Vormittagssitzung.

[74] VORSITZENDER: Herr Dr. Seidl!

DR. SEIDL: Herr Präsident, meine Herren Richter! Auf die Vernehmung des Zeugen Struve, des Leiters der Hauptabteilung Landwirtschaft und Ernährung in der Regierung des Generalgouvernements verzichte ich. Ich rufe nun mit Erlaubnis des Gerichts den Zeugen Dr. Joseph Bühler.


[Der Zeuge Dr. Bühler betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Geben Sie bitte Ihren vollen Namen an.

ZEUGE DR. JOSEPH BÜHLER: Joseph Bühler.


VORSITZENDER: Sprechen Sie mir bitte den folgenden Eid nach:

Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sage, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Sie können Platz nehmen.

DR. SEIDL: Herr Zeuge! Seit wann kennen Sie den Angeklagten Dr. Hans Frank, und in welchen Stellungen waren Sie bei ihm tätig?


BÜHLER: Ich kenne Herrn Frank seit dem 1. Oktober 1930. Im staatlichen Dienstbereich war ich bei ihm tätig seit Ende März 1933. Ich habe ihm dienstlich gedient in seiner Eigenschaft als bayerischer Justizminister, später als Reichsjustizkommissar und später in seinem Ministeramt. Von Ende September 1939 ab hat mich Herr Frank im Generalgouvernement dienstlich verwendet.


DR. SEIDL: In welcher Eigenschaft waren Sie zuletzt in der Regierung des Generalgouvernements tätig?


BÜHLER: Ich war etwa seit der zweiten Hälfte des Jahres 1940 der Staatssekretär der Regierung des Generalgouvernements.


DR. SEIDL: Waren Sie selbst Mitglied der Partei?


BÜHLER: Ich bin Parteimitglied seit 1. April 1933.


DR. SEIDL: Haben Sie irgendeine Funktion in der Partei oder in einer der Gliederungen der Partei, insbesondere in der SA und SS, ausgeübt?

BÜHLER: Ich habe in der Partei nie ein Amt ausgeübt. Ich war nie Angehöriger der SA oder der SS.


[74] DR. SEIDL: Ich komme nun zu der Zeit, in der Sie Staatssekretär des Chefs der Regierung des Generalgouvernements waren, und ich bitte, mir nun zu sagen, wie das Verhältnis zwischen dem Generalgouverneur auf der einen Seite und dem Höheren SS- und Polizeiführer auf der anderen Seite gewesen ist.


BÜHLER: Ich darf vielleicht kurz vorausschicken, daß mein Geschäftsbereich nicht die Polizei-, die Partei- und Militärangelegenheiten im Generalgouvernement berührte.

Das Verhältnis des Generalgouverneurs zu dem ihm vom Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei beigegebenen Höheren SS- und Polizeiführer, Obergruppenführer Krüger, war von Anfang an durch tiefgreifende Meinungsverschiedenheiten belastet. Diese Meinungsverschiedenheiten erstreckten sich sowohl auf die Auffassung über die Aufgabe und Stellung der Polizei im allgemeinen in einem geordneten staatlichen Gemeinwesen wie im besonderen auf die Stellung und die Aufgaben der Polizei im Generalgouvernement. Der Generalgouverneur vertrat die Auffassung, daß die Polizei die Dienerin und das Organ der staatlichen Exekutive ist, daß demgemäß er und die staatlichen Dienststellen der Polizei die Befehle zu erteilen hätten und daß sich aus dieser Aufgabenstellung der Polizei zugleich auch die Beschränkung ihres Aufgabenbereiches ergäbe.

Der Höhere SS- und Polizeiführer Krüger vertrat demgegenüber die Auffassung, daß die Polizei zwar im allgemeinen auch staatliche Exekutivaufgaben zu erfüllen habe, daß sie aber bereits bei der Erfüllung dieser Aufgabe an Weisungen der Verwaltungsbehörden nicht gebunden sei, sondern daß es sich hier um fachliche Polizeifragen handle, zu deren Entscheidung die Verwaltungsorgane nicht befähigt und nicht geeignet seien. Zur Befehlsgewalt über die Polizei vertrat Krüger die Auffassung, daß wegen der Schlagkraft und der Einheit des polizeilichen Wirkens in allen besetzten Gebieten eine solche Befehlsgebung nur zentral von Berlin aus geschehen könne, daß die Befehlsgebung im Generalgouvernement nur und ausschließlich über ihn laufen könne.

Wegen des Aufgabenbereichs der Polizei vertrat Krüger die Meinung, daß die Auffassung des Generalgouverneurs über die Begrenzung dieses Aufgabenbereichs schon dadurch illusorisch sei, weil er als Höherer SS- und Polizeiführer zugleich der Beauftragte des Reichsführers-SS in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums sei. Was das Verhältnis der Polizei in der Frage der Polenpolitik anging, so vertrat Krüger die Auffassung, daß auch bei der Arbeit im fremdvölkischen Raum polizeiliche Gesichtspunkte im Vordergrund des Wirkens zu stehen hätten, daß mit polizeilichen Mitteln alles erreicht und alles verhindert werden könnte. Diese Überbewertung des polizeilichen [75] Sektors führte beispielsweise dazu, daß bei der späteren Auseinandersetzung über die gegenseitigen Aufgabengebiete zwischen Polizei und Verwaltung auf der Liste der Zuständigkeiten der Polizei die Angelegenheiten der Fremdvölkischen verzeichnet standen.


DR. SEIDL: Ist Ihnen bekannt, daß bereits im Jahre 1939 von dem Reichsführer-SS Himmler ein interner Erlaß erging, wonach die Behandlung sämtlicher Polizeiangelegenheiten seine Sache, beziehungsweise seines Höheren SS- und Polizeiführers sei?


BÜHLER: Daß dies so war, konnte ich aus dem Handeln der Polizei schließen. Einen Erlaß nach dieser Richtung habe ich nicht gesehen. Ich kann aber hierzu folgendes sagen: Die Polizei hat im Generalgouvernement sich in ihrer Wirksamkeit genau den von mir vorausgehend geschilderten Richtlinien angepaßt.


DR. SEIDL: Im Jahre 1942 wurde durch einen Erlaß des Führers ein Staatssekretariat für das Sicherheitswesen eingerichtet. Auf wessen Betreiben wurde diese Institution geschaffen und welche Stellung hat der Generalgouverneur damals dazu eingenommen?

BÜHLER: Diesem Erlaß ging voraus eine wüste Hetze gegen die Person des Generalgouverneurs. Die Einrichtung des Staatssekretariats für das Sicherheitswesen wurde von der Polizei als Etappe, als wichtige Etappe, im Kampf zur Beseitigung des Generalgouverneurs betrachtet. Die in diesem Erlaß kodifizierten Angelegenheiten gingen nicht erst in diesem Augenblick auf die Polizei über oder größtenteils nicht erst in diesem Augenblick; der wirkliche Ablauf der Geschehnisse war bereits in der diesem Erlaß vorausgehenden Zeit diesem Erlaßinhalt angepaßt.


DR. SEIDL: In dem Erlaß, der zur Ausführung dieses Führererlasses ergangen ist, und zwar am 3. Juni 1942, wurden in zwei Listen die sämtlichen Aufgabengebiete der Polizei aufgeführt, die auf den Staatssekretär übergehen sollten, und zwar in einer Anlage »a« die Sachgebiete der Ordnungspolizei, in einer Anlage »b« die Sachgebiete der Sicherheitspolizei. Sind diese polizeilichen Angelegenheiten damals restlos auf den Staatssekretär und damit auf den polizeilichen Sektor überführt worden?


BÜHLER: Die Verwaltung hatte diese Angelegenheiten nicht gerne abgegeben; soweit die Polizei sich nicht bereits dieser Dinge bemächtigt hatte, sind sie nur zögernd abgegeben worden.


DR. SEIDL: Sie denken dabei in erster Linie an die Gebiete der sogenannten Verwaltungspolizei, Gesundheitspolizei und so weiter?


BÜHLER: Ja, also das polizeiliche Meldewesen oder auch die Gesundheitspolizei, die Lebensmittelpolizei und derartige Sachgebiete.


DR. SEIDL: Wenn ich Ihre Ausführungen richtig verstanden habe, dann wollen Sie also sagen, daß das gesamte Polizeiwesen, [76] und zwar sowohl Sicherheitspolizei als auch Sicherheitsdienst und Ordnungspolizei, einheitlich von der Zentralstelle, und zwar entweder von Himmler selbst oder vom Reichssicherheitshauptamt über den Höheren SS- und Polizeiführer gelenkt wurden.


BÜHLER: So war im allgemeinen nach meinen Beobachtungen der Befehlsweg, daß die Sicherheitspolizei unmittelbar von Berlin die Weisungen erhielt, ohne daß sie über Krüger gelaufen sind, möglich.


DR. SEIDL: Nun eine andere Frage: Ist es richtig, daß die im Generalgouvernement durchgeführten Umsiedlungen von Reichsführer-SS Himmler in dessen Eigenschaft als Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums durchgeführt wurden?


BÜHLER: Umsiedlungen brachten nach Auffassung des Generalgouverneurs, auch wenn sie in anständiger Weise gemacht wurden, immer Unruhe in die Bevölkerung. Dies konnten wir im Generalgouvernement nicht brauchen. Auch war stets mit Umsiedlungen ein Rückgang der landwirtschaftlichen Produktion verbunden. Aus diesen Gründen hat der Generalgouverneur und die Regierung des Generalgouvernements Umsiedlungen während des Krieges grundsätzlich nicht gemacht. Soweit Umsiedlungen durchgeführt wurden, wurden sie ausschließlich durch den Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums durchgeführt.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß der Generalgouverneur wegen dieser eigenmächtigen Umsiedlungspolitik wiederholt schwerste Auseinandersetzungen mit Himmler, mit Krüger und mit SS-Gruppenführer Globocnik hatte?


BÜHLER: Das ist richtig. Die Absicht, solche Umsiedlungen zu verhindern, hat stets zu Auseinandersetzungen und zu Reibungen mit dem Höheren SS-und Polizeiführer geführt.


DR. SEIDL: Dem Angeklagten Dr. Frank werden von der Anklage Eingriffe und Konfiskationen von Industrie- und Privatbesitz zur Last gelegt. Wie war grundsätzlich die Einstellung des Generalgouverneurs zu derartigen Fragen?


BÜHLER: Die gesetzlichen Vorschriften über dieses Rechtsgebiet stammen vom Beauftragten für den Vierjahresplan. Es war einheitlich für die eingegliederten Ostgebiete und für das Generalgouvernement das Gebiet der Beschlagnahme von Privatvermögen und von Eigentum geregelt worden. In dieser Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan war die Errichtung der Haupttreuhandstelle Ost mit dem zentralen Verwaltungssitz in Berlin vorgesehen. Der Generalgouverneur wollte nicht, daß die Angelegenheiten des Generalgouvernements in Berlin verwaltet werden und hat sich daher dagegen gewehrt, daß die Haupttreuhandstelle Ost die Vermögensverwaltungsangelegenheiten des Generalgouvernements besorgte. Er [77] hat, ohne daran vom Beauftragten für den Vierjahresplan gehindert worden zu sein, eine eigene Beschlagnahmeordnung für das Generalgouvernement und die Einrichtung einer eigenen Treuhandstelle für das Generalgouvernement verfügt. Die Treuhandstelle wurde besetzt von einem erfahrenen höheren Beamten des sächsischen Wirtschaftsministeriums.


DR. SEIDL: Was ist mit den Industriewerken geschehen, die im Bereich des Generalgouvernements lagen und früher Eigentum des Polnischen Staates waren?


BÜHLER: Die Industriewerke, soweit sie für die Rüstung herangezogen wurden, wurden vom militärischen Sektor in Anspruch genommen, vom Rüstungs inspektor, der seinerseits dem OKW und später dem Reichsminister Speer unterstand. Soweit außerhalb des Rüstungssektors Industriewerke dem früheren... dem Polnischen Staate gehörten, hat diese der Generalgouverneur in eine Aktiengesellschaft zusammenzufassen versucht und sie getrennt als Eigentum des Generalgouvernements verwalten lassen. Hauptaktionär dieser Gesellschaft war der Fiskus des Generalgouvernements.


