Nachmittagssitzung.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr von Neurath! Es ist in der Anklage erwähnt eine Besprechung vom 28. Mai 1938, in der Hitler, von Ribbentrop, Göring und die Oberbefehlshaber der Wehrmachtsteile anwesend waren und von der behauptet worden ist in dem Affidavit des Herrn Wiedemann, daß auch Sie dabei gewesen sind.

VON NEURATH: Ich kann mich überhaupt an keine solche Besprechung erinnern, auch nicht an die von Wiedemann erwähnte Äußerung von Hitler. Im übrigen haben auch Keitel, Ribbentrop, Göring, Raeder von dieser ganzen Besprechung nichts gewußt. Vielleicht ist ein Irrtum oder eine Verwechslung mit der von Schmundt in seinen Aufzeichnungen angeführten Besprechung vom 22. April oder 28. April 1938 eingetreten. Aber auch bei dieser war ich nicht zugegen, ich war überhaupt nicht in Berlin.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Sie hatten sich ja nun nach Ihrer Demission wieder völlig ins Privatleben zurückgezogen. Haben Sie sich nun bei der Sudetenkrise im Herbst 1938 erst wieder aktiv betätigt und sich für eine friedliche Politik eingesetzt?


VON NEURATH: Ja. Nach meinem Abschied im Februar 1938 lebte ich auf meinem Gut. Etwa am 26. September erhielt ich einen telephonischen Anruf von einem meiner früheren Ministerkollegen, Hitler habe die Wehrmacht angewiesen, bis zum 28. September marschbereit zu sein. Anscheinend wolle er die Sudetenlandfrage mit Gewalt lösen. Ich möchte doch sofort nach Berlin kommen und versuchen, Hitler von seiner Absicht abzubringen.

Ich fuhr noch in der Nacht nach Berlin, orientierte mich nach meiner Ankunft zunächst im Auswärtigen Amt über die Lage und meldete mich bei Hitler. Ich wurde abgewiesen. Trotzdem ging ich aber am 28. in die Reichskanzlei. Ich traf dort die ganze Umgebung Hitlers marschbereit. Auf meine Frage nach Hitler wurde mir erwidert, er sei in seinem Zimmer, wo er aber niemand mehr empfange. Ich ging trotzdem zur Tür und trat zu Hitler ein. Als er mich sah, fragte er mich in rauhem Ton: »Was wollen Sie eigentlich hier?« Ich erwiderte ihm, ich wolle ihn auf die Folgen seines beabsichtigten Schrittes aufmerksam machen. Ich setzte ihm auseinander, daß er den europäischen, wahrscheinlich den Weltkrieg heraufbeschwöre, wenn er mitten in den noch schwebenden Verhandlungen über das Sudetenproblem in die Tschechoslowakei einmarschieren wird. Diese würde sich bestimmt wehren, und es würde kein leichter Kampf sein und jedenfalls Frankreich, England und Polen auf den Plan rufen. Es wäre von ihm ein nicht zu verantwortendes Verbrechen, soviel Blut zu vergießen, solange nicht alle Möglichkeiten einer friedlichen Regelung ausgeschöpft seien. Ich wüßte, daß Mr. Chamberlain bereit sei, noch einmal nach [707] Deutschland zu kommen und daß er außerdem bereit sei, die Tschechei zur Abtretung des Sudetenlandes zu veranlassen, wenn dadurch der Krieg verhindert werden könnte.


VORSITZENDER: Woher wußten Sie, daß Mr. Chamberlain bereit sein würde zu kommen?


VON NEURATH: Dadurch, daß ich den Englischen Botschafter auf der Straße getroffen habe.


VORSITZENDER: Fahren Sie fort!


VON NEURATH: Hitler wollte von dieser Konferenz nichts wissen. Während unserer Unterhaltung war aber auch Göring erschienen und unterstützte mich in meinen Bemühungen, Hitler doch zur Konferenz zu bewegen. Schließlich willigte Hitler ein, wenn ich es erreichen könnte, daß Chamberlain, Daladier und Mussolini bis zum nächsten Tage in Berlin seien. Da dies für Mussolini unmöglich war, schlug ich München als Verhandlungsort vor. Ich setzte mich dann sofort mit dem Englischen und Französischen Botschafter, die beide auf dem Weg zu Hitler waren, in Verbindung. Hitler selbst telephonierte noch mit Mussolini direkt, und bis 6.00 Uhr waren die Zusagen und Antworten da.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf das Gericht bitten, hierzu von meinem Dokument Nummer 20 in meinem Dokumentenbuch Nummer I, Seite 72 b, einen Auszug aus dem oft zitierten Buch des Botschafters Henderson »Failure of a Mission«, amtlich Kenntnis zu nehmen.

Haben Sie dann an der Münchener Konferenz, die im Anschluß hieran stattfand, persönlich teilgenommen?


VON NEURATH: Ja, da ich bei der gereizten Stimmung Hitlers über den Verlauf der Konferenz in Sorge war, sagte ich ihm, ich würde es für zweckmäßig halten, wenn ich auch nach München käme, da ich die auswärtigen Vertreter persönlich kenne und deshalb auch als Vermittler dienen könnte. Als er zustimmte, lud mich Göring ein, mit seinem Extrazug mitzufahren. Ich habe dann im Verlauf der langen Sitzung öfters mit den drei Personen und mit Hitler gesprochen und aufgetretene Differenzen zu vermitteln versucht.

Mr. Chamberlain bat mich am Schlusse dieser Besprechung, ich möchte ihm für den nächsten Tag eine Besprechung mit dem Führer allein, ohne Ribbentrop, vermitteln, da er noch einen Vorschlag machen möchte. Der Führer wollte dies zunächst nicht. Ich überredete ihn aber schließlich doch dazu. In dieser Besprechung kam dann ein Konsultativabkommen England-Deutschland zum Abschluß, dem sich Frankreich später anschloß. Chamberlain, mit dem ich im gleichen Hotel wohnte, zeigte mir dieses Abkommen nach der Besprechung mit großer Freude, und auch ich war sehr [708] erfreut darüber, hoffte ich doch, dadurch die englisch-deutschen Beziehungen, die durch die Zusammenkünfte in Godesberg und Berchtesgaden sehr gelitten hatten, wieder in normale Bahnen gebracht und den Weg zu weiteren Besprechungen freigemacht zu haben. Chamberlain lud mich, wie schon im Sommer 1937, zu einem Besuch nach England ein. Ich sagte ihm sofort, daß ich nicht glaubte, daß Hitler, der mir im Sommer 1937 die Reise nach England verboten hatte, jetzt die Genehmigung dazu geben würde, zumal da ich ja doch gar nicht mehr Außenminister sei. Der Englische Botschafter wiederholte dann im Januar 1938 nochmals die Einladung. Ich mußte ihm aber mitteilen, daß ich keine Gelegenheit gehabt hätte, die Zustimmung Hitlers zu erhalten.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Ich darf hierzu vorlegen das Dokument Nummer 21 meines Dokumentenbuches. Es ist ein Brief des damaligen Französischen Botschafters François-Poncet vom 18. Oktober 1938, also wenige Wochen nach der Münchener Konferenz.

Ich darf aus demselben hier nur zwei Sätze zitieren:

»Aber von uns beiden bin ich es, der die größere Schuld der Dankbarkeit eingegangen ist. Ich habe bei Ihnen stets, auch in den heikelsten Situationen, die liebenswürdigste, nachsichtigste und vertrauensvollste Aufnahme gefunden. Sie haben mir eine schwierige Aufgabe leicht gemacht. Ich werde niemals vergessen, was ich Ihnen schuldig bin.«

Herr Präsident! Ich darf dann weiter an dieser Stelle einen vor wenigen Tagen eingegangenen Brief des Französischen Botschafters François-Poncet vorlegen, den ich schon im Anfang meiner Beweisführung mit der gleichen Bitte erwähnt hatte. Ich hatte gebeten, den Französischen Botschafter als Zeugen zu laden, und als Antwort hierauf ging ein Schreiben des Herrn Botschafters vom 7. Juni an die Französische Anklagevertretung ein, deren Abschrift mir durch das Generalsekretariat in der vorigen Woche, ich glaube diesen Donnerstag oder Freitag, übermittelt wurde.

Ich möchte an das Gericht die Bitte richten, dieses Schreiben des Französischen Botschafters, trotzdem es nicht in der an sich vorgeschriebenen Form eines Affidavits abgefaßt ist, sondern als Privatbrief – allerdings an die Anklagebehörde hier – doch in gleicher Weise zu würdigen, als wenn es in Form eines Affidavits abgefaßt wäre. Das Original dieses Schreibens befindet sich im Besitz der Französischen Anklage vertretung. Die Französische Anklagevertretung hat mir zugesagt, auf Anordnung des Gerichts das Original vorzulegen. Ich selbst erlaube mir, die zugegangene Abschrift des Generalsekretariats in beglaubigter Abschrift zu überreichen.

[709] VORSITZENDER: Das Originaldokument sollte dem Gerichtshof jetzt vorgelegt werden oder sobald es möglich ist.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die Französische Anklagevertretung hat mir vorgestern gesagt, da ich mit dem Anklagevertreter gesprochen habe, sie hätte es im Moment auch nicht hier. Ich weiß nicht, wo sie es haben. Deshalb bat ich darum, daß es vorgelegt werde, sonst hätte ich es schon vorgelegt.


VORSITZENDER: Gut. Es müßte aber sobald wie möglich vorgelegt werden. Sie wollen es doch als Beweis anbieten, nicht wahr?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Jawohl.


VORSITZENDER: Welche Nummer hat es?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: 162.


VORSITZENDER: Ich nehme an, daß kein Einwand erhoben wird?


SIR DAVID MAXWELL-FYFE: Nein, Euer Lordschaft.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Es heißt in diesem Brief – wenn ich kurz eine Stelle wenigstens zitieren darf...


VORSITZENDER: Sie haben ihm eine Nummer gegeben, nicht wahr?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Nummer 162.


VORSITZENDER: Gut, fahren Sie fort!


DR. VON LÜDINGHAUSEN:

»Er« – das heißt Herr von Neurath – »verschärfte nie die Zwischenfälle, sondern suchte im Gegenteil nach versöhnlichen und friedlichen Lösungen. Er bemühte sich, den auswärtigen diplomatischen Vertretern ihre Aufgabe in der deutschen Hauptstadt zu erleichtern und diese, darunter ich selbst, wußten ihm Dank dafür. Ich bezweifle nicht, daß er häufig den Reichskanzler Hitler auf die Gefahren aufmerksam machte, denen Deutschland durch die Exzesse seines Regimes ausgesetzt war und daß er ihn die Stimme der Vorsicht und der Mäßigung hören ließ.«

Ich komme nun zu einem anderen Gebiet und möchte folgendes vortragen:


[Zum Zeugen gewandt:]


Aus von der Anklage vorgelegten Dokumenten ergibt sich, daß während Ihrer Amtszeit als Reichsaußenminister ein Vertreter des Auswärtigen Amtes an Sitzungen des Reichsverteidigungsausschusses teilgenommen hat und daß Sie selbst nach dem Reichsverteidigungsgesetz 1938 als Präsident des Geheimen Kabinettsrats Mitglied des Reichsverteidigungsrates gewesen sind.

