Vormittagssitzung.

[595] VORSITZENDER: Ich rufe den Hauptanklagevertreter der Provisorischen Regierung der Französischen Republik, Herrn Champetier de Ribes.

M. AUGUSTE CHAMPETIER DE RIBES, HAUPTANKLÄGER FÜR DIE FRANZÖSISCHE REPUBLIK: Herr Präsident, meine Herren Richter! Bevor ich mit der Schlußansprache der Französischen Anklagebehörde beginne, möchte ich dem Gerichtshof die Bewunderung und den Dank meines Landes zum Ausdruck bringen für die Objektivität und die Ruhe, mit welcher diese Verhandlungen durchgeführt worden sind.

Seit neun Monaten werden mehr als 15 Jahre Geschichte in diesem Gerichtssaal wachgerufen.

Die Archive Deutschlands, jene, die die Nazis vor ihrer Niederlage nicht verbrannt haben, haben uns ihre Geheimnisse enthüllt.

Wir haben zahlreiche Zeugen gehört, deren Erinnerungen ohne diesen Prozeß für die Geschichte verloren gewesen wären.

Alle Tatsachen sind mit strenger Objektivität dar gelegt worden, die niemals Platz gelassen hat für die Leidenschaft, ja nicht einmal für das Gefühl. Der Gerichtshof hat alles, was ihm ungenügend bewiesen erschien und alles, was als vom Geist der Rache diktiert hätte erscheinen können, von der Verhandlung ausgeschlossen.

Die Bedeutung dieses Prozesses liegt vor allem in seiner historischen Wahrheit.

Dank ihm wird der Historiker der Zukunft wie der Chronist der Gegenwart die Wahrheit über die politischen, diplomatischen und militärischen Ereignisse der tragischsten Epoche unserer Geschichte erfahren; er wird sowohl die Verbrechen des Nazismus wie das Zaudern, die Schwächen und das Zurückweichen der friedliebenden Demokratien kennenlernen.

Er wird erfahren, daß das Werk von 20 Jahrhunderten einer Zivilisation, die sich für ewig erachtete, durch die Rückkehr einer neuen wilderen und wissenschaftlicheren Form der antiken Barbarei beinahe zusammengestürzt ist.

Er wird wissen, daß die Fortschritte der Technik, die modernen Propagandamittel, die satanischen Verfahren einer Polizei, die die elementarischen Regeln der Menschlichkeit mißachtete, einer Minderheit von Verbrechern erlaubt haben, innerhalb einiger Jahre das Kollektivgewissen eines großen Volkes zu deformieren und die [595] Nation, von der Dr. Sauter am Schluß seines Plädoyers für Schirach erklärt hat, daß sie treu, anständig und reich an Tugenden sei, die Nation Goethes und Beethovens in die Nation Hitlers, Himmlers und Goebbels' zu verwandeln, um nur die Toten zu erwähnen.

Er wird erfahren, daß das Verbrechen dieser Männer hauptsächlich in dem gigantischen Plan einer Weltherrschaft liegt und in dem Willen, sie mit allen Mitteln zu verwirklichen.

Mit allen Mitteln, das heißt ohne Zweifel durch Wortbrüchigkeit und durch Entfesselung des schrecklichsten aller Angriffskriege, vor allem jedoch durch die methodische, wissenschaftliche Vernichtung von Menschen, namentlich bestimmter nationaler oder religiöser Gruppen, die der Hegemonie der germanischen Rasse im Wege waren.

Ein so ungeheuerliches, bis zur Entstehung des Hitlerismus in der Geschichte unbekanntes Verbrechen, daß zu seiner Charakterisierung das neue Wort »Genocidium« geschaffen und zu seiner Glaubhaftmachung Dokumente und Aussagen angehäuft werden mußten.

Daß dieses Verbrechen zur Schande der Zeit, in der wir leben, möglich war, hat die vollkommene Zusammenarbeit der vier Anklagebehörden bewiesen, und im Rahmen der Anklagepunkte, die es sich vorbehalten hatte, glaubt Frankreich, seinen Beitrag zu dem gemeinsamen Werke geleistet zu haben.

Während vor dem Gerichtshof die Angeklagten und ihre Verteidiger sehr ausführlich über den der unschuldigen Zivilbevölkerung zustehenden Schutz als einem selbstverständlichen Grundsatz gesprochen haben, konnten wir feststellen, daß die Angeklagten diesen Grundsatz mit Überlegung verletzt haben, indem sie diese Zivilbevölkerung mit der vollkommensten Mißachtung des menschlichen Lebens behandelten.

Ist es nötig, an das schreckliche Wort des Angeklagten Keitel zu erinnern, »daß das menschliche Leben in den besetzten Gebieten weniger als nichts gilt«?

In Anknüpfung an eine Tradition, die die primitivsten Kriegsgebräuche symbolisiert, haben die Angeklagten das Geiselsystem wieder zu Ehren gebracht. Sie haben allgemeine Befehle zur Gefangennahme und Exekution von Tausenden von Märtyrern unterzeichnet und erteilt. In Frankreich allein sind 29000 Geiseln erschossen worden.

Wir wissen, daß die Kämpfer der Widerstandsbewegung, deren Patriotismus die Angeklagten heute bewundern, massakriert, gefoltert und zu ihrer allmählichen Vernichtung interniert worden sind. Daß man unter dem Vorwand der Repressalie, sei es in Ausführung von Befehlen, sei es in Ausführung von individuellen Grausamkeitsakten, die von der Mittäterschaft der Befehlshaber gedeckt [596] wurden, willkürlich ausgesuchte Zivilpersonen exekutierte, und daß man ganze Dörfer niederbrannte:

Oradour-sur-Glane, Maillé in Frankreich, Putten in Holland, sind nicht wieder aus den Ruinen erstanden.

Vor unserem geistigen Auge sind heute noch die grauenhaften Befehle im Operationssektor des Feldmarschalls Kesselring lebendig, die der Bekämpfung der Partisanen durch Terror dienten.

Wir haben gesehen, daß ein Offizier unter dem Titel der Repressalie die Vernichtung von 50, von 100 oder von allen Männern eines Gebietes befahl als Antwort auf Einzelhandlungen, die gegen die deutsche Wehrmacht gerichtet waren. Die Ausführung dieses Befehls erfolgte auf Grund von Anweisungen seitens des Befehlshabers des Kriegsschauplatzes, der seinerseits wieder nach allgemeineren Anweisungen des Angeklagten Keitel handelte. Dieses Beispiel zeigt die vollkommene Zusammenarbeit zwischen den nationalsozialistischen Organisationen und dem Staat und spricht, wenn dies überhaupt noch nötig ist, für die solidarische Verantwortlichkeit der Leiter des Regimes.

Wir wissen, daß Tausende von Menschen von ihrem Heim weggerissen und gezwungen wurden, die Waffen gegen ihr eigenes Land zu schmieden.

Die schlechte Behandlung, welche die Kombattanten erfuhren, hat uns noch schmerzlicher verletzt, denn Deutschland – wenn es sich um das traditionelle Deutschland handelt, um Nazi-Deutschland an der Macht, oder um Deutschland, das seine armseligen Verteidigungsargumente von der Bank der Angeklagten aus darlegt – hat stets die allgemein gültigen Regeln der soldatischen Ehre und die allen Kombattanten zustehende Achtung für sich in Anspruch genommen. Und doch haben wir gesehen, daß Keitel selbst, der Verfechter dieser Ideen, als er sie am Ende seiner Erklärungen im Zeugenstand in Erinnerung rief, die Wilhelmstraße und seinen Mitangeklagten Göring drängte, seine verbrecherischen Vorschläge über die Behandlung der in ihre Macht gefallenen Flieger gutzuheißen.

Dokumente wie die Aussagen von Grunner lassen keinen Zweifel darüber, daß die verbrecherischen Befehle, die auf Vernichtung oder Lynchen von Fliegern hinzielten, tatsächlich in regelrechter Form an die mit ihrer Durchführung beauftragten Organe übermittelt worden sind.

Es besteht keinerlei Zweifel mehr über die Grundsätze, die bei der Abfassung des Befehls über die Kommandos vorherrschend waren, noch über die Durchführung dieses Befehls auf den verschiedenen Kriegsschauplätzen. Die Anklage hat zu diesem Punkt ein Bündel von schlagenden Beweisen geliefert.

[597] Unsere Bestürzung ist noch größer gewesen, als wir die Gewißheit erlangten, daß grausame Befehle erteilt wurden, um Menschen zu exekutieren oder zur Ausrottung zu internieren, die schon durch ihre Haft in den Gefangenenlagern auf Gnade oder Ungnade ausgeliefert waren. Die dunkle Affäre von Sagan, die im Laufe dieser Verhandlungen oft erwähnt wurde, ist uns in lebhafter Erinnerung. Die Angeklagten selbst beschränken sich auf den Versuch, ihre persönliche Verantwortung abzubiegen, ohne weder die Scheußlichkeit und die Wirklichkeit der Tatsachen zu verkennen. Wir haben gezeigt, wie die sich widersetzenden flüchtigen Offiziere oder Unteroffiziere, deren früheres Verhalten und deren Haltung ihre moralische Stärke offenbarten, durch die »Kugel-Aktion« vernichtet wurden.

Schließlich hat Nazi-Deutschland durch die systematische Organisation der Ausrottung der Bevölkerung in den besetzten Gebieten seinen Expansions-und Weltherrschaftsplan enthüllt.

Diese Politik verwirklichten sie, wie wir bewiesen haben, vor allem durch politische, wirtschaftliche und moralische Vernichtung der besetzten Nationen. Die Mittel dazu waren die brutale oder graduelle Ergreifung der Souveränität oder die minuziöse Einmischung der deutschen Behörden auf allen Gebieten, die Aufstellung und unerbittliche Durchführung eines Programms wirtschaftlicher Plünderung, um die Erschöpfung des besetzten Landes herbeizuführen und seine völlige Auslieferung an die Besatzungsmacht, schließlich die Nazifizierung des Staates und der Menschen, verbunden mit der Zerstörung der kulturellen und moralischen Werte.

Aber diese methodische Ausrottung vollzog sich auch auf dem konkreten Gebiet des systematischen Mordes an Menschen.

Ist es erforderlich, in das Gedächtnis zurückzurufen die gigantischen Vernichtungen ganzer Gruppen, die als nichtassimilierbar für die nationalsozialistische Welt angesehen wurden, den ungeheueren Friedhof der Konzentrationslager, wo 15 Millionen Menschen umgekommen sind, das abscheuliche Werk der Einsatzgruppen, von General Ohlendorf mit unwiderlegbarer Genauigkeit beschrieben.

Wir glauben, auch den Beweis für jene Versuche einer verderblichen Ausrottung erbracht zu haben, die bei näherer Prüfung eine der vollkommensten Ausdrucksformen der von den Angeklagten verfolgten Politik sind. Ich spreche von dem gewollten Zustand der Unterernährung, der die Nicht-Deutschen, die aus irgendeinem Grunde unter die Nazi-Herrschaft geraten waren, unterworfen wurden, von der Aushungerung ganzer Völker als Vergeltungsmaßnahme, von der im Rahmen der Plünderung eines Gebietes [598] durchgeführten harten Lebensmittelrationierung, der die Zivilpersonen in den besetzten Gebieten ausgesetzt wurden. Der Gerichtshof wird sich der Ansprache Görings an die Gauleiter erinnern, die unter der Nummer USSR-170 vorgelegt worden ist.

»Es ist mir dabei gleichgültig, ob Sie sagen, daß Ihre Leute wegen Hungers umfallen. Mögen sie das tun, solange nur ein Deutscher nicht wegen Hungers umfällt.«

Und weiter in Bezug auf Holland:

»Aber wir haben nicht die Aufgabe, ein Volk, das uns innerlich ablehnt, auch mitzuernähren. Wenn dieses Volk so schwach ist, daß es keine Hand mehr heben kann, wo wir es nicht zur Arbeit gebrauchen, – um so besser.«

Die Hungersnot, das physiologische Elend und die dadurch bedingte Herabminderung der Lebenskraft, alles das reiht sich wie die langsame Erschöpfung der politischen Internierten und der Kriegsgefangenen ein in den Plan für die Ausrottung der Bevölkerung zur Freimachung des deutschen Lebensraumes.

Den gleichen Zweck verfolgte die völlige oder teilweise Gefangenhaltung der deportierten Arbeitskräfte, junger und gesunder Menschen, deren Anwesenheit im Interesse der Zukunft ihres Landes erforderlich war.

Alles das ist uns durch die Ergebnisse der letzten Volkszählung bestätigt worden.

Sie zeigen einen Bevölkerungsrückgang von 5 bis 25 Prozent in allen von Deutschland besetzten Ländern, während Deutschland selbst das einzige Land Europas ist, dessen Bevölkerung zugenommen hat.

Alle diese Verbrechen haben wir bewiesen. Nach Vorlage unserer Dokumente, nach Vernehmung der Zeugen, nach der Vorführung der Filme, der selbst die Angeklagten nicht ohne Schaudern beigewohnt haben, wird niemand auf der Welt mehr behaupten können, daß die Vernichtungslager, die erschossenen Gefangenen, die massakrierte Bevölkerung, die Berge von Leichen, die Scharen von an Leib und Seele geschädigten Menschen, die Folterwerkzeuge, Gaskammern und Verbrennungsöfen, niemand wird behaupten können, daß alle diese Verbrechen nur in der Einbildung der antideutschen Propagandisten bestanden haben.

Auch hat keiner der Angeklagten die Wahrhaftigkeit der Tatsachen, die wir angeführt haben, bestritten. Da sie sie nicht leugnen konnten, versuchen sie lediglich, die Verantwortung abzuwälzen, indem sie das Andenken an jene ihrer Mitschuldigen belasten, die sich selbst gerichtet haben.

Wir haben von den Greueltaten nichts gewußt, sagen sie, oder wir haben alles getan, um sie zu verhindern, aber Hitler, allmächtig, [599] befahl sie und duldete nicht, daß man ungehorsam war oder auch nur sein Amt niederlegte.

Armselige Verteidigung! Wen wollen sie glauben machen, daß nur sie allein keine Ahnung hatten von all dem, was die ganze Welt wußte, und daß ihre Horchposten ihnen niemals von den feierlichen Warnungen gesprochen haben, die die führenden Männer der Vereinten Nationen über den Rundfunk an die Kriegsverbrecher gerichtet haben?

Sie konnten den Befehlen Hitlers nicht ungehorsam sein und nicht einmal ihr Amt niederlegen? Aber nicht doch. Hitler konnte wohl über ihren Körper verfügen, jedoch nicht über ihren Willen. Sie würden durch Ungehorsam vielleicht ihr Leben verloren haben, aber sie hätten zumindest ihre Ehre bewahrt. Feigheit ist niemals eine Entschuldigung, nicht einmal ein mildernder Umstand gewesen.

Die Wahrheit ist, daß alle die Lehre des Nationalsozialismus, weil sie an ihrer Ausarbeitung teilgenommen hatten, genau kannten, ebenso Hitlers Streben nach der Weltherrschaft, von dem sie sehr gut wußten, zu welch ungeheuerlichen Verbrechen es in fataler Weise die Anhänger und Ausführenden hinriß und daß sie die Verantwortung dafür ebenso übernommen hatten, wie sie die materiellen und moralischen Vorteile genossen, die ihnen in reichlichem Maße von dem Regime dargeboten wurden. Sie glaubten sich jedoch der Straflosigkeit versichert, weil sie des Sieges sicher waren und annahmen, daß angesichts der triumphierenden Gewalt die Frage nach einer Gerechtigkeit nicht gestellt werden würde. Sie waren davon überzeugt, daß sie von keiner internationalen Gerichtsbarkeit jemals belangt werden könnten, wie dies auch nach dem Krieg von 1914 der Fall gewesen war. Sie glaubten, daß das pessimistische Urteil Pascals über die menschliche Gerechtigkeit in den internationalen Beziehungen stets wahr bleiben würde:

»Über die Gerechtigkeit läßt sich streiten. Die Gewalt ist leicht erkennbar und kann nicht bestritten werden. Da man also das Gerechte nicht stark machen konnte, hat man das Starke gerecht gemacht.«

Sie haben sich getäuscht. Seit Pascal haben sich die Begriffe Moral und Gerechtigkeit langsam aber sicher entwickelt und in den internationalen Gebräuchen der zivilisierten Völker Gestalt angenommen, und um die Welt vor der Barbarei zu retten, hat der Sieg der Vereinten Nationen nunmehr bewirkt, daß sich heute die Macht und die Gerechtigkeit begegnen. Die Gerechtigkeit, die das Statut, durch das Ihr Gerichtshof eingesetzt ist, fordert und die Ihr Urteil verwirklichen wird.