DR. SEIDL: Diese Werke wurden also vom Reichsfiskus vollkommen getrennt verwaltet?


BÜHLER: Jawohl.


DR. SEIDL: Die Anklagevertretung hat unter US-281 einen Auszug aus dem Tagebuch Franks als Beweisstück vorgelegt. Es ist das eine Besprechung über Judenfragen. Dabei hat der Angeklagte Dr. Frank unter anderem folgendes ausgeführt:

»Ich werde daher den Juden gegenüber grundsätzlich nur von der Erwartung ausgehen, daß sie verschwinden. Sie müssen weg. Ich habe Verhandlungen zu dem Zwecke angeknüpft, sie nach dem Osten abzuschieben. Im Januar findet über diese Frage eine große Besprechung in Berlin statt, zu der ich Herrn Staatssekretär Dr. Bühler entsenden werde. Diese Besprechung soll im Reichssicherheitshauptamt bei SS-Obergruppenführer Heydrich gehalten werden. Jedenfalls wird eine große jüdi sche Wanderung einsetzen.«

Ich frage Sie nun: Wurden Sie vom Generalgouverneur zu dieser Besprechung nach Berlin gesandt? Und was war gegebenenfalls der Gegenstand dieser Besprechung?

BÜHLER: Ich bin zu dieser Besprechung gesandt worden, und der Gegenstand dieser Besprechung waren Judenfragen. Ich darf vorausschicken, die Judenfragen im Generalgouvernement wurden von Anfang an als Bestandteil des Zuständigkeitsbereiches des Höheren SS- und Polizeiführers betrachtet und gehandhabt. Soweit die staatliche Verwaltung Judenangelegenheiten bearbeitete, tat sie das nur geduldet und beaufsichtigt von der Polizei.

[78] Im Laufe des Jahres 1940 und 1941 waren unheimliche Menschenmassen, meist Juden, gegen den Einspruch und die Proteste des Generalgouverneurs und seiner Verwaltung in das Generalgouvernement hereingeführt worden. Dieses völlig unerwartete, unvorbereitete und unerwünschte Hereinführen der jüdischen Bevölkerung anderer Gebiete hat die Verwaltung des Generalgouvernements in eine außerordentlich schwierige Lage gebracht.

Die Unterbringung dieser Menschenmassen, ihre Ernährung und ihre gesundheitliche Betreuung, wie Seuchenbekämpfung, gingen beinahe, oder man darf ruhig sagen, bestimmt über die Kraft des Gebietes. Besonders bedrohlich war die Ausbreitung des Fleckfiebers, nicht nur in den Ghettos, sondern auch unter der polnischen Bevölkerung und auch unter den Deutschen des Generalgouvernements. Es schien, als wolle sich die Seuche auch im Reich und im Osten an der Front, vom Generalgouvernement ausgehend, verbreiten.

In dieser Situation kam diese Einladung Heydrichs an den Generalgouverneur. Die Besprechung sollte ursprünglich bereits im November 1941 stattfinden, wurde dann aber mehrmals abgesetzt und dürfte stattgefunden haben im Februar 1942.

Ich hatte Heydrich wegen der besonderen Probleme des Generalgouvernements um eine Einzelbesprechung gebeten und er hat mich hierzu empfangen. Hierbei habe ich ihm unter vielem anderen besonders die katastrophalen Verhältnisse geschildert, die infolge des eigenmächtigen Hereinführens jüdischer Bevölkerung in das Generalgouvernement entstanden waren. Er hat mir daraufhin erklärt, daß er gerade deshalb den Generalgouverneur zu dieser Besprechung eingeladen habe. Der Reichsführer-SS habe vom Führer den Auftrag erhalten, die gesamten Juden Europas zusammenzufassen und im Nordosten Europas, in Rußland, anzusiedeln. Ich fragte ihn, ob das bedeute, daß die weitere Hereinführung jüdischer Bevölkerung in das Generalgouvernement unterbleibe, und daß dem Generalgouvernement die vielen Hunderttausende von Juden, die ohne Erlaubnis des Generalgouverneurs hereingeführt worden waren, wieder abgenommen würden. Heydrich hat mir beides in Aussicht gestellt. Heydrich hat weiter erklärt, daß der Führer Befehl erteilt habe, die Protektoratstadt Theresienstadt als Reservat einzurichten, in welchem weiterhin alte und kranke Juden und schwächliche Juden, welche den Strapazen einer Umsiedlung nicht mehr gewachsen seien, unterzubringen seien. Aus dieser Mitteilung habe ich die bestimmte Überzeugung mitgenommen, daß die Umsiedlung der Juden, wenn auch nicht den Juden zuliebe, so um des Rufes und des Ansehens des deutschen Volkes willen, in humaner Weise vor sich gehen würde. Die Aussiedlung der Juden im Generalgouvernement wurde in der Folgezeit ausschließlich durch die Polizei durchgeführt.

[79] Ich darf noch ergänzen: Heydrich hat besonders verlangt die ausschließliche und ungestörte Zuständigkeit und Federführung in dieser Angelegenheit für sich, seinen Geschäftsbereich und seine Organe.


DR. SEIDL: Welche Konzentrationslager waren Ihnen während Ihrer Tätigkeit als Staatssekretär, als im Generalgouvernement liegend, bekannt?


BÜHLER: Ich wurde erstmals durch die Presseveröffentlichungen im Sommer 1944 auf das Konzentrationslager Maidanek aufmerksam. Ich wußte nicht, daß dieses Lager vor Lublin ein Konzentrationslager war. Es war eingerichtet worden als Wirtschaftsbetrieb des Reichsführers-SS, im Jahre 1941 wohl. Damals kam der Gouverneur Zörner zu mir und erzählte mir, daß er bei Globocnik Einspruch eingelegt habe gegen die Errichtung dieses Lagers, weil es die Energieversorgung der Stadt Lublin gefährde und auch in seuchenpolizeilicher Hinsicht Bedenken begegne.

Ich habe dem Generalgouverneur Mitteilung gemacht, und dieser hat Globocnik zu sich kommen lassen. Globocnik hat dem Generalgouverneur erklärt, daß er in diesem Gelände Fertigungswerkstätten für den Frontbedarf der Waffen-SS eingerichtet habe. Er sprach von Pelzfertigungswerkstätten, aber auch von einem Bauhof, der dort sich befände.

In diesen Pelzfertigungswerkstätten wurden dann auch, wie ich hörte, die aus der Pelzsammlung stammenden Pelzsachen für den Frontbedarf umgearbeitet. Globocnik hat erklärt, daß er diese Betriebe somit auf Befehl und Weisung Himmlers eingerichtet habe.

Der Generalgouverneur hat ihm den Weiterbau verboten, bis die baupolizeilichen Angelegenheiten restlos geklärt seien, bis die Baupläne den staatlichen Behörden vorgelegen hätten und bis eben alle sonstigen Erfordernisse, wie sie beim Bauen zu erfüllen sind, erfüllt gewesen wäre. Globocnik hat solche Pläne nie vorgelegt. Über das, was im Lager vor sich ging, drang irgendeine konkrete Nachricht nicht nach außen, und es hat den Generalgouverneur ebenso wie mich überrascht, als in der Weltpresse die Nachrichten über Maidanek erschienen.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Die Anklagevertretung hat ein Dokument vorgelegt, 437-PS, US-610. Es ist das ein Memorandum des Generalgouverneurs an den Führer vom 19. Juni 1943. Ich glaube, daß der Entwurf zu diesem Memorandum von Ihnen selbst stammt. Hier wird nun auf Seite 35 ein Bericht des Befehlshabers der Sicherheitspolizei erwähnt und zum Teil wörtlich zitiert. Und in diesem Bericht der Sicherheitspolizei wird auch der Name Maidanek erwähnt.

Wußten Sie damals, daß dieses Maidanek identisch oder wahrscheinlich identisch war mit dem Lager bei Lublin?


[80] BÜHLER: Nein. Ich habe angenommen, daß es wie Auschwitz außerhalb des Gebiets des Generalgouvernements irgendein Lager ist, denn der Generalgouverneur hatte wiederholt auch der Polizei gegenüber und dem Höheren SS- und Polizeiführer gegenüber zum Ausdruck gebracht, daß er Konzentrationslager im Generalgouvernement nicht wünsche.


DR. SEIDL: Wem unterstand die Verwaltung der Konzentrationslager im Generalgouvernement?


BÜHLER: Ich weiß es nicht, weil ich vom Bestehen dieser Lager nichts wußte. Über die Verwaltung der Konzentrationslager im allgemeinen habe ich im August anläßlich meines Besuches des Auffanglagers Pruszkow gehört. Ich habe damals eine Weisung Himmlers dem Lagerkommandanten überbracht, wonach die Verfrachtung der Warschauer Bewohner, die aus der Stadt herausgekommen waren, in Konzentrationslager sofort aufhören solle.


DR. SEIDL: Das war nach dem Warschauer Aufstand?


BÜHLER: Das war während des Warschauer Aufstandes, es wird so um den 18. oder 19. August 1944 herum gewesen sein. Der Lagerkommandant, dessen Namen ich nicht mehr weiß, hat mir damals gesagt, daß er den Befehl nicht kenne, und daß ihm lediglich vom Chef der Konzentrationslager Weisungen erteilt werden könnten.


DR. SEIDL: Ist Ihnen bekannt, ob der Generalgouverneur selbst jemals einen Polen, einen Ukrainer oder einen Juden in ein Konzentrationslager hatte einweisen lassen?


BÜHLER: In meiner Anwesenheit ist so etwas nicht geschehen.

DR. SEIDL: Ist es richtig, daß auf der Burg in Krakau eine größere Anzahl jüdischer Handwerker beschäftigt waren, die gegen den Willen des Generalgouverneurs und in seiner Abwesenheit von der Sicherheitspolizei weggeschafft wurden?


BÜHLER: Diese jüdische Arbeiterkolonne kenne ich, weil ich auf der Burg gewohnt habe. Ich weiß auch, daß der Generalgouverneur für die Beibehaltung dieser Kolonne stets gesorgt hat; mir hat der Chef der Kanzlei des Generalgouvernements, der Ministerialrat Keit, erzählt, daß diese Judenkolonne während einer Abwesenheit des Generalgouverneurs von der Polizei gewaltsam abgeholt worden sei.


DR. SEIDL: Ich komme nun zu der sogenannten AB-Aktion, also zu der außerordentlichen Befriedungsaktion. Was waren die Umstände, die zu dieser Aktion den Anlaß gegeben haben?


BÜHLER: Es mag um die Mitte des Mai 1940 gewesen sein, als ich eines Morgens vom Regierungsgebäude, wo ich meine Dienstgeschäfte verrichtete, zur Burg zum Generalgouverneur befohlen [81] wurde. Ich glaube mich zu erinnern, daß mit mir noch der Reichsminister Seyß-Inquart gerufen wurde. Dort trafen wir den Generalgouverneur zusammen mit einigen Herren der Polizei an. Der Generalgouverneur erklärte, daß nach Ansicht der Polizei eine außerordentliche Befriedungsaktion erforderlich sei. Die Sicherheitslage war damals nach meiner Erinnerung so, daß noch Reste der polnischen Wehrmacht sich in abgelegenen Waldgebieten umhertrieben, die Bevölkerung beunruhigten und auch wohl junge Polen militärisch ausbildeten. Zu dieser Zeit, Mai 1940, hatte sich das polnische Volk auch von dem Schock, den die plötzliche Niederlage im Jahre 1939 ausgelöst hatte, erholt und begann offensichtlich auch mit wenig Vorsicht und ohne Erfahrung allenthalben eine Widerstandsbewegung aufzubauen. Dieses Bild habe ich in Erinnerung aus Ausführungen, die die Polizei, ich weiß nicht, ob bei dieser Gelegenheit oder bei einer anderen, machte.


