Johannes Manettus, B. (236)

[319] 236B. Johannes Manettus, (27. al. 20. Aug. 17. Febr.), Mitstifter des Ordens der Serviten, wurde schon als B. Benedictus25 Antellensis angezeigt. Er war einer der sieben, in den besten Jahren stehenden Bürger oder Edelleute von Florenz, welche im J. 1233 auf dem Monte Senario (Mons Senarius), 3 Stunden von Florenz, den Orden der Diener der seligsten Jungfrau Maria stifteten. (Vgl. B. Alexius6.) Ihre Namen werden von Verschiedenen verschieden angegeben. Hier folgen sie nach Benedict XIV. (De Canon. l. 1. c. 31. nr. 15. 17) nebst den eingeschalteten Varianten Anderer nach den bei den Bollandisten mitgetheilten Angaben, und zwar heißen diese sieben Stifter: 1) B. Alexius6 Falconerius (17. Febr.); 2) B. Bonfilius1 Monaldinus (1. Jan.), auch Monaldus, Monaldius, de Monaldis; 3) B. Johannes238 Manettus (31. Aug.), nach Andern Bonajuncta; 4) B. Benedictus25 Antellensis (20. Aug.), d.i. unser Johannes236 Manettus; 5) B. Bartholomaeus6 de Amideis (18. April), nach Andern Amideus de Amideis; 6) B. Ricoverus Lippius (3. Mai), nach Andern Uguccius oder Uguccio de Uguccioniis; 7) B. Gerardinus1 Sosteneus (3. Mai), nach Andern Sosteneus de Sosteneis. In demselben Werke Benedict XIV. steht l. 2. c. 24. nr. 166, daß Einige statt des B. Bartholomaeus einen Luteringus nennen, statt des B. Johannes238 Manettus einen Victor; doch sei diesen letztern Namen keine Anerkennung zu gewähren. Sie befolgten die Regel des hl. Augustinus, trugen als Kleidung ein wollenes Hemd, einen engen weißen Rock, darüber einen schwarzen Mantel, der durch einen ledernen Gürtel zusammengeschnürt war, nebst schwarzem Scapulier und schwarzer Capuze. Sie wurden sämmtlich Priester bis auf den demüthig sich weigernden Alexius. – Die Lebensgeschichte des sel. Johannes besteht in Folgendem: Im J. 1241 wurde er mit den Uebrigen vom Bischofe Ardingus von Florenz zum Priester geweiht und im Jahre 1245 von seinem General, dem sel. Bonfiglio (Bonfilius), auf das allgemeine Concil zu Lyon geschickt, welche Sendung der Ausbreitung des Ordens in Frankreich sehr nützte. Im J. 1260 wurde er Provinzial von Toscana, und als solcher ging er nach Perugia zu Papst Clemens IV., der ihm einen Ablaß ertheilte, um den begonnenen kostspieligen Bau der Annuntiata-Kirche in Florenz, wo der Orden auch ein Kloster gegründet hatte, zu vollenden. Als dann im J. 1265 Jakob von Siena, der 2. (3.) Ordensgeneral der Serviten, auf einer allgemeinen Ordensversammlung zu Siena sein Amt niederlegte, empfahl er als seinen Nachfolger unsern sel. Johannes, der denn auch wirklich als solcher gewählt und vom Papste Clemens IV. bestätiget wurde. Er wählte sich den hl. Philippus Benitius (23. Aug.) zum Coadjutor; doch schon im J. 1267 legte er wegen hohen Alters und Kränklichkeit das Generalat nieder, welches sodann der hl. Philippus Benitius erhielt. Aber nicht lange konnte der sel. Johannes die Ruhe auf Monte Senario genießen, da er dort schon im J. 1268 starb, wie es auch bei dem Neo-Bollandisten (Oct. X. 883) heißt, wo er als Manettus de Florentia steht. Seine herrlichen Tugenden wurden von Gott im Leben und nach seinem Tode mit Wundern begnadigt. Sein Leib wurde unter dem Hochaltare der Kirche von Monte Senario beigesetzt; sein Haupt aber ist nach Benedict XIV. (l. c. l. 2. c. 24. nr. 164) mit den Häuptern der übrigen 6 Stifter in einer Kapelle hinter dem Chore unter dem Altare eigens aufbewahrt worden. Jedes Haupt trägt einen Blumenkranz. Schon Papst Clemens XI. bestätigte die unvordenkliche Verehrung des sel. Alexius6, und Papst Benedict XIII. die der übrigen 6 Stifter. Die sel. 7 Stifter des Serviten-Ordens sind nach Benedict XIV. (l. c. l. 2. c. 24. nr. 164) auf dem Atarblatte obiger Kapelle abgebildet, wie die seligste Jungfrau[319] Maria, von Engeln begleitet, ihnen den schwarzen Habit darreicht. Vgl. über den Serviten-Orden W.W. (X. 98). – Im Elenchus steht unser sel. Johannes unter B. Alexius Falconerius am 17. Febr. als B. Benedictus Antellensis; im Mart. Rom. dagegen als B. Manetius am 20. August mit dem Beisatze, daß er Hymnen auf die sel. Jungfrau Maria singend gestorben sei. Da das Decret vom J. 1728, welches die Aufnahme unsers sel. Johannes in das Mart. Rom. anordnete, dem Bollandisten Johann Pinius zu spät bekannt wurde, konnte er ihn erst am 27. August behandeln, an welchem Tage er in dem Verzeichnisse bei Ferrarius sich findet. (VI. 133–139.)


Quelle:
Vollständiges Heiligen-Lexikon, Band 3. Augsburg 1869, S. 319-320.
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