Aldermann

[104] Aldermann (spr. männ), zur angelsächsischen Zeit Englands die vom König ernannten Vorsteher der Grafschaften in Krieg und Frieden; heutzutage die Mitglieder des Stadtrathes; von den Gemeinden gewählt wählen sie den Lord Mayor aus ihrer Mitte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 104.
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