DR. SEIDL: Ich darf Sie vielleicht unterbrechen und nun aus dem Tagebuch Franks einen Eintrag vom 16. Mai 1940 zitieren. Hier heißt es wörtlich:

»Die allgemeine Kriegslage zwinge uns zu ernster Betrachtung der inneren Sicherheitssituation im Generalgouvernement. Aus einer Fülle von Anzeichen und Handlungen könne man den Schluß ziehen, daß eine groß organisierte Widerstandswelle der Polen im Lande vorhanden sei und man unmittelbar vor dem Ausbruch größerer gewaltsamer Ereignisse stehe. Tausende von Polen seien bereits in Geheimzirkeln zusammengefaßt, bewaffnet und würden in der aufrührerischsten Form veranlaßt, Gewalttätigkeiten aller Art zu verüben.«

Der Herr Generalgouverneur zitierte dann einige Beispiele aus der jüngsten Zeit, so etwa den bürgerkriegähnlichen Aufstand einiger Dörfer unter Führung des Majors Huballa im Distrikt Radom, die Ermordung Volksdeutscher Familien in Josefow, die Ermordung des Bürgermeisters von Grasienca und so weiter.

»Allüberall werden aufrührerische illegale Flugblätter verteilt, zum Teil sogar angeschlagen, und es kann daher kein Zweifel bestehen, daß die Sicherheitslage außerordentlich ernst ist.«

Hat sich der Generalgouverneur damals so ausgedrückt?

BÜHLER: Als ich an dieser Sitzung teilnahm, hat der Generalgouverneur längere Zeit über die Lage gesprochen. Einzelheiten sind mir nicht mehr in Erinnerung.

DR. SEIDL: Und was ist dann geschehen?


BÜHLER: Ich hatte nur einen Eindruck; es war dem Generalgouverneur in den vorausgehenden Monaten mit großer Mühe gelungen, der Polizei eine Standgerichtsordnung und ein Verfahren [82] aufzudrängen, das sie bei Verhaftungen und bei der Behandlung verdächtiger Personen zu beachten hatte. Von Polizeiseite mußte ferner hingenommen werden, daß der Generalgouverneur die Standgerichtsurteile einer Gnadenkommission zuwies und Vollstreckung von Urteilen erst stattfinden konnte nach Bestätigung durch den Generalgouverneur. Die Ausführungen des Generalgouverneurs bei dieser Besprechung Mitte Mai 1940 ließen in mir die Besorgnis aufstehen, daß die Polizei in diesen Ausführungen eventuell die Möglichkeit sehen könnte, sich von diesen Auflagen der Standgerichtsordnung und des Gnadenverfahrens zu drücken. Aus diesem Grunde habe ich mich, nachdem der Generalgouverneur seine Ausführungen zunächst beendet hat, bei ihm zum Wort gemeldet. Der Generalgouverneur hat diese Wortmeldung zunächst abgeschnitten und hat erklärt, er wolle noch schnell etwas dem Protokollführer diktieren, was dieser sofort einer Stenotypistin in die Maschine diktieren solle und dann in Reinschrift herbringen soll. Der Generalgouverneur hat darauf eine Ermächtigung oder einen Auftrag oder irgendein ähnliches Schriftstück dem Protokollführer diktiert, und ich erinnere mich 100prozentig sicher, daß nach diesem Diktat der Protokollführer und, ich nehme bestimmt an, der Brigadeführer Streckenbach, der Befehlshaber der Ordnungspolizei, das Sitzungszimmer verlassen haben. Ich schicke dies voraus, weil daraus erklärlich ist, daß das, was sich darnach abgespielt hat, sich nicht mehr im Protokoll befindet. Der Protokollführer war nicht mehr im Zimmer anwesend. Ich habe also meiner Besorgnis Ausdruck verliehen, es möchten diese Erfordernisse, die im Standgerichtsverfahren aufgestellt waren, unter allen Umständen eingehalten werden. Ich nehme hierwegen kein besonderes Verdienst für mich in Anspruch; denn hätte ich es nicht getan, dann hätte diesen Einwand, bin ich überzeugt, der Reichsminister Seyß-Inquart gebracht, oder der Generalgouverneur hätte selbst die Gefahr gesehen, die vielleicht seine Ausführungen für dieses Arbeitsgebiet gehabt hätten. Jedenfalls hat der Generalgouverneur auf meinen Einwand hin ohne jede Debatte sofort erklärt, daß selbstverständlich Verhaftungen und Erschießungen nur nach Maßgabe der Standgerichtsordnung erfolgen konnten und daß die Urteile des Standgerichtes durch die Gnadenkommission zu überprüfen seien.

In der Folgezeit ist hiernach auch gehandelt worden. Die Gnadenkommission hat, ich nehme bestimmt an, sämtliche Urteile aus dieser Aktion vorgelegt erhalten und bearbeitet.


DR. SEIDL: Aus einer anderen Eintragung im Tagebuch, und zwar vom 12. 7. 1940, muß man den Schluß ziehen, daß zunächst die in Frage kommenden Führer der Widerstandsbewegung nur verhaftet wurden. Ich zitiere wörtlich, es war eine Äußerung des Generalgouverneurs:

[83] »Über die Frage, was mit den im Rahmen der AB- Aktion erfaßten politischen Verbrechern zu geschehen habe, soll demnächst eine Besprechung mit Staatssekretär Dr. Bühler, Obergruppenführer Krüger, Brigadeführer Streckenbach und Ministerialrat Wille stattfinden.«

Wer war Ministerialrat Wille, frage ich Sie, und welche Aufgabe hatte er in diesem Zusammenhang?

BÜHLER: Ich darf folgendes vorausschicken: Ich habe eine Gedächtnislücke, die mich nicht bestimmt sagen läßt, wann der Generalgouverneur dem Brigadeführer Streckenbach mitgeteilt hat, daß er auf alle Fälle standgerichtliche Verfahren und die Gnadenkommission zu beachten hätte. Dagegen glaube ich, mich bestimmt daran zu erinnern, daß zu der Zeit, zu welcher diese Besprechung zwischen Krüger, Streckenbach, Wille und mir stattgefunden hat, nur Verhaftungen vorgekommen waren und noch keine Exekutionen. Ministerialrat Wille war der Leiter der Hauptabteilung Justiz in der Regierung und hatte die federführende Bearbeitung aller Gnadenangelegenheiten. Der Generalgouverneur wollte, daß diese Angelegenheiten durch einen rechtskundigen erfahrenen Mann bearbeitet wurden.

In dieser Besprechung mit Krüger, Streckenbach und Wille war festgelegt worden, daß die bis dorthin Verhafteten dem standgerichtlichen Verfahren zugeführt und die Urteile durch die Gnadenkommission bearbeitet werden sollten. Die Polizei war nicht begeistert davon. Ich erinnere mich, daß Krüger mir unter vier Augen nach der Besprechung sagte, der Generalgouverneur sei ein Hampelmann, mit dem man nicht arbeiten könne. Er werde künftig seine eigenen Wege gehen.


VORSITZENDER: Herr Dr. Seidl! Der Gerichtshof meint, daß das zu weit in Einzelheiten geht.


DR. SEIDL: Ja, ich komme jetzt zum Ende meiner Fragen.

Herr Zeuge, in einer Polizeisitzung aus dem Jahre 1940, und zwar am 30. Mai, wurde von dem Angeklagten Dr. Frank unter anderem folgendes erwähnt:

»Was wir mit den Krakauer Professoren an Scherereien hatten, war furchtbar. Hätten wir die Sache von hier aus gemacht, wäre sie anders verlaufen.«

Von wem wurden diese Professoren verhaftet und wie weit war der Generalgouverneur mit der Angelegenheit befaßt?

BÜHLER: Als der Generalgouverneur am 7. oder 8. November 1939 in Krakau eintraf, um dort seine Tätigkeit aufzunehmen, waren ohne sein Wissen sämtliche Professoren der Universität Krakau von der Sicherheitspolizei verhaftet und in Konzentrationslager des [84] Reiches abtransportiert worden. Darunter befanden sich auch Bekannte des Generalgouverneurs, mit denen er kurz vorher noch im Rahmen der Akademie für Deutsches Recht wissenschaftliche und gesellschaftliche Beziehungen unterhalten hatte. Der Generalgouverneur hat den Obergruppenführer Krüger hartnäckig und ununterbrochen bearbeitet, bis er erreicht hatte, daß der größte Teil dieser Professoren wieder aus den Konzentrationslagern freigelassen wurde. Diese seine Äußerung, die dem widerspricht, ist nach meiner Ansicht zu dem Zwecke abgegeben, um auf die Wunde der Polizei ein Pflästerchen aufzulegen, denn sie hatte diese Professoren nicht gern herausgegeben.

DR. SEIDL: Wie war die grundsätzliche Einstellung des Generalgouverneurs in der Erfassung der Arbeitskräfte?


BÜHLER: Der Generalgouverneur und die Regierung des Generalgouvernements waren bestrebt, möglichst viele polnische Arbeiter für das Reich zu vermitteln. Es war uns aber klar, daß durch eine gewaltsame Erfassung von Arbeitern zwar augenblickliche Vorteile geschaffen werden konnten, daß aber dadurch eine Werbung von Arbeitskräften auf lange Zeit hin nicht mehr viel Erfolg brachte. Der Generalgouverneur hat mir daher die Weisung gegeben, durch eine umfangreiche und intensive Propaganda Stimmung für den Arbeitseinsatz im Reich zu machen und allen gewaltsamen Methoden der Werbung von Arbeitskräften entgegenzutreten. Auf der anderen Seite hat der Generalgouverneur seine Werbung von Arbeitskräften für das Reich dadurch erfolgreich gestalten wollen, daß er im Reich für eine anständige Behandlung der polnischen Arbeitskräfte eingetreten ist. Es ist jahrelang mit dem Reichskommissar für den Arbeitseinsatz, Gauleiter Sauckel, verhandelt worden, und es sind auch Verbesserungen erzielt worden. Insbesondere hat sich der Generalgouverneur auch gegen die Kennzeichnung der Juden... der Polen im Reich gewendet. Ich erinnere mich eines Briefes des Reichskommissars Sauckel, in dem dieser dem Generalgouverneur mitteilt, daß er alle Anstrengungen gemacht hat, um eine gleiche Behandlung der polnischen Arbeiter mit den übrigen ausländischen Arbeitern zu erzielen, daß aber seine Bemühungen dort von Erfolg nicht mehr gekrönt waren, wo der Einfluß des Reichsführers-SS diesen Bemühungen entgegenstand.


DR. SEIDL: Ich komme nun zu einem anderen Punkt.

Die Anklage hat unter der Nummer US-275, 1061-PS, den Bericht des Brigadeführers Stroop über die Vernichtung des Warschauer Ghettos vorgelegt.

Sind Sie oder ist der Generalgouverneur vorher über die von der Sicherheitspolizei geplanten Maßnahmen in Kenntnis gesetzt worden?


[85] BÜHLER: Ich bestimmt nicht. Vom Generalgouverneur kann ich sagen, daß mir nicht bekannt ist, daß er von irgendwelchen Plänen gehört hat.

DR. SEIDL: Was ist Ihnen nachher über die Geschehnisse und Ereignisse im Jahre 1943 über das Warschauer Ghetto bekanntgeworden?


BÜHLER: Ich habe erfahren, was so ziemlich jeder erfahren hat, daß ein Aufstand im Ghetto ausgebrochen sei, der von langer Hand vorbereitet war; daß die Juden das Baumaterial, das ihnen für Luftschutzzwecke in das Ghetto geliefert wurde, zur Einrichtung von Befestigungsanlagen benutzt hätten, und daß während des Aufstandes den deutschen Kräften heftiger Widerstand geleistet wurde.


DR. SEIDL: Ich komme nun zu dem Warschauer Aufstand im Jahre 1944. Inwieweit war die Verwaltung des Generalgouvernements an dessen Niederschlagung beteiligt?


BÜHLER: Da unsere Kameraden in Warschau von den Aufständischen eingeschlossen waren, haben wir den Generalgouverneur gebeten, er möge beim Führer eine Hilfe für die schnelle Niederschlagung des Warschauer Aufstandes anfordern. Im übrigen war die Verwaltung bei der fürsorgerischen Betreuung der Bevölkerung, bei den Räumungsarbeiten aus dem Kampfgebiet, aus den Vierteln, die zerstört werden sollten, hilfsweise tätig. Irgendeine Kommandogewalt dort hat die Verwaltung nicht ausgeübt.


DR. SEIDL: Sie haben am 4. November 1945 eine eidesstattliche Versicherung abgegeben. Diese eidesstattliche Versicherung trägt die Nummer 2476-PS. Ich lese Ihnen nun diese eidesstattliche Versicherung, die sehr kurz ist, vor und bitte Sie, mir dann zu sagen, ob der Inhalt richtig ist.