Der Gerichtshof erinnert sich zweifellos daran, daß die Französische Anklagebehörde am Ende ihres Anklagevorbringens die Verantwortlichkeit aller Angeklagten festgestellt hat.

[600] Sie sind schuldig in ihrer Eigenschaft als oberste hitlerische Führer des deutschen Volkes, Morde und andere unmenschliche Taten erdacht, gewollt und befohlen oder auch nur stillschweigend geduldet zu haben, Taten, die entweder systematisch begangen wurden, indem man Kriegsgefangenen oder Zivilisten systematisch Gewalt antat oder indem man systematisch ungerechtfertigt Verwüstungen anrichtete als vorbedachtes Mittel zur Durchführung des Planes einer Beherrschung Europas und der ganzen Welt mit Hilfe von Terror und zur Ausrottung ganzer Bevölkerungen, um den Lebensraum des deutschen Volkes zu erweitern.

Es bleibt uns nur noch zu beweisen, daß die Verhandlungen, die sich vor uns abgerollt haben, die Anschuldigungen und Bewertungen nur bestätigt und verstärkt haben, die wir zu Beginn des Prozesses gegen die Hauptverbrecher bereits vorgebracht haben, welche die Vereinten Nationen Ihrem Gerichtshof in Befolgung des Statuts und zur Befriedigung der Forderungen der Gerechtigkeit überantwortet haben.

Ich bitte den Gerichtshof nunmehr, dem Herrn Ankläger Dubost zu gestatten, seine Ausführungen vorzubringen.

M. CHARLES DUBOST, STELLVERTRETENDER HAUPTANKLÄGER FÜR DIE FRANZÖSI SCHE REPUBLIK: So sind die Tatsachen, die von der Französischen Delegation dargelegt worden sind. Ihre Erwähnung war notwendig, um unseren Beitrag zu diesem Prozeß aufzuzeigen. Wir wollen aber unser Werk von dem Ganzen, wie es aus den Vorträgen der drei anderen Delegationen und den Verhandlungen hervorgeht, nicht abtrennen. Indem wir uns auf dieses Ganze stützen, wollen wir unser Anklagevorbringen fortsetzen und die persönliche Verantwortlichkeit der Angeklagten untersuchen.

Im einzelnen betrachtet können die Vorgänge, für die sie verantwortlich sind, auf Mord, Diebstahl und andere schwere Vergehen gegen Personen und Güter zurückgeführt werden, die in allen zivilisierten Ländern stets der Bestrafung unterliegen. Herr de Menthon hat dies schon in seiner einleitenden Rede dargelegt.

Die Angeklagten haben diese Verbrechen nicht materiell begangen; sie haben sich damit begnügt, sie anzuordnen. Sie sind also Mittäter im technischen Sinn des Wortes im französischen Recht. Abgesehen von einigen Formunterschieden werden in den meisten Ländern für schwere Verbrechen die Täter und auch ihre Komplicen mit der Todesstrafe oder anderen sehr schweren Strafen, wie Zwangsarbeit oder Gefängnis, bestraft. So ist der angelsächsische Brauch beschaffen. Dies ergibt sich auch in Frankreich aus der Anwendung der Artikel 221 und folgende, 379 und folgende, 59 und folgende des französischen Strafgesetzbuches. Artikel 211 des deutschen Strafgesetzbuches bestraft in Deutschland den Mord, [601] Artikel 212 den Totschlag, die Artikel 223 bis 226 die Folterungen, Artikel 229 die Vergiftung und den Mord durch Gase, Artikel 234 die Versklavung, die Herabwürdigung zur Dienstleistung und Einziehung zu einem Militärdienst im Ausland, die Artikel 242 und 243 die Diebstähle und Plünderungen, und Artikel 130 die Aufhetzung der Bevölkerung zur Gewalt. Der Fall der Komplicen und Mittäter ist in den Artikeln 47 und 49 vorgesehen.

Analoge Bestimmungen bestehen in der sowjetischen Gesetzgebung. Daß diese Männer als führende Personen des Reiches, als Komplicendes Führers, alle verantwortlich sind für die Verbrechen, die unter ihrer Herrschaft verübt wurden, und daß vor dem Weltgewissen ihre Verantwortung schwerer wiegt als die der einfachen Ausführenden, haben zwei Angeklagte zugegeben: Frank und von Schirach; Frank sagte: Ich habe niemals Judenvernichtungslager eingerichtet oder gefördert, aber wenn Adolf Hitler persönlich diese furchtbare Verantwortung auf sein Volk gewälzt hat, dann betrifft sie auch mich, denn wir haben den Kampf gegen das Judentum jahrelang geführt, und wir haben uns in Äußerungen ergangen...

Und diese letzten Worte Franks verurteilen mit ihm alle jene, die in Deutschland oder anderswo den Hetzfeldzug gegen die Juden durchführten.

Beachten wir noch die Antwort Franks auf die Frage seines Verteidigers bezüglich der durch die Anklageschrift gegen ihn erhobenen Beschuldigungen. Sie spricht gegen alle Angeklagten und noch mehr gegen alle diejenigen, die Hitler noch näher standen als er:

»Zu diesen Beschuldigungen habe ich nur zu sagen«, sagte Frank, »daß ich das Gericht bitte, das Ausmaß meiner Schuld am Ende der Gesamtverhandlungen über meinen Fall festzustellen.

Ich selbst möchte aber hier ganz aus der Tiefe meines Empfindens und das dem Erleben der fünf Monate dieses Prozesses heraus sagen, daß ich, nachdem ich nunmehr den letzten Einblick gewonnen habe in all das, was an furchtbarem Grauen geschehen ist, das Gefühl einer tiefen Schuld in mir trage.«

Von Schirach seinerseits hat gesagt:

»Es ist meine Schuld, die ich fortan vor Gott, vor meinem deutschen Volk und vor unserer Nation trage, daß ich die Jugend dieses Volkes für einen Mann erzogen habe, den ich lange, lange Jahre als Führer und als Staatsoberhaupt als unantastbar ansah, daß ich für ihn eine Jugend bildete, die ihn sah wie ich. Es ist meine Schuld, daß ich die Jugend [602] erzogen habe für einen Mann, der ein millio nenfacher Mörder gewesen ist...

Wer aber nach Auschwitz noch an der Rassenpolitik festhält, macht sich schuldig. Das ist, was ich zum Fall Höß zu erklären für meine Pflicht halte.«

Solche Schreie des Gewissens waren selten im Verlaufe dieses Prozesses; viel öfter versuchten die Angeklagten, in Nachahmung des eitlen Redeschwalls Görings, sich im Namen eines politischen Neo-Machiavellismus, der die Staatshäupter von jeder persönlichen Verantwortung entbinden soll, zu rechtfertigen. Wir stellen fest, daß nichts dergleichen und an keiner Stelle in der Gesetzgebung irgendeines zivilisierten Landes geschrieben steht und daß im Gegenteil die willkürlichen und gegen die persönliche Freiheit, die bürgerlichen Rechte oder die Verfassung gerichteten Handlungen um so schwerer bestraft werden, wenn sie von einem öffentlichen Funktionär oder einem Regierungsbeamten von höherem Range begangen wurden, und daß die schwerste Strafe die Minister selbst trifft. (Artikel 114 und 115 des französischen Strafgesetzbuches.)

Aber wir wollen uns auf diesen Punkt beschränken. Wir wollen nur daran erinnern, daß die hauptsächlichen Taten, die den Angeklagten zur Last gelegt werden, einzeln als Verletzungen der Strafgesetze jedes positiven inneren Rechtes jedes zivilisierten Landes angesprochen werden können oder als Verletzungen des von Herrn de Menthon bereits entwickelten gemeinsamen internationalen Rechtes, das hier als Wurzel des internationalen Brauchs vorgeschlagen worden ist; deshalb ist die Züchtigung für jede dieser Taten nicht unbegründet, im Gegenteil, wenn man sich an diese erste analytische Betrachtung hält, sind die schwersten Strafen schon verdient.

Es ist jedoch notwendig, darüber hinauszugehen, denn obwohl diese Anklage keine strafbare Tat als solche übergeht, ist die Analyse der Verantwortlichkeit der Angeklagten im Licht der Gesetze nur eine erste Schätzung, die uns ermöglichen würde, die Angeklagten als Mittäter, nicht jedoch als Hauptschuldige zu zeigen. Und wir wollen rasch den Beweis erbringen, daß sie tatsächlich die Hauptschuldigen gewesen sind.

Wir hoffen, das zu erreichen, indem wir die drei folgenden Sätze entwickeln:

Erstens, die Handlungen der Angeklagten bilden die Elemente eines verbrecherischen politischen Planes.

Zweitens, die Koordinierung der verschiedenen Dienstzweige, an deren Spitze diese Männer standen, schließt ihre enge Zusammenarbeit bei der Verwirklichung ihrer verbrecherischen Politik in sich.

Drittens, sie sollen kraft dieser verbrecherischen Politik gerichtet werden.

[603] Die Handlungen der Angeklagten bilden die Elemente eines verbrecherischen politischen Planes.

Die Angeklagten haben die verschiedensten Tätigkeiten ausgeübt. Als Politiker, Diplomaten, Militärs, Seeleute, Wirtschafts- und Finanzleute, Juristen, Publizisten oder Propagandisten vertreten sie fast alle Formen der freien Tätigkeit. Ohne Zögern erkennt man jedoch das Band, das sie vereint. Alle haben sie ihr Bestes oder ihr Schlechtestes in den Dienst des hitlerischen Staates gestellt. Sie repräsentieren gewissermaßen das Gehirn dieses Staates. Wohl bildeten sie allein nicht den ganzen Staat. Nichtsdestoweniger ist es für niemanden zweifelhaft, daß sie einen wichtigen Bestandteil darstellten. Sie haben die Politik dieses Staates ausgedacht. Sie wollten, daß ihre Gedanken in die Tat umgesetzt werden und haben alle in fast gleichem Maße zu dieser Verwirklichung beigetragen. Dies gilt für Heß und Göring, Berufspolitiker, die gestehen, nie einen anderen Beruf ausgeübt zu haben als den eines Agitators oder Staatsmannes, für Ribbentrop, Neurath und Papen, die Diplomaten des Regimes, für die Militärs Keitel, Jodl, Dönitz oder Raeder, für Rosenberg, Streicher, Frank oder Frick, die Denker der Ideologie des Systems, wenn man sie als Denker bezeichnen kann, für Schacht und Funk, die Finanzleute, ohne welche das Regime Bankrott gemacht hätte und unter der Inflation noch vor der Aufrüstung zusammengebrochen wäre, für Juristen wie Frank, für Publizisten und Propagandisten wie Fritzsche und Streicher, die sich der Verbreitung des gemeinsamen Gedankengutes gewidmet haben, für Techniker wie Speer und Sauckel, ohne die diese Gedanken nie hätten in die Tat umgesetzt werden können, wie dies geschehen ist, für Polizisten wie Kaltenbrunner, die die Geister durch Terror unterwarfen, oder für einfache Gauleiter wie Seyß-Inquart, Schirach und noch einmal Sauckel, Verwalter, Funktionäre der Behörden und gleichzeitig Politiker, die die gemeinsame, von dem gesamten Staats- und Parteiapparat entworfene Politik im Konkreten gestalteten.

Ich weiß wohl, daß der Schatten der Abwesenden über diesem Apparat schwebt und daß die Angeklagten von heute uns daran ohne Unterlaß erinnern. Hitler wollte, Himmler wollte, Bormann wollte, sagen sie. Ich habe nur gehorcht, und ihre Verteidiger überbieten sie. Hitler, der wunderbare und erleuchtete Tyrann, der seinen Willen mit unwiderstehlicher, magnetischer Gewalt aufzuzwingen wußte. Das ist zu einfach. Das ist zu summarisch. Es gibt wohl keinen Menschen, der unzugänglich ist für Vorschläge, Schmeicheleien und Einflüsse, und Hitler entging diesem Gesetz genau so wenig wie irgendein anderer Mensch. Alles, was uns in diesem Prozeß die Kämpfe der Einflüsse, die sich in der Umgebung des »großen Mannes« abspielten, ahnen ließ, zeugt unwiderleglich dafür. Perfide und verschlagen waren die Verleumdungen und Intrigen, die uns während gewisser Phasen dieses Prozesses an die [604] kleinen Höfe der italienischen Renaissance denken ließen. Da gab es alles bis zum Mord. Hat sich nicht Göring nach der Erzählung von Gisevius auf diese Weise, bevor er selbst in Ungnade fiel, Röhms und Ernsts entledigt, die nicht gegen ihren Herren, sondern gegen ihn konspiriert hatten? Soviel Einbildungskraft, soviel Beharrungsvermögen im Übel, aber auch eine derartige Wirksamkeit zeigen uns, daß Hitler den Handlungen und Intrigen seiner Umgebung gegenüber keinesfalls gefühllos war. Warum haben sich diese Intrigen nicht zum Guten ausgewirkt? Für die Zugänglichkeit Hitlers gegenüber Einflüssen haben wir gerade von Schacht ein direktes Zeugnis, das über den Rahmen dieser Männer hinaus die deutschen Massen anklagt, die alle mitgearbeitet haben an der Fälschung des Urteils und an der Aufstachelung krankhafter Leidenschaften.

Hat nicht Schacht über Hitler den Zuhörern gesagt:

»Ich glaube, daß er ursprünglich nicht nur schlechte Absichten hatte. Zweifellos hat er geglaubt, etwas Gutes zu wollen, aber er ist nach und nach diesem Zauber, den er auf die Massen ausübte, selbst erlegen, denn wer sich in die Massenverführung hineinbegibt, wird letzten Endes von der Masse geführt und verführt, und so hat ihn dieses Wechselspiel von Führern und Geführten meines Erachtens mit auf die schlechte Bahn der Masseninstinkte gezogen, von der sich jeder politische Führer freihalten sollte.«

Welches war also der große Gedanke aller?

Unabstreitbar der der Eroberung von Lebensraum mit allen Mitteln, auch mit den verbrecherischsten.

Zu einer Zeit, da Deutschland noch entwaffnet ist, wo Vorsicht geboten erscheint, verlangt Schacht, der sich an der Seite Hitlers befindet, Kolonien. Wir erinnern uns der Zeugenaussage Hirschfelds, aber er verschleiert, er maskiert teilweise den großen Gedanken des Staatsapparates, dem er angehört, und diesen Gedanken bloßzustellen, fiel uns wohl weniger leicht, ohne die entwaffnende Naivität des »großen Mannes«, der zehn Jahre früher der Welt alle seine Schlachtpläne enthüllt hatte.

Auszug aus »Mein Kampf«, französischer Text, Seite 641:

»So wird das deutsche Volk seine Zukunft nur als Weltmacht vertreten können. Durch fast zweitausend Jahre war die Interessenvertretung unseres Volkes, wie wir unsere mehr oder minder glückliche außenpolitische Betätigung bezeichnen sollten, Weltgeschichte. Wir selbst sind Zeugen dessen gewesen: denn das gigantische Völkerringen der Jahre 1914-1918 war nur das Ringen des deutschen Volkes um seine Existenz auf dem Erdball; die Art des Vorganges selbst bezeichnen wir aber als Weltkrieg.

