Vormittagssitzung.

[438] GERICHTSMARSCHALL: Hoher Gerichtshof! Es ist berichtet worden, daß der Angeklagte Ribbentrop der Vormittagssitzung nicht beiwohnen wird.

VORSITZENDER: Ich will mich zuerst mit den Dokumenten des Angeklagten Rosenberg befassen.

Der Gerichtshof verfügt, daß alle Dokumente im Buch I, Band 1 und 2, abgelehnt werden sollen, bis zu dem Buche von Hellpach und dieses einschließlich, das heißt Beweisstücke 1 bis 6; dasselbe gilt für Beweisstück 7 (e) und Beweisstück 8.

Zweitens wird der Gerichtshof die Beweisstücke 7 sowie 7 (a) bis 7 (d) amtlich zur Kenntnis nehmen. Aber er verfügt, daß diese Beweisstücke 7 bis 7 (d) im gegenwärtigen Stadium nicht zu verlesen sind, jedoch vom Verteidiger in seinem Endplädoyer zitiert werden können.

Drittens genehmigt der Gerichtshof die Bücher II und III und verfügt viertens, daß der Angeklagte Rosenberg zuerst aufgerufen werden soll und zugelassene Dokumente ihm im Laufe seines Verhörs vorgelegt werden können. Das ist alles.

Bitte, Dr. Kauffmann!


DR. KAUFFMANN: Mit Zustimmung des Gerichts rufe ich zunächst den Zeugen Höß.


[Der Zeuge Höß betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Erheben Sie sich; wollen Sie Ihren Namen nennen?

ZEUGE RUDOLF HÖSS: Rudolf Franz Ferdinand Höß.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir diesen Eid nach:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


Sie können sich setzen.

DR. KAUFFMANN: Herr Zeuge! Ihre Aussage wird von weittragender Bedeutung sein; Sie sind vielleicht der einzige, der bisher unbekannte Zusammenhänge aufklären kann und der bekunden kann, welcher Personenkreis die Befehle zur Vernichtung des europäischen Judentums gegeben hat, der weiter sagen kann, wie dieser [438] Befehl durchgeführt wurde und in welchem Grad diese Durchführung geheimgehalten wurde.

VORSITZENDER: Dr. Kauffmann, stellen Sie bitte Fragen an den Zeugen.


DR. KAUFFMANN: Sie waren von 1940 bis 1943 Lagerkommandant von Auschwitz. Stimmt das?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Und in dieser Zeit sind Hunderttausende von Menschen dort in den Tod geschickt worden. Ist das richtig?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Ist es richtig, daß Sie selbst keine genauen Aufzeichnungen über die Zahl dieser Opfer haben, weil Ihnen diese Aufzeichnungen verboten waren?


HÖSS: Das ist so richtig.


DR. KAUFFMANN: Ist es weiter richtig, daß ausschließlich ein Mann namens Eichmann hierüber Aufzeichnungen hatte; der Mann, der mit der Organisation und der Sammlung der Menschen beauftragt worden war?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Ist es weiter richtig, daß Ihnen Eichmann erklärte, insgesamt seien in Auschwitz über zwei Millionen jüdische Menschen vernichtet worden?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Männer, Frauen und Kinder?


HÖSS: Ja.


DR. KAUFFMANN: Sie waren Weltkriegsteilnehmer?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Und sind dann 1922 in die Partei eingetreten?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Sind Sie SS-Mitglied gewesen?


HÖSS: Seit 1934.


DR. KAUFFMANN: Ist es richtig, daß Sie im Jahre 1924 zu einer längeren Zuchthausstrafe verurteilt worden sind wegen Ihrer Beteiligung an einem sogenannten Fememord?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Und Sie sind dann Ende 1934 in das Konzentrationslager Dachau gekommen?


HÖSS: Jawohl.


[439] DR. KAUFFMANN: Welche Aufgabe hatten Sie dort?


HÖSS: Ich war zuerst Gefangenenblockführer, nachher Rapportführer, und zuletzt Gefangeneneigentumsverwalter.


DR. KAUFFMANN: Und blieben Sie lange dort?


HÖSS: Bis 1938.


DR. KAUFFMANN: Von 1938 ab, welche Stellung bekleideten Sie dann? Und wo befanden Sie sich dann?


HÖSS: 1938 kam ich nach dem Konzentrationslager Sachsenhausen, wo ich zuerst als Adjutant des Kommandanten und nachher als Schutzhaftlagerführer Verwendung fand.


DR. KAUFFMANN: In welcher Zeit waren Sie in Auschwitz Lagerkommandant?


HÖSS: In Auschwitz war ich Kommandant vom Mai 1940 bis 1. Dezember 1943.


DR. KAUFFMANN: Wieviele Menschen, Häftlinge, waren zur Zeit der größten Belegung in Auschwitz?

HÖSS: Zur Zeit der stärksten Belegung waren in Auschwitz zirka 140000 Häftlinge, Männer und Frauen.


DR. KAUFFMANN: Ist es richtig, daß Sie 1941 nach Berlin zu Himmler bestellt wurden? Geben Sie in kurzen Zügen den Inhalt dieser Besprechung an.


HÖSS: Jawohl. Im Sommer 1941 wurde ich zum persönlichen Befehlsempfang zum Reichsführer-SS, Himmler, nach Berlin befohlen. Dieser sagte mir dem Sinne nach, ich kann das nicht mehr wörtlich wiederholen, der Führer hat die Endlösung der Judenfrage befohlen. Wir, die SS, haben diesen Befehl durchzuführen. Wenn jetzt zu diesem Zeitpunkt dies nicht durchgeführt wird, so wird später das jüdische Volk das deutsche vernichten. Er habe Auschwitz deswegen gewählt, weil es bahntechnisch am günstigsten liegt und auch das ausgedehnte Gelände für Absperrmaßnahmen Raum bietet.


DR. KAUFFMANN: Wurde in dieser Besprechung Ihnen von Himmler gesagt, daß diese geplante Aktion als »Geheime Reichssache« behandelt werden müsse?


HÖSS: Jawohl, darauf machte er besonders aufmerksam. Er sagte mir, ich dürfte auch meinem direkten Vorgesetzten, dem Gruppenführer Glücks, nichts darüber sagen. Diese Besprechung wäre nur für uns beide, und ich hätte strengstes Stillschweigen jeder mann gegenüber zu bewahren.


DR. KAUFFMANN: Welche Stellung hatte Glücks, den Sie eben nannten?


[440] HÖSS: Gruppenführer Glücks war sozusagen der Inspekteur der KZ-Lager zu diesem Zeitpunkt und war dem Reichsführer direkt unterstellt.


DR. KAUFFMANN: Bedeutet »Geheime Reichssache«, daß niemand ohne Gefahr für Leib oder Leben auch nur die leisesten Andeutungen Dritten gegenüber machen darf?


HÖSS: Jawohl, »Geheime Reichssache« bedeutet für jeden, daß er mit keinem Menschen über diese Dinge sprechen durfte, und daß er selbst dafür haftete, mit seinem Kopf dafür haftete, daß nichts über diese Dinge anderen gegenüber verlautbart wurde.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie Dritten, Unbeteiligten gegenüber jemals die Ihnen auferlegte Verpflichtung verletzt?


HÖSS: Nein, bis Ende 1942 nicht.


DR. KAUFFMANN: Warum nennen Sie diesen Zeitpunkt? Haben Sie nach diesem Zeitpunkt dritten Personen gegenüber Mitteilung gemacht?


HÖSS: Ende 1942 wurde meine Frau von dem damaligen Gauleiter Oberschlesiens durch Bemerkungen auf die Vorgänge in meinem Lager aufmerksam gemacht. Meine Frau frug mich dann später, ob dies der Wahrheit entspräche, und ich gab dies meiner Frau zu.

Das war mein einziger Bruch dieses dem Reichsführer gegebenen Versprechens, und ich habe sonst niemandem gegenüber davon gesprochen.


DR. KAUFFMANN: Wann haben Sie Eichmann kennengelernt?


HÖSS: Eichmann lernte ich ungefähr 4 Wochen später, als ich den Befehl vom Reichsführer bekommen hatte, kennen. Er kam nach Auschwitz, um mit mir die Durchführung des gegebenen Befehls zu besprechen. Eichmann war, wie mir der Reichsführer noch bei der Unterredung sagte, von ihm beauftragt, die Durchführung dieses Befehls mit mir zu besprechen, und alle weiteren Weisungen bekam ich von ihm, von Eichmann.


DR. KAUFFMANN: Beschreiben Sie ganz kurz, ob es richtig ist, daß die Lager von Auschwitz vollkommen isoliert waren, und welche Vorkehrungen getroffen worden sind, um die Durchführung der Ihnen übertragenen Aufgabe so geheim wie möglich zu halten.


HÖSS: Das Lager Auschwitz als solches lag drei Kilometer von der Stadt weg. Die Umgebung, zirka 20000 Morgen, war von allen Einwohnern, früheren Einwohnern, freigemacht, und das gesamte Gebiet konnte nur von SS-Männern beziehungsweise von Zivilangestellten mit besonderen Ausweisen betreten werden. Das eigentliche Lager Birkenau, wo später das Vernichtungslager gebaut [441] wurde, lag nochmals zwei Kilometer von dem Lager Auschwitz entfernt. Die Anlagen selbst, das heißt die provisorischen Anlagen, die zuerst benutzt wurden, lagen im Wald eingebettet und waren auch von weither nirgends einzusehen. Dieses Gebiet war zudem noch als Sperrgebiet erklärt worden und durfte auch von SS-Angehörigen, die nicht einen Sonderausweis hatten, nicht betreten werden. Somit war nach menschlichem Ermessen niemand außer den erwähnten Personen in der Lage, dieses Gebiet zu betreten.


DR. KAUFFMANN: Und dann kamen die Eisenbahntransporte an. In welchen Zeiträumen kamen diese Transporte an und wieviele Menschen befanden sich jeweils etwa in einem solchen Transport?


HÖSS: In den ganzen Zeiträumen bis 1944 waren jeweils gewisse Aktionen in den einzelnen Ländern, so daß von einer fortlaufenden Reihenfolge der Einlieferung nicht gesprochen werden kann. Es handelt sich jeweils um vier bis sechs Wochen. In diesen vier bis sechs Wochen kamen täglich zwei bis drei Züge mit je zirka 2000 Personen an. Diese Züge wurden zuerst auf ein Abstellgeleis des Geländes Birkenau gefahren. Die Lokomotive, die die Züge brachte, fuhr wieder zurück. Die Bewachungsmannschaften, die die Transporte begleiteten, mußten sofort das Gebiet verlassen, und die eingelieferten Personen wurden durchwachen des Lagers übernommen. Sie wurden dort durch zwei SS-Ärzte geprüft auf Arbeitsfähigkeit. Die arbeitsfähigen Häftlinge marschierten sofort nach Auschwitz beziehungsweise nach dem Lager Birkenau, und die Nichtarbeitsfähigen wurden zuerst nach diesen provisorischen Anlagen, später dann in die neu erbauten Krematorien gebracht.


