Anciennität

[177] Anciennität, Alter, Alterthum, vorzugsweise das Dienstalter von Beamten und Militärpersonen, bei denen es in der Regel das Vorrücken zu höheren Stellen bedingt, jedoch nie in der Weise, daß dadurch eine schnellere Beförderung ausgeschlossen würde. Auch auf andere Vortheile, wie Gehalterhöhung, Pensionirung u.s.w. gibt die A. ein Recht.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 177.
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