Wollen Sie sich dazu äußern?

[710] VON NEURATH: Ich selbst bin weder als Reichsaußenminister noch als Präsident des Geheimen Kabinettsrates mit Angelegenheiten des Reichsverteidigungsausschusses befaßt worden und habe auch niemals an irgendwelchen Sitzungen oder Besprechungen teilgenommen. Wie hier schon ausgeführt, hatten sämtliche Ministerien schon seit der Zeit vor 1933 sogenannte Reichsverteidigungsreferenten, die interministeriell bestimmte Fragen behandeln sollten, die sich aus einer eventuellen Mobilmachung im Falle der Führung eines Verteidigungskrieges ergeben sollten. Wie Dr. Schacht schon ausgesagt hat, war der Reichsverteidigungsrat von 1935 nichts anderes als die Legalisierung eines schon vor 1933 bestehenden Ausschusses.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Sahen Sie überhaupt in der Existenz eines solchen Ausschusses oder Rates für die Reichsverteidigung ein Zeichen für die Vorbereitung eines Angriffskrieges?


VON NEURATH: Nein, in keiner Weise. Er ergibt sich ja schon aus der Bezeichnung, daß es sich um eine Vorbereitung für die Verteidigung des Reiches gegen einen Angriff und nicht um die Vorbereitungen für einen Angriff handeln konnte. Im übrigen ist mir auch bekannt, daß sowohl in Frankreich als in England derartige Einrichtungen schon seit langem bestanden haben.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf hierzu, Herr Präsident, das Dokument Nummer 78 aus meinem Dokumentenbuch Nummer III vorlegen, das auf Seite 213 einen Auszug aus einer Erklärung des französischen Kriegsministers Pétain vom 6. Juni 1934 vor der Heereskommission der Französischen Kammer enthält und in dem auch die Notwendigkeit eines Verteidigungsrates oder -ausschusses dargetan wird.


VORSITZENDER: Einen Augenblick, bitte. Der Gerichtshof ist nicht der Meinung, daß die Tatsache, daß andere Länder derartige Einrichtungen besaßen, in diesem Prozeß irgendwie erheblich ist.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die Anklage behauptet, daß Hitler Sie mit mehr Ehrungen ausgezeichnet habe als einige der eigentlichen Nazi-Führer und will daraus schließen, daß Sie Hitler besonders nahegestanden hätten. Wie verhält es sich damit?


VON NEURATH: Das ist eine etwas sonderbare Annahme. Es war ja klar, daß Hitler mich als den ältesten Minister, der über 40 Jahre dem Staat gedient hat, bei dar Verleihung von Auszeichnungen und Ehrentiteln nicht übergehen konnte. Dies hielt sich aber durchaus im Rahmen dessen, was für die Inhaber hoher Staatsstellen üblich war.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich möchte Ihnen jetzt die einzelnen Auszeichnungen vorhalten, die die Anklage Ihnen vorhält beziehungsweise Ihnen vorwirft. [711] Sie waren Inhaber vom Orden des Deutschen Adlers und des Kriegsverdienstkreuzes 1. Klasse.


VON NEURATH: Ja. Der Orden vom Deutschen Adler wurde im Jahre 1937 gestiftet und sollte ausschließlich an Ausländer verliehen werden. In den Augen des Auslandes hätte er aber keinen hohen ideellen Wert gehabt, sondern wäre wohl mehr als eine Art von Sonderorden, wie zum Beispiel ein Kolonialorden gewürdigt worden, wenn ihn kein Deutscher getragen hätte. Hitler hat deshalb mir in meiner Eigenschaft als Außenminister gleich bei Stiftung des Ordens das Großkreuz des Ordens verliehen und damit eine Hervorhebung des Wertes dieses Ordens...


VORSITZENDER: Dr. von Lüdinghausen! Genügt nicht die Erklärung des Angeklagten, daß es üblich war, diese Titel zu verleihen? Es ist nicht nötig, daß wir den besonderen Wert gewisser Auszeichnungen untersuchen. Das scheint mir etwas zu weit zu führen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Ich habe es doch nur erwähnt, weil es in der Anklage doch auch nur als ein besonderer Punkt hingestellt wird.


[Zum Zeugen gewandt:]


Die Anklage macht Ihnen dann ferner zum Vorwurf, daß Sie am 30. Januar 1937 in jener bekannten Kabinettssitzung von Hitler das goldene Parteiabzeichen erhalten hätten und damit Mitglied der Nazi-Partei geworden seien. Wie verhält es sich damit?

VON NEURATH: Über die Art und Weise, wie diese Verleihung vor sich gegangen ist, hat sowohl Herr Dr. Schacht als Herr Raeder hier ausgesagt. Ich war ja nicht Mitglied irgendeiner Partei. Zwischen 1933 und 1937 hatte ich verschiedene Aufforderungen bekommen, in die Partei einzutreten, habe sie aber abgelehnt. Meine Stellung zur Partei war allgemein bekannt. Gerade deswegen wurde ich ja von der Parteiseite her immer angefeindet. Ich glaube, daß die Gründe, warum ich damals... wie diese Parteiabzeichen am 30. Januar 1937 an verschiedene Mitglieder des Kabinetts und auch an Generale verliehen wurden, die gar nicht Mitglied der Partei werden durften, glaube ich, das ist eingehend genug geschildert, so daß ich darüber keine weiteren Ausführungen mehr zu machen brauche.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Hitler hat Sie dann überraschenderweise auch zum Ehrenobergruppenführer der SS ernannt?


VON NEURATH: Ja, das war für mich allerdings eine völlige Überraschung. Im September 1937 hatte Mussolini seinen Besuch in Deutschland angekündigt. In den letzten Tagen vorher war ich von Berlin abwesend. Als ich morgens zurückkam, fand ich meinen [712] Schneider in meinem Hauseingang mit der Uniform eines SS-Gruppenführers. Ich fragte ihn, was das bedeuten solle. Er sagte mir, er habe von der Reichskanzlei den Auftrag bekommen, mir sofort eine Uniform anfertigen zu lassen. Ich ging dann zu Hitler und frug ihn, wie er dazu komme. Er sagte mir, er möchte, daß alle die Leute, die beim Empfang Mussolinis anwesend sein müßten, in Uniform erscheinen. Ich habe ihm erklärt, das sei mir sehr wenig angenehm, und ich möchte ihm sofort erklären, daß ich mich auf keinen Fall Herrn Himmler selbst unterstelle und überhaupt mit der SS nichts zu tun haben wolle. Hitler gab mir darauf die feierliche Zusicherung, daß dies alles nicht von mir verlangt werde und ich keinerlei Verpflichtung zu übernehmen brauche. Dies ist dann auch weiterhin nicht geschehen. Ich hatte im übrigen ja keinerlei Befehlsgewalt, und meine spätere Ernennung zum Obergruppenführer erfolgte offenbar im Rahmen der allgemeinen Beförderungen ohne besondere Hervorhebung.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Haben Sie denn diese Uniform überhaupt getragen?


VON NEURATH: Meines Erinnerns nach nur zweimal, beim Empfang Mussolinis und dann, als ich im Jahre 1938 zu dem Begräbnis Kemal Paschas nach Ankara geschickt wurde. Getragen habe ich bei offiziellen Anlässen stets die inzwischen geschaffene Beamtenuniform ohne jegliche Abzeichen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Sie haben zu Ihrem 70. Geburtstag am 2. Februar 1943 Glückwünsche und sonstige Bezeugungen der Würdigung Ihrer Person und Ihrer Tätigkeit von den verschiedensten Seiten erhalten, darunter befand sich auch eine Gratulation Hitlers nebst einem Scheck über 250.000 Reichsmark. Wollen Sie uns bitte schildern, was es mit dieser Dotation, wenn man es so nennen will, für eine Bewandtnis hat?

VON NEURATH: Diese Dotation ist kürzlich von dem amerikanischen Anklagevertreter hier genannt worden. Er hat lediglich vergessen zu sagen, daß ich sie abgelehnt habe. Der Vorgang war nämlich folgender:

An meinem 70. Geburtstag erschien morgens ein Beauftragter Hitlers bei mir und brachte mir ein Glückwunschschreiben Hitlers und ein Ölgemälde eines deutschen Malers, darstellend eine italienische Landschaft. Dem Schreiben war ein Scheck über 250.000 Reichsmark beigefügt. Ich war aufs peinlichste überrascht und sagte zu dem Beauftragten sofort: »Diese sogenannte Dotation empfinde ich als eine Beleidigung, ich bin kein Lakai, den man mit einem Trinkgeld entlohnt!« Er solle den Scheck wieder mitnehmen. Er erklärte, dazu sei er nicht berechtigt. Am anderen Morgen fuhr ich zum Reichsfinanzminister, um diesem den Scheck zur Vereinnahmung in die Reichskasse zu übergeben. Dieser [713] erklärte sich aus formalen Gründen – ich glaube, weil die Anweisung auf irgendeinen Sonderfonds Hitlers lautete – außerstande, ihn anzunehmen. Auf seinen Rat habe ich dann den Scheck der Reichs-Kredit-Gesellschaft übergeben auf ein Sonderkonto und habe das zuständige Finanzamt schriftlich davon verständigt. Ich habe nie einen Pfennig von dieser Dotation berührt. Das Gemälde, dessen Wert übrigens kein besonders großer war, habe ich nicht zurückgewiesen, da es sich durch aus im Rahmen eines normalen Geburtstagsgeschenkes hielt und seine Rücksendung als eine beabsichtigte Kränkung hätte empfunden werden müssen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Ich bitte um die Erlaubnis, hierzu zwei Schreiben der Reichs-Kredit-Gesellschaft überreichen zu dürfen, die mir am Samstag auf meine diesbezügliche Bitte oder Anfrage von der Reichs-Kredit-Gesellschaft zugeschickt worden sind. Sie enthalten die Bestätigung, daß dieser Betrag von 250.000 Reichsmark in Effekten in voller Höhe, zuzüglich der aufgerufenen Zinsen, noch heute bei der Reichs-Kredit-Gesellschaft auf einem Sonderkonto sich befindet, ein Beweis dafür, daß von Neurath tatsächlich nicht einen Pfennig von dieser sogenannten Dotation abgehoben oder sonst für sich verbraucht hat.


VORSITZENDER: Welche Beweisstücknummer hat dieses Schreiben?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Nummer 160 und 161.

Herr Präsident! Ich habe in der Schnelligkeit bisher nur eine englische Übersetzung anfertigen lassen können in meinem Büro. Die französischen und russischen Übersetzungen werden in den nächsten Tagen wohl den Französischen und Russischen Anklagevertretungen zugehen. Ich habe sie, wie gesagt, selbst erst Samstag nachmittag bekommen.


[Zum Zeugen gewandt:]


Die Anklage macht Ihnen weiter noch zum Vorwurf, daß Sie in den konservativen Kreisen Deutschlands als eine Art Angehöriger der Fünften Kolonne gewirkt hätten – um sie zu veranlassen, auch ihreiseits dem nationalsozialistischen Regime entgegenzukommen und zuzustimmen –, weil sie in Ihrem Verbleiben in der Regierung einen der ihrigen als beispielhaft ansehen müßten. Wollen Sie sich bitte dazu äußern.

VON NEURATH: Diese Behauptung ist schon deswegen ein Unsinn, weil in ganz Deutschland bekannt war und übrigens auch im Ausland, daß ich eben kein Nationalsozialist war, vielmehr die nationalsozialistischen Exzesse gegen die Kirche, gegen die Juden und anderes bekämpfte und außerdem jede den Frieden gefährdende Politik verhinderte. Das zeigte sich deutlich bei meiner Entlassung im Februar 1938, wobei das allgemeine Erschrecken nur deshalb in [714] der deutschen Presse nicht zum Ausdruck kam und in der Öffentlichkeit, weil hiefür keine Presse zur Verfügung stand. Es ist deshalb gänzlich unsinnig, daß diese Kreise, die konservativen Kreise, angenommen hätten, ich stehe mit ganzem Herzen bei den Nazis, wie es in der Anklage oft heißt. Das Ausland wußte das ebenso gut und sah in mir eben den Hemmschuh gegen die Nazi-Politik. Daß ich nicht als blinder Anhänger der Nazi-Theorie, wie es dort heißt in der Anklageschrift, angesehen wurde, das wußten am besten die fremden Diplomaten in Berlin, die meine dauernden Kämpfe mit der Partei aus der Nähe beobachten konnten.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf hierzu vorlegen einen Auszug aus der Zeitschrift »Archiv« von 1937 und weiter einen Auszug aus einem Artikel des »Pester Lloyd«, wenn ich nicht irre, mit einer Ansprache, die der damalige Doyen des Berliner Diplomatischen Korps im Namen des gesamten Diplomatischen Korps an Herrn von Neurath bei dessen 65. Geburtstag am 2. Februar 1938 gehalten hat. Beide Dokumente sind noch in meinem Dokumentenbuch Nummer IV unter 127 und in meinem Dokumentenbuch Nummer I unter Nummer 18.

So, damit habe ich den außenpolitischen Teil und die persönlichen Momente in der Anklage gegen von Neurath behandelt.

Ich komme nun zu dem zweiten Komplex der Anklage, nämlich Ihre Tätigkeit als Reichsprotektor von Böhmen und Mähren.

Nach der Überwindung der sudetendeutschen Krise hatten Sie sich wohl aus dem politischen Leben völlig zurückgezogen. Ist das richtig?


VON NEURATH: Ja. Ich war überhaupt nur noch selten in Berlin und meistens auf meinem Gut in Württemberg oder im Gebirge.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Waren Sie im September 1939 in Berlin und hatten Sie irgendeine Kenntnis von Plänen Hitlers für einen Einfall in die Tschechoslowakei?


VON NEURATH: Sie meinen wohl im Spätwinter 1939?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Im Spätwinter.


VON NEURATH: Nein, ich hielt mich völlig zurück. Die Streitfragen zwischen uns und der Tschechoslowakei...


VORSITZENDER: September 1939?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Das war mein Fehler, Herr Präsident, im Spätwinter.


VORSITZENDER: Des Jahres 1938 meinen Sie?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: 1939.


VON NEURATH: 1938/1939. Die Streitfragen zwischen uns und der Tschechoslowakei und die Behandlung der Sudetendeutschen [715] durch die Tschechen waren durch die Abtrennung des Sudetenlandes beseitigt, der Weg zu einer freundschaftlichen Zusammenarbeit vielmehr geebnet. Einer der Gefahrenherde für den europäischen Frieden war ausgerottet.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Es kam nun zu jener berühmten Auseinandersetzung zwischen Hitler und dem Präsidenten der Tschechischen Republik Hacha in der Nacht zum 15. März 1939 in Berlin. Diese Unterredung ist ja hier schon verhandelt worden, und ich glaube, ich brauche nicht auf deren Inhalt näher einzugehen. Ihnen ist sie jedenfalls bekannt.

Ich möchte Sie dazu fragen, kannten Sie diese geschilderten Vorgänge, wie sie vor allem in dem Protokoll 2798-PS enthalten sind?


VON NEURATH: Nein, ich kannte sie nicht und erfuhr erst viel später davon. Von den Aufzeichnungen des Herrn Hewel habe ich erst hier Kenntnis bekommen. Aber ich habe diese Vorgänge, nachdem ich sie erfahren hatte, aufs schärfste mißbilligt und hätte das Amt als Reichsprotektor auf keinen Fall übernommen, wenn mir diese Zusammenhänge damals bekannt gewesen wären. Durch die Vorgänge im März 1939 wurde ich völlig überrascht. Außenpolitische Informationen bekam ich, wie ich bereits gesagt habe, keine mehr. Ich war auf das Radio und die Zeitung angewiesen. Die Vorbereitung zum Angriff auf die Tschechoslowakei im Jahre 1938 hielt ich nach dem Münchener Abkommen für erledigt. Von dem Besuch Hachas in Berlin erhielt ich wie jeder andere Deutsche durch Radio und Zeitung am andern Morgen Kenntnis. Die offizielle Erklärung für die Übernahme des Schutzes der restlichen Tschechei erschien mir nicht unwahrscheinlich, nachdem die Slowakei sich unabhängig gemacht hatte und ich erfahren hatte, daß der tschechische Außenminister Chvalkowsky sich im Laufe des Winters 1938/1939 in Berlin dahin ausgesprochen hatte, daß die Tschechei ihre bisherige Politik völlig ändern und dringend engeren Anschluß an Deutschland suchen müßte. Immerhin hatte ich Sorge, wie sich die Signatarmächte von München zu dieser Entwicklung stellen würden, im Gegensatz zu den Abmachungen, die in München getroffen waren. Meine erste Frage an Hitler war, als ich auf seinen Wunsch nach Wien gekommen war, ob England und Frankreich vorher verständigt worden seien und ihre Zustimmung gegeben hätten. Als er dies verneinte und sagte, das sei auch ganz unnötig, denn die Tschechische Regierung habe auch selbst um die Übernahme des Schutzes gebeten, war ich mir über das Gefährliche der Situation sofort klar und sagte das auch Hitler. Immerhin glaubte ich damals noch, daß tatsächlich ein freier Entschluß der Tschechischen Regierung vorgelegen hätte. Das Ersuchen Hitlers, den Posten als Reichsprotektor [716] zu übernehmen, kam mir ganz überraschend, um so mehr, als ich erfahren hatte, daß er mein spontanes Eingreifen im September 1938, das zum Zustandekommen der Münchener Konferenz geführt hat, schwer übelgenommen hat. Ich hatte Bedenken, das Amt anzunehmen, die ich Hitler gegenüber auch zum Ausdruck brachte. Ich war mir klar darüber, daß der Einmarsch in die Tschechei mindestens eine heftige Brüskierung der Signatarmächte des Münchener Abkommens darstellt, selbst wenn Hacha freiwillig, ohne Zwang, um Übernahme des Schutzes gebeten hatte. Es war mir aber ferner klar, daß jede Verschärfung der Lage, etwa durch schlechte Behandlung der Tschechen, eine unmittelbare Kriegsgefahr heraufbeschwöre. Die Geduld Englands und Frankreichs mußte ja erschöpft sein. Auch das habe ich Hitler vorgehalten. Hitler erwiderte, daß das gerade der Grund sei, weshalb er mich bitte, den Posten zu übernehmen, um zu zeigen, daß er keine tschechenfeindliche Politik treiben wolle. Ich sei im Ausland allgemein als ruhig und gemäßigt bekannt, und er werde mich mit den weitestgehenden Vollmachten versehen, um allen Ausschreitungen, speziell der sudetendeutschen Elemente, entgegentreten zu können. Als ich trotzdem noch zögerte und sagte, ich kenne die tschechischen Verhältnisse nicht, ich sei auch kein Verwaltungsmann, sagte er, ich solle es doch einmal versuchen, und es könne ja jederzeit geändert werden. Er gab mir als Kenner der Verhältnisse zwei erfahrene Leute mit. Daß die schon damals erfolgte Nichtunterstellung der gesamten Polizei und SS mir praktisch jede Möglichkeit nahm, die Gewaltherrschaft Himmlers und seiner Organe zu verhindern, übersah ich damals nicht.

Ich kann aber nicht umhin, darauf hinzuweisen, daß eine große Schuld für die Weiterentwicklung der Dinge die übrigen Mächte, besonders die Signatarmächte von München trifft. Anstatt papierene Proteste zu schicken, hatte ich erwartet, daß sie zumindest ihre Botschafter abberufen würden. Dann wäre vielleicht die Spannung für den Moment vergrößert worden, das deutsche Volk hätte aber den Ernst der Lage erkannt, und Hitler hätte von weiteren aggressiven Handlungen Abstand genommen, und der Krieg hätte verhindert werden können.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die Anklage beschuldigt Sie, auch dieses neue Amt deshalb übernommen zu haben, damit unter Mißbrauch Ihres menschlichen und diplomatischen Rufes der Welt vorgetäuscht wurde, die Tschechen sollten maßvoll behandelt werden, während das Gegenteil der Fall sein sollte. Wollen Sie sich auch darüber kurz äußern?


VON NEURATH: Das ist absolut falsch. Hitler sagte mir damals, ich sollte versuchen, die Tschechen mit dem neuen Zustand zu versöhnen und die durch die jahrelangen Nationalitätenkämpfe und [717] die durch die Unterdrückungsmethoden haßerfüllte deutsche Bevölkerung vor Ausschreitungen zurückhalten.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Was für Zusicherungen hat Hitler Ihnen für Ihr Amt mitgegeben?


VON NEURATH: Er sicherte mir zu, daß er meine Tätigkeit im Sinne des gerechten Ausgleichs der nationalen Gegensätze und eine Gewinnung der Tschechen durch eine versöhnliche und mäßigende Politik jederzeit und in jeder Weise unterstützen werde. Im besonderen würde er meine Amtsführung vor allen Übergriffen politischer Radikalisten, vor allem auch der SS und der Polizei sowie der Sudetendeutschen schützen, worauf ich als Gefahr besonders hingewiesen hatte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Waren Sie damals überzeugt davon, daß Hitler es mit diesen Zusicherungen einer humanen Behandlung der Tschechen ernsthaft und ehrlich gemeint hat?


