Hörigkeit

[434] Hörigkeit, Das Wort hörig, mhd. hoerec = unterthänig, eigen, kann nicht über das 14. Jahrhundert nachgewiesen werden, ist aber von Neueren allgemein für das Verhältnis der loseren, sich dem Stande der Freiheit nähernden Knechtschaft im alten Deutschland verwendet, siehe Liten und Knecht.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 434.
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