Hagestolz

[353] Hagestolz, ahd. hagustalt und hagastalt, seit dem 13. Jahrhundert kommt hagestolz auf mit Anlehnung an stolz. Ahd. hagastalt war zunächst Adjektiv und bedeutete den eines Hages waltenden, ihm vorstehenden oder ihn besitzenden; Hag aber ist hier ein kleineres Grundstück, ein Nebengrundstück. Je nachdem die Hagestolzen das letztere von einem Hofherrn erhalten hatten oder nicht, waren sie hörige Kolonen oder freie Leute, und konnten auch, da sie jedenfalls kriegsdienstpflichtig waren, Ritter sein. Nach und nach wurde die ursprüngliche Bedeutung auf besitzlose, unverheiratete und daher dienende Leute beschränkt. Erst seit dem 16. und 17. Jahrhundert hiess Hagestolz jede ledige Person, welche weder Geschwister, noch andere Erben in aufsteigender Linie hinterliess. Als Anfang des besonderen Rechtes, unter dem die Hagestolze standen, wurde ein bestimmtes Alter festgesetzt, meist 50 Jahre oder 50 Jahre 3 Monate und 2 Tage.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 353.
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