VON NEURATH: Ja, ich hatte durchaus diesen Eindruck.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Und Sie glaubten dabei auch, daß er die Ihnen gemachten Zusicherungen halten würde?


VON NEURATH: Ja.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Kannten Sie damals schon oder wußten Sie damals schon von irgendwelchen Plänen oder auch nur Absichten über eine Zwangsgermanisierung der Tschechen?


VON NEURATH: Nein, das war mir völlig unbekannt. Ich hätte das auch für einen solchen Unsinn gehalten, daß ich nicht angenommen hätte, daß jemand auf solch einen Gedanken kommen könnte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Glauben Sie auch heute noch, daß Hitlers damalige Zusicherungen und geäußerten Absichten ehrlich gemeint waren und daß sie nicht nur durch die weitere Entwicklung praktisch illusorisch gemacht wurden?


VON NEURATH: Ja, damals waren sie sicher ehrlich gemeint.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf hierzu auf ein Dokument, das sich in meinem Dokumentenbuch Nummer V unter Nummer 142 befindet, hinweisen und das einen Auszug aus Hendersons »Failure of a Mission« enthält. Ich darf das Gericht bitten, hiervon amtlich Kenntnis zu nehmen.

Die Anklage macht Ihnen nun aus der damaligen Zeit den Abschluß des deutsch-slowakischen Vertrags vom März 1939 über die Selbständigmachung der Slowakei zum Vorwurf.

Haben Sie bei dem Zustandekommen dieses Vertrags, überhaupt bei der Autonomieerklärung der Slowakei mitgewirkt?


VON NEURATH: Nein, ich erfuhr von der Autonomieerklärung der Slowakei und von allen Vorgängen vorher überhaupt erst, nachdem es veröffentlicht worden war.


[718] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Welches waren nun die Grundzüge Ihres Programmes für Ihre Amtsführung in Prag?


VON NEURATH: Es war mir ganz klar, daß eine Aussöhnung des tschechischen Volkes mit den neu geschaffenen Verhältnissen nur ganz allmählich erfolgen könne, und zwar durch möglichste Schonung der völkischen Gefühle und ohne radikale Maßnahmen. Das würde unter günstigeren Umständen mehrere Generationen gebraucht haben. Ich versuchte also eine allmähliche Angleichung und Abschwächung der bisherigen feindlichen Politik.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf hiezu auf das Dokument Nummer 143 meines Dokumentenbuches Nummer V hinweisen. Dieses Dokument ist die Wiedergabe eines Aufsatzes, den Herr von Neurath über die Zielsetzungen seiner Amtsführung in Prag in der »Europäischen Revue« Ende März 1939 veröffentlicht hat, und ich darf bitten, das Gericht möge hiervon amtlich Kenntnis nehmen.

Aus ihr ergibt sich ganz klar, mit welchen Absichten und mit welcher Tendenz Herr von Neurath damals sein Amt übernommen und angetreten hat.


[Zum Zeugen gewandt:]


Wie waren nun die Verhältnisse, die Sie bei Ihrem Amtsantritt im April in Prag vorfanden?

VON NEURATH: Die Tschechen waren allgemein desillusioniert durch das Verhalten ihrer früheren Bundesgenossen im Herbst 1938 und schienen zu einem großen Teil loyal und zur Mitarbeit bereit. Der Einfluß antitschechischer und sudetendeutscher Kreise, die von Himmler und der SS unterstützt wurden, war aber beträchtlich. Dieser Einfluß personifizierte sich vor allem in dem sudetendeutschen Führer Karl Hermann Frank, der auf Betreiben Himmlers zu meinem Staatssekretär ernannt worden war. Ich hatte mit ihm von Anfang an die größten Schwierigkeiten, weil er eine völlig entgegengesetzte Politik den Tschechen gegenüber vertrat.

Die Behörde des Reichsprotektors selbst war noch im Aufbau. Leiter der Verwaltung war ein erfahrener Verwaltungsbeamter, der hier als Zeuge vernommene Staatssekretär von Burgsdorff. Unter ihm standen die einzelnen Fachabteilungen, die unmittelbar von den Berliner Ministerien aufgebaut wurden. In der Landesverwaltung wurden für jeweils tschechische Kreise deutsche Oberlandräte als Aufsichtsbeamte eingesetzt, sie wurden vom Reichsinnenministerium berufen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wem unterstand denn nun die Polizei?


[719] VON NEURATH: Die Polizei war eine völlig von mir unabhängige Behörde und unterstand direkt dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei, also Himmler.

Himmler ernannte zum Höheren SS- und Polizeiführer meinen eigenen Staatssekretär Frank, der auf diese Weise eine Doppelstellung hatte. Dem Frank unterstellt wieder war der Befehlshaber der Sicherheitspolizei. Sämtliche Polizeimaßnahmen wurden von Frank oder unmittelbar von Himmler und dem Reichssicherheitshauptamt getroffen, ohne daß ich um meine Zustimmung gefragt oder auch nur vorher unterrichtet worden wäre. Daraus ergab sich der größte Teil der Schwierigkeiten, mit denen ich in Prag dauernd zu kämpfen hatte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die Darstellung hier zu oder die Behandlung der Stellung der Polizei in dem tschechoslowakischen Bericht, der unter USSR-60 seitens der Anklagebehörde vorgelegt worden ist, stellt die Dinge etwas anders dar. Bleiben Sie bei Ihrer Darstellung, die Sie eben gegeben haben?


VON NEURATH: Ja, durchaus.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Es war also so, daß Sie überhaupt von Polizeimaßnahmen nur nachträglich unterrichtet, nicht aber vorher um Ihre Zustimmung ersucht wurden?


VON NEURATH: Ja, und auch die nachträgliche Unterrichtung war nur ganz sporadisch. Ich habe häufig erst durch die Tschechische Regierung und durch Privatpersonen Vorfälle erfahren, von denen ich auch nachträglich von der Polizei nichts gehört hatte und mußte dann erst bei Frank nachfragen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich weise hierzu, Herr Präsident, auf die Verordnung vom 1. September 1939 hin, die ich im Wortlaut als Nummer 149 in meinem Dokumentenbuch Nummer V vorgelegt habe, und ich möchte zu dieser ausdrücklich auf folgendes hinweisen: Diese Verordnung zerfällt in zwei völlig voneinander getrennte Abschnitte, nämlich Teil I, der den Aufbau der Verwaltung unter dem Reichsprotektor betrifft, und den Teil II, der völlig getrennt davon den Aufbau der deutschen Sicherheitspolizei enthält und der dem Reichsführer-SS und Chef der Deutschen Polizei direkt untersteht. Schon diese äußere Form der Verfügung, dieses ostentative Auseinanderhalten dieser zwei getrennten Verwaltungszweige, wenn ich so sagen darf, beweist, daß die Unterstellung der Polizei und der Polizeigewalt nur unter Himmler beziehungsweise der Berliner Behörde erfolgte und daß schon dadurch zum Ausdruck gebracht wurde, daß der Reichsprotektor auf sie keinen Einfluß ausüben konnte. Darin liegt ja die große Tragik Herrn von Neuraths als Reichsprotektor; denn unwillkürlich werden ihm Dinge zur Last gelegt, für die er nie und nimmer die Verantwortung [720] übernehmen kann und auch nie übernommen hat. Die Anklage weist nun besonders auf Paragraph 13 dieser Verordnung hin, wo von Verwaltungsmaßnahmen die Rede ist, nach denen der Reichsprotektor und der Reichsführer-SS im Einvernehmen mit dem ersteren, »die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Protektorat erforderlichen Verwaltungsmaßnahmen auch außerhalb der hierfür bestimmten Grenzen treffen« könne. Was hat es damit für eine Bewandtnis?


VON NEURATH: Was in dieser Vorschrift unter »Verwaltungsmaßnahmen« zu verstehen ist, weiß ich nicht; es scheint mir alles eine sehr allgemein gefaßte Befugnis zu sein, die sich vermutlich auf den Erlaß allgemeiner Vorschriften bezieht. Jedenfalls ist von dieser Befugnis, solange ich in Prag war, weder von mir noch vom Reichsführer-SS Gebrauch gemacht worden. Die Verhaftungen erfolgten sämtlich, ohne mich vorher zu orientieren, auf Grund des eben verlesenen Paragraphen 11 der Verordnung, der mir die Polizei im Protektorat in keiner Weise unterstellte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: War Ihnen von Hitler in Wien nicht zugesichert worden, Sie sollten die volle Exekutive im Protektorat erhalten, also auch die Polizei?


VON NEURATH: Nein; ich habe das schon erwähnt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Haben Sie versucht, diesen Zustand zu ändern und von Hitler die Unterstellung auch der Polizei oder doch wenigstens einen Einfluß auf die Polizei zu bekommen?


VON NEURATH: Ja, ich bin immer wieder im Zusammenhang mit den sich wiederholenden Ausschreitungen und Übergriffen der Polizei bei Hitler vorstellig geworden. Er sagte mir auch mehrfach eine Überprüfung dieser Verhältnisse zu. Es änderte sich aber nichts. Der Einfluß Himmlers, der das Gebiet der Polizei im ganzen Reich als seine alleinige Domäne ansah, der war zu mächtig.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Der tschechoslowakische Bericht, der der Anklage zugrunde liegt, macht nun für die Terrorakte der Gestapo außer dem Polizeichef auch den jeweils amtierenden Reichsprotektor, also bis September 1941 auch Sie, verantwortlich. Erkennen Sie auf Grund Ihrer eben gemachten Aussagen eine solche Verantwortlichkeit in irgendeinem Umfange an?


VON NEURATH: Nein. Das muß ich ganz entschieden ablehnen. Ich habe ja schon ausgeführt, wie die tatsächlichen Verhältnisse lagen, daß ich keinerlei Einfluß hatte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf in diesem Zusammenhang zwei oder drei Sätze aus dem Dokument Nummer 153 meines Dokumentenbuches V zitieren, das ein Protokoll darstellt aus der Vernehmung des früheren Staatssekretärs Frank durch die [721] Tschechoslowakische Delegation am 30. Mai 1945. In diesem Protokoll heißt es als Aussage von Frank:

»Weder der Reichsprotektor noch ich selbst waren für die Tätigkeit der Polizei verantwortlich. Die höchste Verantwortung lag bei Heinrich Himmler als Chef der Deutschen Polizei. Die Gestapo bekam ihre Instruktionen direkt von Berlin, entweder von Hitler selbst oder vom Reichssicherheitshauptamt.«

Konnten Sie denn nun durch Ihre Anwesenheit in Prag tatsächlich in der Praxis etwas tun, um wenigstens die schlimmsten Gewaltmaßnahmen der Polizei beziehungsweise der Gestapo abzumildern oder wenigstens nachträglich die größten Härten zu mildem? Geben Sie uns doch eine Darstellung von der Art, wie Sie sich einschalteten und auf Frank in diesen Dingen einzuwirken versuchten!