DR. KAUFFMANN: Bei meinem Verhör, das ich mit Ihnen unlängst anstellte, erklärten Sie mir, es seien etwa 60 Mann dazu bestimmt gewesen, die Transporte aufzunehmen. Und auch diese 60 Mann seien zur Geheimhaltung im Rahmen der allgemeinen, vorhin beschriebenen Geheimhaltung verpflichtet worden. Halten Sie dies heute noch aufrecht?


HÖSS: Jawohl, bei diesen 60 Mann handelte es sich um eine ständige Bereitschaft, die die nichtarbeitsfähigen Häftlinge nach dieser provisorischen, beziehungsweise später nach den anderen Anlagen brachten. Diese Bereitschaft, dazu zirka 10 Unterführer und Führer, Ärzte und Sanitätspersonal, waren wiederholt schriftlich und auch mündlich auf die strengste Geheimhaltung über diese gesamten Vorgänge verpflichtet worden.


DR. KAUFFMANN: Konnte ein unbeteiligter Außenstehender, der die Transporte ankommen sah, bestimmte Anhaltspunkte dafür gewinnen, daß die ankommenden Transporte vernichtet werden sollten, oder ist diese Möglichkeit deshalb so gering gewesen, weil [442] in Auschwitz ein außergewöhnlich großer Verkehr der einlaufenden Transporte, Materialien und so weiter war?


HÖSS: Jawohl. Ein Beobachter, der nicht ausschließlich zu diesem Zweck Aufzeichnungen machte, konnte darüber keinen Überblick gewinnen, denn erstens kamen nicht nur Transporte, die zur Vernichtung bestimmt waren, an, sondern es kamen ja auch laufend Transporte von Neuzugängen von Häftlingen an, die im Lager gebraucht wurden. Weiter verließen ebenfalls wieder Transporte in genügender Anzahl mit arbeitsfähigen oder ausgetauschten Häftlingen das Lager. Die Züge selbst waren geschlossen, das heißt, die Türen an den Güterwägen waren geschlossen, so daß Außenstehende sich keinen Einblick über die transportierten Menschen verschaffen konnten. Weiter wurden täglich bis zu 100 Waggons an Materialien, Lebensmitteln und ähnlichem in das Lager transportiert, beziehungsweise verließen laufend die Werkstätten des Lagers, in denen Kriegsmaterial geschaffen wurde.


DR. KAUFFMANN: Und nach Ankunft der Transporte mußten die Opfer alles, was sie hatten, ablegen. Die Kleider niederlegen, sich völlig ausziehen, ihre Wertsachen abgeben? Ist das richtig?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Und gingen dann sofort in den Tod?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Ich frage Sie nach Ihrer Erfahrung, ob diese Menschen wußten was ihnen bevorstand?


HÖSS: Zum größten Teil nicht, denn es waren Vorkehrungen getroffen, die sie darüber im Zweifel ließen und bei ihnen nicht den Verdacht erregen konnten, daß sie in den Tod gehen sollten. So waren überall an den Türen und an den Wänden Schriften angebracht, die darauf hinwiesen, daß dies eine Entlausungs- beziehungsweise eine Badevorkehrung sei. Dies wurde in mehreren Sprachen den Häftlingen durch Häftlinge, die früheren Transporten angehörten und bei der ganzen Aktion als Hilfsmannschaften gebraucht wurden, verkündet.


DR. KAUFFMANN: Und der Tod durch Vergasung trat dann ein in einem Zeitraum von 3 bis 15 Minuten, sagten Sie mir unlängst. Ist das richtig?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Sie sagten mir weiter, daß schon vor diesem endgültigen Eintritt des Todes eine Betäubung der Opfer früher eingetreten sei?


HÖSS: Jawohl. So wie ich durch eigene Bemühung, beziehungsweise durch die Ärzte erfahren hatte, war je nach Temperatur und [443] Zahl der in den Räumen vorhandenen Personen die Dauer des Eintritts der Betäubung, beziehungsweise des Todes, sehr verschieden. Die Betäubung fand in wenigen Sekunden beziehungsweise Minuten statt.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie selbst jemals angesichts Ihrer eigenen Familie und Kinder Mitleid mit den Opfern gehabt?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Und weshalb haben Sie dennoch diese Aktion durchführen können?


HÖSS: Bei all diesen Zweifeln, die mir kamen, war immer wieder einzig ausschlaggebend der unbedingte Befehl und die dazugehörige Begründung des Reichsführers Himmler.


DR. KAUFFMANN: Ich frage Sie, ob Himmler das Lager besichtigt hat und sich auch von den Vorgängen der Vernichtung selbst überzeugt hat.


HÖSS: Jawohl. 1942 besuchte Himmler das Lager und hat sich einen Vorgang von Anfang bis zu Ende genau angesehen.


DR. KAUFFMANN: Gilt das gleiche für Eichmann?


HÖSS: Eichmann war wiederholt in Auschwitz und kannte die Vorgänge genau.


DR. KAUFFMANN: Hat der Angeklagte Kaltenbrunner jemals das Lager besichtigt?


HÖSS: Nein.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie jemals bezüglich dieser Aufgabe mit Kaltenbrunner gesprochen?


HÖSS: Nein, nie. Ich war nur ein einziges Mal mit Obergruppenführer Kaltenbrunner zusammen.


DR. KAUFFMANN: Wann war das?


HÖSS: Das war ein Tag nach seinem Geburtstag im Jahre 1944.


DR. KAUFFMANN: Welche Stellung hatten Sie im Jahre 1944?


HÖSS: Im Jahre 1944 war ich Amtschef E 1 im Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt in Berlin. Meine Dienststelle war die frühere Inspektion der Konzentrationslager in Oranienburg.


DR. KAUFFMANN: Und was war das Thema dieser Besprechung, von der Sie eben sprachen?


HÖSS: Es handelte sich um einen Bericht des Lagers Mauthausen über sogenannte namenlose Häftlinge und deren Einsatz in der Rüstungsindustrie. Obergruppenführer Kaltenbrunner sollte darüber eine Entscheidung fällen. Aus diesem Grunde kam ich mit dem [444] Bericht des Kommandanten von Mauthausen zu ihm, er fällte aber keine Entscheidung, sondern verwies mich auf später.


DR. KAUFFMANN: Bezüglich der Frage der örtlichen Lage von Mauthausen wollen Sie zur Klarstellung noch erklären, in welchem Bezirk Mauthausen liegt. Ist das Oberschlesien oder Generalgouvernement?


HÖSS: Mauthausen...


DR. KAUFFMANN: Auschwitz, Entschuldigung, ich habe mich versprochen, ich meine Auschwitz.


HÖSS: Auschwitz liegt im ehemaligen Polen. Später, nach 1939 wurde es der Provinz Oberschlesien einverleibt.


DR. KAUFFMANN: Ist es richtig, wenn ich annehme, daß die Verwaltung, Verpflegung und so weiter der Konzentrationslager ausschließlich dem Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt unterstand?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Einem Amt, das völlig getrennt ist von dem Reichssicherheitshauptamt?


HÖSS: Sehr richtig.


DR. KAUFFMANN: Und Sie waren dann von 1943 bis Ende des Krieges einer der Chefs der Inspektion im Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt?


HÖSS: So ist es richtig.


DR. KAUFFMANN: Wollen Sie damit sagen, daß Sie über alle Vorgänge der Konzentrationslager nach Art der Behandlung und der Methoden besonders gut orientiert sind?


HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Ich frage Sie deshalb zunächst, ob Sie Erfahrungen haben bezüglich der Behandlung der Häftlinge, ob bestimmte Methoden Ihnen zur Kenntnis gekommen sind, wonach die Häftlinge gequält, grausam behandelt worden sind. Sie wollen Ihre Aussage gliedern in die Zeit bis zum Jahre 1939 und in die Zeit nach 1939.


HÖSS: Bis zum Kriegsbeginn 1939 war die Lage in den Lagern, was Verpflegung, Unterbringung und Behandlung der Häftlinge betraf, wie in jedem anderen Gefängnis oder einer Strafanstalt des Reiches auch. Die Häftlinge wurden zwar streng behandelt, aber an eine methodische Verprügelung oder schlechte Behandlung war nicht zu denken. Der Reichsführer hat wiederholt Befehle herausgegeben, daß jeder SS-Mann, der sich an einem Häftling vergreift, bestraft würde, und es sind auch verschiedentlich SS-Männer, die sich an Häftlingen vergingen, bestraft worden.

[445] Die Verpflegung und Unterkunft war zu diesem Zeitpunkt völlig denen anderer Häftlinge der Justizverwaltung gleichgestellt.

Die Unterbringung in den Lagern war in den Jahren auch noch normal; denn es gab zu der Zeit noch nicht diese Massenzuströmungen wie dann während des Krieges und bei Ausbruch des Krieges. Als der Krieg begann und Masseneinlieferungen politischer Häftlinge, und später in den besetzten Gebieten von Häftlingen der Widerstandsbewegung einsetzte, kamen die Baulichkeiten, die Erweiterungen der Lager nicht mehr mit der Zahl der eingelieferten Häftlinge mit. In den ersten Jahren des Krieges war dies immer noch zu überbrücken durch improvisierte Maßnahmen, später aber war dies kriegsbedingt nicht mehr möglich, da fast keinerlei Baumaterialien mehr zur Verfügung standen. Des weiteren, daß immer wieder und sehr einschneidend die Lebensmittelrationen für die Häftlinge von den Landeswirtschaftsämtern erheblich gekürzt wurden.

So trat dann der Zustand ein, daß immer mehr Häftlinge in den Lagern nicht mehr widerstandsfähig genug waren, den nun allmählich entstehenden Seuchen Widerstand zu bieten.

Der Hauptgrund, weswegen die Häftlinge später am Ende des. Krieges so schlecht instand waren und so viele Tausende krank und abgemagert in den Lagern vorgefunden wurden, liegt darin, daß der Reichsführer bei jeder Gelegenheit und immer wieder sein Ziel vor Augen führte und auch durch den Chef des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes, Obergruppenführer Pohl, den einzelnen Lagerkommandanten und Verwaltungsführern bei sogenannten Kommandantensitzungen auch erklärte, so war dies, daß jeder Häftling unbedingt bis zum äußersten seiner Kräfte in den Rüstungsbetrieb eingeschaltet werden müßte. Jeder Kommandant hatte alles daranzusetzen, daß dies ermöglicht wurde. Es war nicht so, daß man darauf ausging, möglichst viele Tote zu haben oder Häftlinge zu vernichten, sondern dem Reichsführer kam es immer wieder darauf an, möglichst jede Hand für die Rüstung einsetzen zu können.


DR. KAUFFMANN: Nun besteht darüber kein Zweifel, daß, je länger der Krieg dauerte, die Zahl der mißhandelten und auch gequälten Häftlinge zunahm. Ist Ihnen hierüber nicht einmal bei Ihren Inspektionen der Konzentrationslager an Beschwerden und dergleichen etwas bekanntgeworden, oder galten die geschilderten Zustände mehr oder weniger für erhebliche Exzesse?


HÖSS: Diese sogenannten Mißhandlungen und Quälereien in den Konzentrationslagern, die überall im Volk und später durch die Häftlinge, die von der Besatzung befreit wurden, verbreitet wurden, waren nicht, wie angenommen, Methode, sondern es waren Ausschreitungen einzelner Führer, Unterführer und Männer, die sich an Häftlingen vergriffen.


