese Mengen auf Befehl zu beschaffen und wurde angewiesen, meine weiteren Befehle abzuwarten. Da ich auf jeden Fall die Ausführung dieser Aktion verhindern wollte, gab ich keine weiteren Anweisungen an Dr. Harrfeld.

Kaum waren die Insassen von Landsberg in Dachau eingeliefert, als bereits durch einen Kurier von Kaltenbrunner die Auslösung des Kennwortes ›Wolkenbrand‹ gegeben wurde. Die Durchführung der Aktion ›Wolke A 1‹ und ›Wolkenbrand‹ verhinderte ich dadurch, daß ich Giesler die Begründung gab, daß die Front zu nahe sei und ihn um Weiterbeförderung an Kaltenbrunner bat.

Kaltenbrunner gab daher schriftliche Anweisungen an Dachau, alle Häftlinge der westeuropäischen Nationen mit Lastwagen in die Schweiz zu transportieren und die übrigen Insassen zu Fuß ins Ötztalgebiet (Tirol) zu führen, wo die endgültige Liquidierung der Häftlinge so oder so stattfinden sollte.«

Erklären Sie vielleicht nur mit wenigen Worten, ohne auf die Einzelheiten einzugehen, ob dieses Dokument der Wahrheit entspricht oder ob es nicht der Wahrheit entspricht?

KALTENBRUNNER: Dieses Dokument widerspricht restlos der Wahrheit.

DR. KAUFFMANN: Es widerspricht der Wahrheit?


KALTENBRUNNER: Aber Herr Doktor, ich muß doch Gelegenheit haben, dagegen Stellung nehmen zu dürfen. Ich muß es doch im einzelnen aufklären dürfen.


[318] DR. KAUFFMANN: Sie haben vorhin bereite Stellung genommen. Wenn Sie darüber hinaus noch etwas Wesentliches zu sagen haben, dann können Sie das jetzt erklären.


KALTENBRUNNER: Es scheint mir folgendes noch wesentlich zu sein: Nach seiner Angabe müßte ich Dutzende von Kurieren bei mir gehabt haben bei meinem Aufenthalt in Österreich. In meiner Begleitung haben sich zwei Personen befunden, mein Fahrer und ein Adjutant, mein Verwaltungsführer, noch dazu ein Mann, der mit Nachrichtendienst und Polizei nichts zu tun hat, namens Scheitler, und ich. Wir waren zu dritt. Ich hätte gar keine Möglichkeit gehabt, so viele Kuriere zu schicken. Nummer zwei: Ich habe für den Bereich Bayern überhaupt keinen Anlaß gehabt, irgend etwas vorzukehren, auch nicht unter dem Druck Himmlers. Warum? Weil für Bayern eine Totalvollmacht am selben Tage, als ich diese für Österreich bekommen habe, an Obergruppenführer Berger ausgestellt worden ist. Ich hätte also gar keinen Anlaß gehabt, und drittens, ich kann so irrsinnige Befehle gegen ein Konzentrationslager auch nicht einmal im Herzen getragen haben, wenn ich zur gleichen Zeit genau das Gegenteil an anderer Stelle befehle, nämlich in Mauthausen. Ich habe nach Mauthausen den Befehl gegeben, das Lager dem Feind restlos zu übergeben, genau das Gegenteil dessen und das wäre, wenn man sich schon in den Gedanken Himmlers versetzen würde, gerade das Verkehrte gewesen; denn in Mauthausen sind doch die Schwerverbrecher gewesen und in Dachau die nicht belasteten oder weniger belasteten Menschen. Also wäre gerade schon, wenn man schon mitdenken könnte mit einem Himmler, das Gegenteil der Befehlsgebung notwendig gewesen, das ist auch aus diesem Grunde völlig irrsinnig, etwas Derartiges zuzumuten.


