Nachmittagssitzung.

[269] [Der Zeuge Rößner im Zeugenstand.]


DR. GAWLIK: Ich komme nunmehr zu meinem letzten Punkt: Kirchenverfolgung, Trial-Brief Abschnitt VII B. Ich bitte, die Aufmerksamkeit des Tribunals hierbei darauf hinlenken zu dürfen, daß dem SD insoweit eine Tätigkeit nur bis zum 12. Mai 1941 vorgeworfen wird, Seite 64 der, englischen Ausgabe des Trial-Briefes.

Meine Beweisführung beschränkt sich auf die Zeit seit Gründung des Reichssicherheitshauptamtes 1939 bis 12. Mai 1941.

Hat die Abteilung...


VORSITZENDER: Einen Augenblick bitte. Soll das heißen Mai 1940 oder Mai 1941?


DR. GAWLIK: 12. Mai 1941, Seite 64, der vorletzte Abschnitt des Trial-Briefes, wo gesagt ist, daß die politische Behandlung der Kirchen zwischen SD und Gestapo geteilt war, zu diesem Zeitpunkt aber von der Gestapo übernommen worden ist.

Hat die Abteilung III C Kirchenfragen bearbeitet?


RÖSSNER: Nein.


DR. GAWLIK: Hat irgendeine andere Stelle im Amt III Kirchenfragen bearbeitet?


RÖSSNER: Nein, seit Gründung des Amtes III sind in diesem Amt überhaupt keine Kirchenfragen bearbeitet worden.


DR. GAWLIK: Was wurde im Amt III bearbeitet?


RÖSSNER: Im Amt III, Gruppe III C wurden lediglich allgemeine religiöse Fragen auf den verschiedenen Lebensgebieten bearbeitet.


DR. GAWLIK: In welcher Weise wurden Fragen des religiösen Lebens bearbeitet?


RÖSSNER: Die Grundsätze der Bearbeitung waren dieselben wie auf den übrigen Lebensgebieten. Es war die Aufgabe des Amtes III, die religiösen Wünsche, Sorgen, Vorschläge und Strömungen in der deutschen Bevölkerung und den Einfluß etwa der deutschen Glaubensbewegungen ebenso wie der christlichen Konfessionen auf die Meinung, Stimmung und Haltung dieser deutschen Bevölkerung im Reich nachrichtendienstlich zu beobachten und darüber zu berichten.


DR. GAWLIK: Von der Anklagebehörde ist vorgetragen worden, die Verfolgung der Kirchen sei eines der grundlegenden Vorhaben der Sicherheitspolizei und des SD gewesen.

Hat der SD einen solchen grundlegenden Vorsatz gemeinsam mit der Sicherheitspolizei gehabt?


[269] RÖSSNER: Nach meiner Kenntnis als verantwortlicher Abteilungsleiter hat nie ein solcher gemeinsamer Grundsatz bestanden.


DR. GAWLIK: Hat der SD von sich aus selbständig einen solchen Vorsatz gehabt und verwirklicht?


RÖSSNER: Nein, das hätte allen Grundsätzen unserer Arbeit widersprochen.


DR. GAWLIK: Hat sich der SD, Amt III, praktisch mit der Verfolgung der Kirchen beschäftigt?


RÖSSNER: Nein.


DR. GAWLIK: Wurde der SD, Amt III, von der Gestapo zu einer angeblichen Verfolgung der Kirchen in irgendeiner Weise herangezogen?


RÖSSNER: Nein; es bestand zwischen Gestapo und Amt III eine vollständig sachliche, personelle und organisatorische Trennung.


DR. GAWLIK: Wurde der SD von anderen Dienststellen der Partei und des Staates zu einer Verfolgung der Kirchen herangezogen?


RÖSSNER: Nein. Der SD arbeitete auch auf diesem Gebiet vollständig selbständig. Dienststellen der Partei oder des Staates waren nicht berechtigt, unmittelbare Aufträge an den SD zu geben.


DR. GAWLIK: Wurden die hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter des SD hinsichtlich ihrer kirchlichen Einstellung kontrolliert und durch Drohungen oder sonstige Mittel zum Kirchenaustritt veranlaßt?


RÖSSNER: Nein, darüber ist mir nichts bekannt. Auch dies hätte unserer grundsätzlichen Auffassung widersprochen. Bis zum Schluß sind eine ganze Reihe hauptamtlicher und ehrenamtlicher Mitarbeiter Mitglieder einer der christlichen Konfessionen gewesen und geblieben. Ich darf erwähnen, daß der Amtschef III selbst erst 1942 aus der protestantischen Kirche ausgetreten ist.


DR. GAWLIK: Hatte der SD, Amt III, verdeckte Ziele und Geheimverfahren im Kampf gegen die Kirchen?

Diese Frage bezieht sich auf Seite 58 des Trial-Briefes.


RÖSSNER: Weder auf diesem Gebiet noch auf irgendeinem anderen Gebiet der Tätigkeit des Amtes III haben verdeckte Ziele oder Geheimverfahren bestanden. Ich hätte sie als Abteilungsleiter kennen müssen.

DR. GAWLIK: Ich lege Ihnen nunmehr das Anklagedokument 1815-PS vor. Sehen Sie sich bitte Seite 59 an.


RÖSSNER: Darf ich fragen... das Dokument reicht nicht bis 59. Ist es 29 oder 39?


[270] DR. GAWLIK: 29, entweder 29 oder 39.


RÖSSNER: Ich habe beide Seiten.


DR. GAWLIK: Sehen Sie sich bitte Seite 1 an.


RÖSSNER: Ich habe Seite 1.


DR. GAWLIK: Dort heißt es, daß die bisherigen Mitarbeiter vorläufig zur Gestapo kommandiert werden sollten.

Geschah diese Kommandierung aus dem Grunde, weil Organisation, Aufgaben, Ziel und Tätigkeit auf dem Gebiet der Kirchenbearbeitung im SD, Amt III und Amt IV der Gestapo dieselbe war?


RÖSSNER: Diese Kommandierung geschah aus einem ganz anderen Grunde. Da Amt III und Amt IV völlig getrennte Dienststellen waren, hätte eine Versetzung der ursprünglichen SD-Angehörigen ins Amt IV viel zu lange Zeit in Anspruch genommen. Deswegen wurde die geplante Versetzung, um Zeit für die Arbeit zu sparen, zunächst in der Form der Kommandierung vollzogen.


DR. GAWLIK: Nehmen Sie jetzt zu Blatt 29 des Anklagedokuments Stellung. Es handelt sich um die Niederschrift Nummer 18. Sehen Sie sich die ersten beiden Sätze an. Ergibt sich nicht daraus, daß der SD Kirchenfragen in Zusammenarbeit mit der Staatspolizei und der Kriminalpolizei bearbeitet hat?


RÖSSNER: Die mir vorgelegte Niederschrift zeigt, daß der SD, Amt III, in dieser Beziehung überhaupt nicht beteiligt gewesen ist. Zu dem Zeitpunkt dieser Besprechung 1942 durfte sich das Amt III gemäß dem vorhin erwähnten Trennungserlaß grundsätzlich nicht mit Kirchenfragen beschäftigen.


DR. GAWLIK: Jetzt sehen Sie sich bitte Blatt 1 und 2 an. Auf Grund dieser beiden Blätter hat die Anklagebehörde vorgetragen – ich verweise auf Trial-Brief Seite 58 –, die Kirchenbearbeitung sei bisher zwischen dem SD und der Gestapo aufgeteilt gewesen, die SD-Akten über kirchliche Oppositionen sollten nunmehr der Gestapo übergeben werden, doch sollte der SD Material über den geistlichen Einfluß auf das Volksleben behalten. Nehmen Sie hierzu Stellung.


RÖSSNER: Ich sagte bereits einleitend, daß der SD, Amt III, seit seiner Gründung niemals Kirchenfragen bearbeitet hat. Das ältere Material, das auf Grund dieses Erlasses an das Amt IV übergeben werden sollte, war allgemeines nachrichtendienstliches Material, das nicht geeignet war für die auftragsgemäße polizeiliche Exekutivarbeit des Amtes IV. Im übrigen ist der mir vorgelegte Erlaß vom Amt IV formuliert und berücksichtigt infolgedessen auch die Gesichtspunkte des Amtes IV.


DR. GAWLIK: Jetzt sehen Sie noch einmal Blatt 19 an, wo es zusammenfassend heißt, daß auf dem kirchlichen Gebiet Gegnerbekämpfung und Lebensgebietsarbeit Hand in Hand gehen müssen. [271] Geht daraus eine Zusammenarbeit zwischen Stapo und SD mit einer gemeinsamen Zielsetzung der Bekämpfung der Kirchen hervor?


RÖSSNER: Nein. Denn auch das Amt IV hat meines Wissens niemals die grundsätzliche Aufgabe einer Kirchenbekämpfung gehabt. Was hier formuliert wird auf dieser Seite, ist der persönliche Wunsch eines Inspekteurs, der weder gegenüber der Gestapo noch gegenüber dem SD sachliches Weisungsrecht hatte.


DR. GAWLIK: Sehen Sie jetzt Seite 24 an, insbesondere Absatz 1 und 4, wo es heißt:

»Aus gegebener Veranlassung ersuche ich, den Gegner-Nachrichtendienst auf kirchenpolitischem Gebiet unverzüglich auszubauen und zu intensivieren«

und weiter den halben Satz: »Sobald auf diese Weise Nachrichtenverbindungen gewonnen sind,...«

Ergibt sich daraus etwas für die Frage, ob der SD auf kirchlichem Gebiet einen Gegner-Nachrichtendienst gehabt hat?

RÖSSNER: Nein, es ergibt sich genau das Gegenteil. Der mir vorgelegte Erlaß stammt aus dem August 1941, also nach dem zitierten Trennungserlaß. Hätte der SD auf Grund des Trennungserlasses seinen nachrichtendienstlichen Apparat als Gegner-Nachrichtendienst an Amt IV übergeben, dann brauchte dieser Erlaß vom August 1941 nicht Befehl zu geben, mit dem Aufbau eines Nachrichtendienstes beim Amt IV endlich zu beginnen. Im übrigen richtet sich der Befehl an zahlreiche Staatspolizeistellen. Es kann sich also nicht um einen örtlichen Einzelfall handeln.

DR. GAWLIK: Ich verweise Sie nun auf Blatt 27, auf dem von einer Abgabe der V-Männer an die Gestapo beziehungsweise von einer gemeinsamen Führung dieser V-Männer gesprochen wird.

Was haben Sie zu dieser Anordnung des Inspekteurs Düsseldorf zu sagen?


RÖSSNER: Ich darf zunächst wieder darauf hinweisen, daß dies nur ein persönlicher Wunsch des Inspekteurs sein kann, da er kein sachliches Weisungsrecht hatte. Praktisch wäre ein solcher Wunsch nie zu verwirklichen gewesen, weil es aus den verschiedenen Aufgaben heraus völlig undurchführbar war, zwischen Amt III und Amt IV gemeinsam Vertrauensmänner für bestimmte Fragen mit sachlichen Aufträgen zu versehen. Jeder Vertrauensmann des SD hätte sich darüber hinaus geweigert, nebenbei noch polizeiliche Aufträge zu übernehmen.


DR. GAWLIK: Was können Sie auf Grund Ihrer Tätigkeit über den Umfang der Akten, die auf Grund des Trennungserlasses vom 12. Mai 1941 vom SD an die Gestapo abgegeben worden sind, sagen?


[272] RÖSSNER: Das wird je nach dem Stand der Bearbeitung bei den verschiedenen örtlichen Dienststellen sehr verschieden gewesen sein. Nachrichtendienstlich gut arbeitende Abschnitte werden entsprechend mehr Material gehabt haben, das dann auch an die Staatspolizei gegeben worden ist.