[446] DR. KAUFFMANN: Kam so etwas Ihnen niemals zur Kenntnis?


HÖSS: Wenn irgendein Vorgang zur Kenntnis kam auf irgendeine Art und Weise, so wurde der Betreffende natürlich sofort von seinem Posten enthoben beziehungsweise an irgendeine andere Stelle versetzt, so daß er, wenn er nicht bestraft wurde, wenn nicht Beweismaterial dafür vorlag, daß er bestraft werden konnte, so wurde er eben an eine andere Stelle versetzt und von den Häftlingen weggenommen.


DR. KAUFFMANN: Worauf führen Sie denn die besonders schlechten und unwürdigen Zustände zurück, die von den einrückenden alliierten Truppen festgestellt wurden und teilweise in Filmen festgehalten worden sind?


HÖSS: Die katastrophale Lage zu Ende des Krieges war dadurch hervorgerufen worden, daß durch die Zerstörung des Bahnnetzes, durch die dauernden Bombardierungen der Werke eine ordnungsmäßige Versorgung dieser Massen – ich denke an Auschwitz mit 140000 Häftlingen – nicht mehr gewährleistet war, wenn auch durch improvisierte Maßnahmen, Lastwagenkolonnen und ähnliche Dinge von den Kommandanten alles versucht wurde, dies zu bessern; es war nicht mehr möglich. Die Zahl der Kranken war ins Uferlose gestiegen, es gab nur noch wenige Medikamente, die Seuchen grassierten. Die arbeitsfähigen Häftlinge wurden immer wieder gebraucht. Es mußten sogar auf Befehl des Reichsführers Halbkranke noch an irgendwelchen Stellen der Industrie, wo sie noch arbeiten konnten, verwendet werden, so daß auch da durch alles an Raum in den Konzentrationslagern, was überhaupt als Unterbringungsraum zur Verfügung stand, durch kranke und sterbende Häftlinge überbelegt war.


DR. KAUFFMANN: Ich fordere Sie auf, sich die hinter Ihnen angebrachte Karte anzusehen. Die roten Punkte bedeuten Konzentrationslager. Ich frage Sie zunächst, wieviel Konzentrationslager im eigentlichen Sinne es am Ende des Krieges gab?


HÖSS: Es gab zu Ende des Krieges noch 13 Konzentrationslager. Alle anderen hier aufgezeichneten Punkte bedeuten sogenannte Arbeitslager bei den dort vorhandenen Rüstungsbetrieben. Die Konzentrationslager, die dreizehn bestehenden, wie ich schon sagte, waren der Sammelpunkt und der Mittelpunkt von irgendeinem Bezirk, so in Bayern das Lager Dachau, in Österreich das Lager Mauthausen, und die ganzen Arbeitslager in diesem Gebiet unterstanden dem Konzentrationslager. Dieses Lager hatte nun diese Außenlager zu versorgen, das heißt, die Arbeitskräfte zuzuführen, die kranken Häftlinge auszutauschen und mit Kleidung zu versehen, ebenso wurden die Wachen von dem betreffenden Konzentrationslager gestellt. Die Verpflegung war von 1944 ab fast ausschließlich[447] Sache der einzelnen Rüstungsbetriebe, um die Häftlinge in den Genuß der Kriegszulagen an Verpflegung zu bringen.


DR. KAUFFMANN: Was ist Ihnen über sogenannte medizinische Versuche an lebenden Häftlingen bekanntgeworden?


HÖSS: Medizinische Versuche wurden in verschiedenen Lagern durchgeführt, so in Auschwitz die Sterilisationsversuche von Professor Klaubert und Dr. Schumann. Dann weitere Versuche an Zwillingen von dem SS-Arzt Dr. Mengele.


DR. KAUFFMANN: Ist Ihnen der Arzt Dr. Rascher bekannt?


HÖSS: In Dachau war der Luftwaffenarzt Dr. Rascher, der Versuche an zum Tode verurteilten Häftlingen machte über Widerstand des menschlichen Körpers in Luftdruckkammern und Kältebehandlung.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie selbst Erfahrung darüber, ob derartige Versuche innerhalb des Lagers im größeren Kreise bekanntgeworden sind?


HÖSS: Solche Versuche liefen, wie alle anderen Dinge, natürlich unter »Geheime Reichssache«. Es war aber nicht zu vermeiden, daß Versuche, die in einem großen Lager durchgeführt wurden und die die Häftlinge ja irgendwie sehen mußten, bekannt wurden. Wie weit diese Versuche an die Außenwelt gelangten, ist mir unbekannt.


DR. KAUFFMANN: Sie erklärten mir, daß auch Exekutionsbefehle im Lager Auschwitz eingetroffen seien, daß diese Befehle bis zum Kriege selten waren, später dann aber häufiger wurden; stimmt das zunächst?


HÖSS: Jawohl. Bis zum Beginn des Krieges waren Exekutionen fast überhaupt nicht durchgeführt worden, nur in ganz krassen Fällen. Ich erinnere mich an einen Fall in Buchenwald, als ein SS-Mann von Häftlingen überfallen und erschlagen worden war, daß die Häftlinge nachher aufgehängt wurden.


DR. KAUFFMANN: Aber während des Krieges, das werden Sie zugeben, wuchs die Zahl der Exekutionen nicht unerheblich.


HÖSS: Mit Beginn des Krieges fing das schon an.


DR. KAUFFMANN: War die Grundlage dieser Exekutionsbefehle in vielen Fällen ein gerichtliches Urteil der deutschen Gerichte?


HÖSS: Nein, bei den in den Lagern durchgeführten Exekutionen hat es sich um Anordnungen des Reichssicherheitshauptamtes gehandelt.


DR. KAUFFMANN: Mit welcher Unterschrift versehen gelangten diese Exekutionsbefehle in Ihre Hände? Ist es richtig, daß gelegentlich Exekutionsbefehle einliefen mit der Unterschrift Kaltenbrunners, [448] daß es sich hierbei aber nicht um einen Originalbefehl, sondern um ein Fernschreiben, also mit Maschinenunterschrift handelte?


HÖSS: Es ist so richtig. Originalexekutionsbefehle kamen nie nach dem Lager. Diese Befehle kamen entweder im Original zur Inspektion der Konzentrationslager und wurden dann durch Fernschreiben an die betreffenden Lager weitergegeben, oder in dringendsten Fällen direkt vom Reichssicherheitshauptamt an die betreffenden Lager, und die Inspektion wurde nur benachrichtigt, so daß die Unterschriften in den Lagern überall nur im Fernschreiben waren.


DR. KAUFFMANN: Um die Unterschriften nochmals festzustellen, wollen Sie dem Gericht sagen, ob die weitaus überwiegende Mehrzahl aller Exekutionsbefehle schon in früheren Jahren bis zum Ende des Krieges entweder die Unterschrift Himmlers oder die Unterschrift Müllers trugen?


HÖSS: Es kamen nur ganz wenige Fernschreiben, die ich je gesehen habe, vom Reichsführer und noch weniger von dem Angeklagten Kaltenbrunner. Die meisten, ich kann hier fast sagen, fast alle, waren unterschrieben: »gez. Müller«.


DR. KAUFFMANN: Ist das der Müller, von dem Sie vorhin berichteten, wiederholt mit ihm über derartige Angelegenheiten gesprochen zu haben?


HÖSS: Gruppenführer Müller war der Chef des Amtes IV im Reichssicherheitshauptamt, der mit allen Dingen, die mit Konzentrationslagern zusammenhingen, mit der Inspektion zu verhandeln hatte.


DR. KAUFFMANN: Würden Sie sagen, daß Sie deshalb den Gestapochef Müller besuchten, weil Sie auf Grund Ihrer Erfahrung der Auffassung waren, daß dieser Mann auf Grund seiner jahrelangen Tätigkeit fast selbständig handelte.


HÖSS: Es ist so richtig. Ich habe mit Gruppenführer Müller über alle Konzentrationslagerangelegenheiten zu verhandeln gehabt, und er war in allen diesen Dingen unterrichtet und hat auch meist sofort seine Entscheidung gefällt.


DR. KAUFFMANN: Um es noch einmal klarzustellen, haben Sie über diese Dinge jemals mit dem Angeklagten verhandelt?


HÖSS: Nein.


DR. KAUFFMANN: Ist Ihnen bekanntgeworden, daß gegen Ende des Krieges Konzentrationslager geräumt wurden, und wenn ja, wer hat diese Befehle erteilt?

HÖSS: Dazu ist folgendes zu sagen: Ursprünglich bestand der Befehl des Reichsführers, daß das Lager im Falle von Feindannäherung [449] oder im Falle, daß irgendwie aus der Luft angegriffen würde, dem Feinde zu überlassen sei. Später, auf den Fall Buchenwald hin, der dem Führer vorgetragen worden war, wurde.....

Nein, bei Beginn des Jahres 1945, als verschiedene Lager in den Bereich der Feindeinwirkung kamen, wurde dieser Befehl umgestoßen, und der Reichsführer beauftragte die Höheren SS- und Polizeiführer, die im Ernstfalle für die Sicherheit der Lager zuständig waren, zu entscheiden, ob eine Räumung oder eine Überlassung in Frage käme.

Auschwitz und Groß-Rosen wurden geräumt. Buchenwald sollte ebenfalls geräumt werden, dann kam der Befehl des Reichsführers, daß grundsätzlich keine Lager mehr zu räumen wären. Es sind nur die prominenten Häftlinge und Häftlinge, die auf keinen Fall den Alliierten in die Hände fallen dürfen, vorher in andere Lager abtransportiert worden. Dies geschah auch im Falle Buchenwald. Nachdem Buchenwald besetzt war, wurde dem Führer Bericht erstattet, daß Häftlinge sich bewaffnet hätten und in der Stadt Weimar Plünderungen durchgeführt hätten. Daraufhin kam der strikteste Befehl des Führers an Himmler, in Zukunft dürfte kein Lager mehr dem Feinde überlassen werden. Es dürfte kein marschfähiger Häftling in irgendeinem Lager, mehr zurückbleiben. Das war kurz vor Beendigung des Krieges, kurz bevor Nord-und Süddeutschland voneinander getrennt wurden. Es handelt sich um das Lager Sachsenhausen. Der Gestapochef, Gruppenführer Müller, rief mich abends an, der Reichsführer hätte befohlen, daß sofort das Lager Sachsenhausen zu räumen wäre. Ich machte den Gruppenführer Müller darauf aufmerksam, was das bedeuten würde. Sachsenhausen könne sich auf kein anderes Lager mehr zurückziehen, es sei denn auf die nur wenig aufnahmefähigen Rüstungsbetriebe, also Arbeitslager in Rüstungsbetrieben. Die meisten Häftlinge müßten in Wäldern irgendwo untergebracht werden. Das würde Tausende und aber Tausende von Toten und vor allen Dingen eine Unmöglichkeit darstellen, diese Menschenmassen zu verpflegen. Er sagte mir zu, daß er nochmals diese Maßnahmen dem Reichsführer vortragen würde. Er rief mich wieder an und sagte mir, der Reichsführer hätte das abgelehnt und verlange von den Kommandanten, daß sein Befehl sofort durchgeführt würde. Von diesem Zeitpunkt an sollte auch Ravensbrück in diesem Sinne geräumt werden, konnte aber nicht mehr durchgeführt werden. Inwieweit die Lager in Süddeutschland geräumt wurden oder nicht, entzieht sich meiner Kenntnis, da wir, die Inspektion, keinerlei Verbindung mehr mit Süddeutschland hatten.

