Gabriel de Mutina (13)

[336] 13Gabriel de Mutina, Ep. Card. (3. Mai). Zu Nom vollendete im Franciscaner-Orden im Jahr 1486 Gabriel von Modena (Mutina) oder auch Verona. Er war gebildet unter der Leitung des hl. Johannes v. Capistran, mit welchem er aus der venetianischen Provinz nach Deutschland wanderte. Nach dessen zu Belgrad erfolgtem Tode blieb Gabriel bei den Ungarn, welche seinen reinen Wandel, seinen Ernst und seine Mäßigung, wie auch seine Einsicht zu schätzen wußten. Derselbe erinnerte sich in einem Verflusse von 30 Jahren niemals gegen irgend Jemanden einen Zorn empfunden zu haben und genoß allgemeiner vorzüglicher Hochachtung. Der König Matthias, welcher ihn näher kennen gelernt hatte, bediente sich seiner zu wichtigen Sendungen an benachbarte Fürsten. Auch bis zu Papst Paul II. war des Mannes guter Ruf gedrungen; er berief daher den frommen, weisen Mann zu sich, und strebte durch ihn Versöhnung zu stiften zwischen den beiden Königen Casimir von Polen und Ladislaus von Böhmen, die damals wegen des Königreichs Böhmen in Mißhelligkeiten gerathen waren. Podiebrad war wegen Irrlehren, die damals überhaupt in jenem Reiche im Schwunge waren, geächtet worden, und beide genannte Könige glaubten nun Anspruch auf das erledigte Königreich zu haben. Er mußte wegen dieser Angelegenheit öfters hin- und dann wieder zurückreisen und gewann täglich mehr an Werthschätzung bei dem Papste, an Gunst und Beliebtheit bei dem ungarischen Könige. Als der bischöfliche Stuhl in Weißenburg2 erledigt war, wurde er auf des Königs Verlangen als Verweser eingesetzt; hierauf wurde er auf das ansehnlichere und einträglichere Bisthum Erlau versetzt und gewann täglich mehr des Königs Neigung, so daß man ihn überall als des Königs Rathgeber betrachtete und benannte. Da aber der apostolische Stuhl Ungarn einen Cardinal geben wollte, und eine Menge höchst angesehener und einflußreicher Prälaten des Königreiches auf diese Würde ihre Wünsche richteten, so wandte ihm allein der König sich zu und übertrug auf ihn alle seine günstige Geneigtheit, mit der bestimmten Erklärung, entweder diesen oder keinen als Cardinal besitzen zu wollen. So ward er also mit außerordentlicher Huld als des Papstes und des Königs Cardinalpriester ernannt. Noch Vieles wirkte er auf seinen verschiedenen päpßlichen Legatenposten für Gott und dessen Kirche, welches Alles von ihm Vollführte nur aus der Quelle der Heiligkeit stießen konnte. (Hub. Men.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 336.
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