VON NEURATH: Es kamen dauernd Gesuche des Präsidenten Hacha, der Tschechischen Regierung und von privater Seite an mich. Mein Büro hatte sich zum größten Teil gerade mit der Bearbeitung dieser Fälle zu beschäftigen. Ich ließ mir jedes Gesuch persönlich vortragen und habe in allen Fällen, bei denen eine Intervention irgendwie vertretbar war, mir von Frank oder dem Befehlshaber der Sicherheitspolizei Vortrag halten lassen und auf sie zugunsten einer Entlassung der Verhafteten eingewirkt. Es war aber ein unaufhörlicher Kampf mit Frank und der Polizei, der aber doch in vielen Fällen erfolgreich war. Im Laufe der Zeit sind auf meine Einschaltung viele Hunderte von Verhafteten entlassen worden. Außerdem erfolgten zahlreiche Hafterleichterungen hinsichtlich des Postverkehrs, Lebensmittelsendungen und ähnlichem.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Haben Sie nicht auch bald nach Ihrer Amtsübernahme verhindert, daß die in Prag verbliebenen Angehörigen der in das Ausland geflohenen Minister Neèas und Feierabend verhaftet oder zu sogenannten Sühnemaßnahmen herangezogen wurden?


VON NEURATH: Ja, das ist richtig. Frank hatte die Verhaftungen der Familienangehörigen dieser beiden Minister angeordnet. Als ich davon erfuhr, habe ich ihn veranlaßt, davon Abstand zu nehmen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Darf ich mir vielleicht eine Anregung erlauben, die Pause jetzt einzuschalten, weil ein gewisser Abschnitt damit zu Ende ist und ich jetzt zu Einzelfragen komme?


[Pause von 10 Minuten.]


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich möchte nun zunächst zu einzelnen Polizeimaßnahmen übergehen, für die Sie von der Anklage mehr oder weniger verantwortlich gemacht werden.

[722] Sind im Sommer 1939 bereits viele Verhaftungen von Angehörigen der Tschechoslowakei vorgekommen?


VON NEURATH: Nein. Die Aktivität der Polizei im Sommer 1939 war gering, und ich habe gehofft, daß die Polizeimaßnahmen sich immer mehr einschränken lassen würden.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die Tschechische Anklage legt als Anhang 6 zu USSR-60 in dem Zusatz 1 eine Proklamation vor, die Sie als Reichsprotektor im August 1939, also unmittelbar vor Ausbruch des Krieges, zur Warnung der Bevölkerung des Protektorates vor Sabotageakten erlassen hatten. Ich lasse Ihnen diese Proklamation jetzt vorlegen.


[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]


Ich bitte Sie, sich zu derselben zu äußern! Dieses Appendix befindet sich an dem Dokument USSR-60 als Anlage 1 (eingereicht als Beweisstück USSR-490). Das, was ich dem Angeklagten eben vorlegen lasse, diese Proklamation, besagt folgendes – wenn ich sie im wichtigsten Wortlaut mit Erlaubnis des Gerichts jetzt verlesen darf:

»1. Jeder Akt von Sabotage gegen die Interessen des Großdeutschen Reichs, der deutschen Verwaltung im Protektoratsgebiet und der deutschen Wehrmacht wird mit unnachsichtlicher Strenge verfolgt und mit den schärfsten Strafen geahndet.

2. Unter Sabotageakten im Sinne der Ziffer 1 sind alle Störungen des öffentlichen Lebens und der Wirtschaft zu verstehen, insbesondere die Beschädigung von lebenswichtigen Einrichtungen wie Eisenbahnen, Fernmeldeanlagen, Wasserwerken, elektrischen Anlagen, Gaswerken, Fabriken, ferner die Zurückhaltung von Waren, Preissteigerungen, Verbreitung von Gerüchten in Wort und Schrift.

3. Die Bevölkerung hat den ergangenen und noch ergehenden besonderen Weisungen der im Protektoratsgebiet tätigen Organe des Reichs unbedingt Folge zu leisten. Ungehorsam und Weigerung gegen Organe des Reichs gilt als Sabotage und wird entsprechend bestraft.

Die Verantwortlichkeit für alle Sabotageakte trifft nicht nur die einzelnen Täter, sondern die gesamte tschechische Bevölkerung.

Ich erwarte unbedingt, daß sich die tschechische Bevölkerung durch loyales, friedliches und ruhiges Verhalten der den Ländern Böhmen und Mähren vom Führer gewährten Autonomie würdig erweist.«

Darf ich Sie bitten, sich dazu zu äußern?

[723] VON NEURATH: Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, unter welchen Gesichtspunkten mir der Erlaß dieser öffentlichen Warnung vor Sabotageakten zum Vorwurf gemacht werden kann. Es war in dieser Zeit höchster politischer Spannung zu befürchten, daß radikale Elemente die Lage ausnützen würden, um Sabotageakte zu begehen, durch die die öffentlichen Dienste beeinträchtigt werden könnten. Dies wäre auch meines Erachtens in keinem Staate in einem solchen Zeitpunkt ohne harte Strafen geduldet worden. Durch diese Warnung sollte versucht werden, jeden Anreiz zur Begehung von Sabotageakten zu vermeiden. Sie hat übrigens auch, soweit ich mich erinnere, in diesem Sinne gewirkt, und es sind damals praktisch keine Sabotageakte vorgekommen. Eine Androhung besonderer Strafen enthält diese Warnung im übrigen gar nicht, sondern nur die Bezugnahme auf vorhandene, harte Strafbedingungen.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Kurz nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung brach nun der Krieg aus. Wie war Ihre Einstellung zu diesem Kriege?


VON NEURATH: Ich habe diesen Krieg für die größte Dummheit gehalten, weil ich auf Grund meiner Kenntnisse der englischen Psyche und Politik überzeugt war, daß England sein den Polen gegebenes Versprechen halten würde und daß dadurch auch der Krieg gegen England und Frankreich entfesselt wird, in dem die Vereinigten Staaten mit ihrer ungeheueren Produktionskapazität hinter diesen Mächten stehen würden. Letzteres war für mich aus den ganzen, dem Krieg vorausgehenden Erklärungen des Präsidenten Roosevelt ganz unzweifelhaft. Ich habe die leichtfertige Entfesselung dieses Krieges aber auch aus meiner ethischen Einstellung und meiner Weltanschauung abgelehnt und verurteilt.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Aus welchen Motiven sind Sie dann doch weiter in Ihrem Amte verblieben, statt es niederzulegen?


VON NEURATH: Ich sagte mir, daß im Kriege einerseits die Tschechen versuchen werden, wenn nicht die deutsche Herrschaft wieder abzuwerfen, so doch die militärischen Maßnahmen der deutschen Armee, soweit sie sich im Protektorat abspielten, offen und im geheimen durch Aufstände, Sabotageakte und dergleichen zu stören und daß andererseits dann dadurch von deutscher Seite die schärfsten Maßnahmen gegen die Bevölkerung ausgelöst würden und die Polizei veranlassen würden, vor allem die Gestapo, mit aller Art von Terror vorzugehen. Beiden wollte ich durch mein Verbleiben im Amte vorbeugen und eine Verschärfung in der Behandlung des tschechischen Volkes entsprechend der von mir verfolgten Politik der Versöhnung und Ausgleichung verhindern.

[724] In einem solchen Augenblick meinen Posten zu verlassen, wäre Fahnenflucht gewesen. Andererseits aber glaubte ich auch, in einem Kriege, in dem es um Sein oder Nichtsein des deutschen Volkes gehen mußte, als Deutscher, der ich nun einmal mit heißer Liebe bin, meine Kräfte und mein Können nicht versagen zu dürfen. Es ging ja nicht um Hitler oder um die Nazi-Herrschaft, sondern um mein Volk und dessen Existenz.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Sie haben also durch Ihr Verbleiben im Amt nicht etwa Ihre Zustimmung, Ihr Einverständnis mit diesem von Hitler entfesselten Kriege zum Ausdruck bringen wollen?


VON NEURATH: Niemals. Es war ja eine vollendete Tatsache, zu der ich nichts beigetragen hatte, und ich hatte meine Einstellung, mein Urteil über den Wahnsinn dieses Krieges auch Hitler gegenüber unzweideutig zum Ausdruck gebracht. Aber ich wäre mir selbst als Verräter am deutschen und tschechischen Volk erschienen, wenn ich die von mir zum Nutzen und Wohle beider Völker übernommene, gewiß nicht leichte Aufgabe in dieser Stunde der Not im Stiche gelassen hätte, solange ich noch helfen konnte, ihr – und sei es nur in beschränktem Umfange – gerecht werden zu können. Ich glaube, daß kein anständiger Mann anders gehandelt hätte, denn über allem, auch über den eigenen Wünschen, steht die Pflicht gegenüber dem eigenen Volk.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Am Tage des Kriegsausbruches wurden im Protektorat, ebenso wie übrigens überall im Reich, als sogenannte Präventivmaßnahmen sehr zahlreiche Verhaftungen, jedenfalls mehr als tausend, vorgenommen, vor allem von Vertretern der Intelligenz, soweit sie als politisch unzuverlässig betrachtet wurden.

Sind Sie von diesen Verhaftungen vorher unterrichtet worden, wie das nach Paragraph 11 der vorhin zitierten Verordnung vom 1. September 1939 hätte geschehen müssen?


VON NEURATH: Nein; aber auch nachher nicht. Ich erfuhr die Verhaftung durch den Präsidenten Hacha.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Was haben Sie daraufhin veranlaßt?


VON NEURATH: Ich ließ mir zunächst Frank kommen und machte ihm Vorhaltungen. Er erklärte, er sei auch nicht orientiert worden; es handle sich um eine allgemeine polizeiliche Präventivmaßnahme.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Die also von Berlin direkt herauskam?


VON NEURATH: Ja, die von Himmler direkt an die Gestapo und den SD befohlen waren.


[725] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Haben Sie sich nun bemüht, die dergestalt Verhafteten, die ja zum großen Teil ins Reich verbracht worden waren, wieder freizubekommen?


VON NEURATH: Ja, ich habe mich dauernd bei Frank und in Berlin bei Himmler und Heydrich darum bemüht.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Und wie war der Erfolg Ihrer Bemühungen?


VON NEURATH: Hunderte von diesen Verhafteten, deren Namen ich erst mühselig von tschechischer Seite beschaffen mußte, da die deutsche Polizei mir die Angabe der Namen verweigerte, wurden wenigstens im Laufe der Zeit entlassen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Am 28. Oktober 1939 kam es in Prag erstmalig zu öffentlichen Demonstrationen aus Anlaß des tschechischen Unabhängigkeitstages. Hierbei wurden einige Demonstranten und Polizisten getötet oder verwundet, da die Polizei ziemlich schart gegen die Demonstranten vorging.

