Nachmittagssitzung.

[41] DR. SIEMERS: Herr Präsident! Zunächst ein formaler Punkt. Ich darf darum bitten, daß ich hier im Gerichtssaal außer meiner eigenen eine zweite Sekretärin habe, die heute morgen auch hier war. Es ist aber eben gesagt worden, sie dürfte nicht mit in den Gerichtssaal und steht jetzt draußen vor der Tür.

VORSITZENDER: Einverstanden.


[Der Angeklagte Raeder betritt den Zeugenstand.]


DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Sie hatten eben das Affidavit des Dr. Süchting gesehen. Ich frage Sie: Ist es richtig – nein, um Sie nicht irre zu führen, will ich fragen: Auf welchen Gedankengängen beruhte bei der Marine die Idee, die Schlachtschiffe zu vergrößern um zirka 20 Prozent.

RAEDER: Es lag nicht von vornherein die Absicht vor, die Schiffe um 20 Prozent zu vergrößern, sondern es kam in der damaligen Zeit, wo wir wieder mit dem Schlachtschiffbau anfingen und wo wir unter allen Umständen sehen konnten, daß wir nur eine sehr geringe Zahl von Schlachtschiffen haben würden, der Gedanke auf, die Sinksicherheit der Schiffe auf das äußerste zu erhöhen, um die wenigen Schiffe so widerstandsfähig wie möglich zu machen. Es hatte das gar nichts zu tun mit einer stärkeren Armierung oder so etwas, sondern nur, um die Sinksicherheit und die Widerstandsfähigkeit gegen feindliche Geschosse zu erhöhen. Aus diesem Grunde wurde damals ein neues System ausgedacht, um die Unterteilung der inneren Schiffsräume noch weiter durchzuführen, stärker durchzuführen. Das bedingte, daß eine sehr große Menge neues Eisen mit der Zeit in die Schiffe eingebaut werden mußte; dadurch wurde der Tiefgang größer und damit auch das Deplacement. Das war auf der anderen Seite für mich ein Übelstand, ein Mißstand, denn wir hatten die Schiffe projektiert mit einem verhältnismäßig geringen Tiefgang, weil unsere Flußmündungen, Elbe, Weser, Jade, ja außerordentlich flach sind und sehr tiefgehende Schiffe nicht zu jeder Tiefe ein- und auslaufen konnten. Deswegen hatten wir die Schiffe breit gebaut und wollten sie mit geringem Tiefgang bauen. Durch den Einbau dieser vielen neuen Quer- und Längsschiffe wurde nun der Tiefgang größer und damit auch das Deplacement.


DR. SIEMERS: Beruhten diese, während des Baues nachträglich erfolgten Veränderungen zum Teil auch darauf, daß eine verhältnismäßig geringe Erfahrung in dem Schlachtschiffbau vorlag?


RAEDER: Jawohl, da sowohl unsere Konstrukteure im OKM – Oberkommando der Kriegsmarine – als auch die Konstrukteure, Ingenieure der großen Bauwerften sehr lange Zeit keine großen [41] Schiffe, Kriegsschiffe, gebaut hatten, so fehlte es ihnen an Erfahrung. Und dadurch wurde die Verfügung nachträglicher Änderungen vom Oberkommando der Kriegsmarine an die Werften notwendig. Es war auch an sich ein Übelstand, gegen den ich stark angekämpft habe.


DR. SIEMERS: Ist durch den Bau dieser vier Schlachtschiffe auch die Gesamttonnage, die uns nach dem Flottenabkommen zugebilligt war, überschritten worden?


RAEDER: Nein. Bis zum Kriegsbeginn ist die Gesamttonnage nicht überschritten worden.


DR. SIEMERS: Hohes Tribunal! Ich darf in diesem Zusammenhang mich auf Raeder-Exhibit Nummer 8 beziehen, das bereits im Dokumentenbuch 1, Seite 40, unter II eingereicht wurde In diesem Affidavit von Lohmann sind die vergleichenden Zahlen gegeben, aus denen sich zeigt, wieviel Schlachtschifftonnage Deutschland nach dem Flottenabkommen zur Verfügung stand. Ich bitte davon Kenntnis zu nehmen, ohne daß ich alle Zahlen vorlese.

Entscheidend ist nur, daß nach dem Vergleich mit den englischen Zahlen Deutschland bei den Schlachtschiffen 183750 Tonnen haben durfte. Es hatte zu der Zeit drei fertige Panzerkreuzer mit, wie hier steht, 30000 Tonnen, so daß, wie in diesem Affidavit steht, 153750 Tonnen übrigblieben.

Ich möchte zu diesem Affidavit im Raeder-Exhibit Nummer 127 eine kurze Berichtigung einreichen, weil Großadmiral Raeder bei Durchsicht des Affidavits feststellte, daß sich Vizeadmiral Lohmann in einer Zahl geirrt hatte. Der Irrtum ist für das Ganze unwesentlich. Um aber absolut fair und korrekt zu sein, habe ich es für nötig gehalten, Vizeadmiral Lohmann darauf hinzuweisen. Es muß richtig heißen, statt 30000 zirka 34000 Tonnen, so daß dann nicht 153750 Tonnen übrigblieben, sondern 149750. Nach dem Flottenabkommen durften wir noch bauen, nach diesem Affidavit, die Schlußzahl 146000. Im Ergebnis ändert sich also nichts. Das Versehen des Vizeadmirals Lohmann beruht lediglich darauf, da, wie das Tribunal weiß, wir in unseren Materialunterlagen sehr beschränkt sind.


RAEDER: Darf ich zu meinen vorherigen Ausführungen noch einen Satz sagen? Es ist also insofern abgewichen worden bei der Angabe dieser Deplacements von den Bestimmungen des Vertrags, als nur das ursprüngliche Konstruktionsdeplacement oder der Konstruktionstiefgang mitgeteilt worden ist, und nicht die Querziffer, und nicht das Deplacement, das sich im Laufe des Baus, der Planung des Baus, durch die Abänderung allmählich entwickelte.


DR. SIEMERS: Darüber hinaus darf ich das verehrliche Gericht auf folgendes hinweisen: Das Flottenabkommen von 1937 wurde [42] durch das Londoner Protokoll vom 30 Juni 1938 abgeändert. Ich beziehe mich auf das Raeder-Exhibit Nummer 16. Meine Sekretärin sagt mir eben, daß es im Moment nicht da ist, ich will es während der Verhandlung nachbringen. Es ist das letzte Dokument im Dokumentenbuch 1 auf Seite 97.

Ich darf daran erinnern, daß die Urkunde C-23 vom Februar 1938 stammte. Durch dieses Londoner Protokoll ist auf Vorschlag der Britischen Regierung die seinerzeit auf 35000 Tonnen beschränkte Schlachtschifftonnage abgeändert worden, weil die Britische Regierung ebenso wie die Deutsche eingesehen hatte, daß 35000 Tonnen zu gering waren. Es wurde, wie dieses Protokoll ergibt, mit Wirkung vom 30. Juni 1938 ab, die Schlachtschifftonnage auf 45000 Tonnen erhöht; damit sind wenige Monate später diese Differenzen bei den Schlachtschiffen in der Urkunde C-23 erledigt.

Ich komme nun zu einem neuen Thema, und zwar zu der Frage Ihrer Beteiligung an der Planung und Verschwörung zur Führung von Angriffskriegen. Es handelt sich hierbei um die sogenannten Schlüsseldokumente, die die Anklagebehörde vorgelegt hat. Da Sie, Herr Großadmiral, bei diesen Reden von Hitler vor den Oberbefehlshabern zugegen gewesen sind, muß ich Sie bitten, zu diesen Dokumenten Stellung zu nehmen.

Das erste Dokument ist die Urkunde 386-PS, das sogenannte Hoßbach-Dokument, US-25 im Dokumentenbuch der Britischen Delegation Nummer 10, Seite 81. Es ist die Rede Hitlers vom 5. November 1937.

Herr Großadmiral! Haben Sie diese Niederschrift von Hoßbach jemals gesehen, bevor dieser Prozeß begann?


RAEDER: Nein, ich habe überhaupt keine Urkunden, keine Protokolle über irgendwelche Vorträge, die Hitler gehalten hat, gesehen. Offiziell wurde kein Protokoll geführt. Erst in späteren Jahren, ich glaube seit 1941, waren Stenographen zugegen, zwei Stenographen, die jedes Wort aufschrieben. Es handelte sich überhaupt um kein richtiges Protokoll, denn die Schrift ist ja in indirekter Rede aufgenommen, ist also von dem Verfasser, wie man hörte, fünf Tage nach der Rede selbst verzeichnet worden.


DR. SIEMERS: Obwohl es ein sehr wichtiges Dokument ist, ist mir aufgefallen, daß es im Gegensatz zu anderen Dokumenten keinen Verteiler hat, fünf Tage nach der Rede erst aufgezeichnet worden ist und nicht einmal den Geheimvermerk trägt. Können Sie sich erklären, wo überhaupt dieses Protokoll niedergelegt wurde?


RAEDER: Ich habe keinen Überblick über die Verhältnisse. Ich kann mir nur denken, daß der betreffende Adjutant das Protokoll in seinem Geheimschrank aufbewahrt hat.


[43] DR. SIEMERS: Sie haben daher über diese Rede nur einen Gesamteindruck, überdies nach einem Verlauf von 8 bis 9 Jahren?


RAEDER: Jawohl.


DR. SIEMERS: Die Urkunde ist hier von der Anklagebehörde im vollen Umfange verlesen worden und enthält, wie gar nicht zu verkennen ist, bedenkliche Hinweise auf einen Angriffskrieg. Es ist zum Beispiel die Rede von testamentarischer Hinterlassenschaft, von dem Problem des Raumes, von dem Haß gegen England und Frankreich, es wird gesagt, die Aufrüstung sei nunmehr beendet, das erste Ziel sei, die Tschechei und Österreich niederzuwerfen.

Ich bitte Sie, dem Gericht darzulegen, wie diese Rede seinerzeit auf Sie gewirkt hat und wie es gekommen ist, daß Sie diese Rede nicht so bedenklich angesehen haben, wie zum Beispiel Herr von Neurath, der auch zugegen war, und wie Sie trotz dieser Rede bei der Meinung blieben, daß Hitler die alte Linie einhalten und keine gewaltsame Lösung entstehen lassen wollte?


RAEDER: Ich darf einleitend sagen, daß die Behauptung im Trialbrief, daß eine einflußreiche Gruppe von Nazis zusammentrat, um die Lage zu prüfen, durchaus die Situation nicht richtig kennzeichnet. Hitler hatte die in dem Dokument genannten Personen zusammengerufen, um ihnen die politischen Entwicklungsmöglichkeiten und etwaige Weisungen, die er hatte, bekanntzugeben. Ich möchte dann etwas Allgemeines sagen – da ja eine ganze Anzahl Reden von Hitler kommen – über die Art des Redens von Hitler. Hitler sprach ja außerordentlich viel, er holte sehr weit aus, er verfolgte vor allem mit jeder Rede einen besonderen Zweck, je nach dem Zuhörerkreis, den er hatte. Er war ebenso, wie er ein Meister der Dialektik war, auch ein Meister des Bluffs. Er brauchte starke Ausdrücke, ebenfalls je nach dem Zweck, den er verfolgte, er ließ seiner Phantasie außerordentlich starkes Spiel, er widersprach sich auch häufig in aufeinanderfolgenden Reden. Man wußte nie, welches seine letzten Ziele und Absichten waren. Das war am Ende einer solchen Rede außerordentlich schwer festzustellen. Seine Rede machte in der Regel mehr Eindruck auf Leute, die ihn sehr selten hörten, als auf solche, die seine ganze Redeweise bei solchen Gelegenheiten schon kannten. Es handelte sich nie um eine Beratung, sondern wie hier schon mal gesagt worden ist, stets um eine Befehlsausgabe ohne Diskussion.

Der Zweck der Rede am 5. November 1937 war, wie mir der Reichsmarschall Göring zu Beginn sagte...


DR. SIEMERS: Verzeihung, zu Beginn dieses Vortrags sagte? Dieses Vortrags vom 5. November?


RAEDER: Ja,... zu Beginn dieses Vortrags sagte, da er schon vorher mit dem Führer gesprochen hatte, der Führer wolle das [44] Heer anspornen, etwas schneller in seiner Rüstung zu verfahren. Es ginge dem Führer zu langsam. Das Objekt der Rede war ja Österreich und Tschechoslowakei, von der er an einer Stelle sagte, daß er sie niederwerfen wolle. Er führte aus, daß der späteste Termin 1943 bis 1945 wäre, da sich danach unsere Lage verschlechtere. Der Fall könne aber schon früher eintreten unter zwei Voraussetzungen, nämlich einmal, wenn in Frankreich innere Unruhen aufträten, oder das andere Mal, wenn im Mittelmeer ein, meines Erachtens völlig phantastischer Krieg, an dem England, Frankreich, Italien und womöglich auch Spanien beteiligt wären, ausbrechen würde. Die Behauptung, daß die Aufrüstung von Heer, Marine und Luftwaffe so gut wie beendet wäre im November 1937, ist mir völlig unverständlich geblieben, denn die Marine hatte noch nicht ein einziges Schlachtschiff überhaupt im Dienst. Ähnlich stand es mit der Luftwaffe und dem Heere. Wir waren in gar keiner Weise für den Krieg gerüstet und ein Krieg zum Beispiel gegen England wäre vollster Wahnsinn gewesen.

Für mich waren die entscheidenden Sätze seiner Rede: Erstens, »England und Frankreich«, glaube ich, »haben die Tschechoslowakei schon abgeschrieben«, und zweitens: »Ich bin davon überzeugt, daß Frankreich und England nicht eingreifen würden«, drittens aber die Tatsache, daß ja wenige Monate vorher, im Juli 1937, das zweite Flottenabkommen gerade abgeschlossen war. Diese drei Tatsachen schienen mir dafür zu sprechen, und zwar mit Sicherheit dafür, daß Hitler eine kriegerische Lösung dieser Fragen, Österreich und die Tschechoslowakei – es handelte sich damals nur um das Sudetenland –, unter gar keinen Umständen erstreben würde, sondern daß er die friedliche Lösung anstreben würde, und deswegen hat mir auch die Rede durchaus nicht den Eindruck gemacht, daß Hitler damals eine Schwenkung in seiner Politik machen wolle, daß er von der Friedenspolitik zu einer Kriegspolitik übergehen würde. Ich kann mir vorstellen, daß Herr von Neurath, der den Zweck dieser Rede nicht kannte, zu einer anderen Auffassung gekommen ist; wenn ich aber jetzt nachträglich darüber nachdenke, so könnte ich mir auch vorstellen, daß dieser übertriebene Charakter der Redeübertreibung vielleicht geradezu dazu dienen sollte, Herrn von Neurath aus dem Kabinett herauszudrücken, weil mir bekannt geworden ist, daß zu jener Zeit schon die Neigung bestand beim Führer, Herrn von Ribbentrop an die Stelle von Neurath zu setzen. Das war nur eine Vermutung, die ich nachträglich gehabt habe. Für mich war die Folgerung aus dieser Rede nichts anderes als die, der Aufbau der Flotte ist im Verhältnis 1:3 zu England weiterzuführen und ein freundliches Verhältnis zu England weiterhin zu erstreben. Das Quantitätsabkommen, das soeben abgeschlossen ist, ist weiter durchzuführen.


[45] DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Es fällt auf, daß am Schluß der Urkunde, und zwar im viertletzten Absatz, Feldmarschall von Blomberg und Generaloberst von Fritsch bei der Beurteilung der Lage wiederholt auf die Notwendigkeit hinweisen, daß England und Frankreich nicht als unsere Gegner auftreten dürften. Es wird das noch weiter ausgeführt, und man sieht, daß Blomberg und Fritsch beunruhigt waren und nun der schon seltene Fall eintrat, daß sie Hitler widersprachen.

Sie haben auch nach der Rede mit Blomberg noch gesprochen. Ist es richtig, daß Blomberg, der ja leider nicht mehr gehört werden kann, und Fritsch, der eben falls tot ist, diese Übertreibung Hitlers durchschauten und deshalb ihn auf die Bedenklichkeit hinweisen und damit irgendwie eingreifen wollten? Und wie hat sich Ihre Unterhaltung mit Blomberg abgespielt im Anschluß an die Rede?


RAEDER: Erstens Blomberg und Fritsch...


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Sie müssen versuchen, keine Suggestivfragen zu stellen. Sie geben ihm ja die Antwort in den Mund. Wenn Sie wünschen...


DR. SIEMERS: Es tut mir leid, wenn ich es getan habe; es ist etwas schwierig, und die beiden Persönlichkeiten, die noch da waren, Blomberg und Fritsch, sind tot. Ich kann nur darauf hinweisen, daß sie nicht mehr leben. Meine Schlußfrage lautet...


VORSITZENDER: Die Tatsache, daß sie tot sind, läßt sich nicht ändern. Wenn Sie jedoch etwas darüber hören wollen, müssen Sie es vom Zeugen hören und nicht selbst sagen.


DR. SIEMERS: [zum Zeugen gewandt] Welchen Eindruck hatte Blomberg nach dieser Rede, was hat er mit Ihnen anschließend besprochen?


RAEDER: Blomberg hat selbst, glaube ich, in einer Äußerung in einem Fragebogen dem Feldmarschall Keitel bestätigt, daß, als wir Militärs herausgingen aus dem Zimmer, Blomberg, der ja am häufigsten mit dem Führer zusammenkam, sagte, das sei wieder einmal nicht so ernst gemeint und wäre nicht so ernst einzuschätzen. Er glaube, daß der Führer auch diese Fälle in friedlicher Weise regeln werde, und vorher hatte sich ereignet, wie Herr Dr. Siemers sagte, daß Blomberg und Fritsch beide den Führer aufmerksam machten, daß unter keinen Umständen England und Frankreich eingreifen dürften, da die Deutsche Wehrmacht ihnen nicht gewachsen wäre. Ich darf hinzufügen, daß ich in diesem Fall absichtlich keine solchen Vorstellungen gemacht habe, weil das eigentlich ein tägliches Brot war, daß ich dem Führer, wenn ich mit ihm zusammenkam, sagte: ceterum censeo, wir müssen auf dem Kurs bleiben, daß wir mit England keine Verwicklungen bekommen und der Führer mir diese seine Ansicht auch immer wieder [46] bestätigte. Es war typisch, daß Hitler in dem Moment, wo der Chef der Heeresleitung, Generaloberst von Fritsch, erklärte, nach diesen Ausführungen könne er im Winter 1937/38 seinen geplanten Urlaub für seine Gesundheit nach Ägypten nicht antreten, sofort zurückging und sagte, so eilig wäre die Angelegenheit nicht, er könne ruhig in Urlaub gehen, was dann auch geschah. Dies zeigte, daß es sich wieder einmal darum handelte, einen Druck auszuüben. Das war die Rede vom 5. November 1937. Er hat dann ja weder Österreich noch die Tschechoslowakei niedergeschlagen, sondern die Frage wurde 1938 auf friedlichem Wege ohne Blutvergießen, sogar mit Übereinstimmung der anderen Mächte geregelt.


DR. SIEMERS: Im Zusammenhang hiermit darf ich die aus dem nächsten Jahr stammende Urkunde überreichen. Raeder-Exhibit Nummer 23, eine altbekannte Urkunde im Dokumentenbuch 2, Seite 127, vom 30. September 1938 – ich brauche im übrigen über München nicht zu sprechen, weil der Angeklagte nicht direkt beteiligt war –, in der Hitler und Chamberlain gemeinsam erklärten, daß sie das gestern abend unterzeichnete Abkommen und das deutsch-englische Flottenabkommen als symbolisch für den Wunsch unserer beiden Völker ansähen, niemals wieder gegeneinander Krieg zu führen. Der übrige Inhalt ist bekannt.

Ich komme dann auf das zweite Schlüsseldokument, welches die Anklage vorgelegt hat, und zwar auf L-79, den sogenannten »Kleinen Schmundt«. Es ist US-27, es ist im Dokumentenbuch der Britischen Delegation Nummer 10, Seite 24. Die Urkunde ist ebenfalls von der Anklage, trotz ihrer erstaunlichen Länge, im vollen Umfange vorgelegt worden, so daß ich nicht daraus verlesen möchte. Ich erinnere nur daran, es wird davon gesprochen, daß weitere Erfolge ohne Bluteinsatz nicht errungen werden können, also 23. Mai 1939, daß bezüglich Polens Danzig nicht das Objekt sei, um das es ginge, sondern um die Arrondierung des Lebensraums...


VORSITZENDER: Wollen Sie uns sagen, worauf Sie Bezug nehmen? Sie sagten Seite 24, Dokumentenbuch 10.


DR. SIEMERS: 74.


VORSITZENDER: Es war 74?


DR. SIEMERS: 74, ich bitte um Entschuldigung.


[Zum Zeugen gewandt:]


Es wird von der Arrondierung des Lebensraums gesprochen, und das Problem Polen sei von der Auseinandersetzung mit dem Westen nicht zu trennen. Hitler erklärte, hiernach bleibe der Entschluß, bei erster passender Gelegenheit Polen anzugreifen. Es ist auch leider hier wieder ein Dokument, das kein Datum trägt. Wissen Sie, wann Oberstleutnant Schmundt diesen Bericht angefertigt hat?

[47] RAEDER: Nein, das kann ich leider nicht sagen.

VORSITZENDER: Warum sagen Sie, daß es nicht datiert Ist?


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Es ist kein Datum angegeben, wann die Urkunde angefertigt worden ist. Sie trägt nur das Datum über die Besprechung am 23. Mai. Bei Hoßbach ist die Besprechung am 5. November und ist niedergeschrieben von Hoßbach fünf Tage später aus der Erinnerung, am 10. November. Von Schmundt wissen wir überhaupt nicht, ob er sie nach einem Tag, nach fünf Tagen oder nach vier Wochen niedergeschrieben hat.


VORSITZENDER: Haben wir einen Beweis dafür, daß das Dokument vom 5. November erst fünf Tage später niedergeschrieben wurde?


DR. SIEMERS: Nein, das Dokument vom 5. November zeigt, daß es fünf Tage später angefertigt wurde. Das Dokument trägt oben das Datum: »Berlin, den 10. November 1937. Niederschrift über die Besprechung in der Reichskanzlei am 5. November 1937.«


VORSITZENDER: Richtig, dann haben wir einen Beweis dafür.


DR. SIEMERS: [zum Zeugen gewandt] Bei Schmundt gibt es keine Bezeichnung?


RAEDER: Nein.


DR. SIEMERS: Sie wissen nicht, wann es niedergeschrieben ist?


RAEDER: Nein, habe ich nie gehört.


DR. SIEMERS: Haben Sie dieses Dokument jemals vor diesem Prozeß gesehen?


RAEDER: Nein.


DR. SIEMERS: Enthält dieses Dokument eine richtige Wiedergabe in allen Punkten von der Rede Hitlers, oder gilt das, was Sie zu dem Hoßbach-Dokument sagten auch hier?


RAEDER: Das gilt in ganz erhöhtem Maße. Es ist meiner Ansicht nach die unklarste Urkunde über eine Rede Hitlers, die überhaupt vorhanden ist, denn ein großer Teil der Ausführungen hat meines Erachtens gar keinen Sinn, wie ich habe zeigen wollen. Der Adjutant hat auch geschrieben, daß die Ausführungen nur sinngemäß wiedergegeben wurden.


DR. SIEMERS: Es ist auf der ersten Seite in der Mitte, wo steht: »sinngemäß wiedergegeben«.

Ich darf Sie bitten auch hier dem Gericht darzulegen, welchen Eindruck diese Rede seinerzeit auf Sie machte und aus welchen Gründen Sie trotz dieser Rede glaubten, daß Hitler keinen Angriffskrieg plante.


[48] RAEDER: Ich möchte auch hier darauf hinweisen, daß im Trialbrief die Bemerkung steht, daß über die Tragweite der Ausführung des Planes beraten wurde. Das gibt gerade in diesem Falle keineswegs den Charakter der Rede richtig wieder. Der Sinn der Rede in ihrem ganzen ersten Teil ist, wie ich schon sagte, außerordentlich unklar. Während in der Rede von 1937 als spätester Termin 1943 bis 1945 genannt wird, unter gewissen unwahrscheinlichen Voraussetzungen auch ein früherer Termin für möglich erklärt wurde, spricht Hitler hier von 15 bis 20 Jahren, in denen die Lösung möglich wäre. Er sagt, Polen sei immer auf der Seite der Gegner, trotz des Freundschaftsabkommens. Seine innere Absicht sei, jede Gelegenheit gegen uns auszunützen, daher wolle er Polen bei erster Gelegenheit angreifen. Das Problem Polen sei von der Auseinandersetzung mit dem Westen nicht zu trennen. Es darf aber nicht zu einer gleichzeitigen Auseinandersetzung mit dem Westen kommen. Ist es nicht sicher, daß im Zuge einer deutsch-polnischen Auseinandersetzung ein Krieg mit dem Westen ausgeschlossen bleibt, dann gilt der Kampf vielleicht mehr England und Frankreich.

