Connexität

[194] Connexität, im Proceß der Zusammenhang verschiedener Rechtssachen. Sie sind materiell connex, wenn sie ihrem Ursprunge nach, formell connex, wenn sie blos durch vereinte gerichtliche Verfolgung in Verbindung stehen. Subjective C. wenn mehrere Verbrechen in derselben Person zusammentreffen, objective C. wenn mehrere Personen am gleichen Verbrechen Theil haben.

Quelle:
Herders Conversations-Lexikon. Freiburg im Breisgau 1854, Band 2, S. 194.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika