Carenzjahr

[2] Carenzjahr (von carere, entbehren), das erste Jahr, in welchem der Inhaber einer geistlichen Pfründe den Ertrag derselben oder einen Theil davon an den Bischof oder das Stift abgeben mußte.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 2.
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