Hatten Sie von den Polizeimaßnahmen vor, während und nach diesen Demonstrationen Kenntnis gehabt oder sie gebilligt?


VON NEURATH: Ich war damals nicht in Prag und wurde erst am 29. Oktober von Frank telephonisch über die Unruhen unterrichtet. Die näheren Umstände erfuhr ich erst nach meiner Rückkehr am, 30. oder 31. Oktober. Ich machte Frank Vorwürfe, daß er durch seine persönliche Einmischung auf der Straße und durch die Einsetzung von SS den Tumult verschärft hätte, statt die Herstellung der Ordnung der tschechischen Polizei zu überlassen.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Frank hat über diese Unruhen einen Bericht nach Berlin gerichtet, den er bei seiner Vernehmung durch die Tschechoslowakische Delegation am 5. Mai 1945 erwähnt hat.

Einen Auszug aus dem Protokoll dieser Vernehmung habe ich in meinem Dokumentenbuch Nummer V unter Nummer 152 vorgelegt und möchte aus diesem Bericht ein paar Sätze zitieren:

»Es war das erstemal, daß die Bevölkerung öffentlich demonstrierte und man diese Schlagworte...« – die vorher erwähnt worden sind – »... in der Öffentlichkeit hörte. Die Angelegenheit wurde daher ernst genommen, und ich berichtete persönlich über alle Vorgänge nach Berlin. Ich bemerke, daß ich selbst Augenzeuge der Demonstrationen war und den Eindruck hatte, daß sie gefährlicher Natur waren.

In dem Bericht, den ich nach Berlin schickte, stellte ich ausdrücklich fest, daß es sich hier um die ersten Demonstrationen handle und ihnen deshalb besonderes Gewicht beizumessen sei, weil sie auf offener Straße stattgefunden hätten. Ich bat um Weisungen und erhielt diese auch sofort aus dem[726] Führerhauptquartier. Sie wurden von Berlin aus direkt an die Sicherheitspolizei gegeben, und ich erhielt Kenntnis von ihrem Inhalt. Die ganze Aktion wurde direkt von der Polizei durchgeführt.«

Hatten Sie von diesem Bericht Franks und den darin erwähnten Maßnahmen irgendeine Kenntnis vor seiner Absendung beziehungsweise nachher?

VON NEURATH: Nein. Dieser Bericht war mir bis hier in Nürnberg völlig unbekannt, aber Frank hat immer unmittelbar nach Berlin berichtet. Im übrigen war ich auch absolut nicht der Meinung, daß diese Demonstrationen, die von jungen Leuten ausgeführt worden waren hauptsächlich, als besonders wichtiges Ereignis aufzufassen seien, das besondere Polizeimaßnahmen erforderte.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Bei dem Begräbnis eines der am 28. Oktober bei diesen Unruhen verletzten Studenten kam es dann am 15. November zu erneuten Demonstrationen in Prag, in deren Folge mehrere Studenten erschossen, die übrigen verhaftet und die Hochschulen geschlossen wurden. Was wissen Sie über diese Vorgänge?


VON NEURATH: Als der bei den Schlägereien verletzte Student Opletal seinen Verletzungen erlegen war, hatte die Polizei in Voraussicht neuer Demonstrationen die Teilnahme von Studenten an dem am 15. November stattfindenden Begräbnis verboten. Trotzdem kam es dann zu größeren Ansammlungen, und bei dem Versuch der Polizei, diese zu zerstreuen, zu erneuten Demonstrationen und Schießereien. Als dies durch Frank an Hitler gemeldet wurde, geriet dieser in große Wut und berief mich, Frank, und den Militärbevollmächtigten General Friderici zu einer Besprechung nach Berlin. Bei dieser Besprechung hatte Hitler auch den Tschechoslowakischen Gesandten Chvalkowsky, den früheren Außenminister, berufen. Hitler war wütend. Ich versuchte ihn zu beruhigen. Trotzdem machte er dem Tschechischen Gesandten heftige Vorwürfe und erklärte ihm, mit dem Auftrag dies der Tschechischen Regierung zu übermitteln, daß er im Wiederholungsfalle schärfste Maßnahmen gegen die Ruhestörer ergreifen und daß er die ganze Tschechische Regierung haftbar machen würde. Die Sprache Hitlers war durchaus unbeherrscht und die Verhandlung für uns, die Zuhörer, äußerst peinlich. Nachdem der Tschechische Gesandte gegangen war, blieben wir noch einige Minuten bei Hitler. Er fragte mich, wie lange ich in Berlin bliebe, ich sagte ihm, ein bis zwei Tage. Wir wurden dann zum Essen dabehalten, wobei aber von den Vorgängen nicht weiter die Rede war. Zu Staatssekretär Frank sagte er, er solle später noch einmal kommen. [727] Von Erschießung der Führer der Demonstration und der Verbringung von Studenten in Konzentrationslager wurde von Hitler kein Wort gesagt, auch nicht von der Schließung der Hochschulen.

Als ich mich gegen Abend nach meinem Flugzeugführer erkundigte, um ihm Weisungen zu geben, wurde mir auf dem Flugplatz mitgeteilt, daß er mit Frank in meinem Flugzeug nach Prag zurückgeflogen sei. Ich fuhr am nächsten Tag mit dem Zug nach Prag zurück, und dort erst erfuhr ich, daß Hitler die Schließung sämtlicher tschechischer Hochschulen auf drei Jahre, die Verhaftung von etwa 1200 Studenten und ihre Verbringung in Konzentrationslager, sowie die Erschießung der Rädelsführer angeordnet hat. Gleichzeitig aber wurde mir eine mit meinem Namen unterzeichnete Proklamation vorgelegt, in der diese Befehle bekanntgegeben wurden und die in der Presse veröffentlicht und öffentlich angeschlagen war. Ich ließ mir sofort Frank kommen und machte ihm Vorhaltungen über dieses unerhörte, ohne meine Verständigung erfolgte Vorgehen. Er berief sich auf einen ausdrücklichen Befehl Hitlers. Die Proklamation hatte ich also überhaupt nicht gesehen. Mein Name war widerrechtlich von Frank daruntergesetzt. Auch als mein Stellvertreter hatte er dazu keine Berechtigung. Ich habe aber später durch einen Beamten meiner Behörde erfahren, daß Frank öfter meinen Namen auf diese Weise mißbrauchte. Hätte ich von den Befehlen Hitlers vorher Kenntnis gehabt – und er hatte ja Gelegenheit, mich in Berlin telephonisch zu erreichen –, so hätte ich selbstverständlich dagegen Widerspruch erhoben und schon damals meinen Abschied verlangt.

Ich habe mich sofort um die Freilassung der Studenten bemüht, und zwar bei Hitler persönlich und bei Himmler, und nach und nach sind auch die meisten, ich glaube über 800, und im Sommer 1941 die letzten freigekommen.

Bei meiner, kurz nach dem Vorfall erfolgten nächsten Anwesenheit in Berlin habe ich mich bei Hitler über sein Verhalten mir gegenüber lebhaft beschwert. Er wich einer Antwort, soweit ich mich erinnere, aus, versprach mir aber die baldige Freilassung der Studenten und die Wiedereröffnung der tschechischen Hochschulen nach einem Jahre. Beide Versprechungen hat er nicht gehalten.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf hierzu aus dem Fragebogen des Legationsrates von Holleben vom 18. Mai 1946, der damals in der Protektoratsregierung arbeitete, seine Antwort auf Frage Nummer 21 vorlesen. Dieser Fragebogen befindet sich als Nummer 158 in meinem Dokumentenbuch V. Die Antwort des Herrn von Holleben lautet folgendermaßen:

»Die Studentenunruhen im Oktober und November 1939 sind ein Wendepunkt in der Geschichte des Protektorates gewesen. Eine chronologische Wiedergabe der Vorgänge [728] kann ich aus der Erinnerung heraus nicht machen. Ich kann aber folgendes bezeugen:

Die Manifestationen, die am 28. Oktober 1939 aus Anlaß des 20. Jahrestages der Konstituierung des Tschechoslowakischen Staates in Prag und Brünn, hauptsächlich von der akademischen Ju gend stattfanden, waren vorauszusehen. Herr von Neurath hatte deswegen vor dem 28. Oktober 1939 unter der Hand die Parole ausgeben lassen, sie nach Möglichkeit zu ignorieren und nur dann gegen sie einzuschreiten, wenn sie den Charakter einer ernstlichen Gefährdung der öffentlichen Ruhe und Sicherheit annehmen sollten. Aus der Nichtbefolgung dieser Parole ist sehr viel, wenn nicht das ganze Unglück entstanden.

Frank ist sofort nach der Konferenz bei Hitler nach Prag zurückgekommen. Über die Maßnahmen gegen die Studenten am 15./16. November hat das Büro des Reichsprotektors, der selbst noch in Berlin war, erst am folgenden Morgen Kenntnis erhalten, zum Teil durch die zahllosen Bittgesuche, die die Angehörigen der ausgehobenen Studenten im Büro des Herrn von Neurath vorbrachten. Herr von Neurath hat nach meiner Überzeugung erst nachträglich von den Sanktionen gegen die Studenten Nachricht erhalten. Ich selbst habe ihm die entsprechende Meldung nicht gemacht, vermag auch nicht anzugeben, wer sie gemacht hat.

Die in Frage stehende Proklamation an das tschechische Volk ist meiner festen Überzeugung nach ohne Kenntnis des Herrn von Neurath und unter Mißbrauch seines Namens herausgegeben worden. Ich besinne mich sehr genau, daß er deswegen sehr heftige Auseinandersetzungen mit Frank hatte. Er blieb damals im Amt, weil er glaubte, durch sein Bleiben noch größeres Un glück zu verhindern. Die Schließung der Hochschulen empfand er als einen unverantwortlichen Eingriff in das Leben des tschechischen Volkes. Er war mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln bemüht, den tschechischen Hochschullehrern und Studenten, die in deutsche Konzentrationslager überführt worden waren, die sukzessive Freilassung und bis zur Freilassung die Unterbringung in Sonderabteilungen zu erwirken.«

Ich möchte ferner hierzu dem Gericht eine mir erst vor wenigen Tagen zugegangene eidesstattliche Erklärung der damaligen Sekretärin Herrn von Neuraths, Fräulein Irene Friedrich, vom 6. Juni 1946 überreichen, aus der einwandfrei hervorgeht, daß Herr von Neurath damals, als diese Proklamation, diese Bekanntmachung, erlassen und veröffentlicht wurde, noch gar nicht aus Berlin zurück war, von ihr also noch gar keine Kenntnis gehabt [729] haben kann. Ich darf bitten, von dieser eidesstattlichen Erklärung Kenntnis nehmen zu wollen.

