Ceremoniel

[49] Ceremoniel, der Inbegriff der Gebräuche, die bei feierlichen Gelegenheiten beobachtet werden, z.B. Staatsceremoniel, Ceremoniel bei dem Verkehr der Staatsbehörden mit fremden Gesandten; Hofceremoniel etc. Ceremonienmeister, Hofbeamter, welcher über die Ausübung des Ceremoniels im Allgemeinen oder bei einer besonderen Feierlichkeit gesetzt ist, jetzt gewöhnlich Hofmarschall genannt.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 49.
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