Narrenhäuschen

[719] Narrenhäuschen, frz. cachot, nannte man ein auf der Vorderseite offenes, vergittertes Verliess, in dem namentlich Ehebrecher von der kirchlichen Behörde an den Pranger gestellt wurden. Es war in der Kirche selber, meist zur rechten oder linken des Chors angebracht, so in der Stadtkirche zu Meissen und in derjenigen zu Jena. An den Rathäusern waren solche Häuschen für nächtliche Ruhestörer, für Betrunkene etc.

Quelle:
Götzinger, E.: Reallexicon der Deutschen Altertümer. Leipzig 1885., S. 719.
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