Ich nehme ferner Bezug auf eine von der Anklage...

VORSITZENDER: Sagten Sie Nummer 159?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ja, 159, Herr Präsident.

Ich beziehe mich ferner auf ein von der Tschechischen Anklage als Anlage 5 zum Zusatz zu Nummer 1. vorgelegtes Memorandum Herrn von Neuraths vom 26. März 1940 über eine Besprechung mit dem Präsidenten Hacha betreffend Verhaftete und Studenten und in dem auch zum Ausdruck kommt, daß Herr von Neurath bemüht war und weiterhin sich bemühte, die Studenten wieder freizubekommen.


VORSITZENDER: Haben Sie uns die Nummer dafür angegeben? Sie sagten Dokumentenbuch V?


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Nein, das ist dem tschechischen Bericht eingeheftet, USSR-60, das befindet sich nicht in meinem Dokumentenbuch. Ich habe nur Bezug darauf genommen.

Ist es nun außer diesen beiden von Hitler persönlich angeordneten Aktionen während Ihrer Amtsdauer noch zu weiteren Verhaftungsmaßnahmen größeren Umfanges gekommen?


VON NEURATH: Nein, aber immer wieder zu Einzel Verhaftungen, für deren Nachprüfung und eventuelle Aufhebung ich mich auf Grund der Eingaben der Tschechischen Regierung und Privatpersonen stets von neuem eingesetzt habe.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich möchte Ihnen nun weiter einige Sätze der Tschechischen Anklage, USSR-60, in der englischen Ausgabe Seite 59, vorhalten. Ich zitiere:

»Vertreter der Turnvereinigung ›Sokol‹ (Falke), welche eine Million Mitglieder zählte, traten sofort nach dem Einfall einer Bewegung zur Befreiung der Heimat bei, und zwar sowohl der Untergrundbewegung im Lande selbst, als auch der Bewegung im Auslande. Die Idee des ›Sokol‹ vereinte die Mitglieder der Armeen im Auslande und gab Stärke und Enthusiasmus auch während der schwersten Zeiten. Dies war auch, vielleicht sogar in noch höherem Maße, zu Hause der Fall. Die Gestapo war sich dieser Gefahr bewußt und verfuhr deshalb mit der größten Strenge. Anfänglich waren ihre Anordnungen gemäßigt, als sie jedoch die Unerschütterlichkeit der Sokols erkannte, begann sie, Zwang anzuwenden. Die ersten Verhaftungen wurden am Tage der Besetzung der Tschechoslowakei vorgenommen und eine weitere große Anzahl am 1. September 1939. Dann folgten ausgedehnte Verhaftungen von Einzelpersonen und Organisationen.«

Wollen Sie sich bitte hierzu äußern?

[730] VON NEURATH: Der »Sokol« war wohl die gefährlichste staatsfeindliche Bewegung im Protektorat. Der Umfang seiner Tätigkeit ergibt sich gerade aus den eben verlesenen Sätzen der Tschechischen Anklage. Es war selbstverständlich, daß derartige Umtriebe, vor allem im Kriege, nicht geduldet werden konnten. Dabei bezeichnet der Bericht ja selbst die ersten politischen Maßnahmen oder polizeilichen Maßnahmen, nebenbei als »noch gemäßigt«. Ich bin überzeugt, daß in keinem anderen Lande solche Umtriebe – Unter grundbewegungen – etwa anders behandelt worden wären. In solchen Fällen unzweifelhaften Hochverrats oder von Sabotage konnte ich mich unmöglich für die Verantwortlichen einsetzen. Die Tschechische Regierung hat dies übrigens auch durchaus verstanden.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Der tschechische Bericht spricht weiter von standrechtlichen Erschießungen. Sind solche während Ihrer Amtsführung vorgekommen?


VON NEURATH: Nein. Von standrechtlichen Erschießungen während meiner Amtszeit, außer den schon erwähnten neun Studenten, weiß ich nichts.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Hat sich nun Frank, abgesehen von seiner unheilvollen Tätigkeit als Höherer SS- und Polizeiführer, als Ihr Staatssekretär auch in die Politik und Verwaltung des Protektorats eingeschaltet, und haben Sie hier dabei eng zusammengearbeitet mit ihm?


VON NEURATH: Frank vertrat einseitig und radikal deutsche Interessen. Das war ein alter sudetendeutscher Tschechenhaß. Ich habe diese Tendenz immer wieder abgebogen; er war aber als mein Vertreter praktisch in die allgemeine Politik und Verwaltung eingeschaltet.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wie war Ihr persönliches Verhältnis zu Frank?


VON NEURATH: Von Anfang an durchaus schlecht wegen seines Radikalismus. Außerdem bemerkte ich sehr bald, daß er mir sehr häufig nicht die Wahrheit sagte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wie war nun Ihr dienstliches und persönliches Verhältnis zum Präsidenten Hacha und zur Tschechischen Regierung?


VON NEURATH: Im allgemeinen gut. Die Tschechische Regierung war damals davon überzeugt, daß meine Absichten auf faire und gerechte Behandlung der tschechischen Volksteile aufrichtig waren und daß ich alles in meinen Kräften stehende getan habe, sie zu verwirklichen. Ich habe auf der anderen Seite ihr Bestreben, in erster Linie die Interessen ihres Volkes zu vertreten, in jeder Hinsicht verstanden und anerkannt. Mein persönliches Verhältnis zum Präsidenten Hacha war, ich kann wohl sagen, ein sehr [731] gutes. Ich habe mich stets bemüht, Herrn Hacha sein schweres Amt, soweit ich das konnte, zu erleichtern, denn ich wußte, daß auch er durch Annahme des Präsidentenpostens und durch sein Verbleiben im Amt ein großes persönliches Opfer brachte. Er und die Mitglieder der Regierung wurden von mir bei allen Veranstaltungen, die nicht rein deutschen Charakter trugen, stets zugezogen und ihrem Range entsprechend ausgezeichnet.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wie war nun die Arbeitsweise Ihrer Behörde in Prag? Waren Sie in der Arbeit völlig selbständig, oder waren Sie in Ihrer Behörde an Weisungen aus Berlin gebunden?


VON NEURATH: Das, was ich hierzu zu sagen habe, ist eine sehr langweilige Angelegenheit: Die Grundsätze der Politik und auch der Ressortverwaltung wurden in Berlin gemacht, auch soweit sie das Protektorat betrafen; also von Hitler selbst oder den Ressortministern. Mir oblag die Überwachung der Ausführung und die Anwendung dieser Grundsätze im Protektorat unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse, die sich aus der ethischen, kulturellen und wirtschaftlichen Struktur dieses Landes ergaben. Es ist selbstverständlich, daß vor allem im Kriege das in der Mitte des Reiches gelegene Protektorat nicht als selbständiges Gebilde behandelt werden konnte, sondern in den Gesamtkomplex eingefügt werden mußte. Wie ich bereits erwähnte, waren die einzelnen Abteilungen meiner Behörde von den Berliner Zentralen aufgebaut worden. Die Beamten dieser Abteilungen hatten daher an sich schon eine sachliche Bindung an ihre Heimatministerien, auch wenn sie später formell mir unterstanden. Die einzelnen Abteilungsleiter bekamen ihre Weisungen über die Behandlung bestimmter Fragen direkt aus Berlin von ihren Ressortministerien. Sie trugen sie dann dem Unterstaatssekretär Burgsdorff, als Chef der Verwaltung, oder bei ganz grundsätzlichen Dingen durch diesen dann mir selbst vor. Die Durchführung im Protektorat wurde auf diese Weise besprochen und nach Besprechung mit dem tschechischen Minister abgestimmt. Hieraus ergaben sich dann die von mir oder meinem Stellvertreter bezeichneten Verordnungen und grundsätzlichen Einzelverfügungen. Sehr häufig handelte es sich dabei nur um die Einführung von im Reich bereits bestehenden oder neu erlassenen Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Im übrigen sind auch eine Reihe von Verordnungen, die das Protektorat betrafen, unmittelbar von den zuständigen Berliner Ministerien herausgegeben worden. Der Reichsinnenminister war als sogenannte Zentralstelle für den Erlaß solcher Rechtsvorschriften eingesetzt worden.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Ich darf hierzu Bezug nehmen auf folgende in meinem Dokumentenbuch Nummer V vorgelegten Dokumente: Nummer 145, die Verordnung des Führers [732] und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren zum Erlaß vom 22. März 1939; Nummer 146, Auszüge aus der für das Protektorat grundlegenden Verordnung über den Warenverkehr mit dem Protektorat vom 28. März 1939; Nummer 147, Verordnung über die Ausübung der Strafgerichtsbarkeit im Protektorat vom 14. April 1939; Nummer 148, Verordnung über das Rechtsatzungsrecht im Protektorat vom 7. Juni 1939; und ich beziehe mich nochmals auf das schon vorgelegte Dokument Nummer 149, Verordnung über den Aufbau der Verwaltung und die deutsche Sicherheitspolizei. Ich darf hierzu bemerken, daß alle diese Verordnungen nicht vom Reichsprotektor, sondern von dem zuständigen Reichsressortminister, teilweise auch von Reichsmarschall Göring als Vorsitzendem des Reichsverteidigungsrats unterzeichnet worden sind. Die Rechtsgrundlage für die Befugnisse des Reichsprotektors ist der Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren vom 16. März 1939, unterzeichnet von Hitler, Frick,...


VORSITZENDER: Einen Augenblick. Fragen Sie bitte den Angeklagten, was er mit diesen Verordnungen des Reichsführers und des Angeklagten Göring zu tun. hatte.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Nein, Herr Präsident, ich wollte damit zeigen, daß er damit nichts zu tun hatte, daß ihm aber die Durchführung oblag. Er hatte an sich nach der Verordnung, die ihn einsetzte, die Pflicht zur Überwachung dieser, auch von Reichsstellen erlassenen Verordnungen. Das wollte ich nur nachweisen, daß alle diese Verordnungen nicht von ihm selbst stammen, sondern vom Reichsführer.

VORSITZENDER: Ist das richtig, Angeklagter?


VON NEURATH: Ja. Ich darf bemerken, ich hatte lediglich darauf zu achten, daß sie überhaupt veröffentlicht wurden im Protektorat und dann durch meine Organe überwachen zu lassen, daß sie ausgeführt wurden.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Wie weit reicht nun gegenüber all diesen Bestimmungen die Autonomie des Protektorats?