Dann sagt er wieder: Man dürfe aber durch Polen nicht in einen Krieg mit England hineinschlittern, in einen Zweifrontenkrieg, wie die unfähigen Männer von 1914 es getan hätten.

Dann ist wieder England – und das ist hier verhältnismäßig neu – der Motor, der gegen Deutschland treibt. Vorzubereiten sei der lange Krieg neben dem überraschenden Überfall, nämlich offenbar auf England. Erstaunlich ist, daß angestrebt werden soll, zu Beginn eines solchen Krieges einen vernichtenden Schlag gegen England zu führen. Ziel ist immer, England auf die Knie zu zwingen.

Dann kommt ein ganz neuer Teil...


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Der Angeklagte scheint aus einem Dokument eine Behauptung über dieses Dokument zu verlesen. Das ist doch keine Aussage. Wenn er uns sagen kann, was sich bei der Besprechung ereignet hat, dann steht es ihm frei, das zu tun.


DR. SIEMERS: Er sagt an Hand dieses Dokuments diejenigen durcheinandergehenden Gedankengänge Hitlers, die er damals ausgesprochen hat und weist auf die Widersprüche hin, die in der damaligen Rede von Hitler enthalten waren.


VORSITZENDER: Auf Widersprüche in verschiedenen Stellen des Dokuments hinzuweisen, ist Sache der Beweiserörterung und nicht Gegenstand einer Zeugenaussage.

Er hat uns bereits gesagt, daß Hitlers Reden im allgemeinen... daß eine Rede gewöhnlich im Widerspruch zu einer anderen stand. [49] Aber wir können das selbst aus dem Dokument ersehen, ob die eine Stelle im Widerspruch zu einer anderen steht.


DR. SIEMERS: Ist es nicht, Herr Vorsitzender, von Bedeutung, daß die unklaren Darlegungen von Hitler seinerzeit auf den Zeugen so gewirkt haben, daß er sagt: Soundso viele Punkte sind falsch, dann kann die Gesamttendenz, die wir hier herauslesen, nicht stimmen. Er muß irgend etwas, so verstehe ich den Zeugen, daß er sagt, Hitler muß einen anderen Hintergedanken gehabt haben, wenn er so unklare Dinge vor den Oberbefehlshabern vorträgt.

Aber ich glaube, Herr Großadmiral, wir können es abkürzen; ich lege, dem Wunsche des Gerichts entsprechend, nur dar, wie die Wirkung auf Sie war, und was nach Ihrer Meinung noch mit dieser Urkunde für besondere Gedanken zusammenhängen.


RAEDER: Also ich wollte mit diesen Sätzen, die ich gegenübergestellt hatte, nur zeigen, wie unklar der Gedankengang war.

Es kommt dann zum Schluß ein zweiter Teil, in dem eine Reihe von doktrinären akademischen Gedanken über Kriegführung ausgesprochen werden und die damit enden, daß, was schon immer der Wunsch von Hitler war, ein Studienstab im OKW gebildet werden sollte, der alle diese Gedanken der Kriegsvorbereitung, der Einschätzung der einzelnen Waffen und so weiter bearbeitete, unter Ausschaltung der Generalstäbe, mit denen er ja ungern zusammenarbeitete. Er wollte diese Dinge selbst in die Hand bekommen, also war es die Gründung des Studienstabs, die dieser Rede zugrunde lag.


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Ich habe Ihnen bereits gesagt, der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Argumente kein Beweis sind. Das scheinen nur Argumentationen über das Dokument zu sein. Wenn er sich an Dinge erinnert, die sich bei dieser Besprechung ereignet haben und darüber spricht, so wäre das ein Beweismittel. Aber nur über das Dokument zu argumentieren, ist nicht Sache einer Zeugenaussage.


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Darf der Zeuge nicht sagen, wie die Gedankengänge Hitlers auf ihn wirkten? Die Anklage sagt, daß Hitler mit Raeder zusammen eine Verschwörung betrieb.


VORSITZENDER: Er kann sagen, daß er es nicht verstanden hat, oder daß er nicht glaubte, daß es aufrichtig war.


DR. SIEMERS: Ich darf in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, daß der Zeuge deshalb auf diesen Punkt hinwies, weil dies die einzige Stelle gewesen ist, die die Anklage nicht aus diesem Dokument vorgelesen hat. Aus diesem Dokument sind die Sätze über den Studienstab seinerzeit, was mir sofort auffiel, nicht vorgelesen worden. Und dieser Studienstab war das, was Hitler erreichen wollte.


[50] [Zum Zeugen gewandt:]


Wurde, Herr Großadmiral, im Anschluß an diese Rede irgend etwas in Ihrem Ressort geändert?

RAEDER: Nein. Die Schlußfolgerung, die gezogen wurde, war erstens, das Schiffbauprogramm in der bisherigen Weise weiter zu führen, das sagte Hitler selber, und zweitens sagte er, die Rüstungsprogramme sind auf die Jahre 1943/1944 abzustellen, ja 1943/1944. Das war das Positive, was ich für mich entnehmen konnte.

Ich war in der damaligen Zeit außerdem innerlich stark beeindruckt durch die Rede, die Hitler selber beim Stapellauf des Schlachtschiffes »Bismarck« in Hamburg gehalten hatte und wo er behauptete, daß die Wehrmacht, als schärfstes Instrument des Krieges den Frieden wahrer Gerechtigkeit in ihre Obhut nehmen und ihn beschirmen helfen solle. Das war das, was auf mich in jener Zeit bezüglich der Absichten Hitlers am meisten wirkte.


DR. SIEMERS: War die Flotte zu dieser Zeit hierzu in der Lage?


RAEDER: Nein, sie war völlig unfähig.


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Wenn es in diesem Dokument Stellen gibt, denen Sie Bedeutung beimessen und die noch nicht verlesen wurden, dann können Sie sie jetzt verlesen. Im übrigen ist der Gerichtshof der Ansicht, daß Sie den Angeklagten nur zu fragen haben, woran er sich erinnern kann oder was in dieser Konferenz sich ereignete, und wenn er über die Ereignisse bei dieser Konferenz zu dem Dokument etwas hinzufügen kann, so kann er es tun. Der Gerichtshof hat nicht die Absicht, Sie daran zu hindern, aus diesem Dokument Stellen zu verlesen, die noch nicht verlesen wurden, oder von dem Zeugen etwas zu hören, was bei dieser Zusammenkunft geschehen ist.


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Ich hatte nur den Zeugen so verstanden, daß er sich dieses »Studienstabs«, den die Anklage nicht erwähnt hatte, erinnerte, dadurch ist es gekommen, daß der Zeuge, da er ja auch die Urkunden kennt, gleichzeitig darauf verwies, daß der »Studienstab« auch in der Urkunde genannt ist. Ich glaube, so ist das Mißverständnis zu erklären; mir ist es klar, wie es ist, und ich darf dann vielleicht diesen Satz entsprechend vorlesen.


VORSITZENDER: Ja, selbstverständlich.


DR. SIEMERS: Unter Ziffer 3, ziemlich am Ende des Dokuments L-79 heißt es:

»Zum Studium der schwachen Stellen des Gegners. Diese Studien dürfen nicht den Generalstä ben überlassen werden. Die Geheimhaltung ist dann nicht mehr gewährleistet. Der Führer hat sich daher entschlossen, einen kleinen [51] Studienstab beim OKW zu befehlen, der Vertreter der drei Wehrmachtsteile enthält und von Fall zu Fall die drei Oberbefehlshaber beziehungsweise Generalstabschefs einbezieht.

Der Stab hat den Führer laufend zu unterrichten. Der Studienstab unternimmt die geistige Vorbereitung der Operationen und die sich zwangsläufig daraus ergebenden Vorbereitungen...«


VORSITZENDER: Einen Augenblick; eine Stelle ist in der englischen Übersetzung ausgelassen. Die Abschritt, die ich vor mir habe, sagt: »Diese Studien dürfen nicht den Generalstäben überlassen werden. Die Geheimhaltung ist dann nicht mehr gewährleistet.« Und dann geht es weiter: »Dieser Stab hat den Führer laufend zu unterrichten und ihm Bericht zu erstatten.« Ich halte es nicht für sehr wesentlich. Lesen Sie weiter.

DR. SIEMERS: Da ist also dieser Absatz mit dem Studienstab beim OKW ausgelassen in der englischen Übersetzung:

»Der Zweck bestimmter Anordnungen geht außerhalb des Stabes keinen etwas an.

Wenn sich auch die Rüstungen der Gegner verdichten, so stehen sie einmal am Ende ihrer Möglichkeiten, und die unsrigen werden größer sein. Französische Rekrutenjahrgänge 120000 Mann!

Wir werden nicht in einen Krieg hineingezwungen werden, aber um ihn herum kommen wir nicht.«

Dieser Studienstab schaltete wesentlich die Oberbefehlshaber aus, und das war der Grund, was Hitler erreichen wollte.

Wenn ich recht orientiert bin, ist der übrige Teil von der Anklage verlesen worden, nämlich der dann folgende Zweck und der Grundsatz, nämlich der bekannte Befehl, alles geheimzuhalten – und am Schluß das, woran sich der Zeuge erinnerte, daß das Schiffbauprogramm nicht geändert wird, und die Rüstung auf 1943/1944 abzustellen ist.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wenn nun Hitler um diese Zeit einen Angriffskrieg beabsichtigte, hätte er dann irgendeinen Teil der Marinewaffen besonders forcieren müssen?

RAEDER: Gewiß, den ganzen Marineaufbau hätte er forcieren müssen.

DR. SIEMERS: Hätte nicht speziell der Bau von U-Booten fordert werden müssen?


RAEDER: Das selbstverständlich auch in besonderem Maße, weil sie sich am schnellsten bauen ließen.

DR. SIEMERS: Wie viele U-Boote hatten Sie zu dieser Zeit?


[52] RAEDER: Ich kann es nicht genau sagen, ich glaube so 26.


DR. SIEMERS: Wenn ich mich recht erinnere, hat Großadmiral Dönitz schon geantwortet, daß es 15 atlantikfähige, im übrigen 26 waren.


RAEDER: Ja.


DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Hatten Sie im Winter 1938/1939 eine Unterhaltung mit Sir Nevile Henderson über die Beziehungen zwischen Deutschland und England?


RAEDER: Ja, eine ganz kurze Unterhaltung bei einem Abendempfang beim Führer, wo ich mit dem Botschafter Henderson und eine Zeitlang mit Herrn von Neurath zusammenstand und wo die Frage erörtert wurde, von mir angestoßen, ob England nicht das Angebot von Deutschland, das Stärkeverhältnis der Flotten auf 1:3 festzulegen, sehr begrüßt hätte und daraus auch gewisse Konsequenzen ziehen würde für das beiderseitige Verhältnis. Der Botschafter Henderson antwortete darauf, ohne daß von sonst jemand diese Frage angestoßen worden wäre: »Jawohl, das würde sich in Zukunft zeigen bei der Regelung der Kolonialfrage.« Ich berichtete diese Antwort später dem Führer, um auch sie zu benutzen, um eine freundschaftliche Politik in England weiterhin zu bewirken.


DR. SIEMERS: Wir sind jetzt im Sommer 1939, Herr Großadmiral. Hatten Sie im Laufe des Sommers nach der Rede vom 23. Mai 1939 mit Hitler hinsichtlich der allgemein bekannten Kriegsgefahr Unterhaltungen, und was sagte er zu Ihnen?


RAEDER: Wenn ich mit dem Führer sprach, wurde eigentlich stets von mir die Frage England angeschnitten, womit ich ihn in gewisser Weise drängte und wo ich immer versuchte, ihn davon zu überzeugen, daß es möglich wäre, eine Friedenspolitik mit England, wie er sie ja selbst im Anfang seiner Regierung angeregt hatte, durchzuführen. Er bestätigte mir dann immer, daß es auch weiterhin seine Absicht sei, eine Friedenspolitik mit England zu führen und beließ mich stets in dem Glauben, daß eine Gefahr, daß wir mit England zusammenstoßen würden, nicht vorläge, daß jedenfalls in dieser Zeit keine solche Gefahr drohe.