DR. GAWLIK: Waren auf Grund Ihrer Kenntnis die vom SD übergebenen Akten brauchbar für polizeiliche Aufgaben der Staatspolizei gegen Einzelpersonen?


RÖSSNER: Nein, das waren sie bestimmt nicht, da die nachrichtendienstliche Fragestellung zu den Kirchen- und Konfessionsproblemen von selten des SD eine vollständig andere war. Sie war insbesondere nie auf personelle Einzelfälle ausgerichtet.

DR. GAWLIK: Sind nach Ihrer Kenntnis die übergebenen Akten tatsächlich von der Staatspolizei bearbeitet worden?


RÖSSNER: Das kann ich bis in alle Einzelheiten nicht aussagen. Auf Grund meiner eben gemachten Ausführungen ist aber sehr viel Material bestimmt nicht weiter bearbeitet worden, da es für polizeiliche Aufgaben vollständig unbrauchbar war.


DR. GAWLIK: Hatte das Amt III SD die grundsätzliche Aufgabe und Zielsetzung, die Kirchen zu verfolgen, eine allgemeine Kirchenverfolgung vorzubereiten, und hat es für eine Kirchenverfolgung gearbeitet, und zwar in der Zeit von 1939 bis zum Trennungserlaß vom 12. Mai 1941?


RÖSSNER: Nein, das Amt III hat weder jemals eine solche praktische Aufgabe gestellt bekommen, noch sich eine solche Zielsetzung selbst gesetzt.


VORSITZENDER: Dr. Gawlik! Sie erinnern sich daran, daß Sie vor der Pause gesagt haben, Sie kämen jetzt zu Ihrem letzten Punkt.


DR. GAWLIK: Jawohl, ich habe nur noch ungefähr sechs Fragen.


VORSITZENDER: Dann können Sie sie in kurzer Zeit erledigen.

DR. GAWLIK: Hatte das Amt III die Führungsstellen von Partei und Staat laufend über Fragen des religiösen Lebens unterrichtet zum Zweck einer gemeinsamen Kirchenverfolgung?


RÖSSNER: Nein, die Berichterstattung über religiöse Fragen auf den Lebensgebieten ist erst sehr langsam und lückenhaft in der letzten Zeit angelaufen, da das Referat im Amt III Jahre hindurch nur von einem Sachbearbeiter besetzt war und bearbeitet wurde.


DR. GAWLIK: Mit welcher Zielsetzung hat der SD über diese Fragen andere Stellen unterrichtet?


RÖSSNER: Das Amt III hat darüber hinaus – über seine Berichterstattung hinaus – auch in öffentlichen Vorträgen immer [273] wieder darauf hingewiesen, daß es sich nach seiner Auffassung nicht um einen machtpolitischen Kirchenkampf, sondern letzten Endes um religiöse Lebensfragen des deutschen Menschen handelt im Zusammenhang mit den übrigen Kulturfragen.


DR. GAWLIK: Sind durch die Berichterstattung des SD kirchenfeindliche Maßnahmen vorbereitet oder veranlaßt worden?


RÖSSNER: Nein, auf Grund der Berichterstattung des Amtes III sind mehrfach kritische Stimmen gegen einzelne kirchenfeindliche Maßnahmen einzelner Dienststellen oder einzelner Persönlichkeiten laut geworden.


DR. GAWLIK: Ich habe zunächst keine weiteren Fragen mehr.


M. MONNERAY: Zeuge! Sie haben gesagt, daß Sie im Jahre 1940 zum SD einberufen wurden?


RÖSSNER: Ich habe nicht gesagt, daß ich einberufen worden bin, sondern daß ich ins Reichssicherheitshauptamt notdienstverpflichtet worden bin.


M. MONNERAY: Sie haben aber dabei vergessen zu erklären, daß Sie schon vorher Mitglied des SD waren?


RÖSSNER: Ich bin meines Wissens von dem Herrn Verteidiger gefragt worden, seit wann ich im SD bin.


M. MONNERAY: Waren Sie vor 1940 Mitglied des SD?


RÖSSNER: Ich habe die Frage nicht genau verstanden.


M. MONNERAY: Waren Sie vor 1940 Mitglied des SD?


RÖSSNER: Jawohl, ab 1934.


M. MONNERAY: Das hatten Sie vergessen, nicht wahr?

RÖSSNER: Meines Wissens nicht. Im übrigen habe ich das vor der Kommission ausführlich ausgesagt.


M. MONNERAY: Stimmt es, Zeuge, daß der SD vor der Machtübernahme durch die NSDAP eine geheime illegale Organisation war?


RÖSSNER: Darf ich zurückfragen... vor der Machtübernahme?


M. MONNERAY: Ja, vor der Machtübernahme.


RÖSSNER: Darüber kann ich nichts aussagen, weil ich nicht Mitglied des SD war.


M. MONNERAY: Wurde der SD nach der Machtübernahme einerseits von der Partei und andererseits vom Staat mit der Gestapo zusammen verwendet, um Oppositionsgruppen zu bekämpfen?


RÖSSNER: Nach meiner Kenntnis hat der SD immer eine von der Gestapo völlig getrennte nachrichtendienstliche Aufgabe gehabt.


[274] M. MONNERAY: Hat der SD sich während des Krieges in den besetzten Gebieten gleichzeitig mit der Sicherheitspolizei in den Einsatzkommandos betätigt?


RÖSSNER: Über die Organisation und Tätigkeit der Einsatzkommandos kann ich leider nichts aussagen, da ich niemals als SD-Angehöriger in einem besetzten Gebiet gewesen bin.


M. MONNERAY: Kennen Sie Streckenbach?


RÖSSNER: Jawohl.


M. MONNERAY: Was waren seine Funktionen?


RÖSSNER: Er ist meines Wissens einige Jahre Amtschef I gewesen.


M. MONNERAY: Und diese Amtsstelle I war mit Organisationsfragen sowohl für die Sicherheitspolizei wie für den SD beauftragt. Ist das richtig?


RÖSSNER: Jawohl.


M. MONNERAY: Deshalb könnte man annehmen, daß er die Funktionen der Sipo und des SD zur Genüge gekannt hat?


RÖSSNER: Darf ich zurückfragen, daß wer die Funktionen genau kannte?


M. MONNERAY: Herr Zeuge! Die Frage war vollkommen klar; ich sprach von Streckenbach.


RÖSSNER: Nein, das muß man darauf noch nicht annehmen, da unter ihm die Aufgaben und Organisationsfragen auch in seinem Amt I völlig getrennt bearbeitet worden sind. Wie weit Streckenbach im einzelnen die Aufgaben des SD übersah und kannte, kann ich nicht beurteilen.


M. MONNERAY: Ich möchte Ihnen nun das Dokument F-984 vorlegen. Es ist ein Aufruf Streckenbachs, der im Verordnungsblatt des Chefs der Sicherheitspolizei und des SD veröffentlicht wurde.


VORSITZENDER: Ist dies bereits zum Beweis vorgelegt worden oder nicht?


M. MONNERAY: Herr Vorsitzender! Dieses Dokument wird die Nummer RF-1540 erhalten. Es ist dem Gerichtshof noch nicht vorgelegt worden. Es ist ein Aufruf von Streckenbach an sämtliche Angehörige der Sicherheitspolizei und des SD vom 7. September 1942. Die Auszüge aus diesem Aufruf lauten:

»Schon vor der Machtübernahme hat der SD seinen Teil zum Gelingen der nationalsozialistischen Revolution beigetragen. Nach der Machtübernahme haben Sicherheitspolizei und SD die Verantwortung für die innere Sicherheit unseres Reiches getragen und für eine kraftvolle Durchsetzung des Nationalsozialismus gegen alle Widerstände Bahn[275] gebrochen.... Seit Kriegsausbruch stehen unsere Einsatzkommandos überall da, wohin die deutsche Wehrmacht gezogen ist und führen auf ihrem Sektor den Kampf gegen die Feinde von Reich und Volk.«

In diesem Aufruf werden weiterhin Material und Belege über die Tätigkeit der Sipo und des SD angefordert.

»Im einzelnen wären z.B. Artikel, Berichte oder Aufnahmen zu folgenden Themen zu liefern: aus der Geschichte des SD, über seine ersten Anfänge, das Ringen um seine Durchsetzung als einzigen Nachrichtendienst der SS und später der Partei, Schwierigkeiten und Erfahrungen bei der ersten Einrichtung von Dienststellen, Erlebnisse aus der illegalen Arbeit der Kampfzeit über die Entwicklung des organisatorischen Aufbaues des SD von den Anfangszeiten an (illegale Tarnbezeichnungen!) bis zum großzügigen Aufbau nach der Machtübernahme, besonders wichtige Ereignisse aus der Nachrichtentätigkeit vor und nach der Machtübernahme, illegale Einsätze usw.;...«

Und weiter:

»... gemeinsame Aktionen der Geheimen Staatspolizei und des SD zur Aufrollung der Gegnergruppen...«

Herr Zeuge! Dieser Aufruf Streckenbachs steht zu Ihren Erklärungen im Widerspruch, nicht wahr?

RÖSSNER: Nein, denn über die tatsächlichen Aufgaben des Amtes III SD Inland steht kein Wort in diesem Aufruf. Im übrigen geht aus dem mir vorgelegten Auszug nicht hervor, wer diesen Aufruf tatsächlich entworfen und formuliert hat. Der Name Streckenbach bedeutet nur, daß er ihn unterschrieben hat.

Das Amt III kann kaum daran beteiligt gewesen sein, denn sonst müßten die Aufgaben dieses Amtes III einigermaßen zutreffend in diesem Aufruf dargestellt worden sein.


M. MONNERAY: Welche Dienststellen hatte der SD außer dem Amt III?


RÖSSNER: Für den SD Inland gab es nur das Amt III.


M. MONNERAY: Zeuge! Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie meine Fragen beantworten würden.


RÖSSNER: Ich war eben der Meinung, Ihre Frage, Herr Ankläger, beantwortet zu haben.


M. MONNERAY: Ich habe Sie gefragt, Zeuge, welches die Dienststellen des SD waren und nicht, welches die Dienststellen des SD Inland waren.


RÖSSNER: Unter den Sammelbegriff SD, der nichts mit dem Begriff SD Inland zu tun hatte, gehörte das Amt VI... gehörten die Ämter VI und VII.


[276] M. MONNERAY: Was war die Aufgabe des Amtes VI?


RÖSSNER: Der Auslandsnachrichtendienst.


M. MONNERAY: Wenn man von dem Kampf gegen Oppositionsgruppen in Verbindung mit der Gestapo spricht, dann denkt man wahrscheinlich an einen Kampf im Ausland, nicht wahr?


RÖSSNER: Das geht im einzelnen aus dem mir vorgelegten Dokument nicht hervor.


M. MONNERAY: Wieder haben Sie meine Frage nicht beantwortet, Zeuge. Können Sie sich einen Kampf der Gestapo gegen gegnerische Gruppen außerhalb des Reiches vorstellen?


RÖSSNER: Nein, meines Wissens hatte die Gestapo eine polizeiliche auftragsgemäße Aufgabe innerhalb der Reichsgrenzen.


M. MONNERAY: Gut. Wenn also in diesem Aufruf vom Kampf gegen oppositionelle Gruppen seitens des SD einerseits und der Gestapo andererseits, sowie gemeinsam, die Rede ist, so handelt es sich wohl um den Kampf innerhalb der deutschen Grenzen, nicht wahr?


RÖSSNER: Jawohl. Damit ist aber noch nichts über die Aufgabe des SD Inland gesagt.


M. MONNERAY: Zeuge! Sie haben mehrmals gesagt, daß die Aufgaben des SD Inland und ohne Zweifel noch mehr jene des SD Ausland sehr verschieden waren von den Aufgaben der Gestapo und der Polizei im allgemeinen, nicht wahr?