DR. KAUFFMANN: Sie werden von der Anklage schließlich dafür verantwortlich gemacht, daß Sie als Chef der Sicherheitspolizei und des SD die Kirchenverfolgung oder die Verfolgung der Katholischen Kirche durch die Gestapo geduldet hätten. Ich halte Ihnen in dieser Beziehung vor, daß die Abteilung B-2 des Amtes IV die Erziehung und das religiöse Leben betrifft, und die Abteilung I des Amtes IV sich mit dem politischen Katholizismus beschäftigt. Wissen Sie etwas darüber, daß innerhalb dieses Amtes eine doppelte Kirchenpolitik bestand mit einem sogenannten »Nahziel« und mit einem »Fernziel«? Unter Nahziel verstand man, daß die Kirche keinen Schritt Boden wiedergewinnen dürfe. Unter dem Fernziel verstand man, endgültig nach Ende des Krieges die Kirchen in Deutschland zu vernichten. Was wissen Sie über diese Bestrebungen?


KALTENBRUNNER: Zu diesen Bestrebungen kann ich nur folgendes sagen: Die theoretischen Darstellungen sind mir keinesfalls bekannt gewesen. Die Kirchenpolitik des Reiches, wie ich sie im Jahre 1943 erkennen mußte, war eine andere. Im Jahre 1943 hat die [319] Einstellung Hitlers gegolten, in einer Art »Burgfrieden-Zustand« den Krieg mit der Kirche durchzustehen, auf Kriegsdauer mit der Kirche durchzustehen, also sich möglichst jedes Angriffes zu enthalten und nur, wenn einzelne persönliche Entgleisungen von Klerikern vorkämen, gegen diese vorzugehen, wenn hierzu ausdrückliche Genehmigung bestehe.


DR. KAUFFMANN: Darf ich Sie mal unterbrechen? Ich frage Sie, haben Sie im Frühjahr 1943...


KALTENBRUNNER: Ja, darauf möchte ich kommen.


DR. KAUFFMANN:... irgend etwas bei Hitler unternommen und was war der Erfolg?


KALTENBRUNNER: Also, ich wollte noch einmal skizzieren, welchen Zustand ich angefunden habe. Ich habe ferner den Zustand gefunden, daß trotz dieser hitlerischen Einstellung Bormann weiterhin aktiv gegen die Kirche aufgetreten ist und habe mich daher schon im März, glaube ich, schriftlich an Hitler gewandt, später auch mündlich, auf eine restlose Bereinigung der Kirchenpolitik und eine Änderung im Sinne eines Zusammengehens, vor allem anderen wollte ich aber eine andere Vatikanpolitik herbeiführen.


DR. KAUFFMANN: Ich glaube, Sie brauchen nicht in Einzelheiten gehen.


KALTENBRUNNER: Ich bin aber daran schwerstens gehindert worden. Erstens hat Himmler gegen mich Stellung genommen bei Hitler, und zweitens habe ich Bormanns heftigsten Widerstand gegen mich gehabt, der so weit gegangen ist, daß er den Deutschen Geschäftsträger beim Vatikan, Weizsäcker, im Ansehen restlos untergraben hat, dadurch, daß er ihm einen Schattenmann hingestellt hat, der diesen Mann zu überwachen gehabt hat.


DR. KAUFFMANN: Das ist genügend von dem.

Herr Vorsitzender! Wünschen Sie, daß ich fortfahre, weil es inzwischen 5.00 Uhr ist?


VORSITZENDER: Wenn Sie nur noch ein kurzes Verhör machen wollen, können Sie fortfahren. Wie lange wird es noch dauern?


DR. KAUFFMANN: Es wird noch eine Stunde dauern, weil ich die Dokumente noch besprechen muß, die von der Anklage vorgelegt worden sind.


VORSITZENDER: Bevor wir uns vertagen, möchte ich noch mitteilen, daß der Gerichtshof am Samstag eine öffentliche Sitzung halten wird, und zwar bis 10.00 Uhr.


[Das Gericht vertagt sich bis

12. April 1946, 10.00 Uhr]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 11, S. 282-321.
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