Ich zitiere:

»Im Zuge der Niederschlagung des Warschauer Aufstandes vom August 1944 wurden etwa 50-60000 Bewohner Warschaus (polnische Schätzung), in deutsche Konzentrationslager abtransportiert. Auf Grund einer Demarche des Generalgouverneurs Dr. Frank beim Reichsführer-SS Himmler hat dieser weitere Deportationen verboten. Der Generalgouverneur hat versucht, die bis zur Einstellung der Deportationen in Konzentrationslager des Reiches eingelieferten 50000 bis 60000 Warschauer wieder freizubekommen. Der Chef des Reichssicherheitshauptamtes, Obergruppenführer Kaltenbrunner, hat dieses schriftliche und von mir bei einem persönlichen Besuch in Berlin im September oder Oktober 1944 auch mündlich vertretene Ersuchen mit der Begründung abgelehnt, daß diese Warschauer Bevölkerung in geheimen Rüstungsfertigungen des Reiches eingesetzt seien und daß daher eine generelle Entlassung nicht in Frage kommen könne. Einzelanträge wolle [86] er wohlwollend prüfen. Kaltenbrunner hat Einzelanträgen auf Entlassung aus dem Konzentrationslager in der Folgezeit entsprochen.

Kaltenbrunner hat im Gegensatz zu der polnischen Schätzung die Zahl der in Konzentrationslager des Reiches abtransportierten Warschauer als geringfügig bezeichnet. Ich habe meiner zuständigen Dienststelle die Äußerung Kaltenbrunners über die Zahl der Inhaftierten zugänglich gemacht, und nach erneuter Nachforschung habe ich die oben erwähnte Zahl von 50000 bis 60000 bestätigt erhalten. Dies waren die Leute, die nach Deutschland in Konzentrationslager geschafft worden waren.«

Ich frage Sie nun:

Ist der Inhalt dieser eidesstattlichen Versicherung, die vor einem amerikanischen Offizier abgegeben wurde, richtig?

BÜHLER: Ich kann noch einiges ergänzen.

VORSITZENDER: Ehe noch etwas ergänzt wird: Ist es ein Beweisstück? Ist es vorgelegt worden?


DR. SEIDL: Es hat die Nummer 2476-PS.


VORSITZENDER: Das beweist aber nicht, daß es als Beweismaterial vorgelegt worden ist. Ist es vorgelegt worden? Herr Dr. Seidl! Sie wissen doch sehr wohl, was »vorgelegt« heißt. Wurde es vorgelegt? Hat es eine US-Beweisstück-Nummer?


DR. SEIDL: Nein, eine US-Exhibit-Nummer hat es nicht.

VORSITZENDER: Wollen Sie es dann als Beweismaterial vorlegen?


DR. SEIDL: Ich will es nicht förmlich als Beweismaterial vorlegen, aber ich will den Zeugen über den Inhalt dieser eidesstattlichen Versicherung fragen.


VORSITZENDER: Aber es ist ein Dokument, und wenn Sie es dem Zeugen vorlesen, müssen Sie es als Beweismittel einführen und ihm eine Beweisstück-Nummer geben. Sie können dem Zeugen keine Dokumente vorlegen und sie nicht als Beweismittel vorlegen.


DR. SEIDL: Ich lege dann dieses Dokument als Beweisstück Frank Nr. 1 vor.

Ich frage Sie nun, Herr Zeuge, ob der Inhalt dieser eidesstattlichen Versicherung richtig ist, und ob Sie diese eidesstattliche Versicherung gegebenenfalls noch zu ergänzen haben?


BÜHLER: Ich möchte sie kurz ergänzen:

Es ist möglich, daß ich zweimal bei Kaltenbrunner war wegen dieser Frage, nicht nur einmal; ich hatte, nachdem Kaltenbrunner auch das zweitemal eine Entlassung abgelehnt hatte, auf Grund [87] meiner Erfahrungen, die ich im Lager Pruszkow mit dem Lagerkommandanten machte, den Eindruck, als liege es nicht im Machtbereich Kaltenbrunners, diese Entlassung zu verfügen. Er hat zu mir hierüber nicht gesprochen.


DR. SEIDL: Aber aus seinen Äußerungen haben Sie den Eindruck gewonnen, daß er vielleicht auch selbst nicht die Macht hatte, die Leute zu entlassen?


BÜHLER: Ich hatte bei diesen Besprechungen auch Fragen der Polenpolitik angeschnitten, und ich hatte auf Grund dieser Besprechungen den Eindruck, als könnte ich Kaltenbrunner für eine vernünftige Polenpolitik und als Bundesgenossen bei Himmler gewinnen. Er hat jedenfalls die Gewaltmethoden, die Krüger angewendet hat, im Gespräch mit mir verurteilt. Aus diesen Äußerungen entnahm ich, daß Kaltenbrunner keine Gewaltmethoden gegenüber den Polen angewandt wissen wollte, und daß er mir geholfen hätte, wenn er gekonnt hätte.


DR. SEIDL: Die Sowjetische Anklagevertretung hat ein Beweisstück vorgelegt, das die Nummer USSR-128 trägt. Es ist das ein Fernschreiben der Nachrichtenstelle des Höheren SS- und Polizeiführers Ost an den Generalgouverneur, und zwar unterzeichnet vor Dr. Fischer, dem damaligen Gouverneur von Warschau.

Hier heißt es unter Ziffer 2) wie folgt:

»Obergruppenführer von dem Bach hat den neuen Auftrag erhalten, Warschau zu pazifizieren, das heißt, Warschau noch während des Krieges dem Erdboden gleichzumachen, soweit nicht militärische Belange des Festungsbaues entgegenstehen. Vor dem Abreißen sollen aus Warschau alle Rohstoffe, alle Textilien und alle Möbel geräumt werden. Die Hauptaufgabe fällt der Zivilverwaltung zu.

Ich gebe hiervon Kenntnis, da dieser neue Führerbefehl über die Niederlegung Warschaus für die weitere neue Polenpolitik von größter Bedeutung ist.«

Wie hat nach Ihrer Erinnerung der Generalgouverneur diese Fernschreiben aufgefaßt und aufgenommen, und inwieweit hat sich durch dieses Fernschreiben in der grundsätzlichen Einstellung etwa geändert?

BÜHLER: Dieses Fernschreiben betraf Weisungen, die der Obergruppenführer von dem Bach von dem Reichsführer-SS bekommen hatte. Die Verwaltung des Generalgouvernements hat die Zerstörung Warschaus nicht begrüßt, sondern ich erinnere mich, daß mit der Generalgouverneur zusammen besprochen wurde, welche Wege noch gegangen werden könnten, um eine Zerstörung Warschaus hintanzuhalten. Welche praktischen Wege dann eingeschlagen wurden, weiß [88] ich nicht mehr. Es mag sein, daß weitere Schritte wegen der Aussichtslosigkeit solcher Schritte unterblieben sind.

DR. SEIDL: Ich komme nun zu einem anderen Gegenstand...


VORSITZENDER: Wir wollen uns jetzt für zehn Minuten vertagen.


[Pause von 10 Minuten.]


DR. SEIDL: Herr Präsident, meine Herren Richter! Bevor ich das Verhör des Zeugen Dr. Bühler fortsetze, bitte ich davon Kenntnis zu nehmen, daß ich auf die Vernehmung der Zeugin Helene Kraffczyk verzichte, so daß dieser Zeuge hier der letzte sein wird.

VORSITZENDER: Danke sehr.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Dem Angeklagten Dr. Frank wird von der Anklage zur Last gelegt, nicht alles in seinen Kräften stehende getan zu haben, um die Ernährung der Bevölkerung des Generalgouvernements sicherzustellen. Was können Sie dazu sagen?


BÜHLER: Der entscheidende Grund, die tiefste Ursache, aus der heraus die Versorgung der Bevölkerung des Generalgouvernements nicht in der gleichen Weise straff und zufriedenstellend durchgeführt war wie im Reich, ist in der mangelnden Mitwirkung der polnischen Bevölkerung an den deutschen Maßnahmen, die auf eine gerechte und gleichmäßige Verteilung der Lebensmittelkontingente hinzielten, zu erblicken. Diese mangelhafte Mitwirkung erfolgte aus patriotischen Gründen und war hervorgerufen durch die Aversion gegen die deutsche Herrschaft und durch eine ständige, wirksame Propaganda von außen her. Ich glaube nicht, daß es ein Land in Europa gab, in dem so viel geplündert, geraubt, gestohlen, dem Schleichhandel zugeführt wurde und in dem so viel vernichtet wurde, so viel Sabotage getrieben wurde, um die Ernährung zu sabotieren, wie im Generalgouvernement. Nur ein Beispiel:

Die mit mühsamen Kräften herbeigeschafften Molkereimaschinen, das mühsamst aufgebaute Netz von Molkereien wurde immer und immer wieder zerstört, so daß eine einigermaßen umfassende Fetterfassung, Milcherfassung nicht stattfinden konnte. Ich schätze, daß das, was am freien Markt und im Schleichhandel an Fett im Generalgouvernement umgesetzt wurde, ein Mehrfaches dessen ist, was amtlich erfaßt wurde und verteilt werden konnte.

Ein weiterer entscheidender Grund ist darin zu erblicken, daß das Generalgouvernement ja aus einem bisher geschlossenen staatlichen und wirtschaftlichen Gebilde herausgeschnitten worden war, ohne daß auf eine wirtschaftliche Ausbalancierung das hinreichende Gewicht gelegt wurde.

[89] Die großen Bedarfszentren des Generalgouvernements, also die Städte Warschau, Krakau, später Lemberg und auch das Industriegebiet in Mittelpolen waren vorher in ganz großem Ausmaß unmittelbar durch das Land, durch den Dauermarkt versorgt worden. Es fehlte in diesem Gebiet des Generalgouvernements an Getreidelagern, es fehlte an Kühlhäusern, es fehlte an einem umfassenden Molkereinetz, es fehlte an Vorratsräumen aller Art, um eine staatlich gelenkte oder staatliche Vorratswirtschaft betreiben zu können.

Die Regierung des Generalgouvernements mußte diese fehlenden Einrichtungen erst schrittweise ausbauen, und demgemäß gestaltete sich auch die Versorgung der Bevölkerung. Sie war nicht als Vollversorgung gedacht, sondern wurde etappenweise verbessert. Ich habe stets darauf Bedacht genommen, daß in den Bestimmungen über die Schleichhandelsbekämpfung Freigrenzen für den Erwerb von Lebensmitteln vorgesehen waren, und daß der Stadtbevölkerung der Weg zum Produzenten nicht erschwert oder unmöglich gemacht wurde. Im Jahre 1942 sollte die Rationszuteilung wieder gehoben werden; da kam ein Befehl vom Beauftragten für den Vierjahresplan, diese Anhebung der Rationen zu unterlassen und dem Reich bestimmte Kontingente an Lebensmitteln zuzuführen. Das heißt diese Lebensmittel wurden großenteils nicht aus dem Gebiet herausgeführt, sondern wurden an Ort und Stelle von der Wehrmacht verbraucht. Der Generalgouverneur hat einen ständigen Kampf mit den Vierjahresplan-Stellen geführt, um eine Anhebung und Verbesserung der Versorgung der polnischen Bevölkerung zu erreichen. Dieser Kampf war auch nicht ohne Erfolg. Es ist vielfach gelungen, die Rationssätze, besonders der Rüstungsarbeiter und der sonst privilegierten, arbeitenden Bevölkerung, erheblich zu verbessern.

Zusammenfassend möchte ich sagen, es war für die Bevölkerung des Generalgouvernements nicht leicht, sich den täglichen Lebensunterhalt zu besorgen. Es sind andererseits im Generalgouvernement keine Hungerkatastrophen aufgetreten und keine Hungerepidemien. Durch einen polnischen und ukrainischen Hilfsausschuß, der Delegationen in allen Bezirken des Generalgouvernements sitzen hatte, ist für eine Lebensmittelversorgung der besonders fürsorgebedürftigen Bevölkerung gesorgt worden. Ich habe mich dafür eingesetzt, daß dieser Ausschuß mit möglichst vielen Lebensmitteln versorgt wurde, um seine Wohltätigkeitsarbeit möglichst erfolgreich verrichten zu können, und mir ist bekannt, daß dieser Ausschuß sich besonders der Großstadtkinder angenommen hat.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Welche Maßnahmen hat der Generalgouverneur zur Sicherung der Kunstschätze in dem von ihm verwalteten Gebiet getroffen?


BÜHLER: Bereits mit einem Erlaß vom 16. Dezember 1939 hat der Reichsführer-SS in seiner Eigenschaft als Reichskommissar für [90] die Festigung deutschen Volkstums ohne Wissen des Generalgouverneurs sämtliche Kunstschätze des Generalgouvernements zu beschlagnahmen und ins Reich abzutransportieren befohlen. Dem Generalgouvernement ist es gelungen, diesen Transport größtenteils unmöglich zu machen. Im Generalgouvernement ist dann ferner ein Beauftragter für den Vierjahresplan erschienen, der Staatssekretär Mühlmann, der eine Vollmacht des Beauftragten für den Vierjahresplan zu besitzen erklärt hat. Ich habe mir diese Vollmacht vorlegen lassen. Sie war unterschrieben, nicht von Göring selber, sondern von einem Mann aus seiner Umgebung, Gritzbach. Dieser hatte den Auftrag, die Kunstschätze des Generalgouvernements von Reichs wegen sicherzustellen. Um diesen mit einer Reichsvollmacht ausgestatteten Beauftragten an das Generalgouvernement zu binden, hat der Generalgouverneur ihn kumulativ mit der Erfassung der Kunstschätze des Generalgouvernements beauftragt. Er hat diese Kunstschätze erfaßt, hat hierüber auch Kataloge drucken lassen, und ich weiß aus den Besprechungen, die beim Generalgouverneur geführt wurden, daß der Generalgouverneur stets das größte Gewicht darauf legte, daß die Kunstschätze im Raume des Generalgouvernements verblieben.


DR. SEIDL: Die Anklagevertretung hat unter Nr. US-378, es handelt sich um das Dokument 1709-PS, einen Bericht über die Überprüfung der Gesamttätigkeit des Sonderbeauftragten für die Erfassung und Sicherung der Kunst- und Kulturschätze im Generalgouvernement vorgelegt. Auf Seite 6 dieses Berichtes heißt es wörtlich, ich zitiere:

»Prüfungsveranlassung:

Auftrag des Staatssekretärs der Regierung des Generalgouvernements vom 30. Juni 1942 auf Überprüfung der gesamten Tätigkeit des gemäß Verordnung des Herrn Generalgouverneurs vom 16. Dezember 1939 eingesetzten Sonderbeauftragten für die Erfassung und Sicherung der Kunst- und Kulturschätze im Generalgouvernement.«

Ich frage Sie, was hat Sie veranlaßt, im Jahre 1942 diesen Prüfungsauftrag zu erteilen; und hat der Bericht zu wesentlichen Beanstandungen Anlaß gegeben?

BÜHLER: Die Veranlassung zu diesem Prüfungsauftrag hat mir die mögliche Pflichtenkollision bei Staatssekretär Mühlmann zwischen dem Auftrag des Reiches und dem Auftrag, den der Generalgouverneur erteilt hatte, gegeben. Auch war mal an mein Ohr die Kunde gedrungen, daß einige Museumsgegenstände schlampig aufbewahrt worden seien. Das Ergebnis der Prüfung war, daß dem Staatssekretär Mühlmann keinerlei Vorwürfe zu machen waren.

DR. SEIDL: Die Anklagevertretung hat ein weiteres Dokument vorgelegt, und zwar 3042-PS, US-Beweisstück 375. Es handelt sich [91] hier um eine eidesstattliche Versicherung des Dr. Mühlmann; ich zitiere nun wörtlich:

»Ich war der Sonderbeauftragte des Generalgouverneurs von Polen, Hans Frank, für die Sicherung der Kunstschätze im Generalgouvernement, Oktober 1939 bis September 1943. Den Auftrag hatte mir Göring in seiner Funktion als Vorsitzender des Reichsverteidigungsausschusses erteilt.

Ich bestätige, daß es die offizielle Politik des Generalgouverneurs Hans Frank war, alle wichtigen Kunstwerke, die polnischen öffentlichen Einrichtungen, privaten Sammlungen und der Kirche gehörten, in Verwahrung zu nehmen.

Ich bestätige, daß die erwähnten Kunstwerke tatsächlich konfisziert wurden, und ich bin mir darüber klar, daß sie im Falle eines deutschen Sieges nicht in Polen geblieben wären, sondern zur Vervollständigung des deutschen Kunstbesitzes verwendet worden wären.«

Ich frage Sie nun, ist es richtig, daß der Generalgouverneur von Anfang an alle sichergestellten Kunstschätze als Eigentum des Staates Generalgouvernement betrachtet hat?

BÜHLER: Soweit sie im staatlichen Eigentum standen, ja; soweit sie sich im Privatbesitz befanden, wurden sie vorläufig beschlagnahmt und sichergestellt; aber niemals hat der Generalgouverneur daran gedacht, sie ins Reich zu überführen. Hätte er das gewollt, dann hätte er gerade die Kriegssituation dazu benützen können, diese Kunstschätze hinüberzuschaffen. Woher der Zeuge dieses Wissen hat, wie der letzte Satz seiner eidesstattlichen Versicherung bekundet, ist mir unbekannt.

DR. SEIDL: Die Anklagevertretung hat ein Dokument L-37 vorgelegt, und zwar unter der Nummer US-506. Es ist dies ein Schreiben des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des SD für den Distrikt Radom an die Außenstelle Tomaszow vom 19 Juli 1944. Hier heißt es u. a. wörtlich:

»Der Höhere SS- und Polizeiführer Ost hat am 28. 6. 1944 folgenden Befehl erlassen:« –

Die nächsten Sätze lasse ich aus und zitiere wörtlich weiter. –

»Reichsführer-SS hat mit Zustimmung des Generalgouverneurs angeordnet, daß in allen Fällen, in denen Attentate oder Attentatsversuche auf Deutsche erfolgt sind oder Saboteure lebenswichtige Einrichtungen zerstörten, nicht nur die gefaßten Täter erschossen werden, sondern daß darüber hinaus die sämtlichen Männer der Sippe gleichfalls zu exekutieren und die dazugehörigen weiblichen An gehörigen über 16 Jahre in das KZ. einzuweisen sind.«

[92] Ist Ihnen bekannt, ob der Generalgouverneur in dieser Frage jemals mit dem Reichsführer-SS gesprochen hat und ob er eine derartige Zustimmung gegeben hat?

BÜHLER: Mir ist über das Zustandekommen eines solchen Befehls nichts bekannt. Es ist in der zweiten Hälfte des Jahres 1944 einmal ein Befehl über Sippenhaftung bei mir durchgegangen, ich kann aber nicht sagen, ob er das Reich oder das Generalgouvernement betraf; ein Polizeibefehl möchte ich sagen. Hätte er aber die Formulierung enthalten: »Mit Zustimmung des Generalgouvernements hat der Reichsführer-SS...«, dann hätte ich den Generalgouverneur deswegen zur Rede gestellt.

DR. SEIDL: Würde die Erteilung einer derartigen Zustimmung der grundsätzlichen Einstellung entsprechen, die Sie beim Generalgouverneur in dieser Frage kennengelernt haben?


BÜHLER: Die grundsätzliche Einstellung des Generalgouverneurs war gegenteilig. Sie war gegen jede Erschießung ohne Verfahren und ohne Rechtsgrund.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß der Generalgouverneur bereits vom Jahre 1940 an laufend Beschwerden beim Führer über die Maßnahmen der Polizei und des Sicherheitsdienstes erhoben hat?


BÜHLER: Ja, ich selber habe mindestens ein halbes Dutzend Denkschriften von der Größe etwa der vorliegenden entweder mit der Adresse an den Führer unmittelbar oder an den Führer über den Reichsminister und Chef der Reichskanzlei verfertigt, in welchen laufend Beschwerden über Erschießungen, über Übergriffe bei der Werbung von Arbeitern, über die Hereinführung gebietsfremder Bevölkerung ohne Erlaubnis des Generalgouverneurs, über die Nahrungsmittellage, über die Vorkommnisse allgemein, welche mit den Grundlagen einer geordneten Verwaltung in Widerspruch standen, enthalten waren.


DR. SEIDL: Die Anklage hat eine dieser Denkschriften unter der Nummer US-610 vorgelegt. Es ist das ein Memorandum an den Führer vom 19. Juni 1943. Unterscheidet sich dieses Memorandum wesentlich von vorhergehenden oder späteren, und welche Stellung hat grundsätzlich der Führer auf diese Beschwerden und auf diese Vorschläge eingenommen?


BÜHLER: Das vorliegende Memorandum ist in der Art etwas anderes als die früheren. In den früheren Memoranden war direkte Anklage wegen dieser Vorkommnisse, wegen der Übergriffe der Polizei ausgedrückt und erhoben. Nachdem diese Memoranden ohne Erfolg waren, habe ich im Auftrag des Generalgouverneurs die dort in dem Memorandum vom 19. Juni enthaltenen Beschwerden in die Form eines politischen Vorschlages gekleidet. Die dort aufgezählten Gravamina waren nicht durch die Regierung des [93] Generalgouverneurs verschuldet, sondern sie waren als Beschwerden über Eingriffe fremder Stellen zu bewerten.


DR. SEIDL: Im Tagebuch findet sich am 26. Oktober 1943 ein großer Rechenschaftsbericht über vier Jahre deutscher Aufbauarbeit im Generalgouvernement, der von Ihnen selbst erstattet wurde. Auf Grund welcher Unterlagen wurde dieser Bericht zusammengestellt?


BÜHLER: Ich habe diesen Bericht zusammengestellt auf Grund der Unterlagen, die mir die 13 Hauptabteilungen der Regierung geliefert haben.


DR. SEIDL: Nun eine grundsätzliche Frage: Wie war grundsätzlich die Einstellung des Generalgouverneurs gegenüber dem polnischen und ukrainischen Volke, so wie Sie sie während Ihrer fünf Jahre Tätigkeit als Chef der Regierung kennengelernt haben?


BÜHLER: Das oberste Prinzip war, in diesem Raume Ruhe zu halten und die Nutzungen aus diesem Raum durch Stärkung der Substanz möglichst zu steigern; dies in wirtschaftlicher Hinsicht. Um dies zu erreichen war nötig eine anständige Behandlung der Bevölkerung, die Unterlassung der Beeinträchtigung von Freiheit und Eigentum. Das waren die Grundlinien der Politik, nach denen ich im Auftrag des Generalgouverneurs als Staatssekretär der Regierung stets gehandelt habe.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß der Generalgouverneur sich auch bemüht hat, im Rahmen der besonders durch den Krieg bedingten Verhältnisse der Bevölkerung ein Mindestmaß an kultureller Fortentwicklung zu gewährleisten?


BÜHLER: Es war dies der Wunsch des Generalgouverneurs; er ist aber bei der Verwirklichung dieses Wunsches sehr häufig auf Widerstand gestoßen, der von der Sicherheitspolizei oder vom Propagandaministerium des Reiches ausging oder der auch in den Verhältnissen selber gelegen hat. Aber der Generalgouverneur wollte die polnische und ukrainische Bevölkerung nicht von der kulturellen Betätigung grundsätzlich ausschließen.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß er sich insbesondere auch darum bemüht hat, das höhere Schulwesen wieder in Gang zu bringen, und daß daher unter Umgehung der Richtlinien des Reiches sogenannte Fachschulkurse an Hochschulen eingerichtet wurden?


BÜHLER: An Fachschulen wurden allerdings von polnischen Umschulungsprofessoren in Warschau und in Lemberg Disziplinen gelehrt, wie sie etwa einer Universitätsausbildung entsprochen haben. Grundsätzlich wollte der Generalgouverneur auch Gymnasien eröffnen, auch Priesterseminare eröffnen; es ist aber stets wieder an dem Einspruch der Sicherheitspolizei gescheitert. Nachdem keine Einigung zu erreichen war, habe ich im Auftrag des Generalgouverneurs im Oktober 1944 eigenmächtig die Eröffnung[94] von Gymnasien und meines Wissens auch von Priesterseminaren in Aussicht gestellt neben Gewährung einer gewissen beratenden Autonomie für die Polen. Zwei Tage nach der Veröffentlichung dieser Sache wurde mir allerdings als Führermeinung eröffnet, daß ich zur Ankündigung solcher Maßnahmen nicht berechtigt war.


