Messen

[647] Messen in merkantiler Bedeutung sind Jahrmärkte, die sich durch die religiöse Anziehungskraft der sie veranlassenden Kirchenfeste, durch politische Bedeutsamkeit oder günstige geographische Lage des Marktortes, stets aber unter dem Einflusse königlicher Gnadenbriefe zu einer höheren Gattung entwickelt haben. Der Name messe, anfänglich regelmässig mit der alten Bezeichnung zusammengebraucht: jarmesse und merkte, mess und jarmerkte, ist seit dem 14. Jahrhundert nachgewiesen. Wo Messen überhaupt vorkommen, gab es deren regelmässig mehrere des Jahres. Gegenüber den Jahrmärkten zeigt die Messe ein Überwiegen des Fremden-Elementes. Der Ausländerverkehr wurde durch die von den Kaufleuten einer oder mehrerer benachbarter, geschäftlich verbundener Städte nach den Messeorten gesellschaftlich unternommenen Messfahrten vermittelt und durch die höchstmögliche Steigerung des Marktfriedens (siehe den Art. Markt) zur Messefreiheit gefördert; das letztere war der Fall, wenn der betreffende Stadtherr seinen Schutz für Leib und Gut auch auf den Fall ausdehnte, dass er mit der Landesherrschaft, aus deren Gebiet die fremden Kaufleute gekommen, in offener Fehde begriffen sein sollte. Die Messe war sodann vorherrschend dem Samptkauf, d.i. dem Mengehandel zugewandt, sodass darauf hauptsächlich Kaufleute mit Kaufleuten verkehrten, in ganzen Wagen- und Schiffsladungen, Säumen u. dgl. Die hauptsächlichsten Grosshandelswaaren sind Salz, Getreide, Wein, Seidenstoffe und bessere Wollenzeuge, Buntwerk (Felle), Gewürze, namentlich Pfeffer und Saffran. Die Messe hatte eine längere Zeitdauer als der gemeine Jahrmarkt; schon das uralte Messe-Vorbild, der Dagobertsche Markt von Saint-Denys (629), erstreckte sich über vier Wochen; die deutschen Messen umspannten eine bis vier Wochen. Die Messe beschränkte sich nicht auf den Raum des Marktplatzes, sondern breitete sich von diesem über die sämtlichen einmündenden Strassen, ja häufig über weitere ganze Stadtteile aus. Nach Gengler, Deutsche Stadtrechts-Altertümer. Kap. 9.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 647.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: