Commende [1]

[173] Commende, lat., vacantes Kirchenamt, das einem schon anderweitig bepfründeten Geistlichen auf längere Zeit oder auf Lebensdauer überlassen wurde; kirchliche Pfründe, deren Einkommen ein begünstigter Laie genoß. Commendenbrief, die Urkunde, durch welche einem Geistlichen ein Amt übertragen wird; Commendengeld, die dafür an den Bischof zu entrichtende Taxe.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 173.
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