Commentar

[173] Commentar (tat. Commentarii), bei den Römern ein Notizenbuch, sodann die Aufzeichnungen von einem Betheiligten oder Augenzeugen über geschichtliche Begebenheiten, also Denkwürdigkeiten, z.B. Cäsars über den gall. Krieg; jetzt die Erklärung eines schriftstellerischen Werkes; wer sie gibt, commentirt sie, ist der Commentator.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 173.
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