DR. SEIDL: Im Tagebuch Dr. Franks wird häufig vom Grundsatz der Einheit der Verwaltung und davon gesprochen, daß der Generalgouverneur der Vertreter des Führers in diesem Raume und der Vertreter, der Repräsentant der Reichsgewalt sei. Stimmt diese Auffassung mit den Tatsachen überein? Und welche anderen Dienststellen des Reiches und der Partei haben sich in die Verwaltung des Generalgouvernements eingeschaltet?


BÜHLER: Die Vollmacht des Generalgouverneurs war bereits von Anfang an in vielen wichtigen Beziehungen durchlöchert. So war bereits vor Errichtung des Generalgouvernements dem Reichsführer-SS die Vollmacht eingeräumt worden, in allen besetzten Gebieten für die Festigung deutschen Volkstums besorgt zu sein. Der Beauftragte für den Vierjahresplan war gleichfalls gleichberechtigt und anordnungsberechtigt im Generalgouvernement. Aber auch noch viele Stellen der Rüstung, der Post, der Eisenbahn, des Bauwesens und noch andere Ressorts versuchten und haben mit Erfolg versucht, Teile der Verwaltung des Generalgouvernements an sich zu reißen oder Einfluß darauf zu gewinnen. Nachdem der Generalgouverneur seine Ämter als Reichsleiter im Jahre 1942 verloren hatte, war ein besonderer Andrang nach dieser Richtung hin festzustellen. Es war – ich möchte sagen – beinahe eine sportliche Begeisterung dafür, dem König von Polen Zacken aus seiner Krone herauszubrechen.


DB. SEIDL: Von wem wurden die Polizeibeamten im Generalgouvernement ernannt, eingesetzt, abgesetzt, bezahlt und in sonstiger beamtenrechtlicher Hinsicht betreut?


BÜHLER: Ausschließlich durch die Verwaltungsdienststelle Himmlers in Berlin.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß sogar Beamte der Verwaltung des Generalgouvernements von Krüger verhaftet wurden, und daß es nicht einmal dem Generalgouverneur möglich war, die Freilassung dieser Beamten zu erreichen? Ich erinnere an den Fall Scipessi.


BÜHLER: Ja, das kann ich aus meiner eigenen Erfahrung bestätigen. Auch aus meiner Umgebung wurden die Leute weg verhaftet, ohne daß ich verständigt wurde. In einem solchen Falle habe ich dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei eine Frist gestellt zur Freilassung eines solchen Beamten. Der Beamte wurde nicht freigelassen. Daraufhin habe ich die Abberufung des Befehlshabers [95] der Sicherheitspolizei verlangt, und daraufhin wurde dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei das besondere Vertrauen Himmlers ausgesprochen und die Abberufung abgelehnt.


DR. SEIDL: Herr Zeuge! Wie lange hatte das Generalgouvernement überhaupt die Möglichkeit, unter friedensähnlichen Bedingungen zu arbeiten?


BÜHLER: Ich möchte beinahe sagen: überhaupt nie. Das erste Jahr wurde beansprucht, um die Kriegsschäden in Ordnung zu bringen. Es waren ja zerstörte Dörfer, zerstörte Städte da, zerstörte Verkehrseinrichtungen; Brücken waren in unzähliger Zahl gesprengt gewesen. Nachdem diese Zerstörungen, soweit es im kriegsbedingten Rahmen möglich war, wieder gutgemacht waren, war das Generalgouvernement bereits wieder das Aufmarschgebiet für den Krieg gegen den Osten, gegen die Russen, und dann Durchzugsgebiet zur Front und rückwärtiges Frontgebiet. Es war die große Reparaturwerkstätte für die Front.


DR. SEIDL: Eine nächste Frage; während des Krieges wurde von Himmler der Reichsregierung der Entwurf eines Gesetzes über die Behandlung gemeinschaftsfremder Elemente vorgelegt. Welche Stellung hat damals Dr. Frank zu diesem Entwurf eingenommen?


BÜHLER: Meiner Erinnerung nach –


VORSITZENDER: Dr. Seidl! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß die Dinge, über die der Zeuge aussagen soll, allgemein bekannt sind: jedermann kennt sie. Ich denke, Sie könnten das Verhör des Zeugen etwas schneller erledigen als Sie es tun.


DR. SEIDL: Jawohl. Er hat auch die Antwort schon gegeben. Herr Zeuge! Während des Krieges wurde von Himmler der Reichsregierung...


VORSITZENDER: Dr. Seidl! Ich meine doch Ihre weitere Vernehmung.


DR. SEIDL: Jawohl. Während des Krieges wurde von Himmler der Reichsregierung ein Entwurf eines Gesetzes über die Behandlung gemeinschaftsfremder Elemente vorgelegt.


BÜHLER: Jawohl.


DR. SEIDL: Welche Stellung hat der Generalgouverneur dazu eingenommen?


BÜHLER: Der Generalgouverneur hat Widerspruch dagegen erhoben; bei der Besprechung mit Heydrich im Februar 1942 hat Heydrich mir als besonderes Anliegen an den Generalgouverneur aufgegeben, er möge doch den Widerspruch gegen dieses Gesetz zurückziehen. Der Generalgouverneur hat es abgelehnt, diesem Ersuchen zu entsprechen.


[96] DR. SEIDL: Die Anklagevertretung hat eine Wandtafel vorgelegt, in welcher Dr. Frank als weisungsberechtigt gegenüber dem Reichsjustizminister Thierack erschienen ist. Hat tatsächlich jemals ein derartiges Überordnungsverhältnis bestanden?


BÜHLER: Das muß ein Irrtum sein; ein solches Verhältnis hat nie bestanden?


DR. SEIDL: Wie war nach Ihren Beobachtungen das Verhältnis zwischen dem Generalgouverneur und dem Reichsführer-SS Himmler?


BÜHLER: Der Generalgouverneur und der Reichsführer-SS Himmler waren als Menschen so verschieden...

VORSITZENDER: Dr. Seidl! Wir haben doch den ganzen Vormittag über gehört, wie das Verhältnis zwischen dem Generalgouverneur und dem Reichsführer war.


DR. SEIDL: Ich verzichte dann auf die Frage.

Herr Zeuge! Die Sowjetische Anklagevertretung hat unter der Nummer USSR-931 eine Anlage zu dem Bericht der Polnischen Regierung vorgelegt. Die Anlage lautet: »Das kulturelle Leben in Polen«. Ich habe Ihnen bereits diese Anlage einmal gezeigt, und ich bitte, mir zu sagen, ob tatsächlich jemals vom Generalgouverneur oder seiner Regierung derartige Weisungen ergangen sind?


BÜHLER: Ich erinnere mich nicht, derartige Weisungen je unterzeichnet zu haben, auch nicht unterzeichnet vom Generalgouverneur gesehen zu haben. Dieses mir vorgelegte Dokument macht mir den Eindruck, als sei es eine Mystifikation oder eine Fälschung. Es ist dem Inhalt nach als solche eigentlich schon erkennbar.


DR. SEIDL: Im Tagebuch findet sich eine größere Anzahl von Einträgen, die in Bezug auf die Politik des Generalgouverneurs im Widerspruch zu stehen scheinen zu dem, was Sie vorhin als Zeuge hier selbst angegeben haben. Wie erklären Sie diesen Widerspruch?

BÜHLER: Diese Äußerungen des Gouverneurs, die mir auch bei früheren Vernehmungen vorgehalten wurden, scheinen nicht nur in Widerspruch zu stehen, sondern sie sind in eklatantem Widerspruch zu dem, was ich hier als Zeuge auch sagen mußte. Ich habe, da ich häufig auch Zeuge solcher Äußerungen war, mir den Kopf darüber zerbrochen, wie es zu diesen Äußerungen kam, und muß hierzu folgendes sagen: Herr Frank hat vielleicht mehr als es nötig war an den Besprechungen und an den Arbeiten der Regierungsinstanzen teilgenommen. Es hat kaum eine Konferenz stattgefunden, an welcher Herr Frank nicht teilgenommen hat. So kam es, daß er im Tage sehr häufig sprechen mußte, und er hat, ich möchte sagen, in 99 Prozent aller Fälle aus dem Stegreif gesprochen, aus seinem Temperament heraus, und ich war häufig Zeuge, wie er derartige groteske Äußerungen in einem der nächsten Sätze oder bei nächster [97] Gelegenheit wieder eingefangen hat, wieder zu glätten versucht hat, wie er Vollmachten, die überraschenderweise von ihm gegeben wurden, wieder zurückgenommen hat. Ich bin überzeugt, daß, wenn ich das ganze Tagebuch durcharbeiten könnte, ich für jede dieser Äußerungen ein Dutzend, Dutzende andere entgegengesetzte Äußerungen nachweisen könnte.


DR. SEIDL: Das Tagebuch Franks umfaßt...


BÜHLER: Darf ich noch folgendes sagen. Wenn der Generalgouverneur mit seinen Verwaltungsleuten zusammensaß, hat er nie derartige Äußerungen gemacht. Ich erinnere mich wenigstens nicht. Diese Äußerungen wurden immer dann gemacht, wenn der Höhere SS- und Polizeiführer neben ihm gesessen hat, so daß ich den Eindruck gewonnen habe, daß er in solchen Augenblicken nicht frei war.


DR. SEIDL: Das Tagebuch des Angeklagten Dr. Frank umfaßt etwa 10000-12000 Schreibmaschinenseiten. Wer hat dieses Tagebuch geführt, er selbst oder dritte Personen?


BÜHLER: Dieses Tagebuch wurde nach meinen Beobachtungen von Stenographen geführt. Zuerst wurde es von einem Stenographen, Dr. Meidinger, geführt, später dann von zwei Stenographen, Nauk und Mohr. Es wurde in der Weise geführt, daß diese Stenographen bei den Verhandlungen im Zimmer anwesend waren und mitschrieben.


DR. SEIDL: Ist es richtig, daß zum Teil diese Tagebuchführer sich auch von dritten Personen berichten ließen, was auf einer Konferenz gesagt wurde.


BÜHLER: Ich habe öfters beobachtet, daß diese Protokollführer sich nicht die Mühe gegeben haben, wörtlich alles festzuhalten, sondern nur sinngemäße Zusammenfassungen ins Protokoll aufgenommen haben. Ich habe auch manchmal erlebt, daß ich darüber gefragt wurde, was der oder jener, oder der Generalgouverneur in der oder jener Angelegenheit gemeint oder gesagt hat.


DR. SEIDL: Hat der Generalgouverneur die Eintragungen im Tagebuch nachgesehen und nachgelesen?


BÜHLER: Aus meiner Kenntnis der Person des Generalgouverneurs glaube ich nicht, daß er sie nachgelesen hat.


VORSITZENDER: Wie kann dieser Zeuge sagen, ob er die Aufzeichnungen später nachgelesen hat?


DR. SEIDL: Herr Präsident! Der Zeuge Dr. Bühler ist der engste Mitarbeiter des Generalgouverneurs gewesen.


VORSITZENDER: Wenn Sie solche Fragen stellen wollen, hätten Sie den Angeklagten Frank selbst fragen sollen.


[98] DR. SEIDL: Eine weitere Frage, Herr Zeuge! Was hat nach Ihren Beobachtungen den Generalgouverneur veranlaßt, dieses Tagebuch nicht zu vernichten, sondern es bei seiner Verhaftung mit zu übergeben?


BÜHLER: Ich war das letztemal am 15. März 1945 bei...

VORSITZENDER: Auch das, warum er es nicht vernichtet hat, ist eine Angelegenheit, die der Angeklagte Frank weiß, aber nicht der Zeuge.


DR. SEIDL: Er hat die Frage bereits beantwortet, und ich verzichte nun auf die Antwort des Zeugen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Nun noch eine letzte Frage. Im Jahre 1942 wurde im Anschluß an die Reden des Dr. Frank er seiner sämtlichen Parteistellungen enthoben. Welche Auswirkungen hatte das für seine Stellung als Generalgouverneur?