DR. KAUFFMANN: Es ist hier behauptet worden, und das ist meine letzte Frage, der Angeklagte Kaltenbrunner habe den Befehl [450] erteilt, Dachau und zwei weitere Nebenlager durch Bomben beziehungsweise Gift zu zerstören. Ich frage Sie, haben Sie hierüber etwas gehört; wenn nicht, halten Sie einen solchen Befehl für möglich?


HÖSS: Ich habe nie über so etwas gehört, ich weiß auch nichts von einem Räumungsbefehl, wie ich schon erwähnte, von Süddeutschland, und außerdem halte ich es für ausgeschlossen, ein Lager in dieser Form irgendwie vernichten zu können.


DR. KAUFFMANN: Ich habe keine weitere Frage mehr.


VORSITZENDER: Hat noch einer der Verteidiger Fragen an den Zeugen zu richten?


DR. MERKEL: Herr Zeuge! War die Staatspolizei als Reichsbehörde an der Vernichtung der Juden in Auschwitz in irgendeiner Form beteiligt?


HÖSS: Ja, insofern, daß ich meine gesamten Befehle über die Durchführung der Aktion von dem Obersturmführer Eichmann bekam.


DR. MERKEL: War die Verwaltung der Konzentrationslager dem Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt unterstellt?


HÖSS: Jawohl.


DR. MERKEL: Sie sagten bereits, daß Sie nichts mit dem Reichssicherheitshauptamt zu tun hatten.


HÖSS: Nein.


DR. MERKEL: Ich bitte, das auch noch zu unterstreichen, daß die Staatspolizei an sich mit der Verwaltung der Lager, mit der Unterbringung und Verpflegung und Behandlung der Häftlinge insofern nichts zu tun hatte, sondern daß das ausschließlich Sache des Wirtschafts- und Verwaltungshauptamtes war.


HÖSS: Das ist so richtig.


DR. MERKEL: Wie erklären Sie sich dann, daß Sie trotzdem mit Müller verschiedene Fragen, die die Konzentrationslager betroffen hatten, besprochen haben?


HÖSS: Das RSHA beziehungsweise das Amt IV hatte die Exekutive für alle Einweisungen der Häftlinge, ihre weitere Einteilung in die einzelnen Lagerstufen 1, 2, 3, weiter die Bestrafungen, die von Seiten des RSHA durchzuführen waren. Weiter Exekutionen, die weitere Unterbringung von Sonderhäftlingen und alle die sich hieraus ergebenden Fragen kamen durch das Reichssicherheitshauptamt, beziehungsweise das Amt IV.


DR. MERKEL: Wann wurde dieses Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt geschaffen?


[451] HÖSS: Das Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt besteht seit 1933 unter verschiedenen Bezeichnungen. Die Inspektion der Konzentrationslager wurde aber erst seit dem Jahre 1941 dem Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt unterstellt.


DR. MERKEL: Diese Konzentrationslager unterstanden also von Anfang an lediglich diesem Verwaltungs- und Wirtschaftshauptamt, das heißt also der SS und nicht der Staatspolizei.


HÖSS: Jawohl.


DR. MERKEL: Sie erwähnten vorhin den Namen Dr. Rascher. Kennen Sie persönlich diesen Arzt?


HÖSS: Jawohl.


DR. MERKEL: Wissen Sie, daß Dr. Rascher vor Beginn seiner Tätigkeit in Dachau in die SS übernommen wurde?


HÖSS: Davon habe ich keine Ahnung. Ich weiß nur, daß er später... ich habe ihn noch gesehen in der Uniform eines Luftwaffenarztes. Später soll er dann in die SS übernommen worden sein. Ich habe ihn aber dann nicht mehr gesehen.


DR. MERKEL: Ich habe keine Frage mehr. Danke schön.


RECHTSANWALT LUDWIG BABEL, VERTEIDIGER FÜR DIE SS: Herr Zeuge! Sie haben eingangs Ihrer Aussagen angegeben, daß der Reichsführer-SS Himmler, als Sie zu ihm befohlen wurden, Ihnen gesagt habe, daß die Durchführung dieses Befehls des Führers der SS überlassen und der SS befohlen worden sei. Was ist unter »SS« in dieser allgemeinen Formulierung zu verstehen?


HÖSS: Nach den Ausführungen des Reichsführers konnte es sich ja nur um die Mannschaften der Bewachung der Konzentrationslager handeln. Bei der Durchführung dieser Aufgabe konnte es sich nach dem gegebenen Befehl nur um Mannschaften der Konzentrationslager handeln, nicht um die Waffen-SS.


RA. BABEL: Wieviel Angehörige der SS und welche Verbände der SS waren in den Konzentrationslagern eingesetzt?


HÖSS: Zu Ende des Krieges waren ungefähr 35000 Mann SS und, meiner Schätzung nach, ungefähr 10000 Mann vom Heer. Luftwaffe und Marine bei den Arbeitslagern als Bewachung eingesetzt.

RA. BABEL: Was war die Aufgabe dieser Wachmannschaften? Soviel ich unterrichtet bin, war die Aufgabe verschieden. Erstens die eigentliche Bewachung und dann teilweise auch die Verwaltung im Innenlager.


HÖSS: Jawohl, es ist so richtig.


RA. BABEL: Wieviel Bewachungsmannschaften waren in den Innenlagern ungefähr auf 1000 Häftlinge, wollen wir mal sagen, [452] konzentriert? Auf 1000 Häftlinge, wieviel Wachmannschaften sind da ungefähr gekommen?


HÖSS: So kann man das nicht abschätzen. Nach meiner Erfahrung war es ungefähr so, daß 10 Prozent des gesamten Wachpersonals für Zwecke des Innendienstes, also Verwaltung, Beaufsichtigung der Häftlinge innerhalb des Lagers, für ärztliches Personal des Lagers, für alle diese Dinge notwendig waren.


RA. BABEL: Also 90 Prozent waren für die Außenbewachung da, die das Lager auf den Türmen außen bewacht haben, und die bei Arbeitseinsätzen die Häftlinge begleitet haben.


HÖSS: Ja.


RA. BABEL: Haben Sie nun beobachtet, ob seitens dieser Wachmannschaften Mißhandlungen vorgekommen sind, in größerem Umfange oder kleinerem Umfange, oder sind diese Mißhandlungen in der Hauptsache auf die sogenannten Kapos zurückzuführen?


HÖSS: Wenn Mißhandlungen vorkamen, ich selbst habe keine von Wachmannschaften an Häftlingen beobachtet, so war das nur in kleinem Maße möglich, denn es wurde von allen den lagervorgesetzten Dienststellen darauf geachtet, daß möglichst wenige SS-Männer direkt an die Häftlinge herankamen, denn im Laufe der Jahre hatte sich das Personal der Wachmannschaft dermaßen verschlechtert, daß man diese Maßstäbe, die man früher an die Lagerwachmannschaften anlegte, nicht mehr aufrechterhalten konnte. Wir hatten Tausende von Wachmännern, die kaum deutsch konnten, die aus aller Herren Länder als Freiwillige in die Verbände eingezogen waren, oder es handelte sich um ältere Jahrgänge, 50- bis 60jährige Männer, die am Dienst völlig uninteressiert waren, so daß man als Lagerkommandant dauernd darauf zu achten hatte, daß diese Männer auch den geringsten Anforderungen des Dienstes gerecht wurden. Daß es darunter Elemente nun gab, die sich an Häftlingen vergriffen, lag auf der Hand, geduldet sind die aber nie worden. Weiter war es unmöglich, diese Menschenmassen durch SS-Männer zu dirigieren, bei der Arbeit oder im Lager; es mußten daher überall Häftlinge eingesetzt werden, die die anderen Häftlinge wiederum dirigierten, zur Arbeit anwiesen, und die Verwaltung des Lagers im Innern lag fast ausschließlich in deren Hand. Da sind natürlich sehr viele Mißhandlungen vorgekommen, die auch gar nicht abzustellen waren, denn des Nachts war fast überhaupt kein SS-Angehöriger im Lager. Es durften nur bei bestimmten Vorkommnissen SS-Männer das Lager betreten, und so waren alle Häftlinge mehr oder weniger diesen Häftlingsvorgesetzten ausgesetzt.


RA. BABEL: Sie haben schon Angaben gemacht über Vorschriften, die für die Wachmannschaften bestanden haben. Nun hat aber auch überall eine Lagerordnung bestanden. In dieser Lagerordnung [453] waren doch auch Strafen vorgesehen für Häftlinge, die sich gegen die Lagerordnung verstießen. Welche Strafen waren da vorgesehen?


HÖSS: Als erstes die Überweisung in die Strafkompanie, das heißt, strengere Arbeit und Beschränkung der Unterkunft und ähnliches; dann Haft im Zellengebäude, Dunkelhaft, bei ganz Widerspenstigen Fesselung, Anbinden. Die Strafe des Anbindens wurde im Jahre 1942 oder 1943 ich kann das nicht mehr genau sagen, vom Reichsführer verboten. Dann gab es noch ein sogenanntes Strafstehen am Lagereingang und als letztes Mittel die sogenannte Prügelstrafe. Diese Prügelstrafe konnte aber kein Kommandant selbständig verhängen, sondern konnte dieselbe nur beantragen. Bei Männern wurde die Entscheidung darüber durch den Inspekteur der Konzentrationslager, Gruppenführer Schmidt, gefällt und, soweit es sich um Frauen handelte, hatte sich ausschließlich der Reichsführer die Entscheidung vorbehalten.


RA. BABEL: Es wird Ihnen auch bekannt sein, daß auch für Angehörige der SS zwei Straflager bestanden haben, die man auch teilweise als Konzentrationslager bezeichnet hat, nämlich in Dachau und in Danzig-Matzkau.


HÖSS: Jawohl.


RA. BABEL: War die Lagerordnung, die für diese bestanden hat und die Behandlung der SS-Angehörigen, die in solchen Lagern untergebracht waren, anders als die einschlägigen Bestimmungen der übrigen Konzentrationslager?


HÖSS: Jawohl, diese beiden Straflager unterstanden nicht der Inspektion der Konzentrationslager, sondern einem SS- und Polizeigericht. Ich selbst habe keines dieser beiden Konzentrationslager besichtigt und gesehen.


RA. BABEL: Ihnen ist über die Lagerordnung bezüglich dieser Lager nichts bekannt?


HÖSS: Da ist mir nichts bekannt.

RA. BABEL: Ich habe keine weiteren Fragen an den Zeugen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird eine Pause von zehn Minuten einschalten.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. HAENSEL: Ich habe eine Frage an den Hohen Gerichtshof. Es ist für die SS eine zweite Verteidigung bestellt worden. Wird es als zulässig erachtet, daß für die zweite Verteidigung anschließend einige Fragen gestellt werden?