VON NEURATH: Der Umfang der Autonomie war nicht klar abgegrenzt. Grundsätzlich war das Protektorat autonom und wurde von eigenen tschechischen Beamten und Behörden verwaltet. Es kam im Laufe der Zeit zu erheblichen Einschränkungen dieser Autonomie, wie sie in dem soeben zitierten Erlaß schon vorgesehen waren. Die Einführung dieser Einschränkungen stand praktisch im Ermessen der Reichsregierung und resultierte zum Teil aus der allgemeinen Zentralisationstendenz in Berlin, machte sich aber in erheblichem Umfange auch durch die allgemeine politische Entwicklung notwendig, durch den Krieg und die sogenannte Totalisierung der Kriegführung. Ich habe mich dauernd diesen [733] Beschränkungen widersetzt, wenn sie sich nach meiner Ansicht mit den Lebensnotwendigkeiten des Protektorats und seiner Bevölkerung nicht in Einklang bringen ließen.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich darf mich hierzu auf Artikel 3 der bereits zitierten Verordnung, den Erlaß des Führers und Reichskanzlers über das Protektorat Böhmen und Mähren, Nummer 144 meines Dokumentenbuches Nummer V beziehen. Er lautet:

»1. Das Protektorat Böhmen und Mähren ist autonom und verwaltet sich selbst.

2. Es übt seine ihm im Rahmen des Protektorats stehenden Hoheitsrechte im Einklang mit den politischen, militärischen und wirtschaftlichen Belangen des Reiches aus.

3. Diese Hoheitsrechte werden durch eigene Organe und eigene Behörden mit eigenen Beamten wahrgenommen.«

Was war mit den Wehrmachtsdienststellen im Protektorat? Haben Sie mit diesen auch etwas zu tun?

VON NEURATH: Nein, sie unterstanden einem besonderen Wehrmachtsbevollmächtigten, der mich über die grundsätzlichen militärischen Fragen unterrichten sollte.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich möchte nun weiter übergehen zu einzelnen Punkten, die der tschechische Bericht USSR-60 erwähnt und die Ihnen zum Vorwurf gemacht werden.

Inwieweit waren Sie zuständig für die Ausübung der Strafjustiz im Protektorat? Hatten Sie insbesondere Todesurteile gegen Tschechen zu bestätigen?

VON NEURATH: Die Strafjustiz der deutschen Gerichte... die tschechischen Gerichte unterstanden mir überhaupt nicht, sie unterstanden dem Reichsjustizministerium in Berlin. Ich hatte nur die Entscheidung über Gnadengesuche, gegen Urteile der deutschen Gerichte im Protektorat, die mir von dem Oberlandesgerichtspräsidenten vorgelegt wurden. Diese betrafen unter Umständen auch Tschechen. Sie betrafen aber keine politischen Vergehen. Politische Prozesse gegen Tschechen wurden, soviel ich mich erinnere, vor dem Volksgerichtshof in Berlin geführt, soweit es sich um Hoch- und Landesverrat handelte. Soviel ich weiß, sind bei diesen Verfahren gegen Tschechen genau die gleichen Grundsätze angewendet worden wie gegen Deutsche.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Hatten Sie ein Begnadigungsrecht bei Urteilen des Volksgerichtshofes gegen Tschechen?


VON NEURATH: Nein, ich hatte keinerlei Einflußmöglichkeiten, kein Begnadigungsrecht.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ist Ihnen zu Ihrer Zeit etwas über die Tätigkeit von Sondergerichten im Protektorat bekannt?


[734] VON NEURATH: Nein, ich kann mich absolut nicht daran erinnern, daß Sondergerichte, solange ich dort war, tätig gewesen wären. Es kann sich hierbei meines Erachtens nur um deutsche Gerichte zur Verfolgung bestimmter Vergehen, wie zum Beispiel Rundfunkdelikte, gehandelt haben, wie sie bei Kriegsausbruch im Reich eingerichtet wurden. Aber diese Gerichte unterstanden mir nicht, sondern dem Reichsjustizminister direkt. Er ernannte die Richter, erteilte diesen die Weisungen, und die Richter berichteten ihm direkt. Ich hatte darauf keinerlei Einwirkungsmöglichkeiten.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Zu der Tätigkeit dieser Sondergerichte möchte ich Ihnen einen Satz aus dem tschechoslowakischen Bericht USSR-60 vorhalten. Er befindet sich auf Seite 106 des deutschen, Seite 92 des englischen Textes und handelt von Verordnungen und Erlassen, die diese Sondergerichte anzuwenden haben. Ich zitiere:

»Eine große Anzahl dieser Verordnungen und Erlasse verletzt Prinzipien, welche von allen zivilisierten Völkern als unwiderruflich betrachtet werden.«

Ist das richtig?

VON NEURATH: Ja, ich stimme in diesem Punkte mit dem tschechischen Anklagebericht vollkommen überein. Allerdings möchte ich aber annehmen, daß in der neuesten Entwicklung dieser Grundsatz auch bei zivilisierten Völkern eine erhebliche Abschwächung erfahren hat.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich möchte nun etwas wissen über die angeblichen Pläne zur Germanisierung des tschechisch besiedelten Raumes im Protektorat. Sie haben uns vorhin erklärt, daß Ihnen von der Existenz derartiger Pläne zur Zeit Ihrer Amtsübernahme nichts bekannt gewesen sei. Von welcher Stelle wurde dann später dieser Komplex an Sie herangetragen?


VON NEURATH: Diese Pläne stammten zum Teil aus sudetendeutschen Kreisen, in der Mehrzahl aber aus Organisationen Himmlers und dann außerdem auf Anregung des Gauleiters von Niederdonau.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich möchte Ihnen nun zu diesem Komplex der angeblichen Germanisierungsbestrebungen einen Bericht des Wehrmachtsbevollmächtigten im Protektorat, General Friderici, an das OKW vom 15. Oktober 1940 vorhalten. Es ist dies das Dokument, das von der Anklagebehörde bereits unter 862-PS, Exhibit US-313 vorgelegt worden ist und betrifft Ausführungen über die Grundsätze der Politik im Protektorat, die der Staatssekretär Frank bei einer Dienstbesprechung mit Ihrer Behörde gemacht hat. Frank erwähnt darin eine Denkschrift, in der der Reichsprotektor nach reiflicher Prüfung zu den verschiedenen Planungen zahlreicher [735] Dienststellen Stellung genommen hat und erwähnt dann drei Lösungsmöglichkeiten über die Frage einer eventuellen Germanisierung des tschechischen Raumes. Ihnen ist ja diese Denkschrift, dieses Schriftstück, wohl auch bekannt. Ich glaube daher, es nicht verlesen zu müssen. Was wissen Sie über diese Denkschrift? Ist sie von Ihnen selbst verfaßt? Was haben Sie überhaupt darüber zu sagen?


VON NEURATH: Die Denkschrift geht zurück auf die eben von mir erwähnten Versuche der verschiedenen Parteistellen über die eventuelle Aussiedlung der Tschechen. Ich habe gegen diesen Plan als völlig unsinnig und undurchführbar von Anfang an Front gemacht. Frank, der in diesem Punkte mit mir übereinstimmte, verfaßte daraufhin auf meine Weisung diese eben erwähnte Denkschrift, in der die radikalen Maßnahmen der SS und der Partei abgelehnt wurden und die sogenannte allmähliche Assimilierung als einzige tragbare Lösung bezeichnet wurde. Ich wollte damit die Angelegenheit auf die lange Bank schieben und die Pläne der SS vereiteln. Da diese Aussiedelungspläne aber von Himmler bereits an den Führer herangetragen worden waren, mußte ich eine strikte Weisung von ihm bekommen, um sie tot zu machen. Dazu brauchte ich aus taktischen Gründen irgendeinen Vorschlag. Daher der Vorschlag der Assimilierung, denn damit war die Sache tatsächlich ad calendas graecas vertagt. Ich habe, um die Gegenwirkungen der SS und Himmlers auszuschalten, persönlich dem Führer darüber Vortrag gehalten und ihn um eine strikte Anweisung gebeten, die er dann auch erteilt hat. Damit war die Sache begraben, und sie ist auch nicht weiter verfolgt worden. Der Satz, der in dieser Denkschrift vorkommt, daß

»... die Germanisierung noch Jahre einheitlich vom Amt des Reichsprotektors wahrgenommen werden müsse...«

bedeutet gerade, daß sie sich, nämlich die SS, nicht mehr in diese Frage einschalten konnte. Der Reichsprotektor sollte dafür allein zuständig sein, und dieser tat nichts. Darauf deutet im übrigen auch der Satz des ebenso wie ich allen Radikalismen und Phantastereien abgeneigten Generals Friderici hin, daß

»... von seiten der Wehrmacht sieh daraus keine wesentlichen Folgerungen ergeben, da diese Richtung von ihm immer eingehalten worden...«

sei. Wenn Frank nach dem Bericht gesagt hat,

»Elemente, die der beabsichtigten Germanisierung entgegenarbeiten, müssen scharf angefaßt und ausgeschaltet werden«,

so war das eben seine Diktion, die zu solchen Ansprachen gehörte. Praktisch ist, wie gesagt, in der Assimilierung nicht das mindeste mehr geschehen.


[736] DR. VON LÜDINGHAUSEN: Herr Präsident! Ich bitte um Erlaubnis, hierzu aus dem bereits erwähnten Affidavit der Baronin Ritter, Nummer 3 meines Dokumentenbuches I, ein paar Sätze zitieren zu dürfen, die sich auf Seite 18 meines Dokumentenbuches befinden. Es heißt dort:

»Zu den Plänen der Germanisierung bezw. allmählicher Assimilierung der Tschechen äußerte sich Neurath folgendermaßen in einem Brief: ›Ganz abgesehen von dem verstandesmäßigen Standpunkt tun einem die Leute, die da einfach umgesiedelt werden sollen, in der Seele weh. Aber ich glaube, ich habe jetzt einen Weg gefunden, das Unheil abzuwenden. Zeit gewonnen, ist alles gewonnen, und oftmals ist aufgeschoben auch aufgehoben!«

Herr Präsident! Wenn ich mir eine Anregung erlauben darf, so würde ich bitten, jetzt Schluß zu machen, da dieser Germanisierungskomplex jetzt erledigt ist.

VORSITZENDER: Wie lange, glauben Sie, daß Sie noch brauchen werden? Sie haben bereits anderthalb Tage in Anspruch genommen.

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Es ist aber.. bei der wenig substantiierten, wenig konkreten Anklage, wie sie in dem tschechischen Bericht enthalten ist, muß ich ja jeden einzelnen Punkt, der überhaupt darin enthalten ist, erwähnen.

Ich habe noch ungefähr 20 Fragen.


VORSITZENDER: Wie lange, glauben Sie, werden Sie dafür brauchen?

DR. VON LÜDINGHAUSEN: Eine Stunde.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof erwartet dann, daß Sie in einer Stunde fertig sind.


DR. VON LÜDINGHAUSEN: Ich hoffe es, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Wir vertagen uns nunmehr.


[Das Gericht vertagt sich bis

25. Juni 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 17.
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