BÜHLER: Ich habe bereits darauf Bezug genommen. Es hat seine Autorität sehr geschwächt, und das Verwalten im Generalgouvernement ist dadurch noch viel schwerer geworden.

DR. SEIDL: Ist es richtig, daß der Generalgouverneur wiederholt, und zwar schriftlich und auch mündlich, seinen Rücktritt erklärt hat?


BÜHLER: Das schriftliche Rücktrittsersuchen habe ich mehrmals ausgearbeitet. Ich weiß auch, daß er mündlich des öfteren seinen Rücktritt erbeten hat, aber nie bewilligt erhalten hat.


DR. SEIDL: Ich habe keine weiteren Fragen mehr an den Zeugen.


VORSITZENDER: Will noch ein Verteidiger Fragen stellen?


DR. ROBERT SERVATIUS, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN SAUCKEL, VERTEIDIGER FÜR DAS KORPS DER POLITISCHEN LEITER: Herr Zeuge! Ist es richtig, daß der weitaus größte Teil der polnischen Arbeiter, die nach Deutschland kamen, bereits vor April 1942, also vor dem Dienstantritt Sauckels ins Reich gekommen waren?


BÜHLER: Genaues kann ich hierüber nicht sagen, aber ich weiß, daß die Werbung von Arbeitskräften schwächere und schwächere Ergebnisse hatte, daß die Hauptkontingente in der ersten Zeit, in den ersten Jahren, wohl geliefert worden sein dürften.


DR. SERVATIUS: Sind die Quoten an Arbeitskräften, die von dem Generalgouverneur verlangt wurden, von Sauckel herabgesetzt worden eben mit Rücksicht darauf, daß schon viele Polen im Reiche arbeiteten?


BÜHLER: Mir ist ein solcher Fall bekannt. Davon hat mir der Beauftragte Sauckels gesprochen, der Präsident Struve.


[99] DR. SERVATIUS: Trifft es zu, daß aus dem polnischen Raum von Himmler für eigene Zwecke Arbeiter erfaßt wurden, und zwar ohne Wissen Sauckels, und ohne daß die Bestimmungen eingehalten wurden, die Sauckel erlassen hatte?


BÜHLER: Ich nehme an, daß dies erfolgt ist. Wenn mir über Arbeiterrazzien berichtet wurde, habe ich versucht, dies aufzuklären, dann hat allerdings die Polizei stets gesagt, das ist die Arbeiterverwaltung; die Arbeiterverwaltung hat gesagt, es ist die Polizei. Mir ist aber bekannt, daß Himmler einmal bei einem Besuch Warschaus sich sehr über die müßigen Eckensteher alteriert hat. Und ich halte es für durchaus möglich, daß diese Arbeiterrazzien in Warschau ohne Zuziehung der Arbeiterverwaltung eigenmächtig durch die Polizei durchgeführt wurden.


DR. SERVATIUS: Sind Ihnen die Richtlinien Sauckels bekannt über die Durchführung der Arbeitererfassung?


BÜHLER: Ich habe sie im einzelnen nicht gesehen, ich habe sie hier nicht gegenwärtig. Ich weiß nur, daß Sauckel bei einem Besuch in Krakau erklärt hat, daß er keine Gewaltanwendung befohlen habe.


DR. SERVATIUS: War das eine Ansprache Sauckels?


BÜHLER: Nein, das war eine Besprechung.


DR. SERVATIUS: Erinnern Sie sich einer Ansprache, die Sauckel in Krakau gehalten hat vor den Dienststellen?


BÜHLER: Er hat als Parteiredner gesprochen.


DR. SERVATIUS: Hat er dort Ausführungen über die Behandlung der Arbeiter gemacht?


BÜHLER: Diese Ausführungen wurden gemacht in einer Besprechung, die dem Besuch beim Generalgouverneur vorausging.


DR. SERVATIUS: Und in welcher Richtung sprach er sich aus?


BÜHLER: Meine Leute hatten wohl ihm und seinen Leuten vorgehalten, daß Übergriffe vorgekommen seien, und er hat darauf geantwortet, daß von ihm aus keine Gewaltanwendung befohlen sei, und hat bestritten, daß die Vorkommnisse, also die Verhaftung von Leuten aus Kinos heraus oder sonstigen Versammlungsstätten, daß die von ihm befohlen oder angeordnet seien.


DR. SERVATIUS: Kennen Sie die Struktur der Arbeiterverwaltung im Generalgouvernement?


BÜHLER: Die Hauptabteilung »Arbeit« war ein Teil meines Geschäftsbereiches.


DR. SERVATIUS: Hatte Sauckel denn einen unmittelbaren Einfluß auf die Durchführung der Erfassung?


[100] BÜHLER: Er hatte nicht nur einen Einfluß, sondern er hat einen Beauftragten geschickt, der meinen Anweisungen nicht unterstand.


DR. SERVATIUS: Konnte der Beauftragte dann unmittelbar die Arbeitererfassung durchführen?


BÜHLER: Wenn er wollte, ja.


DR. SERVATIUS: In welcher Weise? Konnte er Weisungen geben oder unmittelbar befehlen?


BÜHLER: Die von Reichskommissar Sauckel eingesetzten Werbekolonnen unterstanden nicht meiner Befehlsgewalt. Ich habe mehrmals versucht, die Personalien dieser Leute in meine Hände zu bekommen. Dieser Versuch wurde immer mit dem Argument abgelehnt, daß diese Werbekolonnen in allen besetzten Gebieten eingesetzt werden müßten, und daß sie nicht an ein einzelnes Gebiet gebunden werden könnten. Also der Beauftragte Sauckels im Generalgouvernement, der in Personalunion der Leiter der Hauptabteilung »Arbeit« war, Präsident Struve, war einerseits von den Weisungen Sauckels abhängig und brauchte sich um mich nicht zu kümmern; auf der anderen Seite war er aber auch mir verantwortlich, soweit er als Präsident der Hauptabteilung »Arbeit« handelte.

DR. SERVATIUS: Wenn Zwangsrekrutierungen erforderlich waren, mit welchen Organen wurde dies durchgeführt? Konnten das die Werbekolonnen?


BÜHLER: Ich weiß das nicht; der Beauftragte hat Zwangsrekrutierungen stets in Abrede gestellt.


DR. SERVATIUS: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


VORSITZENDER: Wünscht ein anderer Verteidiger Fragen zu stellen?

Wünscht die Anklagebehörde ein Kreuzverhör?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Zeuge! Ich möchte Ihre amtliche Stellung genauer bestimmen. Vom Jahre 1940 bis zum Augenblick der Befreiung Polens waren Sie doch Franks Stellvertreter?


BÜHLER: Ich habe dem Generalgouverneur von Ende September bis November 1939 in leitender Funktion in seinem Arbeitsstab gedient. Im November 1939 wurde ich Chef des Amtes des Generalgouverneurs, das war die zentrale Verwaltungsbehörde des Generalgouverneurs in Krakau. In der zweiten Hälfte des Jahres 1940 wurde die Bezeichnung dieser Funktion in Staatssekretär der Regierung umgewandelt, und ich bin Staatssekretär der Regierung gewesen bis zu meinem Weggang von Krakau am 18. Januar 1945.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Infolgedessen waren Sie also der erste Stellvertreter des Angeklagten Hans Frank, nicht wahr?


[101] BÜHLER: Mein Geschäftsbereich war genau umrissen. Ich hatte die Verwaltungsgeschäfte zu führen. Meiner Befehlsgewalt unterstanden nicht die Polizei, die Partei, nicht die Wehrmacht und nicht die Reichsdienststellen, die unmittelbar im Raum des Generalgouvernements tätig waren.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wenn Frank wegfuhr, wer vertrat ihn dann?


BÜHLER: Der Stellvertreter des Generalgouverneurs war Seyß-Inquart, der Reichsminister Seyß-Inquart.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Und nach der Abreise Seyß-Inquarts?


BÜHLER: Nach der Abreise Seyß-Inquarts war ein Vakuum; ich kann den Monat nicht mehr anführen, ich nehme an im Jahre 1941 wurde ich zum Stellvertreter des Generalgouverneurs bestellt. Aber diese Bestellung wurde nur mit Modifikationen zugelassen. Ich sollte den Generalgouverneur dann vertreten, wenn er weder im Raum anwesend, noch...


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Bitte, antworten Sie mir kurz. Wenn Frank weg war, wer vollzog dann seine Amtshandlungen?


BÜHLER: Ich antworte so, wie mein Gewissen das mir eingibt. Wenn Frank im Raum nicht anwesend war und auch außerhalb des Raumes nicht zu erreichen war, dann sollte ich ihn vertreten.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich verstehe. Sie haben ihn also vertreten, wenn er abwesend war. Ist das richtig?


BÜHLER: Ja, wenn er auch auswärts nicht zu erreichen war.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, ja. Das ist genau das, was ich Sie fragte.

Bitte legen Sie dem Zeugen das maschinengeschriebene Protokoll der Besprechung vom 25. Januar vor. Zuerst soll er sich die Liste der Anwesenden ansehen. Der Gerichtshof wird die Stelle, die ich zitieren möchte...


VORSITZENDER: Welches Jahr? Sie sagten 25. Januar?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: 1943, Herr Vorsitzender. Der Gerichtshof wird diese Stelle auf Seite 7 finden, Beweisstück USSR-223, 6. Absatz.


[Zum Zeugen gewandt:]


Ist das Ihre Unterschrift in der Anwesenheitsliste?

BÜHLER: Meine Unterschrift, ja.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie waren also bei dieser Besprechung zugegen, nicht wahr?


BÜHLER: 1943, jawohl.


[102] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich werde drei Sätze aus dem Protokoll dieser Sitzung zitieren. Bitte geben Sie dem Zeugen das Original. Ich zitiere drei Sätze aus diesem Dokument. Es ist eine Rede Dr. Franks:

»... möchte ich eines betonen: zimperlich dürfen wir nicht sein, wenn wir die Zahl von 17000 Erschossenen hören. Diese Erschossenen sind eben auch Kriegsopfer... Wir wollen uns daran erinnern, daß wir alle miteinander, die wir hier versammelt sind, in der Kriegsverbrecherliste des Herrn Roosevelt figurieren. Ich habe die Ehre, Nummer 1 zu sein. Wir sind also sozusagen Komplicen im welthistorischen Sinne geworden.«

Ihr Name ist der zweite in der Liste der Teilnehmer an dieser Besprechung. Sind Sie nicht der Ansicht, daß Frank genügende Gründe hatte, um gerade Sie als einen der tätigsten Mithelfer an den von ihm begangenen Verbrechen zu betrachten?

BÜHLER: Über derartige Äußerungen des Generalgouverneurs habe ich das Nötige vorher schon gesagt.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie erklären es also mit dem Temperament des Generalgouverneurs?


VORSITZENDER: Zeuge! Das ist doch keine Antwort auf diese Frage. Die Frage war: Halten Sie sich für einen dieser Verbrecher?


BÜHLER: Ich halte mich für keinen Verbrecher.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wenn Sie sich nicht als Verbrecher betrachten, dann werden Sie sich vielleicht daran erinnern, wer persönlich – ich unterstreiche das Wort »persönlich« – an dem Erlaß und der Ausführung eines der grausamsten Befehle Franks gegen die polnische Bevölkerung teilgenommen hat? Ich spreche von der Verordnung vom 2. Oktober 1942. Haben Sie an ihr nicht mitgewirkt?


BÜHLER: Welche Maßnahmen, welche Verordnung? Wollen Sie mir diese zeigen?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich spreche von der Verordnung, die am 2. Oktober 1943 unterschrieben und am 9, Oktober 1943 veröffentlicht wurde. Es ist USSR-335, eine Verordnung über die Einrichtung sogenannter Standgerichte der Geheimpolizei.


BÜHLER: Dieser Verordnungsentwurf stammt nicht aus meinem Geschäftsbereich.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie bestreiten also, an der Inkraftsetzung dieser grausamen Verordnung teilgenommen zu haben?


BÜHLER: Jawohl, die Verordnung stammt vom Geschäftsbereich der Polizei.


