Hincmarus (2)

[746] 2Hincmarus, Mon. et Aëp. (21. Dec. al. 5. März). Vom Altd. inc, enc = Knecht, Diener, Sohn etc., und mar = Ruhm; also: Sohn des Ruhms etc. – Die ser berühmte Mann, dessen Name auch Ingumar, Ingmar und Igmar geschrieben wird, stammte aus einem vornehmen westfränkischen [746] Geschlechte und wurde um das J. 806 geboren. Sein Geburtsort ist unbekannt, doch das ist gewiß, daß er im Kloster St. Denis bei Paris unter dem Abte Hilduin eine sehr sorgfältige Erziehung erhielt und demselben fortwährend zugethan blieb. Als der Abt im J. 830 wegen Theilnahme an den gegen Ludwig d. Fr. ausgebrochenen Unruhen exilirt wurde, begleitete ihn Hinkmar aus freien Stücken nach Sachsen in die Verbannung. Auf sein Verwenden durfte Hilduin schon nach Jahresfrist wieder zurückkehren. Kaiser Ludwig der Fromme schätzte ihn sehr und verwendete ihn öfter zu den Geschäften. Noch größere Gunst wendete ihm Karl der Kahle zu, indem er ihn ganz an seinen Hof zog. Im J. 845 übertrug ihm die Synode von Beauvais unter Zustimmung Hilduins und des Königs Karl das Erzbisthum Rheims. Bei W. W. (K.-L. IX. 232) wird er als der 32. Bischof dieses Sitzes bezeichnet. Papst Leo IV. übersendete ihm das Pallium, nachdem nochmal eine Synode zu Paris (im J. 847) über die Rechtmäßigkeit seiner Wahl entschieden hatte. Sein Vorfahrer Ebbo war nämlich nicht gestorben, sondern es war nur die Rechtmäßigkeit seiner Erhebung angefochten worden. Hinkmar war außerordentlich gelehrt und scharfsinnig; er vertheidigte mit Gewandtheit alle seine Maßnahmen und galt besonders im kanonischen Rechte zu seiner Zeit als große Autorität. Für den Klerus seines Sprengels erließ er sehr heilsame Anordnungen, von denen noch sechs Sammlungen vorhanden sind. Auch viele andere Schriften hat er hinterlassen. Im J. 869 krönte er Karl den Kahlen und acht Jahre später dessen Sohn, König Ludwig II. (855–875). Selbst seine letzten Lebenstage waren noch viel bewegt. Als nämlich die Normannen, welche damals Westfranken übel heimsuchten, gegen Rheims kamen, floh Hinkmar mit den Reliquien des hl. Remigius und andern Kostbarkeiten nach Epernay, wo er am 21. Dec. 882 starb, nachdem er das erzbischöfliche Amt 37 Jahre lang unter vielen Kämpfen verwaltet hatte. (W. W. V. 203 ff.) Er wurde in der Folge zu Rheims im Kloster des hl. Remiqius an der Seite dieses Heiligen beerdigt. Nach den Bollandisten, wo er sich unter den »Uebergangenen« findet, wird er am 5. März (I. 359) in einem Benedictiner-Kalendarium als »heilig« aufgeführt. Sonst ist sein Name in keinem Martyrologium anzutreffen. †


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 2. Augsburg 1861, S. 746-747.
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