DR. SIEMERS: Ich komme nun zu dem dritten Schlüsseldokument, nämlich der Rede Hitlers vor den Oberbefehlshabern am 22. August 1939 auf dem Obersalzberg. Es handelt sich um die beiden Urkunden 1014-PS und 798-PS. 1014-PS gleich US-30, im Dokumentenbuch 10a Seite 269, und 798-PS gleich US-29, im Dokumentenbuch 10a, Seite 266. Zu diesem Dokument 1014-PS, das ich hier in der von der Anklage vorgelegten Form im Original habe, möchte ich einen formalen Antrag stellen. Diese Nummer 1014-PS ist in der Nachmittagssitzung des 26. November 1945 (Band II, Seite 325) verlesen worden. Gegen die Verwendung dieses Dokuments erhebe [53] ich Einspruch. Ich bitte, dieses Dokument aus dem Sitzungsprotokoll zu streichen, und zwar aus folgenden Gründen:...


VORSITZENDER: Von welchem Dokument sprechen Sie jetzt, 1014-PS?


DR. SIEMERS: 1014-PS. Im Dokumentenbuch 10a, Seite 269, US-30.


VORSITZENDER: Jawohl, und welche Gründe führen Sie an?


DR. SIEMERS: Die Mängel, von denen schon bei den anderen Protokollen gesprochen wurde, sind hier noch wesentlich größer. Dieses Dokument ist nichts weiter als zwei Stücke Papier mit der Überschritt: »Zweite Ansprache des Führers am 22. August 1939«. Das Original hat keinen Kopf, es hat kein Aktenzeichen, keine Tagebuchnummer, keinen Vermerk, daß es geheim ist; es hat keine Unterschrift, wir wissen nicht – es hat kein Datum, es hat kein...

VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte gern das Original sehen. Ja, Dr. Siemers.


DR. SIEMERS: Es hat kein Datum, keine Unterschrift, es hat im Original in der Mappe keinen Vermerk, woher das Dokument stammt; es hat die Überschrift: »Zweite Ansprache«, obwohl feststeht, daß Hitler an diesem Tage nur eine Ansprache gehalten hat. Es ist kaum eineinhalb Seiten lang, obwohl feststeht...


VORSITZENDER: Wenn Sie sagen, daß es kein Datum hat, so muß ich sagen, es ist ja das Dokument, das besagt, daß es sich um die zweite Ansprache des Führers am 22. August 1939 handelt.


DR. SIEMERS: Ich habe gesagt, Herr Präsident, es hat eine Überschrift, aber es hat kein Datum.


VORSITZENDER: Sie sagten aber, daß es kein Datum hat.


DR. SIEMERS: Es hat kein Datum, wann diese Niederschrift aufgesetzt worden ist, es hat nur das Datum, wann diese Ansprache gewesen sein soll.

Hohes Tribunal! Sie werden bei allen Urkunden, die die Anklage vorgelegt hat, überall, auch bei Protokollen, das Datum der Sitzung finden und das Datum, an dem das Protokoll aufgesetzt wurde; außerdem den Ort, wo das Protokoll aufgesetzt wurde, den Namen desjenigen, der es aufgesetzt hat und einen Hinweis, daß es geheim ist oder irgend etwas. Überdies steht es fest, daß Hitler zweieinhalb Stunden gesprochen hat. Ich glaube, es ist allgemein bekannt, daß Hitler außerordentlich schnell sprach. Es ist vollkommen ausgeschlossen, daß ein Protokoll eineinhalb Seiten lang ist, wenn es nur einigermaßen den Inhalt einer Rede wiedergeben soll, die zweieinhalb Stunden dauerte. Es ist wichtig... Ich darf dann noch auf einen anderen Punkt hinweisen: Ich werde hinterher noch das [54] Original einreichen von der Urkunde 798-PS. Ich bin kein Schriftsachverständiger und kein Maschinensachverständiger, aber es ist auffällig, daß diese Urkunde, die auch keine Unterschrift trägt und wir auch nicht wissen, woher sie ist, auf demselben Papier und auf derselben Schreibmaschine geschrieben ist.


VORSITZENDER: Sie sagen: »Wir wissen nicht, woher sie stammt.« Nun, es ist ein erbeutetes Dokument, über das ein Affidavit ausgestellt ist, das unter Hinweis auf alle anderen erbeuteten Dokumente ausgestellt wurde.


DR. SIEMERS: Ja, ich wäre aber der Anklagebehörde dankbar, wenn bei einem so wichtigen Dokument eventuell die Anklagebehörde so liebenswürdig sein würde und zur Feststellung des ganzen Sachverhalts, des wirklich geschichtlichen Sachverhalts, genauer angeben würde, wo dieses Dokument herkommt, weil es eben nicht von Schmundt oder Hoßbach oder irgend jemandem unterzeichnet ist und keine Nummer trägt, sondern weil es nur lose Blätter sind.


VORSITZENDER: Ich weiß nicht, ob die Anklagevertretung in der Lage ist, das zu tun, aber ich glaube, es ist ziemlich spät, dies jetzt zu verlangen.


MR. THOMAS J. DODD, ANKLÄGER FÜR DIE VEREINIGTEN STAATEN: Herr Vorsitzender! Ich kann im Augenblick den genauen Fundort dieses Dokuments nicht nennen, ich glaube aber, daß wir dem Gerichtshof Informationen darüber vorlegen können, wenn der Gerichtshof dies wünscht. Aber, wie Sie, Herr Vorsitzender, erklärt haben, ist es ein erbeutetes Dokument, und alles, was der Verteidiger darüber sagt, scheint mehr seine Beweiskraft, als seine Zulässigkeit zu betreffen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof möchte, wenn möglich, wissen, wo das Dokument gefunden wurde.


MR. DODD: Ich werde mich bemühen, es in Erfahrung zu bringen.


DR. SIEMERS: Herr Präsident! Es wurde eben von Mr. Dodd darauf hingewiesen, daß der Einspruch spät kommt. Ich glaube richtig daran zu erinnern, daß mehrfach Einsprüche erhoben wurden.

VORSITZENDER: Ich glaube, ich habe darauf hingewiesen, nicht Herr Dodd.


DR. SIEMERS: Ich bitte um Entschuldigung, ich glaube nicht, falsch daran zu erinnern, daß mehrfach seitens der Verteidigung während des Vortrags der Anklage Einsprüche erhoben wurden und darauf hingewiesen wurde, daß alle Darlegungen während der Verteidigung vorgebracht werden könnten, und zwar zu einem [55] späteren Zeitpunkt während des Falles, wenn der betreffende Verteidiger an der Reihe ist.


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Ich meinte nur, daß es derzeit vielleicht nicht mehr möglich sein wird, in Erfahrung zu bringen, woher das Dokument stammt, während dies bedeutend leichter gewesen wäre, wenn die Frage in einem früheren Stadium des Prozesses gestellt worden wäre. Das meinte ich nur.

Wollen Sie noch etwas dazu sagen, warum dieses Dokument nach Ihrer Auffassung aus dem Protokoll gestrichen werden soll?


DR. SIEMERS: Ich möchte darauf hinweisen, daß ich dies nicht aus formalen Gründen tue, sondern es ist ein ganz wesentlicher Grund. In diesem Dokument sind die schwerwiegendsten Worte von der Anklage während dieser fünf oder sechs Monate immer wieder wiederholt, und zwar die Worte:

»Vernichtung Polens im Vordergrund. Ziel ist Be seitigung der lebendigen Kräfte, nicht die Erreichung einer bestimmten Linie.«

Diese Worte sind nicht gesprochen worden, und ein solches Kriegsziel hätten sich die deutschen Oberbefehlshaber nicht gefallen lassen; deshalb ist es wichtig, festzustellen, ob diese Urkunde echt ist. Ich darf in dem Zusammenhang daran erinnern, daß noch eine dritte Fassung dieser Rede seinerzeit hier im Gerichtssaal erwähnt wurde, und zwar die Fassung L-3, die noch viel schlimmer ist als diese und die in der gesamten Weltöffentlichkeit in die Presse gekommen ist. Wo man auch jemanden sprach, wurde einem diese groteske, brutale Rede vorgehalten, und daher glaube ich, liegt es im Interesse der geschichtlichen Wahrheit, daß festgestellt wird, ob Hitler in dieser entsetzlichen Weise seinerzeit gesprochen hat. Tatsächlich, was ich ohne weiteres zugebe, hat er viele Wendungen benutzt, die scharf sind, er hat aber nicht solche Worte benutzt, und das ist für das Ansehen der Befehlshaber, die zugegen waren, von ganz ungeheurer Bedeutung. Ich weise noch auf die nächsten Worte hin, wo ausdrücklich steht:

»Herz verschließen gegen Mitleid, brutales Vorgehen.«

Solche Worte sind nicht benutzt worden, und ich werde in der Lage sein, dies im übrigen noch durch einen weiteren Zeugen, Generaladmiral Boehm, zu beweisen. Ich bitte daher das Hohe Gericht, über mei nen Antrag hinsichtlich der Streichung dieser Urkunde zu entscheiden und darf nur dazu bemerken, daß die Urkunde an sehr vielen Stellen in dem Protokoll erwähnt ist. Falls das verehrliche Gericht es wünscht, müßte ich sämtliche Stellen heraussuchen, was ich im Augenblick nicht... ich habe nur vier oder fünf Stellen im deutschen Protokoll, falls es notwendig ist, würde ich sämtliche Stellen aus dem englischen Protokoll angeben; [56] es ist in der Nachmittagssitzung des 26. November 1945 (Band II, Seite 321) vorgelegt worden.

VORSITZENDER: Ich glaube, daß Sie sich damit nicht zu bemühen brauchen. Sie haben jetzt nur zur Frage, ob das Dokument aus dem Protokoll gestrichen werden soll, zu sprechen. Wenn es aus dem Protokoll zu streichen ist, können wir schon ausfindig machen, wo es vorkommt. Ist das alles, was Sie sagen wollen?

DR. SIEMERS: Ja, nur eine Frage an Großadmiral Raeder.


[Zum Zeugen gewandt:]


Die Worte, die ich eben vorgelesen habe: »brutales Vorgehen, Beseitigung der lebendigen Kräfte«, sind diese Worte in der damaligen Rede von Hitler benutzt worden?

RAEDER: Meines Erachtens nicht. Ich glaube, daß die Meinung, die Herr Admiral Boehm vorgelegt hat, der an Hand seiner Nachschrift am Nachmittag des gleichen Tages eine Niederschrift gemacht hat, der Wahrheit am meisten entspricht.

DR. SIEMERS: Hohes Tribunal! Um Klarheit über diese Frage zu schaffen, überreiche ich als Raeder-Exhibit Nummer 27 im Dokumentenbuch 2, Seite 144, eine ordnungsgemäße Wiedergabe dieser Rede.


RAEDER: Kann ich das Dokumentenbuch 2 auch bekommen, Herr Doktor?


DR. SIEMERS: Die Rede ist das Manuskript von Generaladmiral Hermann Boehm. Generaladmiral Boehm war bei der Rede Hitlers vom 22. August 1939 auf dem Obersalzberg zugegen und machte die Aufzeichnungen während der Rede. Er schrieb sie in der vorliegenden Fassung am gleichen Abend, also am 22. August 1939, im Hotel »Vier Jahreszeiten«, in München nieder. Ich habe die richtige Abschrift beglaubigt. Das Original ist in der Handschrift von Generaladmiral Boehm. Boehm ist von mir als Zeuge für verschiedene andere Fragen geladen. Er wird bestätigen, daß die Rede in dieser Form, wie ich sie hier vorgelesen habe, gehalten worden ist. Ein Vergleich der beiden Urkunden zeigt, daß alle die Worte, wie »brutales Vorgehen«, in der Rede nicht enthalten sind, und sie zeigen auch weiter, daß...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Diesem Teil der Erörterungen von Dr. Siemers muß gewiß Bedeutung beigemessen werden. Er hat gesagt, daß ein Vergleich der beiden Dokumente dieses und jenes ergäbe. Ich habe gerade das Ende von Admiral Boehms Affidavit gelesen, und ich behaupte, daß es jeden wesentlichen Gedanken von Dokument 1014 auch enthält. Ob dies der Fall ist oder nicht, ist jedenfalls eine wichtige Frage.

[57] Wir können jedoch, meines Erachtens, zur Entscheidung der Frage der Zulässigkeit des Dokuments keine bis ins einzelne gehenden Vergleiche anstellen. Ich könnte, wie gesagt, noch sehr viel darüber bemerken, wenn ich die Dokumente in Einzelheiten vergleichen wollte. Diese Frage steht aber vor dem Gerichtshof jetzt nicht zur Debatte.


VORSITZENDER: Ja, der Gerichtshof wollte jetzt nur hören, was Dr. Siemers zu dieser Sache zu sagen hat.


DR. SIEMERS: Ein Vergleich der Urkunde auch mit 798-PS in längerer und besserer Fassung, wie sie die Anklage vorgelegt hat...


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Wie Sir David gerade vorgebracht hat, kann ein bloßer Vergleich der Dokumente, dieser zwei oder drei Dokumente, nicht dazu beitragen, über deren Zulässigkeit zu entscheiden. Wir kennen die Tatsachen über dieses Dokument. Es ist ein Dokument in deutscher Sprache, das mit anderen deutschen Dokumenten erbeutet worden ist.


DR. SIEMERS: Ich verstehe. Ich habe diese Ausführung auch nur gemacht, um zu zeigen, daß ich nicht aus formalen Gründen Einspruch erhebe, sondern weil die Sache von großer tatsächlicher Bedeutung ist. Zur Begründung meines...


VORSITZENDER: Ja, dann werden Sie das auch hervorheben können, wenn Sie in Ihrer Rede den Beweiswert des Dokuments besprechen. Sie werden Gelegenheit haben zu betonen, daß es einem Vergleich mit einem vollständigeren von Admiral Boehm aufgestellten oder mit den anderen Dokumenten, nicht standhält.


DR. SIEMERS: Also sicherlich, richtig. Zur Begründung meines formalen Antrages beziehe ich mich auf meine Ausführungen über den formalen Charakter der Urkunde, die ich eingereicht habe.


VORSITZENDER: Ja. Der Antrag, Dokument 1014-PS aus dem Protokoll zu streichen, wird abgelehnt.


[Pause von 10 Minuten.]


VORSITZENDER: Hat die Anklagevertretung verstanden, daß der Gerichtshof zu erfahren wünscht, wo das Dokument gefunden wurde?

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, Herr Vorsitzender, wir wollen unser möglichstes tun, es in Erfahrung zu bringen.


VORSITZENDER: Ja, und auch das andere Dokument, 798-PS.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, wenn Sie, Herr Vorsitzender, es wünschen,


DR. SIEMERS: Herr Großadmiral! Ich habe Ihnen das Dokument Raeder 27, die Rede in der Fassung von Boehm, vorlegen lassen. Sie haben die Rede in dieser Fassung gelesen.

[58] Ist diese Wiedergabe nach Ihrer Erinnerung im großen und ganzen richtig?


RAEDER: Jawohl. Meiner Ansicht nach ist diese Fassung diejenige, die der Wirklichkeit am nächsten kommt. Ich erinnere mich ganz besonders, daß Hitler einen großen Teil seiner Ausführungen dem Punkte widmete, daß England und Frankreich nicht eingreifen würden und aus welchen Gründen sie nicht eingreifen würden. Er führt eine Unzahl von Gründen dafür an, und ich vermißte gerade diesen Teil in seiner Ausführlichkeit in den anderen Wiedergaben der Rede.

DR. SIEMERS: In der Fassung der Rede 798-PS, US-29, steht wörtlich folgendes:

»Ich habe nur Angst, daß mir noch im letzten Moment irgendein Schweinehund einen Vermittlungsplan vorlegt.«

Sind diese Worte bei der damaligen Rede gefallen?

RAEDER: Sie sind nach meiner Erinnerung bestimmt nicht gefallen. Der Führer pflegte solche Ausdrücke in Ansprachen, die er an die Generale hielt, nicht zu gebrauchen.

DR. SIEMERS: Andererseits zeigt auch die Fassung von Boehm, daß Hitler sich nunmehr entschlossen hatte, Polen anzugreifen.

Ich darf Sie bitten, noch kurz Ihren Eindruck zu schildern, den die Rede damals auf Sie machte und warum Sie trotz dieser, auch in dieser Fassung scharfen Rede, das Amt des Oberbefehlshabers der Kriegsmarine beibehielten?


RAEDER: Ich hatte zweifellos den Eindruck, daß die Lage ernst und äußerst gespannt war. Die Tatsache aber, daß Hitler in seiner Rede zu großen Wert darauf legte, nachzuweisen, daß England und Frankreich nicht eingreifen würden, und die andere Tatsache, daß der Außenminister Herr von Ribbentrop an dem gleichen Tage nach Moskau abreiste, um dort den Pakt zu unterschreiben, wie uns gesagt wurde, erfüllte mich mit der starken Hoffnung – nicht nur mich, sondern auch alle anderen Zuhörer – mit der starken Hoffnung, daß hier doch wieder ein großer politischer Schachzug Hitlers vorliege und daß es ihm am Ende doch wieder gelingen würde, auch diesen Fall friedlich zu lösen.

Ich sah infolgedessen keinerlei Anlaß, in diesem Moment zurückzutreten von meinem Posten. Ich hätte das für reine Fahnenflucht gehalten.


DR. SIEMERS: Hohes Tribunal! Ich darf in diesem Zusammenhang wegen der zeitlichen Übereinstimmung die beiden Urkunden, Raeder-Exhibit 28 und 29, vorlegen und bitte lediglich, von den [59] Urkunden Kenntnis zu nehmen, ohne daß ich jetzt weitere Ausführungen dazu mache.


[Zum Zeugen gewandt:]


Die Anklage hat dann das Dokument C-155 zu Ihren Lasten vorgelegt...

SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Zu den Dokumenten, von denen Dr. Siemers eben gesprochen hat, den Raeder-Dokumenten Nummer 28 und 29, möchte ich folgendes bemerken: das erste ist ein Memorandum des Generals Gamelin; das zweite ein Schreiben General Weygands an General Gamelin vom 9. September 1939.

Euer Lordschaft wird sich noch erinnern, daß die Anklagebehörde gegen diese Dokumente wegen ihrer Unerheblichkeit Einspruch erhoben hat; die Anklagebehörde hält diesen Einspruch noch weiterhin aufrecht.

Ich möchte Dr. Siemers Befragung nicht unnötig unterbrechen. Wenn er im Augenblick nur den Antrag stellt, daß der Gerichtshof diese Dokumente zur Kenntnis nimmt und falls er nicht beabsichtigt, sie zu verwenden, wäre es vielleicht gut, wenn ich, um dieses Hauptverhör nicht zu unterbrechen, nur der Form halber bekanntgebe, daß wir unseren Einspruch gegen diese Dokumente aufrechthalten.

Natürlich stehe ich dem Gerichtshof zur Verfügung.


VORSITZENDER: Steht die Sache so, daß die Übersetzung dieser Dokumente und ihre Aufnahme in das Dokumentenbuch bewilligt wurde, daß vom Gerichtshof aber keine weitere Verfügung getroffen worden ist?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Ja, es ist keine weitere Verfügung darüber getroffen worden, und deshalb, Euer Lordschaft, steht es uns frei, noch Einspruch dagegen zu erheben, wenn ich die Lage richtig verstehe.

VORSITZENDER: Dann sollten wir die Sache vielleicht jetzt behandeln.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Wie Euer Lordschaft es wünschen.


DR. SIEMERS: Darf ich dazu etwas bemerken, ich glaube...


VORSITZENDER: Selbstverständlich, aber wir müssen zuerst den Einspruch hören, nicht wahr? Danach wollen wir Sie hören.


DR. SIEMERS: Ja, Herr Präsident, wie Sie wünschen. Es ist ein rein formaler Punkt. Ich glaube, Sir David hat sich hier in einem kleinen Punkt geirrt. Gegen das Dokument Nummer 28 ist seitens der Anklagebehörde keine Objektion eingelegt worden, sondern nur gegen 29.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Der Kollege hat vollkommen recht. Wir haben gegen die Übersetzung von [60] Nummer 28 keinen Einspruch erhoben. Dieses Dokument, Herr Vorsitzender, fällt jedoch in dieselbe Kategorie wie Nummer 29, und ich möchte noch Einspruch erheben.

Ich bitte um Entschuldigung, Euer Lordschaft, wenn ich den Eindruck hervorrief, als ob wir bereits Einspruch erhoben hätten.

Herr Vorsitzender! Nummer 28 ist ein Brief General Gamelins an M. Daladier vom 1. September 1939, in dem General Gamelin seine Ansicht zu dem Problem der Neutralität Belgiens und Luxemburgs darstellt und seinen Standpunkt dem Standpunkt der Französischen Regierung gegenüberstellt.

Ich behaupte nun, Herr Vorsitzender, daß diese Meinungsäußerung des Generals Gamelin mit den für den Prozeß wesentlichen Fragen viel zu wenig zu tun hat, um erheblich zu sein oder Beweiswert zu besitzen.

Abgesehen von seinem eigentlichen Inhalt handelt es sich hier um ein Dokument, das, wie ich der Bestätigung von Dr. Siemers auf Seite 158 entnehme, dem Weißbuch des Deutschen Auswärtigen Amtes entnommen ist und aus den Geheimakten des französischen Generalstabs stammt, die von den Deutschen nicht vor dem Juni 1940 erbeutet werden konnten. Daher kann es auch aus diesem zweiten Grunde nicht erheblich sein für die Meinung, die sich der Angeklagte Raeder im September 1939 gebildet hatte.

Das zweite Dokument, Herr Vorsitzender, ist, wie ich dem Gerichtshof bereits gesagt habe, ein Brief des Generals Weygand, des damaligen Oberbefehlshabers der französischen Armee in der Levante an General Gamelin. Er beschreibt einen Plan, den General Weygand für allfällige Operationen in Griechenland entworfen hatte. Diese Operationen wurden jedoch nicht vor Juni 1940 ausgeführt, dem Zeitpunkt, in dem Marschall Pétain zwar nicht für ganz Frankreich, jedoch im Namen eines Teiles des französischen Volkes Waffenstillstand geschlossen hatte. Dieses Dokument kann daher nicht erheblich sein für Oktober 1940, dem Zeitpunkt, als Griechenland von Italien überfallen wurde, und ebensowenig für die Lage gegen Ende 1940 und Anfang 1941, als in den deutschen Weisungen und Operationsbefehlen, die dem Gerichtshofe vorliegen, der Einfall nach Griechenland zum erstenmal erwähnt wird.

Das ist der erste Punkt. Dann gilt hier auch der gleiche zweite Punkt, daß es sich auch hier um ein erbeutetes Dokument handelt, das nicht vor dem Juni 1940 erbeutet werden konnte. Daher kann es für die Einstellung des Angeklagten im August oder September 1939 nicht maßgebend sein.

Herr Vorsitzender! Ich habe zur leichteren Übersicht die Dokumente, gegen die Einspruch erhoben wird, in einer Liste Zusammengestellt. Zu diesen kommen noch ein oder zwei Dokumente, [61] die meine französischen und russischen Kollegen mich baten hinzuzufügen, und ich werde diese Urkunden behandeln, wenn wir, Herr Vorsitzender, zu ihrer Besprechung kommen.

Ich möchte dem Gerichtshof in Erinnerung bringen, daß wir vier Gruppen von Dokumenten haben, die nach geographischen Gesichtspunkten geordnet sind, im Gegensatz zu den Gruppen, die hier zusammengestellt sind, und die dem Gerichtshof zur Beratung vorliegen.

Die erste Gruppe besteht aus Dokumenten, die sich auf die Niederlande beziehen, die zweite Gruppe – Gruppe G – in der Liste, die ich dem Gerichtshof gerade vorgelegt habe, behandelt Norwegen. Eine dritte Gruppe behandelt Griechenland, wofür Dokument Nummer 29 ein Beispiel ist. Die vierte Gruppe, E in der eben vorgelegten Liste, enthält vorläufige Vorschläge und Anregungen von verschiedenen militärischen Persönlichkeiten über die kaukasischen Ölfelder oder über Operationen im Donauraum.

Dieselben Einsprüche, Herr Vorsitzender, die ich hinsichtlich der Dokumente Nummer 28 und 29 erhoben habe, werden im großen und ganzen auch gegen diese Gruppen geltend gemacht, und ich wollte den Gerichtshof auf diese Tatsache aufmerksam machen. Außerdem hat mir mein Kollege, Oberst Pokrowsky, schon angedeutet, daß er selbst vor dem Gerichtshof gegen bestimmte Dokumente besondere Einwände erheben wird, wenn die Sprache auf diese kommen wird.