[605] In diesen Kampf schritt das deutsche Volk als vermeintliche Weltmacht. Ich sage hier vermeintliche, denn in Wirklichkeit war es keine. Würde das deutsche Volk im Jahre 1914 ein anderes Verhältnis zwischen Bodenfläche und Volkszahl gehabt haben, so wäre Deutschland wirklich Weltmacht gewesen und der Krieg hätte, von allen anderen Faktoren abgesehen, günstig beendet werden können.«

Auszug Seite 647:

»Vorwegnehmen möchte ich dabei folgendes: Die Forderung nach Wiederherstellung der Grenzen des Jahres 1914 ist ein politischer Unsinn von Ausmaßen und Folgen, die ihn als Verbrechen erscheinen lassen. Ganz abgesehen davon, daß die Grenzen des Reiches im Jahre 1914 alles eher als logische waren. Denn sie waren in Wirklichkeit weder vollständig in Bezug auf die Zusammenfassung der Menschen deutscher Nationalität noch vernünftig in Hinsicht auf ihre militär-geographische Zweckmäßigkeit. Sie waren nicht das Ergebnis eines überlegten politischen Handelns, sondern Augenblicksgrenzen eines in keinerlei Weise abgeschlossenen politischen Ringens, ja zum Teil Folgen eines Zufallspieles.«

Auszug Seite 649:

»Die Grenzen des Jahres 1914 bedeuten für die Zukunft der deutschen Nation gar nichts. In ihnen lag weder ein Schutz der Vergangenheit, noch läge in ihnen eine Stärke für die Zukunft. Das deutsche Volk wird durch sie weder seine innere Geschlossenheit erhalten, noch wird seine Ernährung durch sie sichergestellt, noch erscheinen diese Grenzen, vom militärischen Gesichtspunkt aus betrachtet, als zweckmäßig oder auch nur befriedigend, noch können sie endlich das Verhältnis bessern, in dem wir uns zur Zeit den anderen Weltmächten oder, besser gesagt, den wirklichen Weltmächten gegenüber befinden.«

Auszug Seite 650:

»Demgegenüber müssen wir Nationalsozialisten unverrückbar an unserem außenpolitischen Ziele festhalten, nämlich dem deutschen Volk den ihm gebührenden Grund und Boden auf dieser Erde zu sichern. Und diese Aktion ist die einzige, die vor Gott und unserer deutschen Nachwelt einen Bluteinsatz gerechtfertigt erscheinen läßt: Vor Gott, insofern wir auf diese Welt gesetzt sind mit der Bestimmung des ewigen Kampfes um das tägliche Brot, als Wesen, denen nichts geschenkt wird und die ihre Stellung als Herren der Erde nur der Genialität und dem Mute verdanken, mit dem sie sich diese zu erkämpfen und zu wahren wissen; vor unserer deutschen Nachwelt aber, insofern wir keines Bürgers Blut vergossen, [606] aus dem nicht tausend andere der Nachwelt geschenkt werden. Der Grund und Boden, auf dem dereinst deutsche Bauerngeschlechter kraftvolle Söhne zeugen können, wird die Billigung des Einsatzes der Söhne von heute zulassen, die verantwortlichen Staatsmänner aber, wenn auch von der Gegenwart verfolgt, dereinst freisprechen von Blutschuld und Volksopferung.«

Auszug Seite 687:

»Ein Staat, der im Zeitalter der Rassenvergiftung sich der Pflege seiner besten rassischen Elemente widmet, muß eines Tages zum Herrn der Erde werden.«

Auszug Seite 135:

»Ein stärkeres Geschlecht wird die Schwachen verjagen, da der Drang zum Leben in seiner letzten Form alle lächerlichen Fesseln einer sogenannten Humanität der einzelnen immer wieder zerbrechen wird, um an seine Stelle die Humanität der Natur treten zu lassen, die die Schwäche vernichtet, um der Stärke den Platz zu schenken.«

Und dann wuchsen die Kräfte des Staats- und Parteiapparates weiter an. Die heimlich neu aufgestellte Armee war bald stark genug, um Deutschland die offene Wiederaufrüstung zu gestatten. Wer hätte damals die ungeheuerliche Entwicklung dieses biologischen Materialismus zu unterbrechen gewagt? Hitler erläuterte seine Gedanken in kleinem Kreise, und es waren nicht alle Nazis, die seine Erläuterungen anhörten. Aufgeklärt über die Absichten ihres Herrn und Meisters blieben sie an seiner Seite, und dies verurteilt sie. Nicht wahr, Raeder?

»Es handele sich nicht um die Gewinnung von Menschen, sondern von landwirtschaftlich nutzbarem Raum«

sagte Hitler in seiner Besprechung mit von Blomberg, von Fritsch und Raeder vom 5. November 1937.

»Daß jede Raumerweiterung nur durch Brechen von Widerstand und unter Risiko vor sich gehen könne,...« (386-PS).

Nachdem von Fritsch und von Blomberg in Ungnade gefallen waren, hatten Keitel und Jodl, die wegen ihrer Servilität dem Regime gegenüber gewählt worden waren, ein starkes Kriegswerkzeug in Händen. Kurz vor dem Konflikt wiederholte Hitler seinen Gedanken:

»Es heißt vielmehr, die Umstände den Forderungen anzupassen. Ohne Einbruch in fremde Staaten oder Angreifen fremden Eigentums ist dies nicht möglich.

Der Lebensraum, der staatlichen Größe angemessen, ist die Grundlage für jede Macht. Eine Zeitlang kann man Verzicht leisten; dann aber kommt die Lösung der Probleme, so [607] oder so. Es bleibt die Wahl zwischen Aufstieg und Abstieg, in 15 oder 20 Jahren wird für uns die Lösung zwangsweise notwendig. Länger kann sich kein deutscher Staatsmann um die Frage herumdrücken.

Z. Zt. befinden wir uns im Zustand nationalen Hochgefühls in gleicher Gesinnung mit 2 anderen Staaten: Italien und Japan.

Die zurückliegende Zeit ist wohl ausgenutzt worden. Alle Schritte waren folgerichtig auf das Ziel ausgerichtet. Nach 6 Jahren ist die heutige Lage folgende:

Nationalpolitische Einigung der Deutschen ist erfolgt außer kleinen Ausnahmen.

Weitere Erfolge können ohne Bluteinsatz nicht mehr errungen werden....

Danzig ist nicht das Objekt, um das es geht. Es handelt sich für uns um Arrondierung des Lebensraumes im Osten und um die Sicherstellung der Ernährung....

Die Bevölkerung nichtdeutscher Gebiete tut keinen Waffendienst und steht zur Arbeitsleistung zur Verfügung.

Das Problem ›Polen‹ ist von der Auseinandersetzung mit dem Westen nicht zu trennen.« (L-79.)

Das sind Auszüge aus dem Protokoll einer am 23. Mai 1939 in der Reichskanzlei abgehaltenen Besprechung, bei welcher Hitler, Göring, Raeder, Keitel und andere zugegen waren, Dokument L-79, Beweisstück US-27.

Dann kam der Krieg, der in einigen Monaten ganz Deutschland glauben ließ, daß seine Macht unwiderstehlich wäre und daß es zur Welteroberung ausziehen könnte. All das Grausame und Ungeheuerliche lag in Hitlers Worten:

»Demgegenüber müssen wir Nationalsozialisten unverrückbar an unserer Außenpolitik festhalten, nämlich dem deutschen Volk den ihm gebühren den Grund und Boden auf dieser Erde zu sichern. Und diese Aktion ist die einzige, die vor Gott und unserer deutschen Nachwelt einen Bluteinsatz gerechtfertigt erscheinen läßt.« (»Mein Kampf«.)

Und dies wurde entwickelt. Hitler sagte in einer Ansprache über die Ostgebiete am 16. Juli 1941, L-221:

»Wir werden also wieder betonen, daß wir gezwungen waren, ein Gebiet zu besetzen, zu ordnen und zu sichern;... Es soll also nicht erkennbar sein, daß sich damit eine endgültige Regelung anbahnt! Alle notwendigen Maßnahmen – Erschießen, Aussiedeln, etc. – tun wir trotzdem und können wir trotzdem tun.«

[608] Und weiter:

»Dieser Partisanen-Krieg hat auch wieder seinen Vorteil: er gibt uns die Möglichkeit, auszurotten, was sich gegen uns stellt.«

Dasselbe Thema wurde aufgegriffen und zynisch verkündet durch die Wortführer des Staates:

Dieser Prozeß hat dazu das Echo abgegeben: Eine Rede Himmlers, Dokument 1919-PS:

»Das, was in den Völkern an gutem Blut unserer Art vorhanden ist, werden wir uns holen, indem wir ihnen, wenn notwendig, die Kinder rauben und sie bei uns großziehen. Ob die anderen Völker in Wohlstand leben oder ob sie verrecken vor Hunger, das interessiert mich nur soweit, als wir sie als Sklaven für unsere Kultur brauchen, anders inter essiert mich das nicht. Ob bei dem Bau eines Panzergrabens zehntausend russische Weiber an Entkräftung umfallen oder nicht, interessiert mich nur soweit, als der Panzergraben für Deutschland fertig wird.«

Aus derselben Rede:

»Wenn mir einer kommt und sagt: Ich kann mit den Kindern oder den Frauen den Panzergraben nicht bauen, das ist unmenschlich, denn dann sterben sie daran! Dann muß ich sagen: Du bist ein Mörder an deinem eigenen Blut, denn, wenn der Panzergraben nicht gebaut wird, dann sterben deutsche Soldaten, und das sind Söhne deutscher Mütter!«

Und über die Ausrottung der Juden:

»Wir wollen nicht am Schluß, weil wir einen Bazillus ausrotteten, an dem Bazillus krank werden und sterben.«

»Wir hatten... die Pflicht gegenüber unserem Volk, dieses Volk, das uns umbringen wollte, umzubringen.«

»Und wir haben keinen Schaden in unserem Innern, in unserer Seele, in unserem Charakter daran genommen.«

Eroberung des Lebensraumes, das heißt von Gebieten, die unter Anwendung aller Mittel, auch der Ausrottung von ihrer Bevölkerung, geleert worden sind. Dies ist die große Idee der Partei, des Regimes, des Staates und somit dieser Männer, die an der Spitze der hauptsächlichen Staats- und Parteistellen standen.

Hier die große Idee, in deren Dienst sie sich gestellt, für die sie gearbeitet haben. Um sie zu verwirklichen, waren ihnen alle Mittel gut: die Verletzung von Verträgen, Invasionen und die Unterjochung schwacher und friedlicher Nachbarn im tiefen Frieden, Angriffskriege, totale Kriege mit allem Grauen, das dieses Wort beinhaltet. Sie haben geistig und materiell daran teilgenommen; [609] Göring und Ribbentrop haben es zynisch eingestanden, und die Generale und Admirale haben mit allen Kräften vorwärtsgetrieben.

Speer nutzte die Arbeitskräfte, die ihm Sauckel, Kaltenbrunner, die Gauleiter und die Generale beschafften, bis zur Entkräftung und bis zum Tode aus. Kaltenbrunner betrieb die Gaskammern, für die Frick, Schirach, Seyß-Inquart, Frank, Jodl, Keitel und die anderen Opfer lieferten. Diese Gaskammern waren dadurch möglich geworden, weil eine ihnen günstige politische Ideologie entwickelt worden war, und hier finden Sie ineinandergreifend Verantwortlichkeit aller, von Göring, Heß, Rosenberg, Streicher, Frick, Frank, Fritzsche bis zu Schacht selbst, ja, bis zum Philosemiten Schacht. Hat er nicht Hirschfeld gesagt: Ich will die Größe Deutschlands, und um sie zu erreichen, bin ich bereit, mich mit dem Teufel selbst zu verbünden!

Dieses Bündnis, er hat es mit dem Teufel und mit der Hölle abgeschlossen... Bis zu Papen, der sieht, wie rings um ihn seine Sekretäre, seine Freunde hingemordet werden und der fortfährt, offizielle Missionen nach Ankara, nach Wien anzunehmen, weil er glaubt, Hitler durch seine Dienste besänftigen zu können.

Und nicht alle sind hier, es gibt Tote und Lebendige, zum Beispiel die Industriellen, die die Arbeitskraft der unterjochten Länder ausgebeutet haben, nachdem sie Hitler und sein Regime dadurch an die Herrschaft gebracht hatten, daß sie das Geld zur Verfügung stellten, ohne das nichts hätte gemacht werden können, die Hitler und sein Regime ebensosehr aus fanatischem Nationalsozialismus wie vor allem, weil sie sich vom Nazismus die Bewahrung ihrer Privilegien versprachen, an die Macht gebracht hatten.

Alles hielt sich gegenseitig, alles war untrennbar vereinigt, denn die totalitäre Politik, der totale Krieg, die Vorbereitung und die Führung des gegen die anderen Völker gerichteten Vernichtungsplanes zur Eroberung des Lebensraumes setzen eine Koordinierung, eine enge Verbindung zwischen allen an der Macht befindlichen Einrichtungen voraus: Polizei und Wehrmacht – Auswärtige Angelegenheiten und Polizei und Wehrmacht, Justiz und Polizei – Wirtschaft und Justiz – Universitäten und Propaganda und Polizei.

Und damit sind wir bei der zweiten These angelangt, die wir Ihnen auseinandersetzen wollen.

Die Koordinierung der verschiedenen Dienstzweige, an deren Spitze sich diese Männer befanden, setzt eine enge Zusammenarbeit zwischen ihnen voraus.

Die Verteidigung bemüht sich, zwischen den verschiedenen Elementen des deutschen Staates dichte Scheidewände aufzustellen. Will man ihr glauben, so hat es eine Parallelität ohne horizontale Verbindung gegeben zwischen den verschiedenen Einrichtungen des [610] Staates und der Partei, zwischen den Verwaltungstätigkeiten der Ministerien und zwischen den nationalsozialistischen Organisationen. Nur in der Spitze, nur in der Person des Oberhauptes sei die Verbindung hergestellt gewesen. Nach der Verteidigung sei das die deutsche Struktur beherrschende Prinzip die Personalunion gewesen und nicht das Prinzip der Koordinierung und der Zusammenarbeit.

Das ist falsch. Das widerspricht den Grundsätzen des Nazi-Staates, ebenso den Notwendigkeiten eines Staates, in welchem alle Kräfte nach demselben Ziel ausgerichtet sind, und schließlich der Wirklichkeit des deutschen Lebens, wie es sich aus den Verhandlungen hier ergibt.

Gemäß der nationalsozialistischen Konzeption soll die Partei die Demokratie ersetzen. Die Partei ist der politische Ausdruck der Nation, der sich in der politischen Aktion des Staates verwirklicht und durch die Tätigkeit der Verwaltungseinrichtungen durchgeführt wird. Das Gesetz vom 1. Dezember 1933 zur Einheit von Partei und Staat erklärt die Partei zur einzigen Stütze der Staatsidee und vereinigt Partei und Staat unlösbar miteinander.

Hitler sagte bei dem Parteitag 1934: Es ist nicht der Staat, der uns geschaffen hat, wir haben vielmehr den Staat geschaffen. Vielleicht bedeuten wir für die einen eine Partei, für andere Organisation, für andere wieder etwas anderes, in Wirklichkeit aber sind wir das, was wir sind!

Das von der Partei verfolgte Ziel bestand also darin, eine immer vollkommenere Einheit zwischen Staat und Partei zu erreichen. So erklärt sich jene Gesetzgebung, in der bestimmt wird, daß der Chef der Parteikanzlei bei der Ernennung der höheren Beamten gehört werden muß, daß die Führer der Partei in die Gemeindeverwaltung mit eingeschlossen werden sollen, daß die SS in die Polizei eingegliedert und die SS den Polizisten angeglichen werden sollen, daß aus der Leitung der Hitler-Jugend eine staatliche Dienststelle zu machen sei, daß die Dienststellen der Partei im Ausland in die Dienststellen des Auswärtigen Amtes eingebaut und daß die Soldaten der Partei mehr und mehr mit den Soldaten der Wehrmacht verschmolzen werden sollen. Das Kriegstagebuch des Generals von Brodowsky, das wir dem Gerichtshof vorgelegt haben, zeigt, daß diese Verschmelzung im Augenblick der Landung in Frankreich verwirklicht war. Hitler hält jedoch weiterhin an dem Parallelsystem von Staats- und Parteiorganisationen fest, denn diese kontrollieren und überwachen sich gegenseitig. Er verpflichtet die beiden Teile zur engen Zusammenarbeit, um der Wirksamkeit der Kontrolle sicher zu sein.

Andererseits vertreten alle Angeklagten mit Ausnahme von Heß staatliche Stellen. Sie können sich nicht hinter die Allmacht der Partei verschanzen, denn Partei und Staat haben sich in die [611] Macht geteilt. Die von der Partei aufgestellte Lehre soll die Tätigkeit des Staates leiten, aber andererseits trägt der Staat durch seine Tätigkeit zur Entwicklung der Lehre der Partei bei. Zahlreiche Punkte des Parteiprogramms vom 24. Februar 1920 sind nie verwirklicht worden und gerieten vollständig in Vergessenheit, nachdem eine gewisse Erfahrung der Machtausübung gewonnen worden war. Die nicht durch Arbeit erworbenen Einkommen wurden nicht abgeschafft, Punkt 11; die Trusts wurden nicht verstaatlicht, Punkt 13; die Bodenreform wurde keineswegs im Sinne des Punktes 17,1 durchgeführt; die Grundrente, die Bodenspekulation blieben bestehen.

Schließlich wurde das gesamte deutsche Leben einer Resultante der Kräfte des Staates und der Partei unterstellt. Alle Staatsstellen, alle Parteistellen, haben zur Schaffung der Zusammensetzung beigetragen.

An Beispielen fehlt es nicht, und zwar in allen Dienstzweigen des Staates.

Nehmen wir die Auswärtigen Angelegenheiten. Sie stellen eine jener Staatseinrichtungen dar, die nach orthodoxer Auffassung am allermeisten von jeder politischen Lehre ferngehalten werden muß. Anders jedoch im Nazi-Deutschland. Zur Ausrottung der Juden arbeiten die Missionen im Ausland Hand in Hand mit dem Reichssicherheitshauptamt durch Vermittlung der Wilhelmstraße; dies beweisen Dokumente RF-1206, RF-1220, RF-1502 und RF-1210 und US-433. Die Funktionäre der Wilhelmstraße müssen die Militärpolizei und die Geheime Staatspolizei beraten, Dokument RF-1061. Best ist es, der Vertreter Ribbentrops in Dänemark, der dem Chef der Deutschen Polizei, Mildner, den Befehl zur Deportierung der Juden übermittelt, Dokument RF-1503. Das Dokument RF-1501 zeigt Ribbentrop, wie er Mussolini gegenüber den Antisemitismus rechtfertigt und die Mitarbeit Italiens verlangt.

In alle gegen die Eliten gerichteten terroristischen Maßnahmen sind Ribbentrop und Kaltenbrunner verwickelt. SD und Wilhelmstraße sind in die Organisation des Anschlags gegen den Sender Gleiwitz verwickelt, der einen Vorwand für den Angriff auf Polen liefern sollte. Der Bericht der deutschen Militärverwaltung über die Plünderung der Kunstschätze Frankreichs stellt sowohl eine Beschuldigung des Einsatzstabes Rosenberg wie der Deutschen Botschaft in Paris dar, Dokument RF-1505. Die Wilhelmstraße und die Wehrmacht sind mit der Polizei verquickt in die Frage der Geiseln, der Repressalien und der Deportationen.

Die Beispiele könnten vermehrt werden. Wir behaupten nicht, die Frage zu erschöpfen, sondern nur eine Meinung zu illustrieren.

Prüfen wir nun die Tätigkeit der Organisationen Rosenbergs. Rosenberg vereint bereits auf Grund seiner Funktionen mehrere [612] Zweige des deutschen Staates. Seine außenpolitische Dienststelle ist in das Auswärtige Amt eingegliedert worden. Er ist ferner der Philosoph des Regimes, Minister für die besetzten Ostgebiete und Chef des Einsatzstabes, der sich mit den Kunstschätzen befaßt. Der SD und die Geheime Polizei arbeiten in Verbindung mit ihm, Dokument L-188 und 946-PS.

Dieselbe Verbindung, dieselbe Koordinierung findet man innerhalb des Staatsapparates, was die Zwangsarbeit angeht.

Alle Minister und alle höheren führenden Beamten, wie zum Beispiel die Gauleiter, sind darin verwickelt, ob sie nun die Operation ausgedacht oder vorbereitet, oder nur einfach unterstützt, oder aus ihr Nutzen gezogen haben.

Wir erinnern uns an die interministeriellen Besprechungen dazu in Berlin, sowie an die Konferenz zwischen Sauckel, Kaltenbrunner, Speer, Funk und den Vertretern des OKW, die Gegenstand des Dokuments 3819-PS ist, sowie an die von Sauckel geführte Besprechung in Paris, an der Vertreter der Wehrmacht, der Polizei und der Botschaft teilgenommen haben, Dokument RF-1517.

Auch die Wirtschaftsgebiete sind nicht unabhängiger. Während des Krieges arbeiten unter Funk die Wirtschafts- und Verwaltungsstellen der Wehrmacht eng mit jenen der Wirtschaft zusammen, Dokument RF-3 bis. Das Wirtschaftsministerium wandte sich an die Polizei zur Entwicklung wirtschaftlicher Germanisierungspläne, Dokumente RF-803 und RF-814. Das Finanzministerium subventionierte die SS für wissenschaftliche Forschungen an Internierten, die unfreiwillige Versuchsobjekte waren, Dokument 002-PS. Lange vor dem Kriege und unter Schacht verbanden mehr als in irgendeinem anderen Land der Welt zunächst im geheimen und dann vor aller Öffentlichkeit dieselben Bande die Politik, die Finanzen und die Wirtschaft mit der Wehrmacht. In einer Rede vom 29. November 1938 gab Schacht folgendes Urteil über sein Werk ab:

»Es ist möglich, daß noch keine Notenbank in Friedenszeiten eine so wagemutige Kreditpolitik getrieben hat wie die Reichsbank seit der Machtergreifung durch den Nationalsozialismus. Mit Hilfe dieser Kreditpolitik aber hat sich Deutschland eine Rüstung geschaffen, die der keines anderen Staates nachsteht, und diese Rüstung wiederum hat die Erfolge unserer Politik ermöglicht.« (EC-611.)

Auch die Justiz ist nicht unabhängiger. Man findet sie als Genossin der Polizei bei den verbrecherischsten Unternehmungen. Das Dokument 654-PS berichtet über eine Besprechung zwischen Thierack, Himmler und anderen, in deren Verlauf beschlossen wurde, daß alle asozialen Elemente und alle Insassen der Konzentrationslager, die Juden, Zigeuner, Russen, Ukrainer oder Polen, die zu mehr als drei Jahren Gefängnis verurteilt waren, seitens [613] der Verwaltung an Himmler zur Ausrottung durch Arbeit übergeben werden sollten und daß in Zukunft die diesen Kategorien angehörenden Personen nicht mehr vor ordentliche Gerichte gestellt, sondern direkt den Dienststellen Himmlers überstellt werden sollten.

Schließlich verschmolzen während des Krieges die terroristischen Tätigkeiten der Wehrmacht und der Polizei, des Staates und der Partei. Zuweilen war die Polizei der Wehrmacht unterstellt, obwohl sie mit einer gewissen Autonomie nach den Befehlen des Reichssicherheitshauptamtes handelte. Dies war in Belgien der Fall. Obwohl in Frankreich die Polizei von der Wehrmacht getrennt war, arbeitete sie doch eng mit ihr zusammen. Die Wehrmacht nahm gemeinsam mit Sipo und SD an den Judenverfolgungen, an der Verwaltung des Internierungslagers von Compiègne, an der Auswahl der Geiseln, RF-1212 und RF-1212 bis, und ihrer Exekution, RF-1244, teil. Wehrmacht und Polizei, wie wir gesehen haben, verbanden sich zu Terrorhandlungen gegen die Bevölkerung. Ebenso waren Marine und Polizei an der Niedermachung von Kommandos beteiligt, und obwohl alle Kriegsgefangenen ausnahmslos dem OKW unterstellt waren, war es die Polizei, die die Niedermetzelung bestimmter Kategorien von Kriegsgefangenen durchführte, 1165-PS.

Man könnte noch viele Beispiele über die enge Verbindung zwischen Parteiapparat und staatlichen Dienststellen anführen, über ihre Koordinierung, die manchmal bis zur Symbiose ging. Alle verfolgten, sei es auf dem einen oder dem anderen Weg, die Verwirklichung des gemeinsamen politischen Gedankens: Eroberung von Raum mit allen Mitteln.

Daraus ergibt sich augenscheinlich das Zusammenwirken der Angeklagten. Außer den klaren Beispielen der Zusammenarbeit, welche wir hier vorbringen, führt uns auch unsere Kenntnis des allgemeinen Funk tionierens dieses mit dem Schicksal der Partei verbundenen Staates und die Kenntnis von seinem heftigen Zugreifen gegen die Abtrünnigen, für welche die Konzentrationslager mit ihren Gaskammern bereitstanden, zu der Behauptung, daß die Angeklagten als Minister, Würdenträger oder hohe Funktionäre der staatlichen oder der Parteibehörden ein Ganzes bildeten, zusammen mit anderen, die nicht hier sind – tot oder für andere Prozesse vorgesehen. Und dieses Ganze war die Regierung des Reiches, es war der Staat als Partei oder die Partei als Staat, eine Einheit vielleicht, aber eine bewußte und verbrecherische Einheit, die Millionen Menschen hinschlachten ließ, um das Reich unmäßig zu vergrößern.

Die Taten der Angeklagten bestehen nicht nur aus den Einzelhandlungen, die wir soeben im Lichte der nationalen Strafgesetzgebung unserer Länder oder ihres eigenen Landes analysiert haben. [614] Sie sind auch in ihrer Gesamtheit die des deutschen Staates, für dessen Rechnung sie handelten, jenes deutschen Staates, dem sie Leben, Bewußtsein, Gedanken und Willen gegeben haben und für den sie auch jetzt bis zu den letzten Folgerungen die Verantwortung übernehmen müssen, da sie sich von seinen Verbrechen persönlich nicht loslösen konnten.

Und nun kommen wir zu unserer dritten These:

Die Angeklagten müssen gerichtet werden gemäß der verbrecherischen Politik, deren Förderer und Werkzeuge sie gewesen sind.

War es nicht Dr. Seidl in der Verteidigung Franks, der sagte, Seite 55:

»Es ist ein anerkannter Grundsatz, und dieser leitet sich aus den Prinzipien des Strafrechts aller zivilisierten Nationen ab, daß nämlich ein einheitlicher natürlicher Vorgang in seiner Gesamtheit gewürdigt werden muß und daß der Beurteilung alle Umstände des Falles zugrunde zu legen sind, die überhaupt als geeignet angesehen werden können, bei der Urteilsfindung Berücksichtigung zu finden.«

Alle Verbrechen der Angeklagten liegen in ihrem politischen Leben. Diese Verbrechen sind, wie wir wissen, die Elemente einer verbrecherischen Staatspolitik. Die Angeklagten als Verbrecher des gewöhnlichen Rechts zu betrachten, zu vergessen, daß sie im Namen des Deutschen Reiches und für die Rechnung dieses Staates gehandelt haben, für sie dieselben Normen wie für Gauner und Mörder anzuwenden, hieße die Bedeutung des Verfahrens einschränken, den Charakter selbst ihrer Verbrechen verkennen. Die Verbrechen, die von den Gerichten unseres Landes gewöhnlich verfolgt werden, stellen den Verbrecher in Gegensatz zu der sozialen Ordnung. Es sind dies individuelle Handlungen. Ihre Tragweite ist beschränkt. Ihre Folgen sind begrenzt. Diese Verbrechen treffen immer nur wenige Opfer, und es ist unmöglich, in den Annalen unserer Länder Beispiele für methodische durch terroristische Organisationen begangene Morde zu finden, die mehr als einige hundert Opfer gefordert hätten. Dies ist der Höchstpreis eines verbrecherischen Komplotts innerhalb unserer nationalen Gesellschaft.

Denn mit einer Organisation, einer Hierarchie, mit öffentlichen Machtmitteln und mit juristischen Institutionen versehen, können unsere nationalen Gesellschaften die Delinquenten ausschließen, bevor sie das volle Maß ihrer bösen Absichten verwirklicht haben.

Diese Angeklagten jedoch haben ihre verbrecherische Tätigkeit im Schoße der Gesellschaft der Staaten entwickelt, einer unorganisierten Welt, die soeben erst beginnt, sich auf sich selbst zu besinnen und die damals weder über eine bewaffnete Macht noch über Richter verfügte.

[615] Diese Angeklagten bemächtigten sich des deutschen Staates, machten aus ihm einen Staat von Banditen, indem sie die gesamte staatliche Exekutivgewalt in den Dienst ihrer verbrecherischen Ziele stellten. Sie handelten als Häupter oder als Leiter der politischen, diplomatischen, juristischen, militärischen, wirtschaftlichen und Finanz-Generalstäbe. Normalerweise sind in jedem Lande die Tätigkeiten dieser Generalstäbe koordiniert, da sie ein gemeinsames Ziel, ausgedrückt durch eine gemeinsame politische Idee, verfolgen. Im nationalsozialistischen Deutschland wurde jedoch, wie wir wissen, diese Koordinierung durch die gegenseitige Durchdringung der Organe der Partei und der Verwaltung noch verstärkt. Die Einzelverbrechen wurden die Verbrechen aller, indem sie zu Staatsverbrechen wurden. Auch waren sie die Frucht des politischen Gedankens jedermanns: »Eroberung von Raum um jeden Preis.«

Die Verbrechen des Staates, die von jemandem begangen wurden, der einen der großen Dienstzweige kontrollierte, konnten nur durchgeführt werden, weil alle diejenigen, die alle übrigen großen Dienstzweige leiteten, dazu beitrugen. Hätten sich nur einige und ihre Ämter zurückgehalten, so wäre dies der Zusammenbruch des Staates gewesen, die Zerstörung seiner verbrecherischen Macht, schließlich das Ende der Gaskammern oder die Unmöglichkeit, sie herzustellen. Aber niemand hielt sich zurück oder wünschte sich zurückzuhalten, denn die Gaskammern, die Ausrottung zur Gewinnung von Lebensraum waren oberster Leitsatz des Regimes, und sie selbst waren das Regime.

Wird nicht der Beweis der Einheit im Verbrechen durch die Erklärungen der Angeklagten selbst erbracht, durch ihre und ihrer Anwälte ständigen Bemühungen, um die Autonomie ihrer Dienststellen aufzuzeigen, um die Verantwortung der Wehrmacht der Polizei zuzuschieben, die des Außenministeriums dem Regierungschef, die des Arbeitsdienstes dem Vierjahresplan, die der Gauleiter den Generalen, kurz und gut, durch den Versuch, uns glauben zu machen, daß in Deutschland alles in geschlossenen Kreisen vor sich gegangen sei, während doch die gegenseitige Abhängigkeit der Verwaltungen und der Partei und die Vielzahl der Verbindungs- und Kontrollorgane zwischen Staat und Partei in ihrer kunstvollen Verzahnung gerade das Gegenteil beweisen. Alle Franzosen, die im besetzten Frankreich gelebt haben, entsinnen sich einer Ankündigung an den Mauern der Ortskommandanturen, die die Ziegel einer Mauer darstellte mit der Aufschrift: »Teneo quia teneor«.