RÖSSNER: Ich habe über den SD Ausland heute überhaupt nicht gesprochen, bis auf die Erwähnung des Amtes VI.


M. MONNERAY: Bitte, Zeuge, können Sie mir für den SD Inland antworten?


RÖSSNER: Jawohl.


M. MONNERAY: Ihrer Meinung nach war die Polizei von einem »Polizeigeist« beseelt?


RÖSSNER: Darf ich den Herrn Ankläger fragen, was er mit dieser Feststellung meint?


M. MONNERAY: Im Gegensatz zum Geist des SD, der ein objektiver war, ist das richtig?


RÖSSNER: Von welchem Geist die Polizei beseelt gewesen ist, weiß ich nicht, da ich nie der Polizei angehört habe.


M. MONNERAY: Aber Sie haben uns doch gesagt, daß der SD von einem objektiven, unparteiischen, wissenschaftlichen Geist beseelt war. Das stimmt doch?


RÖSSNER: Von einem wissenschaftlichen Geist habe ich nicht gesprochen, sondern von einem objektiv kritischen Geist, und ich möchte diese Formulierung ausdrücklich unterstreichen.


[277] M. MONNERAY: War dies auch der Geist der Polizei?


RÖSSNER: Das kann ich nicht beurteilen, da ich, wie gesagt, nie der Polizei angehört habe.


VORSITZENDER: Wollen Sie die Frage noch einmal stellen, Herr Monneray.


M. MONNERAY: War dieser objektive und unparteiische Geist auch der Geist der Polizei?


RÖSSNER: Das kann ich nicht beurteilen, weil ich nie der Polizei angehört habe, sondern nur dem SD Inland, Amt III.


M. MONNERAY: Nun, wir wollen das klarstellen, Zeuge. Sie haben sich doch sehr eingehend über den Unterschied zwischen Polizei und SD ausgelassen, nicht wahr? Wenn Sie diesen Unterschied darlegen konnten, müssen Sie doch wenigstens wissen, was die Polizei war?


RÖSSNER: Ich habe für einige Sachgebiete den Unterschied zwischen der SD-Aufgabe und der polizeilichen Aufgabe klargestellt. Ich bin aber nicht in der Lage, die Gesamtaufgabe der Polizei klarzustellen, da ich sie nicht kenne. Ich habe auch hier nur von den Arbeitsgrundsätzen des Amtes III gesprochen und von den konkreten Beispielen, die ich aus meinen von mir bearbeiteten Abteilungen kenne.

M. MONNERAY: Ist es richtig, Zeuge, zu sagen, daß die jungen Anwärter, die in den SD eintreten wollten oder sollten, genau dieselbe Ausbildung genossen wie die Anwärter, die in die Gestapo oder Kripo einzutreten wünschten?


RÖSSNER: Der Ausbildungsgang der SD-Anwärter ist mir im einzelnen nicht bekannt. Ich weiß nur, daß der Amtschef III wiederholt von Jahr zu Jahr gegen eine gewisse geplante Gleichförmigkeit der Ausbildung entschieden sachlichen Einspruch erhoben hat. Wie weit dieser Einspruch praktisch noch realisiert worden ist, darüber kann ich aus eigener Kenntnis nichts aussagen.


M. MONNERAY: Nun gut, ich werde Ihrer so unvollkommenen Kenntnis über die Materie, mit der Sie andauernd beschäftigt waren, durch Vorlage eines Papiers nachhelfen. Es ist ein Rundschreiben, das im offiziellen Verordnungsblatt des Chefs der Sipo und des SD am 18. Mai 1940 veröffentlicht wurde und das genau angibt, daß die Jungen Polizeischüler und Anwärter des SD – trotz dessen so objektiven und unparteiischen Charakters – eine viermonatige Ausbildung bei der Kripo, eine dreimonatige Ausbildung bei der Gestapo und eine dreimonatige Ausbildung beim SD durchzumachen hatten. Das wußten Sie nicht, nicht wahr?

RÖSSNER: Nein.


[278] M. MONNERAY: Nun haben Sie uns auch gesagt, daß der SD sehr wenig mit der offiziellen Personalpolitik und der Nazi-Partei zu tun hatte. Stimmt das, Zeuge? Vielleicht erinnern Sie sich aber jetzt der Tatsache, daß die Politischen Leiter der Partei den deutschen Staatsbehörden eine politische Beurteilung der Beamtenanwärter geben mußten? Das wissen Sie doch, nicht wahr?


RÖSSNER: Darf ich den Herrn Ankläger bitten, die Frage zu wiederholen? Ich konnte nicht folgen.


M. MONNERAY: Wenn es sich darum handelte, einen Beamten einer gewissen Rangklasse zu befördern oder zu ernennen, dann mußte der Politische Leiter, zum Beispiel der Gau- oder Kreisleiter, dem Staat eine Art politischer Begutachtung über die Einstellung des Anwärters geben. Ist das richtig?


RÖSSNER: Jawohl, ich habe heute morgen schon gesagt, daß das Aufgabe des Hoheitsträgers der Partei war.


M. MONNERAY: Und es war der SD, der die politische Beurteilung zu liefern hatte?


RÖSSNER: Nein.


M. MONNERAY: Gut. Ich werde dem Zeugen einen Auszug aus dem Dokument F-989 vorlesen, das RF-1541 wird. Seite 2 des Auszuges.

Es handelt sich hier um ein Rundschreiben der Parteikanzlei über politische Berichte, die von Politischen Leitern herrührten. Zunächst werden diese Gutachten wie folgt definiert:

»Die politische Beurteilung ist ein Werturteil über die politische und weltanschauliche Einstellung und die charakterliche Haltung...

Die politische Beurteilung muß wahr und richtig sein, das heißt, sie muß auf einwandfreien Tatsachenfeststellungen beruhen und sich in ihrer Wertung nach den Zielen der Bewegung richten.«

Dann folgt ein kurzer Absatz, der besagt, wer diese Beurteilung abgeben soll:

»Bei der Beschaffung der Unterlagen für diese Beurteilung sind jeweils der zuständige Hoheitsträger, das Fachamt und die Stelle des Sicherheitsdienstes des Reichsführer-SS zu hören.... Politische Auskünfte können von allen Parteidienststellen gegeben werden. Sie werden insbesondere auch von den Dienststellen des Sicherheitsdienstes des Reichsführer-SS (SD) erteilt.«


RÖSSNER: Ich habe heute morgen ausdrücklich ausgesagt, daß der SD Auskünfte erteilen durfte, aber niemals politische Beurteilungen, und daß der SD von sich aus Wert darauf legte, in [279] diesen Auskünften, die neben anderen Auskünften eingeholt wurden, möglichst ein Bild der Gesamtpersönlichkeit zu geben. In dem mir vorgelegten Dokumentenauszug ist im übrigen mit keinem Wort, wenn ich recht sehe, von Personalauskünften die Rede, sondern von allgemeiner Lageberichterstattung, von der ich am Vormittag gesprochen habe.

M. MONNERAY: Wird in diesem Dokument über die politische Beurteilung als von einem Werturteil über die politische und ideologische Einstellung gesprochen?


RÖSSNER: In diesem Dokument? Nein. Da spricht man allgemein über Lageberichterstattung.


M. MONNERAY: Gut, ich werde dem Zeugen das Original etwas später vorlegen lassen.

Ich fahre fort. Es bestand eine enge Zusammenarbeit zwischen SD und Partei, nicht wahr?


RÖSSNER: Von einer engen Zusammenarbeit kann man keinesfalls sprechen. Das Verhältnis zwischen SD und Partei, insbesondere zwischen Amt III und Parteikanzlei, war in den letzten Jahren zu einem beträchtlichen Teil auf das höchste gespannt. Ich bin gern bereit, das mit konkreten Beispielen zu belegen.


M. MONNERAY: Ich möchte Ihnen noch einen anderen Auszug aus demselben Rundschreiben vom 21. August 1943 vorlesen. Es heißt...

[Dem Zeugen wird das Dokument überreicht.]


RÖSSNER: Das ist derselbe Auszug, den ich bereits bekommen habe.

M. MONNERAY:

»Das Reichssicherheitshauptamt weist die SD- Dienststelle an, den zuständigen Hoheitsträgern laufend über in ihrem Hoheitsbereich auftretende Erscheinungen politischer Art zu berichten.... Andererseits wurde der Hoheitsträger durch ein solches Verfahren ständig durch den SD auf besonders dringliche Angelegenheiten, die sein Eingreifen erfordern, aufmerksam gemacht.« (F-989.)

Stimmt das?

RÖSSNER: Hier fallen leider Theorie und Praxis völlig auseinander. Das Amt III hätte im Gegenteil zur tatsächlichen Praxis in vielen Fällen sehr gewünscht, von den Hoheitsträgern der Partei gehört zu werden, damit das kritische Material angebracht werden könnte. In sehr vielen Fällen war das aber jahrelang nicht der Fall, da der örtliche Vertreter des SD vom Hoheitsträger nicht empfangen wurde.

[280] M. MONNERAY: Sehr gut. Wir werden an Hand einiger Beispiele sehen, ob zwischen Theorie und Praxis tatsächlich ein Unterschied bestanden hat. Man hat Ihnen vor der Kommission bereits das Dokument R-142, US-481, über die Kontrolle der Volksabstimmung im Jahre 1938 durch den SD vorgelegt. Die so ehrenhaften und uneigennützigen Mitarbeiter des SD hatten sogar Wahlpapiere gefälscht. Da es sich hier um einen praktischen Fall handelte, wollen Sie uns wohl sagen, daß es ein Einzelfall war?


RÖSSNER: Ich möchte das vor dem Hohen Gericht noch einmal mit aller Betonung wiederholen, es handelt sich nicht um den SD in diesem Dokument, sondern um eine einzige Außenstelle unter Hunderten von Außenstellen des SD. Aus dem Dokument geht mit keinem Wort hervor, daß das Reichssicherheitshauptamt Amt III...


VORSITZENDER: Erheben Sie nicht Ihre Stimme bitte!


RÖSSNER:... daß das Amt III in Berlin irgendeine Weisung zu dieser Berichterstattung gegeben hat.


M. MONNERAY: Gut, ich werde Ihnen noch ein weiteres Dokument vorlegen, das zweifelsohne einen weiteren Einzelfall darstellt. Diesmal handelt es sich um die Stadt Erfurt. Es ist Dokument D-897, das dem Gerichtshof bei der Beweisaufnahme über die Politischen Leiter von der Britischen Anklagevertretung vorgelegt wurde, und zwar als Beweisstück GB-541. Es ist ein geheimes Rundschreiben vom 4. April 1938, das von der SD-Außenstelle Erfurt stammt und an alle Referenten und Stützpunktleiter gerichtet ist. Darin wird von den Außenstellenleitern verlangt, umgehend die Namen sämtlicher Personen in ihrem Bezirk mitzuteilen, von denen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, daß sie bei der bevorstehenden Wahl mit Nein stimmen werden.

Sie lächeln, Zeuge, wenn Sie das Dokument jedoch etwas tiefer unten ansehen, werden Sie finden, daß es sich hier um eine ernste Sache handelt, denn der Chef des SD, ein gewissenhafter Mann, wie Sie erklärten, sagte folgendes:

»Es wird nochmals besonders darauf hingewiesen, welch riesige Verantwortung die Stützpunktleiter – im besonderen Hinblick auf diese Meldung – besitzen und müssen sich die Stützpunktleiter über die eventuellen Folgen für die Personen, die in ihrer Meldung enthalten sein werden, im klaren sein.«

Nennen Sie das eine objektive Berichterstattung, Zeuge?