Ich möchte, Herr Vorsitzender, diese besonderen Fälle Nummer 28 und 29 als unzulässig an sich bezeichnen, will aber den Gerichtshof darauf aufmerksam machen, daß sie ebenfalls durch ihre Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe unzulässig sind.

Herr Vorsitzender! Die Entscheidung des Gerichtshofs ist am 2. Mai 1946 in der Morgensitzung ausgesprochen worden. Der Herr Vorsitzende sagte damals: »Die Frage ihrer Zulässigkeit wird entschieden werden, sobald die Dokumente übersetzt sind.«


M. CHARLES DUBOST, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK: Hoher Gerichtshof! Ich bitte um die Erlaubnis, mich offen der von Sir David soeben abgegebenen Erklärung anschließen zu dürfen und einige Beispiele anzuführen, die ganz deutlich zeigen werden, wieviel Bedeutung den Dokumenten des Weißbuches beizumessen ist.

Die Verteidigung bittet den Gerichtshof ein Dokument zuzulassen, das im deutschen Weißbuch 5 unter Nummer 8 veröffentlicht wurde. Dieses Dokument gibt die Aussage eines französischen Kriegsgefangenen wieder, der angeblich gesagt haben soll, daß er seit dem 15. April in Belgien gewesen ist. Das deutsche Weißbuch [62] gibt jedoch weder Namen des Gefangenen, noch irgendeinen Hinweis auf seine Einheit. Wir finden keinerlei Angaben, die wir benötigen würden, um diese Aussage erheblich erscheinen zu lassen.

Wir haben daher ein Dokument vor uns, das in keiner Weise authentisch ist oder das Beweiskraft hat.

Weiterhin beantragt die Verteidigung die Zulassung des Dokuments Nummer 102 aus demselben Dokumentenbuch. Ich bitte den Gerichtshof mir zu gestatten, einige Bemerkungen zu machen über die einseitige Art, in der diese Dokumente von den deutschen Behörden in dem Weißbuch zusammengestellt wurden.

Zuerst will ich vorbringen, daß das Dokument Nummer 102 nicht in extenso zitiert ist. Die Französische Delegation hat sich den Text des deutschen Weißbuches angesehen. Wir haben ihn sehr aufmerksam gelesen. Dieses Dokument stellt nur einen Befehl zur Vorbereitung von Verteidigungsoperationen dar, die von den Belgiern an der französisch-belgischen Grenze gegen Frankreich organisiert wurden. Wir haben bei der belgischen Militärbehörde angefragt. Dieser Befehl war eine Kundgebung des Willens der Belgischen Regierung, die Neutralität Belgiens an allen Grenzen zu wahren.

Es widerspricht deshalb der Wahrheit, wenn man durch dieses Dokument zu beweisen versucht, daß ein Kontakt zwischen den Generalstäben von Brüssel, Paris und London bestanden hätte, der, falls er wirklich bestanden hätte, im Widerspruch zur Neutralitätspolitik gewesen wäre.

Der Kommentar, den das Deutsche Auswärtige Amt im Vorwort zum deutschen Weißbuch, Seite 11 des französischen Textes, dazu gibt, hat den guten Glauben der Verteidiger getäuscht, konnte aber Admiral Raeder als Soldaten nicht täuschen. In Wirklichkeit erklärt der offizielle Kommentator um den Preis einer Lüge, daß einerseits der Ausdruck »les forces amies« in diesem Dokument für französische und englische Truppen gebraucht wird, während dieser Ausdruck in der belgischen Armee die übliche Bezeichnung für die in der Nachbarschaft der Einsatztruppen stehenden belgischen Einheiten darstellt. Andererseits behauptet der deutsche Erläuterer – ich zitiere:

»Die allgemeine Linie Tournai-Antoing, des Kanals von Mons nach Condé, Saint Ghislain und Binche ist teils auf belgischem, teils auf französischem Gebiet.«

Es genügt, einen Blick auf eine Karte zu werfen, um festzustellen, daß alle diese Orte auf belgischem Gebiet liegen, und alle mindestens einige Dutzend Kilometer von der französisch-belgischen Grenze entfernt sind. Diese Linie ist im Durchschnitt 60 Kilometer von der französischen Grenze entfernt.

[63] Der Gerichtshof möge mir diese Unterbrechung verzeihen. Es schien mir wichtig, durch ein deutliches Beispiel auf den Wert der vorgelegten Beweise aus dem deutschen Weißbuch hinzuweisen.

VORSITZENDER: Dr. Siemers! Der Gerichtshof möchte Ihre Darstellung zu diesen Dokumenten jetzt hören, nicht nur zu 28 und 29, sondern zu allen übrigen Dokumenten, die auf der Liste von Sir David Maxwell-Fyfe stehen. Der Gerichtshof kann dann nach Vertagung der Sitzung über diese Dokumente beraten und morgen die Entscheidung bekanntgeben.

DR. SIEMERS: Hohes Tribunal! Ich wäre dankbar, wenn es möglich wäre, in etwas anderer Form zu prozedieren. Ich darf daran erinnern, daß bereits eine sehr lange Dokumentendebatte hier stattgefunden hat und daraufhin die Entscheidung des Gerichts kam. Ich glaube, wenn ich jetzt wieder zu allen Dokumenten Stellung nehme, wird sehr viel Zeit verlorengehen, da der Zusammenhang der Dokumente sich nachher, während der Beweisaufnahme, ganz von selbst ergibt. Wenn ich jetzt die Liste von Sir David behandle, müßte ich zur Begründung all das anführen, was nachher in der Beweisaufnahme bei meinen Fragen noch einmal wieder vorkommt; und ich dachte, daß gerade der Gerichtsbeschluß, die Urkunden zunächst im Dokument vorzulegen, Zeit sparen sollte und dann jeweils bei den einzelnen Punkten ja Einspruch erhoben werden könnte.


VORSITZENDER: Gewiß. Aber es handelt sich hier um eine große Anzahl von Dokumenten. Der Gerichtshof wird bei Verlesung der Liste von Sir David Argumente zu jedem einzelnen Dokument hören müssen, falls er Ihrem Vorschlag folgt. Es sind 30 bis 40 Dokumente, glaube ich.


DR. SIEMERS: Sir David Maxwell-Fyfe hat schon gesagt, daß er sich nach verschiedenen geographischen Gruppen richtet. Es werden dann also beim Einspruch nicht Einsprüche bei jeder Urkunde kommen, sondern immer nur bei einer Gruppe zu dem betreffenden Fragenkomplex; also ein Einspruch bei Norwegen gegen alle Norwegen-Urkunden, bei Griechenland gegen alle Griechenland-Urkunden, das ist dann leichter zu behandeln, da ich dann schon in der Beweisaufnahme über Griechenland spreche und über Norwegen, während, wenn ich es jetzt tue, ich alles doppelt sagen müßte.

Aber ich lasse selbstverständlich dem verehrlichen Gericht die Entscheidung; ich habe nur Furcht, daß damit unnötig viel Zeit verlorengeht,


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Euer Lordschaft! Ich möchte nur noch ein Wort zu dem Verfahren hier sagen. Ich hatte gehofft, daß Dr. Siemers und ich mit der Argumentation über diesen Punkt [64] schon genügend Zeit des Gerichtshofs in Anspruch genommen haben, denn die Argumente über die Erheblichkeit werden natürlich die gleichen sein.

Ob diese nun so offensichtlich unerheblich sind, daß sie gar nicht übersetzt zu werden brauchen oder ob sie unzulässig sind, meine Argumente bleiben jedenfalls die gleichen. Ich hatte nicht die Absicht, die Argumente, die ich dem Gerichtshof schon vorgetragen habe, zu wiederholen.

Dr. Siemers hat nun schon eineinhalb Stunden lang über diesen Punkt, den wir vorher besprochen haben, dem Gerichtshof vorgetragen, und ich hoffte, daß, wenn ich jetzt wiederhole, daß ich dieselben Punkte aufrechterhalte, die ich in meinen früheren Argumentationen dem Gerichtshof bereits dargestellt habe, daß Dr. Siemers dann bei dieser Gelegenheit die Sache abkürzen und sagen könnte, er wolle sich auf die sehr ausführlich bei anderen Gelegenheiten vorgebrachten Argumentationen berufen. Darum dachte ich, es wäre das beste, diese Angelegenheit jetzt zu behandeln und damit diesem Problem die Notwendigkeit weiterer Erörterung zu entziehen.


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß Sie diese Fragen jetzt zu erörtern haben, und er hofft, daß Sie es kurz machen werden, da Ihre Argumente zur Unterstützung dieser Dokumente bereits vom Gerichtshof gehört worden sind. Aber wir finden, daß Sie Ihre Argumentationen dazu jetzt vorzubringen haben und nicht einzeln zu jedem Dokument, wenn es zur Sprache kommt. Der Gerichtshof wird über Ihr Vorbringen beraten. Der Gerichtshof ist bereits im Besitz dieser Dokumente, aber er wird diese Angelegenheit neuerlich untersuchen und heute abend entscheiden.


OBERST Y. V. POKROWSKY, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DIE SOWJETUNION: Herr Vorsitzender! Da der Gerichtshof entschieden hat, daß Dr. Siemers sich zu den von Sir David Maxwell-Fyfe und anderen Anklagevertretern vorgebrachten Einwendungen zu äußern hat, halte ich es für meine Pflicht, die drei Dokumente anzuführen, gegen die unsere Anklagebehörde Einspruch erhebt.

Die Sowjetische Anklagebehörde hätte im ganzen gegen fünf Dokumente Einspruch zu erheben, da aber zwei davon, ich meine die Nummern 70 und 88 schon von meinem Kollegen, Sir David Maxwell-Fyfe, in seine dem Gerichtshofe vorgelegte Liste aufgenommen wurden, brauche ich jetzt nur die drei restlichen Nummern anzugeben. Das wird Dr. Siemers die Aufgabe der allgemeinen Beantwortung erleichtern. Es sind die Nummern 13, 27 und 83 Nummer 13 ist das Protokoll eines Berichtes des Kapitäns zur See Lohmann. In diesem Bericht wird ein Gedanke zum Ausdruck [65] gebracht, den ich nur als einen unsinnigen, propagandistischen Gedanken eines typischen Nazis bezeichnen kann. Er sagt, daß das Ziel der Roten Armee die Weltrevolution sei und daß die Rote Armee dieses Ziel überall zu erreichen suchte. Ich halte es nicht für richtig, daß Dokumente, in denen solche Fieberträume und politisch gefährliche Ideen ausgedrückt sind, vom Gerichtshof zugelassen werden.

Dann erhebe ich weiter Einspruch gegen Dokument 27. Es ist dies ein Bericht, den Boehm aus eigenem Antrieb über eine von Hitler auf dem Obersalzberg gehaltene Rede gibt. Der Gerichtshof hat den Antrag von Dr. Siemers auf Vorlage der weiteren Dokumente über dieselbe Frage bereits abgelehnt und betont, daß er die Frage der Echtheit verschiedener Dokumente, die die gleiche Frage behandeln, nicht durch Vergleich dieser Dokumente entscheiden will.

Da dem Gerichtshofe unter den zugelassenen Dokumenten bereits zwei Berichte über die Rede Hitlers auf dem Obersalzberg zur Verfügung stehen, glaube ich, daß keine Notwendigkeit besteht, noch einen dritten Bericht über seine Rede zuzulassen, zumal in diesem dritten Bericht unverschämte, verleumderische und beleidigende Angriffe gegen die Streitkräfte und die Führer der Sowjetunion enthalten sind.

Weder die Streitkräfte der Sowjetunion noch wir als Vertreter der Sowjetregierung können damit einverstanden sein, daß ein Bericht mit solchen Bemerkungen ins Protokoll aufgenommen wird.

Das dritte Dokument ist Nummer 83. Dokument 83 ist ein Auszug aus dem deutschen Weißbuch. Über die Verläßlichkeit des Weißbuchs als Quelle hat M. Dubost bereits gesprochen. Ich halte es für ein äußerst unverläßliches Beweisstück. Außerdem enthält Dokument 83 teilweise politisch falsche und sogar gefährliche Ausfälle gegen die Sowjetunion, wie zum Beispiel die Stelle über die Beziehungen zwischen der Sowjetunion und Finnland.