Dies war die Devise des Regimes. Es hätte genügt, einige Ziegel zu entfernen, um die ganze Mauer zum Einsturz zu bringen. Keiner von diesen Männern hat dies getan, im Gegenteil, jeder hat seinen Ziegelstein für das Gebäude beigesteuert.

[616] So erbringen wir Ihnen außerhalb jedes juristischen Begriffs einer Verschwörung oder einer Mitschuld, der vielleicht je nach der Ausbildung der Juristen Gegenstand der Diskussionen sein könnte, durch Tatsachen den Beweis für die solidarische Verbundenheit und die gleiche verbrecherische Schuld aller Angeklagten.

Um das Verbrechen begangen zu haben, genügt es, daß sie als Chefs oder höhere Funktionäre der Partei oder eines der hauptsächlichen Organe des Staates, im Namen des Staates handelnd, und zwar mit dem Ziel, beizutragen zu der Ausdehnung des deutschen Raumes, mit allen Mitteln geplant, gewollt, angeordnet oder nur durch ihr Stillschweigen zugelassen haben, daß Verträge, die die Unabhängigkeit anderer Länder versprachen, verletzt, daß Angriffskriege vorbereitet oder erklärt, daß Massenmorde und andere Greueltaten systematisch durchgeführt und Verwüstungen und Plünderungen ohne Rechtfertigung systematisch begangen wurden.

Dies ist das Verbrechen des Deutschen Reiches, und alle Angeklagten haben an seiner Begehung mitgewirkt.

Wir werden das mit Hilfe von Beispielen aus den Verhandlungen für jeden der Angeklagten beweisen.

Für jeden der Angeklagten sind die drei Hauptthesen dieser Beweisführung folgende:

Erstens, der Angeklagte nahm innerhalb des Apparates des Staates und der Partei eine hervorragende Stellung ein, die ihm Gewalt über einen ganzen Verwaltungszweig oder über mehrere Dienste gab.

Zweitens, der Angeklagte hat die Idee des Regimes, nämlich die »Eroberung von Raum mit allen Mitteln« gebilligt, wenn nicht sogar geplant.

Drittens, er hat persönlich an der politischen Entwicklung dieser Idee durch seine eigene Tätigkeit teilgenommen.

Bezüglich Görings und Heß' wird mir der Gerichtshof ohne Zweifel längere Ausführungen erlassen. Sie waren die designierten Nachfolger des Führers. Sie haben der Bewegung seit Beginn angehört. Heß übernahm die Verantwortung für die Rassengesetze. Sie haben beide an der Gestaltung der politischen Idee des Regimes mitgewirkt, die sie in den Augen der Massen verkörperten. Durch ihre Reden und Vorträge haben sie diese Idee in alle Kreise eindringen lassen.

Göring hat aktiv und wesentlich zu der militärischen und wirtschaftlichen Vorbereitung beigetragen.

Göring ist der Schöpfer der Gestapo und der Konzentrationslager, in denen Millionen von angeblichen Feinden des Regimes den Tod fanden, und wo das Genocidium fast total durchgeführt wurde.

[617] Ein großer Teil seiner verbrecherischen Tätigkeit steht mit der Anwendung des Vierjahresplanes in Verbindung, der, wie bewiesen wurde, völlig auf die Vorbereitung des Krieges gerichtet war. Zusammen mit anderen ist er für die Deportierung von Arbeitern, für die an ihnen begangenen Brutalitäten und für ihre Verwendung in gegen ihr eigenes Land gerichteten Produktionszweigen verantwortlich. Außerdem war er an der Verwendung von Kriegsgefangenen und politischen Internierten bei Arbeiten, die unmittelbar mit den Kriegsanstrengungen des Reiches in Verbindung standen, beteiligt. Er hat die Vernichtung der Wirtschaft und die Ausplünderung der besetzten Nationen organisiert.

Er hat auch die Plünderung von Kunstwerken mit Hilfe des Einsatzstabes in großem Maßstab, meist zur Bereicherung seiner eigenen Sammlungen, organisiert.

Heß hatte durch Erlaß des Führers vom 21. April 1933 Vollmacht in allen die Leitung der Partei betreffenden Fragen erhalten. Er nahm an der Vorbereitung von Gesetzen und Verordnungen im allgemeinen und sogar an der der Führerbefehle teil. Er nahm an den Ernennungen der Funktionäre der Regierung und der Führer des Arbeitsdienstes teil. Er sicherte den Einfluß der Partei auf das innere Leben Deutschlands. Er hatte unmittelbaren Einfluß auf die Wehrmacht und die Außenpolitik. Die Rolle, die er in der Entwicklung des Antisemitismus spielte, verwickelt ihn in die verbrecherischen Folgen der Bewegung.

Ribbentrop war einer der Hauptbestandteile des Apparats von Partei und Staat. Von Hitler, der den Diplomaten »alten Stils« mißtraute, in die Wilhelmstraße gesetzt, arbeitete er mit allen Kräften an der Schaffung günstiger diplomatischer Voraussetzungen für einen Angriffskrieg, diesem wesentlichen Mittel zur Verwirklichung der Eroberung des Raumes.

Wir erinnern uns an das von unseren britischen Kollegen vorgelegte Dokument, das beweist, daß Ribbentrop im August 1939 Ciano gegenüber erklärt hat, Deutschland werde selbst dann Krieg führen, wenn ihm Danzig und der Korridor abgetreten würden. Er ist ferner, wie bereits bewiesen, mit seinen Dienststellen in die Terror- und Vernichtungshandlungen in den besetzten Ländern verwickelt.

Was Keitel angeht, werden meine Ausführungen ebenfalls kurz sein. Die Umstände, unter denen er es akzeptierte, von Hitler an Stelle von von Fritsch und von Blomberg an die Spitze des Oberkommandos der Wehrmacht gesetzt und zu den Kabinettssitzungen zugezogen zu werden, und seine politische Tätigkeit in diesen Stellungen, die durch seine Gegenwart an der Seite des Führers in Godesberg und später bei den Besprechungen mit Pétain und Horthy bewiesen wird, und die ihren Ausdruck fand in Befehlen, [618] die er unterzeichnete und unter denen die Ausführungsbestimmungen zu dem »Nacht-und-Nebel«-Erlaß nicht die wenigst berühmten sind, zeigen, daß es sich nicht nur um einen einfachen Militär, sondern um einen politischen General handelt. Seine Rolle bei den Verhaftungen und Ermordungen von Patrioten verdammt ihn. Er hat zweifellos an den Vernichtungen teilgenommen, sei es auch nur, indem er bestimmte Kategorien von Kriegsgefangenen der Polizei zur Sonderbehandlung überließ. Überdies erinnern wir uns an die Verbindung seiner Dienststelle zur Polizei und zur bewaffneten Macht der Partei.

VORSITZENDER: Ich glaube, es würde jetzt passen, eine Pause einzuschalten.


[Pause von 10 Minuten.]


M. DUBOST: Kaltenbrunner wurde 1932 Mitglied der Partei und der SS in Österreich. Er war Staatssekretär für Sicherheit und Polizei in Österreich, dann Chef der Polizei in Wien und Chef des Reichssicherheitshauptamtes vom 30. Januar 1943 bis zur Kapitulation. Während dieser letzten Periode war er für die Gestapo, die Polizei, den SD und die Konzentrationslager verantwortlich.

Er war eines der Hauptstücke des verbrecherischen Apparates zur Verwirklichung der Ausrottungspolitik und bei der Vollendung des Genocidiums. Seine Verantwortlichkeit für die Ermordungen steht fest. Er hat Befehle zur Internierung und Exekution erlassen.

Die Schutzhaftmaßnahmen waren, so sagte er, durch den Krieg gerechtfertigt. Obwohl wir wissen, daß er die Oberleitung über die Lager hatte, versucht er, uns glauben zu machen, daß er gegen den Gebrauch dieser Maßnahmen Stellung genommen habe.

Wir kennen die bedeutende Stellung Rosenbergs im Dritten Reich. Eine Dienststelle trug seinen Namen. Er war unter anderem Minister für die besetzten Ostgebiete und Propagandist. In »Blut und Ehre« besonders hat er die These von dem der sogenannten deutschen Rasse zustehenden Raum aufgegriffen und entwickelt.

Von den billigen Behauptungen ausgehend, daß die Ausstrahlung des nordischen Menschentums der Entwicklung der Menschheit ihren vollen Sinn gebe und daß überall Verfall herrsche, wenn die nordische Kultur, anstatt die Asiaten und Semiten zu ständiger Sklaverei zu verdammen, sich mit diesen unreinen Elementen vermische, zog er die Schlußfolgerung, daß der Kontinent der deutschen Idee und Rasse unterworfen werden müsse. Deutschland mit allen Mitteln zu seiner rassischen Reinheit zurückzuführen, war das Thema seiner Nürnberger Rede im Jahre 1933. Er empfahl die Ausrottung der Juden, und wir wissen heute, daß das nicht nur [619] eine rednerische Wendung war. Überdies schreibt er in seinem Bericht an den Führer vom 11. August 1942, 042-PS:

»Anordnungen, die Volksvermehrung in der Ukraine nicht zu unterstützen und den entsprechenden § 218 des Deutschen Strafgesetzbuches nicht anzuwenden, sind bereits im vergangenen Jahre anläßlich einer Anfrage ergangen und bei einer Reise des Leiters des Gesundheitsamtes noch einmal bestätigt worden.

... Auch in der Ukraine sind Maßnahmen zur Verhinderung der Seuchenausbreitung getroffen worden, nicht im Interesse für andere Völker, sondern ausschließlich für die Sicherung des deutschen Einsatzes und für die Erhaltung der Arbeitskraft im Dienst der deutschen Kriegswirtschaft.«

Schließlich war Rosenberg in den Angriff auf Norwegen verwickelt und hat dank seines Sonderstabes eine methodische Plünderung der Kunstschätze Europas durchgeführt.

Frank ist einer der ersten Anhänger der Partei. Er war ihr juristischer Berater, er nahm an der Ausarbeitung des Programms teil. Er war auch der Berater des Führers. Er war Justizminister in Bayern, dann Staatsminister zur Gleichschaltung der Justiz des Reiches und schließlich Generalgouverneur von Polen. Er war einer der Hauptbestandteile des Apparates. Er war es, der das Terrorprogramm der Verfolgung und Vernichtung durch Staat und Partei in eine rechtliche Form zu kleiden versuchte. Er verteidigte die Errichtung von Konzentrationslagern in der Zeitschrift für Deutsches Recht von 1936, und er verkündete, daß das zweite grundlegende Gesetz des Hitlerschen Reiches die Rassengesetzgebung sei.

Seine persönliche Tätigkeit in Polen hat zur Vernichtung zahlreicher Polen beigetragen. Er hat sich dessen in seinem Tagebuch lang und breit gerühmt.

Frick war Mitglied der Partei seit 1925. Er wurde Reichsleiter, dann Reichsdirektor für die Wahlen vom 30. Januar 1933 bis zum 20. August 1943. Er war Chef der Ämter für die Anschließung Österreichs an Deutschland, für die Einverleibung des Sudetenlandes, von Memel, Danzig, der Ostgebiete und von Eupen-Malmedy und Moresnet. Er war außerdem Chef der zentralen Dienststellen für das Protektorat Böhmen und Mähren, das Generalgouvernement, für Untersteiermark, Oberkärnten, Norwegen, Elsaß, Lothringen und alle anderen besetzten Gebiete. Während mehr als einem Jahr war er Reichsprotektor für Böhmen und Mähren. Er war Reichsminister des Innern von der Machtergreifung an und Mitglied des Reichsverteidigungsrates. In den Reichstag gewählt im Jahre 1924 brachte er die judenfeindlichen Gesetze in Vorschlag. Von striktem Gehorsam erfüllt, machte er sich zu verschiedenen Malen zum [620] Sprecher der politischen Gedanken des Apparates. Im nationalsozialistischen Deutschland befinde sich die Leitung in den Händen einer organisierten Gemeinschaft, nämlich der Nationalsozialistischen Partei. Und da die letztere den Willen der Nation repräsentiere, sei die von ihr in Übereinstimmung mit den Lebensinteressen der Nation angenommene Politik gleichzeitig die vom Lande angenommene Politik (3258-PS).

Er war es, der Himmler ernannt hat. Er ist für die antijüdische Gesetzgebung verantwortlich, und er hat die Sterilisierung der Abkömmlinge von Soldaten der farbigen Truppen zur Anwendung bringen lassen. Überdies hat er die für unheilbar erachteten Geisteskranken töten lassen.

Streicher gehörte der Partei fast seit ihrer Bildung an. Er gab sich einer zügellosen Propaganda gegen die Juden hin, sowohl in seinen Reden wie in seinen Schriften, und er hetzte das deutsche Volk auf, sie zu verfolgen und auszurotten. Er war Gauleiter. Er verwirft nichts von dem, was geschehen ist. Er hat erklärt:

»Wer den Führer in seinem tiefsten Fühlen und in seiner Seele kennengelernt hat wie ich menschlich, und dann später erfahren mußte aus dem Testament, daß er mit klarem Verstand bewußt den Befehl zum Massentöten gegeben hat, der steht zunächst vor einem Rätsel. Ich erkläre hier...«

Funk trat 1931 in die Partei ein. Er wurde mit dem goldenen Parteiabzeichen ausgezeichnet. Er war Reichspressechef, Staatssekretär der Propaganda, und schließlich wurde er im Jahre 1937 Nachfolger von Schacht im Wirtschaftsministerium. 1941 wurde er Generalbevollmächtigter für die Wirtschaft und Präsident der Reichsbank.

1932 diente er als Vermittler zwischen dem Führer und einigen Leitern der deutschen Industrie. Er war bei der Versammlung von Industriellen vom 20. Februar 1933 zugegen, die von Göring organisiert wurde zur Erlangung politischer und finanzieller Unterstützung durch die Industrie für die Durchführung des Nazi-Programms. Am 4. Mai 1946 hat Funk erklärt:

»Ich war nicht im Reichskabinett, aber ich hatte selbstverständlich als Staatssekretär des Ministeriums eine formale Verantwortung, und ich habe selbstverständlich auch die Propaganda gefördert wie jeder, der an führender Stelle im Staats- oder im geistigen Leben Deutschlands tätig war. Die Propaganda erfüllte und durchdrang das gesamte Geistesleben der Nation.«

Er forderte den Ausschluß der Juden aus den wichtigen Stellungen. In Anwendung dieser Idee hat er Dekrete erlassen. Er nahm die von der SS hinterlegten und von den Opfern der Massenvernichtungen stammenden Depots an Gold und Wertgegenständen [621] in Empfang. Er hat die Kriegswirtschaft aufgebaut und das geheime Gesetz vom 4. September 1938 unterzeichnet.

Dönitz war der Oberbefehlshaber der Kriegsmarine. Er war der Nachfolger Hitlers mit Seyß-Inquart als Außenminister. Er erhielt das goldene Parteiabzeichen. Seine Zugehörigkeit zu der verbrecherischen Politik des Systems ist unbestreitbar. Er hat wörtlich gesagt (D-640):

»Der Offizier ist der Exponent des Staates. Das Geschwätz, der Offizier ist unpolitisch, ist barer Unsinn.«

Er hat die Beschäftigung von Arbeitskräften aus den Vernichtungslagern empfohlen, um, wie er sagte, die Leistung um 100 Prozent zu steigern. Er hat den unbeschränkten Unterseebootkrieg erklärt und seinen Matrosen befohlen, »hart zu sein« und keine Rettungen mehr vorzunehmen. Er hat den Hinmordungen von Kommunisten zugestimmt und sie gelobt.

Raeder war Oberbefehlshaber der Kriegsmarine vor Dönitz. Er war bei den Konferenzen Hitlers zugegen, in deren Verlauf dieser seine Pläne enthüllte. Die Texte wurden aufgenommen. Er stellt die Marine in den Dienst des Nazi-Regimes. Er ist zur geheimen Aufrüstung geschritten und hat zur Vorbereitung des Angriffs gegen Polen und Norwegen beigetragen.

Seine Verachtung für das Völkerrecht ist bekannt, Denkschrift vom 15. Oktober 1939, UK-65.

Schirach war Mitglied der Partei von seinem 18. Lebensjahr an. Er trat 1925 bei; Führer der Hitler-Jugend von 1931 bis 1940, Gauleiter von Wien bis zur Kapitulation, war er einer der wesentlichen Teile des Apparates. Er hat zugegeben, als Gauleiter von Wien die Machtvollkommenheiten des Staates, der Stadt und der Partei in sich vereinigt zu haben. Er hat die deutsche Jugend gemäß der Weltanschauung der Partei erzogen und hat die Verantwortung für die Folgen dieser ausschließlichen Erziehung für sich gefordert. Er hat Himmler gestattet, SS-Leute aus der Hitler-Jugend zu rekrutieren.

Von 1943 an hat er nach seinem eigenen Geständnis die den Juden zuteilgewordene Behandlung gekannt. Er hatte jedoch seit langem zu diesem Problem sehr klar Stellung genommen und sich einer aktiven antisemitischen Propaganda hingegeben.

Sauckel trat im Jahre 1925 in die Partei ein. Als Gauleiter in Thüringen, Generalbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz und ehrenamtlicher SS-Obergruppenführer nahm er eine hohe Stellung in dem Staatsparteiapparat ein.

[622] Als eifriger Propagandist hielt er mehr als 500 Reden, die alle der Entwicklung der Nazi-Ideologie gewidmet waren. Er billigte die Idee der Ausrottung:

»Hinsichtlich der Vernichtung asozialen Lebens steht Dr. Goebbels auf dem Standpunkt,... Der Gedanke der Vernichtung durch Arbeit sei der beste.« (682-PS.)

»Der Führer hat... geäußert, daß wir unser schulmäßiges Wissen um die Völkerwanderung revidieren müßten,...

In hundert Jahren sollen nach dem Willen des Führers 250 Millionen deutschsprechende Menschen in Europa leben« (025-PS).

Er nahm persönlich an der Vorbereitung der Ausrottung aktiv teil. Dazu hat er am 28. Mai 1946 er klärt: »Man kann in der Erzeugung nur zu Ergebnissen gelangen, indem man die Arbeitskräfte wirtschaftlich einsetzt.«

Ohne die Millionen von Staatsangehörigen anderer Länder zu zählen, zwang er nahezu zwei Millionen Franzosen durch ihre Arbeit, an dem Krieg mitzuarbeiten. Zu ihrer Anwerbung wandte er Gewalt an und ließ die Polizei, die SS und die Wehrmacht intervenieren (F-827):

»Ich habe darüber hinaus ein paar tüchtige Männer mit dem Aufbau einer eigenen Arbeitseinsatzexekutive beauftragt, und zwar unter der Ägide des Höheren. SS- und Polizeiführers eine Anzahl einheimischer Mannschaften ausgebildet und bewaffnet und muß jetzt das Munitionsministerium noch um die Bewaffnung für diese Leute bitten.« (R-124.)

Durch diese Erklärung ist die Unterstellung des Verteidigers von Speer ausgeschlossen, wonach die Französische Regierung freiwillig der Entsendung von Zwangsarbeitern nach Deutschland zugestimmt habe.

Alfred Jodl war Chef des Wehrmachtführungsstabes des OKW. Ebenso wie Keitel genoß er das volle Vertrauen des Führers, 3798-PS. Er war an der Ausarbeitung der aufeinanderfolgenden Angriffspläne beteiligt. Ermutigt zum Dienst bei Hitler durch die Anwesenheit von konservativen Männern wie Neurath, Papen und Schacht an Hitlers Seite, übermittelte er am 22. März 1943 den Befehl zur Ausweisung der Juden aus Dänemark und ihrer Internierung in Deutschland und regelte die sichere Durchführung des Befehls von Hitler zur Vernichtung der Kommandos vom 18. Oktober 1942, 530-PS.

Er beteiligte sich an den Besprechungen, die zu den Maßnahmen gegen die abgeschossenen Flieger führten. Er unterzeichnete die Anordnung des Oberkommandos der Wehrmacht über die Bandenbekämpfung, eine Anordnung, die im Gegensatz zu den Regeln der Menschlichkeit stehende Bestimmungen enthält.

[623] Von Papen hat Hitlers Übernahme der Macht vorbereitet. Die Bildung seines Kabinetts vom 30. Mai 1932 stand im Widerspruch zu dem normalen Spiel der parlamentarischen Einrichtungen. Am 2. Juni befahl er die Auflösung des Reichstages und ließ gleichzeitig dem Hitler-Terror freien Lauf. Bezugnehmend auf eine Unterredung mit Hitler im Juni 1932 sagte er: »Ich habe die Forderungen Hitlers angenommen: Das Recht für die SS und die SA, Uniformen zu tragen.«

Er machte sich indessen keine Illusionen über die Folgen der Hitler-Agitation für seine Partei, die er selbst ausgelöst hatte. Aber er zog Hitler der Demokratie vor. Nach den Wahlen vom 30. Juli verwandte er sich dafür, daß Hitler von Hindenburg angenommen wurde, und im Verlauf des November hatte er damit Erfolg.

Er gestattete das Eindringen von Nazi-Funktionären in die öffentlichen Ämter.

Sir David Maxwell-Fyfe hat an die Lobrede auf den Nationalsozialismus erinnert, die Papen in Essen im November 1933 gehalten hat.

Zum Rassenproblem nahm Papen eine sehr, sehr günstige Haltung ein. In seiner Gleiwitzer Rede von 1934 sagte er:

»... Gegen Rassenforschung und Rassenpflege, die das Bestreben haben, die Eigenart eines Volkes möglichst reinzuhalten und den Sinn für die Volksgemeinschaft zu wecken, ist gewiß nichts einzuwenden...«

Wir wissen heute, worin diese Pflege bestand.

Papen hat dem Parteistaatsapparat bis zur Kapitulation gedient, und seine Tätigkeit wurde weder durch die Ermordung noch durch die Verhaftung seiner Mitarbeiter unterbrochen, deren sich Staat und Partei schuldig gemacht hatten.

Seyß-Inquart wurde am 13. März 1938 Mitglied der Nationalsozialistischen Partei. Er bekleidete in der Partei oder im Dienst des Staates verschiedene Stellen und wurde schließlich stellvertretender Gouverneur von Polen und dann Reichskommissar für die Niederlande. Er erklärte in seinem Brief an Göring vom 14. Juli 1939, 2219-PS:

»Ich weiß aber, daß ich mit einer unüberwindlichen Zähigkeit an den Zielen festhalte, die mein Glauben sind: Das ist Großdeutschland und der Führer.«

Er sagt in seiner Rede vom 23. Januar 1939, 3640-PS:

»Die Aufgabe einer Generation, also der jeweils lebendigen Kraft eines Volkes, sehen wir in der Schaffung und Sicherheit des blutmäßigen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebensraumes der Nation.«

[624] Und weiter in seinem Brief an Bormann vom 20. Juli 1940, 3645-PS:

»Ich glaube also, daß als eine Generationsaufgabe der gesamte Weichselraum – nicht nur die heutigen Ostgaue – deutsch besiedelt werden sollen.

... Der Donauraum, also die heutige Slowakei, das heutige Ungarn und Rumänien muß neuerlich zu diesem Teil organisiert werden. Die Lage scheint mir ziemlich reif zu sein... Ich glaube, daß wir in diesem gesamten Raum mit der Zeit in eine gemeinsame deutsche Oberleitung kommen sollen,...«

Seyß-Inquart arbeitete an der Verwirklichung des großen politischen Gedankens der Partei: der Eroberung von Raum um jeden Preis. Er setzte alle seine Kräfte für die Angliederung Österreichs ein, aus welchem Land er stammte. Er hat zugegeben, 20 Jahre lang für die Verwirklichung des Anschlußgedankens gearbeitet zu haben. Sein geheimes Einverständnis mit Konrad Henlein über die Vereinigung des Sudetenlandes mit Deutschland ist nachgewiesen. Schließlich hat er die Niederlande politisch und wirtschaftlich mit dem Reich verbunden. Überdies ist er verantwortlich für die systematische Plünderung, unter welcher Holland zu leiden hatte, für die Deportierung eines Teiles der Bevölkerung und für Maßnahmen, die zur Hungersnot führten.

Speer trat 1933 der Partei bei. Er wurde persönlicher Architekt Hitlers und drang in dieser Eigenschaft sehr tief in das Vertrauen des Führers ein. Chef der Organisation Todt seit Februar 1942, Chef der Rüstung im Rahmen des Vierjahresplanes seit März 1942, Minister für Rüstung seit September 1943, war er eine der hohen Persönlichkeiten des Staates und der Partei.

Speer nützte in der Organisation Todt über eine Million Menschen aus, allein im Ruhrgebiet über 50000 deportierte Franzosen im Jahr 1943. Er ist für die den Fremdarbeitern in den deutschen Fabriken und besonders in den Krupp-Werken zuteil gewordene schlechte Behandlung verantwortlich. Er hat über 400000 Kriegsgefangene in Rüstungswerken verwendet. Seine Delegierten waren vom OKW ermächtigt, in den Lagern die Facharbeiter auszuwählen. Er hat die Arbeitskräfte der Konzentrationslager ausgenützt, nach seinen eigenen Geständnissen über 32000 Menschen. Er hat Mauthausen besucht und ist für die Verbringung der Juden in besondere Arbeitslager, sowie für die Deportation von 100000 ungarischen Juden in die Fabriken der Luftwaffe mit verantwortlich.

Von Neurath, Außenminister seit 1932, verblieb bei der Machtübernahme durch den Nazismus im Jahre 1933 auf seinem Posten. Er behielt seine Stellung bis 1939 und wurde mit seinem Amt in den Apparat des Parteistaates übernommen, sowie sich dieser allmählich aufbaute. Seit Beginn Mitglied der Regierung hat er die politische [625] Weltanschauung der Bewegung kennen müssen. Wenn er auch vorgibt, geradezu umgeworfen worden zu sein, als er 1937 erfuhr, daß Hitler zum Angriff übergehen wollte, so blieb er trotzdem auf seinem Posten und unternahm nichts, um Hitler davon abzubringen. Im Gegenteil, er war es, der ihn durch seine günstige Stellungnahme zur Wiederbesetzung des linken Rheinufers ermutigte, dieser ersten Etappe der Angriffskriege zur Eroberung des Lebensraumes. Er blieb bis zum Ende Reichsminister. Seine Gegenwart ermutigte das konservative Deutschland, mit Hitler zusammenzuarbeiten. Von Neurath ist als Hauptbestandteil des Parteistaatsapparates mit den Ausrottungsverbrechen, die ihm bekannt waren, eng verbunden.

Am 31. August 1940 überreichte von Neurath Dr. Lammers zwei Denkschriften; die eine von ihm selbst, die andere von seinem Staatssekretär Frank verfaßt. Beide schlagen die restlose Germanisierung von Böhmen und Mähren und die Beseitigung der tschechischen Intelligenz vor. Einer dieser Berichte enthält die folgenden Zeilen:

»Jede Betrachtung über die künftige Gestaltung von Böhmen und Mähren muß von dem Ziel ausgehen, das staatspolitisch und volkspolitisch für diesen Raum aufzustellen ist.

Staatspolitisch kann das Ziel nur sein: die restlose Eingliederung in das Großdeutsche Reich; volkspolitisch: die Füllung dieses Raumes mit deutschen Menschen.

Eine kurze Betrachtung der jetzigen Lage in staats- und volkspolitischer Hinsicht, wie sie sich aus der Beobachtung und Erfahrung seit der Eingliederung in das Reich ergibt, zeigt den Weg, der zur Erreichung des klaren und eindeutigen Zieles beschritten werden muß....

Wenn aber nun die Verhältnisse so liegen, so wird entschieden werden müssen, was mit dem tschechischen Volk zu geschehen hat, damit das Ziel der Eingliederung des Landes und der Füllung des Raumes mit deutschen Menschen so rasch als möglich und so gründlich als möglich erreicht wird.« (3859-PS.)

Fritzsche hat der Partei schon vor der Machtergreifung gedient, hat sich aber erst im Jahre 1933 angeschlossen und ist sehr bald ein angesehener Propagandist geworden. Während des Krieges war er Leiter des deutschen Rundfunks. Dem großen Gedanken des Regimes Ausdruck gebend, hetzte er zum Judenmord.

Er bemühte sich überdies durch seine wiederholten Reden, dem deutschen Volke den Gedanken einzupflanzen, daß die Juden und die Demokratie sein Leben selbst gefährdeten und daß es sich rückhaltlos auf die von der Vorsehung bestimmten Männer, die es regierten, verlassen sollten.

[626] Die Lage von Schacht ist eine besondere. Ich werde mich über seinen Fall länger auslassen. Er stellt sich als ein Opfer des Regimes hin und wundert sich, daß er sich hier neben seinem Kerkermeister Kaltenbrunner befindet. Schacht hat uns gesagt, daß das Parteiprogramm ihm nicht sympathisch gewesen sei. Der ehemalige Minister Severing hat jedoch in der Sitzung vom 21. Mai 1946 ausgesagt, daß er im Jahre 1931 durch eine Mitteilung der Berliner Polizei erfahren habe, daß Schacht Unterredungen mit Nazi-Führern gehabt habe. Er hat hinzugefügt, daß die Beziehungen Schachts zur Plutokratie und zum Militarismus ihm äußerst kompromittierend erschienen und daß er niemals in dasselbe Kabinett mit ihm hätte eintreten wollen.

Wir wissen, daß Schacht seit 1930 mit Hitler in Verbindung getreten war und ihm sein Ansehen in Deutschland und im Ausland zugebracht hatte. Der Nationalsozialismus zog daraus beträchtlichen Nutzen.

1931, im Oktober, bei der Zusammenkunft der Nationalen Front von Harzburg im Oktober 1931, nahm Schacht neben Hitler, Hugenberg und Seldte Platz. Er hatte schon versucht, Hitler in die Regierung Brüning eintreten zu lassen. Er organisierte die Finanzierung der entscheidenden Wahlen vom März 1933 bei einer Versammlung der wichtigsten Industriellen bei Göring, in deren Verlauf Hitler das Wort ergriff, US-874. Seit der Machtübernahme spielte Schacht eine hervorragende Rolle im Apparat von Partei und Staat. Er wurde Reichsbankpräsident und Wirtschaftsminister. Am 19. Januar 1939 verließ er die Reichsbank, wurde jedoch Staatsminister und blieb bis zum 21. Januar 1943. Geschickt, geschmeidig, seine Gedanken durch Ironie oder Anmaßung zu verbergend wissend, gab er sich niemals ganz.

Es ist jedoch auch bewiesen worden, daß er die Ausdehnung des deutschen Raumes beharrlich gefördert hat. Als er zum Zweck der Irreführung von kolonialen Forderungen sprach und als ihn seine Befrager darauf aufmerksam machten, daß nach der Weltlage kein Kolonialbesitz Deutschland hätte helfen können, eine Lösung für seine inneren Probleme zu finden, da verabsäumte er es zu antworten. Er verstand es, einen drohenden Ton im Hinblick auf die Demokratien anzuschlagen und gebrauchte sogar das Mittel der Erpressung zu ihrer Einschüchterung. Er sagte gelegentlich einer Reise in Amerika im Anschluß an einen Erfolg der Partei: Ich habe auf die deutlichste Art gewarnt, indem ich sagte, daß, wenn ihr Ausländer eure Politik gegenüber Deutschland nicht ändert, so wird es in Kürze noch mehr Mitglieder und Anhänger der Partei Hitlers geben!

Und er sagt ferner: Alles das ist klar, man verlangt Grund und Boden, um unser Volk zu ernähren!

[627] Was für eine Rolle spielte er in der Entwicklung der verbrecherischen Politik?

Vom Tage seiner Ankunft in der Reichsbank wurde ein Finanzierungsprogramm für große Arbeiten durchgeführt. Neue Eisenbahnen, Autobahnen, alle diese Arbeiten hatten strategische Bedeutung. Außerdem wurde ein bedeutender Teil der Kredite für rein militärische Ziele im geheimen verwendet.

Von 1935 an beschleunigte sich die Aufrüstung unter dem kräftigen Antrieb von ihm erdachter finanzieller Maßnahmen. Der klassische integre Wirtschaftler wurde ein Schwindler, um den großen Gedanken der Partei zu verwirklichen.

Mit Hilfe von Gefälligkeitswechseln, den MEFO-Wechseln, wurde die Aufrüstung finanziert. Ausgestellt auf den Namen eines Bezogenen, der keinerlei Deckung gegeben hatte, einer Gesellschaft, die ad hoc ins Leben gerufen worden war, wurden sie durch eine zweite ähnliche Gesellschaft blanko indossiert. Beim Ziehen des ersten Wechsels fügte der Ziehende Prolongierungen bei, so daß der letzte im Januar oder März 1942 fällig wurde. Rückblickend erhält die Wahl dieses Datums ihre volle Bedeutung. Das Jahr 1942 war der von Schacht festgesetzte Termin für sein betrügerisches Unternehmen. Er hoffte, daß bis dahin der Krieg ihm helfen würde, das Problem zu lösen. Der Originalwechsel wurde von der Reichsbank diskontiert. Die Effekten wurden nicht besteuert, und keinerlei Rückgriff war möglich gegen die Mitunterzeichner. Geheimnis umhüllte die Operationen. Alle die in Mark erreichbaren Kredite waren seit 1935 von der Reichsbank für diese Rüstungswechsel herangezogen. Ende 1938 standen sechs Milliarden MEFO-Wechsel auf der Aktivaseite der Reichsbank, und sechs Milliarden waren zu diskontieren, davon drei Milliarden mit kurzer Fälligkeitsfrist. Am Ende der Operation konnte es Schacht nicht entgehen, daß nur drei Lösungen möglich waren. Erstens, die Konsolidierung der Schuld durch Auslandsanleihen, aber man würde sie dem überbewaffneten Nazi-Deutschland verweigern; zweitens, eine Inflation wie die von 1923, aber das wäre das Ende des Regimes gewesen; drittens, der Krieg.

Die Bedeutung der von Schacht bis zum 31. Dezember 1938 finanzierten Aufrüstung geht aus den Berechnungen hervor, die Herr Gerthoffer, Mitglied unserer Delegation, vorgenommen hat. Seine Denkschrift legen wir hier bei. Vergessen wir nicht, daß Hitler in seinem Brief an Schacht vom 19. Januar 1939 schrieb:

»Ihr Name wird vor allem für immer mit der ersten Epoche der nationalen Wiederaufrüstung verbunden sein.« (EC-397.)

Vom 1. April 1935 bis zum 31. Dezember 1938 betrugen die Rüstungsausgaben Deutschlands 345.415.000.000 Francs.

[628] In derselben Zeit gab Frankreich nur 35.964.000.000 Francs aus. Ein solcher Unterschied beweist das von Schacht verfolgte Ziel. 1940 fanden wir das gleiche Verhältnis wieder auf den Schlachtfeldern Frankreichs: Zehn deutsche Panzerdivisionen gegen eine französische.

Schachts Abgang von. der Reichsbank oder aus dem Wirtschaftsministerium kann keineswegs zu seinen Gunsten ausgelegt werden. Bei der Durchführung des Vierjahresplanes entstanden Schwierigkeiten zwischen Göring und ihm. Schacht wollte nicht Göring unterstehen. Er demissionierte als Wirtschaftsminister am 26. November 1937, blieb jedoch Reichsbankpräsident und Minister ohne Portefeuille. Am 7. Januar 1939 übergab er Hitler ein Memorandum, in welchem er feststellte, daß die Menge der durch seine Schuld im Umlauf befindlichen MEFO-Wechsel die Währungslage gefährdete. Technisch war seine Stellung bei der Reichsbank nicht mehr möglich. Es sind also technische Fragen der wirtschaftlichen Organisation, die seinen Abgang veranlaßten, und nicht politische Gründe. Er blieb überdies Minister ohne Portefeuille. Er trat von diesem Posten erst im Januar 1943 zurück, zur Zeit der Niederlage von Stalingrad, als der Partei-und Staatsapparat sowie das Reich bereits zu wanken anfingen. Es ist augenscheinlich, daß er zu diesem Zeitpunkt aufgehört hatte, nützlich zu sein. Es ist aber ebenso augenfällig, daß er zu einem späteren Zeitpunkt es wieder hätte werden können als Unterhändler eines Kompromißfriedens.

Waren seine übrigen politischen Schwierigkeiten auf die Intrigen in Hitlers Umgebung zurückzuführen, die wir jetzt zu durchschauen beginnen? War es Machiavellismus von seiner Seite, war es Unglück? Gleichviel! Dieser schädliche Mann, der alle pangermanistischen, finanziellen und industriellen Mächte um sich zu sammeln wußte, um sie Hitler zuzuführen, der Hitler dazu verhalf, an die Macht zu gelangen, der durch seine Anwesenheit Vertrauen zum nationalsozialistischen Deutschland einflößte, der es verstand, durch seine finanziellen Kunststücke Deutschland mit der wirksamsten Kriegsmaschine der Gegenwart auszustatten, und der alles tat, um dem Parteistaatsapparat die Möglichkeit zu geben, die Eroberung von Raum in Angriff zu nehmen, dieser Mann war einer der Hauptverantwortlichen für die verbrecherische Tätigkeit des Parteistaatsapparates. Seine Intelligenz auf finanzieller Seite war die des nationalsozialistischen Staates, seine Teilnahme an dem Verbrechen dieses Staates steht eindeutig fest. Seine Schuld und seine Verantwortung sind vollständig.

Was den letzten Vertrauten Hitlers, Bormann, betrifft, so wissen wir, daß er die Ausrottung der Juden übernommen hat. Es ist daher unnötig, von ihm noch mehr zu sagen.

[629] Ich bin jetzt mit der Beweisführung über die Verantwortlichkeit jedes einzelnen Angeklagten fertig; nicht daß das Thema erschöpft wäre, aber die Zeit, die der Gerichtshof jeder Anklagebehörde für die Anklagerede zur Verfügung stellt, genügt nur dazu, den Plan für eine Arbeit aufzustellen, die einer systematischen Durchführung wert wäre. Die Beispiele, die unsere These unterstützen, könnten vermehrt werden. Alle von den vier Anklagebehörden seit neun Monaten vorgebrachten Tatsachen lassen sich mühelos in unseren Plan einfügen, und das allein zeigt, daß unsere Dialektik unerbittlich streng ist und der Wirklichkeit wohl entspricht.

Also sind wir der Meinung, daß der Beweis erbracht wurde, daß alle Angeklagten an dem Verbrechen des deutschen Staates teilgehabt haben; daß alle diese Männer in der Tat vereint waren in der Verfolgung desselben politischen Zieles und daß sie alle in irgendeiner Weise an dem schlimmsten Verbrechen mitgewirkt haben, dem Genocidium, der Ausrottung der Rassen oder Volker, über die hinweg sie den für die sogenannte germanische Rasse notwendigen Raum erobern wollten.

Wir haben die Einwände der Verteidigung wohl gehört. Es war Dr. Seidl, der sie am stärksten formulierte auf Seite 25 seiner Rede für Frank:

»Das geltende Recht geht grundsätzlich davon aus, daß das Subjekt des Völkerrechts nur der souveräne Staat, nicht aber der Einzelmensch ist.«

Zum Schluß spricht er Ihnen das Recht ab, diese Männer zu verurteilen. Dazu sagen wir zunächst, daß keiner der Angeklagten der »Einzelmensch« gewesen ist, von dem Dr. Seidl spricht. Wir glauben, ihr Zusammenwirken und ihre Solidarität bewiesen zu haben, die durch die Aktion der Partei über die zwischen Ministern und obersten Verwaltungsbeamten in irgendeinem demokratischen Lande üblichen Beziehungen hinaus verstärkt worden waren.

Lassen Sie uns noch bemerken, daß es jedem zartfühlenden Gewissen unerträglich erscheint, den Männern Straflosigkeit zu gewähren, die ihre Intelligenz und ihren Willen dem Wesen Staat zur Verfügung gestellt haben, um die Macht und die materiellen Mittel dieses Wesens zu benutzen, Millionen menschlicher Wesen, wie dies der Fall war, in Ausführung einer verbrecherischen, seit langem überlegten Politik niederzumetzeln. Das Prinzip der Souveränität des Staates, das die Taten dieser Menschen decken soll, erscheint nur als eine Maske. Wenn man diese Maske fortnimmt, erscheint die Verantwortung des Menschen wieder. Herr Seidl weiß dies ebensogut wie wir. Aber er stellt fest: »Dies ist das geltende Völkerrecht!« Welche Achtung seinerseits für das geltende Recht, aber wie erstaunlich klingen dann aus seinem Munde die folgenden Äußerungen! Als er einige Augenblicke später die Haager [630] Abkommen vom Jahre 1907 untersucht, die, halten wir das fest, von keiner der unterzeichneten Nationen, selbst nicht von Deutschland, gekündigt worden sind, unterstreicht er gefällig, daß sie auf den Kriegserfahrungen des 19. Jahrhunderts aufgebaut, für das 20. Jahrhundert nicht gültig seien. Die modernen Kriege hätten den durch die Haager Abkommen vorgesehenen Rahmen durchbrochen. So sagt er auf Seite 28:

»Unter diesen Umständen können die Bestimmungen der Haager Landkriegsordnung auch nicht im übertragenen Sinn und in entsprechender Anwendung zur Begründung einer persönlichen strafrechtlichen Verantwortlichkeit herangezogen wer den.«

Für Dr. Seidl besteht somit das Völkerrecht, wenn es sich darum handelt, günstige Schlüsse daraus zu ziehen; aber dieses Recht ist für ihn erst im Werden, sobald es seinen Klienten verurteilt.

Eine solche Dialektik, die mit einer Scheinlogik operiert, ist nur scheinbar wahr. Dr. Seidl ist in der Kunst des Sophismus sehr gewandt, aber er überzeugt niemanden.

Die Immunität der Staatsoberhäupter und ihrer Gefolgsmänner war schon kaum vorstellbar, als sie sich dazu bereit fanden, die Kriege den Beschränkungen und Regeln der Gebräuche, der Konventionen und des Völkerrechts zu unterwerfen.

Diese Immunität wird vollends unerträglich von dem Augenblick an, da sie sich jeder Regel entledigen, und unter dem Druck des Weltgewissens vollzieht sich eine gegen sie gerichtete Wandlung der internationalen Bräuche.

Ich habe dies bereits im Schlußteil meiner Darlegungen vom Februar gezeigt und möchte jetzt auf diesen Punkt nicht zurückkommen. Es genügt hinzuzufügen, daß das Statut vom 7. August 1945 in Berücksichtigung der von den verschiedenen Kommissionen für Kriegsverbrechen von 1940 an bis zur Kapitulation geleisteten Arbeiten sich die Schlußfolgerungen eines Franzosen, des Herrn de Lapradelle, zu eigen machte, die dieser der Kriegsschuldkommission von 1919 vorgelegt hatte. Wegen ihrer im Namen des deutschen Staates begangenen Taten stehen die Angeklagten hier vor Gericht, und wenn es notwendig ist, daß das Gesetz die Autorität des Brauches verstärkt, so rechtfertigt das im Sinne der sich herausbildenden Gewohnheit geschriebene Statut von London wieder unsere Untersuchung über die Verantwortlichkeit der Angeklagten Im Rahmen des Verbrechens des deutschen Staates.

Aus den Verteidigerplädoyers gewinnt man den Eindruck, daß die meisten Anwälte ihre ganze Hoffnung auf eine engmaschige juristische oder pseudojuristische Dialektik setzen.

Zahlreiche Fragen sind behandelt worden. Gibt es gerechte und ungerechte Kriege, Verteidigungs- und Angriffskriege, gibt es [631] unzweideutige Merkmale für einen Angriff, gibt es ein juristisches Weltgewissen? Das sind die Fragen, die die Verteidigung beunruhigen, nicht aber die Frage, in welchem Ausmaß jene zu bestrafen sind, die an diesem Ausrottungsmechanismus mitgearbeitet haben.

Wenn die Verteidiger von dem »geltenden Recht« sprechen, so geschieht dies, um diesem Gerichtshof das Recht zur Verurteilung abzuerkennen, und Dr. Jahrreiss spricht dem Recht, »das im Namen der Moral oder des Menschheitsfortschritts gefordert wer den könnte oder sollte«, alle Autorität ab. Alle vergessen aber, daß das geltende Recht nicht nur das Recht der Vergangenheit ist, das einzige, auf das sie sich berufen, sondern daß das geltende Recht auch jenes ist, das die Richter in einem konkreten Fall in einem Prozeß sprechen. Sie alle vergessen, daß die Rechtsprechung sich entwickelt. Dort, wo es kein geschriebenes Recht gibt, kann man höchstens von vorausgehenden Tendenzen sprechen, und nachforschen, ob sie noch gelten und herangezogen werden können.

Wir wollen jedoch diesen Gegenstand verlassen. Wir würden sonst selbst vom Thema abkommen.

Der einzigartige Tatbestand dieses Prozesses, der Tatbestand, der alle anderen überschattet, ist der der methodischen, systematischen Ausrottung aller jener Menschen, die den von Deutschland begehrten Raum bewohnten.

Sicherlich wurden auch andere Verbrechen begangen, aber nur als Mittel. Fast möchte man sagen sekundär und akzessorisch, so sehr ist man von der Abscheulichkeit des Endverbrechens überwältigt.

Man muß sich diese Abscheulichkeit wohl vor Augen halten und die Gefahr wohl verstehen, die ein solcher Präzedenzfall die Menschheit laufen läßt, um die angemessenen Strafen zu fordern.

Die Greuel des Staatsverbrechens.

Das Verbrechen dieser Männer ist nicht einfach. Wir haben dies bereits gezeigt. Der gewöhnliche Verbrecher kennt sein Opfer, er sieht es. Er selbst schlägt zu und kennt die Wirkung seines Schlages. Auch wenn er nur Komplice ist, so ist er doch vom Haupttäter moralisch und psychologisch nie weit genug entfernt, um nicht in einem gewissen Maß seine Befürchtungen und seine Reaktionen zu teilen, wenn der Schlag geführt wird und das Opfer fällt.

Vom Staatsapparat begangen wird das Genocidium, der Mord oder jedes andere Verbrechen anonym. Die Verantwortlichkeit wird von niemandem hauptsächlich getragen. Alle teilen sie, diejenigen, die durch ihre Anwesenheit den Apparat aufrechterhalten und unterstützten, diejenigen, die das Verbrechen geplant und gewollt haben, sowie derjenige, der den Befehl erteilt. Was denjenigen [632] betrifft, der den Befehl ausführt, so wiederholt er sich, »Befehl ist Befehl« und vollzieht sein Henkersamt.

Diejenigen, die die Entscheidung treffen, tun dies, ohne zu zittern: sie haben vielleicht gar keine genaue, konkrete Vorstellung von den Folgen ihrer Befehle. So muß man die Bestürzung bestimmter Angeklagter nach der Vorführung des Films über die Lager erklären. Diejenigen aber, die durch ihre allgemeine Mitarbeit an dem Werk der Partei und des Staates die Durchführung des Verbrechens zulassen, haben den Eindruck, einem Vorgang passiv beizuwohnen, einer Szene, mit der sie nichts zu tun haben. Außerdem haben sie keine Züchtigung zu befürchten. In Deutschland sind Staat und Partei stark und entschlossen, es für 1000 Jahre zu bleiben. Sie haben die Gerechtigkeit vernichtet. Auf internationalem Gebiete sichert das geltende Recht die Immunität, wenigstens glaubt man dies. Überdies gibt es keine ständige internationale Gerichtsbarkeit, die sich den Räuberstaaten entgegenstellen konnte. An die Möglichkeit eines militärischen Mißerfolges denkt niemand, so gut scheinen die Vorsichtsmaßnahmen getroffen zu sein. Übrigens ist bemerkenswert, daß der Gipfelpunkt der Massenmorde, wenn man die Verzögerung durch die Inbetriebstellung der Gaskammern in Rechnung stellt, gerade in die Zeit fällt, in der sich Staat und Regime des Sieges sicher wähnen oder die Vorboten der Niederlage noch nicht ernst nehmen. Dies ist wahrhaftig das anonyme und vollkommene Verbrechen, wie es sich der französische Moralist vorstellt, wenn er den Fall des Mandarins anführt, um das moralische Gewissen zu prüfen. Die Bedingungen sind sämtlich günstig für das Fehlen einer Reaktion. Die Tatsachen haben bewiesen, daß keiner dieser Männer unter diesen Umständen entscheidend eingesprungen ist.

Die meisten haben wohl gefühlt, daß sie eine Rolle in der Tragödie gespielt haben. Sie haben sich mehr bemüht, ihr Gewissen zu entlasten, als ihre Richter zu täuschen, glaube ich, wenn sie die Schuld auf einen Nachbarn abzuwälzen versuchten. Nur wenige wie Schirach und Frank hatten den Mut zuzugeben, daß sie als Teile des Apparates sich nicht ihrer Verantwortung entziehen können. Die anderen lehnen die Verantwortung ab, selbst auf die Gefahr hin, die Schuld bis auf das deutsche Volk herabgleiten zu lassen, das sich seiner schlechten Meister nicht entledigen konnte. Sie bemühen sich, bei der Darlegung ihrer Fälle ihre Verantwortung zu verwässern, in der Hoffnung, sie verschwinden zu machen, aber da es wahr ist, wie Severing und dann der Bürgermeister von Oranienburg und der von Buchenwald aussagten und wie es Frank bestätigte, daß man in ganz Deutschland flüsterte, in den Lagern stürben die Menschen, wie es heute die ganze Welt weiß, wie können dann diese Männer immer noch hoffen, uns glauben zu machen, daß nur sie [633] nichts davon wußten? Die weniger Schuldigen unter ihnen, falls man eine Hierarchie unter »Hauptverbrechern« aufstellen kann, wagten es nicht, sich zu widersetzen, aber ihre verbrecherische Feigheit hatte so grauenhafte Folgen, daß darin kein Grund für Strafmilderung liegen kann.

Wie wir es heute sehen, ist das Staatsverbrechen in einem Regime, in dem Staat und Partei zu einer Einheit verschmolzen sind und keine öffentliche Kontrolle ausgeübt wird, und wo es weder Gedankenfreiheit noch Freiheit der Rede oder freie Wahlen gibt, vom subjektiven Standpunkt aus gesehen, von allen Verbrechen am leichtesten zu begehen. Andererseits hat der technische Fortschritt der Welt fast alle Kräfte der Natur in den Dienst des Menschen gestellt. Seine Macht zum Übel ist dadurch ernstlich gewachsen. Gleichzeitig aber hat sich unter dem Einfluß eines Materialismus des Genusses, der wieder die faule Frucht des außerhalb der Kontrolle des Geistes liegenden materiellen Fortschrittes ist, die moralische Bremse gelockert.

Im allgemeinen scheint die Kriminalität in allen Staaten, ungeachtet der Vervollkommnung der Methoden der Bestrafung anzuwachsen. Auf internationalem Gebiet ist die gleiche Erscheinung festzustellen. Nur hat sie hier eine größere Tragweite, da es bisher noch keine internationalen Ahndungsmittel gegeben hat. Die industrielle Revolution und der Aufschwung der Naturwissenschaften haben die effektive Macht der Staaten vervielfacht. Wenn der Staat alle Reichtümer der Natur und ihre Ausnutzung in seinen Händen konzentriert, wenn er seine Kontrolle über das Kreditwesen durch finanzielle Manipulationen, Steuererhöhungen und Vermehrung von freien oder Zwangsanleihen erweitert, wenn er die breiten Massen durch Entwicklung der öffentlichen Fürsorgestellen noch mehr an sich kettet, wenn er das allgemeine Denken durch Radiopropaganda lenkt, wenn er zu diesem Zweck beredte Lenker verwendet, die die Gabe besitzen, bei den verschiedenartigsten und friedlichsten Menschen die blinden Leidenschaften der Massen zu erwecken, wenn dieser Staat zu gleicher Zeit jede Art Meinungsäußerung seiner Gegner unterbindet, jede Kontrolle durch das Volk, ja sogar jede private Kritik untersagt, dann wird er zum absoluten Herrscher, der übergroße Aktionsmittel in der Hand hat, die er zum Besten oder aber zum Schlimmsten anwenden kann. Jede verbrecherische Technik befindet sich in seiner Reichweite, und er kann über sie uneingeschränkt verfügen, wenn Sie, meine Herren Richter, nicht den Begriff der Sanktion in das Völkerrecht einführen. Von nun an muß es möglich sein, den verbrecherischen Umtrieben eines Banditenstaates ein Ende zu setzen durch die Macht eines überstaatlichen Organismus', der von einer Justiz gleicher Art geleitet wird. Geschieht dies nicht, dann ist es mit der Freiheit der Völker zu [634] Ende. Die Waffen der Auflehnung sind ihren Händen an dem Tag entglitten, an dem die Staaten und nur die Staaten Zerstörungsmittel besitzen konnten, gegenüber welchen der Mut der Bürger machtlos ist. Bedient von einer Handvoll dem verbrecherischen Regime ergebenen Menschen, können die dem Staat eigenen Waffen die geringsten Widerstandsversuche im Blut ertränken, und wenn die Auflehnung gegen die Tyrannei die heiligste aller Pflichten bleibt, dann ist diese Auflehnung nunmehr hoffnungslos. Das ist die Gefahr. Und Deutschland ist ihr erlegen. Gewiß, die günstigen Voraussetzungen haben sich dort alle zu gleicher Zeit vorgefunden. Unter dem Drang der industriellen Revolution, die in diesem Lande seit 1850 heftiger war als in irgendeinem anderen Land, hat sich eine ungeheuere Veränderung in der sozialen Struktur vollzogen; gleichzeitig wurde die ländliche und bäuerliche Bevölkerung städtisch und industriell. Daraus ergab sich eine Senkung des geistigen Niveaus, deren Folgen verheerend waren, da das Bürgertum unter dem Kaiserreich keine politische Formung erfahren hatte.

Die Massen des deutschen Volkes, von den einstigen Machthabern von den Staatsangelegenheiten absichtlich ferngehalten, begeisterten sich als wirtschaftlich führendes Bürgertum oder als industrielles Proletariat nur für den wirtschaftlichen Aufschwung des Reiches, als Mittelstand nur für das Militär und das kommende Reich. Als nach dem ersten Weltkrieg die Enttäuschungen der Niederlage erlitten werden mußten, als in einem mittelmäßigen und verärgerten Milieu mit dem bitteren Gefühl des materiellen und sozialen Zerfalles aller Groll und alle Ressentiments, die uns der Angeklagte Göring zu Beginn seiner Aussage geschildert hat, hinzukamen, als vor allem die Jugend in einer konkreten Wirklichkeit ihre Hoffnungen verkörpern wollte, wurde der Pangermanismus wach, verbreitete sich, wurde volkstümlich und allen Unzufriedenen zugänglich. Zugleich wurde die alte Antithese zwischen Vitalismus und Intellektualismus, zwischen Kultur und Zivilisation, zwischen gesunder Begeisterung und dekadenter Erschlaffung, zwischen Lebenskult und Geisteskult, erweckt und zum Gebrauche für einfache und kindliche Gehirne in die dynamischen Antithesen zwischen nordischem Arier und semitischem Juden kristallisiert. Eine geeignete Erziehung hat diesen biologischen Materialismus ohne Schwierigkeit durchgesetzt. Der Boden war längst bereit. Vor allem liebt der Deutsche die überlieferte Lehre, da sie allein imstande ist, dem ihn intellektuell und moralisch charakterisierenden Mangel an persönlicher Selbstdisziplin abzuhelfen. Er betet das an, was man als von allen gleichzeitig angenommenen Glaubenssatz, als einfaches, jederzeit anwendbares Klischee hersagen kann. Die jungen Deutschen studierten also für das Abitur die sechs von Günther angenommenen Rassen, wie sie die Grammatik studierten und diskutierten diese ebensowenig wie jene. Und während der deutsche Geist anderen so lebendigen, [635] so sehr mit ihrem Boden und ihrer Überlieferung, mit ihrer mannigfaltigen und elastischen Kultur verbundenen Nationen wie England und Frankreich vorwarf, daß sie sich mit einem elenden, künstlichen Intellektualismus begnügten und Verbrechen gegen das Leben begingen – Dr. Stahmer hat hier diese Vorwürfe wiederholt –, schuf sich der deutsche Geist auf Grund des groben und billigen Katechismus, den er allen aufzwingen wollte, seinen eigenen Intellektualismus, der in anderer Weise als der unsere gefährlich und unnatürlich war. Diese angebliche Ethik des Lebens war nichts anderes als eine Praxis und eine Doktrin von reiner pseudowissenschaftlicher biologisch-materialistischer, kollektiver oder sozialer Opportunität. Das Ziel bestand in Sterilisationen, physiologischen Versuchen in den Lagern und in 15 Millionen Toten. Angesichts dieses Ergebnisses drängt sich uns der Ausspruch eines alten französischen Denkers unwiderstehlich auf: »Wissen ohne Gewissen ist nur der Untergang der Seele.« Ein Neo-Machiavellismus, den uns Göring während seiner Erklärungen dargestellt hat, faßt Wurzel. Ich habe in einem der Plädoyers, die in den letzten Tagen gehalten wurden, gelesen, daß das Gerechte an sich nicht existiert und daß die Auffindung der Grenzen zwischen Gerechtem und Ungerechtem durch geschichtliche und nationale Kriterien bestimmt wird. So Dr. Nelte. Hitler hatte bereits gesagt: »Recht ist, was dem Volke nützt«; und nach Aussage seines Verteidigers hatte Frank dies abgewandelt: »Recht ist, was dem Volke nützt. Gemeinnutz geht vor Eigennutz.« Als ich dies las, dachte ich an die Antwort Bossuets, des Absolutisten, der das menschliche Maß festzusetzen wußte. Die Verteidigung hat den französischen Absolutismus mit dem Nazismus verglichen. Hier ist die Antwort darauf:

»Die Politik opfert das persönliche Wohl dem öffentlichen Wohl, und das ist bis zu einem gewissen Punkt richtig. ›Ein Mann muß für das Volk sterben.‹ Damit wollte Kaiphas ausdrücken, daß man einen Unschuldigen unter dem Vorwand des Gemeinwohls zum Tode verurteilen könne. Das ist jedoch niemals gestattet, denn im Gegenteil unschuldiges Blut schreit nach Rache gegen jene, die es vergossen haben.«

Was die Nazi-Lehren geben konnten, wissen wir. Der Zeuge Roser hat uns die Bemerkung eines jungen deutschen Soldaten angeführt, der nach der Schilderung des Gemetzels in einem Ghetto schloß: »Ja, mein lieber Freund, es war gräßlich, aber... Befehl ist Befehl.« In einem der Dokumentenbücher, die von der Französischen Delegation vorgelegt wurden, findet der Gerichtshof am Ende des Dokuments F-655 die entsetzlichen Gedankengänge Kramers. Bevor er Leiter des Lagers Bergen-Belsen wurde, war Kramer Kommandant des Lagers Natzweiler im Elsaß. Man hat den Beweis, daß er [636] dort 80 Personen selbst vergaste. Auf die Frage: Was hätten Sie getan, wenn nicht alle gestorben wären?, antwortete er:

»Ich hätte nochmals versucht, sie zu vergasen, indem ich eine weitere Dosis Gas in die Kammer eingelassen hätte. Ich habe keinerlei Erregung gefühlt, während ich diese Tat ausführte, denn ich hatte den Befehl, diese 80 Häftlinge auf die angegebene Weise hinzurichten. Ich bin ja übrigens so erzogen worden.«

Welch furchtbare Anklage gegen das System! Bevor dieser Mann auf Befehl ein Mörder wurde, war er Buchhalter in Augsburg. Wie viele solcher friedlicher Buchhalter, die im gleichen Sinne erzogen worden sind, gibt es im heutigen Deutschland? Und nun: »Das Blut der Unschuldigen schreit nach Rache!«

Sie kennen das Verbrechen! Sie wissen, zu welchem Zweck und mit welchen Mitteln es begangen worden ist. Ungeheures Verbrechen, das seinesgleichen nicht hat, es ist das Verbrechen des nationalsozialistischen Parteistaates, aber die Angeklagten haben alle in ihrer Eigenschaft als Führer der Nationalsozialistischen Partei und als hohe Beauftragte des Staates, eine Verantwortung höherer Ordnung bei der Planung oder Ausführung dieses Verbrechens auf sich geladen. Ihre Teilnahme an dem Verbrechen des Parteistaates ist ihre persönliche Schuld, die durch keine Immunität gedeckt wird.

Sie müssen der Bestrafung zugeführt werden; sie kennen die Gefahren, in die ihr Verbrechen die Welt gestürzt hat, den Jammer, das Unglück, das sie über die Menschen ausgebreitet haben.

Man muß stark zuschlagen, ohne Mitleid. Der Urteilsspruch sei gerecht, das genügt!

Sicherlich sind die Schuldausmaße dem Grade nach verschieden. Folgt daraus, daß auch die Strafen ihrerseits verschiedenen Grades sein müssen, wo doch derjenige, der die geringste Schuld hat, nach unserer Meinung bereits den Tod verdient? Morgen, nach dem Ende dieses internationalen Prozesses, nach der Aburteilung dieser Hauptkriegsverbrecher, werden wir in unsere Länder zurückkehren, und dort werden wir vor unseren eigenen Gerichten vielleicht jene zu verfolgen haben, die bloß die Befehle des nationalsozialistischen Staates ausführten, jene, die nur die Henker waren.

Aber wie könnten wir dann die Todesstrafe gegen einen zweiten Kramer, gegen einen zweiten Höß fordern, gegen diese Lagerkommandanten, die die befohlene Hinrichtung von Millionen menschlicher Wesen auf dem Gewissen haben, wenn wir heute zögerten, die höchste Strafe für jene zu verlangen, die der Motor dieses verbrecherischen Staates waren, des Staates, der die Befehle gab.

[637] Überdies hängt das Geschick dieser Männer völlig von Ihrem Gewissen ab. Dies entzieht sich uns, unsere Aufgabe ist erfüllt. An Ihnen ist es nun, in der Stille Ihrer Beratungen das Blut der Unschuldigen zu hören, das nach Gerechtigkeit schreit.

VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich nun.


[Das Gericht vertagt sich bis 14.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 19, S. 595-639.
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