RÖSSNER: Es tut mir leid, Herr Ankläger, Sie sprechen soeben vom Chef des SD. Unterschrieben ist das Dokument von einem örtlichen Scharführer. Das entspricht etwa einem Gefreiten in einer Armee. Ich glaube also, daß man nicht vom Chef des SD sprechen kann, und es tut mir weiter leid, feststellen zu müssen, daß es sich [281] ganz bestimmt in diesem Falle wieder um einen extravaganten Einzelfall handelt, da nach mei ner allgemeinen Kenntnis es nie zu den Aufgaben des SD Inland gehört hat, Wahlen zu überwachen.

VORSITZENDER: Herr Monneray! Ich glaube, über dieses Dokument ist bereits eine beträchtliche Zahl von Führern verhört worden.


M. MONNERAY: Ja, Herr Präsident! Ich möchte den Gerichtshof ferner auf Dokument D-902 hinweisen, das bereits als Beweisstück GB-542 vorgelegt worden ist und das dasselbe Thema behandelt.


VORSITZENDER: Weiß der Zeuge etwas von diesem Dokument? Denn wenn es bereits als Beweisstück vorliegt, hätte es keinen Zweck, es ihm vorzulegen, es sei denn, er wüßte etwas davon.


M. MONNERAY: Ja. Es ist schon als Beweisstück eingereicht, und ich verstehe, Herr Präsident, daß Sie kein Verhör zu diesem Dokument wünschen.


VORSITZENDER: Nun, wenn irgendwelche besondere Gründe vorhanden sind, den Zeugen über dieses Dokument zu befragen, dann stellen Sie bitte die Fragen. Aber es hat keinen Zweck, dem Zeugen das Dokument vorzulegen, wenn er dieses Dokument noch nicht gesehen hat und wenn es bereits Beweismaterial geworden ist. Ich weiß nicht, was für ein Dokument das ist.


M. MONNERAY: Herr Präsident! Ich wollte diesen Zeugen über beide Dokumente befragen, um zu beweisen, wie wenig Glauben man seinen Aussagen schenken kann, da er vor der Kommission erklärt hat, es handle sich um einen Ausnahmefall. Tatsächlich aber scheint es sich um eine allgemeine Maßnahme des SD, auf die man in den verschiedensten Gegenden Deutschlands stoßen konnte, zu handeln.


VORSITZENDER: Wenn Sie den Zeugen zu dem Dokument ins Kreuzverhör nehmen wollen, können Sie ihm Fragen aus dem Dokument stellen. Aber Sie können nicht... zumindest wünscht der Gerichtshof nicht, daß Sie ihm das Dokument vorlegen.


M. MONNERAY: Zeuge! Sie haben uns hinsichtlich des Rundfunks gesagt, daß der SD ebenfalls sehr objektive Berichte geliefert hat, ohne jegliche politische Absicht. Ist das richtig?


RÖSSNER: Jawohl, wir haben wöchentlich über die Aufnahme des Rundfunkprogramms in der deutschen Öffentlichkeit... der deutschen Bevölkerung, so objektiv wie möglich mit allen kritischen Stimmen berichtet.


M. MONNERAY: Ich habe dem Gericht das Dokument 3566-PS vorgelegt, das bereits als US-658 Beweismaterial geworden ist. Dieses Dokument beweist, daß der SD auch auf diesem Gebiet eine Aufgabe hatte, die nicht nur in objektiver Berichterstattung bestand.

Herr Zeuge! Womit beschäftigte sich die Abteilung III B 3?


[282] RÖSSNER: Das kann ich aus dem Gedächtnis nicht sagen, da ich die einzelnen Abteilungen nicht mehr im Kopf habe. Auf jeden Fall nicht mit Rundfunk, denn damit beschäftigte sich III C 4.


M. MONNERAY: Stimmt es, daß es sich mit Fragen der Rasse und Gesundheit beschäftigt hat?


RÖSSNER: Ich antwortete dem Herrn Ankläger eben, daß ich nicht mehr aus dem Gedächtnis sagen könne, womit sich diese Dienststelle beschäftigt hat.


M. MONNERAY: Haben Sie sich selbst damit beschäftigt, oder haben Sie durch Ihre Kollegen allgemeine Lageberichte über die Fremdarbeiter in Deutschland erhalten?


RÖSSNER: Nein, ich persönlich habe mich nicht damit beschäftigt, da die Frage völlig außerhalb meines Arbeitsbereichs lag.


M. MONNERAY: Ich lege dem Gerichtshof Dokument 1753-PS vor, das RF-1542 wird. Dieses Dokument enthält einen Bericht einer Dienststelle des SD über die vom RSHA den deutschen Ärzten gegebene Möglichkeit, Abtreibungen an Ostarbeiterinnen auf deren Ansuchen vorzunehmen. Dieser Bericht beweist, daß die Erklärungen des SD auf diesem Gebiet keineswegs objektive Erklärungen sind, sondern daß sie entschieden zugunsten der offiziellen Nazi-Politik Stellung nehmen.

Schließlich lege ich ein anderes Dokument vor, 1298-PS, RF-1545, über Sklavenarbeit von Arbeitern in Deutschland. In diesem Dokument befürwortet der Berichtschreiber, ein Agent des SD, nachdem er über die zahlreichen Fluchtversuche der Fremdarbeiter gesprochen hatte, praktische Maßnahmen, wie zum Beispiel Repressalien gegen Familienangehörige durch Entziehung der Lebensmittelkarten und so weiter.

Zeuge! Nennen Sie das objektive Berichte, die nicht von sich aus das Verhalten der Polizei berücksichtigen?


RÖSSNER: Jawohl, denn dies ist ein Bericht einer der vielen nachgeordneten Dienststellen, die im Reichssicherheitshauptamt gesammelt wurden, um einen Querschnitt über die gesamte Meinungsäußerung der Bevölkerung zu geben, worunter selbstverständlich auch Meinungen von Parteigenossen erfaßt wurden.

Im übrigen möchte ich die Behauptung des Herrn Anklägers, es handle sich um einen Agenten des SD, mit Entschiedenheit zurückweisen. Das Amt III hat nie während seiner Existenz auf dem innerpolitischen Nachrichtensektor irgendwelche Agenten gehabt, wie ich heute morgen bereits festgestellt habe. Ich darf nochmals feststellen, daß ich zu den Sachfragen, die in diesen Dokumenten behandelt werden, im einzelnen nur subjektiv Stellung nehmen [283] kann, da sie nicht zu meiner Abteilung gehörten. Ich halte meine grundsätzlichen Ausführungen über die SD-Arbeit aber auch angesichts dieser Dokumente entschieden aufrecht.


M. MONNERAY: Aber Zeuge, dieses Dokument war doch nicht an das RSHA zur zentralen Auswertung gerichtet, sondern an das Amt für Arbeitseinsatz. Es handelt sich demnach um eine Meldung über die Durchführung der vorgeschlagenen Maßnahmen. Ist das nicht so?


RÖSSNER: Es geht aus dem mir vorgelegten Dokument nicht hervor, von welcher SD-Dienststelle das abgesandt worden ist.


M. MONNERAY: Ich werde Ihnen eine Photokopie des Berichts zeigen.


RÖSSNER: Auch daraus geht leider mit keinem Wort hervor, von welcher SD-Dienststelle dieses Dokument abgesandt worden ist.

M. MONNERAY: Aber Sie geben zu, daß dieser Bericht an das Amt für Arbeitseinsatz gerichtet war?


RÖSSNER: Ja, ich möchte aber gleichzeitig darauf aufmerksam machen, daß hinter der Unterschrift mit »Sekretär« gezeichnet ist. Es hat meines Wissens beim SD niemals Sekretäre gegeben. Es müßte ein SD- beziehungsweise SS-Dienstgrad darunter stehen.


M. MONNERAY: Und in demselben Dokument steht auch »... überreiche ich Ihnen anliegend abschriftlich den SD-Bericht zu Inlandsfragen...«


RÖSSNER: Jawohl.


M. MONNERAY: In den besetzten Gebieten war der SD durch Organisationen vertreten, die dem Amt III und Amt VI unterstanden, nicht wahr?


RÖSSNER: Nein. Das Amt III – ich kann hier wieder nur über das Amt III aussagen – hatte keine Organisationen, die ihm unmittelbar unterstellt waren, sondern nur einzelne SD-Beauftragte dieses Amtes III für die spezifischen SD-Aufgaben des Amtes III in den besetzten Gebieten.


M. MONNERAY: Das Amt VI des RSHA befaßte sich mit dem SD im Ausland, nicht wahr?


RÖSSNER: Jawohl.


M. MONNERAY: Und es hatte seine Vertreter in den deutschen Polizeiorganisationen im Ausland, nicht wahr?


RÖSSNER: Darüber kann ich nichts aussagen, da ich nie in diesem Amt gearbeitet habe.


M. MONNERAY: Ich lege dem Gerichtshof Dokument F-973 und Dokument F-974 vor. Es sind Mitteilungen, die an die Abteilung VI Nummer 2 gerichtet sind. Diese beiden Dokumente erhalten [284] die Nummern RF-1543 und RF-1544. Es sind Mitteilungen und Agentenberichte.


VORSITZENDER: Fahren Sie fort. Sind sie übersetzt worden? Sind den deutschen Anwälten Abschriften gegeben worden?


M. MONNERAY: Sie sind nicht an die Übersetzer gegeben worden, weil ich die Dokumente nicht vollständig verlesen will. Das Original ist in deutscher Sprache. Es handelt sich um einen die Judenfrage betreffenden Bericht auf vorgedruckten Informationsblättern von Agenten des SD an die zuständigen Stellen der Gestapo, mit dessen Hilfe das Bestehen der Beziehungen zwischen den beiden Dienststellen nachgewiesen werden kann, im Widerspruch zu den Aussagen des Zeugen.


VORSITZENDER: Sind die Dokumente in die verschiedenen Sprachen übersetzt worden?


M. MONNERAY: Nur ins Französische, Herr Präsident.


VORSITZENDER: Nun, Sie wissen doch, daß es Bestimmung ist, daß alle Dokumente in die vier Sprachen übersetzt werden müssen. Sie müssen es verlesen, wenn es so ist.


M. MONNERAY: Mit Erlaubnis des Gerichtshofs werde ich nur das eine der beiden Dokumente verlesen, Abteilung Nummer 1.


VORSITZENDER: Herr Monneray! Wir haben bereits viel Zeit gebraucht, und wir sind nun offenbar so weit gekommen, daß wir alle diese Dokumente, die reichlich unerheblich sind, verlesen lassen müssen. Wir müssen sie verlesen lassen, nur weil sie nicht übersetzt worden sind. Das beansprucht viel Zeit und scheint zu keinem großen Ergebnis zu führen.


M. MONNERAY: Herr Präsident! Dann gehe ich sogleich auf den letzten Punkt über, der die Umsiedlung der Bevölkerung betrifft.

Wissen Sie, Zeuge, ob der SD mit der Gestapo an der Einlieferung von Leuten in die Konzentrationslager beteiligt war?


RÖSSNER: Ich kann aus eigener Kenntnis dazu nur allgemein sagen, daß das Amt III überhaupt keine Exekutivaufgabe gehabt hat, also auch nicht befugt war, irgendwelche Leute in Konzentrationslager einzuweisen.


M. MONNERAY: Wissen Sie, Zeuge, ob der SD mit der Gestapo zusammengearbeitet hat, um festzustellen, welche Polen germanisiert werden könnten und welche andererseits in Konzentrationslager eingeliefert werden sollten?


RÖSSNER: Nein, ich habe aus diesem gesamten Fragenbereich keinerlei eigene sachliche Kenntnis.


M. MONNERAY: Ich erlaube mir, einen Auszug aus dem Dokument R-112 zu verlesen.


[285] VORSITZENDER: Ist das neu?


M. MONNERAY: Nein, es ist ein Dokument, das schon als Beweisstück vorgelegt wurde, Dokument US-309.


VORSITZENDER: Dann müssen Sie darauf hinweisen, denn der Zeuge sagt, daß er davon gar nichts weiß.


