Apanage

[215] Apanage (frz. –asch, aus d. mittel-alterl. apanagium), das für den standesmäßigen Unterhalt der Prinzen und und ihrer Familien aus dem Privatvermögen des Regenten oder aus dem Staatsgute Ausgeschiedene; auch beim hohen Adel die ähnliche Vermögensausrüstung der Descendenten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 215.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: