Centralisation

[47] Centralisation bedeutet zunächst die Unterordnung der einzelnen Zweige der Staatsverwaltung unter Ober- oder Centralbehörden; dem Provinzialsystem entgegengesetzt ist C. die für alle Theile eines Staates gleichmäßig geordnete Verfassung und Verwaltung; in neuerer Zeit versteht man häufig unter C. diejenige Regierungsweise, wodurch in der Verwaltung jeder Anstoß, selbst in untergeordneten Dingen, von dem Mittelpunkte ausgeht, so daß Gemeinden und Corporationen jede Selbstständigkeit verlieren, ein System, das die Macht eines Staates gegen außen beträchtlich vermehrt, aber die Hauptstadt auf Kosten des Provinziallebens begünstigt, wovon Frankreich die auffallendste Probe gibt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 47.
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