M. MONNERAY: Ich möchte nur eine Stelle daraus verlesen, die im Gegensatz zu den Aussagen des Zeugen, der diese Tatsachen nicht kennt, beweist, daß der SD tatsächlich mit der Gestapo bei der Auswahl von Polen zur Germanisierung zusammenarbeitete.


VORSITZENDER: Wenn sich in diesem Dokument irgendein Beweis dafür findet, daß der Zeuge nicht die Wahrheit sagt, dann können Sie diese Stellen dem Zeugen vorlegen.


M. MONNERAY: Dieses Dokument bezieht sich auf Amt III B des SD und berührt keinen Punkt, der den Zeugen direkt trifft. Das Dokument bezieht sich nur auf die allgemeine Tätigkeit des SD und berührt den Zeugen persönlich nicht.


VORSITZENDER: Herr Monneray! Der Zeuge hatte gerade gesagt, daß das Amt III nichts mit der Deportation der Bevölkerung zu tun hatte. Wenn dieses Dokument aber beweist, daß es doch damit zu tun hatte, dann weisen Sie ihn auf diese Tatsache hin.


M. MONNERAY: Deshalb wollte ich um die Erlaubnis bitten, eine Stelle des Dokuments verlesen zu dürfen.


VORSITZENDER: Sie können ihm das Dokument vorlegen.


M. MONNERAY: Es ist ein Schreiben vom 1. Juli mit der Unterschrift Streckenbachs. Dieses Schreiben stammt von der Dienststelle III B 1 und ist an die Gestapo und den SD in den eingegliederten Ostgebieten gerichtet.

In diesem Dokument heißt es auf Seite 2 im ersten Punkt:

»Die Staatspolizei(leit)stellen fordern von den Zweigstellen der DVL, den SD-(Leit)Abschnitten und den Kriminalpolizei(leit)stellen umgehend das dort vorliegende Material der Angehörigen der Abteilung 4 an.«

Und der Punkt 3:

»Die Leiter der Staatspolizei(leit)stellen und die Führer der SD-(Leit)Abschnitte, beziehungsweise deren ständige Vertreter (beim SD III B-Referenten) haben zwecks persönlicher Inaugenscheinnahme der betreffenden Personen an den rassischen Überprüfungen teilzunehmen.«

Und auf Seite 3 der vierte Punkt:

»Nach Abschluß der rassischen Auslese überprüfen die Leiter der Staatspolizei(leit)stellen und die Führer der SD-(Leit)Abschnitte, bezw. deren ständige Vertreter (beim [286] SD III B-Referenten) gemeinsam das vorliegende Material und beantragen gegebenenfalls beim Reichssicherheitshauptamt – IV C 2 die Inschutzhaftnahme und Einweisung in ein KZ. In besonders schwierig gelagerten Fällen sind die aktenmäßigen Unterlagen vorher dem Reichssicherheitshauptamt, III-III B vorzulegen.«

Und auf Seite 4 der sechste Punkt dieses Befehls von Streckenbach:

»In Vollzug der laufenden Überprüfung der Wie dereindeutschungsaktion... haben die SD-(Leit)Abschnitte in den Altreichsgebieten...«


VORSITZENDER: Herr Monneray! Soweit ich verstehe, bezieht sich das Dokument klar auf das Amt III C. Warum legen Sie es ihm dann nicht vor?

M. MONNERAY: Ich möchte anschließend den Zeugen fragen, ob er weiterhin behauptet, das Amt III habe mit der Gestapo nichts zu tun gehabt und habe keinerlei Ermächtigung zur Verhaftung und Verschickung in Konzentrationslager besessen. Zuvor hätte ich gerne den letzten Abschnitt zu Ende gelesen.


VORSITZENDER: Gut, fahren Sie fort.


M. MONNERAY:

»In Vollzug der laufenden Überprüfung der Wiedereindeutschungsaktion... haben die SD-(Leit)Abschnitte in den Altreichsgebieten analog der laufenden Überwachung und Berichterstattung über die eindeutschungsfähigen Polen an das Reichssicherheitshauptamt und den Höheren SS- und Polizeiführer sich in gleicher Weise einzuschalten und die bestellten ›Berater‹ in volkstumsmäßiger Hinsicht weitgehend zu unterstützen.«

Dieser Bericht trägt die Unterschrift Streckenbachs.

Zeuge! Dieser Befehl stammt vom Amt III des Reichssicherheitshauptamtes, nicht wahr?

RÖSSNER: Dem Herrn Ankläger ist offenbar ein Irrtum unterlaufen. Nach dem mir vorliegenden Dokument stammt das ganze Schriftstück überhaupt nicht aus dem RSHA, sondern vom Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums. Neben dem Datum vom 1. Juli 1942 steht zwar III B, aber mit dem Briefkopf »Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums«, eine völlig vom RSHA getrennte Dienststelle.

M. MONNERAY: Gut, Zeuge, ist es richtig zu sagen, daß gemäß diesem Befehl, der die Unterschrift Streckenbachs trägt, die SD-Dienststellen gemeinsam mit der Gestapo die Akten überprüfen [287] und gegebenenfalls die Verhaftung und Einweisung in Konzentrationslager fordern sollten? Wollen Sie bitte mit Ja oder Nein antworten?


RÖSSNER: Darüber kann ich aus eigener Sachkenntnis leider keinerlei Auskunft geben. Auf jeden Fall ist klar, daß der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums dem SD, Amt III, keine Befehle geben konnte. Es bleibt infolgedessen nach diesem Dokument völlig offen, was der SD praktisch auf diesem Gebiet getan hat. Darüber müßte der zuständige Sachbearbeiter befragt werden.


M. MONNERAY: Sie haben meine Frage nicht beantwortet. Ist es auf Grund dieses Textes richtig zu sagen, daß der SD mit der Gestapo auf diesem Gebiet aktiv zusammengearbeitet hat?


RÖSSNER: Ich glaube, die Frage...


M. MONNERAY: Ja oder nein?


RÖSSNER: Ich kann diese Frage nicht mit Ja oder Nein beantworten, sondern glaube, sie soeben beantwortet zu haben damit, daß der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums dem SD keine Befehle geben konnte. Infolgedessen kann ich nicht beurteilen, was der SD tatsächlich getan hat, da dies zwei völlig getrennte Dienststellen waren. Soviel ich weiß, ist darüber der zuständige Gruppenleiter bereits vor der Kommission gehört worden.


M. MONNERAY: Sie beantworten die Frage immer noch nicht, Zeuge. Arbeitete der SD nach diesem Text mit der Gestapo zusammen – ja oder nein –, um die Leute zu überprüfen und sie gegebenenfalls verhaften und in Konzentrationslager einweisen zu lassen?


RÖSSNER: Es tut mir leid, ich muß noch einmal meine Antwort auf Ihre zweite Frage wiederholen. Da der Reichskommissar dem SD keine unmittelbaren Weisungen geben konnte, kann ich nicht mit Ja oder Nein antworten, ob der SD tatsächlich mit der Gestapo auf Grund dieser Weisung des Reichskommissars zusammengearbeitet hat; und darum geht es ja doch wohl.

VORSITZENDER: Ich glaube, das Dokument spricht für sich selbst, und jetzt werden wir eine Pause einlegen.


[Pause von 10 Minuten.]


M. MONNERAY: Eine letzte Frage, Zeuge, zu dem Dokument R-112. Wer war der Reichskommissar für die Festigung deutschen Volkstums?

RÖSSNER: Das war eine oberste Dienststelle.


M. MONNERAY: Unterstand diese Dienststelle dem Chef der SS und Polizei? Ist das richtig?


[288] RÖSSNER: Himmler.


M. MONNERAY: Halten Sie aufrecht, daß dieses aus der Dienststelle Himmlers stammende Schreiben vom 1. Juli, das gleichzeitig an die Gestapo-Dienststellen, den SD und die Kriminalpolizei gerichtet war, die wirkliche Sachlage nicht wiedergibt?


RÖSSNER: Ich kann aus meiner Kenntnis nur noch einmal darauf hinweisen, daß es sich um zwei völlig getrennte Dienststellen handelt. Inwieweit sich die Formulierung des Dokuments mit der tatsächlichen Arbeit des SD deckt, kann ich aus eigener Sachkenntnis, ich wiederhole, nicht beurteilen.

M. MONNERAY: Ich habe keine weiteren Fragen mehr.


VORSITZENDER: Dr. Gawlik, warten Sie einen Moment.


KORVETTENKAPITÄN HARRIS: Hoher Gerichtshof! Wir möchten lediglich zusätzlich zu unserem letzten Beweisstück ein neues, soeben eingetroffenes Dokument vorlegen. Es handelt sich um Dokument 4054-PS, US-921. Die einzige Bedeutung dieses Dokuments besteht darin, daß es zeigt, daß der SD kurz vor Ausbruch des Krieges zwischen den Vereinigten Staaten und Deutschland Agenten in Los Angeles, Kalifornien, unterhielt.


VORSITZENDER: Haben Sie davon eine Kopie erhalten, Dr. Gawlik? Besitzen Sie davon eine Abschrift?


DR. GAWLIK: Jawohl.


VORSITZENDER: Wollen Sie ein Wiederverhör anstellen?


DR. GAWLIK: Ich habe keine Fragen.


VORSITZENDER: Der Zeuge kann sich zurückziehen. Und ich glaube, damit ist Ihre Beweisführung zu Ende, Dr. Gawlik. Das ist Ihre ganze Beweisführung, nicht wahr? Einen Moment, Sie haben keine weiteren Zeugen, nicht wahr?

[Der Zeuge verläßt den Zeugenstand.]


DR. GAWLIK: Ich habe keine weiteren Zeugen, Herr Vorsitzender.

VORSITZENDER: In welcher Reihenfolge wollen die Verteidiger für die Organisationen nunmehr fortfahren?


DR. EGON KUBUSCHOK, VERTEIDIGER DES ANGEKLAGTEN VON PAPEN, VERTEIDIGER FÜR DIE REICHSREGIERUNG: Es ist vorgesehen, daß jetzt der Zeuge für die Reichsregierung vernommen wird.

Ich rufe den Zeugen Dr. Franz Schlegelberger in den Zeugenstand.


[Der Zeuge betritt den Zeugenstand.]


VORSITZENDER: Wollen Sie bitte Ihren vollen Namen angeben.

ZEUGE FRANZ SCHLEGELBERGER: Franz Schlegelberger.


[289] VORSITZENDER: Wollen Sie den folgenden Eid mir nachsprechen: »Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, daß ich die reine Wahrheit sagen, nichts verschweigen und nichts hinzusetzen werde.«


[Der Zeuge spricht die Eidesformel nach.]


VORSITZENDER: Setzen Sie sich bitte.

DR. KUBUSCHOK: Herr Zeuge! Seit welchem Jahr sind Sie im Justizministerium tätig gewesen?


SCHLEGELBERGER: Ich war zunächst Richter erster und zweiter Instanz und bin im Jahre 1918 zunächst als Hilfsarbeiter und dann als Geheimer Rat in das Ministerium einberufen worden.


DR. KUBUSCHOK: Wann sind Sie Staatssekretär geworden?


SCHLEGELBERGER: 1931.


DR. KUBUSCHOK: In welcher Zeit haben Sie nach dem Tode des Reichsjustizministers Gürtner die Geschäfte des Justizministers geführt?


SCHLEGELBERGER: Vom Januar 1941 bis August 1942.


DR. KUBUSCHOK: Waren Sie Mitglied der Partei?


SCHLEGELBERGER: Ich war ursprünglich nicht Mitglied der Partei, ich habe auch niemals einen Antrag auf Eintritt in die Partei gestellt. Zu meiner großen Überraschung erhielt ich am 30. Januar 1938 ein Schreiben des Chefs der Kanzlei des Führers, daß der Führer meine Aufnahme in die Partei verfügt habe. Ich konnte dieses Schreiben natürlich nicht zurückweisen und möchte mich als ein unfreiwilliges Mitglied der Partei bezeichnen.


