Codicill

[154] Codicill, ein weniger förmliches Testament, worin Alles angeordnet werden kann, nur keine directe Erbeseinsetzung und keine Enterbung; gewöhnlich Vermächtniß genannt; kann schriftlich und mündlich, öffentlich und privat mit Zuziehung von 5 Zeugen errichtet werden. In manchen Ländern werden für Testamente u. C.e ganz dieselben äußeren Formen gefordert u. ihr Unterschied liegt einzig materiell darin, daß letztere keine Erbeinsetzung enthalten.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 154.
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