Canonisation

[782] Canonisation, Heiligsprechung, ist der Urtheilsspruch, wodurch die Kirche eine verstorbene Person als vollkommenen Diener Gottes anerkennt und deßhalb der allgemeinen Verehrung für würdig erklärt. Näher verleiht sie den Titel sanctus, Eintragung des Namens in Kalendarien, Martyrologien und Litaneien, Anrufung im feierlichen Gottesdienst, Darbringung des hl. Meßopfers, Feier des Sterbetages, Aufstellung des Bildes u. endlich Herumtragen desselben bei Processionen. Die C. ist die definitive und vollendete Beatification (s. d. A.) und mit einem wo möglich noch strengeren Proceßverfahren als diese verknüpft, wobei der advocatus diaboli, dessen Amt dem des Staatsanwaltes der Geschwornengerichte entspricht. eine Hauptrolle spielt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 1, S. 782.
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