DR. KUBUSCHOK: Haben Sie in einem sehr engen persönlichen Kontakt mit Minister Gürtner gestanden, so daß Sie fortlaufend von ihm über alle Fragen nicht nur des Justizministeriums, sondern auch über alle allgemeinen Regierungsfragen orientiert worden sind?


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. KUBUSCHOK: War Gürtner bereits im Kabinett Papen Justizminister?


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. KUBUSCHOK: War Gürtner vorher bereits im Lande Bayern Justizminister?


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. KUBUSCHOK: Unterschied sich die Tätigkeit der Gesamtregierung, die zur Kabinettssitzung zusammentrat, in der ersten Zeit des Kabinetts Hitler – ich meine die Zeit bis zum Erlaß des Ermächtigungsgesetzes – von der bisherigen Praxis?


[290] SCHLEGELBERGER: Nein. Die Vorlagen wurden eingehend durchgesprochen und abweichende Meinungen erörtert.


DR. KUBUSCHOK: Änderte sich dies nach Erlaß des Ermächtigungsgesetzes?


SCHLEGELBERGER: Ja. Die Märzabstimmung und die Annahme des Ermächtigungsgesetzes durch den Reichstag hatten die Stellung Hitlers stark gefestigt. Zunächst war Hitler durchaus zurückhaltend, Hindenburg gegenüber bescheiden, vielleicht sogar verlegen. Nunmehr war er von dem Gedanken erfüllt, daß er der Vollstrecker des Volkswillens sei. Vielleicht kann man das damit erklären, daß Hitler seine ganze Tätigkeit auf Gewinnung der Massen erstreckt hatte, daß er nunmehr Erfolge sah, daß er glaubte, den Willen des Volkes richtig zu beurteilen, daß er sich für die Verkörperung des Volkswillens hielt und daß er dessen Autorität durchsetzen wollte.


DR. KUBUSCHOK: Hatte die Vereinigung der Stellung des Reichskanzlers mit der des Reichspräsidenten im August 1934 über die allgemeinen staatsrechtlichen Folgen hinaus noch einen Einfluß auf die Stellung und die Funktion des Kabinetts?


SCHLEGELBERGER: Ja. Ich sehe in diesem Gesetz die letzte Stufe zur Konzentrierung aller Macht in der Person Hitlers, und ich beurteile dieses Gesetz besonders deshalb als so wichtig, weil es durch Volksentscheid allgemein gebilligt wurde.


DR. KUBUSCHOK: Kam diese Entwicklung auch für das Gesetz über die Ministervereidigung vom 16. Oktober 1934 zum Ausdruck; war für die Minister nunmehr eine Gehorsamspflicht gegenüber dem Führer und Reichskanzler festgesetzt worden?


SCHLEGELBERGER: Ja. Und dieses Gesetz führte dahin, daß die Minister jetzt ebenso wie die anderen Beamten weisungsgebunden waren.


DR. KUBUSCHOK: Hatten die Minister nunmehr noch die Möglichkeit, auf eigenen Wunsch ihre Demission zu erlangen?


SCHLEGELBERGER: Nein.


DR. KUBUSCHOK: Wurde durch spätere Gesetze die Tätigkeit des Kabinetts noch weiterhin eingeschränkt?


SCHLEGELBERGER: Ja. Ich denke an das Gesetz für den Vierjahresplan und über den Ministerrat für die Reichsverteidigung.


DR. KUBUSCHOK: Wurden erhebliche Teile der Regierungstätigkeit auf Sonderstellen dezentralisiert? Ich denke hierbei an die Stellung der Gauleiter, Reichskommissare, Zivilverwaltungschefs.


SCHLEGELBERGER: Ja. Die Gauleiter wurden zu Reichsstatthaltern ernannt und zu Reichsverteidigungskommissaren. Es wurden [291] geschaffen die Generalbevollmächtigten für die Verwaltung, für die Wirtschaft und für den Arbeitseinsatz.


DR. KUBUSCHOK: Trat durch das Gesetz über die Einheit von Partei und Staat vom 1. Dezember 1933 nunmehr eine Zusammenarbeit zwischen Partei- und Staatsstellen in der Praxis in Erscheinung, oder wie entwickelten sich tatsächlich die Verhältnisse?


SCHLEGELBERGER: Wer an diese Zusammenarbeit geglaubt hatte, wurde sehr bald schwer enttäuscht. Von vornherein zeigten sich schwere Gegensätze zwischen den staatlichen Stellen und den Parteistellen, und ich kann wohl aus meiner Erfahrung sagen, daß ein außerordentlich großer Teil der Arbeit dadurch notwendig wurde, daß die staatlichen Stellen die Einflußnahme der Parteistellen überwinden mußten.


DR. KUBUSCHOK: Zu welchem Zweck und unter welchen Voraussetzungen wurde das Ermächtigungsgesetz im März 1933 dem Reichstag vorgetragen?


SCHLEGELBERGER: Das Ermächtigungsgesetz, das sich da nennt »Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich«, wurde erlassen, weil der schwierige Apparat des Reichstags zu langsam arbeitete und man schleunig Gesetze schaffen mußte. Man hatte aber ins Auge gefaßt, mit dem Ermächtigungsgesetz nur eine vorübergehende Lösung zu finden und hat es deshalb auf vier Jahre befristet. Es ist dann später wiederholt verlängert worden.


DR. KUBUSCHOK: Aus welchen Gründen wurden Sondergerichte eingerichtet, und welche Besonderheiten bestanden für diese Verfahren?


SCHLEGELBERGER: Sondergerichte wurden schon in der Zeit des Kabinetts Brüning im Jahre 1931 vorübergehend eingerichtet, und sie wurden jetzt wieder geschaffen, weil man auf diese Weise Dinge, die besonderer Beschleunigung bedurften, schleunigst erledigen wollte. Diese Beschleunigung war aber nur zu erreichen, wenn man Rechtsmittel ausschloß. Um aber ungerechte Verfahren und ungerechte Urteile beseitigen zu können, hat man eine Reihe von Kautelen geschaffen, und zwar erstens wurde die Wiederaufnahme des rechtskräftig geschlossenen Verfahrens zugunsten des Angeklagten erleichtert, zweitens wurde die Nichtigkeitsklage an das Reichsgericht bewilligt, die dahin führte, daß das Reichsgericht das Urteil aufheben und durch ein anderes ersetzen konnte, und drittens schuf man den außerordentlichen Einspruch an das Reichsgericht, mit dessen Hilfe ein ganz neues Verfahren beginnen konnte. Schließlich hat man eine Verteidigung von Amts wegen eingeführt.

Ich darf betonen, daß die Sondergerichte und die Rechtsbehelfe, die ich erwähnte, durchaus ebenso zugunsten wie zuungunsten der Angeklagten in Tätigkeit getreten sind, daß es sich bei diesen [292] Sondergerichten um ordentliche Justizgerichte, nicht um Ausnahmegerichte handelte und daß sie mit drei Berufsrichtern besetzt waren.


DR. KUBUSCHOK: Was haben Sie bezüglich des Gesetzes vom 3. Juli 1934 zu sagen, durch das die Maßnahmen Hitlers am 30. Juni 1934 gerechtfertigt worden sind?


SCHLEGELBERGER: Nach der Erklärung Hitlers und nach dem Wortlaut des Gesetzes betraf dieses ausschließlich die SA-Leute, die nach der damals glaubhaften Erklärung Hitlers eine Revolte beabsichtigten. In diesem Maße war das Gesetz durchaus zu rechtfertigen, denn die Revolte bedeutete einen Staatsnotstand im Sinne des allgemein in Deutschland anerkannten Begriffs. Anders lag es mit Opfern des Vorganges, die nicht zu diesen Mitgliedern der Revolte gehörten. Und Hitler hat erklärt, daß insoweit die Fälle gerichtlich verfolgt werden sollten. Es sind dann auch eine Reihe von Verfahren anhängig gemacht worden, die mit schweren Verurteilungen geendet haben. In einer Reihe von Fällen indessen hat Hitler von dem ihm gesetzlich zustehenden Niederschlagungsrecht Gebrauch gemacht, zum Beispiel im Fall Klaußner und Edgar Jung, und infolge dieser Niederschlagung war in diesen Fällen mit Hilfe der Justiz ein Verfahren nicht mehr möglich.


DR. KUBUSCHOK: Hatten Sie und der Reichsjustizminister Gürtner vor der Beschlußfassung über die »Nürnberger Gesetze« auf dem Reichsparteitag von diesen Kenntnis?


SCHLEGELBERGER: Nein. Ich selbst war bereits vom Reichsparteitag abgereist und erfuhr von diesen Gesetzen auf der Reise entweder durch Zeitungen oder durch Radio. Der Reichsjustizminister Dr. Gürtner ist, wie ich von ihm bestimmt weiß, von der Absicht der Einbringung dieser Gesetze vorher nicht unterrichtet worden.


DR. KUBUSCHOK: Was bezweckte die Übernahme der Justiz durch das Reich?


SCHLEGELBERGER: Die Übernahme der Justiz durch das Reich lag zunächst im allgemeinen Zug der Zentralisierung. Aber darüber hinaus hat das Reichsjustizministerium diese Übernahme mit größter Energie betrieben. Die Landesjustizministerien waren überall mit nationalsozialistischen Ministern und wohl auch mit Staatssekretären besetzt, und es hatte sich hierbei eine Reihe von Mißständen ergeben. Die Übernahme der Justiz auf das Reich hatte die Wirkung, daß nunmehr die Justiz in die Hände eines nicht-nationalsozialistischen Justizministers und seines Staatssekretärs gelangte.


DR. KUBUSCHOK: Wie war das Verhältnis zwischen den Parteidienststellen und dem Justizministerium?


SCHLEGELBERGER: Infolge der Übernahme der Justiz auf das Reich konzentrierten sich sehr bald starke Einflußbestrebungen der [293] Partei gegen das Reichsjustizministerium, zunächst auf dem Weg der Personalpolitik. Die Rechtslage war so, daß nach einer Anordnung des Führers vor einer Ernennung eines Richters oder eines höheren Justizbeamten die Partei gehört werden mußte. Die Partei hat sich aber darauf nicht beschränkt, zu dem Kandidaten des Justizministeriums sich zu äußern, sondern sie hat selbst mit Nachdruck Kandidaten lanciert. Sobald der Minister – und später auch ich – die Überzeugung gewann, daß die Partei einen ungeeigneten Mann auf dem Platz haben wollte, haben wir dem widerstrebt und uns damit geholfen, daß die Stelle offen blieb. Sie ist dann später mit einem anderen und – jedenfalls nach unserer Auffassung – geeigneten Mann besetzt worden.

Wiederholt haben wir beobachtet, daß Parteistellen in Zivilprozessen sich an die Richter heranmachten und sie glauben machen wollten, daß im öffentlichen Interesse diese oder jene Entscheidung geboten sei. Um die Richter diesen peinlichen Erörterungen zu entziehen, ist auf Vorschlag des Reichsjustizministers das Gesetz über die Mitwirkung der Staatsanwaltschaft in Zivilsachen ergangen, wonach nunmehr der Richter, dem eine solche Mitteilung gemacht wurde, der Parteistelle sagen konnte: Wenden Sie sich an die Staatsanwaltschaft, sie ist dazu berufen, die öffentlichen Interessen geltend zu machen.