VORSITZENDER: Der Gerichtshof hat schon vor langer Zeit entschieden, daß nur ein Verteidiger angehört wird.


DR. HAENSEL: Ja.


[454] FLOTTENRICHTER OTTO KRANZBÜHLER, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN DÖNITZ: Zeuge! Sie sprachen eben davon, daß Angehörige der Marine eingesetzt gewesen sind zur Bewachung von Konzentrationslagern?


HÖSS: Jawohl.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Handelte es sich um KZs oder um Arbeitslager?

HÖSS: Es handelte sich um Arbeitslager.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Sind Arbeitslager Barackenlager bei Rüstungsbetrieben?


HÖSS: Jawohl, wenn sie nicht selbst in den Gebäuden der eigentlichen Fabrikation untergebracht waren.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Ich bin unterrichtet worden, daß Soldaten, die zur Bewachung von Arbeitslagern eingesetzt werden sollten, an die SS abgegeben wurden.


HÖSS: Das ist nur zum Teil richtig. Ein Teil dieser Männer, die Zahlen sind mir nicht geläufig, wurde in die SS übernommen, ein Teil wurde wieder zum Stammtruppenteil zurückgeschickt beziehungsweise ausgetauscht; das war immer im laufenden Wechsel.


FLOTTENRICHTER KRANZBÜHLER: Danke.


OBERST AMEN: Hoher Gerichtshof! Zuerst möchte ich im Namen unserer britischen Alliierten eine Reihe von Beweisstücken vorlegen, die sich auf die Waffen-SS beziehen, ohne sie zu verlesen. Es sind nur statistische unterlagen über die Zahl der in den Konzentrationslagern eingesetzten Wachmannschaften der Waffen-SS.

Ich bitte, dem Zeugen die Dokumente D-745 (a) und (b), D-746 (a) und (b), D-747, D-748, D-749 (b) und D-750 vorzulegen. Eines hiervon ist eine Aussage dieses Zeugen selbst.


[Die Dokumente werden dem Zeugen vorgelegt.]


Zeuge, die Aussage D-749 (b), die Ihnen soeben überreicht wurde, stammt doch von Ihnen?

HÖSS: Jawohl.

OBERST AMEN: Und Sie sind mit dem Inhalt der anderen vertraut?


HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Und Sie bezeugen, daß diese Zahlen wahr und richtig sind?


HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Schön. Diese Stücke werden nun Beweisstück US-810.

[455] Zeuge, hat von Zeit zu Zeit irgendein hoher Nazi-Beamter oder Funktionär das Lager Mauthausen oder Dachau, während Sie dort waren, besichtigt?


HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Wollen Sie bitte dem Gerichtshof die Namen solcher Personen angeben?


HÖSS: Ich kann mich noch entsinnen an das Jahr 1935, als sämtliche Gauleiter Dachau unter Führung von Reichsführer Himmler besichtigt haben. An die einzelnen kann ich mich da nicht mehr entsinnen.


OBERST AMEN: Erinnern Sie sich, daß irgendein Minister eines dieser beiden Lager besichtigt hat, während Sie dort waren?


HÖSS: Ist jetzt diese Besichtigung 1935 gemeint?


OBERST AMEN: Zu irgendeiner Zeit, während der Sie in einem dieser Konzentrationslager waren?


HÖSS: Jawohl, 1938 der Minister Frick in Sachsenhausen mit dem Regierungspräsidenten.


OBERST AMEN: Erinnern Sie sich an andere Minister, die zu irgendeiner Zeit dort waren?


HÖSS: In Sachsenhausen nicht, aber in Auschwitz der Justizminister.


OBERST AMEN: Wer war dies?


HÖSS: Thierack.


OBERST AMEN: Und wer noch, erinnern Sie sich an noch jemanden?


HÖSS: Jawohl, ich kann jetzt den Namen nicht sagen.


OBERST AMEN: Nun, wer?


HÖSS: Ich habe das schon angegeben im Protokoll, aber mir ist der Name jetzt entfallen.


OBERST AMEN: Gut. Sie haben ausgesagt, daß viele der Hinrichtungsbefehle von Müller unterzeichnet waren, ist das richtig?


HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Stimmt es nicht, daß alle diese Hinrichtungsbefehle, die, wie Sie aussagten, unterzeichnet waren von...


DR. STEINBAUER: Entschuldigen Sie, Herr Präsident, es wurden hier Urkunden vorgelegt und der Zeuge über den Inhalt dieser Urkunden befragt. Die Verteidigung ist nicht in der Lage, der Verhandlung zu folgen, weil wir nicht wissen, was in diesen Urkunden steht. Ich bitte zu veranlassen, daß wir auch von diesen Urkunden Kenntnis bekommen.


[456] VORSITZENDER: Sind den Angeklagten keine Abschriften dieser Dokumente übergeben worden?


OBERST AMEN: Ja, soviel ich weiß. Wir haben Abschriften hier. Es sind allerdings fünf deutsche Exemplare verteilt worden.


VORSITZENDER: Gut, die Sache kann geprüft werden.


OBERST AMEN: Zeuge, ich habe Sie soeben über die Hinrichtungsbefehle befragt, die, wie Sie aussagten, von Müller unterzeichnet waren. Verstehen Sie mich?


HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Entspricht es nicht den Tatsachen, daß all diese Hinrichtungsbefehle, die, wie Sie aussagen, die Unterschrift Müllers trügen, außerdem »Im Auftrag« oder »In Vertretung« des Chefs des RSHA, Kaltenbrunner, unterzeichnet waren?


HÖSS: Ja, es stand darunter bei den Exemplaren, die ich im Original in der Hand hatte. Nachdem ich in Oranienburg tätig gewesen war, stand darunter »I. V. Müller«, in Vertretung Müller.


OBERST AMEN: Mit anderen Worten, Müller hat nur als Vertreter des Chefs des RSHA, Kaltenbrunner, unterzeichnet. Ist das nicht richtig?


HÖSS: So muß ich das annehmen.


OBERST AMEN: Und Sie wissen natürlich, daß Müller dem Chef des RSHA, Kaltenbrunner, unterstand.


HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Zeuge, Sie haben auf Verlangen der Anklagebehörde eine eidesstattliche Versicherung abgegeben, nicht wahr?


HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Ich bitte, dem Zeugen Beweisstück 3868-PS, das US-819 wird, vorzulegen.


[Das Dokument wird dem Zeugen überreicht.]


OBERST AMEN: Sie haben dieses Affidavit freiwillig unterzeichnet. Zeuge?

HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Und das Affidavit ist in jeder Hinsicht wahr?


HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Dieses Dokument, Hoher Gerichtshof, liegt uns in vier Sprachen übersetzt vor.


[Zum Zeugen gewandt.]


Über einige Angelegenheiten, die in dem Affidavit enthalten sind, haben Sie schon teilweise ausgesagt; ich werde daher einige Teile des Affidavits auslassen.

[457] Wollen Sie mir bitte beim Verlesen folgen.

Haben Sie ein Exemplar des Affidavits vor sich liegen?

HÖSS: Jawohl.

OBERST AMEN: Ich lasse den ersten Absatz aus und beginne mit Absatz 2:

»Seit 1934 hatte ich unausgesetzt mit der Verwaltung von Konzentrationslagern zu tun und war in Dachau im Dienst bis 1938; dann als Adjutant in Sachsenhausen von 1938 bis zum 1. Mai 1940, zu welcher Zeit ich zum Kommandanten von Auschwitz ernannt wurde. Ich befehligte Auschwitz bis zum 1. Dezember 1943 und schätze, daß mindestens 2500000 Opfer dort durch Vergasung und Verbrennen hingerichtet und ausgerottet wurden; mindestens eine weitere halbe Million starb durch Hunger und Krankheit, was eine Gesamtzahl von ungefähr 3000000 Toten ausmacht. Diese Zahl stellt ungefähr 70 oder 80 Prozent aller Personen dar, die als Gefangene nach Auschwitz geschickt wurden, die übrigen wurden ausgesucht und für Sklavenarbeit in den Industrien der Konzentrationslager verwendet. Unter den hingerichteten und verbrannten Personen befanden sich ungefähr 20000 russische Kriegsgefangene (die früher von der Gestapo aus Kriegsgefangenenlagern ausgesondert waren); diese wurden in Auschwitz in Wehrmachttransporten, die von regulären Offizieren und Mannschaften der Wehrmacht befehligt wurden, eingeliefert. Der Rest der Gesamtzahl der Opfer umfaßte ungefähr 100000 deutsche Juden und eine große Anzahl meist jüdischer Einwohner aus Holland, Frankreich, Belgien, Polen, Ungarn, der Tschechoslowakei, Griechenland oder anderen Ländern. Ungefähr 400000 ungarische Juden wurden allein in Auschwitz im Sommer 1944 von uns hingerichtet.«

Ist das alles wahr, Zeuge?

HÖSS: Ja, es stimmt.

OBERST AMEN: Ich lasse nun die ersten paar Zeilen des Absatzes 3 aus und beginne ungefähr in der Mitte:

»Vor Errichtung des RSHA waren das Geheime Staatspolizeiamt (Gestapo) und das Reichskriminalpolizeiamt für die Verhaftungen, Verschickungen in Konzentrationslager und für die dort vollzogenen Bestrafungen und Hinrichtungen verantwortlich. Nach Bildung des RSHA wurden alle diese Funktionen wie bisher ausgeübt, aber gemäß den Befehlen, die von Heydrich als Chef des RSHA unterzeichnet waren. Während Kaltenbrunner Chef des RSHA war, wurden die Befehle betreffend Schutzhaft, Verschickungen, Bestrafung und Sonderhinrichtungen von Kaltenbrunner oder von Müller, [458] dem Leiter der Gestapo, als Kaltenbrunners Vertreter, unterzeichnet.«

VORSITZENDER: Um ganz klar zu sehen: Ist das letzte Datum im Absatz 2 1943 oder 1944?

OBERST AMEN: 1944, denke ich.

Zeuge! Ist das Datum am Ende des Absatzes 2 richtig, daß »allein in Auschwitz im Sommer 1944 400000 ungarische Juden hingerichtet wurden«? Heißt es 1944 oder 1943?


HÖSS: 1944. Zum Teil geht diese Zahl auch auf 1943 zurück; nur zum Teil. Die genaue Zahl kann ich nicht angeben; das Ende war 1944, im Herbst 1944.


OBERST AMEN: Gut.

»4. Massenhinrichtungen durch Vergasung begannen im Laufe des Sommers 1941 und wurden bis zum Herbst 1944 fortgesetzt. Bis zum 1. Dezember 1943 beaufsichtigte ich persönlich die Hinrichtungen in Auschwitz und weiß auf Grund meines laufenden Dienstes in der Inspektion der Konzentrationslager im WVHA, daß diese Massenhinrichtungen wie oben erwähnt fortgeführt wurden. Alle Massenhinrichtungen durch Vergasung fanden unter dem direkten Befehl, unter der Aufsicht und Verantwortlichkeit des RSHA statt. Ich erhielt unmittelbar vom RSHA alle Befehle zur Ausführung dieser Massenhinrichtungen.«

Sind diese Erklärungen wahr und richtig, Zeuge?

HÖSS: Jawohl.

OBERST AMEN:

»5. Am 1. Dezember 1943 wurde ich Chef des Amtes I im Amt Gruppe D des WVHA, und in die sem Amt war ich verantwortlich für die Koordination aller Angelegenheiten, die sich zwischen dem RSHA und den unter der Verwaltung des WVHA stehenden Konzentrationslagern ergaben. Ich blieb in dieser Stellung bis zum Ende des Krieges. Pohl, als Chef des WVHA, und Kaltenbrunner, als Chef des RSHA, hielten oft gemeinsame Beratungen ab und traten mündlich und schriftlich häufig in Angelegenheiten, die Konzentrationslager betrafen, miteinander in Verbindung.«

Sie berichteten uns bereits von dem langen Bericht, den Sie Kaltenbrunner in Berlin übergeben haben; daher will ich den Rest des Absatzes 5 auslassen.

»6. Die ›Endlösung‹ der jüdischen Frage bedeutete die vollständige Ausrottung aller Juden in Europa. Ich hatte im Juni 1941 den Befehl erhalten, in Auschwitz Vernichtungsmöglichkeiten einzurichten. Zu jener Zeit gab es im Generalgouvernement schon drei weitere Vernichtungslager: Belzek, [459] Treblinka und Wolzek. Diese Lager unterstanden dem Einsatzkommando der Sicherheitspolizei und des SD. Ich besuchte Treblinka, um festzustellen, wie die Vernichtungen ausgeführt wurden. Der Lagerkommandant von Treblinka sagte mir, daß er 80000 im Laufe eines halben Jahres liquidiert hätte. Seine Aufgabe war hauptsächlich die Liquidierung aller Juden aus dem Warschauer Ghetto. Er hat Monoxydgas verwendet und ich hielt seine Methoden für nicht sehr wirksam. Als ich daher das Vernichtungsgebäude in Auschwitz errichtete, nahm ich Zyklon B in Verwendung, eine kristallisierte Blausäure, die wir in die Todeskammer durch eine kleine Öffnung einwarfen. Es dauerte, je nach den klimatischen Verhältnissen, 3 bis 15 Minuten, um die Menschen in der Todeskammer zu töten. Wir wußten, wann die Menschen tot waren, weil ihr Schreien aufhörte. Wir warteten gewöhnlich ungefähr eine halbe Stunde, bevor wir die Türen öffneten und die Leichen entfernten. Nachdem man die Körper herausgeschleppt hatte, nahmen unsere Sonderkommandos den Leichen die Ringe ab und zogen das Gold aus den Zähnen dieser Leichname.«

Ist das alles wahr und richtig, Herr Zeuge?

HÖSS: Jawohl.

OBERST AMEN: Nebenbei bemerkt: Was geschah mit dem Golde, das aus den Zähnen der Leichen entfernt wurde? Wissen Sie das?


HÖSS: Jawohl.


OBERST AMEN: Wollen Sie es dem Gerichtshof sagen?


HÖSS: Das Gold wurde eingeschmolzen und dem Sanitätshauptamt der SS in Berlin zugeführt.


OBERST AMEN:

»7. Eine andere Verbesserung gegenüber Treblinka war, daß wir Gaskammern bauten, die 2000 Menschen auf einmal fassen konnten, während die zehn Gaskammern in Treblinka nur je 200 Menschen aufnahmen. Die Art und Weise, in der wir unsere Opfer auswählten, war folgende:

Zwei SS-Ärzte waren in Auschwitz tätig, um die einlaufenden Gefangenentransporte zu untersuchen. Die Gefangenen mußten an einem der Ärzte vorbeigehen, der bei ihrem Vorbeimarsch sofort die Entscheidung fällte. Die Arbeitsfähigen wurden ins Lager geschickt. Andere wurden sofort in die Vernichtungsanlagen geschickt. Kinder in sehr jungen Jahren wurden stets vernichtet, da sie auf Grund ihrer Jugend unfähig waren, zu arbeiten. Noch eine andere Verbesserung gegenüber Treblinka war, daß in Treblinka [460] die Opfer fast immer wußten, daß sie vernichtet werden sollten, während wir uns in Auschwitz bemühten, die Opfer zum Narren zu halten, und sie im Glauben zu lassen, sie hätten ein Entlausungsverfahren durchzumachen. Natürlich erkannten sie auch häufig unsere wahren Absichten, und wir hatten aus diesem Grunde manchmal Aufruhr und Schwierigkeiten. Sehr häufig wollten Frauen ihre Kinder unter den Kleidern verbergen, aber wenn wir sie fanden, wurden die Kinder natürlich zur Vernichtung geschickt. Wir sollten diese Vernichtungen im geheimen ausführen, aber der faule und Übelkeit erregende Gestank, der von der ununterbrochenen Körperverbrennung ausging, durchdrang die ganze Gegend, und alle Leute, die in den umliegenden Gemeinden lebten, wußten, daß in Auschwitz Vernichtungen im Gange waren.«

Ist das alles wahr und richtig?

HÖSS: Jawohl.

OBERST AMEN: Ich werde die Absätze 8 und 9 auslassen. Sie berichten von medizinischen Experimenten, über die Sie schon ausgesagt haben.

»10. Rudolf Mildner war ungefähr von März 1941 bis September 1943 Chef der Gestapo in Kattowitz. In dieser Eigenschaft sandte er häufig Gefangene nach Auschwitz zur Einkerkerung oder Hinrichtung. Er besuchte Auschwitz bei verschiedenen Gelegenheiten. Der Gestapo-Gerichtshof, das SS-Standgericht, das Personen verhörte, die verschiedener Verbrechen beschuldigt wurden, wie Kriegsgefangene, die geflüchtet waren et cetera, trat häufig in Auschwitz zusammen und Mildner wohnte den Verhandlungen gegen solche Personen oft bei, die gewöhnlich gemäß dem Urteilsspruch in Auschwitz hingerichtet wurden. Ich führte Mildner durch die gesamte Vernichtungsanlage in Auschwitz, an der er sehr interessiert war, da er Juden aus seinem Gebiet zur Hinrichtung nach Auschwitz senden mußte.

Ich verstehe englisch, in welcher Sprache obenstehender Text niedergelegt ist. Die obigen Angaben sind wahr; diese Erklärung gab ich freiwillig und ohne Zwang ab. Nach Durchlesen der Angaben habe ich dieselben unterzeichnet und vollzo gen in Nürnberg, Deutschland, am fünften Tage des April 1946.«

Ich frage Sie jetzt, Zeuge, ist alles, was ich Innen vorgelesen habe, wahr nach Ihrem besten Wissen?

HÖSS: Jawohl.

OBERST AMEN: Das schließt mein Kreuzverhör ab, mit Ausnahme eines Beweisstückes, das unsere britischen Alliierten vorlegen [461] möchten, und zwar die Zusammenfassung der Beweisstücke, die ich zu Beginn des Kreuzverhörs vorgelegt habe. Das wird US-810. Es ist eine Zusammenfassung der früheren Beweisstücke, die ich hinsichtlich der Waffen-SS bei Beginn meines Kreuzverhörs zur Vorlage gebracht habe.

Ich höre nun, Herr Vorsitzender, daß die Sowjetische und die Französische Delegation eine oder zwei Fragen mit besonderem Bezug auf ihr Land an den Zeugen richten wollen.


VORSITZENDER: General Rudenko! Sie werden sich daran erinnern, daß die Anklagevertretung dem Gerichtshof die Versicherung gegeben hat, sie werde, soweit Zeugen in Frage kommen, mit Ausnahme von ein oder zwei bestimmten Angeklagten, nur ein Kreuzverhör durchführen, und jetzt liegt, seitdem wir diese Zusicherung erhalten haben, bereits der zweite Fall vor, in dem die Anklagevertretung mehr als ein Kreuzverhör durchzuführen wünscht.

GENERAL RUDENKO: Das ist richtig, Herr Vorsitzender. Die Anklagebehörde hat seinerzeit diese Feststellung getroffen. Die Anklagevertretung hat sich jedoch das Recht vorbehalten, in besonderen Fällen, wenn es ihr notwendig erscheint, anders zu handeln. Da die Anklagebehörde hier vier verschiedene Länder vertritt, hat sie sich das Recht vorbehalten, dem Angeklagten oder dem Zeugen auch Einzelfragen, die das Land eines Anklagevertreters besonders berühren, zu stellen.


VORSITZENDER: Können Sie uns die Art der Fragen, die die Sowjetische Anklagevertretung stellen will, mitteilen? Ich meine nicht die genauen Fragen, sondern nur deren Thema.


GENERAL RUDENKO: Ich verstehe. Oberst Pokrowsky, der diese Fragen stellen wird, wird Ihnen sofort darüber berichten.


OBERST POKROWSKY: Herr Vorsitzender! Ich kann Ihnen mitteilen, daß wir an einigen Fragen, die sich auf die Vernichtung von Millionen von Sowjetbürgern und auf einige damit verbundene Einzelheiten beziehen, interessiert sind. Im Auftrage der Französischen Delegation möchte ich zwei bis drei Fragen mit dem Ziele der Präzisierung stellen im Zusammenhang mit den Dokumenten, die seinerzeit von der Französischen Anklagebehörde dem Gerichtshof als F-709 (a) vorgelegt worden sind. Das ist alles, worüber ich Fragen stellen will. Diese Fragen sind jedoch für die Sowjetische und Französische Anklagevertretung von großer Wichtigkeit.


VORSITZENDER: Oberst Pokrowsky! Der Gerichtshof hat, wie gerade festgestellt wurde, mit Zustimmung der Anklagevertretung die Entscheidung getroffen, daß bei Zeugen nur ein Kreuzverhör vorgenommen werden soll. Im Statut gibt es keine Bestimmung, [462] die jedem Anklagevertreter das besondere Recht gibt, ein Kreuzverhör zu führen. Andererseits weist Artikel 18 den Gerichtshof an, strenge Vorkehrung zu treffen, um eine unnötige Verzögerung zu verhindern. Nach Ansicht des Gerichtshofs ist das Thema im vorliegenden Falle vollständig erschöpft worden, und deshalb erachtet der Gerichtshof es für richtig, die für diesen Fall niedergelegte Regel beizubehalten. Daher wünscht der Gerichtshof kein weiteres Kreuzverhör.

Wünschen Sie ein Rück-Kreuzverhör durchzuführen, Dr. Kauffmann?


DR. KAUFFMANN: Ich werde mich ganz kurz fassen.

Zeuge! In der eidesstattlichen Versicherung, die soeben vorgelegt wurde, sagen Sie in Ziffer 2 »mindestens eine weitere halbe Million starb durch Hunger und Krankheit«. Ich frage Sie, in welcher Zeit trat die ser Hungertod ein? Soll das auch auf das Ende des Krieges verlegt werden, oder war diese Tatsache schon zu einem früheren Zeitpunkt von Ihnen konstatiert worden?


HÖSS: Nein, es beruht alles auf den letzten Jahren des Krieges, also von Ende 1942 angefangen.


DR. KAUFFMANN: In Ziffer 3... Haben Sie die eidesstattliche Versicherung noch vorliegen?


HÖSS: Nein.


DR. KAUFFMANN: Darf ich bitten, sie nochmals dem Zeugen zu geben?


[Das Dokument wird dem Zeugen überreicht.]


In Ziffer 3 am Ende erklären Sie, daß »die Befehle betreffend Schutzhaft, Verschickungen, Bestrafungen und Sonderhinrichtungen von Kaltenbrunner oder von Müller, dem Leiter der Gestapo, als Kaltenbrunners Vertreter«, unterzeichnet worden seien. Wollen Sie damit einen Widerspruch gegenüber dem, was Sie vorhin gesagt haben, zum Ausdruck bringen?

HÖSS: Nein. Es ergänzt sich so, daß ich auch immer wieder angegeben habe, daß ich nur wenige Exemplare mit der Unterschrift Kaltenbrunners gelesen habe, und die meisten mit der Unterschrift Müller.

DR. KAUFFMANN: In Ziffer 4 am Ende erklären Sie: »Alle Massenhinrichtungen durch die Vergasung fanden unter dem direkten Befehl, unter der Aufsicht und Verantwortlichkeit des RSHA Statt. Ich erhielt unmittelbar vom RSHA alle Befehle zur Ausführung dieser Massenhinrichtungen.« Ihre Aussagen, die Sie vorhin vor Gericht gemacht haben, haben zum Gegenstand gehabt, daß diese ganze Aktion unmittelbar von Himmler über den persönlich damit beauftragten Eichmann zu Ihnen kam. Halten Sie das nach wie vor aufrecht?

[463] HÖSS: Jawohl.


DR. KAUFFMANN: Wollen Sie mit diesem letzten Satz in Ziffer 4 einen Widerspruch zum Ausdruck bringen gegenüber dem, was Sie vorhin bekundeten?


HÖSS: Nein, ich meine immer wieder in Verbindung mit dem RSHA, mit Massenexekutionen, den Obersturmbannführer Eichmann.


DR. KAUFFMANN: In Ziffer 7 am Ende führen Sie aus – ich will es nicht verlesen – Sie sprechen davon, daß trotz der Vernichtung im geheimen die Bevölkerung der Gegend etwas von der Vernichtung von Menschen gemerkt habe. Ich frage Sie, wurde nicht auch schon zu einer früheren Zeit, vor Beginn dieser besonderen Vernichtungsaktionen, eine derartige Aktion vorgenommen zur Beseitigung von Menschen, die auf normalem Wege in Auschwitz gestorben waren?


HÖSS: Jawohl, als die Krematorien noch nicht gebaut waren, hatten wir einen Großteil der Gestorbenen, die in dem provisorischen Krematorium im Lager nicht verbrannt werden konnten, in großen Gruben verbrannt, ein Großteil, ich weiß die Zahl nicht mehr, wurde in Massengräbern beigesetzt und dann später auch in diesen Gräbern verbrannt. Das war, bevor die Massenhinrichtung der Juden begann.


DR. KAUFFMANN: Würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, daß aus dieser hier geschilderten Tatsache allein nicht geschlossen werden konnte, daß es sich um Anzeichen für die Vernichtung der Juden handelte?


HÖSS: Das konnte daraus überhaupt nicht geschlossen werden. Die Bevölkerung...


VORSITZENDER: Wie lautete Ihre Frage?


DR. KAUFFMANN: Meine Frage war, ob man aus den am Ende der Ziffer 7 festgelegten Tatsachen entnehmen konnte, daß es sich um diese sogenannte Judenvernichtung handelte. Ich knüpfte diese Frage an die vorherige Antwort des Zeugen an. Es ist meine letzte Frage.

VORSITZENDER: Der letzte Satz von Abschnitt 7 bezieht sich auf den faulen, ekelerregenden Gestank. Was wollen Sie hierüber fragen?


DR. KAUFFMANN: Ob seitens der Bevölkerung aus dieser Tatsache auf die Judenvernichtung geschlossen werden könnte.


VORSITZENDER: Diese Frage ist wirklich allzu offenkundig. Sie konnte natürlich nicht wissen, wer vernichtet wurde.


DR. KAUFFMANN: Das genügt mir. Ich habe keine Frage mehr.


DR. PANNENBECKER: Hohes Gericht! Ich bitte zusätzlich fragen zu dürfen, weil im Kreuzverhör der Zeuge erklärt hat, daß [464] der Angeklagte Frick das Konzentrationslager Sachsenhausen und Oranienburg im Jahre 1938 besucht habe.

Zeuge, konnte man bei einer Besichtigung zum damaligen Zeitpunkt 1937/38 im Konzentrationslager Oranienburg etwas von Greueltaten feststellen?


HÖSS: Nein.


DR. PANNENBECKER: Warum nicht?


HÖSS: Weil von Greueltaten zu dieser Zeit überhaupt nicht gesprochen werden konnte.


DR. PANNENBECKER: Ist es richtig, daß in der damaligen Zeit das Konzentrationslager Oranienburg sich noch in einer mustergültigen Ordnung befunden hat, und daß dort im wesentlichen Arbeiten verrichtet worden sind zur Kultivierung des Landes?


HÖSS: Es ist das richtig. Es wurde dort aber hauptsächlich in Werkstätten, Holzfertigungswerkstätten gearbeitet.


DR. PANNENBECKER: Können Sie im einzelnen etwas darüber angeben, was in der damaligen Zeit bei solch einem offiziellen Besuch gezeigt wurde?


HÖSS: Jawohl. Der Besuch wurde durch das eigentliche Häftlingslager geführt, besichtigte dort die Unterkünfte, die Küchen, das Lazarett und anschließend die gesamten Wirtschaftsgebäude. Vor allen Dingen die Arbeitsstätten, wo die Häftlinge beschäftigt waren.


DR. PANNENBECKER: Waren damals die Unterkünfte schon überbesetzt, und die Lazarette?


HÖSS: Nein, zu diesem Zeitpunkt war eine normale Belegung dort.


DR. PANNENBECKER: Wie sahen denn etwa diese Unterkünfte aus?


HÖSS: Zu diesem Zeitpunkt sah die Unterkunft nicht anders aus als eine Truppenunterkunft auf einem Truppenübungsplatz. Die Häftlinge hatten noch Bettwäsche und alle hygienischen Maßnahmen, die notwendig waren. Es war zu diesem Zeitpunkt alles noch tadellos in Ordnung.


DR. PANNENBECKER: Das ist alles. Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


MR. BIDDLE: Zeuge! Wie groß war die Zahl der Arbeitslager, die jemals bestanden?


HÖSS: Ich kann die Zahl nicht genau angeben, aber nach meiner Schätzung werden es ungefähr 900 gewesen sein.


MR. BIDDLE: Und wie groß war die Belegschaft dieser 900 Lager?


HÖSS: Das kann ich auch nicht sagen. Die waren so verschieden, von 100 Häftlingen angefangen bis zu Lagern mit 10000 Häftlingen. [465] Ich kann darüber keine Zahl nennen, wieviel insgesamt in den Arbeitslagern untergebracht waren.


MR. BIDDLE: Wessen Verwaltung unterstanden die Arbeitslager, welchem Amt?


HÖSS: Die Arbeitslager unterstanden, soweit es die Bewachung, Führung und Bekleidung betraf, dem Wirtschafts- und Verwaltungshauptamt. Die Arbeit, Arbeitsleistung und die Ernährung hatten die Firmen, die Rüstungsfirmen, die diese Häftlinge beschäftigten.


MR. BIDDLE: Und war die Lage in diesen Arbeitslagern zu Ende des Krieges den von Ihnen vorher geschilderten Zuständen in den Konzentrationslagern ähnlich?


HÖSS: Jawohl, weil keine Möglichkeit mehr war, die kranken Häftlinge nach den eigentlichen Konzentrationslagern zu bringen. Deswegen war Überbelegung und die Sterblichkeit sehr groß in den Arbeitslagern.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen.


[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


Dr. Kauffmann, Ihr Fall ist damit beendet?

DR. KAUFFMANN: Herr Präsident! Ich rufe noch einen Zeugen mit Erlaubnis des Gerichts, den Zeugen Neubacher.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie Ihren vollen Namen an.

ZEUGE DR. ING. HERMANN NEUBACHER: Hermann Neubacher.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir diesen Eid nach:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


Sie können sich setzen.

DR. KAUFFMANN: Zeuge! Welches war Ihre Stellung vor dem Krieg und während des Krieges?

NEUBACHER: Ich war während des Krieges fünf Jahre in diplomatischen Aufgaben im Ausland. Vor dem Krieg war ich Bürgermeister der Stadt Wien.


DR. KAUFFMANN: Kennen Sie den Angeklagten Kaltenbrunner?


NEUBACHER: Ich kenne ihn.


DR. KAUFFMANN: Und seit wann kennen Sie ihn?


NEUBACHER: Ich habe Kaltenbrunner zum ersten Male im Jahre 1934 anläßlich der sogenannten Befriedungsaktion des Ingenieurs Reinthaller in Österreich kennengelernt. Später sah ich ihn wieder, nach dem Anschluß.

[466] DR. KAUFFMANN: Im Jahre 1943 wurde Kaltenbrunner zum Chef des Reichssicherheitshauptamtes ernannt. Ist Ihnen diese Tatsache bekannt?


NEUBACHER: Diese Tatsache ist mir bekannt.


DR. KAUFFMANN: Wissen Sie, ob Kaltenbrunner diesen Posten gern übernommen hat?


NEUBACHER: Kaltenbrunner erzählte mir, wahrscheinlich Ende 1943, daß er diesen Posten nicht übernehmen wollte. Er hätte dreimal abgelehnt, sei aber dann militärisch befohlen worden. Er fügte hinzu, daß er sich das Versprechen geben ließ, nach dem Krieg aus diesem Amte auszuscheiden.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie irgendwelche Beobachtungen gemacht, aus denen zu entnehmen ist, wie der Angeklagte seine Aufgabe als Chef des Reichssicherheitshauptamtes auffaßte?


NEUBACHER: Ich hatte mit Kaltenbrunner, wenn ich dienstlich gelegentlich in die Zentrale kam, wiederholt Unterredungen, die aber alle Auslandsnachrichtendienst und Außenpolitik betrafen.


DR. KAUFFMANN: Dem Reichssicherheitshauptamt unterstand die Geheime Staatspolizei. Ist Ihnen diese Tatsache bekannt?


NEUBACHER: Ja.

DR. KAUFFMANN: Nach Kenntnis der Persönlichkeit des Angeklagten frage ich Sie nun: Hatte er für die Übernahme der polizeilichen Exekutive besondere Vorkenntnisse, besondere Eignung?


NEUBACHER: Kaltenbrunner hatte, auf Grund meiner Kenntnis seiner Person, keine polizeilichen Kenntnisse als er dieses Amt übernahm. Er wollte auch im Jahre 1941 aus der polizeilichen Laufbahn ausscheiden.


DR. KAUFFMANN: Welche Anhaltspunkte haben Sie für diese Tatsachen?


