Commission

[173] Commission, ein Auftrag oder auch die Beauftragten selbst. Commissionär, wer den Auftrag erhält, Comittent, wer ihn ertheilt; auch der Wähler eines Deputirten; C.sbureau, [173] Anstalt, wo Aufträge gegen Bezahlung besorgt werden; C.shandel, der Handelsverkehr, wo ein Kaufmann im Auftrag eines Andern Waaren absetzt oder einkauft oder überhaupt kaufmännische Geschäfte besorgt, z.B. Versicherungen etc. u. dafür eine Provision, C.sgebühren erhält.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 173-174.
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