Ich erinnere mich weiter eines Falles, in dem der damalige Gauleiter Adolf Wagner in München erklärt hatte, er würde in einem Zivilprozeß ungeladen auftreten und eine Rede halten, um die Richter zu überzeugen, daß dieser Parteiangehörige im Zivilprozeß Parteirecht habe. Ich habe damals im Auftrage des Reichsjustizministers den Angeklagten Heß aufgesucht und ihn gebeten, das Auftreten des Gauleiters Wagner zu verhindern. Diesem Wunsch ist entsprochen worden. Ein weiteres Mittel, die Justiz zu beeinflussen, bestand in der Anprangerung von unbeliebten Urteilen oder unbeliebten Richtern. Dieser Anprangerung diente die SS-Zeitung »Das Schwarze Korps«.

VORSITZENDER: Einen Augenblick. Wie bezieht sich diese Aussage auf die Reichsregierung?


DR. KUBUSCHOK: Ja. Der Zeuge kennt die Verhältnisse im Justizministerium aus eigener Tätigkeit besonders gut. Ich beschränke mich auf einige ganz prägnante Fälle, in denen die Lage eines Ministeriums klargestellt wird. Ich habe zu diesem Punkt dann keine weiteren Fragen mehr. Ich glaube auch, daß der Zeuge ziemlich am Ende seiner Antwort ist.


VORSITZENDER: [zum Zeugen gewandt] Fahren Sie fort.


SCHLEGELBERGER: »Das Schwarze Korps« hat dann wiederholt versprochen, diese Anprangerung aufzugeben, hat aber das [294] Versprechen nicht gehalten. Der Justizminister hat jede Gelegenheit einer Konferenz mit den Präsidenten der Oberlandesgerichte und den Generalstaatsanwälten benutzt, um ihnen zu sagen, sie sollten die Richter auf ihre Unabhängigkeit aufmerksam machen, jeden Einschüchterungsversuch zurückweisen und in schwierigen Fällen an den Minister berichten.


DR. KUBUSCHOK: Ist das Justizministerium bei Ihnen bekanntgewordenen Fällen von Mißhandlungen und Exzessen in Konzentrationslagern eingeschritten?


SCHLEGELBERGER: Nach meiner Information ist der Justizminister in allen ihm bekanntgewordenen Fällen eingeschritten. Er hat bereits im Jahre 1933 zwei im Justizministerium beschäftigte Staatsanwälte eigens mit der Aufgabe eingesetzt, allen diesen gemeldeten Fällen an Ort und Stelle nachzugehen und sie mit dem größten Nachdruck zu verfolgen. Die Verhandlungen haben dann auch stattgefunden und vielfach mit Verurteilungen geendet. Seit 1939, der Einführung der besonderen Gerichtsbarkeit für die SS, sind diese Dinge dann der Zuständigkeit des Justizministeriums entzogen worden.


DR. KUBUSCHOK: Wie waren die persönlichen Beziehungen der Minister zu Hitler?


SCHLEGELBERGER: Ich glaube, man muß unterscheiden, die Beziehungen Hitlers zu den Parteiministern und zu den Nicht-Parteiministern. Soweit Minister nicht der Partei angehörten, waren sie ihm fernstehend, er hat ihnen gleiches Mißtrauen entgegengebracht. Auch bezüglich der Parteiminister waren nach meinem Eindruck die Beziehungen sehr verschieden. Ich glaube, daß zum Beispiel die Minister Rust und Darré ihm sehr viel ferner standen als zum Beispiel Göring und Goebbels. Aber auch den Parteiministern hat Hitler sein Mißtrauen nicht vorenthalten. Es kommt ja allein schon dadurch zum Ausdruck, daß, soweit mir bekannt, selbst Parteiminister jahrelang nicht mehr zum Vortrag bei ihm zugelassen worden sind.


DR. KUBUSCHOK: War der Kreis der engeren Vertrauten um Hitler aus den Ministerkreisen verhältnismäßig klein?


SCHLEGELBERGER: Ja, der Kreis war sehr klein; er beschränkte sich nach meiner Kenntnis auf wenige Personen.


DR. KUBUSCHOK: Hat Hitler Maßnahmen ergriffen, um eine gemeinsame Arbeit der Kabinettsmitglieder oder überhaupt einen persönlichen Konnex der Minister unter sich zu verhindern?


SCHLEGELBERGER: Hitler stand auf dem Standpunkt, daß ein häufiges Zusammensein der Kabinettsmitglieder ihm unerwünscht ist. Er hat dann auch mit Nachdruck seit 1938 alle Versuche, wieder [295] zu einer Kabinettssitzung zusammentreten zu können, unterbunden und sogar nichtamtliche Zusammenkünfte, etwa in Form eines Bierabends, ausdrücklich verboten.


DR. KUBUSCHOK: Ist Ihnen und dem Justizminister Gürtner vor Ausbruch des Krieges oder vor Beginn einer der späteren kriegerischen Aktionen etwas über die Pläne Hitlers bekanntgeworden?


SCHLEGELBERGER: Nein. Ich darf folgendes bemerken: Ich hatte die Absicht, im Spätsommer 1939 eine Kur in Marienbad zu absolvieren. Ich habe deshalb, da die Lage spannungsvoll war, den Justizminister befragt, wie er darüber dächte. Und er hat mir damals geantwortet, fahren Sie ruhig hin, ich halte es für völlig ausgeschlossen, daß es zu kriegerischen Ereignissen kommen wird. Ich bin dann auch nach Marienbad gefahren und erst anfangs September, als der Krieg ausbrach, zurückgekehrt.


DR. KUBUSCHOK: Ich habe das Verhör beendet.


DR. KEMPNER: Ist es wahr, Dr. Schlegelberger, daß die Reichsminister, das heißt die Mitglieder des Reichskabinetts, den höchsten Rang, die höchste Verantwortung und die höchsten Gehälter von allen deutschen Beamten hatten?


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. KEMPNER: Ist es richtig, wenn man sagt, daß die Ernennung zum Mitglied der Reichsregierung eine völlig freiwillige Handlung war?


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. KEMPNER: Ist es richtig, zu sagen, daß die Mitglieder von Hitlers Kabinett das Recht hatten zurückzutreten, wenn sie mit Hitlers Politik nicht einverstanden waren?


SCHLEGELBERGER: Ich glaube, nein.


DR. KEMPNER: Kennen Sie irgendein Mitglied des Kabinetts oder Staatssekretäre wie Sie selbst, die zurückgetreten sind?


SCHLEGELBERGER: Es ist ein Minister zurückgetreten.


DR. KEMPNER: Wie war sein Name?


SCHLEGELBERGER: Eltz von Rübenach.


DR. KEMPNER: Kennen Sie einen Staatssekretär, der zurückgetreten ist?


SCHLEGELBERGER: Ich erinnere mich nicht.


DR. KEMPNER: Wie ist es denn bei Ihnen selbst, Dr. Schlegelberger; sind Sie nicht zurückgetreten?


SCHLEGELBERGER: Diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.


[296] DR. KEMPNER: Wann haben Sie Ihr Amt verlassen?


SCHLEGELBERGER: Im August 1942 bin ich vom Führer entlassen worden.


DR. KEMPNER: Ist es richtig, wenn ich sage, daß Sie entlassen wurden, weil Sie die Politik des Führers bezüglich der Richter nicht billigten?


SCHLEGELBERGER: Ja, das ist richtig.


DR. KEMPNER: Erinnern Sie sich jetzt, daß der Wirtschaftsminister Dr. Kurt Schmitt zurückgetreten ist?


SCHLEGELBERGER: Ich weiß aus eigener Wissenschaft nicht, ob der Minister Schmitt zurückgetreten oder entlassen worden ist.


DR. KEMPNER: Dann möchte ich Ihnen gerne das Gedächtnis auffrischen und Ihnen ein Affidavit zeigen. Es ist ein neues, kurzes Dokument, das ich dem Gericht übergebe. Dieses Dokument wird Beweisstück 922.


DR. KUBUSCHOK: Ich möchte gegen die Vorlegung dieses Affidavits Einspruch erheben. Das Affidavit behandelt Fragen des Rücktritts des Zeugen, die ihn persönlich sehr angehen und an deren Beantwortung er persönlich sehr interessiert ist. Ich glaube, wir können es nicht vermeiden, daß, wenn diese Sache, die meines Erachtens für die Beweiserhebung gar nicht erheblich ist, überhaupt erörtert wird, der Zeuge selbst herkommt, der in der Nähe von München wohnt. Ich glaube auch, daß dieses Affidavit nicht geeignet ist, die Wahrheitsliebe des Zeugen Schlegelber ger irgendwie nachprüfen zu lassen. Die einzelnen Vorgänge über einen Ministerrücktritt brauchen einem Staatssekretär aus einem anderen Ministerium nicht bekannt zu sein. Der Zeuge hat gesagt, er wüßte hierüber nichts Näheres. Ich glaube also, daß dieser Zweck des Kreuzverhörs, die Glaubwürdigkeit des Zeugen zu erforschen, mit diesem Dokument nicht erfüllt wird.


VORSITZENDER: Herr Dr. Kempner! Der Gerichtshof ist der Ansicht, Sie sollten dem Zeugen die Tatsachen der Amtsniederlegung vorlegen. Haben Sie gehört? Sie sollten dem Zeugen die Tatsachen dieses Rücktritts vorlegen.


DR. KEMPNER: Sie wissen, daß ein anderer Minister, der Wirtschaftsminister Kurt Schmitt, zurückgetreten ist; erinnern Sie sich jetzt daran?


SCHLEGELBERGER: Daran erinnere ich mich natürlich. Ich weiß nur nicht, ob er zurückgetreten oder ob er entlassen wurde. Das weiß ich nicht.


DR. KEMPNER: Wissen Sie, daß Minister Schmitt zurückgetreten ist, weil er wußte, daß Hitlers Politik zum Krieg führen würde?


[297] SCHLEGELBERGER: Das ist mir unbekannt.


DR. KEMPNER: Gut. Nun ein anderes Kapitel. Stimmt es, daß das Reichskabinett durch das Ermächtigungsgesetz eine gesetzgebende Körperschaft Nazi-Deutschlands geworden ist?


SCHLEGELBERGER: Ja, durch das Ermächtigungsgesetz.


VORSITZENDER: Dr. Kempner! Der Gerichtshof meint, Sie könnten dem Zeugen den ersten Teil des Affidavits vorlegen.


DR. KEMPNER: Ich komme auf die Frage des Rücktritts des Reichsministers Schmitt zurück und frage Sie, ob das Folgende wahr ist oder nicht:

»Vom 30. Juni 1933 bis Anfang Januar 1935 war ich Mitglied der Reichsregierung als Reichswirtschaftsminister. Ich schied aus der Regierung formell wegen Krankheit am 28. Juni 1934, tatsächlich wegen tiefgehender Meinungsverschiedenheiten mit der Politik des Hitler-Kabinetts, aus.«

Wissen Sie darüber Bescheid, Dr. Schlegelberger?

SCHLEGELBERGER: Ich kann nur wiederholen: ich weiß nur, daß Herr Schmitt Reichswirtschaftsminister gewesen ist und daß er dann aus dem Kabinett ausgeschieden ist. Auf welche Weise er ausgeschieden ist, ob er entlassen worden ist, ob er den Wunsch gehabt hat, entlassen zu werden, ob die Entlassung auf Krankheit beruhte oder auf Meinungsverschiedenheiten, ist mir unbekannt.

DR. KEMPNER: Aber jetzt stimmen Sie doch mit mir überein, wenn ich sage, daß Sie zwei Minister kannten, die zurücktraten und die weder getötet noch in Konzentrationslager gebracht worden sind?

SCHLEGELBERGER: Das ist ganz sicher richtig...


DR. KEMPNER: Das genügt, das beantwortet meine Frage. Ist es richtig, daß das Reichskabinett seine gesetzgebende Macht fortlaufend ausübte?


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. KEMPNER: Stimmt es, daß die Reichsregierung mehr als 100 Zusammenkünfte abgehalten und viele Gesetze herausgegeben hat? Stimmt das?


