Burggraf

[96] Burggraf, mhd. burcgrâve, lat. burgravius, praefectus oder praetor urbis, burgicomes, comes urbis, bezeichnet ein Amt, das in seinem Ursprung nicht wesentlich verschieden ist von dem der Grafen überhaupt. Es ist an einen befestigten oder sonst bedeutenden Ort geknüpft, wo der Inhaber die gräflichen Rechte, militärische, gerichtliche und andere zu üben hatte; die Wirksamkeit des Grafen konnte auf die Stadt beschränkt oder damit ein umliegendes Landgebiet verbunden sein. Das älteste Burggrafenamt ist das zu Regensburg, das unmittelbar unter dem König stand und wie andere Grafschaften in den erblichen Besitz einer, angesehenen Familie kam. Sonst steht fast überall der Burggraf unter einem geistlichen Fürsten, der die gräflichen Rechte in der Stadt erworben hat und sie nun ganz oder teilweise durch jenen ausüben lässt. So findet es sich seit dem Ende des 10. Jahrh. in Toul, Worms, Köln, Magdeburg, Strassburg, Speier, Mainz, Trier, Metz, Verdun, Cambrai, Utrecht, Augsburg, Würzburg, Bamberg, Salzburg, Münster, Paderborn, Halberstadt, Hersfeld, Corvei, Mölk. Um Übergriffe von Seiten mächtiger[96] Burggrafen zu vermeiden, wurde das Amt seit dem 12. Jahrh. öfters an Ministerialen vergeben. Es kommt auch vor, dass Vorsteher kleinerer Orte innerhalb fürstlicher Territorien als Burggrafen bezeichnet werden. Waitz, Verfassungsgesch. VII, 41 ff.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 96-97.
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