[103] OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Herr Vorsitzender! Die Stelle, die ich zitieren will, befindet sich auf Seite 35 unseres Dokumentenbuches. Es ist Absatz 4 der englischen Übersetzung.


[Zum Zeugen gewandt:]


Haben Sie nicht gemeinsam mit Dr. Weh, als sogar Frank zögerte, diese Verordnung zu unterzeichnen, ihn erfolgreich zur Unterschrift und Inkraftsetzung eines Erlasses von eindeutig terroristischer Natur überredet, um die Lynchjustiz der Polizei zu legalisieren?

Ich zitiere Seite 142 der Niederschrift der Besprechung mit Staatssekretär Dr. Bühler, das sind augenscheinlich Sie, und mit Dr. Weh über den Entwurf eines Erlasses von Dr. Weh zur Bekämpfung von Angriffen gegen das deutsche Aufbauwerk im Generalgouvernement:

»Nach kurzer Erläuterung durch Staatssekretär Dr. Bühler und Dr. Weh stellt der Herr Generalgouverneur seine Bedenken zurück und unterzeichnet den Verordnungsentwurf.«

Waren Sie das nicht?

BÜHLER: Ich bitte die Dolmetscherin um Wiederholung der Frage.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich frage Sie, waren nicht Sie es, der Frank überredete, diese Verordnung so schnell wie möglich zu unterzeichnen?


BÜHLER: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Nein? Sind also diese Eintragungen falsch?


BÜHLER: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wie soll ich Sie dann verstehen, wenn Sie in beiden Fällen nein sagen?


BÜHLER: Ja, ich kann Ihnen das genau erklären. Dieser Verordnungsentwurf war von dem neu ins Generalgouvernement versetzten SS-Oberführer Bierkamp dem Generalgouverneur vorgelegt worden. Der Generalgouverneur hat diesen Verordnungsentwurf....


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Wollen Sie bitte...


VORSITZENDER: Er ist mitten in der Antwort. Sie müssen den Mann antworten lassen. Was wollten Sie sagen? Sie sagten, der Entwurf sei von jemand anderem gemacht worden?


BÜHLER: Dieser Verordnungsentwurf war von diesem Bierkamp, der eben neu ins Generalgouvernement gekommen war, dem Generalgouverneur vorgelegt worden. Der Generalgouverneur hat diesen Verordnungsentwurf zurückgegeben und ihn in der Gesetzgebungsabteilung bearbeiten lassen, und wie er dem [104] Generalgouverneur vorgelegt wurde, haben sich die Bedenken des Generalgouverneurs darauf bezogen, ob nunmehr die Gesetzgebungsabteilung diesen Verordnungsentwurf bearbeitet hatte oder nicht. Eine materielle Verantwortung für diesen Verordnungsentwurf übernehme ich nicht, hatte ich auch nicht zu übernehmen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie haben also in diesem Falle Frank einfach erklärt, daß dieser Verordnungsentwurf in der zuständigen Abteilung genügend überarbeitet worden war. Ist das richtig?


BÜHLER: In der Gesetzgebungsabteilung, jawohl.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Daraufhin unterschrieb der Generalgouverneur die Verordnung?


BÜHLER: Offenbar.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Waren Sie es nicht, der bei der Konferenz vom 23. Oktober 1943, als ein Brief des Grafen Ronikier, der Ihnen wahrscheinlich bekannt ist, besprochen wurde, auf die praktische Auslegung dieser grausamen Verordnung vom 2. Oktober hinwies und auch erklärte, daß die Anwendung dieser Verordnung in Zukunft auch die Tarnung von Geiselerschießungen zulasse, indem man ihnen den Anschein eines Rechtsspruches gäbe? Waren Sie das nicht?


BÜHLER: Ich bitte, die Frage nochmals zu wiederholen. Ich verstehe nur die Hälfte.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Waren Sie nicht die Person, die bei einer Konferenz am 23. Oktober 1943 über die praktische Auslegung der Verordnung vom 2. Oktober sprach und erklärte, daß sie die Tarnung von Geiselerschießungen erlaube, indem man ihnen den Anschein eines gerichtlichen Urteils geben könne?


BÜHLER: Ich bin noch nicht ganz im Bilde. Darf ich wiederholen, was ich verstanden habe.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Bitte.


BÜHLER: Sie wollen mich fragen, ob ich es war, der bei einer Besprechung vom 23. Oktober 1944...


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: 1943.


BÜHLER: 1943. Der bei einer Besprechung vom 23. Oktober 1943 erklärte... Ja, was erklärte?


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Daß die Anwendung dieser Verordnung vom 2. Oktober der Tarnung von Geiselerschießungen dienen würde.


BÜHLER: Nein.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Meine Herren Richter! Die Stelle, die ich jetzt zitieren möchte, werden Sie auf Seite 26 der englischen [105] Übersetzung von Beweisstück USSR-223, im 4. Abschnitt, finden. Ich werde Ihnen jetzt Ihre eigenen Worte vorhalten:

»Staatssekretär Dr. Bühler hält es für geboten, diejenigen Polen, die erschossen werden sollen, vorher in einem geordneten Standgerichtsverfahren abzuurteilen. Auch müsse es fürderhin vermieden werden, diese Polen als Geiseln zu bezeichnen; denn die Erschießung von Geiseln sei immer ein beklagenswerter Vorgang und gebe dem Ausland nur Argumente gegen die deutsche Führung im Generalgouvernement.«


BÜHLER: Das habe ich gesagt und habe mich damit gegen Geiselerschießungen und gegen Aburteilung ohne Standgerichtsverfahren gewendet und wenden wollen.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Betrachten Sie die Aburteilung durch ein Gericht, das aus hohen Polizeioffizieren besteht, als gerecht? Ist es nicht eine Verhöhnung der Gerechtigkeit selbst?


BÜHLER: Welches Gericht meinen Sie? Ich habe für Standgerichte plädiert.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja, davon spreche ich, von den Standgerichten, die aus Gestapobeamten des Generalgouvernements zusammengestellt waren, entsprechend der Verordnung vom 2. Oktober.


BÜHLER: Ich kann Ihnen darüber Auskunft geben, welche Gründe vermutlich zu dieser Verschärfung der Standgerichtsbarkeit vom 2. Oktober geführt haben, damit Sie sich erklären können, wie es psychologisch überhaupt zu dieser Verordnung gekommen ist.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich bin nicht besonders an Psychologie interessiert. Was ich wissen möchte, ist, ob ein Gericht, das sich aus Beamten der Gestapo zusammensetzt, wirklich als Gericht bezeichnet werden kann, oder ob das nicht eine Verhöhnung der Idee eines Gerichtshofs darstellt.


BÜHLER: Die Standgerichte waren genau nach der Verordnung zu besetzen. Ich bin nicht der Ansicht, daß ein Standgericht, das ausschließlich von Polizeileuten besetzt ist, deshalb kein Standgericht sein soll. Ich habe aber diese Ausführungen, die Sie mir vorgehalten haben, nicht im Hinblick auf diese Verordnung vom 2. Oktober gemacht, sondern ich habe da allgemein die Aburteilung durch Standgerichte verlangt und die Erschießung von Geiseln als bedauerliche Tatsache bezeichnet.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Vielleicht sehen Sie sich Paragraph 3 der Verordnung an der festlegt, wie diese Gerichte zusammengesetzt sein sollten, Paragraph 3 und 4. Ich verlese Paragraph 4 in das Sitzungsprotokoll:

[106] »Die Standgerichte der Sicherheitspolizei setzen sich zusammen aus einem SS-Führer der Dienststelle des Kommandeurs der Sicherheitspolizei und des Sicherheitsdienstes sowie aus zwei Angehörigen dieser Dienststelle.«

Zeigt nicht allein schon diese Zusammensetzung der Gerichte, welche Art von Urteilen sie fällen würden?

BÜHLER: Haben Sie mich gefragt?

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ja.


BÜHLER: Ob ich ein Standgericht für ein Gericht halte? Ich meine, Sie fragen mich über Angelegenheiten, die nicht aus meinem Geschäftsbereich stammen. Ich bin nicht im Bilde, mit welcher Begründung diese Gerichte in dieser Weise zusammengesetzt wurden. Ich kann daher auch hierüber nichts sagen.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Vielleicht sehen Sie sich die Unterschrift unter dieser Verordnung an. Sie ist von Frank unterschrieben, und Sie waren es, der versuchte, Frank zu überreden, diese Verordnung zu unterschreiben.


BÜHLER: Ich glaubte, vorher diesen Irrtum schon richtiggestellt zu haben. Ich habe nicht Herrn Frank beredet, diesen Befehl zu unterschreiben, sondern habe ihm erklärt, daß diese Verordnung in der Gesetzgebungsabteilung bearbeitet war. Ich muß nach wie vor die materielle Verantwortung für diese Verordnung ablehnen, weil sie nicht meinem Geschäftsbereich angehört.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Ich möchte zu einer anderen Fragengruppe übergehen. Erinnern Sie sich an die ersten Ergebnisse dieser Verordnung, insbesondere an den Bericht des Obergruppenführers Bierkamp bei der Besprechung am 27. Oktober 1943 in Krakau?


BÜHLER: Ich erinnere mich nicht ohne irgendwelche Gedächtnisstütze.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Dann werde ich Ihnen die Stelle zeigen, die ich zitieren möchte.

Meine Herren Richter! Diese Stelle findet sich auf Seite 26 unseres Dokuments, im letzten Abschnitt des Textes. Ich zitiere:

»Die Sicherheitspolizei habe viele Leute, die seit dem 10. Oktober auf Grund der Verordnung vom gleichen Tage strafbare Handlungen begangen haben, in Händen. Diese seien zum Tode verurteilt und würden als Sühne für Verbrechen erschossen. Ihre Namen würden der Bevölkerung durch Plakate bekanntgegeben und ihr mitgeteilt, daß die und die Leute Begnadigung zu erwarten hätten, wenn nicht andere weitere Morde an Deutschen vorkämen. Für einen ermordeten Deutschen würden 10 dieser Polen hingerichtet...«

[107] Beweist das nicht, daß schon seit den ersten Tagen der Inkraftsetzung dieser Verordnung Franks diese nur zur Tarnung für die Massenhinrichtung von Geiseln diente.


BÜHLER: Nein.

OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Was bedeutet dann dieser Satz: »Für einen ermordeten Deutschen würden 10 dieser Polen«, die in keiner Weise mit dem Verbrechen in Verbindung stehen, »hingerichtet« auf Grund dieser sogenannten »Urteile«?


BÜHLER: Das bezeugt meines Erachtens, wenn ich das richtig auslege, daß zehn Polen erschossen würden, die todeswürdige Handlungen begangen hatten und zum Tode verurteilt worden waren.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Für jeden getöteten Deutschen!


BÜHLER: Es ist möglich, daß diese Polen als Geiseln bezeichnet wurden. Das ist möglich.


OBERJUSTIZRAT SMIRNOW: Es bedeutet also, daß diese Verordnung das System der Geiselnahme tarnte?


BÜHLER: Nein, es ist wohl so, daß echte Geiselerschießungen nicht mehr vorkamen. Echte Geiselerschießungen liegen dann vor, wenn Leute erschossen werden, die keine Verbrecher sind, sondern unschuldig wegen irgendeiner anderen Tat erschossen werden.


VORSITZENDER: Halten Sie das nicht für einen günstigen Augenblick, abzubrechen?


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


1 In Anbetracht der Angriffe, die Dr. Seidl gegen das Dokument USSR-93 richtete, seien folgende Tatsachen festgestellt:

Das erwähnte Dokument wurde in einer Londoner Veröffentlichung »Nazi Culture in Poland« genau zitiert und wurde später in Warschau vom Englischen ins Deutsche übersetzt. Diese deutsche Rückübersetzung mit all ihren Fehlern wurde dem Gerichtshof in Nürnberg vorgelegt. Als Dr. Seidl der Originaltext gezeigt wurde und ihm die vorerwähnte Erläuterung gegeben wurde, erklärte er, daß er weiterhin keine Zweifel an der Authenzität dieses Dokuments mehr habe. Ein diesbezüglicher Brief wurde an den Generalsekretär des Internationalen Militärgerichtshofes gerichtet. [Errata, Bd. 23, S. 628]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 12.
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