Schlußfolgerung.

[667] Der Gerichtshof erkennt, daß Fritzsche nicht schuldig im Sinne dieser Anklage ist und ordnet an, daß er, wenn sich dieser Gerichtshof demnächst vertagt, durch den Gerichtsmarschall entlassen werde.

GENERALMAJOR NIKITCHENKO:


Quelle:
Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg. Nürnberg 1947, Bd. 22, S. 667.
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