NEUBACHER: Ich war damals Sonderbeauftragter für Wirtschaftsfragen in Rumänien. Kaltenbrunner teilte mir mit, daß er die polizeiliche Laufbahn nicht liebe, von Polizei nichts verstehe und auch kein Interesse dafür habe. Er interessiere sich aber für Außenpolitik.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß diese Aussage nichts mit der gewünschten Beweisfrage zu tun hat. Die Tatsache, daß er sie nicht gerne hatte, kann seine amtliche Stellung nicht berühren.


DR. KAUFFMANN: Man hat Kaltenbrunner den Nachfolger Heydrichs genannt. Trifft diese Bezeichnung im vollen Wortsinn auf Kaltenbrunner zu?


[467] NEUBACHER: Das trifft nicht zu, und das weiß ich auf Grund meiner...


VORSITZENDER: Das ist Ansichtssache. Die Meinung dieses Zeugen berührt die Stellung Kaltenbrunners nicht. Der Zeuge kann nicht aussagen, ob er ein Nachfolger Heydrichs oder ein zweiter Heydrich genannt wurde.


DR. KAUFFMANN: Die Anklage spricht ja in einem negativen Sinne davon, daß Kaltenbrunner der Nachfolger des übelberüchtigten Heydrich gewesen sei. Dieser Zeuge kennt beide, deshalb glaube ich...


VORSITZENDER: Der Zeuge hat bereits zugegeben, daß er der Nachfolger Heydrichs war. Sie können ihn fragen, ob er ein zweiter Heydrich war.


DR. KAUFFMANN: Bitte wollen Sie sich dazu äußern, ob man ihn als einen zweiten Heydrich bezeichnete?


NEUBACHER: Himmler selbst hat die Äußerung gemacht...


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß dies unzulässig ist.


DR. KAUFFMANN: Ich habe es so aufgefaßt. Ich komme nun zur nächsten Frage.

Haben Sie Anhaltspunkte dafür, warum Himmler gerade den Angeklagten Kaltenbrunner ernannt hat?


NEUBACHER: Auf Grund von Äußerungen Himmlers mir gegenüber...


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist nicht der Ansicht, daß der Zeuge darüber aussagen kann, was Himmler dachte. Himmler hat ihn ernannt.


DR. KAUFFMANN: Der Zeuge wird, soweit ich unterrichtet bin, aus einem Gespräch mit Himmler einiges berichten, aus dem sich klar ergibt, daß Himmler gerade Kaltenbrunner ausgesucht hat, weil er Kaltenbrunner in keiner Weise fürchtete. Die Anklage hat das Gegenteil behauptet, genau das Gegenteil. Er weiß aus dem Grunde, daß dieser Vorwurf der Anklage völlig unrichtig ist.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß, falls Himmler sich dem Zeugen gegenüber zu Kaltenbrunners Berufung geäußert hat, Sie ihn hierüber befragen können. Sie können ihn fragen, was Himmler über die Ernennung zu Kaltenbrunner gesagt hat.


DR. KAUFFMANN: Beginnen Sie, Zeuge.


NEUBACHER: Anläßlich einer Besprechung mit Himmler, als ich in seinem Büro im Hauptquartier die Totenmaske Heydrichs [468] besichtigte, sagte Himmler zu mir, er hätte durch den Tod dieses Mannes einen unersetzlichen Verlust erlitten. Nach Heydrich könne kein einzelner mehr dieses riesige Amt führen. Das könnte nur der Mann, der es aufgebaut hat. Auf meine Frage, wie sei es nun mit Kaltenbrunner, äußerte sich Himmler folgendermaßen: »Natürlich, das interessiert Sie als Österreicher. Kaltenbrunner wird sich einarbeiten müssen. Er ist ja jetzt sehr eifrig mit Dingen beschäftigt, die Sie interessieren, mit dem Auslandsnachrichtendienst.«

Das waren die Äußerungen Himmlers.


DR. KAUFFMANN: Haben Sie Erfahrungen darüber, daß Kaltenbrunner, bald nach seinem Dienstantritt im Jahre 1943, eifrig bemüht war, ein Gespräch mit dem Ausland aufzunehmen, weil er die militärische Lage damals für aussichtslos hielt?


NEUBACHER: Kaltenbrunner war, wie ich aus mehreren Besprechungen weiß, ständig auf der Suche nach einem sogenannten Feindgespräch. Er war der Überzeugung, daß wir aus diesem Krieg ohne Anwendung großer Außenpolitik nicht gut herauskommen können. Näheres habe ich über das Thema des Krieges mit ihm nicht besprochen. In Deutschland wurde jeder zum Tode verurteilt, der auch nur unter vier Augen an dem Siege Deutschlands einen Zweifel äußerte.

DR. KAUFFMANN: Hat Kaltenbrunner Sie in Ihren Bemühungen unterstützt, in Serbien die Terrorpolitik möglichst abzuschwächen?


NEUBACHER: Ja, ich verdanke der Unterstützung Kaltenbrunners auf diesem Gebiete sehr viel. Die deutschen Polizeistellen in Serbien wußten von mir und von Kaltenbrunner, daß dieser als Chef des Auslandsnachrichtendienstes meine Politik im Südostraum kompromißlos unterstützte. Es ist dadurch gelungen, daß ich auch auf die Polizeistellen Einfluß nehmen konnte, und die Unterstützung Kaltenbrunners war wertvoll in meinen Bestrebungen, mit Hilfe einsichtiger Offiziere das bisherige System der kollektiven Verantwortung und die Repressalien zu stürzen.


DR. KAUFFMANN: Kennen Sie die grundsätzliche Einstellung Kaltenbrunners in der Judenfrage?


NEUBACHER: Ich habe Kaltenbrunner über diese Frage nur einmal ganz kurz gesprochen. Als die Gerüchte von einer systematischen Aktion zunahmen, fragte ich Kaltenbrunner: Was ist hier wahr? Kaltenbrunner erklärte mir kurz, das sei eine Sonderaktion, die ihm nicht unterstehe, er distanzierte sich mir gegenüber von der Aktion, und später, ich glaube es war Anfang oder Ende 1944, teilte er mir einmal kurz mit, es sei auf dem Gebiete der Judenbehandlung ein neuer Kurs. Er teilte mir das mit dem Tone eines Mannes mit, der sich eines Erfolges rühmt.


[469] DR. KAUFFMANN: Kaltenbrunner wird als machthungrig bezeichnet. Ich frage Sie, wissen Sie, wie seine Lebensführung war?


NEUBACHER: Die Lebensführung Kaltenbrunners war einfach. Er hat nie ein Vermögen erworben...


VORSITZENDER: Die Anklagebehörde hat ihn nicht als machthungrig bezeichnet. Es besteht keine Beschuldigung gegen ihn, machthungrig gewesen zu sein.


DR. KAUFFMANN: Machthungrig und grausam. Diese beiden Worte wurden ausdrücklich genannt.


VORSITZENDER: Aber »machthungrig« und »grausam« sind zwei verschiedene Begriffe.


DR. KAUFFMANN: Ja, ich frage eben auch nur nach dem ersten Wort.


VORSITZENDER: Ich möchte gern wissen, wo diese Ausdrucksweise gebraucht worden ist.


DR. KAUFFMANN: Die Anklageschrift enthält die beiden Worte »machthungrig« und »grausam«.


MR. BIDDLE: Sie sind bestimmt nicht in der Anklageschrift enthalten. In der Anklageschrift sind die Worte »machthungrig« und »grausam« nicht zu finden. Wir erinnern uns auch nicht, daß sie in der Darstellung der Anklagebehörde erwähnt wurden.


DR. KAUFFMANN: Ich würde es sonst nicht notiert haben. In der Anklageschrift ist eine Seite mit der Überschrift: »Zusammenfassung und Schluß«. Ich verweise auf den letzten Absatz, da heißt es:

»Wie alle anderen Nazis war Kaltenbrunner machtgierig. Um sich diese zu sichern, schrieb er seinen Namen mit Blut. Ein Name, der in der Erinnerung haften wird als ein Symbol für Grausamkeit für...«

VORSITZENDER: Wo sind Sie? Woraus verlesen Sie?

DR. KAUFFMANN: Aus der Anklageschrift auf der letzten Seite, unter der Überschrift: »Zusammenfassung und Schluß.«


MR. DODD: Ich denke, ich kann die Sache aufklären. Es ist ziemlich klar, daß der Verteidiger aus meinem Schriftsatz liest. Der Schriftsatz wurde dem Gerichtshof niemals vorgelegt, er wurde jedoch dem Verteidiger übergeben.


DR. KAUFFMANN: Wenn das nicht aufrechterhalten wird, brauche ich darüber keine Fragen zu stellen. Ich komme jetzt zum nächsten Punkt. Ist Ihnen bekannt, ob Kaltenbrunner einen Befehl zur Räumung der Konzentrationslager erteilt hat?


NEUBACHER: Nein.


[470] DR. KAUFFMANN: Hat Kaltenbrunner nach Ihren Erfahrungen und Beobachtungen als Chef dieses Amtes alles getan, um Maßnahmen der Unmenschlichkeit abzuschwächen oder zu verhindern?


NEUBACHER: Ich muß darauf aufmerksam machen, daß ich fünf Jahre im Ausland gewesen bin und in Fragen der inneren Entwicklung Deutschlands wenig Beobachtungen machen konnte. Wie ich Kaltenbrunner kennengelernt habe, zweifle ich nicht daran, daß er sich der Illusion hingegeben hat, den Kurs beeinflussen zu können. Dazu war er keineswegs fähig.


DR. KAUFFMANN: Damit komme ich zur letzten Frage.

Ist Ihnen ein Fall bekannt, daß er sich, entgegen einer Maßnahme der Polizei, dafür eingesetzt hat, in Serbien zwei Kirchenfürsten der orthodoxen Kirche zu befreien?


NEUBACHER: Ja, das ist mir bekannt. Die beiden Kirchenfürsten...


VORSITZENDER: Wieso ist das im Hinblick auf Kaltenbrunner erheblich?


DR. KAUFFMANN: Er wird beschuldigt, die Kirchen verfolgt zu haben in seiner gesamten Politik. Die Anklage enthält ausdrücklich den Vorwurf, Kaltenbrunner habe die Kirche verfolgt mit dem Ziel der Vernichtung des Christentums; und zwar ist dies, das kann ich mit Sicherheit sagen, im Protokoll enthalten. Darauf hat diese Frage Bezug.


VORSITZENDER: Kann denn eine Antwort hierauf eine Beschuldigung gegen Kaltenbrunner abschwächen?


DR. KAUFFMANN: Wenn ein Angeklagter die Kirche auszurotten bestrebt ist, dann wird er nicht eine Maßnahme treffen, die damit im genauen Gegenteil steht. Das wird der Zeuge bekunden können.


VORSITZENDER: In Bezug auf die Kirchen oder auf Einzelpersonen?


DR. KAUFFMANN: Auf Einzelpersonen, als Vertreter der Kirche natürlich. Man kann beides nicht trennen, die Sache von der Person.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß diese Frage unzulässig ist.


DR. KAUFFMANN: Danke schön. Ich bin damit mit der Vernehmung dieses Zeugen am Ende.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird sich nun vertagen.

[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 11, S. 438-472.
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