Aestimatorische

[59] Aestimatorische, Klage wird gegen eine Injurie erhoben, wenn der Kläger den Schaden schätzungsweise angibt, welchen er durch die Folgen der Injurie erlitten haben will; die Entscheidung des Richters, die actio aestimatoria, setzt den Betrag der Strafsumme fest.

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Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 59.
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