Aus diesen allgemeinen politischen Gründen bitte ich den Hohen Gerichtshof, Dokument 83 aus der von Dr. Siemers dem Gerichtshof angebotenen Dokumentenzusammenstellung auszuschließen. Überdies ist es streng genommen vollkommen unerheblich. Das ist alles, was ich zu sagen wünsche.


DR. SIEMERS: Hoher Gerichtshof! Ich stelle zu meinem Kummer fest, daß wir in der Dokumentenbehandlung wieder am Anfang stehen, denn es werden jetzt Dokumente bestritten, die in der Debatte über die Dokumente am 1. Mai überhaupt nicht erwähnt worden sind. Ich glaube allerdings, mit der einen Grundlage rechnen zu dürfen, daß wenigstens die Dokumente, die seinerzeit überhaupt nicht beanstandet worden sind, als genehmigt gelten. Ich sehe nun, daß auch die Dokumente, die damals überhaupt [66] nicht besprochen wurden, jetzt auch bestritten werden. Es ist außerordentlich schwer...


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Der Gerichtshof glaubt, daß Sie in einem Irrtum befangen sind. Es ist ganz klar, daß ein Dokument, das nicht übersetzt war, nicht als vom Gerichtshof und der Anklagebehörde endgültig genehmigt gilt, und die Tatsache, daß die Anklagebehörde zu diesem Zeitpunkt keinen Einspruch erhoben hat, hindert sie nicht daran, dies später zu tun.


DR. SIEMERS: Wir haben einige Dokumente gehabt, wo mir gesagt worden war, daß die Anklagebehörde keinen Einspruch erhebt, und da glaubte ich allerdings, daß das dann endgültig sei, ebenso wie ich auf einige Dokumente...


VORSITZENDER: Ich glaube, ich habe mich ganz klar ausgedrückt. Ich sagte, daß die Anklagebehörde, gleichgültig, ob sie gegen ein Dokument, bevor es übersetzt ist, Einspruch erhebt oder nicht, sich damit in keiner Weise bindet, später, wenn das Dokument übersetzt ist, Einwendungen zu erheben oder nicht. Ist Ihnen das klar?


DR. SIEMERS: Also, ich gehe der Reihe nach. Ich darf zunächst mit den Dokumenten anfangen, die Oberst Pokrowsky...


VORSITZENDER: Nein, Dr. Siemers, der Gerichtshof wird nicht zuhören, wenn Sie ein Dokument nach dem anderen vornehmen. Wenn sie in Gruppen besprochen werden können, müssen sie in Gruppen besprochen werden. Sir David hat sie in Gruppen angeführt; ich will nicht sagen, daß Sie sich an genau dieselben Gruppen halten müssen, aber der Gerichtshof ist nicht gewillt zuzuhören, wenn Sie jedes Dokument einzeln besprechen.


DR. SIEMERS: Verzeihung, dann ist es ein Mißverständnis. Ich wollte die Dokumente besprechen zu Beginn, weil da einige Unklarheiten sind, die Oberst Pokrowsky beanstandet hatte, und mir ist entgangen, daß Oberst Pokrowsky Gruppen gebildet hat, sondern er hat fünf Dokumente und davon drei einzelne besprochen, und ich glaube, ich kann diese einzeln besprochenen Dokumente, zumal ich nicht alles verstanden habe, nun einzeln behandeln. Aber ich will gern erst mit der Gruppe von Sir David anfangen, wenn erst die Gruppe behandelt werden soll. Soll ich zunächst...


VORSITZENDER: Als sie sagten, daß Sie die Dokumente einzeln besprechen wollen, meinten Sie da alle Dokumente einzeln? Ich dachte nicht, daß...


DR. SIEMERS: Nein, Herr Vorsitzender.


VORSITZENDER: Sie können mit den Dokumenten von Oberst Pokrowsky anfangen, wenn Sie es wünschen.

[67] DR. SIEMERS: Oberst Pokrowsky hat als erstes Dokument Nummer 13 beanstandet. Hier handelt es sich um eine Urkunde aus dem Jahre 1935. Sicherlich kann Oberst Pokrowsky irgend etwas gegen den Inhalt einwenden, aber wie man eine Urkunde als unerheblich bestreiten kann, weil ein bestimmter Satz angeblich Propaganda enthält, ist mir nicht ganz klar. Ich glaube, ich könnte auch in anderen Urkunden, die schon in diesen sechs Monaten vorgelegt sind, Sätze finden, die irgendwie propagandamäßig auszulegen sind. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das ein Einwand ist, und ich darf daran erinnern, daß das Tribunal ziemlich zu Beginn des Prozesses, als über Österreich gesprochen wurde, einen Einspruch der Verteidigung zurückwies bezüglich eines Briefes. Die Verteidigung hatte Einspruch erhoben, weil der Briefschreiber als Zeuge gehört werden könnte. Daraufhin hat das Tribunal, sicherlich mit Recht, entschieden: der Brief ist eine Urkunde. Fraglich ist höchstens der Beweiswert. Es hat den Brief zugelassen.

Ich darf daran anschließend nun sagen: Ein Vortrag an einer Universität, der schriftlich niedergelegt ist, ist eine Urkunde. Der Vortrag bezieht sich auf das Flottenabkommen. Ich glaube, daß damit die Erheblichkeit...


VORSITZENDER: Dr. Siemers! Haben Sie über Nummer 13 nicht schon gesprochen? Sie sagten, der größte Teil wäre ganz klar erheblich, nur ein Satz könnte für Propaganda gehalten werden, und das Dokument sollte daher nicht gestrichen werden. Ist das nicht Ihr Standpunkt?


DR. SIEMERS: Nein, ich sage, es ist eine Urkunde, die zu den Beweisthemen dieses Prozesses in Beziehung steht, und die kann mir die Sowjetische Delegation nicht ablehnen, weil es ein Vortrag von 1935 ist. Ich verstehe überhaupt nicht, was das Wort von Oberst Pokrowsky hinsichtlich Propaganda mit dieser Urkunde zu tun haben soll.


VORSITZENDER: Ich verstehe überhaupt nicht, was Sie da sagen. Ich dachte, ich hätte Ihren Standpunkt wiedergegeben. Ich dachte, Sie hätten klar gesagt, daß das Dokument an sich wichtig sei und nicht abgewiesen werden könnte, weil es einen Satz enthalte, der angeblich Propaganda sei. Das ist Ihr Standpunkt, und ich möchte ihn gern in ein oder zwei Sätzen ausgedrückt hören, und der Gerichtshof wird dann darüber beraten. Ich sehe nicht ein, warum die Zeit des Gerichtshofs mit langen Argumenten über andere Dinge in Anspruch genommen werden soll.


DR. SIEMERS: Oberst Pokrowsky hat als zweites, wenn ich recht verstanden habe in der Übersetzung, gegen Dokument 27 Einspruch erhoben. Es handelt sich um die Rede Hitlers auf dem Obersalzberg vom 22. August 1932. Ich habe versucht es zu verstehen...


[68] VORSITZENDER: 39, soll es nicht 1939 heißen?

(Bemerkung des Dolmetschers: Herr Vorsitzender, er sagte 1932, aber ich glaube, er meint 1939.)


DR. SIEMERS: Es ist Raeder-Exhibit Nummer 27. Ich kann sehr schwer hierzu Stellung nehmen, weil ich die Einwände von Oberst Pokrowsky nicht verstanden habe. Es handelt sich...


VORSITZENDER: Der Einspruch lautete, daß es nicht notwendig sei, ein drittes Protokoll über diese Rede zu bringen. Es wären zwei Protokolle hier, gegen die Sie Einwendungen erhoben, und er sagte, ein drittes sei nicht notwendig.


DR. SIEMERS: Ich darf dazu bemerken, daß dann die Sowjetische Delegation mit der Delegation der Vereinigten Staaten nicht einig ist. In dem Protokoll seinerzeit über diese Rede hat der Vertreter der Amerikanischen Delegation gesagt, wenn jemand eine bessere Fassung dieser Rede hat, dann möchte er sie vorlegen. Ich befinde mich also im Einklang mit der Auffassung der Amerikanischen Delegation und glaube im übrigen, daß kein Wort über die Erheblichkeit einer solchen Rede kurz vor Kriegsausbruch notwendig ist.

Dokument Nummer 83 ist das dritte Dokument, welches Oberst Pokrowsky beanstandet hat. Es ist der Inhalt der sechsten Sitzung des Obersten Rates vom 28. März 1940, ein Beschlußentwurf mit der Überschrift: »Streng geheim«. In diesem Dokument ist der Oberste Rat, also die Zusammensetzung der alliierten Führung, übereingekommen, daß die Französische und Britische Regierung am Montag, den 1. April der Norwegischen und Schwedischen Regierung eine Note übermitteln soll. Diese Note wird dann dem Inhalt nach wiedergegeben, und es werden Hinweise gemacht auf den Gesichtspunkt der Lebensinteressen. Es heißt dort, dann würde diese Haltung der Neutralen von den Alliierten als eine Haltung angesehen werden, die ihren Lebensinteressen widerspricht und eine entsprechende Reaktion hervorruft.

Unter Ziffer 1 c der Urkunde heißt es:

»Jeder Versuch der Sowjetregierung, von Norwegen eine Stellung an der atlantischen Küste zu erhalten, widerspräche den Lebensinteressen der Alliierten und würde entsprechende Gegenwirkungen auslösen.«


VORSITZENDER: Sie müssen doch das Dokument nicht verlesen, ich glaube, Sie können uns kurz erklären, was es im wesentlichen enthält. Es scheint Einwendungen gegen weitere Angriffe auf Finnland zu enthalten, die von den Alliierten als gegen ihre Lebensinteressen gerichtet angesehen wurden. Das ist alles.

DR. SIEMERS: Herr Präsident! Gerade dieses Wort »Lebensinteressen« ist das Entscheidende. Ich will ja nicht, wie die Anklage [69] immer meint, irgendwelche Vorwürfe unter dem Gesichtspunkt von tu quoque erheben, sondern nur zeigen, wie das völkerrechtlich eingestellt war und daß zur gleichen Zeit, wo Großadmiral Raeder bestimmte Gedankengänge hatte hinsichtlich Norwegen, Griechenland und so weiter, zu der gleichen Zeit alliierte Stellen dieselben Gedanken hatten unter Berufung auf die gleiche völkerrechtliche Idee, die, wie ich neulich schon sagte, von Kellogg festgehalten ist, daß nämlich das Recht der Selbsterhaltung bestehen geblieben sei. Das kann ich nun durch diese Urkunde beweisen.


VORSITZENDER: Der Standpunkt, den Sir David gegen. Sie vertrat, war, daß das Dokument erst nach dem Falle Frankreich in die Hände der deutschen Behörden fallen konnte.


DR. SIEMERS: Ich komme jetzt zu der Gruppenaufteilung von Sir David.

Sir David hat einige grundsätzliche Erklärungen abgegeben. Er hat speziell hinsichtlich der Urkunden 28 und 29 darauf hingewiesen, daß es in dem einen Fall Gedankengänge von General Gamelin und im anderen Fall Gedankengänge von General Weygand gewesen seien und daß diese Gedankengänge der deutschen Seite seinerzeit nicht bekannt gewesen wären, weil diese Urkunden noch nicht in unseren Händen waren. Das letztere ist richtig. Die Gedankengänge und diese Planung, Griechenland zu besetzen, die rumänischen Ölquellen zu zerstören, waren aber der deutschen Seite bekannt, und zwar durch den Nachrichtendienst. Die Anklage hat die Unterlagen aus dem deutschen Oberkommando, aus dem sich diese Nachrichten ergeben, nicht vorgelegt. Weil ich diese Unterlagen nicht habe, glaube ich, entspräche es der Billigkeit, wenn ich die Möglichkeit habe, die bestehenden Tatsachen, die seinerzeit Deutschland bekannt waren, auf diesem Weg zu beweisen. Ein anderes Beweismittel habe ich nicht. Daß der Anklage angenehm ist, mir die Beweismittel meiner Verteidigung zu nehmen, kann ich verstehen, aber die Anklage wird auch verstehen, daß ich Wert darauf legen muß, daß diese Urkunden, die ein strikter Beweis für bestimmte Planungen sind, mir gelassen werden.