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. KEMPNER: Stimmt es, daß die Regierung fortfuhr, Gesetze zu beschließen und zu veröffentlichen, auch ohne formelle Sitzung durch Umlauf der Gesetzentwürfe bei den Kabinettsmitgliedern? Ist das richtig?


SCHLEGELBERGER: Es ist richtig, daß, als die Kabinettssitzungen aufhörten, Gesetze und Verordnungen im Umlaufwege beschlossen wurden.


[298] DR. KEMPNER: Wissen Sie, wie viele Gesetze durch die Reichsregierung durch dieses Umlaufver fahren zum Beispiel im Jahre 1939 herausgegeben wurden?


SCHLEGELBERGER: Nein, das kann ich nicht sagen.


DR. KEMPNER: Wenn ich Ihnen sage, daß die Reichsregierung im Jahre 1939 allein die folgenden Gesetze...


VORSITZENDER: Dr. Kempner! Sie können die Tatsachen selbst hier angeben.


DR. KEMPNER: Wenn ich Ihnen nun sage, daß allein im Jahre 1939 67 Gesetze beschlossen wurden, würden Sie diese Feststellung als richtig bezeichnen?


SCHLEGELBERGER: Das nehme ich ohne weiteres an, wenn Sie, Herr Kempner, das sagen, daß das richtig ist.


DR. KEMPNER: Wissen Sie, daß die Reichsregierung auch die Pflicht hatte, das Reichsbudget zu genehmigen?


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. KEMPNER: Würden Sie sagen, daß die Mitglieder der Reichsregierung über alles, was in Deutschland vorging, unterrichtet waren, weil sie die Haushaltspläne aller Ministerien zu genehmigen hatten?

SCHLEGELBERGER: Ich glaube, daß man aus dem Reichshaushaltsplan sehr viel entnehmen konnte, aber nicht unbedingt alles.


DR. KEMPNER: Wissen Sie,...


VORSITZENDER: Sie fragen etwas zu schnell, Dr. Kempner, wir haben die Antwort nicht gehört. Ich glaube, der Zeuge hat gesagt, daß wichtige Schlüsse aus dem Reichshaushaltsplan gezogen werden konnten oder etwas Ähnliches.


DR. KEMPNER: Wollen Sie bitte die Antwort wiederholen?


SCHLEGELBERGER: Ich glaube, daß man aus dem Reichshaushaltsplan sehr viel entnehmen kann, aber daß man aus ihm noch nicht alles entnehmen kann.


DR. KEMPNER: Wissen Sie, daß der Reichshaushaltsplan besondere Bestimmungen für die Konzentrationslager hatte?


SCHLEGELBERGER: Nein, das weiß ich nicht.


DR. KEMPNER: Als Sie mit der Führung der Geschäfte des Justizministers beauftragt waren, hatten Sie da irgend etwas mit der antijüdischen Gesetzgebung zu tun?


SCHLEGELBERGER: Ich glaube, daß während der Zeit, in der ich tätig war, ein Gesetz oder eine Verordnung ergangen ist im Jahre 1941. Diese Verordnung betraf meiner Erinnerung nach Mietverhältnisse von Juden.


[299] DR. KEMPNER: Erinnern Sie sich daran, daß Sie selbst zusammen mit dem Angeklagten Dr. Frick einen gesetzgeberischen Vorschlag gemacht hatten, alle Halbjuden in Deutschland und in den besetzten Gebieten zu sterilisieren?


SCHLEGELBERGER: Daran erinnere ich mich nicht.


DR. KEMPNER: Nun, dann möchte ich Ihnen jetzt ein Schreiben aus den amtlichen Akten zeigen, das Ihre Unterschrift trägt. Wenn Sie dieses Schreiben lesen, können Sie vielleicht Ihr Gedächtnis auffrischen. Dies wird Beweisstück US-923.

Erinnern Sie sich jetzt, daß Sie dieses furchtbare Schriftstück unterzeichnet haben?


SCHLEGELBERGER: Ja, ich erinnere mich. Jawohl, ich erinnere mich daran.


DR. KEMPNER: Sie erinnern sich, daß die Partei und der Angeklagte Frick vorgeschlagen haben, alle Juden und alle Halbjuden zu sterilisieren?


SCHLEGELBERGER: Jawohl.

DR. KEMPNER: Und Sie erinnern sich, daß die verschiedenen Regierungsmitglieder, wie zum Beispiel der Angeklagte Göring, der Chef des Vierjahresplans, der Reichsinnenminister Dr. Frick zu Händen seines Staatssekretärs, und das Auswärtige Amt zu Händen von Unterstaatssekretär Luther, Abschriften dieses gesetzgeberischen Vorschlags erhalten haben?


SCHLEGELBERGER: Jawohl.


DR. KEMPNER: Und Sie erinnern sich auch – Seite 1 des Dokuments –, daß dieses Dokument mit dem gesetzgeberischen Vorschlag, alle Juden oder Halbjuden zu sterilisieren, Hitler vorgelegt werden sollte?


SCHLEGELBERGER: Ich habe die Frage nicht ganz verstanden.


DR. KEMPNER: Sie erinnern sich, daß Ihr und Minister Fricks Vorschlag Hitler vorgelegt werden sollte?

Ja oder nein?


SCHLEGELBERGER: Herr Dr. Kempner! Ich bitte um Entschuldigung; ich habe Ihre Frage noch immer nicht ganz verstanden. Woran ich mich erinnern soll, weiß ich nicht.


DR. KEMPNER: Ob Ihr Vorschlag Hitler vorgelegt werden sollte?


SCHLEGELBERGER: Ich glaube, ja.

DR. KEMPNER: Und Sie erinnern sich auch daran, was Hitler gesagt hat?


SCHLEGELBERGER: Nein, daran erinnere ich mich nicht.


[300] DR. KEMPNER: Ist es die Wahrheit, daß Ihnen Ihr Staatssekretär Freisler gesagt hat, Hitler wünsche gegenwärtig diese scharfen Maßnahmen der Reichsregierung nicht, und er werde sie bis nach dem Kriege verschieben?


SCHLEGELBERGER: Das ist mir nicht in Erinnerung.


DR. KEMPNER: Sie bedauern Ihre Unterzeichnung dieses Dokuments sehr?


SCHLEGELBERGER: Das kann ich bejahen. Ich möchte nur eines hinzusetzen, daß damals schon ein schweres Ringen war, um diese Einschränkung zu erreichen...


DR. KEMPNER: Und Sie bedauern diese Verbrechen, ist das richtig?


SCHLEGELBERGER: Ich bedauere sehr, daß dies unterschrieben ist.


DR. KEMPNER: Ich danke, das ist alles.


DR. RUDOLF DIX, VERTEIDIGER DES ANGE KLAGTEN SCHACHT: Ich bitte das Tribunal, zu gestatten, daß ich drei Fragen an den Herrn Zeugen stelle, und zwar weil diese Fragen ausgelöst worden sind im Kreuzverhör des Herrn Dr. Kempner, weil die Beantwortung der Fragen und die Fragen selbst die Belange des Angeklagten Schacht, ja seine eigene Aussage unmittelbar berühren und weil ja jetzt verhandelt wird die Anklage gegen die Reichsregierung, Schacht aber in der dem Tribunal bekannten Zeit Mitglied der Reichsregierung war. Aus diesen Gründen bitte ich, ausnahmsweise zu gestatten, daß ich nach dem Kreuzverhör, obgleich nicht Organisationsverteidiger, diesen Zeugen befragen darf.


VORSITZENDER: Bitte sehr.


DR. DIX: Herr Dr. Schlegelberger! War für die Entlassung eines Ministers die Unterschrift Hitlers notwendig?


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. DIX: Ist Ihnen erinnerlich, daß, nicht sofort nach 1933 aber später, vielleicht sogar erst im Kriege, Hitler ausdrücklich verboten hat, daß Reichsminister Demissionsgesuche einreichen?


SCHLEGELBERGER: Dazu darf ich folgendes sagen: Es wurde eine Verordnung erlassen, die das deutsche Beamtengesetz änderte. Nach dem deutschen Beamtengesetz hat jeder Beamte das Recht auf Entlassung aus dem Amte. Dieses Recht auf Entlassung wurde während des Krieges abgeschafft. Es wurde verordnet, daß die Entlassung nicht gewährt zu werden brauchte, und meiner Erinnerung nach hat im Verfolg desselben Gedankens Hitler tatsächlich Demissionsgesuche der Minister nicht entgegengenommen.


DR. DIX: Nun eine dritte und letzte Frage: Sie haben, Herr Staatssekretär, auf die Frage von Herrn Dr. Kempner wegen des [301] Ausscheidens des früheren Ministers Eltz von Rübenach gesagt, Eltz wäre zurückgetreten. Zur Kontrolle und Nachprüfung Ihres Gedächtnisses darf ich Sie darauf hinweisen, daß wir hier von Göring im Zeugenstand eine modifizierte Darstellung dieses Vorganges erhalten haben, die sich mit der Erinnerung des Angeklagten Schacht deckt. Ich habe heute natürlich das Protokoll Göring nicht vor mir und kann deshalb die Aussage Görings nur nach meinem Gedächtnis dem Zeugen vorhalten. Ich glaube aber, daß ich sie in der Essenz und im Ergebnis richtig vorhalte. Danach hat sich dieses Ausscheiden von Eltz entwickelt aus der Gelegenheit der Verleihung des goldenen Parteiabzeichens an verschiedene Minister, darunter auch Eltz. Als Hitler ihm, in dem Bewußtsein, den Ministern eine Freude zu machen, das goldene Parteiabzeichen überreicht hatte, habe Eltz gezuckt und irgendeine Bemerkung des Inhalts gemacht, ob er damit gegen seine konfessionellen Bindungen verstoße. Hierüber habe sich Hitler geärgert, und es sei dann zu einem Ausscheiden von Eltz gekommen, was man nicht als ein auf der reinen Initiative von Eltz beruhendes Rücktrittsgesuch bezeichnen könne.

Ich glaube, ich habe so zum mindesten dem Sinne nach die Bekundung Görings richtig wiedergegeben.


SCHLEGELBERGER: Ich kenne diese Vorgänge nur aus Berichten, die mir von anderer Seite gemacht worden sind; ich bin selbst bei dem Vorgang nicht zugegen gewesen. Ich habe keinen Grund anzunehmen, daß der Angeklagte Göring, der bei diesen Dingen zugegen gewesen ist, die Tatsachen nicht so geschildert hat, wie sie sich wirklich abgespielt haben.


DR. DIX: Herr Staatssekretär! Sie sagen, Sie kennen die Angelegenheit nur aus Berichten, also wirklichen Berichten, zum Beispiel von Herrn Gürtner.


SCHLEGELBERGER: Ja.


DR. DIX: Sind Ihnen diese Berichte noch einigermaßen in Erinnerung, oder ist das, was ich jetzt sage, die erste Auffrischung?


SCHLEGELBERGER: Nein, ich erinnere mich dunkel jetzt, daß, wie Herr Justizrat Dix eben ausführt, auch nach Mitteilung von Herrn Gürtner, Herr Eltz von Rübenach gewisse Wünsche für die katholische Kirche geltend gemacht hat, und daß aus diesem Wunsche heraus der Führer ungehalten gewesen ist und daraus sich alles Weitere ergeben hat. Also ich kann nur wiederholen: Wenn mir das jetzt vorgehalten wird, dann habe ich keinen Grund, die Richtigkeit der Angaben eines Augen- und Ohrenzeugen zu bestreiten.


DR. DIX: Ich danke sehr. Ich habe keine weiteren Fragen.


VORSITZENDER: Der Gerichtshof vertagt sich jetzt.


[Das Gericht vertagt sich bis

3. August 1946, 10.00 Uhr.]


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 20, S. 269-303.
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