Es wird Großadmiral Raeder vorgeworfen, daß es ein Angriffskrieg, ein verbrecherischer Angriffskrieg sei, sich mit Planungen zu einer Besetzung Griechenlands zu befassen. Die Urkunde 29 zeigt, daß sich General Weygand, General Gamelin am 9. September 1939 mit der Planung der Besetzung des neutralen Saloniki befaßten. Wenn das aber der Fall ist, kann ich nicht verstehen, wie man einem Militär auf deutscher Seite, Admiral Raeder, den Vorwurf machen will, daß er sich eineinhalb Jahre später auch mit solchen Planungen befaßte. Ich glaube daher, daß man diese und ähnliche Urkunden hier wird zulassen müssen, denn nur daraus läßt sich die militärische Planung und der Wert einer militärischen [70] Planung oder die bedenkliche Seite, die verbrecherische Seite einer Planung, verstehen. Man kann nur das strategische Denken des Angeklagten verstehen, wenn man ungefähr weiß, welches strategische Denken auf der feindlichen Seite gleichzeitig gewesen ist. Das strategische Denken von Großadmiral Raeder steht ja nicht im luftleeren Raum, sondern ist abhängig von den Nachrichten, die über die strategische Planung der Gegenseite einliefen. Es ist eine Wechselwirkung. Diese Wechselwirkung ist zum Verständnis notwendig. Ich bitte daher, unter diesem ganz wesentlichen Gesichtspunkt derartige Urkunden zuzulassen, weil ich einfach, wie ich neulich schon sagte, nicht weiß, wie ich mit diesen schweren Vorwürfen bezüglich Griechenland und Norwegen eine Verteidigung überhaupt führen soll, wenn mir sämtliche Urkunden gestrichen werden. Ich glaube, ich bin richtig verstanden worden, daß ich nicht behaupte, daß man diese Urkunden kannte, Deutschland kannte aber den Inhalt der Urkunden, und das, glaube ich, genügt.

Hohes Tribunal! Wir sind wieder bei der Urkunde 66, bei der Gruppe A. Die Urkunde 66 ist das Gutachten des Völkerrechtlers Dr. Mosler, über die völkerrechtliche Beurteilung der Norwegenaktion. Wo immer wieder in diesem Gerichtssaal davon gesprochen wird, es möchte Zeit gespart werden, habe ich... würde ich Bedenken haben, dieses Gutachten zurückzuweisen, denn die Zurückweisung zwingt mich, die gesamten Gedankengänge im Plädoyer ganz genau einzeln auszuführen und darzubringen. Ich glaube, daß es für das Gericht, für die Anklage und für mich angenehmer ist, wenn ich in dieser Beziehung juristische Ausführungen, allgemeine, bringe.


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Herr Vorsitzender! Dies ist ein Dokument, das eine Argumentation über eine Rechtsfrage enthält. Wenn der Gerichtshof glaubt, daß es gut wäre, die Argumentation in Form eines Dokuments zu haben, so bin ich gern bereit, meinen Einspruch gegen dieses Dokument zurückzuziehen. Es handelt sich hier um etwas ganz anderes, als bei dem vorhergehenden Dokument, und ich möchte soweit ich kann, behilflich sein.

Da ich schon einmal vor dem Mikrophon stehe: Ich habe erwähnt, daß noch zwei weitere Dokumente in dieselbe Gruppe fallen. Nummer 34 fällt in die Gruppe B und Nummer 48 in Gruppe E.

Herr Vorsitzender! Ich habe Nummer 28 bereits früher besprochen.


DR. SIEMERS: Hohes Gericht! Ich will auch um die Nummer 66 nicht streiten. Ich habe wirklich das nur getan, zur Erleichterung aller. Die weiteren Dokumente sind 101 bis 107 in dieser Gruppe. Man kann nicht sagen, daß dies eine einheitliche Gruppe ist. Die eine Urkunde betrifft Norwegen, die andere betrifft Belgien, die [71] dritte betrifft die Donau. Die Einheitlichkeit der Gruppen vermag ich nicht zu übersehen. Grundsätzlich bleibt bei diesen Urkunden der Punkt, daß, wie ich schon sagte, Planungen im alliierten Generalstab gewesen sind, genau so wie im deutschen, und zwar auf der völkerrechtlichen Grundlage des Rechtes der Selbsterhaltung, der Lebensinteressen. Und ich darf mich insoweit, um jetzt nicht zu lang zu werden, auf das Dokument 66 gerade beziehen und damit Zeit sparen und bitte, die Zitate aus diesem Dokument als Begründung für meine heutigen Worte anzusehen die über das Recht der Selbsterhaltung sprechen, nämlich die Zitate auf Seite 3 und Seite 4 des Gutachtens. Dort ist die Rechtsauffassung klargelegt. Und es ist klargelegt in diesem Gutachten, daß es für eine Frage der Besetzung von Norwegen nicht darauf ankommt, ob die Alliierten tatsächlich schon in Norwegen gelandet waren, sondern nur, ob eine solche Planung bestanden hat, daß es nicht darauf ankommt, ob Norwegen zustimmte oder nicht zustimmte. Die Gefahr einer Neutralitätsveränderung gibt völkerrechtlich das Recht irgendein Kompensationsmittel anzuwenden, irgendwie seinerseits anzugreifen, und dieses grundlegende Recht ist nach der ganzen Literatur, die in dem Gutachten angeführt wird, stets aufrechterhalten, worüber ich später im Plädoyer sprechen werde.

Aus der Gruppe 101 bis 107 muß ich 107 speziell erwähnen. 107 hat gar nichts mit den Weißbüchern zu tun, wie die übrigen Dokumente. 107 ist das Affidavit von Schreiber. Schreiber war Marineattaché vom Oktober 1939 an in Oslo. Ich habe von vornherein gesagt, daß ich Schreiber als Zeugen brauche. Inzwischen ist einmal von mir auf Schreiber verzichtet worden, weil man ihn trotz wochenlanger Bemühungen nicht finden konnte. Ich habe hierüber mit Sir David und Colonel Phillimore gesprochen. Es wurde mir gesagt, daß aus diesem formalen Punkt kein Einwand erhoben werden soll, als Schreiber nun plötzlich doch wieder, und zwar von selbst, auftauchte. Wenn mir, wie die Anklage möchte, das Beweismittel genommen wird, nämlich das Affidavit Schreibers über die Nachrichten, die Großadmiral Raeder aus Oslo bekam und außerdem die Dokumente, aus denen sich die Richtigkeit der Nachrichten ergibt, dann habe ich für die ganze Frage überhaupt kein Beweismittel mehr. Schreiber ist überdies während der Besatzungszeit in Oslo gewesen und hat über das Verhalten der Marine, über die Bemühungen von Großadmiral Raeder im Zusammenhang mit der bedauerlichen Zivilverwaltung Terboven in dem Affidavit gesprochen. Ich bitte daher das Gericht, dieses Affidavit, zuzulassen, oder notfalls Schreiber als Zeugen zu genehmigen und ihn selbst zu verhören, was allerdings nur mehr Zeit in Anspruch nehmen würde. Ich habe mit dem Zeugenbeweis mich so sehr beschränkt, daß ich glaube, daß man es bei dem großen [72] Komplex von 15 Jahren, bezüglich des Angeklagten Raeder, mir zubilligen müsse, wenigstens ein solches Affidavit zu bringen.

Zu der Gruppe B kann ich mich auf meine bisherigen Ausführungen beziehen. Es sind, soviel ich sehen kann – die Gruppen sind völlig durcheinandergewürfelt –, wiederum Dokumente aus den Weißbüchern. Es sollten die gleichen Gedankengänge gelten, die ich neulich dem Tribunal dargelegt habe.


VORSITZENDER: Ich glaube, Sir David hat anerkannt, daß bis zu einem gewissen Grad die Dokumente innerhalb dieser Gruppen voneinander verschieden sind, aber er hat vorgebracht, daß sie alle nach geographischen Gesichtspunkten in Gruppen eingeteilt werden können, eine Gruppe die Niederlande, eine Gruppe Norwegen, eine Gruppe Griechenland und eine Gruppe der Kaukasus und die Donau, die mit der Gruppe E zusammenfallen. Das hatte er gesagt. Könnten Sie nicht die Dokumente an Hand dieser geographischen Gruppen besprechen?


DR. SIEMERS: Ja. Über Norwegen habe ich bereits gesprochen, so daß ich mich auf meine Ausführungen beziehen kann. Griechenland habe ich schon kurz erwähnt. Ich kann nur sagen, daß der doppelte Vorwurf erhoben wurde, einmal der Vorwurf, neutrale Schiffe zu versenken, nämlich neutrale griechische Schiffe, und zweitens der Vorwurf des Angriffskriegs gegen Griechenland, nämlich der Besetzung von ganz Griechenland. Zu dem letzteren habe ich schon etwas gesagt. Zu den griechischen Handelsschiffen darf ich nur sagen, daß hier das Verhalten des Zeugen berechtigt erscheint, wenn er Nachrichten bekommt, die sich mit den Dokumenten decken, die man einen Monat später in Frankreich findet. Dieselben Nachrichten hatte Großadmiral Raeder, als er seine Stellungnahme gegenüber Hitler zum Ausdruck brachte, durch den Nachrichtendienst natürlich nur im wesentlichen, und ich möchte beweisen, daß diese Nachrichten sich der Nachrichtendienst nicht ausgedacht hatte, sondern daß diese Nachrichten tatsächlich richtig waren.

Genau so liegt es bezüglich des Ölgebiets, wo die Planung bestanden hat, die rumänischen Ölquellen zu zerstören, wo ferner der Plan, ich darf das zusammennehmen, bestanden hat, das kaukasische Ölgebiet zu zerstören, beide mit dem Gedanken, den Gegner zu schädigen, in dem einen Falle Deutschland allein hinsichtlich Rumänien und im anderen Falle Rußland und Deutschland, da Rußland seinerseits mit Deutschland befreundet war.

Diese Planungen sind, und das ergibt sich aus den Urkunden, genau in derselben Form wie alle Urkunden, die die Anklage vorgelegt hat.

[73] Auch diese Urkunden sind sämtlich geheim, streng geheim, persönlich, vertraulich. Genau so, wie die Anklage immer gesagt hat: »Warum machtet Ihr alles geheim? Das ist verdächtig.«

Diese Urkunden enthalten genau so im Interesse einer strategischen Planung Ideen wie die Urkunden, die die Anklage vorgelegt hat. Das ist etwas, was aus der Natur des Krieges entsteht und was kein Vorwurf von mir sein soll, aber auch kein Vorwurf von der Anklagebehörde gegen Großadmiral Raeder sein kann.

Es ist dann noch die Gruppe der Ribbentrop-Dokumente. Ich kann nur dasselbe sagen wie neulich schon, daß, soweit ich es im Augenblick übersehe, die Dokumente im Ribbentrop-Dokumentenbuch nicht so vollständig sind wie hier. Infolgedessen glaube ich, daß es wichtig ist, diese Urkunden zu nehmen, und daß es wichtig ist, die Urkunden in dem jetzigen Inhalt, vollständigen Inhalt, zu prüfen, unter dem Gesichtspunkte des Falles Raeder, nicht des Falles Ribbentrop. Das ist vielleicht schon geschehen, wie das Hohe Tribunal neulich sagte; dann glaube ich aber, ist es kein Einwand von der Anklagebehörde, zu sagen: Bei Ribbentrop teilweise abgelehnt, teilweise genehmigt. Es sind nämlich auch Dokumente, die bei Ribbentrop genehmigt sind, bei mir abgelehnt.

Dann kommt die Gruppe E, das ist tu quoque. Ich glaube, darüber habe ich genug gesagt, und zwar neulich sehr ausführlich. Ich bestreite nochmals wieder hier, und ich verstehe nicht, warum die Anklage mir das nicht abnehmen will: Ich will keine Vorwürfe erheben, ich sage nicht tu quoque, sondern ich sage nur, es gibt strategische Planungen, die in jeder Wehrmacht erfolgen, und es gibt völkerrechtliche Grundsätze, die bei den Alliierten genau so waren wie bei uns, und diese außenpolitische Vergleichsmöglichkeit bitte ich mir zu lassen.

Ich glaube, damit habe ich, soweit im Rahmen einer solchen schnellen Inbetrachtnahme, wie es von zirka 50 Urkunden möglich ist, zu allen Punkten Stellung genommen und bitte das Hohe Tribunal, mir meine Arbeit in der Verteidigung nicht dadurch zu erschweren, daß mir diese Urkunden abgelehnt werden


VORSITZENDER: Der Gerichtshof wird über Ihr Vorbringen und diese Dokumente sorgfältig beraten.

Die Verhandlung wird jetzt vertagt.


[Das Gericht vertagt sich bis

17. Mai 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 14, S. 41-75.
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